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Österreich: Türkis-Grün – Ein „Weg zur Knechtschaft“

Von CHRISTIAN ZEITZ | Seit dem Bekanntwerden des IBIZA-Skandals und den Folgen der subsequenten Regierungsauflösung hat der Wiener Akademikerbund darauf hingewiesen, dass die Handlungslogik des vorigen und jetzt auch zukünftigen Bundeskanzlers Sebastian Kurz auf die Herstellung einer türkis-pinken oder türkis-grünen Regierung hinausläuft. Was auf den ersten Blick als interessantes, hippes Experiment oder als christlich-konservatives Projekt mit einigen modernistischen Farbtupfen verharmlost wurde, zeichnete sich bald als Richtungserscheinung zugunsten eines völlig neuen ordnungspolitischen Rahmenkonzepts ab. Und spätestens nach der Präsentation des Regierungsprogramms durch die künftige K&K-Regierungsspitze, Kurz und Kogler, ist klar, dass der neue ordnungspolitische Rahmen die Eckpunkte des Aufmarschplanes für eine dauerhafte Beseitigung des traditionellen Kulturgefüges Österreichs und Europas, für die Legitimation und Betreibung des Bevölkerungsaustausches durch Migration, für die totale Entnationalisierung des politischen Entscheidungsfindungsprozesses und seine Verlagerung in den Multilateralismus und globalen Internationalismus ist, dass der globale Kultursozialismus von der neuen österreichischen Bundesregierung betrieben werden wird, und vor allem, dass all dies mit der Beseitigung der Reste der Meinungsfreiheit, mit ideologisch aufgeladenen Indoktrinierungsprojekten, mit der Kriminalisierung der politischer Gegenwehr und grundsätzlichen Opposition und damit mit der de facto-Liquidation der Demokratie erzwungen und durchgesetzt werden soll.

Diese Behauptung mag aus der Sicht des gelernten Österreichers übertrieben oder polemisch klingen. Schließlich würden doch die Ziele und Vorhaben, auf die man sich geeinigt hat, über einen großen Teil des 326-Seiten-Papiers hinweg durchaus vernünftig und unterstützenswert klingen. Und immerhin scheint es den Türkisen gelungen zu sein, einige „grüne Grauslichkeiten“ herauszuverhandeln und klassischen ÖVP-Pragmatismus dominieren zu lassen. Dass ein Koalitionsübereinkommen daher einen Kompromiss darstellt und niemanden völlig zufriedenstellen kann, dürfe daher doch nicht verwundern. Und ist es nicht so, dass es gelungen sei „das Beste aus beiden Welten“ zusammenzuführen, wie es Sebastian Kurz seit dem Abschluss der Verhandlungen als neue Sprachschablone vorgegeben hat? All das lässt sich wirklich nur im Zuge einer gründlichen Lektüre und Analyse beurteilen. Das soll im Folgenden geschehen.

Die Aussagen, Vorhaben und Pläne, die in diesem Koalitionsabkommen [1] aufgelistet sind, lassen sich hinsichtlich ihrer gesellschaftspolitischen Tragweite und besonders hinsichtlich der Tragweite ihrer systemischen, allenfalls systemüberwindenden Konsequenzen, in fünf Kategorien einteilen:

