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Justiz-Inkompetenz NRW: Freigelassener Afghane vergewaltigt 13-Jährige

Von JOHANNES DANIELS | Bei diesem Ausmaß an Inkompetenz der Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen könnte man juristisch durchaus auf direkten Vorsatz der NRW-Behörden zum Schaden der Bevölkerung plädieren: Der afghanische Kindesvergewaltiger Zubyr S. (23), der am Freitag ein 13-jähriges Kind in Dortmund vergewaltigte, hat sich wenige Wochen vor dieser Tat bereits an einem anderen Mädchen vergangen – und wurde stante pede wieder auf freien Fuß gesetzt, weil er laut Behördenauskunft „einen festen Wohnsitz hat und keine Fluchtgefahr“ bestand.

Schwerer sexueller Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung

Der „polizeibekannte und vorbestrafte“ 23-jährige Afghane Zubyr S. hatte bereits am 20. Juni in Dortmund ein 11-jähriges Kind brutal vergewaltigt und vergewaltigte nicht einmal einen Monat später wieder eine 13-jährige Schülerin. Die Staatsanwaltschaft Dortmund stand dabei Pate: Der „Schutzsuchende“ vom Hindukusch wurde nach der ersten Tat sofort von der Polizei gefasst und kam am Folgetag wegen des schweren Verdachts in Untersuchungshaft. Doch am 3. Juli, nur 13 Tage nach der abscheulichen Triebtat, wurde der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft (!) „völlig überraschend unter Auflagen“ ausgesetzt. Der bereits polizeibekannte Triebtäter kam sofort frei. Die Staatsanwaltschaft Dortmund begründete dieses Zugeständnis zugunsten des islamischen Pädophilen, dass Zubyr „ja einen festen Wohnsitz habe“ sowie ein vorläufiges Aufenthaltsrecht.

„Der Haftbefehl wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt“, betonte Staatsanwalt Börge Klepping [1]. Grund seien „fehlende Haftgründe wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr“ (!) gewesen. Klepping zufolge sei es „nahezu immer eine Ermessensentscheidung, ob ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft“ bleibe oder freikomme. Die Ermessensentscheidung verlief auch in diesem Fall wieder zum Nachteil der deutschen Bevölkerung. Börge bürgte für Zubyr, das ging in die Binsen.

„Es war ein vergleichbares Geschehen”, bestätigte der überraschte Staatsanwalt Börge Klepping auch die „frühere Tat“ vor fünf Wochen. Details wollte er jedoch zum Schutz des inzwischen zwölf Jahre alten Opfers (und natürlich sich selbst) nicht nennen.

Kinder als Freiwild für Staatsanwaltschaft und pädophilen Geflüchteten

Nach aktuellsten Informationen hatte Zubyr S. am Freitag das 13-jährige Kind in der Dortmunder Nordstadt um 17.45 Uhr von einem nahe gelegenen Spielplatz in den Hausflur eines Mehrfamilienhauses gelockt und sofort gewaltsam missbraucht. Nach der Tat flüchtete der fluchtsuchende Gast der Kanzlerin und des Steuerzahlers. Das Mädchen schleppte sich nach Hause und konnte – trotz allem – gegenüber der Polizei eine so detaillierte Täterbeschreibung abgeben, dass der paschtunische Vergewaltiger noch in der Nacht zu Samstag, den 25. Juli gegen 3.30 Uhr direkt auf der Straße festgenommen werden konnte.

Der Genital-Afghane sitzt jetzt einmal mehr wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung vorläufig in Untersuchungshaft. Für wie lange diesmal? Der Doppel-Kindsvergewaltiger war außerdem wegen Körperverletzungs- und Drogendelikten selbstverständlich „polizeibekannt und vorbestraft“.

Auch die bunte auflagenschwache „Süddeutsche Zeitung [2]“ berichtet mittlerweile auf ihre eigene verlogene Art über den afghanischen Mehrfach-Vergewaltiger („junger Mann“), „berichtigt“ die Details im Polizeibericht und macht sich so wieder einmal zum willfährigen politisch korrekten Medien-Mittäter:

Mann soll 13-Jährige in Hausflur vergewaltigt haben

Ein junger Mann soll in Dortmund in einem Hausflur eine 13-Jährige vergewaltigt haben. Das berichtete am Montag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der 23-Jährige soll das Mädchen am Freitag in den Flur gelockt haben, dann soll es zur Tat gekommen sein. Der Verdächtige sei am frühen Samstagmorgen gefasst worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sitze er nun in Untersuchungshaft wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung. Ob er sich bereits zu dem Vorwurf äußerte, war zunächst nicht klar. Auch weitere Einzelheiten wurden zunächst nicht genannt.“

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