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Aachener Ex-Polizist Wolfgang Palm zieht vor Bundesverfassungsgericht

Bereits seit vielen Jahren berichtet PI-News [1] über das politische Wirken des Aachener Ex-Polizisten Wolfgang Palm. Zuerst in der islamkritischen Regionalpartei Pro NRW, seit 2015 dann zusammen mit dem AfD-Ratsherrn Markus Mohr in der Ratsgruppe “Allianz für Aachen”.

Sein idealistisches Engagement kostete den bis dahin unbescholtenen Polizeihauptkommissar zuerst seinen beruflichen Leumund, dann seinen Dienstposten und schlussendlich sogar seinen Beamtenstatus nach 43 Jahren Staatsdienst. Zumindest, wenn das von Palm jetzt angerufene Bundesverfassungsgericht nicht die Notbremse zieht und diese offensichtlich politisch motivierte Existenzvernichtung in letzter Minute stoppt.

Denn es ist mehr als entlarvend, welche Verlautbarungen seiner ehemaligen Partei der Verfassungsschutz und die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte Palm als ”verfassungsfeindliche Belege” anlasten. Hier eine kleine Auswahl von originalen Pro NRW-Zitaten zur Islam- und Zuwanderungsproblematik, die laut Inlandsgeheimdienst und NRW-Gerichtsbarkeit (das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile nur noch auf formale Kriterien hin überprüft) als Beweise einer „Verfassungsfeindlichkeit“ herhalten müssen:

Besonders perfide: Beweisanträge zur inhaltlichen Richtigkeit oder Legitimität als normale Meinungsäußerung wurden erst gar nicht zugelassen, da es nicht auf die einzelnen Aussagen ankomme, sondern auf das “Gesamtbild”. Das Oberverwaltungsgericht Münster hielt diesbezüglich wörtlich fest:

Für die Bewertung der Zielsetzung der Partei als verfassungswidrig kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob und in welchem Umfang die in Rede stehende Verlautbarung auch sachlich zutreffende Angaben etwa in Bezug auf kriminelles Verhalten bestimmter Tätergruppen, die Existenz als “Parallelgesellschaften” beschreibbarer Sozialstrukturen oder das Verhalten von Predigern in Moscheen enthalten. Entscheidend ist die Bewertung der Zielsetzungen, die im Gesamtbild der Verlautbarungen zum Ausdruck kommen.” (Hervorhebungen durch den Verfasser.)

Mit diesem Kunstgriff kann durch eine geneigte Interpretation / Bewertung also auch 0 plus 0 zu 1 werden. Falls sich dieses Winkeladvokatentum selbst vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen sollte, hätte das auch erhebliche Auswirkungen auf die aktuelle AfD-Verfassungsschutz-Diskussion. Wichtige Inhalte des offiziellen AfD-Parteiprogramms und vor allem viele Aussagen führender Funktionäre (nicht nur des rechten Flügels, sondern bis weit in den AfD-Mainstream hinein) könnten demnach bei einer entsprechenden Rechtsauslegung durch Verfassungsschutz und Gerichte jederzeit als “verfassungsfeindlich” eingestuft und die AfD mit den Mitteln des Inlandsgehimdienstes malträtiert werden. Dem könnte die Partei dann nur noch entkommen, wenn sie sich inhaltlich selbst aufgibt, auf wesentliche Programmpunkte verzichtet, politisch-korrekte Sprachregelungen übernimmt und somit von einer Alternative zu den Systemparteien zu einer weiteren degeneriert.

Allein das lässt die Brisanz dieses Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erahnen.

Wolfgang Palm hat sich auf seiner Internetseite aachen-im-blick.de [2] ausführlich zur eingereichten Verfassungsbeschwerde geäußert und dort auch um Unterstützung für die juristische Auseinandersetzung gebeten.

