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„Verfassungsschutz“ hört AfD-Politiker ab und liest E-Mails mit

Im Januar 2019 wurde die AfD vom Verfassungsschutz zum „Prüffall“ erklärt [1]. Diese Einstufung bedeutete, dass zwar beobachtet werde, man aber keine Spitzelmethoden, wie das Abhören von Telefonaten oder das Mitlesen privater Post, anwenden würde.

Nun sollen, einem Bericht der ZEIT [2] zufolge, die Zügel für einige AfD-Politiker straffer gezogen werden. Gegen den thüringischen Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, die Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz aus Brandenburg und Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt soll mit geheimdienstlichen Mitteln vorgegangen werden.

Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und die jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörden hätten „Personenakten“ eingerichtet und würden seit Anfang des Jahres belastendes Material gegen die genannten Personen sammeln. Die Spitzelei beziehe sich auf außerparlamentarische Tätigkeiten, heißt es.

Das bedeutet eine neuerliche Zäsur, die ganz offensichtlich aufgrund des Erfolges der AfD betrieben wird. 2014 wurde nämlich auf Betreiben des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière die Überwachungen von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz ausgesetzt. Die Aussetzung erfolgte, nachdem das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der damals beobachteten Linkspartei die Überwachung von Abgeordneten scharf gerügt hatte. Eine derartige Beobachtung sei ein „Eingriff in das freie Mandat“, das eine „von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern“ umfasse, urteilten die Karlsruher Richter 2013.

Alles vergessen, wenn es um die AfD geht. Der neue merkeltreue Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang bemüht sogar Joseph Goebbels, wenn es darum geht den Kampf gegen Rechts zu verteidigen. Bei einer Tagung von Sicherheitsfachleuten im vergangenen Herbst zitierte er, in Bezug auf Teile der AfD, den Hitlervertrauten u.a. mit: „Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen.“

Es ist davon auszugehen, dass Höcke, Kalbitz und Tillschneider weitere AfD-Politiker folgen werden, die künftig damit rechnen müssen, dass jedes Telefonat, jede auch noch so private, intime Korrespondenz mitgelesen und in Stasimanier archiviert wird, um sie zu einem bestimmten Zeitpunkt gegen die jeweilige Person einzusetzen – mit offenem Ausgang. (lsg)

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Einfach googeln, dann klappts auch mit der AfD-Beobachtung

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Altmedien | 78 Kommentare

Von BEOBACHTER | Die WELT [3] gibt dem Verfassungsschutz erstaunliche Ratschläge: Einfach mal „AfD“ und „verfassungsfeindlich“ googeln, rät das Springer-Blatt, und – schwupps – schon ploppten genügend hilfreiche Hinweise zur AfD auf. Gaulands „Vogelschiss“, Höckes „Degenerationsstadium“ oder das Wort „Umvolkung“ gehören angeblich dazu, um die stärkste Oppositionspartei im Bundestag und aufstrebende politische  Kraft in Deutschland im fragwürdigen Licht erscheinen zu lassen.

Ganz klar – die Schlapphüte werkeln fleißig an der AfD-Beobachtung, und die Welt steht als nützliche Plattform bereit, um den großen Showdown medial vorzubereiten. Getreu nach dem Regieerfordernis: die Vase muss erst wackeln, ehe sie runterfällt. Der fiese Eindruck muss deshalb geköchelt werden, dass die AfD ein Konfliktproblem mit der Verfassung hat. Steht ja bereits alles im Netz.

Die Berichterstattung über eine mögliche Beobachtung der Partei liest sich denn auch so, als hätten die Welt-Reporter dem Verfassungsschutz auf dem Schoß gesessen. In der VS-Sammlung befänden sich zur Auswertung öffentliche Redebeiträge von AfD-Politikern sowie Einträge aus sozialen Medien, weiß das Blatt. Aufgeführt seien zudem Kontakte von AfD-Vertretern zu deutlich rechtsextremen Organisationen wie der Identitären Bewegung, zu manchen Kameradschaften und zur Szene der Holocaust-Leugner. Und so weiter und so fort. Beobachter rechneten mit einer Entscheidung in den ersten Monaten des kommenden Jahres, schlussfolgert die WELT.

Um dann ihren Leser weiszumachen, dass es sich die Verfassungsschützer wahrlich nicht leicht gemacht hätten, wenn es denn zu einer Beobachtung der AfD in welcher Ausprägung auch immer käme. Und wie zum Beweis, dass die AfD selbst schuld an ihrem Schicksal sei, werden deren Anstrengungen, das Schlimmste abzuwenden, ins Gegenteil verkehrt. Aber leider, leider – das werde vermutlich nicht ausreichen, einer Beobachtung zu entgehen. Jedenfalls solange „Schlimmredner“ wie Höcke oder Schleswig-Holsteins AfD-Chefin Doris von Sayn-Wittgenstein mitmischten.