  1. Ja, das Papier enthält tatsächlich eine Reihe von Überschriften und Ziele, die jeder Bürgerliche und brave Mitte-Rechtswähler gerne zu unterschreiben bereit ist: Reduzierung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40% (S. 76) und Reduzierung der Staatsverschuldung (S. 71), KeSt-Entlastung auf 21% (S. 77), Vermeidung der Aufnahme neuer Schulden und Erreichung des Maastricht-Kriteriums (S. 69), Entbürokratisierung der Behördenkontakte von KMUs (S. 95), Pflegeversicherung zur Absicherung des „Alterns in Würde“ und der Stellung der Angehörigen (S. 244 – 246), Bildungsoffensive inklusive „Bildungspflicht“ in den Grundschulen (S. 292), Aufwertung und Absicherung des Ehrenamts im Sport (S. 59), keine „Untauglichkeit“ beim Bundesheer mehr, Grundwehrdienst attraktiver machen (S. 226) Die Liste dieses Punktes enthält zwar auch Selbstverständlichkeiten, die bereits jetzt geltendes Recht sind, wie das Verbot von Zwangsehe und Frauenenhandel (S. 273), aber sie wird dennoch zweifellos breite Zustimmung finden.
  1. Es gibt einige klassische Politikfelder von fundamentaler Bedeutung, die zwar benannt, aber in keiner wie immer gearteten Form bearbeitet werden. Der Bereich „Familie & Jugend“ (ab S. 282) ist der neuen Regierung geradezu lächerliche zwei Seiten wert, auf denen Nebensächlichkeiten gelistet werden, von denen das System „FABIAN“ zur digitalen Weiterentwicklung der Auszahlung der Familienbeihilfe noch die bedeutendste Maßnahme ist. Ebenso lustlos wird der Themenverbund „Bildung, Wissenschaft, Forschung & Digitalisierung (ab S. 280) abgewickelt. Auf diesem so zukunftsrelevantem Sektor bietet die Regierung lediglich einige technische Belanglosigkeiten und etwas ideologischen Unfug („Inklusion“). Ebenso ohne jeden Ansatz einer innovativen Problemlösung ist der riesige Themenkomplex „Medizin und Gesundheitspolitik“ (ab S. 264). Neben Allerweltsätzen, die von jeder Partei kommen könnten, bleibt die lichtvolle Idee zur Förderung von „Gender-Medizin“, was immer darunter begriffen werden soll, in Erinnerung.
  1. Durch das gesamte Papier ziehen sich zahlreiche „grüne Klassiker“, die als ideologische Pflichtübungen unverzichtbar scheinen: dschungelartiges Förderwesen für Fahrrad und Carsharing (SS. 129 ff), E-Mobilität um jeden Preis (S. 125), Phase-out für Kohle und Öl (S. 110), „Inklusion durch Integration und Sport (S. 63) etc. Dazu kommen zahlreiche Vorhaben, die dem Dogma der Klima-Neutralität geschuldet sind und aus diesem abgeleitet sind: Fliegen wird teurer, „Öffi“-Fahren billiger. Für jedes Flug-Ticket soll ein 12-Euro-Aufschlag eingehoben werden (S. 135), „Umweltfreundliche, leistbare Mobilität für alle in Stadt und Land.“ (S. 122 ff) Von den jeweils konkreten Maßnahmen ist erkennbar, dass sie entweder komplexe dirigistische Maßnahmen erforderlich machen („Verkehrsanschlußabgabe“, S. 122), beträchtliche öffentliche Budgetmitteln erfordern (Das „1-2-3-Österreichticket“ – „ganz Österreich um 3 Euro“, (S. 122) oder mit drakonischen Zwangsmaßnahmen verbunden sind, die einzelne Bevölkerungsgruppe asymmetrisch belasten („Sanierungsgebot für oberste Geschoßdecke, S. 108; ab 2015 keine Gaskessel-Neuinstallationen, S. 110; Über die – gewiss beträchtlichen – volkswirtschaftlichen und sozialen Folgen wird, grüntypischerweise nicht Aufschluss gegeben, aber wer mit den Ökos koalieren will, muss mit solchen Folgen eben leben – „Klimaneutralität bis 2040“ (S. 104) hat ihren Preis, und die CO2-Steuer kommt bis 2022 (S. 104). Irgendwie ist immerhin bemerkenswert, dass sich im Programm keine grünen Fundi-Exzesse finden, wie z.B. die Forderung nach Freigabe von Cannabis.
  1. Eine ganz kleine Zahl von Punkten signalisiert, dass die Grünen in Fragen, die für sie als Reizthemen gelten, Konzessionen machen mussten: Dies betrifft insbesondere drei Begriffe „Ausreisezentren“ (jetzt: „Rückkehrzentren“) für Personen mit zurückgewiesenem Asylantrag, „Sicherungshaft“ für Abschiebekandidaten unter riskanten Bedingungen sowie „Bundesasylagentur“. Alle drei sind für die Grünen emotionsbeladene Trigger-Wörter, die ihnen für den Kampf gegen den früheren Innenminister Herbert Kickl stehen.Von ebensolcher, überwiegend symbolischer Bedeutung ist für die Grünen das „Kopftuchverbot“ in Schulen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Während die Grünen sich damit bei den Muslimen unbeliebt machen, die sie groteskerweise als eine ihrer Lieblings-Zielgruppen hätscheln, war die Durchsetzung dieser Maßnahme für Sebastian Kurz nicht nur ein Renomier-Projekt, sondern das unbedingt erforderliche Alibi, um in bürgerlichen Kreisen nicht als Totalversager in der Auseinandersetzung um die Islamisierung verächtlich gemacht zu werden. Dennoch: Für beide Seiten umfassen die in diesem Absatz genannten Punkte fast ausschließlich symbolische Aspekte ihrer Zielgruppenarbeit und sollten, wie sich im Folgenden zeigen wird, nicht überbewertet werden.
  1. Die bedeutendsten Passagen dieses Koalitionsvertrages sind quantitativ von untergeordneter Bedeutung und gehen im Wust der überbordenden Banalitäten, Selbstverständlichkeiten, Schönwetter-Aussagen und Service-Darbietungen zur Befriedigung der Klientele der beiden Koalitionspartner unter. Eine realistische Beurteilung der in diesem Abschnitt zu reflektierenden Passagen legt nahe, dass genau das aus taktischen Gründen intendiert wird. Hier sollen nämlich jene Punkte zueinander in Beziehung gesetzt werden, in denen es im Koalitionspakt um die Fragen Migration und Islam, Demokratie und Rechtsstaat, Freiheit (insbesondere Meinungsfreiheit) und Indoktrination bzw. Despotie geht. Die Art des Umgangs mit diesen Fragen hängt im Inneren zusammen und ist Ausdruck einer bestimmten Sicht des politischen und gesellschaftlichen Systems insgesamt bzw. des Wunsches, dieses großflächig zu verändern.

