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BW: Zwangsenteignung zur Wohnraumbeschaffung

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in Baden-Württemberg fehlen Landesweit rund 90.000 Wohnungen. Im Rahmen der sogenannten „Innenentwicklungsmaßnahme“ werden nun seitens des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums Maßnahmen erarbeitet, die unbebaute Grundstücke für den Zweck des öffentlichen Wohnbaus akquirieren sollen, da die Einwohnerzahl stetig steige. Wer die vielen „neuen Einwohner“, für die nun Wohnraum geschaffen werden soll sind liegt auf der Hand. Zur weiteren Entwicklung von Ideen und deren Umsetzung gibt es die bereits 2016 geschaffene sogenannte „Wohnraum-Allianz [1]“, deren Aufgabe es ist die Möglichkeiten der Enteignungen von Grundstückseigentümern zu prüfen.

Die jüngsten diesbezüglichen Ergebnisse sind ein Stufenplan. In der ersten Stufe würde dann die jeweilige Kommune dem Eigentümer eines unbebauten Grundstückes, das davor als „innerörtliche Brachfläche“ oder „Baulücke“ bestimmt wurde, auffordern dieses zu bebauen. Sollte der Besitzer innerhalb der ihm gesetzten Frist diesem Diktat nicht nachkommen, weil er dazu zum Beispiel die finanziellen Mittel gar nicht hätte, oder weil er sein Grundstück genauso haben möchte wie es ist, könne die Gemeinde ihm ein Kaufangebot vorlegen. Lehnt der Eigentümer dieses Angebot ab, dürfe der private Besitz enteignet werden. Im Papier des Ministeriums heißt das „erforderlichenfalls Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde auf Privatgrundstücke“.

Für die letzte Stufe der Enteignung wäre dann zwar der Bund zuständig. Man kann aber erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass es daran bürgerfeindliche Gesetzeslagen, zugunsten eines besseren Lebens für Merkels Gäste zu schaffen, nicht scheitern wird. Eine bundespolitische Diskussion dazu ist jedenfalls schon angestoßen.

Feuer und Flamme für diese staatliche Enteignung der Deutschen ist u.a. Robert Habeck, Parteivorsitzender der Grünen [2], in Gemeinunion mit Fritz Kuhn, dem Oberbürgermeister von Stuttgart. Auf diese Weise wären rund 4.500 Wohnungsneubauten allein in Stuttgart möglich, freut er sich [3]. Ein Bebauungsgebot gebe es ja schon, man müsste nur noch das Gesetz entsprechend erweitern.

Die Eigentümervertreter befürchten zu Recht, dass diese Maßnahme infolge auch auf Eigenheimbesitzer mit großem Gartengrundstück ausgeweitet werden könnte. Nach dem Motto: „Wozu brauchen Sie als dreiköpfige Familie einen so großen Garten? Wir nehmen ihnen die Hälfte weg für „bedürftige Großfamilien“ aus Shitholeländern.“

Noch ist all das nicht in trockenen Tüchern und vermutlich werden so einer Enteignung auch jahrelange Klagen und Gegenklagen folgen. Leider wird auch da der Staat den längeren Atem haben, schließlich kann der ja zusätzlich mit dem Steuergeld der Betroffenen bis zum Sankt Nimmerleinstag prozessieren, bis dem einfachen Bürger die Luft ausgeht.

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