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Ehemaliger Pro-NRW-Vize Wolfgang Palm kein Polizeibeamter mehr

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit,Politik | 92 Kommentare

Die Entlassung des 62-jährigen Aachener Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm [3] aus dem Beamtenverhältnis ist mit der Zurückweisung der Revision [4] durch das Bundesverwaltungsgericht nunmehr rechtskräftig. Der seit vier Monaten offiziell pensionierte Palm war stellvertretender Landesvorsitzender der islamkritischen Bürgerbewegung Pro NRW und trat zur Landtagswahl 2012 und zur Europawahl 2014 als Kandidat auf vorderen Listenplätzen an. Im Jahr 2015 ist er aus Pro NRW ausgetreten. Kommunalpolitisch betätigt sich der seitdem parteilose Aachener Ratsherr zusammen mit dem AfD-Ratsmitglied Markus Mohr ab 2016 in der Ratsgruppe “Allianz für Aachen”.

Bereits in den Vorinstanzen waren dem stets gut beurteilten Polizeibeamten keinerlei persönlichen Dienstverstöße bescheinigt worden. Stattdessen kaprizierte man sich lediglich auf die Mitgliedschaft bzw. Funktionärstätigkeit in der vom Verfassungsschutz beobachteten “Bürgerbewegung Pro NRW”. Palm müsste sich nach Ansicht der Richter die Vorwürfe gegen Pro NRW auch persönlich zurechnen lassen. Für den seit vier Monaten offiziell pensionierten Familienvater bedeutet diese Entscheidung nach Jahrzehnten untadeligen Staatsdienst nicht nur einen politisch-moralischen Nackenschlag, sondern auch den Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage durch Verlust seiner Beamtenpension.

Offenbar sollte hier ein Exempel statuiert werden. Weniger mit Blick auf die politisch inzwischen völlig bedeutungslose Splittergruppe Pro NRW, sondern wahrscheinlich eher auf ein mögliches zukünftiges “Beobachtungsobjekt” des Verfassungsschutzes, also der AfD. Erste Jugendverbände und Einzelpersonen sind bekanntlich schon unter “Beobachtung” des Inlandsgeheimdienstes und mit dem Landesverband Thüringen wurde nun erstmals eine Teilgliederung der Gesamtpartei zum offiziellen “Prüffall” ernannt. Für alle Staatsbediensteten und vor allem Beamte dürfte diese Entwicklung zusammen mit dem nun vorliegenden rechtskräftigen Palm-Urteil einige Alarmsignale schrillen lassen.

Umso wichtiger ist deshalb der von Palm bereits angekündigte Gang zum Bundesverfassungsgericht. Dort könnte durch eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auch das einstweilen rechtskräftige Urteil noch aufgehoben werden. Eine Möglichkeit, die durchaus Erfolgsaussichten hat: Denn in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder auch zu Gunsten von “Rechten” geurteilt, wenn es um Grenzfälle der Abwägung zwischen politischen Grundrechten und sonstigen Gesetzen oder Vorschriften ging. Im Falle eines ausschließlich wegen “politischer Unzuverlässigkeit” entlassenen Beamten nach einem Jahrzehnte währenden Dienstverhältnis dürfte die Klärung dieser Frage besonders spannend sein.

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Skandal-Urteil: Berufsverbot für islamkritischen Polizeibeamten

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit | 110 Kommentare
Wolfgang Palm

Mehrfach hatte PI-NEWS in den vergangenen Jahren über den Aachener Polizeihauptkommissar und Ratsherrn Wolfgang Palm berichtet [5], der ausschließlich aufgrund seiner politisch-oppositionellen Tätigkeit (bis 2015 für Pro NRW, danach parteilos) aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden soll.

Noch unter Ägide des unsäglichen SPD-Innenministers Ralph Jäger wurde vom Polizeipräsidium Aachen im Jahr 2012 eine regelrechte Hexenjagd gegen den politisch unbotmäßigen Beamten mit bis dahin tadellosen Dienstzeugnissen gestartet.