Das hochrelevante Kapitel „Migration und Asyl“ wird auf der ersten Seite, sozusagen dem Deckblatt dieses Kapitels mit einer ganz spezifischen Diktion eingeleitet, die dieses Phänomen als Problem sieht, dem man auf verschiedenen Weise gezielt entgegentreten müsse: Es sei notwendig, Beiträge zur Reduktion von Flucht und Migrationsursachen in den Herkunftsländern zu leisten und einen effizienten und menschenrechtskonformen EU-Außengrenzschutz sicherzustellen sowie Schlepperei wirksam zu bekämpfen (S. 190). Wer also als Gegner der Massenmigration das Deckblatt dieses Kapitels liest, ist beruhigt, denn er fühlt sich als besorgter Bürger ernst genommen und betrachtet den restlichen Verlauf des Kapitels unter diese Erwartungshaltung. Schließlich entspricht diese Diktion ja auch den Aussagen, die man von Sebastian Kurz in den letzten Jahren gewohnt war. Das scheint auch der Übergangssatz auf der folgenden Seite zu bestätigen: Es bedarf einer klaren Trennung zwischen Zuwanderung und Asyl. Aber dann: Die unmittelbar folgende Aussage ist eine ganz andere. Sie beinhaltet keine prinzipielle Problematisierung der Migration:

„Dazu braucht es eine Migrationsstrategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs und im Interesse der Betroffenen. Andererseits braucht es nachhaltige Beiträge zur Reduktion von illegaler/irregulärer Migration sowie die Unterstützung von Herkunftsländern, um Lebensperspektiven vor Ort zu schaffen.“ (S. 191) Diese Aussage ist im Kapitel-Motto des Deckblattes eindeutig nicht enthalten. Das Kapitel-Motto „holt die Menschen ab“, die Migration als Bedrohung wahrnehmen. Der Kapiteltext geht mit dem Problem völlig anders um. Er sieht „Migration als Chance“, die allerdings nur genutzt werden kann, wenn entsprechende politische Rahmenbedingungen erfüllt werden. Dementsprechend beschäftigt sich der erste operative Punkt des Kapitels mit einer „Strategie zur kontrollierten qualifizierten Zuwanderung: Fachkräfteoffensive für Österreichs Unternehmen umsetzen.“ (S. 192) Tatsächlich enthält das Programm zahlreiche Erleichterungen zur Flutung der österreichischen Arbeitsmärkte. (S.193)

Zum Unterschied von der Frage der „Migration“, die definitorisch mit „Arbeitsmigration“ gleichgesetzt und unter dem Blickwinkel der „Chancen für den österreichischen Arbeitsmarkt“ betrachtet wird, lautet die Position der Regierung zum Thema „Asyl“ folgendermaßen: „Österreich setzt sich weiterhin für eine gemeinsame europäische Lösung der Asylfrage auf Basis eines kohärenten rechtlichen Rahmens und einheitlichen Standards für menschenrechtskonforme Verfahren, Aufnahme und Rückführung (entsprechend der geltenden EU-Richtlinien) ein. Dafür ist ein effizienter und menschenrechtskonformer Außengrenzschutz Voraussetzung.“ (S. 196) Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass die Gestaltung und der Vollzug des Asylwesens von der Ebene der Nationalstaaten auf die Ebene der Europäischen Union verlagert werden soll. Der im vorigen Abschnitt – ganz offenbar zu Zwecken der Beruhigung – bemühte Stehsatz betreffend die eigenen Grenzen Österreichs ist daher eindeutig als Provisorium, aber gleichzeitig als Ansporn der EU-Institutionen zur raschen Herstellung eines EU-einheitlichen Asylregimes zu begreifen: „Schutz der österreichischen Binnengrenzen, solange der EU-Außengrenzschutz nicht lückenlos funktioniert.“ (S. 194)

Von einer generellen und grundsätzlichen Problematisierung des Phänomens des Zulassens des Zuzugs bzw. einer  dauerhaften Verlegung von Personen anderer Kontinente nach Europa bzw. Österreich, von den damit verbundenen Folgen der Unvereinbarkeit radikal unterschiedlicher Kulturkonzepte, den bekannten Problemen in der öffentlichen Sicherheit und der faktischen Enteignung der autochthonen Bevölkerung im Hinblick auf das ererbte Traditions-, Human- und Realkapital der Volksgemeinschaft findet sich im Koalitionspakt tatsächlich nicht eine Silbe. Das darf nicht verwundern, wenn man die präzise Wortwahl, die Sebastian Kurz in dieser Frag seit je her pflegt, und die unmissverständliche Wortwahl des Koalitionspapiers ernst nimmt. Kurz sprach und spricht sich immer nur gegen „illegale Migration“ aus, keineswegs aber gegen Migration als solcher. So auch der Koalitionspakt. Dieser führt bezeichnenderweise daneben das Begriffspaar „reguläre Migration und irreguläre Migration“ (s.o.) ein. Das wahrzunehmen ist von allergrößter und folgenreicher Bedeutung: Die Wortkreation der „regulären“ bzw. „irregulären“ Migration ist das zentrale sprachliche Fundament des UNO-Migrationspakts, dessen Zustimmung nach monatelangen, von der österreichischen Zivilgesellschaft intensiv betriebenen Diskussionen, Ende 2018 von der damaligen türkis-blauen Bundesregierung verweigert wurde. Die Verweigerung der Zustimmung zum UN-Migrationspakt erfolgte gegen den erklärten Willen von BK Kurz, und gelang nur deswegen, weil die FPÖ diesen Streitpunkt zur Koalitionsfrage gemacht hatte. Nun ist die Konzeption von der „regulären und irregulären Migration“, die sich wie ein roter Faden durch alle Passagen des Migrationspaktes zieht, zum Angelpunkt der Migrationspolitik der künftigen Regierung geworden.

