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Großburgwedel: Der merkwürdige Zickzack-Kurs der Justiz

Von H.L. | Das Messeropfer Vivien K. (24) aus Großburgwedel ist schwerer verletzt als bekannt, schreibt die Bild [1]. Milz weg, Teil der Bauchspeicheldrüse entfernt, Rippenbrüche durch die Wucht des Messerstiches eines syrischen Jugendlichen, der die Verkäuferin am vergangenen Samstag niederstach (PI-NEWS berichtete mehrfach [2]). Während sich das Mädchen nach tagelangem Koma unterstützt von ihren fassungslosen Eltern zurück ins Leben kämpft, werden draußen offenbar viele  Hebel  in Bewegung gesetzt, um die Tat im milderen Licht erscheinen zu lassen.

– Dafür erscheint jetzt der Freund des Opfers, Domenic (25), in einem schiefen Licht. Der Täter schweigt zwar beharrlich im Jugendknast Hameln, so die Staatsanwaltschaft, aber von den Verwandten des Angreifers wird laut Bild kolportiert, Domenic soll ein beteiligtes Kind des Tätertrios vor dem Angriff am Ohr gezogen haben.

Tragen jetzt etwa Vivien und ihr Freund selber Mitschuld an der brutalen Tat? Soll das heißen, dass ein „Ohrziehen“ – falls das überhaupt stimmt – einen lebensgefährlichen Messerangriff rechtfertigt, und dazu noch „die Falsche“ trifft? Oder war es vielleicht so, dass das Leben einer Frau nichts wert war, weil es eine Frau traf? Dazu hat die Staatsanwaltschaft noch keine öffentliche Meinung.

– Die Justiz ist inzwischen fleißig daran, die Schwere der Tat zu bagatellisieren, so der Eindruck für Außenstehende. Der anfängliche Vorwurf der versuchten Tötung wurde im Nachgang auf gefährliche Körperverletzung reduziert. Die Begründung dafür klingt für den juristischen Laien abenteuerlich und konstruiert. „Im Rahmen der bisher durchgeführten Ermittlungen hat sich gezeigt, dass es einen einzigen Stich gegeben hat“, sagte Oberstaatsanwalt Klinge zum NDR. Die Frau soll in diesem Moment gestanden und auch nicht am Boden gelegen haben, als die Täter verschwanden. Juristisch sei dies wichtig, so Klinge: Der Verdächtige habe die Tat nach dem Stich abgebrochen, weil er offenbar nicht vorhatte, das Opfer zu töten. Woher weiß die Staatsanwaltschaft das, wenn der Täter schweigt? Begründet sie auf eine bloße Vermutung hin die Reduzierung des Anklagevorwurfs [3]oder müssten nicht die Gesamtumstände zählen?

Unfasslich, wenn der Laie dieses Argument weiterspinnt: Heißt das jetzt für künftige Messerstecher, dass der „erste Stich frei“ ist? Die Staatsanwaltschaft ruderte inzwischen offenbar schon wieder zurück und lässt sich ein Türchen offen: Vielleicht bewerte man den Fall neu, wenn weitere Ermittlungen angestellt worden sind, ist aus der hannoverschen Justiz zu hören.

– Die Staatsanwaltschaft hat sich auf einen merkwürdigen Zickzack-Kurs begeben, der in hohem Maße kritikfähig ist. Will sie jetzt ständig den Anklagevorwurf ändern, je nach aktuellem Ermittlungsstand? Reichen ein lebensbedrohlicher Messerstich, die Entfernung lebenswichtiger Organe und tagelanges Koma nicht aus, um einen Tötungsversuch zu rechtfertigen? Die Justiz nährt damit den Verdacht, dass ihr vor allem daran gelegen ist, keine Unruhe in der Bevölkerung aufkommen zu lassen.

– In diese selbstverursachten Spekulationen reiht sich die Äußerung des Vorsitzenden des Niedersächsischen Richterbundes ein. So forderte Frank Bornemann mehr Anstrengungen für die Integration von jugendlichen Flüchtlingen, bis alle Flüchtlinge verinnerlicht hätten, dass man in Deutschland zum Beispiel nicht mit dem Messer aufeinander losgeht. „Wir müssen da ehrlich bleiben, es dauert seine Zeit, bis die Normen einer neuen Gesellschaft verinnerlicht sind“.

Wie lange soll das dauern Herr Bornemann? Der Tatverdächtige lebt schon seit fünf Jahren mit seinen Eltern und Geschwistern in Großburgwedel und hat offensichtlich die einfachsten Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders noch nicht „verinnerlicht“.

Viviens Anwalt Björn Nordmann schätzt die Messerattacke vorläufig so ein: „Es handelt sich um eine versuchte Tötung. Der mutmaßliche Täter hat den Tod meiner Mandantin billigend in Kauf genommen, als er brutal auf sie einstach“, sagte er der Bild.

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