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Wolfram Weimer: Merkel gilt nicht mehr als Herrin der Lage

Die CSU wollte Angela Merkel im bayerischen Wahlkampf gar nicht sehen. In Hessen tritt dagegen Ministerpräsident Volker Bouffier gleich serienweise mit der Bundeskanzlerin wahlkämpfend auf. Bouffier war immer loyal mit Merkel, doch die Umfragen sagen ihm ähnlich große Verluste voraus wie der CSU in Bayern. Für beide geht es bei der Wahl am kommenden Sonntag nicht nur um viel, sondern inzwischen um alles. Nach neuen Umfragen droht Bouffier nicht bloß der Verlust von mehr als 10 Prozentpunkten mitsamt schwarz-grüner Regierungsmehrheit.

Mittlerweile formiert sich sogar eine grün-rot-rote Mehrheit, womit der Sturz Bouffiers plötzlich möglich zu werden droht. [..]

Doch auch für Angela Merkel wird der Urnengang in Hessen zur Schicksalswahl. Zum einen droht ihr der Zusammenbruch der Großen Koalition, falls die Sozialdemokraten nach Bayern (9,7 Prozent) nun auch in Hessen historisch abstürzen sollten. Rutscht die Sozialdemokratie am kommenden Sonntag in die Nähe oder gar unter die Zwanzig-Prozent-Linie und sackt sie auch in ihrem alten Stammland Hessen hinter die Grünen zurück – dann dürfte bei den Sozialdemokraten im Bund eine dramatische Erschütterung folgen.

In mehreren Landesverbänden droht ein Aufstand der Parteibasis, nicht mehr nur gegen Andrea Nahles als Parteivorsitzende sondern auch gegen die Große Koalition in Berlin. (Weiterlesen bei achgut.com [1])

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Grundsatzurteil im Fall Cicero ist Sieg für die Pressefreiheit

geschrieben von PI am in Deutschland | Kommentare sind deaktiviert

Manchmal gibt es auch positive Dinge, über die wir berichten können: So wie die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde [2] von Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer (Foto) gegen die Durchsuchung der Cicero-Redaktionsräume wegen Veröffentlichung geheimer BKA-Informationen. Mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde die Pressefreiheit und der Schutz von Informanten deutlich gestärkt.

Die Monatszeitschrift „Cicero“ hatte im April 2005 einen Artikel über den islamistischen Terroristen Abu Musab al Sarkawi veröffentlicht. Darin wurde aus einem internen Bericht des Bundeskriminalamts ausführlich zitiert. Daraufhin wurden die Potsdamer Redaktionsräume von „Cicero“ und die Wohnung des Autors des Artikels durchsucht.

Der Durchsuchungsbeschluss wurde damit begründet, dass der Journalist durch Veröffentlichung des vertraulichen Materials Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen geleistet habe. Bei der mündlichen Verhandlung am 22. November 2006 rechtfertigte die Bundesregierung die Durchsuchung. Es handele sich um keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit, erklärte Justiz-Staatssekretär Lutz Diwell. Diese finde bei der Beihilfe zu strafbaren Handlungen ihre Grenze. Journalisten hätten kein Privileg, das ihnen die Beihilfe zu strafbaren Taten erlaube.

„Cicero“-Chefredakteur Wolfram Weimer hatte wegen der Durchsuchung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sein Anwalt Alexander Ignor argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft mit der Durchsuchung nicht wie dargestellt Beweise für eine Verstrickung des Chefredakteurs ermitteln wollte. Vielmehr sei es um die Identität des BKA-Beamten gegangen, der das Material weitergegeben hatte. Damit sei das Recht von Journalisten auf Informantenschutz verletzt worden.

Die Verfassungsrichter nahmen ausdrücklich Bezug auf ein Grundsatzurteil von 1966 [3], das zugunsten des Herausgebers des Spiegels, Rudolf Augstein, ergangen war. Die Richter hatten damals gesagt:

Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates.

Auch für uns Blogger ein wichtiges Urteil!

(Spürnase: Samurai)

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