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Keinerlei Mitgefühl, keinerlei Trauer für Walter Lübcke

Von KEWIL | Die gleichgeschalteten Linksmedien mögen gerne nochmals drei Tage das Lebenslänglich für den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke feiern, die Staatsglotze soll weitere 25 Sondersendungen zusammenlügen, ein neues NSU-Gespenst durch die Republik jagen, und die hessische Politik darf noch weitere 250 Schulen, Brücken, Straßen und Feldwege nach Lübcke benennen – es nützt alles nichts: Ich werde nicht um Walter Lübcke trauern, ich empfinde keinerlei Mitgefühl, ich denke nicht an ihn, viele werden ihn weiter hassen. Denn nur ein Satz zählt:

„Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“

Gesagt von Walter Lübcke im Oktober 2015 bei einer Bürgerversammlung in Lohfelden zum Bau eines weiteren Asylantenheims (Video oben), nach dem totalen Kontrollverlust und den offenen Grenzen der meineidigen Gesetzesbrecherin Merkel. Wir Einheimischen, denen das nicht passte, sollten gefälligst verschwinden und Hunderttausenden von undokumentierten Asylanten, Asylbetrügern und „Flüchtlingen“ Platz machen. Das ist ihm nicht rausgerutscht. Das war Lübckes Botschaft und sein Todesurteil.

Wir treten nicht wie Bolschewisten und Kommunisten für Gewalt, Mord und Totschlag ein, aber wo steht, dass man Linke, auch wenn sie von der CDU sind, lieben, dass man für sie Gefühle entwickeln soll, dass man keinen hassen darf? Haben die Linken jemals Verständnis für uns gehabt? Auch nur in einem Punkt?

Seit wann ist Hass verboten und ein Verbrechen? Die Gedanken sind frei. Lebenslänglich.

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Stephan Ernst, Walter Lübcke, Mustafa Kaplan – ein Drama

geschrieben von libero am in Deutschland | 76 Kommentare

Von KARL GEORG R. | Hätten wir heute noch gute Schriftsteller in Deutschland, würde ihnen der Prozess gegen den Lübcke-Attentäter Stephan Ernst eine höchst anregende Vorlage für ein spannende dramatische Verarbeitung bieten. Auch wenn die Presse so tut, als gäbe es bei diesem Prozess keine sonstige Geschichte hinter der vordergründigen Geschichte, geht es im Verfahren gegen Stephan Ernst ja nicht einfach um irgendeinen Mord. Es geht auch nicht nur um einen besonderen politischen Mord, um die unauflösliche Verwobenheit des Verfahrens gegen Stephan Ernst mit der Völkerwanderung Angela Merkels, die ja die Ursache für den Todesschuss war [1]. Es geht vor allem um die ganz offenkundig tragischen Charaktere der beteiligten Figuren und die inneren Konflikte, mit denen sich all diese Figuren auseinanderzusetzen hatten, bevor sie sich im Gerichtssaal gegenübertraten. Genau diese Konflikte sind der Stoff, aus dem große Romane und Theaterwerke geschaffen werden. Und von diesen Konflikten bietet das Verfahren, wenn man sich die Mühe macht, einmal näher hinzusehen, statt wie die Presseleute an den eigentlichen Themen des Prozesses vorbeizuschielen, eine ganze Menge.

Soweit wir bislang wissen, sind drei Hauptfiguren an diesem Verfahren beteiligt, die jeden anspruchsvollen Schriftsteller zu einer dramatischen Novelle oder gleich einem ganzen Roman reizen sollten:

  1. Stephan Ernst

Über den Attentäter selbst wissen wir bislang nicht viel, aber jeder literarisch interessierte Mensch sieht bereits jetzt die großen dramatischen Züge in dieser Person. Zunächst ist da der Familienvater, der im Interesse der Familie eigentlich beschlossen hat, sich von jeglicher politischer Betätigung zu lösen, und seither mit einfacher, aber ordentlicher Arbeit seinen Lebensunterhalt verdient: Stephan Ernst ist ein Mann aus der eher unteren Einkommensschicht, er ist ein Mann der Arbeiterklasse, wenn man sein Milieu so benennen will.