Schon der Kurz-Lieblingsbegriff von der „illegalen Migration“ ist nichts mehr als ein geschicktes Ablenkungsmanöver. Das Begriffspaar „legal – illegal“ entstammt natürlich der Sprachwelt des positivistischen Formalrechts und bezieht sich auf eine willkürliche Normierung der äußeren Rechtsbedingungen, unter denen bestimmte Handlungen vorgenommen werden dürfen. Dementsprechend kann der Staat (oder Superstaat) jede beliebige Verhaltensweise eines Zuwanderungswilligen als „legal“ oder „illegal“ bezeichnen, je nachdem, wie er das Regime des Migrationswesens zu gestalten wünscht. Die formale Leerformel von der „illegalen Migration“ wird durch die Begriffskomposition des Migrationspaktes, den sowohl Kurz als auch die Grünen stets begrüßten, mit Leben und Inhalt erfüllt: Unter „regulärer“ Migration wird dort ein Regime des wohlgeordneten Massenzuzuges aus Afrika und dem Nahen Osten verstanden, bei dem es keine Friktionen, keine ungeordneten und risikoreichen Transfers, keine „Verzweiflungskriminalität“ und keine Unruhen in den Zielländern gibt. „Ausreisewillige“ werden auf „sicheren Routen“, unterstützt durch die von der westlichen Welt bereitgestellten Logistik und Infrastruktur, durch die Kontinente transferiert, an Dienstleistungs-Checkpoints mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet, gesundheitlich beraten und serviciert und auf geordnete Weise ihren neuen Bestimmungsorten zugeführt, an denen die Aufnahmestaaten bereits mit entsprechenden Stellenangeboten warten und sie mit allen zu Gebote stehenden Maßnahmen des Sozialstaates in die neue Heimatgesellschaft „integrieren“. Wer all das für eine Karikatur hält, möge sich den Text des Migrationspaktes im Original zu Gemüte führen.

Die Idee zur großen Völkervermischung ist uralt und wurde jahrzehntelang von vielen Protagonisten und auf zahlreichen Wegen in die nationale und internationale Meinungsbildung eingespeist. Die operativen Grundlagen der konkreten Konzeption wurden besonders vom sogenannten „philanthropischen Milliardär“ George Soros und seinem Team ausgearbeitet und seit 2016 in mehreren programmatischen Aufsätzen und Vorträgen einer selektierten Öffentlichkeit vorgestellt. „Migration is without alternative – it‘s smart to manage it“, lautet das Motto seines Konzepts. Die Menschen wollen keine truppenähnlichen „Flüchtlingszüge“ auf den Autobahnen, keine dreckigen Auffanglager mit weinenden Kleinkindern, keine humanitären Tragödien auf Schlauchbooten und an Stacheldrahtzäunen sehen. Derartige Bedrohungen würden rasch zu Feindbildern werden. Sich zu den Zielen einer permanenten Einwanderungsgesellschaft zu bekennen, aber dabei stets alle Modalitäten unter Kontrolle zu behalten – das sei die Lösung, die Soros seinen Anhängern empfiehlt.

Sebastian Kurz hat dieses Konzept in seiner Terminologie und in seinen Vorhaben übernommen, denn er ist ein Adept von George Soros. Seine langjährige Zugehörigkeit zur elitären Soros-Denkwerkstatt und Kaderschmiede ECFR (European Council on Foreign Relations), sein persönliches Engagement für die Soros-Universität CEU und seine freundschaftlich-intimen Treffen mit dem 87-jährigen Macht-Paten der Neuen Weltordnung lassen daran keinen Zweifel zu. „Migration bleibt das Herzstück meiner Politik“, sagt Kurz. Diese programmatische Aussage muss sehr ernst genommen werden.