Am liebsten würde sich die Welt wohl selbst als V-Mann betätigen, entsteht der Eindruck, wenn die Welt-Reporter mit ihnen vorliegenden Kontakten zur rechtsextremen Identitären Bewegung  und „Pro Chemnitz“ strunzen. Auch der „Schulterschluss“ mit Pegida und Pro Chemnitz bei der Chemnitzer Demo muss herhalten, um die AfD ins rechte Licht zu rücken.

Auf die einfache Idee, dass hinter der Drohkulisse der politisch motivierte Einfluss und  mögliche Masterplan einer existenzbedrohten Regierung stehen könnten, kommen die Welt-Reporter natürlich nicht. Stattdessen wird von „viel Skepsis“  in „Regierungskreisen“ und von „Experten“ geschwafelt, die sich angeblich  über hohe Hürden einer Überwachung der gesamten Partei einen Kopf machten. So könnte es wohl nur einzelne Mitglieder oder Abgeordnete treffen, und das auch nur, wenn diese gewalttätig würden, werden Ministeriumssprecher kolportiert.

Zu dieser Schmierenkomödie gehört natürlich ein dramaturgischer Gegenpart, in diesem Fall in Gestalt von Christoph Möllers, Verfassungsrechtler an der Berliner Humboldt-Universität. Ihm geht alles nicht weit genug, er würde die ganze Partei beobachten lassen. Für Möllers fallen schon  Äußerungen von führenden AfD-Politikern „deutlich in den Katalog des Bundesverfassungsschutzgesetzes“, nach denen etwa Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor Gericht gestellt werden müsse. Immerhin kommt dem Experten die Erkenntnis, dass eine Überwachung der AfD dieser nur noch mehr Rückhalt in der Bevölkerung bescheren könnte.

PI-NEWS-Fazit: Deshalb sollte sich die AfD-Führung  angesichts der zunehmenden Drohkulisse nicht ins Bockshorn jagen, sondern die weitere Entwicklung gelassen abwarten.  Die Weichen für einen sauberen rechtsstaatlichen Kurs wurden durch die Partei rechtzeitig und ausreichend nachgestellt, wo es notwendig war. Weitere diesbezügliche Aktivitäten würden zum Gegenbeweis umgemünzt und könnten nur schaden. Es kommt nun auf Geschlossenheit an. Was die AfD von Regierung und Altparteien zu erwarten hat, hat sie zuletzt im Bundestag erlebt, als ihre Kandidaten für mehrere demokratische Ämter zum Teil erneut durchfielen. Die Botschaft: Die AfD etabliert sich als neue Volkspartei und muss eben mit allen Mitteln verhindert werden. Das kann man auch nicht durch ständige Bückhaltung wettmachen.

Diese Einsicht  kommt auch in der  ganz überwiegenden Zahl der Welt-Kommentare zum Ausdruck. Hier eine kleine Auswahl:

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AfD soll doch beobachtet werden

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Kampf gegen Rechts™ | 132 Kommentare

Von BEOBACHTER | Der neue Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang will die AfD nun doch beobachten lassen, meldet der Focus [4] unter Berufung auf Berliner Sicherheitskreise. Damit lässt die angstgesteuerte Berliner Koalition die Katze aus dem Sack und zeigt ihr wahres Gesicht.

Kommt es tatsächlich zur Beobachtung, wird vollends klar, warum Vorgänger Hans-Georg Maaßen rückstandslos aus Amt und Würden gejagt wurde: mit ihm wäre eine demokratisch zweifelhafte Eskalation gegen die von sechs Millionen Bürgern in den Bundestag gewählte AfD wohl kaum möglich gewesen. Eine Beobachtung der AfD war offenbar der Preis für Haldenwangs Berufung auf den Präsidentenposten. Damit nichts anbrennt, wurde ihm mit Sinan Selen ein türkischstämmiger Vize zur Seite gestellt, ein Novum in der Geschichte des Bundesverfassungsschutzes. Zweiter Vize soll der Referatsleiter im Bundesinnenministerium Michael Niemann werden.