Wir wissen bislang auch, dass dieser Familienvater im Nachgang der Tat und vermutlich bereits im Vorfeld um das Wohl seiner Familie ernsthaft besorgt war, hier zeigt sich also bereits der erste innere Konflikt des Täters: zwischen der Verantwortung für das eigene private Leben, das Auskommen seiner Frau und Kinder, und der Verantwortung gegenüber dem Gemeinwesen und dem eigenen Gewissen angesichts einer in dieses private Leben mit plötzlicher Wucht eindringenden politischen Konstellation, das heißt der Völkerwanderung Angela Merkels.

Wir wollen hier gar nicht weiter auf das Für und Wider dieser speziellen Konstellation sprechen, das ist eine politische Debatte, aber wir kennen eine ähnliche Zerrissenheit zwischen eigener Privatheit und übergeordneter Verantwortung ja aus vielerlei literarischen Vorlagen – denken wir nur einmal an Schillers „Wilhelm Tell“ oder Kleists „Prinz von Homburg“. Letztlich entscheidet sich Stephan Ernst gegen das Wohl der Familie, gegen die Aufrechterhaltung des eigenen bescheidenen Daseins und für die übergeordnete Verantwortung, das innere Gewissen – eine ganz typische Konfliktlage einer klassischen Tragödie.

Und wir wissen auch, dass es in der Person des Stephan Ernst noch einen weiteren Konflikt gab: das innere Gewissen im Nachgang des Todesschusses, Stephan Ernst erlebte unmittelbar nach der Tat und zumindest am nächsten Morgen das Gefühl menschlichen Mitleids. Wir sehen somit in der Person des Stephan Ernst einen dreigestaltigen Konflikt: familiäre Verantwortung, politische Verantwortung und das sich ihm als Folge der Tat aus seinem Innersten aufdrängende menschliche Mitleiden.

  1. Walter Lübcke

Von Walter Lübcke wissen wir bislang recht wenig, aber jeder Beobachter des Prozesses und mit ihm jeder schriftstellernde Dramatiker würde es sich sicher zu einfach machen, in diesem Mann schlicht einen geradezu schablonenhaft agierenden Repräsentanten des Staates zu sehen, der in der besagten Bürgerversammlung von Lohfelden ohne jedes Empfinden für die emotionale Aufgewühltheit der Menge mit bürokratischer Kühle von „Quoten“ sprach, stur Merkels Parolen nachredete und sich zuletzt zu der geradezu arrogant wirkenden Aufforderung verstieg, die Deutschen sollten Deutschland verlassen [2], wenn ihnen Merkels Politik nicht passt.

Natürlich wäre eine derart platte, schemenhafte Darstellung literarisch verlockend: ein Max Frisch („Andorra“) oder Rolf Hochhuth („Der Stellvertreter“) hätte sich vermutlich gern zu einem derart niveaulosen Schwarz-Weiß-Kontrast – reicher, kaltherziger, arroganter Bonze hier, armer, gewissensgeplagter Arbeiter dort – verleiten lassen, das einfach gestrickte Publikum und der durchschnittliche FAZ-Feuilletonist hätte ihnen das gedankt, denn Publikum und Feuilleton hätten so simple, derbe Kost wenigstens leicht kapiert.

Aber selbst wenn wir bislang nur wenig über Walter Lübcke wissen und uns auch aus Pietätsgründen mit allzu spekulativen Überlegungen zu seiner Person zurückhalten sollten, ahnen wir doch, dass sich hinter dem kühlen staatlichen Repräsentanten ebenfalls ein sorgender Familienvater verbarg, der sich angesichts der merkelschen Politik, wie wir uns leicht denken können, vermutlich ebenfalls im inneren Konflikt befand – wieweit und in welcher Form genau, ist uns natürlich nicht bekannt.

Aber von der oben geschilderten Schwarz-Weiß-Darstellung würde nicht mehr viel übrig bleiben, wenn wir etwa erfahren würden, dass sich auch Walter Lübcke über die Völkerwanderung so seine Gedanken machte, dass Merkels Politik auch ihm schlaflose Nächte bereitete, ja dass vielleicht der ganze Auftritt in Lohfelden nichts als eine theatralische Show war, in der er den kühlen Beamten eben nur spielte, weil er das in seiner beruflichen Funktion tun musste. Letztlich war auch Walter Lübcke nur ein Ausführender, ein Gedungener, der im Auftrag höherer Machtträger tätig war – die natürlich allesamt, obwohl am Geschehen mitbeteiligt, nicht zu diesem Prozess geladen werden, sondern sich im Kanzleramt und in den Bundesministerien hinter ihren Behördenmauern verschanzen.