Nach öffentlicher Bloßstellung, Strafversetzung und Suspendierung folgte wenige Jahre vor Erreichen der Pensionsgrenze sogar der Antrag auf Entfernung aus dem Staatsdienst. Dieses ausschließlich politisch bedingte Berufsverbot mit einschneidenden Auswirkungen auf Palms Altersversorgung nach Jahrzehnten tadellosen Dienstes an der Allgemeinheit wurde nun tatsächlich vom Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens befunden.

Wolfgang Palm äußerte sich am Tag nach dem Skandal-Urteil wie folgt gegenüber PI-NEWS:

„Das OVG Münster hat in meinem Suspendierungsverfahren entschieden, dass ich wegen meiner politischen Aktivitäten bei PRO NRW bis zum Mai 2015 (danach parteilos) aus dem Dienst entlassen werden soll. Das mündlich vorgetragene Urteil war sehr kurz und oberflächlich und fokussierte sich alleine auf meine ehemalige Zugehörigkeit zu einer Partei, die vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft und beobachtet wurde. Meine Beweggründe, die bei PRO-NRW zum Austritt geführt haben und öffentlich nachzulesen sind, wurden meines Erachtens nicht hinreichend gewürdigt.

Eine ausführliche Debatte darüber, ob (z.B.) islamkritische Äußerungen im Verständnis der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit zu verstehen wären, fand nicht statt. Als einziges Beispiel diente der Klägerseite (Land NRW) in der mündlichen Verhandlung der Vorwurf, dass PRO NRW pauschal islamfeindliche Parolen plakatiert habe: „Freiheit statt Islam“.

Meine Feststellungen hierzu, dass man doch wohl der Meinung sein dürfe, der Islam stehe nicht für Freiheitsrechte – siehe Türkei in der Unterdrückung von Meinungs- und Pressefreiheit… – und der von Millionen Menschen vertretenen Meinung „der Islam gehört nicht zu Deutschland“ wurden ignoriert und blieben unbeantwortet.

Darüber hinaus bin ich auf die schriftliche Urteilsbegründung in einigen Wochen gespannt, zumal das OVG von uns eingebrachte und vorgetragene Verfahrensfehler offensichtlich außer Acht ließ und nicht im Urteil berücksichtigte.

Da gegen dieses „Skandal-Urteil“ auch keine Revision zugelassen wurde, werden wir nach eingehender rechtlicher Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung das Rechtsmittel der „Nichtzulassungs- Beschwerde“  beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Es kann und darf nicht sein, dass ich mir als untadeliger Beamter und rechtstreuer Bürger im mündlichen Urteil sagen lassen muss, „ich stünde nicht mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung“.“

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NRW: AfD Aachen trotzt Pretzell-Kurs

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD) | 74 Kommentare

palm-mohr-jungbluth [6]Der Aachener AfD-Stadtverordnete Markus Mohr (Foto r.) hat zusammen mit dem parteilosen Stadtrat Wolfgang Palm (2.v.l.) – vormals Pro-Bewegung – die Bildung einer gemeinsamen Ratsgruppe beschlossen. Damit setzt der Aachener AfD-Kreisverband, der nicht erst seit dem neuen Vorsitzenden Alexander Jungbluth (l.) als nationalkonservativ gilt, auch ein Zeichen gegen die Ausgrenzung ehemaliger Mitglieder und Funktionäre der Pro-Bewegung. Ganz im Gegensatz zur Landesführung unter Marcus Pretzell, auf dessen Betreiben hin erst vor einer Woche gegen Parteien wie z.B. die Republikaner und der Pro-Bewegung mit knappen Mehrheit ein Abgrenzungsbeschluss [7] verabschiedet wurde.

Verschiedene Medien [8] berichten bereits über diesen Vorgang in Aachen, der durchaus das Potential für eine überregionale Bedeutung hat. Immerhin ist Wolfgang Palm kein Unbekannter in der islamkritischen Bewegung in Nordrhein-Westfalen: Der wegen seiner politischen Tätigkeit derzeit noch vom Dienst suspendierte Polizeihauptkommissar war stellvertretender Landesvorsitzender von Pro NRW und sein Kampf mit dem Innenministerium war auch schon mehrfach Thema hier bei PI.