Die Agenda der Massenmigration und ihre vielfältigen, tiefgreifenden und weitgehend irreversiblen Folgen sind niemals je einem demokratischen Diskurs, geschweige denn einer Entscheidung durch das österreichische Volk unterzogen worden. Sie gehört zu denjenigen Projekten der „Elite“, die seit geraumer Zeit als „alternativlos“ bezeichnet werden. Es ist aus diesem Grund nicht verwunderlich, dass es lange schon erheblichen Widerstand gegen den Bevölkerungsaustausch auf metapolitischer und publizistischer Ebene gibt. Die Eliten sind daher – bis jetzt mit großem Erfolg – bestrebt, diesen Widerstand zu brechen. Als effektivste Methode hat es sich erwiesen, jede Opposition gegen Massenzuzug und die Durchsetzung einer „multikulturellen Gesellschaft“ als fremdenfeindlich, rassistisch und menschenverachtend zu stigmatisieren. Die Kreation des Phantasiebegriffs „Islamophobie“ ist eine neue, ergänzende Waffe im Kampf der „Anständigen gegen die Hetzer und Hater“. Denn „die Muslime sind die neuen Juden“. Die Nomenklatura hat erkannt, dass die Zusammenfassung all des „ausländerfeindlichen Bösen“ als Inbegriff des „Rechtsextremismus“ einen unschlagbaren Selbstläufer zur Delegitimierung und Verächtlichmachung jeder Kritik an der Migrations-Agenda konstituiert. Flugs wird unter einem auch gleich „Rechts“ mit „Rechtsextremismus“ ident gesetzt, sodass alle Formen des Patriotismus, des Kulturchristentums, des Ordnungsdenkens in subsidiären, nationalstaatlichen Einheiten, des Hochhaltens traditioneller Kulturleistungen und des Stolzes auf die Überlegenheit der Institutionen des friedlichen Zusammenlebens in der westlichen Zivilisation taxfrei als „rechts“ bezeichnet und damit mindestens in die Nähe des Nazitiums gerückt werden dürfen. Dieses Rezept, unliebsame Opponenten gegen aufoktroyierten Elite-Projekte aus dem politischen Diskurs auszuschließen und sie gesellschaftlich zu marginalisieren, hat sich aus der Sicht der führenden Exponenten der herrschenden Parteiendemokratur bereits in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr bewährt. Die neue Regierung führt dieses Konzept mit ihrem Regierungsprogramm aber auf eine neue Stufe der gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Das Regierungs-Programm strotzt geradezu vor Wertungsexzessen und Projektankündigungen gegen „Rechts“ und den sogenannten „Rechtsextremismus“, und zwar, sozusagen als Querschnittmaterie, durch zahlreiche Politikfelder hindurch. Im Kapitel „Innere Sicherheit“ wird aber der Wille zum realpolitischen Zugriff auf Opponenten der Regierungspolitik durch Mittel, die weit über das herkömmliche Instrumentarium der demokratischen Auseinandersetzung hinausgehen, auf die Spitze getrieben. Das volle Arsenal diesbezüglicher Vorhaben bringt dies zum Ausdruck (S. 219ff): Geplant ist ein „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“, eine „Ausweitung von Schulworkshops (insbesondere Berufsschulen) zur Rechtsextremismusprävention, „Vergangenheitspolitik, und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „Beratung und Aufklärung“ über „neue Rechte, Rechtsextremismus, Antisemitismus & Islamismus“, „mobile Kompetenzstellen gegen Rechtsextremismus. Rassismus und Gewalt“, dabei „Unterstützung von Vereinen, Behörden, Angehörige“, „Betroffene beraten, begleiten, fortbilden“, „Information und Aufklärungskampagne gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „Schaffung einer Internetplattform zur Information über Rechtsextremismus (Schulungsunterlagen, Workshop-Konzepte für Jugendvereine, Jugendzentren und Schulen)“, „Distanzierungsarbeit und Ausstiegsmöglichkeiten insbesondere nach dem Strafvollzug (sic!) (inklusive wissenschaftlicher Evaluierung), interdisziplinäres Projekt (soziale Arbeit, Psychologie, politische Bildung)“, „Digitales Streetwork: Monitoring von Plattformen, in denen demokratiefeindliche Aktivitäten stattfinden“, „Einberufung eines jährlichen Koordinationsausschusses zwischen Regierung, Parlament, Ländern und der Zivilgesellschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“, „Fokus: gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „Fokus: Rechtsextremismusprävention“, „Fokus: Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft“.