Wie wäre also unsere Sicht auf dieses ganze Drama, wenn wir – hier einmal fiktiv angedacht – im Laufe des Prozesses davon hören würden, dass auch Walter Lübcke in irgendeinem privaten Gespräch Zweifel an Merkels Herrschaft des Unrechts geäußert habe, dass in ihm selbst ein Gewissenskampf getobt habe zwischen seiner staatlichen Pflichterfüllung und dem nagenden Gefühl einer weiterreichenden historischen Mitverantwortung, dass er diesen Gewissenskampf aber eben nach außen hin verbarg, vielleicht sogar vor sich selbst? Wir wissen ja, dass viele Politiker und Beamte unter vier Augen und im Familienkreis ganz anders reden als in der Öffentlichkeit, dass sie viele Dinge insgeheim ebenfalls kritisch sehen. Der Dramatiker würde also letztlich die Frage in den Raum stellen: Wie würde Stephan Ernst seine Tat beurteilen, wenn er mehr über einen solchen inneren Konflikt Walter Lübckes – den wir hier als eine denkbare dramatische Komponente annehmen möchten – erfahren hätte, insbesondere im Nachgang der Tat? Wäre die Tat dann ein tragischer Irrtum gewesen?

  1. Mustafa Kaplan

Die dritte Figur im Verfahren, die literarisch herausfordert, ist die Figur des türkischen Verteidigers Mustafa Kaplan. Auch über diesen Mann wissen wir bislang wenig. Aber schon jetzt ist erkennbar: Mustafa Kaplan stellt sich mit der Übernahme des Mandats gegen die in der deutschen Öffentlichkeit weit verbreitete Schubladenweisheit, alle Türken würden angeblich Partei für mehr Völkerwanderung nach Deutschland ergreifen und entsprechend die übliche Haltung der deutschen Elite teilen, derzufolge alle Kritiker dieser Völkerwanderung gleichzusetzen sind mit Neonazis. Vielleicht sieht Mustafa Kaplan in Stephan Ernst tatsächlich einen solchen Neonazi, und das Verfahren ist für ihn nur ein schlichtes Mordverfahren gegen einen rechtsextremen Killer, das kann natürlich sein.

Vielleicht sieht er das Verfahren aber auch anders. Vielleicht sieht er es wie viele andere Türken in Deutschland, die mit Blick auf die deutsche Elite und deren fragwürdige Bevölkerungspolitik durchaus eine differenzierte Meinung haben: als ein Verfahren also gegen einen Mann, der eigentlich genau das getan hat, was in der Türkei viele Männer getan hätten, wenn ein türkischer Beamter die Türken dazu aufgefordert hätte, ihr eigenes Land zu verlassen.

Durch die Übernahme des Mandats bringt Mustafa Kaplan also eine Außensicht in das Verfahren ein, die bei einem deutschen Verteidiger nicht gegeben wäre. Aber auch Mustafa Kaplan befindet sich in einer Konfliktlage: Ganz sicher muss er sich in eigenen nationalen Kreisen, vielleicht auch in seiner eigenen Familie dafür rechtfertigen, dass er einen Mann der ethnopolitischen Gegenseite verteidigt. Und natürlich ergeben sich aus der bloßen Begegnung zwischen Mustafa Kaplan und Stephan Ernst viele offene Fragen, die sich nicht nur um die Tat selbst drehen, sondern auch um die ganze politische Einordnung und das übergeordnete historische Gesamtgeschehen, das der Tat auslösend zu Grunde liegt: auf der einen Seite der Immigrant, auf der anderen Seite der Indigene, die in diesem Verfahren erstaunlicherweise aber beide an einem Strang ziehen, aus welchen Gründen auch immer – also, so würde der Literat nun nachfragen, aus welchen Gründen denn?

Interessanterweise gibt es in der neueren Literatur tatsächlich zwei Werke, die dem Prozess gegen Stephan Ernst inhaltlich etwas ähnlich sind: Zum einen die vom ersten Satz an mitreißend geschriebene Erzählung „Bauchschmerzen“ von Wolfgang Gottschalk, in der sich ein Gefängnispfarrer auf ein Gespräch mit einem wegen Mordes verurteilten Neonazi einlässt – dieser Neonazi bittet ihn schließlich um sein Urteil. Zum anderen begegnet uns insbesondere die Person des Verteidigers Mustafa Kaplan literarisch bereits in der Figur des türkischen Verteidigers Ismail in „Ruhrkent“ [3]. Auch in diesem Buch geht es um einen Gerichtsprozess gegen einen Deutschen, dessen Tat – ein „falsches“ Wort – vor dem Hintergrund der Völkerwanderung rechtlich nur noch diffus einzuordnen ist.