Mit einer Beobachtung verkommt der deutsche Verfassungsschutz zum politischen Machtinstrument für Berliner Regierung und Länderregierungen, um die politische Konkurrenz AfD nachhaltig zu schwächen und möglichst auf Abstand zu halten. Die Verfassungsschutzämter in den Ländern unterstehen ohnehin überwiegend den Innenministern und sind quasi weisungsgebunden. Was noch fehlte, war der direkte Zugriff auf das zentrale Bundesamt mit einem neuen geschmeidigen Präsidenten. Mit ihm lässt sich der Popanz gegen „rechtsextremistische Auswüchse“ verstärken. Die AfD passt den Strategen da gerade ins Muster.

Die Absicht Haldenwangs fällt in eine Zeit, in der die AfD-Führung um Jörg Meuthen und Alexander Gauland offensiv versucht, sich an den Rändern zu legitimieren, um dadurch eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu verhindern. Mit einem parteiinternen Verhaltenskodex und scharfer Kritik an der Jugendorganisation Junge Alternative will sich der Parteivorstand von Rechtsextremisten innerhalb der Partei distanzieren.

Dies hatte innerhalb der AfD-Flügel zu Unmut geführt. Der rechte Flügel befürchtete, dass ein Schleifen der Ecken und Kanten in der AfD nur ausgenutzt würde, um die Partei letztlich zu schwächen. Das scheint sich zu bewahrheiten. Man kann unterstellen, dass die schwarz-roten Berliner Strategen die Ankündigung einer Beobachtung bewusst spielen, um eine erwartbare Zuspitzung innerhalb der AfD zu provozieren. Um dann die Liste der Beobachtungsgründe gegebenenfalls komplettieren zu können.

Nicht ins Kalkül ziehen können sie allerdings die Haltung der Bevölkerung. Eine als substanzlos erkannte AfD-Beobachtung würde das Gegenteil der beabsichtigten Schwächung der Partei bewirken. Viele Bürger, die den undemokratischen und respektlosen Umgang von Merkel und Co. mit dem aufrechten Ex-Präsidenten Maaßen verfolgt haben, dürften sich umso fester mit der AfD verbunden fühlen. Und letztlich bleibt noch die Ankündigung des Führungsduos Gauland/Meuthen, die härtesten rechtlichen Widerstand gegen eine Beobachtung angekündigt haben.

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Höcke kritisiert Überreaktionen wegen möglicher VS-Beobachtung

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Verfassungsschutz | 87 Kommentare

Mit teils deftiger Wortwahl hat der Thüringer AfD-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2019, Björn Höcke, in einer Rede auf dem Landesparteitag am Samstag in Pfiffelbach manche AfD-interne Überreaktionen wegen einer drohenden Verfassungsschutz-Beobachtung kritisiert. Wörtlich bezeichnete er diese “zum Teil panikartigen Reaktionen” als “politische Bettnässerei”. Zudem warnte er davor, aus Angst vor einem Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes die Partei auf einen politisch-korrekten Kurs bringen und “säubern” zu wollen. Es sei außerdem “politische Narretei” zu glauben, dass man durch innerparteiliche Distanzierungen und das Weglassen bestimmter Reizwörter wie Volk, System oder Altparteien eine für das Establishment akzeptable AfD schaffen könne.

Anschließend gab Höcke drei persönliche Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine mögliche VS-Beobachtung:

“Punkt 1:

In unserer Partei gibt es zu Recht einen breiten Konsens darüber, daß wir in Deutschland zurzeit unter einer „Herrschaft des Unrechts“ zu leben haben.

In den falschen Händen gehört auch der Verfassungsschutz zu den Herrschaftsinstrumenten des Unrechts – und der Verfassungsschutz ist zweifellos in den falschen Händen.

Das werden wir in den kommenden Wochen am Beispiel Thüringens zeigen:

Hier hat der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz die AfD in einer PK kürzlich als „Prüffall“ bezeichnet. Wir werden aufzeigen, daß Herr Kramer keinen einzigen, ich wiederhole keinen einzigen konkreten juristischen Fall aufzeigen konnte, der eine Beobachtung der AfD rechtfertigen würde.

Er hat nur deshalb den „Prüffall“ geschaffen, um die AfD öffentlich zu diskreditieren und seine Befugnisse auszuweiten. Er hat damit gegen geltendes Recht verstoßen, denn einen „Prüffall“, den man öffentlich als solchen bezeichnen dürfte, gibt es laut Gesetzgebung nicht.

Wir werden dieses Amt, den Verfassungsschutzpräsidenten und seinen Dienstherrn durch die Instanzen jagen – und notfalls erst beim EuGH aufhören!