Palm kann somit als ein Paradebeispiel für absolut integre Patrioten und Islamkritiker gesehen werden, die sich bereits parteipolitisch engagierten, bevor es eben die AfD gab. Und dafür Stigmatisierungen und Diskriminierungen bis hin zum versuchten Berufsverbot erleiden mussten. Die Entscheidung des Aachener AfD-Kreisverbandes, Menschen wie Wolfgang Palm nicht auszugrenzen, verdient deshalb großen Respekt.

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Urteil: PRO-NRW-Vize Wolfgang Palm soll kein Polizist mehr sein dürfen

geschrieben von PI am in Altparteien,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit | 87 Kommentare

wolfgang palm [9]Das Grundgesetz misst der Meinungsfreiheit und dem Recht der Bürger auf freie politische Betätigung höchsten Wert zu. Ausdrücklich verbietet es eine Diskriminierung aus politischen Gründen und staatliche Stellen unterliegen dem sogenannten „Gleichbehandlungsgrundsatz“ in Bezug auf Parteien, die an sich nochmals durch das „Parteienprivileg“ geschützt sind. Trotzdem entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun in erster Instanz, dass der Aachener Polizeihauptkommissar und PRO-NRW-Vize Wolfgang Palm (Foto) aufgrund seines politischen Engagements in einer zugelassenen Partei aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden darf.

Nach Jahrzehnten des treuen Staatsdienstes soll damit die berufliche und finanzielle Existenzgrundlage des 58jährigen Familienvaters Palm (PI berichtete mehrmals [10]) kurz vor seiner Pensionierung zerstört werden. Eine Strafaktion des politischen Establishments gegen einen unbequemen Oppositionellen – unter dem wohlwollenden Nicken „furchtbarer Juristen“? Zumindest deutet einiges darauf hin: Schließlich konnte Wolfgang Palm nicht eine einzige dienstliche Verfehlung nachgewiesen werden. Dem untadeligen und beliebten Polizeibeamten, der sich seit Mai auch ehrenamtlich im Aachener Stadtrat für das Gemeinwesen engagiert, wird stattdessen ausschließlich seine politische Tätigkeit für PRO NRW zur Last gelegt. Dabei unterliegt selbstverständlich auch PRO NRW und ein Engagement für die Regionalpartei dem Schutz des Grundgesetzes!

Nur das Bundesverfassungsgericht kann über die Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheiden und Verbote aussprechen! In der Realität nutzten diese hehren Vorgaben Palm bis dato aber wenig. Vielmehr wird der grundsolide und seriöse Kommunalpolitiker Palm in einen Existenzkampf zwischen David und Goliath getrieben. Eine psychische Belastung, der wohl nur die wenigsten gewachsen wären. Was ja auch Sinn solchen Vorgehens ist. „Unbotmäßiges“ Verhalten soll abgestraft und „politisch korrektes“ Verhalten erzwungen werden. Zudem sollen mögliche „Nachahmungstäter“ aus der Beamtenschaft abgehalten werden. „Bestrafe einen, erziehe tausende“ lautet schon die Devise von Mao.

Wolfgang Palm jedoch trägt diese Auseinandersetzung bis jetzt mit stoischer Ruhe und Entschlossenheit aus. In der festen Überzeugung, nichts Falsches gemacht zu haben und deshalb auch nicht bestraft werden zu können. Palm hat laut PRO NRW bereits angekündigt, diesen Rechtstreit wenn nötig über alle Instanzen bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof auszufechten! Mal sehen, was das Bundesverfassungsgericht oder Europäische Gerichte zu solch politischen Berufsverboten und totalitären Einschüchterungsmaßnahmen sagen, wo doch gleiche demokratische Grundrechte für jedermann gelten sollten!