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Merkels „Flüchtlingspolitik“ vor Gericht

geschrieben von libero am in Merkelismus | 68 Kommentare

Von C. JAHN | Der Elefant im Raum, über den im Verfahren gegen den Lübcke-Attentäter Stephan Ernst niemand zu sprechen und noch weniger zu schreiben wagt, sind die Ereignisse von 2015. Merkels Siedlungspolitik und der Mord an Walter Lübcke sind inhaltlich nicht zu trennen. Beide Ereignisse stehen in unmittelbarem, ganz direktem Zusammenhang: das eine war Voraussetzung für das andere. Es hilft in der Debatte über das aktuelle Zeitgeschehen, parallel zur davon unabhängigen juristischen Bearbeitung beider Thematiken, daher auch nicht weiter, aus Scheu oder Pietät einer Diskussion aus dem Weg zu gehen, die aufgrund der unauflöslichen Verknüpfung dieser beiden historisch bedeutsamen Ereignisse intellektuell gar nicht vermieden werden kann.

In der Diskussion um den Mord an Walter Lübcke sind einige Grundsätzlichkeiten zu berücksichtigen, die vorab im folgenden kurz skizziert seien. Zunächst einmal geht es in diesem Fall um ein ganz klassisches politisches Attentat. Diese Feststellung erfolgt hier ohne Wertung: der Mord soll dadurch weder gerechtfertigt oder entschuldigt, er soll nur sachlich eingeordnet werden. Stephan Ernst richtete seine Waffe nicht gegen unbeteiligte Zufallsopfer, sondern gegen eine konkrete Einzelperson. Nach Ansicht des Autors dieses Beitrags ist der in den Medien gelegentlich zu lesende Begriff „Terrorist“ daher auf Stephan Ernst nicht anwendbar: Es ging bei Tat und Opfer nicht darum, im Interesse einer politischen Zielsetzung allgemeinen „Schrecken“ zu verbreiten. Der Mord an Lübcke lässt sich somit auch nicht mit Terrortaten im engeren Sinn vergleichen, wie wir sie von islamischen Selbstmordattentätern, vom „Großen Terror“ Stalins, dem rechtsextremen Anschlag auf das Münchner Oktoberfest oder den Kaufhausbränden der RAF kennen.

Da es sich beim Mordanschlag auf Walter Lübcke ganz unverkennbar um einen politischen Anschlag auf eine gezielt ausgewählte Einzelperson handelt, ist dieser Mord, rein sprachlich betrachtet, also eindeutig ein „Attentat“. Dieses Attentat wiederum richtete sich nach derzeitigem Kenntnisstand des Geschehens ganz offensichtlich nicht gegen eine private politische Meinung Lübckes. Der Mord an Lübcke unterscheidet sich in dieser Hinsicht von einer ganzen Reihe anderer Attentate der jüngeren Zeitgeschichte – etwa den Attentaten auf Pim Fortuyn [4], Theo van Gogh [5] oder Rudi Dutschke [6] –, deren Opfer als Repräsentanten einer bestimmten politischen Geisteshaltung ausgewählt wurden. Diese Opfer standen zum Zeitpunkt des Attentats allesamt außerhalb des staatlichen Autoritätsbereichs: Sie waren vielleicht einflussreiche Persönlichkeiten, aber keine staatlichen Akteure, ihre persönlichen Meinungen waren Teil des freien, gesamtgesellschaftlichen Meinungsringens.

Walter Lübcke hingegen, das legen die bereits bekannten Umstände der Tat als Folge seines Auftritts in Lohfelden nahe, wurde nicht als Privatmann aufgrund seiner persönlichen Meinung, sondern als staatlicher Repräsentant erschossen, als Akteur der Exekutive. An der besagten Veranstaltung in Lohfelden, in der Walter Lübcke die indigenen Deutschen im Falle ihrer Ablehnung des Bevölkerungsumbaus zur Auswanderung aus ihrem Heimatland aufforderte (PI-NEWS berichtete) [7], nahm Walter Lübcke in seiner offiziellen Eigenschaft als Regierungspräsident teil. In dieser Eigenschaft stellte er sich öffentlich Fragen ausschließlich staatlichen Handelns – alle in diesem Zusammenhang gefallenen Aussagen besaßen daher einen eindeutig staatlichen Bezug, die Privatmeinung Walter Lübckes war nicht gefragt.