Punkt 2:

Es gibt keine objektiven Gründe für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, es gibt nur einen einzigen Grund: Wir sollen beobachtet werden, weil es die politischen Gegner so wollen! Ich will das als Merksatz formulieren, als Merksatz für die kommenden Wochen, Monate und Wahlen:

Es gibt im Kampf um die politische Macht keine AfD, die für die herrschende Klasse und ihre Zivilgesellschaft akzeptabel wäre – mit einer einzigen Ausnahme: Akzeptabel wäre vielleicht eine machtlose AfD, als braver Mehrheitsbeschaffer mit 7 oder 8 Prozent neben der CDU.

Das ist aber nicht unsere Rolle, dafür machen wir keine Politik. Wir wollen Volkspartei werden – so schnell wie möglich, um von der Substanz zu retten, was noch gerettet werden kann. Das ist unser Auftrag und den werden wir nicht verraten!

Punkt 3:

Die „Alternative für Deutschland“ kann als politische Macht, als Volkspartei nur dadurch noch behindert oder verhindert werden, wenn es dem Gegner gelingt, sie zu spalten. Wir, liebe Freunde, sollen gespalten werden, auseinandergetrieben werden – das ist das Ziel, das der politische Gegner verfolgt, und dafür setzt er auch das Drohpotential des Verfassungsschutzes ein, der in der Hand der Herrschenden eben kein Staatsschutz mehr ist, sondern ein Etabliertenschutz!

Unser Ziel muss es sein, unseren Leuten die Angst vor dieser letzten, böswillig eingesetzten Waffe des politischen Gegners zu nehmen. Daher meine dringende Empfehlung: Fangen wir bloß nicht an über die Stöckchen des Establishments zu springen. Wenn wir das einmal tun, dann werden sie das Stöckchen nicht wegziehen, nein, sie werden es höher halten!

Denken wir immer daran: Wir sind die wahren Verteidiger der Rechtsordnung in Deutschland und wir werden durch Aufklärung und Gelassenheit eine völlig unbegründete Panik im Inneren unser Partei verhindern und den Missbrauch des Verfassungsschutzes als Etabliertenschutz juristisch und politisch beenden. Und wir werden hier in Thüringen zeigen, wie man das macht!”

Wenig überraschend hat diese deutliche Stellungnahme heftigen Widerspruch bei den “üblichen Verdächtigen” von Alternative Mitte und Ex-Petry / Ex-Lucke-Anhängern ausgelöst. Aber auch der Parteivorsitzende Alexander Gauland kritisierte Höckes Wortwahl in Bezug auf die “politische Bettnässerei” als “falsch und nicht zielführend”. In einer weiteren Stellungnahme auf seiner Facebookseite [5] zwei Tage nach dem Parteitag erneuerte Höcke dessen ungeachtet seine Kritik, diesmal allerdings in einer ruhigeren Tonlage.

Die innerparteiliche Debatte über den richtigen Umgang mit dem Verfassungsschutz als Drohpotential des Establishments dürfte damit freilich nicht beendet sein, sondern im Gegenteil noch an Fahrt aufnehmen. Eine entscheidende Rolle fällt dabei den Vorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen zu, die auf der diesbezüglichen Pressekonferenz am Montag nicht den Eindruck vermittelten, dass die AfD politisch-korrekten Vorgaben unterworfen werden soll. Es bleibt nun genau zu beobachten, ob dieser Eindruck richtig war.

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Beamte in der AfD: Kein Grund zur Hysterie

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD),Verfassungsschutz | 93 Kommentare

In der AfD-Pressekonferenz [6] am Montag zu einer drohenden Verfassungsschutzbeobachtung reagierten die AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen sowie Roland Hartwig, Leiter der Arbeitsgruppe VS, erfreulich abgeklärt und kämpferisch auf den möglichen politischen Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes. Insbesondere die Aussagen, dass man garantiert nichts an den Inhalten verändern werde und sich auch keine politisch korrekten Sprachregelungen vorschreiben lasse, stimmten positiv.

In der Pressekonferenz wurde zudem ein Rechtsgutachten zu den möglichen Folgen einer Verfassungsschutzbeobachtung für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes angekündigt. Eine sinnvolle Maßnahme, da hierzu die abenteuerlichsten Gerüchte ins Kraut schießen, die wohl auch von interessierter Seite gezielt gestreut und aufgebauscht werden, um maximal Panik zu verbreiten und Unfrieden in der Partei zu stiften.