All das klingt fast unglaublich, wenn man den Maßstab der Prinzipien einer „offenen Gesellschaft“ im Sinne Poppers anlegt. Aber es wird noch überboten durch den offenbar von der Konzeption eines Überwachungsstaates inspirierten Plan, die genannten Punkte zum Gegenstand „eines eigenen Extremismusberichts des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)“ zu machen (S. 220), wie eingangs dieses Abschnittes angekündigt wird. Dieser soll übrigens durch die „Wiederaufnahme der Beobachtung und Einschätzung rechtsextremer Burschenschaften“ ergänzt werden (S. 220). Aber selbst damit ist die höchste Steigerungsstufe gesinnungspolizeilicher Praktiken noch nicht erreicht. Diese erfährt nämlich ihren Höhepunkt mit der „Verankerung einer Forschungsstelle Rechtsextremismus und Antisemitismus (im DÖW) mit Zuständigkeit für jährlichen Rechtsextremismusbericht (Zugang zum notwendigen Datenmaterial aus Innen- und Justizministerium).“ (S. 220) Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass eine private Einrichtung – noch dazu eine solche, die als nicht-wissenschaftliche Einrichtung, welche nicht dem rechtsstaatlichen Prinzip verpflichtet ist und daher willkürlich agieren kann – Zugang zu hochsensiblen Daten der Sicherheitsbehörden bekommt, die an sich aus gutem Grund Gegenstand des Datenschutzes und der Geheimhaltung sind, und dass dieser Einrichtung die Deutungs- und Publikationshoheit darüber übertragen wird, was in Österreich als „rechtsextrem“ zu gelten hat und wie damit umgegangen werden soll. Dazu passt, dass im gesamten Koalitionsabkommen an keiner einzigen Stelle von Linksextremismus die Rede ist, der damit aus der Sicht der Bundesregierung offenbar kein Problem darstellt.

Der oben mehrfach verwendete Begriff der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ ist erklärungsbedürftig, weil er ein terminus technicus ist, der von den supranationalen Organisationen (OSZE und UNO) entwickelt und zum Einsatz gebracht wurde, um Kritik am Islam und am Verhalten von z.B. straffällig gewordenen Migranten zu unterbinden bzw. unter Strafe stellen zu können. Die gezielte Verwendung dieses Konzepts ist die Brücke zum Meinungsstrafrecht, mit dem bereits jetzt Kritik an der Migrationsagenda und an der Islamisierung bzw. am Islam selbst mit Strafe bedroht wird und damit verhindert werden soll. Gefordert wird zunächst eine „vollständige statistische Erfassung der Delikte aus VerbG, SymbolG, AbzG, EGVG, § 283 StGB etc.“ (S. 219) Bereits bisher wurde ja bereits, insbesondere unter Anwendung des „Verhetzungsparagraphen“ (§ 283) und des § 188, der die „Herabwürdigung religiöser Lehren“ unter Strafe stellt, Kritik am Islam und anderer fremder Kulte, und sei diese Kritik sachlich auch noch so gerechtfertigt, von einer in gewissen Bereichen verpolitisierten Justiz mit Strafe belegt. Dies hatte zur Folge, dass insbesondere der Islam (denn für eine auch noch so schimpfliche Herabwürdigung des Christentums kommt das Religionsstrafrecht bereits seit Jahrzehnten nicht mehr zur Anwendung) gegen jede Form der substantiellen Auseinandersetzung und damit gegen eine Begrenzung seines Ausdehnungs- und Einwurzelungsanspruches immunisiert wird. Damit ist schon heute die verfassungsrechtlich zugesicherte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in ganz wesentlichen Bereichen außer Kraft gesetzt.

Anstatt diese Grundrechte wieder herzustellen, hat es sich die neue Bundesregierung jedoch zum Ziel gemacht, diese weiter einzuschränken. Dieses Ziel soll besonders durch die strafrechtliche Verfolgung von „Hass im Netzt“ (S. 38) betrieben werden. Geplant ist eine „ressortübergreifende Task Force zur effizienten Bekämpfung von Hass im Netz und anderer digitaler Kriminalitätsformen“. Dazu soll auch „die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computer begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Natur“ vorgenommen werden. Das Thema ist Sebastian Kurz ein besonderes Anliegen, hatte er doch die künftige Europa-Ministerin Karoline Edtstadler auch schon in ihrer seinerzeitigen Tätigkeit als Staatssekretärin im BMI des türkis-blauen Kabinetts mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage beauftragt. „Hass“ zum strafrechtlichen Tatbestand zu machen ist ein besonders aggressiver Ansatz zur Ausdehnung staatliche Willkür und Despotie. Nachdem Hass, der einen inneren Gefühlszustand beschreibt und daher „von außen“ von berechtigter Empörung oder bloßer Aversion nicht unterscheidbar ist, keiner juristischen Objektivierung zugeführt werden kann, ist der Missbrauch dieses Konzepts für die politische Unterdrückung oppositioneller und missliebiger Personen vorprogrammiert und damit offenbar ein gewünschtes Instrument zur Gleichschaltung.

Die vorstehenden Ankündigungen sind aber noch keineswegs der Höhepunkt der offenkundig angestrebten Transformation des österreichischen politischen Systems in eine Eliten-Demokratur. Diese zweifelhafte Ehre kommt einem Lieblingsprojekt von Sebastian Kurz zu, das dieser bereits im Wahlkampf während des Sommers 2019 ohne Not in Stellung gebracht hat. Jetzt wird es mit diesem Anliegen konkret: Der Koalitionspakt sieht nunmehr vor, „Maßnahmen (zu) setzen, um Vereine, die staatsfeindliches Gedankengut (so wie die Identitären) verbreiten, wirksam zu bekämpfen (S. 220). Es muss als absolute Premiere in der Geschichte der Republik Österreich begriffen werden, dass eine Regierung einen Verein, dem trotz intensiver polizeilicher und gerichtlicher Bemühungen keine Verfehlungen nachgewiesen werden konnten, der Verwirklichung eines strafrechtlichen Tatbestands (nämlich der Staatsfeindlichkeit) zeiht. Diese substratlose Vorverurteilung läßt tief blicken und einiges für die bevorstehende Legislaturperiode erwarten.