Hier zur besseren Vergegenwärtigung nochmal die Erstaufnahme vom 14. Oktober 2015 aus Lohfelden:

Vergleichbar ist der Mord an Walter Lübcke daher grundsätzlich nur mit solchen Attentaten, die sich ebenfalls gegen erkennbar in rein staatlicher Funktion auftretende Akteure richteten. Dies sei hier nur deshalb so nachdrücklich vorangestellt, um diesen konkreten Fall von vornherein gegenüber anderen, ähnlichen, aber eben nicht tatsächlich vergleichbaren Attentaten abzugrenzen.

Es wurde eingangs schon darauf hingewiesen, dass politische Attentate niemals unabhängig von ihren jeweiligen politisch-inhaltlichen Zusammenhängen betrachtet werden können, auch wenn Pietätsgründe dem entgegenstehen. Es ist intellektuell völlig unmöglich, über das Attentat auf Rudi Dutschke oder Pim Fortuyn zu sprechen, ohne den politischen Hintergrund mitzudenken und auch offen zu erwähnen. Diese Grundgegebenheit jeder Nachbetrachtung politischer Attentate gilt genauso bei Attentaten auf staatliche Akteure: das Attentat des Gavrilo Princip [8] auf den österreichischen Thronfolger beispielsweise muss selbstverständlich im Zusammenhang mit der damaligen politischen Gesamtlage im Balkan gesehen und erörtert werden. Eine solche Erörterung bedeutet aber natürlich nicht, dass man sich allein durch diese Inbezugsetzung bereits zum Liebhaber des serbischen Nationalismus macht (was aber jedermanns gutes Recht wäre, wir sind ja ein freies Land), geschweige denn die Ermordnung eines Menschen als Teil des politischen Handlungsspektrums billigt.

Noch deutlicher wird der im Fall von Attentaten gegen staatliche Akteure grundsätzlich bestehende Konflikt zwischen zeitgenössischem Strafrecht, Pietät und der unausweichlich notwendigen inhaltlichen Bewertung der für das Attentat ursächlichen staatlichen Exekutivmaßnahmen im Fall des Anschlags auf den deutschen Gesandten in Paris, Ernst Eduard vom Rath [9], letztlich ebenfalls nur eine Stellvertreterfigur, durch den Attentäter Herschel Grynszpam [10] im Jahr 1938.

Entsprechend ist es aus Sicht des Autors auch im Fall des Attentats auf Walter Lübcke intellektuell gar nicht möglich, dieses Attentat ohne jeden Bezug auf den politischen Hintergrund zu diskutieren. Walter Lübcke wurde, wie dargestellt, eindeutig nicht als Zufallsopfer oder Privatmann aufgrund seiner privaten Meinung erschossen, sondern als Repräsentant eines Staates und der staatlichen Exekutivgewalt. Im Fall Lübckes befand sich dieser Staat 2015 – unstrittig – auf formalrechtlichen und – strittig – auch politisch-moralischen Abwegen, die man je nach persönlichem politischen Standpunkt billigen oder verwerflich finden kann. Jedwede persönliche Bewertung des staatlichen Handelns von 2015, pro oder contra, ändert allerdings nichts an der untrennbaren inhaltlichen Verbundenheit zwischen der Tat und dem seinerzeitigen staatlichen Handeln als ursächlichem Auslöser dieser Tat. Genau aufgrund dieser untrennbaren Verbundenheit steht im Gerichtsprozess gegen Stephan Ernst auch die merkelsche „Flüchtlingspolitik“ immer mit im Raum und folglich auch Angela Merkel selbst – auch wenn die deutsche Presse so tut, als würde sie diesen riesigen Elefanten mitten im Saal nicht sehen.