Eine gefährliche Entwicklung, die auch massiv für innerparteiliche Machtkämpfe missbraucht wird und gegen die nur sachliche Aufklärung hilft. Ohne dem angekündigten juristischen AfD-Gutachten vorweg greifen zu wollen, soll an dieser Stelle deshalb anhand bisher erfolgter Verfassungsschutzbeobachtungen rechter Parteien dargelegt werden, was tatsächlich drohen könnte – und was eben nicht. Hier die geläufigsten Gerüchte und eine, auf frühere Erfahrungen beruhende, Einschätzung dazu:

1. Alle Beamten und Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen die Partei verlassen

FALSCH: Niemand muss bei einer Verfassungsschutzbeobachtung die Partei verlassen und nur ein Teil der Beamten und noch weniger Angestellte des öffentlichen Dienstes haben das in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit, z.B. bei den Republikanern, in direkter Reaktion auf eine Verfassungsschutzbeobachtung getan. So waren während des kompletten Beobachtungszeitraums der Republikaner weiterhin zahlreiche Beamte als Mitglieder und teilweise sogar als Funktionäre aktiv. Angeführt sei hier z.B. der langjährige hessische Landesvorsitzende, der damals noch im aktiven Dienst stehende Regierungsdirektor Haymo Hoch.

2. Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes drohen Schikanen und Karrierehemmnisse

Teilweise richtig: Grundsätzlich gilt bei dieser Frage: Je höher in der Parteihierarchie, je provokanter die persönlichen öffentlichen Aussagen, je stärker im medialen und politischen Fokus man sich befindet, um so eher kann es auch zu beruflichen Schikanen oder Beförderungsstopps kommen, vor allem bei Beamten. Andererseits gilt auch hier: Was der Dienstherr nicht weiß, macht ihn nicht heiß. In der Vergangenheit wurden zumindest keine Fälle bekannt, in denen einfache Parteimitglieder, die öffentlich nicht in Erscheinung traten, irgendwelche Friktionen als Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erleiden mussten.

3. Beamten drohen Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Verlust des Beamtenstatus

Nur in Einzelfällen richtig: Grundsätzlich gibt es für die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen hohe rechtliche Hürden. Als Voraussetzung hierfür genügt keineswegs eine bloße Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit. Man muss schon individuell zurechenbare und eindeutig verfassungsfeindliche Aussagen liefern, um gegen die besondere Treuepflicht und das Mäßigungsgebot als Beamter zu verstoßen. Einzige Ausnahme: Teilweise wird in der Rechtssprechung bei Spitzenfunktionären davon ausgegangen, dass diese sich sämtliche Äußerungen und Handlungen der Partei zurechnen lassen müssten, auch wenn sie sich individuell nichts zu schulden haben kommen lassen. So wie z.B. im aktuellen Fall des ehemaligen Aachener Polizeibeamten Wolfgang Palm, der über mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender der Regionalpartei Pro NRW war und diese Form der Rechtsauslegung aktuell mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (PI-NEWS berichtete) [7] überprüfen lässt.

4. Sogar schon pensionierten Beamten droht der Verlust ihrer privilegierten Altersbezüge

FALSCH: Mäßigungsgebot und besondere Treuepflicht gelten im herkömmlichen Sinn nur für Beamte im aktiven Dienst. Es ist kein Fall aus der Vergangenheit bekannt, in dem ein bereits pensionierter Staatsdiener wegen angeblich verfassungsfeindlicher Aktivitäten noch aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden sollte. Auch hierfür ist der Fall Wolfgang Palm gerade kein Beispiel, obwohl dies von gewissen Panikmachern notorisch behauptet wird: Das Polizeipräsidium Aachen verfügte noch während Palms aktiver Dienstzeit seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wegen des darauf folgenden mehrjährigen Rechtsstreits fiel die endgültige Gerichtsentscheidung aber erst, nachdem Palm die Pensionsgrenze überschritten hatte. Nur deshalb droht ihm nun die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt der höheren Beamtenpension.

FAZIT

Eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst wäre vor allem für Beamte innerhalb der AfD Grund zur Sorge und größerer Vorsicht, aber keinesfalls eine Rechtfertigung für Panik oder Hysterie. Behördeninterne Schikanen bis hin zu Disziplinarmaßnahmen in Einzelfällen sind möglich, aber durch das eigene Verhalten in großem Maße steuer- und damit auch vermeidbar. Da etwaige Repressionsmaßnahmen im Regelfall stufenweise erfolgen mit dem Ziel des Nachgebens des Delinquenten, ist zudem auch ein späteres “Einlenken” der Betroffenen immer noch möglich. Wer nicht bereit ist, Karriererisiken in Kauf zu nehmen, wird sich künftig aber wahrscheinlich von öffentlichen Führungspositionen der Partei fernhalten, manche werden vielleicht am Ende ganz austreten. Dieser Verlust an Kompetenz und Seriosität wäre schmerzlich, aber für eine Partei mit der Größe und den Ressourcen der AfD kompensierbar. Auch außerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es schließlich viele hochqualifizierte Patrioten, die sich bereitwillig in die Partei einbringen. Zudem muss auch grundsätzlich die Frage gestattet sein, ob der Anteil von Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Parteihierarchie und den Parlamenten auch bei der AfD zwingend so hoch sein muss wie bei den Altparteien oder ob nicht eine ausgewogenere Mischung gewisse Vorteile haben könnte.