Die bis hierher zitierten Ankündigungen im Koalitionspakt lassen auf die zu erwartende politische Kultur schließen, die sich wohl unter der neuen türkis-grünen Regierung entfalten wird. Intendiert ist offensichtlich, die Meinungsfreiheit weitgehend zu beseitigen, Indoktrinierung und Gehirnwäsche durch diverse Umerziehungsmaßnahmen durchzusetzen und die Verfolgung und Terminierung von Dissidenten und Systemgegnern zu betreiben.

Es stellt sich die Frage, welches Ziel ein derartiger „Weg zur Knechtschaft“ rechtfertigt. Die Antwort erschließt sich nicht durch eine Sichtung der Einzelmaßnahmen und Projekte, die im Koalitionspapier gelistet sind. Der Aufwand und das Risiko, dermaßen einschneidende und auch risikoreiche gesellschaftsverändernde Maßnahme auf den Weg zu bringen, rechtfertigt sich tatsächlich nur, wenn nicht nur die Mittel, sondern auch die damit betriebenen Ziele einer Großagenda zur Transformation des gesellschaftlich-kulturellen Gefüges denominiert sind. Um diese Großagenda zu identifizieren, empfiehlt es sich, die folgenden Stehsätze aus dem Koalitionsvertrag in der Zusammenschau auf sich wirken zu lassen:

„Viele große Zukunftsfragen lassen sich nicht mehr von den Mitgliedsstaaten allein lösen, sondern nur von einer starken Europäischen Union.“ (S.175) „Als verlässlicher Partner und Sitz internationaler Organisationen tritt Österreich für die Stärkung des effektiven Multilateralismus ein.“ (S. 174) „Österreich bringt sich und seine Interessen und Positionen aktiv in internationale Organisationen ein und positioniert sich als verlässlicher Partner im Multilateralismus.“ (S. 185) „Österreich setzt sich für eine rasche Aufnahme der Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft ein.“ (S. 177) „Die Annahme von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit (also die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip, Anm.) in zusätzlichen Bereichen (z.B. Außenpolitik) ist nötig“ (S. 180) Österreich setzt sich für die „Umsetzung einer klaren EU-Beitrittsperspektive für die Westbalkan-Staaten“ ein sowie „für den ehestmöglichen Beginn von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien.“ (S. 179) Geplant wird „die Erarbeitung einer gesamtstaatlichen Afrikastrategie und österreichischen Initiative in der EU für einen EU-Zukunftspakt mit Afrika, der sowohl Herausforderungen (z.B. Migration, Klima) gerecht wird wie auch Chancen einer Zusammenarbeit mit Afrika auf Augenhöhe“ möglich macht. (S. 184) „Österreich unterstützt den UN Global Compact (Corporate Sustainability Initiative)“. (S. 183) Die Regierung bekennt sich zu einer „signifikanten Erhöhung des österreichischen Beitrags zum Green-Climate Fund der UNO.“ (S. 182) „Globale Probleme brauchen globale Lösungen. Österreich bringt sich und seine Interessen und Positionen aktiv in internationalen Organisationen ein und positioniert sich als verlässlicher Partner im Multilateralismus, etwa im Rahmen internationaler Organisationen wie UNO, OSZE, Europarat und EU.“ (S. 185) „Europa ist eine Solidargemeinschaft. Wer sich nicht an die gemeinsamen Regeln hält, muss mit Sanktionen rechnen.“ (S. 175)

Die Groß-Agenda, die den Referenzrahmen und die Grundpfeiler des Koalitionspaktes definiert, besteht ganz offenkundig in der Bewältigung einiger wesentlicher Schritte in Richtung der globalen Ordnung eines multikulturellen und kultursozialistischen „Eine-Welt-Staates“. Auf dem Weg dorthin gibt es einige Zwischenetappen: die Beseitigung der nationalstaatlichen Verantwortlichkeiten und ihr Ersatz durch den Europäischen Superstaat, die Herauslösung von Kompetenzen aus der demokratischen Verantwortlichkeit und ihre Übertagung an Eliten-geführte multilaterale Organisationen, die Auflösung der voneinander unterscheidbaren Kulturregionen, die Beseitigung der Existenzgrundlagen lokaler und regionaler Produktionen und Märkte und die Entwicklung einer mondial einheitlichen Konsumkultur, sowie die Beseitigung unterschiedlicher Bevölkerungssubstrate und die Kreation eines durch Massenmigration synthetisierten Welt-Mischvolkes.