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Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Suspendierung von Wolfgang Palm (Pro NRW)

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 66 Kommentare

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Düsseldorf die einstweilige Suspendierung [11] von Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm (Foto) bestätigt. Wolfgang Palm ist stellvertretender Parteivorsitzender von PRO NRW und zudem Polizeibeamter. Als engagierter Demokrat und Beamter hat er sich immer wieder zum Grundwertekanon unseres Grundgesetzes bekannt und jede Form von Extremismus entschieden abgelehnt. (Fortsetzung hier [12])

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PRO NRW-Vize Palm wieder im Polizeidienst

geschrieben von PI am in Kampf gegen Rechts™,Polizei | 61 Kommentare

[13]Spektakuläre Wende in der Auseinandersetzung zwischen NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD, kleines Foto) und seinem Aachener Polizeipräsidenten mit dem stv. PRO NRW-Vorsitzenden und suspendierten Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm (Foto mit Mikrofon): die aus politischen Gründen im Jahr 2012 ausgesprochene Suspendierung des oppositionellen Beamten wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf mit sofortiger Wirkung aufgehoben (AZ 35 L999/12.O).

Die PI vorliegende Urteilsbegründung ist eindeutig: Die einstweilige Verfügung wurde zugunsten Palms erlassen, da auch im Hauptsacheverfahren ein Sieg des PRO NRW-Funktionärs sehr wahrscheinlich sei. Die bloße Erwähnung im Verfassungsschutzbericht reiche eben bei einer zugelassenen Partei nicht aus für die Suspendierung oder gar angestrebte Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Vielmehr müsse immer der Einzelfall geprüft werden und eine gravierende Pflichtverletzung des Betroffenen nachgewiesen werden. Auch die Verfassungsfeindlichkeit der Partei PRO NRW müsse erst einmal gerichtsfest erwiesen sein. Bloße Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht – und selbst die gerichtliche Billigung dieser Berichtspraxis – reiche dafür nicht aus.

Diese brandaktuelle Entscheidung, über die bisher noch nirgendwo berichtet wurde, ist eine weitere heftige Klatsche für den dunkelroten NRW-Innenminister Jäger, der seit Jahren geradezu menschenverachtend gegen islamkritische Oppositionelle in seinem Bundesland vorgeht, während Salafisten und Linksextreme geradezu gehätschelt werden. Aber zunehmend mehr Gerichte machen diesem Exzess der Exekutive einen Strich durch die Rechnung. Mehreren Siegen von PRO KÖLN und PRO NRW vor dem Bundesverwaltungsgericht in Sachen Verfassungsschutzbeobachtung folgte nun diese Wendung für einen untadeligen Staatsbürger in Uniform, der sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, außer in Opposition zu den etablierten Parteien zu stehen. Zum Glück reicht dies in Deutschland noch nicht aus, um rechtlich vogelfrei zu sein. Jedoch werden wohl die meisten schon vor der Androhung solcher Konsequenzen und jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen zurückschrecken, was das eigentliche Kalkül für solch rechtswidriges Schikane- und Einschüchterungsmaßnahmen sein dürfte.

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Gericht stärkt Meinungsfreiheit nicht-linker Beamter

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit | 39 Kommentare

[14]Suspendiert aufgrund von freier Meinungsäußerung: Dieses Schicksal betrifft zur Zeit mehrere Beamte in NRW, unter anderem den Aachener Polizeibeamten Wolfgang Palm (Bildmitte), nachdem er eine Rede für „Pro NRW“ gehalten hatte (PI berichtete) [11]. Ein weiterer Fall aus NRW wurde jetzt zugunsten des betroffenen Beamten entschieden.

Das für höhere Beamte zuständige Verwaltungsgericht Münster hat entschieden [15], dass der suspendierte Feuerwehrbeamte Klaus Schäfer (Foto l.) wieder aktiv in den Dienst zu nehmen ist. Schäfer ist einer der höchsten Beamten der Stadt und wurde vom Dienst freigestellt, nachdem er im April 2010 bei einer Demonstration der Autonomen Nationalisten gesehen worden war.