Schon mit diesen, nicht in die juristische Tiefe gehenden ersten Einschätzungen wird also deutlich, dass Panikmache nicht angebracht ist. Jede weitere Form der sachlichen Aufklärung in dieser Frage ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen.

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„Verfassungsschutzbeobachtung“: AfD auf dem richtigen Weg

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Verfassungsschutz,Video,Videoblog | 205 Kommentare

Von JUPITER | Die AfD ist einer existenzbedrohenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz durch eine mutige Offensive begegnet (PI-NEWS berichtete live) [8]. Die Alternativen waren zunehmend Gefahr gelaufen, von den etablierten Parteien und ihrem Machtapparat getrieben zu werden mit der penetranten Forderung, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Dies hätte sich vermutlich über kurz oder lang als „erfüllende Prophezeiung“ bewahrheitet. Der politische Schaden für die AfD wäre immens gewesen. Der politischen Existenzbedrohung wurde nun fürs erste ein starker Riegel vorgeschoben. Ein kluger und mutiger Befreiungsschlag.

Der Schritt per Pressekonferenz in die medial beachtete Öffentlichkeit schafft Anerkennung, denn Timing, Angemessenheit, politische Seriosität sowie Aussage- und Durchschlagskraft der Argumente der AfD-Spitzen stimmten in allen Belangen. Die unverrückbare Kernaussage war: Die AfD ist durch und durch eine Rechtsstaatspartei. Sie steht felsenfest auf dem Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie bekennt sich ohne Einschränkung zum Gewaltmonopol des Staates und lehnt Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung vollständig ab. Ihre rote Linie ist das Verlassen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Diese Maximen sind zwar schon immer gelebte, aber seit heute auch explizit medial veröffentlichte Richtschnur und Kompass für die AfD. Die Verfassungstreue wird durch eine eigens geschaffene Arbeitsgruppe und durch eine neutrale Experteninstanz kontrolliert und begleitet. Meuthen, Gauland und Co. haben damit den Ball ins gegnerische Feld zurückgeschlagen, weil andere Parteien sich an den AfD- Standards werden messen lassen müssen. Wo gibt es zum Beispiel Unvereinbarkeitsbeschlüsse von SPD, Grünen und Linken zu extremistischen gewaltaffinen Gruppen?

Denn längst ist das grundgesetzliche Gefüge ins Rutschen geraten. Ausgerechnet jene Parteien, die sich als staatstragend gerieren und die AfD anklagen, nehmen die Verfassungstreue nicht genau. Sie rufen “Haltet den Dieb“ und bewegen sich selbst auf höchst zweifelhaftem Terrain. Meuthen hat die offenen Wunden benannt, u.a. bestätigt von Verfassungsrechtlern: zum Beispiel den Akt der offenen Grenzen, das Maas’sche Zensurgesetz als Anschlag auf die Meinungsfreiheit, den Bruch zentraler Teile des Maastricher Vertrages. Andererseits fehlt es an Abgrenzung von zum Beispiel SPD und Grünen zu gewaltbereiten Linksextremen, terrornahen Organisationen wie Antifa und interventionistische Linke.

Wenn jetzt der scheidende Bundesverfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen von „linksradikalen Kräften“ in der SPD [9] spricht, dann wird klar, dass sich die Verfassungsschutzämter der Länder, die meist als Abteilungen der Innenminister fungieren, einschließlich Bundesamt in einer Zwickmühle befinden. Soll heißen: wer die AfD beobachten lassen will, der muss auch mindestens die SPD, Grüne und Linke beobachten lassen.

Die AfD ist mit fünf Jahren eine noch junge Partei. Der „gärige Haufen“ ist dabei, sich schneller zu arrondieren, als es die Etablierten je tun mussten oder getan haben. Adenauer hatte Hans Globke, Verfasser der Nazi-Rassegesetze, als rechte Hand, die SPD ließ sich in der DDR von der SED vereinnahmen, die Grünen waren zeitweise auf Du und Du mit pädophilen Vertretern, von den Linken mit ehemaligen Stasi-IM`s in den Reihen gar nicht zu reden. Wer mit dem Finger auf die AfD zeigt, muss wissen, dass drei auf ihn zurückzeigen.