Das klingt sehr abgehoben, und es ist in der Tat ungewiss, ob Sebastian Kurz selbst weiß, welchen Dienst er hier besorgt. Aber sein gesamter bisheriger politischer Weg macht keinen Sinn, wenn er lediglich bestrebt war, österreichische Interessen zu moderieren. Er war es, der in der Migrationskrise 2015/16 als Außenminister real nichts gegen den Massenansturm gemacht und diesen als Regierungsmitglied mitverantwortet hat. Er war es, der die Bürger beschwichtigte, er hätte die „Balkanroute geschlossen“, wobei nie jemand fragte, wie, womit, mit wem und mit welchem Erfolg er das als Minister eines Kleinstaats bewältigte, und wobei trotz „Schließung“ derzeit über die Balkanroute Zigtausende nach Mitteleuropa unterwegs sind. Er war es, der die Homo-Ehe, d.h. die „Ehe für alle“ gegen den Willen des blauen Koalitionspartners durchsetzte. Und er ist es, der mit einem „Islamgesetz“ für sich Werbung macht, das er als sein Renomierprojekt als Integrationsminister verkauft, das aber nichtsdestoweniger den realen Einfluss des Islam und die materielle und organisatorische Basis seiner Institutionen drastisch ausdehnte.

Jede Analyse, die insinuiert, Kurz hätte eben programmatische Kompromisse mit den Grünen machen müssen, denn das ist das Wesen jeder dauerhaften Zusammenarbeit zwischen ungleichen Partnern, geht völlig in die Irre. Die in diese Analyse angeführten und problematisierten Punkte sind nicht primär Ziele der Grünen, die Kurz mehr oder weniger zähneknirschend hinnehmen muss, um den Koalitionspartner zufriedenzustellen, sondern sie sind die Kernpunkte seiner eigenen Agenda. Die Grünen begnügen sich, auch im Rahmen ihrer ideologisch motivierten Beiträge zum Koalitionspakt, mit dogmatischer Klima-Politik und antifaschistischer Folklore. Kurz hingegen, oder wahrscheinlich seine Hintermänner, verfolgt bzw. verfolgen seit geraumer Zeit beharrlich die Agenda einer Entnationalisierung Österreichs. Nicht zufällig hatte er sich nie die Mühe gemacht, diese Agenda besonders aufwendig zu verschleiern. Schließlich hat es der gelernte Österreicher ja ganz gern, dass „wir“ auf der Weltbühne endlich wieder „etwas sind“ – mit Kurz an der Spitze! Er und seine betulichen Mitarbeiter, die für seine öffentlichen Aufritte, für sein „wording“ und für die berühmte „mission control“ zuständig sind, haben lediglich ziemlich viel Mühe und durchaus beachtliche Professionalität investiert, um eine Sprache zu entwickeln, die ihn tendenziell mehrheitsfähig macht, ohne die Mittelachse seiner Langfrist-Strategie zu verlassen. Er verwirft die „illegale Migration“ und betreibt mit multilateralen Organisationen die „reguläre“. Er ficht gegen das Phantom des „Politischen Islam“ und läßt den realen Islam gewähren, wobei er selbst das saudische KAICIID („König Abdullah-Zentrum“) vor der Schließung bewahren will. (S. 185) Er findet es großartig, die „Menschenwürde“ in der Bundesverfassung zu verankern (S. 14) und hat offenbar nichts dagegen, dass damit politisierten (Höchst)Gerichten ein Mittel an die Hand gegeben ist, um fast jede Verschärfung des Asylregimes zu verhindern. Mit seinem „wording“ sagt er nicht explizit die Unwahrheit, aber er macht es den „wahren Gläubigen“ seiner Anhängerschaft möglich, das zu hören, was sie hören müssen, um ihr seelisches Gleichgewicht nicht zu verlieren. So konnte „der Messias“ tatsächlich bis heute „über das Wasser“ gehen, indem die gutmütigen Alt-ÖVPler konservative Attitüden, die Patrioten migrationskritische und EU-skeptische Ansagen, law-and-order-Anhänger Verschärfungen bei der Verfolgung von Rechtsbrüchen, Wirtschaftsvertreter ein klassisch „neoliberales“ Vokabular und die um den Sozialstaat „Besorgten“ die Empathie eines „mitfühlenden Christlichsozialen“ wahrzunehmen glaubten.

Sebastian Kurz hat es verstanden, seiner ehemals christlich-konservativen ÖVP eine false flag-Erneuerung aufzuzwingen, und viele seiner Parteimitglieder wissen bis heute nicht wirklich, dass sich für ein Programm einsetzen, das sie gar nicht kennen. Ganz ähnlich sind jetzt viele Österreicher voll der Zustimmung und Bewunderung für ihren „Super-Basti“, ohne zu wissen wohin die Reise jetzt gehen wird. Man darf gespannt sein, wann und wie sie erkennen werden, dass das Programm der neuen Koalitionsregierung definitiv auf einem „türkis-grünen Weg in die Knechtschaft“ führt.

(Anmerkung: Der Titel dieses Aufsatzes lehnt sich an den Bestseller des österreichischen Ökonomie-Nobelpreisträgers Friedrich A. von Hayek an.)


Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie und Islam-Beauftragter des Wiener Akademikerbunds.

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