Sinn und Zweck dieses Beitrags soll es sein, diesen riesigen Elefanten im Gerichtssaal einmal anzusprechen. Es ist nicht Sinn und Zweck dieses Beitrags, ein Urteil über die Merkelsche Siedlungspolitik – denn das ist die sogenannte „Flüchtlingspolitik“ ja de facto – zu fällen. Dieses Urteil zu fällen wird auch dem Richter im Prozess um das Attentat auf Walter Lübcke nicht gelingen, dazu ist der Richter, wie jeder Richter zu jeder Zeit, viel zu sehr in seiner eigenen Zeit gefangen. Dieses Urteil aber wird kommen. Auch wenn bislang niemand darüber zu sprechen und noch weniger zu schreiben wagt: Angela Merkel sitzt heute bereits mit auf der Anklagebank, durch den Mord an ihrem Stellvertreter Walter Lübcke für alle Zeit untrennbar mit dem Attentäter verbunden, auf dem Platz genau neben Stephan Ernst.

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Linke Linke wollen keine Rechte für „Rechte“

geschrieben von PI am in Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus,Video | 74 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Im Merkeljahr 2019 werden alle noch vernunftbegabten und konservativ-verfassungstreuen Bürger mit anderer Meinung seitens des politisch-medialen Mainstreams schlichtweg als „Rechte“ diskreditiert: Liberal-Konservative sind demnach nazinahe Spießgesellen. Diese sollen nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke mehr denn je zum gesellschaftlichen und politischen Abschuss in historisch bewährter Reichstagsbrandmanier als vogelfrei instrumentalisiert werden. Dabei ist die Rolle des notorischen hessischen Verfassungsschutz-V-Mannes Andreas Temme (52), der auch bei einem NSU-Mord „zufällig“ am Tatort war und nun „zufällig“ in Lübckes Regierungsbehörde tätig [11] ist, mehr als dubios. Unterlagen über den möglichen V-Mann Anstifter Temme wurden geschreddert – und werden wohl derzeit wieder in Hessen geschreddert. Einen Bericht des Verfassungsschutzes zum NSU und die Rolle von Andreas Temme hat das hessische Innenministerium für immerhin „120 Jahre sperren lassen [12]“.

Peter Tauber (44), MdB und Ex-CDU-Generalsekretär sowie „Parlamentarischer Staatssekretär“ im prekären von der Leyen-Verteidigungsministerium mit einem Gehalt von über 17.500 Euro [13] zu Ungunsten des Steuerzahlers forderte diese Woche in der WeLT [14], auch die Grundrechte einiger „Parteifreunde“ aus der sogenannten CDU-Werte-Union einzuschränken – oder besser gleich zu entziehen. Der CDU-Funktionär statuiert sich damit bewusst selbst zum Verfassungsfeind. Gemäß Taube-Nuss-Tauber sei „nicht nur rechtsextreme Gewalt ein Problem, sondern auch die Entgrenzung der Sprache durch die AfD“. Tauber ging so weit, Max Otte (noch CDU-Mitglied), Erika Steinbach, Björn Höcke und Alice Weidel wegen der Verwendung einer „Sprache, die enthemmt und zur Gewalt führt“, für mitschuldig am Tod Walter Lübckes zu erklären. Damit wird einmal mehr jede kritische Meinung, etwa bei den Themen Asylmissbrauch, Migration und Klimaschutz als „potenziell rechtsextrem und somit verfassungsfeindlich“ diskreditiert.

Der Vorstoß des fast schon in der Versenkung verschwundenen Merkel-Adlatus verfolgt wenige Monate vor den Landtagswahlen im Osten ganz offensichtlich die Absicht, die AfD weiter zu schwächen. Die gesellschaftliche Spaltung durch Vorschläge dieser Art dürfte sich dadurch aber noch weiter verstärken.

Das ist eine neue Dimension der Meinungsdiktatur in Deutschland – mit einer 53-jährigen sozialistisch und national-sozialistischen Tradition seit 1933 im Kampf gegen das freiheitliche Bürgertum. Der politisch versierte Youtuber Niklas Lutz argumentiert einmal mehr mit Sachwissen und gesundem Menschenverstand in einem wichtigen Video in einer weiteren für Deutschland einschneidenden Woche zu den Themen „Diffamierung“, „Meinungsfreiheit“, „Evangelischer Kirchentag“, „Hetze und Ausgrenzung durch Linksgrün“ und deren zunehmender Spaltung der deutschen Gesellschaft.