Für die AfD-Spitze wird es eine Herausforderung sein, gerade auch kritische Mitglieder und Sympathisanten auf ihrem Weg mitzunehmen, die ein Aufweichen und Verbiegen der Partei befürchten.

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sprach denn auch von „politischer Bettnässerei“. Alexander Gauland hat diese Wortwahl als falsch bezeichnet, aber keinesfalls als parteischädigend. Und damit liegt er richtig. Mit einem klaren Bekenntnis zum Grundgesetz geht kein Verbiegen, gehen keine Denkverbote und Maulkorberlasse einher. Streitbare Positionen gehören zu einer lebendigen demokratischen Partei mit einem breiten Spektrum von politischen Strömungen. Es spricht nur für die Diskursbereitschaft einer noch jungen Partei, sich auch mit scharfer Kritik positionieren zu dürfen. Die Grenze ist die von Meuthen beschriebene rote Linie.

Dass es die AfD ernst meint, unterstreicht u.a. der Unvereinbarkeitsbeschluss zur Identitären Bewegung oder die Auflösung des Niedersächsischen AfD-Jugendverbandes am Wochenende. Die AfD lässt aber auch keinen Zweifel daran, dass sie sich gegebenenfalls mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren wird.

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AfD & VS: Die richtigen Lehren aus der “Republikaner-Falle”

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Verfassungsschutz | 100 Kommentare

Anfang November soll es laut Medienberichten [10] eine Amtsleitertagung des Verfassungsschutzverbundes geben, auf der das weitere Vorgehen gegen die AfD beraten wird. Wie das Ergebnis dieser Diskussion aussehen wird, ist gerade nach der erzwungenen Ablösung von Hans-Georg Maaßen [11] völlig offen. In der Partei geht derweil die berechtigte Sorge um, noch stärker als bereits bisher in das Visier des politisch weisungsgebundenen Inlandsgeheimdienstes zu geraten. Mit all den bekannten negativen Folgen und Auswirkungen. Der Bundesvorstand hat inzwischen eine eigene Kommission dazu eingesetzt, deren Aufgabe die Vorbereitung organisatorischer und juristischer Abwehrmaßnahmen gegen eine mögliche VS-Beobachtung ist. Dazu sollen auch über Vertrauensmänner in den Landesverbänden “rechtsextreme Verdachtsfälle” zur Prüfung von Parteiausschlussverfahren gemeldet werden können.

Aus Kreisen der sogenannten “Alternative Mitte” ist zudem zu vernehmen, dass jetzt zum Wohle der Gesamtpartei mit den Radikalen aufgeräumt werden müsse, um nicht in die Mühlen des Verfassungsschutzes zu geraten. Das Beispiel der Republikaner in den 1990er Jahren habe schließlich gezeigt, wie das enden würde. Flankiert wird diese, wohl auch innerparteilichen Machtkämpfen dienliche Argumentation ausgerechnet durch den langjährigen Vorsitzenden der Republikaner Rolf Schlierer, der in einem JF-Interview [12] zwar ebenso detailreich wie zutreffend die schlimmen Auswirkungen einer quasi amtlichen Stigmatisierung durch die VS-Behörden schilderte, aber die Vorgeschichte zur VS-Beobachtung seiner ehemaligen Partei im Dunklen ließ.

Denn in der Tat wäre die AfD gut beraten, aus dem Schicksal der Republikaner die richtigen Schlüsse zu ziehen. Allerdings sehen diese anders aus, wie es manche gerne hätten. Auf PI-NEWS wurde dieses Thema unter anderen Vorzeichen bereits einmal ausführlich behandelt, und zwar im Zusammenhang mit der “Realpolitik-Debatte” der inzwischen politisch gescheiterten ehemaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry. Auch damals wurde von den Petry-Anhängern das “Republikaner-Argument” gegen die angeblichen “Fundamentalisten” rund um Alexander Gauland ins Feld geführt. Und auch damals schon waren die Lehren daraus falsch [13].

Denn weder 2017 noch heute rechtfertigt ausgerechnet das Schicksal der Republikaner die Empfehlung, aus Angst vor dem Tod am besten gleich Selbstmord zu begehen, wie es der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Hans-Jörg Müller treffend auf den Punkt brachte (im Video ab Minute 14:38 [14]).

