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Deutschland und seine türkischen „Langzeit-Hartzer“

Von EUGEN PRINZ | Im März 2018, als der seit 30 Jahren im niederbayerischen Dingolfing lebende Türke Yasar Y. wegen versuchten Mordes in Landshut vor Gericht [1] stand, hatte er bereits zehn Vorstrafen auf dem Konto.  Man darf ihm das jedoch nicht verübeln, denn die Tage sind lang und langweilig, wenn man wie der 56-Jährige schon seit zehn Jahren arbeitslos ist, von der Stütze lebt und die kognitiven Fähigkeiten durch systematische Flutung des Systems mit Alkohol vielleicht schon etwas eingeschränkt sind. In so einer Lage kommt man schon mal auf dumme Gedanken…

So auch am Nachmittag des 23. Mai 2017, als Yasar Y. seiner Nachbarin Nancy G., die sich wieder einmal im Rahmen gemeinsamer Saufgelage in seiner Wohnung  aufhielt, mit einem Fleischermesser die rechte Halsseite aufschlitzte. Sie hatte ihn beschuldigt, einen Klumpen Haschisch gestohlen zu haben. Nur dem Eingreifen eines Mitbewohners war es zu verdanken, dass das Opfer, sicherlich auch ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft, den Angriff überlebte.

Mit dieser Tat hatte der Angeklagte erfolgreich den Grundstein für Vorstrafe Nummer 11 gelegt. Folgerichtig verurteilte ihn die erste Strafkammer des Landshuter Landgerichts wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

In der Verhandlung musste ein Dolmetscher für den Angeklagten bemüht werden, da dieser kaum Deutschkenntnisse besitzt. Das wäre nach nur 30 Jahren Aufenthalt in diesem Land auch ein bisschen zu viel verlangt. Und im Fall von Yasar Y. darf man nicht unterschätzen, dass das Konsumieren von Alkohol bei entsprechendem Fleiß die Fähigkeit, den Ausführungen in einem Deutschkurs zu folgen, deutlich vermindert.

Revision erfolgreich, aber Urteil blieb gleich

Nach einer erfolgreichen Revision des Anwalts von Yasar Y. bezüglich des Rechtsfolgenausspruches [2] hatte nun die sechste Strafkammer zu prüfen, ob eine Strafmilderung aufgrund einer alkoholbedingten eingeschränkten oder gar aufgehobenen Steuerungsfähigkeit vorzunehmen sei und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden müsse. Um es kurz zu machen:

Das Gericht plagte sich kürzlich zwei Verhandlungstage herum und kam dann vernünftigerweise zu dem Ergebnis, dass es keinen „Preisnachlass“ für die 2,4 Promille zur Tatzeit gibt und auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht anzuordnen sei. So eine Einrichtung macht für jemanden, der kaum Deutsch spricht, auch wenig Sinn.

Die Reaktion des Angeklagten, übermittelt von seinem Dolmetscher: „Ich gehe wieder in Revision“. Das ist keine allzu schwere Entscheidung, wenn der Staat über die Prozesskostenhilfe den Anwalt und die Gerichtskosten bezahlt…

Problemfall nicht integrierte Türken

Das Schlimme ist, Yasar Y. ist kein Einzelfall. Es gibt viele Türken, die schon Jahrzehnte in unserem Land leben, keinerlei Integrationsbemühungen zeigen, kaum Deutsch sprechen und Hartz-IV zu ihrem Lebensentwurf gemacht haben. Zudem stellen die Türken bei dem ohnehin schon hohen Anteil nichtdeutscher Strafgefangener in den hiesigen Justizvollzugsanstalten (Berlin: 47% [3]) mit Abstand die größte Gruppe [4].

Bundesweit leben 20% der Personen mit türkischem Migrationshintergrund von Sozialleistungen. In Berlin, der Perle unserer Republik, ist es sogar jeder zweite [5]. Mit 276.000 Hartz-IV-Empfängern belegen die Türken nach den Syrern Platz 2 in der einschlägigen Statistik. Zudem haben 75 Prozent der Migranten türkischer Herkunft in Berlin keinen Schulabschluss. Angesicht dessen kommt man an der Feststellung nicht vorbei, dass es sich auffällig viele Nachkommen jener, die einst zum Arbeiten aus der Türkei nach Deutschland gekommen sind, in der sozialen Hängematte bequem gemacht haben.

Nicht nur das, viele von ihnen sind dabei, sich völlig zu desintegrieren, Parallelgesellschaften zu etablieren und die Autorität des Staates und seiner Hilfsorgane infrage zu stellen.

Warum ist so jemand noch in Deutschland?

Hier stellt sich die Frage, was jemand, der in 30 Jahren außer dem in seiner muslimischen Heimat wohl nicht so üblichen exzessivem Alkoholgenuss keinerlei Integrationsleistung erbracht hat, noch in Deutschland zu suchen hat? Es wäre doch eigentlich naheliegend, den Aufenthalt von Ausländern, in diesem Fall Türken, die auf Dauer dem Steuerzahler zur Last fallen, sich nicht integrieren und teilweise sogar eine kriminelle Laufbahn einschlagen, zu beenden. Doch das findet nicht statt. Diese Integrationsverweigerer bleiben an Deutschland kleben wie der sprichwörtliche Kaugummi an der Schuhsohle.  PI-NEWS hat bei einer Ausländerbehörde nach den Gründen gefragt.

Dass wir jene Türken, von denen hier die Rede ist, kaum zurückschicken können, hat – wen wundert es – wieder einmal mit der Europäischen Union zu tun. Hintergrund ist der Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei vom 19. September 1980, mit dem das Aufenthaltsrecht der türkischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine europarechtliche Grundlage gestellt worden ist. Türkische Staatsangehörige haben das Recht, in den Mitgliedstaaten der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, dass sie dann erhalten, kommt einem Daueraufenthaltsrecht gleich. Die Türken haben somit gegenüber anderen Nicht-EU Ausländern einen Sonderstatus.

Hier geborene Kinder von Türken oder Personen, die auf dem Weg des Familiennachzugs aus der Türkei gekommen sind, sind sofort per Geburt bzw. per Einreise assoziationsberechtigt. Erstere gelten als faktische Inländer mit einem besonders schwerwiegenden Bleibeinteresse gem. § 55 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) [6], weil man unterstellt, dass sie außer der Staatsangehörigkeit keinen Bezug zum Heimatland haben.

Sind assoziationsberechtigte Türken erstmal längere Zeit im Land, genügen dauerhafter Sozialleistungsbezug  oder Straftaten im leichten oder mittleren Bereich nicht, um den Aufenthalt wieder zu beenden. Wie im §53 AufenthG [7] nachlesen ist, muss ein assoziationsberechtigter Türke schon ein Terrorist oder Massenmörder sein, bevor der deutsche Staat darüber nachdenken kann, ihn wieder loszuwerden.

Es gibt auch andere Türken, aber viel zu wenige

An dieser Stelle ist es an der Zeit, eine Lanze für jene Türken zu brechen, die sich nicht nur integriert haben, sondern assimiliert wurden und sich als Deutsche betrachten. Ja, auch solche gibt es, aber leider viel zu wenige.

Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass es diese Deutschen oft nicht leicht haben, weil sie wegen ihrer türkischen Wurzeln Ablehnung erfahren, obwohl sie alles dafür getan haben, dass dies eigentlich nicht der Fall sein sollte.

Unsere Ablehnung sollte jenen Türken vorbehalten bleiben, die glauben, aus unserem Land eine Kolonie Ankaras machen zu können oder die neben uns leben wollen, statt als assimilierter Bestandteil unseres Volkes.

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