Schäfer hatte immer betont, keine rechtsextreme Gesinnung zu haben. Er habe nur deshalb den Kontakt mit den Autonomen Nationalisten gesucht, um sich mit politisch Andersdenkenden auszutauschen und zu diskutieren. Gegenteiliges konnte ihm auch niemals nachgewiesen werden. Trotzdem starteten die sehr linkslastigen Dortmunder Medien eine Hetzjagd gegen Schäfer und stellten ihn als Nazi-Sympathisanten dar.

Die Stadt Dortmund erdreistete sich gar, Schäfers Gehalt während der Suspendierung um 30 Prozent zu kürzen. Bereits Ende 2012 entschied das Verwaltungsgericht jedoch, dass es keine Grundlange für eine solche Kürzung gebe. Der Stadt Dortmund sind ihre juristischen Niederlagen offenbar peinlich: Das Gerichtsurteil, wonach Schäfer wieder in den aktiven Dienst zu nehmen sei, wollte die Stadt zunächst geheim halten, bis es heute dann doch durch die Presse ging.

Schäfer gilt als einer der bundesweit kompetentesten Feuerwehrbeamten. Besonders bei den Gerichtsprozessen um die Schuldigen des Love-Parade-Dramas von Duisburg wirkte er als Sachverständiger konstruktiv mit und erlangte hierfür bundesweite Beachtung in den Medien. [16]

Der Aachener Polizeibeamte Wolfgang Palm, stellvertretender Vorsitzender von Pro NRW, hat ebenfalls Klage gegen seine Suspendierung eingelegt, im Verwaltungsrecht vergehen allerdings in der Regel bis zu 18 Monate pro Instanz. Palm dürfte seine Chancen aufgrund des Schäfer-Urteils nun optimistischer als zuvor einschätzen.

Noch günstiger ist die Situation für den Gymnasiallehrer Dr. Daniel Krause (Foto oben r.), wie Schäfer zuletzt ebenfalls in Dortmund tätig gewesen. Ihm unterstellt das Land NRW keineswegs rechtsextremes Gedankengut, zumal er sich bei seinem spontanen Auftritt in unmittelbarer Nähe von „Pro NRW“ als „Grünen-Wähler“ bekannte. Bei seiner Suspendierung spielte vor allem sein eigener Schutz vor Linksradikalen und Islamisten eine Rolle. Krause erhält trotzdem weiterhin das volle Gehalt eines Gymnasiallehrers. Über die Problematik, als Beamter seine Meinung frei zu äußern, handelt auch sein in Kürze erscheinendes Buch. [17]

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Aachen: Berufsverbot für islamkritischen Polizisten

geschrieben von PI am in Deutschland,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit,Polizei | 126 Kommentare

Aachen: Berufsverbot für islamkritischen Polizist [11]Der Aachener Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm (Foto) wurde heute vom Dienst suspendiert [18], weil er in seiner Freizeit seine demokratischen Bürgerrechte wahrnahm und sich für die islamkritische Bürgerbewegung PRO NRW als stellvertretender Vorsitzender und Landtagskandidat engagiert hat. Noch vor zwei Jahren hatte Aachens Polizeipräsident Klaus Oelze den Familienvater wegen seines politischen Engagements an eine Stelle „mit wenig Publikumskontakt“ [19] versetzt.

In der offiziellen Pressemitteilung der Polizei liest sich das wie folgt:

Polizeipräsident Klaus Oelze hat mit Wirkung vom 15.5.2012 Herrn Wolfgang Palm mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Der Polizeibeamte steht im Verdacht, in seiner Eigenschaft und im Auftreten als Kreis- und stellvertretender Landesvorsitzender der Partei Pro NRW gegen das Beamtenstatusgesetz verstoßen zu haben. Pro NRW gilt als rechtsextrem und ist laut Verfassungsschutzbericht verfassungsfeindlich.

„Aachens Polizei steht für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Ausländerfreundlichkeit. Diese über allem stehenden freiheitlichen Grundsätze sind mit der Position, dem Auftreten und den parteilichen Funktionen dieses Polizeibeamten nicht vereinbar“, betont Aachens Polizeipräsident.