In Bezug auf die Geschichte der Republikaner kann und muss nämlich in aller Deutlichkeit festgehalten werden, dass die Entscheidung zur bundesweiten Überwachung durch den Verfassungsschutz im Dezember 1992 erst gefallen ist, NACHDEM sich die Partei bereits im Jahr 1990 durch die sogenannten “Ruhstorfer Beschlüsse” von angeblichen oder echten Radikalen getrennt hatte. PI-NEWS hielt vor dem Kölner AfD-Parteitag 2017 dazu folgendes fest:

Dies verleitete Schönhuber zu dem wohl größten politischen Fehler seines Lebens, wie er später auch selbst öffentlich einräumte. Er erlag den Schalmeienklängen und vertrieb mit dem sogenannten „Ruhstorfer Abgrenzungsbeschluss“ im Jahr 1990 die grundsätzlich gestimmten, nicht vorschnell koalitionsbereiten und häufig auch aktivsten und idealistischen Republikaner. Rund ein Drittel der Mitglieder und alle EU-Abgeordneten außer Schönhuber selbst verließen die Partei. Ein Aderlass, der schwer an der Kampagnen- und Wahlkampffähigkeit der Partei nagte.

Doch wie perfide die Altparteien schon damals agierten, zeigte sich zwei Jahre später: War die Partei durch die Ruhstorfer Beschlüsse im übertragenen Sinne schon des „Schwertarms“ beraubt – also der angriffslustigsten und widerständigsten Mitglieder – so schlug das System den Republikanern NACH diesem Kniefall auch noch gnadenlos den „Schildarm“ ab, anstatt die Republikaner in den erlauchten Kreis der „demokratischen Parteien“ aufzunehmen: Zahlreiche Beamte und sonstige in der Gesellschaft gut verankerte, auf ihr bürgerliches Renommee bedachte Mitglieder verließen die Partei, nachdem die Republikaner Ende 1992 in den Bundesverfassungsschutzbericht aufgenommen wurden. Obwohl die Parteiführung zuvor alle Vorgaben des Establishments erfüllt und die radikaleren Kräfte explizit hinaus gedrängt hatte! Das anschließende langsame Siechtum des Parteirumpfes ohne Schild- und Schwertarm (um im Bild zu bleiben) bis zur schlussendlichen Bedeutungslosigkeit ist bekannt.

Die Lehren aus der Geschichte der Republikaner für die künftige Entwicklung der AfD liegen also auf der Hand: Es gilt tatsächlich unter allen Umständen der Republikaner-Falle zu entgehen. Nur dass diese in Wahrheit anders aussieht, als von Vertretern des Petry-Flügels heute fälschlicherweise behauptet. Unter Einhaltung einiger elementarer Grenzziehungen nach ganz rechtsaußen – Gewaltbereitschaft, Nationalsozialismus, Demokratiefeindlichkeit, Ablehnung von Menschenrechten – muss alles daran gesetzt werden, ansonsten gerade auch die grundsätzlich gestimmten, widerstandswilligen und „radikalen“ Kräfte in der Partei zu halten. Radikal kommt nicht umsonst von Radix – die Wurzel. Und die Wurzel unserer heutigen Probleme – also das volksfeindliche Altparteienkartell und der herrschende linke Zeitgeist – müssen demokratisch besiegt und nicht durch vorschnelle Hilfsdienste stabilisiert werden.

Diese Zeilen haben auch aktuell Geltung – nur der Name Petry kann inzwischen gestrichen werden. Zudem sollte man ganz nüchtern anerkennen, dass die Entscheidung für den Einsatz des Inlandsgeheimdienstes letztendlich nur die Altparteien treffen. Wobei es vor einem Überwachungsbeschluss weniger auf die AfD selbst, sondern eher darauf ankommt, ob die etablierten Kräfte den Kraftakt der Stigmatisierung einer fast 20 Prozent-Partei für opportun und in der Bevölkerung für durchsetzbar halten.

Im Fall der Fälle muss und kann die AfD damit irgendwie umgehen: 2018 ist nicht 1992. Die politische Großwetterlage ist national wie international eine gänzlich andere und die AfD verfügt inzwischen über ein Vielfaches an Ressourcen, Mandaten und Möglichkeiten für eine Gegenöffentlichkeit als die Republikaner jemals hatten. Deshalb: Notwendige Grenzziehungen ohne innerparteiliche Hexenjagden – ja. Vermeidung von überflüssigen Angriffsflächen ohne inhaltliche Selbstaufgabe – ebenfalls ja. Aber bitte keine Panikreaktionen und innerparteilichen Instrumentalisierungen. Denn das würde die Gesamtpartei erst Recht verwundbar machen.

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