Als evidentes Zeitzeichen führt „Neverforgetniki“ Niklas Lutz selbstverständlich auch die bemerkenswerte Panorama-Sendung „Schluss mit dem Verständnis für besorgte Bürger [15]“ an, die einmal mehr das „Demokratieverständnis“ der mit 8.000.000.000 Euro zwangsfinanzierten linkspopulistischen Framing-Anstalt ARD verdeutlicht. Darin wird der Ausschluss der AfD vom Evangelischen Kirchentag 2019 scheinheilig medial gerechtfertigt – denn es sei nicht „nicht glaubwürdig, sich als Christ in der AfD zu engagieren“. Der Evangelische Kirchentag habe bisher immer die großen Fragen der Zeit aufgegriffen: Dieses Jahr eben die kirchlichen Themenschwerpunkte und Megatrends „Klimaschutz“, „Der Islam gehört zu Deutschland“ mit Stargast Christian Wulff [16], „Vulven malen [17]“ und natürlich: „Schöner kommen [18]“ am Samstag zwischen 15 und 18 Uhr als „kirchlichen Höhepunkt“ der linksgrünen Pädo-Sekte: Rapefugees wellcum!

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„Wem das nicht passt, hat das Recht und die Möglichkeit, das Land zu verlassen“

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Video | 266 Kommentare

Von U. SCHULZE | Am Mittwoch, 14.10.2015, fand um 20 Uhr im Bürgerhaus der nordhessischen Gemeinde Lohfelden (ca. 16.000 Einwohner) ein Informationsabend [20] bzgl. der aktuell erfolgenden Belegung von vorerst ca. 400 Asylfordernden aus Schwarzenborn [21] statt. Der Abend wurde ausgerichtet von der Gemeinde Lohfelden, als Gastgeber traten Bürgermeister Michael Reuter und der Regierungspräsident der Stadt Kassel, Dr. Walter Lübcke (CDU), auf.

Nachdem Reuter in seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Lohfelden die Veranstaltung eröffnet hatte, übergab er anschließend Lübcke das Wort. Nach ebenfalls einführenden Worten, kommentierte er zunächst einige per Beamer an die Projekttionsfläche aufgerufenen Folien und erging sich anschließend in Statistiken. Während seines monologartigen Vortrags wurde dann auch die künftige Stellung von Lohfelden, als Erstaufnahmelager, von ihm angesprochen. Nachdem ihm ein Zwischenrufer aus dem Saal zugerufen hatte „aber das wollen wir nicht“ und das anwesende Publikum diesem Ausspruch mit Beifall bedachte, antwortete Lübcke: „Wir haben Quoten zu erfüllen. Wem das nicht passt, hat das Recht und die Möglichkeit, das Land zu verlassen.“ Ende des Zitats!

Daraufhin ging ein großes Raunen durch den Bürgerhaussaal und es fielen auch Buhrufe und Pfiffe über die Äußerung. Anwesende haben sich ungläubig über diese Äußerung angesehen und nur mit dem Kopf geschüttelt. Wie kann es sein, dass der eigenen Bevölkerung von einem Regierungspräsidenten der Ratschlag erteilt wird, ihr Land zu verlassen!

Des Weiteren war auf einer Folie zu sehen, was in der unmittelbaren Umgebung von der Asylmassenunterkunft zu unterlassen ist. Unter anderen stand da auch „keine braunen Uniformen“. Auf eine Nachfrage aus dem Publikum, „bitte entschuldigen Sie, aber diesen Punkt – braune Uniformen – habe ich nicht so richtig verstanden“ teilte Lübcke erklärend mit: „Wenn ich mir so Ihr Alter ansehe, dann wissen Sie glaube ich nicht, wovon ich spreche. Die Älteren unter uns wissen dagegen sehr genau, was gemeint ist“. Ehm, um ehrlich zu sein, ich und auch der Fragesteller wußten eigentlich sofort, was damit gemeint war, aber wir wollten einfach wissen, was ein Lübcke darauf erwidern würde. Im übrigen, mir ist keine Institution (Feuerwehr, THW usw.) bekannt, die braune Uniformkleidung tragen! Warum wird so ein Aspekt überhaupt in einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema gemacht?

Der Abend ging wie üblich aus. Lübcke erging sich in monologartigen Anwortsätzen und konnte dadurch natürlich einen erheblichen Zeitfaktor für sich beanspruchen.

Fazit: es wurde und wird sich einfach über Einwände, Bedenken und auch Ängste der einheimischen Bevölkerung hinweggesetzt und das realisiert, was bereits am runden Tisch vorherig längst beschlossen wurde. Weil man ja schließlich die Quote erfüllen und weiterhin dem Mainstream folgen muss, koste es, was es wolle und wenn es die eigene Bevölkerung ist!

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