Der Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm verrichtete seinen Polizeidienst seit vielen Jahrzehnten ohne Fehl und Tadel. In der altehrwürdigen Kaiserstadt Aachen galt Palm u.a. als Bezirksbeamter als überaus beliebt und kompetent. Bei einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis würde der Familienvater auch seine Pensionsansprüche verlieren und nach einem langen Arbeitsleben für „Vater Staat“ über Nacht zum Solzialhilfeempfänger gemacht.

Sind wir wirklich schon wieder soweit in Deutschland, dass eine bürgerliche Existenz vernichtet werden soll, weil man unerwünschte politische Ansichten vertritt? Wie hohl klingt angesichts dieser Zustände doch die Floskel vom „Staatsbürger in Uniform“!

Politisches Engagement bei Beamten und Soldaten scheint offenbar nur für die etablierten Mainstreamparteien erwünscht zu sein, die sich diesen Staat schon lange „zur Beute gemacht haben“ (Prof. von Arnim)! Wo bleibt eigentlich da der Aufschrei von Intellektuellen und Geistlichen, die in den 70er Jahren gegen den „Radikalenerlass“ gegen Linke sturmgelaufen sind?

PI bezieht hier ganz klar Stellung: Es muss jetzt eine parteiübergreifende Solidaritätswelle für Wolfgang Palm im gesamten islamkritischen Spektrum geben. Denn mit Palm trifft es, stellvertretend für uns alle, einen persönlich völlig untadeligen und überaus korrekten Beamten, der sich nichts, aber auch gar nichts zu Schulden hat kommen lassen und der hier trotzdem „vernichtet“ werden soll. An dieser Stelle müssen alle Zeitungen, Blogs, Vereine und Parteien des im weitesten Sinne freiheitlich-konservativen Spektrums zusammenrücken, Solidarität zeigen und Druck ausüben. So, wie es das komplette linke Spektrum in der Vergangenheit gegen sie gerichtete Berufsverbote getan hat. Es kann nicht einfach so hingenommen werden, dass das politische Establishment „Rache nimmt“ dafür, dass PRO NRW in diesem Wahlkampf die Sollbruchstelle der multikulturellen Republik Deutschland aufgezeigt hat.

Wir appellieren deshalb an all unsere Leser:

Protestieren Sie bei Ihren Wahlkreisabgeordneten, bei Ihrem örtlichen CDU- oder FDP-Politiker, beim Aachener Polizeipräsidenten, bei NRW-Innenminister Ralf Jäger oder bei Bundesinnenmister Hans-Peter Friedrich. Wenden Sie sich an die Aachener Medien, an Vertreter der Amtskirchen oder sonstige „moralische Instanzen“. Denn wenn sogar ein völlig unbescholtener Familienvater beruflich und finanziell ruiniert werden soll, nur weil er die „falsche“ Meinung vertritt – wen trifft es dann als nächsten?

Kontakt:

» hans-peter.friedrich@bundestag.de [20]
» ralf.jaeger@landtag.nrw.de [21]
» poststelle@aachen.polizei.nrw.de [22]

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PRO NRW-Polizeibeamter Palm rechtlos?

geschrieben von kewil am in Justiz,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit | 110 Kommentare

Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm (Foto) war seit Jahrzehnten als untadeliger und beliebter Beamter in Aachen bekannt. Bis Wolfgang Palm es wagte, seine politischen Grundrechte als „Bürger in Uniform“ wahrzunehmen und sich für eine nicht verbotene, in zahlreichen Kommunalparlamenten vertreten Partei zu engagieren: die Bürgerbewegung PRO NRW. Palm ist seit 2010 der Aachener Kreisvorsitzende der islamkritischen Bewegung, seit 2011 auch Parteivize auf Landesebene und aktuell die Nummer 2 auf der PRO-NRW-Landesliste zur vorgezogenen Neuwahl in Nordrhein-Westfalen.

Unmittelbar nach Bekanntgabe seiner Wahl zum Kreisvorsitzenden in Aachen im Jahr 2010 erfolgte durch den Aachener Polizeipräsidenten Oelze jedoch eine „öffentliche Hinrichtung“ seines Untergebenen via Pressemitteilung. Ohne Palm vorher überhaupt eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt zu haben, verkündete Oelze in der Presse dessen Strafversetzung in den Innendienst „mit so wenig Publikumsverkehr wie möglich“ und möglicherweise sogar disziplinarrechtliche Konsequenzen für den erst kurz zuvor noch beförderten Polizisten. Von der „Fürsorgepflicht gegenüber Untergebenen“ schien Polizeipräsident Oelze noch nie etwas gehört zu haben…

In der Folgezeit wurde Palm neben dieser öffentlichen Bloßstellung durch seinen Dienstherrn auch noch einer diskriminierenden „besonders engen Dienstaufsicht“ unterstellt – ohne dass es dafür irgendeine sachliche Veranlassung durch die Arbeit des Polizeihauptkommissars gegeben hätte. Gegen diese Mobbing-Aktionen klagte der couragierte Beamte Palm gegen den Aachener Polizeipräsidenten vor dem Verwaltungsgericht Aachen – und verlor jetzt in erster Instanz, wie die Aachener Nachrichten melden [23]. Das Gericht schloss der Auffassung an, dass allein Palms Engagement für eine vom Verfassungsschutz beobachtete rechtspopulistische Gruppierung schon ausreiche für diese Maßnahmen.

Nun kann man prinzipiell bereits kritisieren, dass allein die Wahrnehmung politischer Grundrechte für eine nicht verbotene Partei zu staatlichen Diskriminierungen führt. Noch eindeutiger wird aber die politische Schieflage in Deutschland, wenn man sich vor Augen hält, dass es unzählige Beamte gibt, die sich völlig ungerügt für linksextremen Organisationen engagieren, die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet werden! Zahlreiche führende Funktionäre der Linkspartei sind z.B. Staatsbedienstete, ohne dass in diesen Fällen jemals eine solche Vorgehensweise wie die des Aachener Polizeipräsidenten bekannt geworden wäre!

Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat bedeutet auch, dass sich der Staat an die eigenen Spielregeln hält. Und die Regeln des Grundgesetzes sind eindeutig: Niemand darf wegen seiner politischen oder weltanschaulichen Überzeugungen benachteiligt oder diskriminiert werden, selbst wenn diese Überzeugungen von der Mehrheit als abseitig oder radikal wahrgenommen werden. Jeder kann und soll sich unbeeinflusst für nicht verbotene Parteien und Organisationen betätigen dürfen – ausdrücklich auch Beamte, die z.B. bei den etablierten Parteien einen großen Teil der Funktionäre stellen. Das Verbot einer Partei kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht beschließen. Die sogenannten Verfassungsschutzberichte sind dagegen eigentlich nur Meinungsäußerungen der jeweiligen Innenminister zur Information der Öffentlichkeit über vermeintliche oder echte „Radikale“.

Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte (und insbesondere auch im Hinblick auf die Praxis bei „linken Extremisten“) ist die Diskriminierung von Wolfgang Palm ein demokratiepolitischer Skandal. Auch das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen kurz vor der Landtagswahl hat einen äußerst faden Beigeschmack. Erfreulich ist hingegen, dass sich der mutige „Bürger in Uniform“ Palm offenbar nicht einschüchtern lässt: Bereits wenige Tage nach dem Urteilsspruch war er bereits wieder im Wahlkampfeinsatz für PRO NRW auf zwei öffentlichen Kundgebungen in Remscheid und Solingen! (Mit Dank für die Nachricht an NN!)

In einem weiteren Fall, der PRO betrifft, muß die Landesbank Berlin nach einem Urteil des VG vom Freitag ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse für den Landesverband der Bürgerbewegung Pro Deutschland in der Hauptstadt einrichten, was diese verweigert hatte. Näheres hier [24]!

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