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Haribo halal

Halal HariboHaribo halalEiner der führenden deutschen Süßwarenhersteller – die berühmte „Goldbärchenfirma“ Haribo – hat eine Neuausgabe ihrer Fruchtgummis extra für muslimische Kinder und Erwachsene herausgegeben und in der britischen Supermarktkette Asda angeboten: Haribo halal [1]. Die „normalen“ Haribos für Ungläubige enthalten Gelatine, ein tierisches Produkt, das im Islam verboten ist, außerdem Farb- und Aromastoffe auf Alkoholbasis. Sowas kann man einem Moslem natürlich nicht antun.

Und damit der auch gleich erkennt, welches Produkt für ihn geeignet ist, ist auf der Verpackung ein grüner Sticker (natürlich politisch korrekt in der Farbe des Islam) mit dem Wort „halal [2]“ auf englisch und arabisch. Diese uneigennützige Rücksichtnahme! Sogar an die Moslems wird gedacht, die in England nur arabisch sprechen! Und stolz kann Haribo zusätzlich noch darauf sein, als erste Süßwarenfirma ein Spezialprodukt für Moslems herzustellen.

Derzeit ist das Angebot noch auf Gegenden beschränkt, in denen viele Moslems leben, geplant ist aber, das Land flächendeckend mit Halal-Bärchen zu verorgen. Zeitgemäß eben – denn bald werden ja überall viele Moslems leben. Angeblich wird seit 15 Jahren an der Umsetzung der Idee gearbeitet, und die Firma ist stolz auf den riesigen Erfolg ihres Produktes. Nun gibt es acht Halal-Versionen, auch natürlich die bekannten Gummibärchen. Hergestellt wird im österreichischen Linz und von dort nach Großbritannien exportiert. Halal-Süßigkeiten sind eine Marktlücke, frohlocken die beteiligten Geschäftsleute und knüpfen bereits Kontakte zu Morrison and Woolworth.

Die Geschäftsleute freuen sich, ihren Kundenstamm vergrößern zu können und merken gar nicht, wie sie sich Stück für Stück dem Islam anpassen. Wir unterwerfen uns ganz freiwillig und sogar freudestrahlend, wie der englische Blog Justify This [3] es ausdrückt: „The first step in making the transition a bit smoother when the time comes for the takeover.“

Danke an Gudrun Eussner! Haribo macht Kuffar froh, und Muslime ebenso! [4]
» Email an Haribo: info@haribo.de [5]

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„Internationaler Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“

geschrieben von PI am in Frauen | Kommentare sind deaktiviert

Seit 25 Jahren wird der 25. November als Tag gegen Gewalt an Frauen begangen, seit der UN Resolution 54/134 vom 17. Dezember 1999 sogar mit dem Segen der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Am 20. Dezember 1993 verabschiedete die Generalversammlung das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Lippenbekenntnisse als Alibi, mehr nicht. Denn die Situation der Frauen ist weltweit nicht besser geworden.

Vor allem in islamischen Ländern geht es Frauen schlecht. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM) stellt daher besonders die Rechtlosigkeit von Frauen, die im Herrschaftsbereich des Koran leben, heraus. Das ist ausdrücklich vor allem unter dem Gesichtspunkt zu begrüßen, dass selbst schwerste Menschenrechtsverletzungen im Islam von den Medien in der Regel mit Schweigen bedacht werden. Opfer des Islam haben keine Fürsprecher und wer es wagt, als solcher aufzutreten, erlebt schnell Diffamierungen übelster Art. Uns PI-Autoren wurde kürzlich von einem Meinungsmacher eines großen Zeitungsverlagshauses unterstellt, ‚fanatisch‘ und ‚rassistisch‘ zu sein und ‚rechtsradikales Gedankengut‘ in uns zu tragen, weil wir es uns unter anderem zur Aufgabe gemacht haben, Menschenrechtsverletzungen im Islam zu thematisieren und das öffentlich zu machen, wozu andere zu feige sind. Und genau diese Leute, die sich mit den Tätern solidarisieren und die Opfer kalt lächelnd ignorieren, beanspruchen die moralische Deutungshoheit für sich. Die IGfM schreibt zur Lage der Frauen unter dem Koran [6]:

Die krasse Herabsetzung von Frauen nach der Scharia und nach islamisch geprägten Traditionen haben dort, wo sie umgesetzt werden, ein Klima der Einschüchterung erzeugt und archaische Sitten zementiert. „Die rechtliche Stellung von Frauen in Afghanistan oder Saudi-Arabien ist heute nicht besser als vor 1.000 Jahren“ erklärte dazu der Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Martin Lessenthin. (…) In Afghanistan wurde schon 1959 der Schleierzwang für Frauen aufgehoben und 1964 mit einer neuen Verfassung das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Mit dem Bürgerkrieg unter den Mudschaheddin nach 1989 und spätestens seit der Schreckensherrschaft der Taliban (wörtlich: „Koranschüler“) 1996 fielen Frauen Schritt für Schritt wieder in die Rechtlosigkeit zurück. Und das, obwohl die Taliban wie die übrigen sunnitischen Muslime Afghanistans der hanafitischen Rechtsschule anhängen, die als die „moderateste“ der sunnitischen Rechtsschulen gilt.

Auch heute sind Frauen in weiten Teilen der muslimischen Welt Menschen zweiter Klasse. In Saudi-Arabien dürfen sie nicht selbst Auto fahren, erhalten Ausweispapiere nur mit Einwilligung des Ehemannes oder Vaters und benötigen in allen finanziellen Angelegenheiten einen männlichen Vormund – selbst wenn Sie z.B. durch Erbschaften ein Millionenvermögen besitzen. In Pakistan sind Zwangsverheiratungen, Misshandlungen und auch Entführungen von Frauen alltäglich und sorgen für wenig Aufsehen. Nach Einschätzung von Frauenrechtlerinnen vor Ort werden in Afghanistan bis zu 80 Prozent aller Ehen arrangiert. Mehr als die Hälfte aller Mädchen werden vor ihrem 16. Lebensjahr verheiratet, manche schon mit sechs Jahren. Fast alle Frauen tragen nach wie vor eine Burka und gehen einige Schritte hinter ihrem Mann – wenn sie das Haus verlassen dürfen.

Doch in Afghanistan – und nicht nur dort – werden die Rechte von Frauen auch von der Regierung ausgehöhlt. Seit Ende Juli 2006 verfügt das afghanische Ministerium für religiöse Angelegenheiten wieder über eine „Religionspolizei“, die „Abteilung für die Pflege der guten Sitten und Verhütung von Laster“. Sie heißt offiziell „Amar Bil Maruf wa Nahi al Munkar“ und trägt damit exakt den gleichen Namen wie in den Zeiten, als die Taliban damit Frauen und Männer terrorisierten. In Afghanistan werden Frauen auch wieder gesteinigt: Auf dem Gebiet des deutschen ISAF Regionalkommandos haben sich am 21. April 2005 an der Steinigung der 29-jährige Afghanin Amina in einem Dorf des Bezirks Urgu in der Provinz Badakshan nicht nur der Ehemann und der örtliche Imam, sondern auch Behördenvertretern beteiligt.

Auch die Grünen engagieren sich an diesem Tag. Zwar wabert durch ihre Stellungnahme [7] der Nebel der Verallgemeinerung und das I-Wort und das M-Wort kommen nicht vor, aber in einem Nebensatz wir die Lage der Migrantinnen als besonders problematisch hervorgehoben:

Vor allem für Frauen mit Migrationshintergrund sei auf Grund der Lebens- und Wohnsituation die Flucht ins Frauenhaus oft die einzige Chance.

Auch die grauenvollen Genitalverstümmelungen [8] von Mädchen werden thematisiert – natürlich auch hier, ohne zu erwähnen, dass es sich um eine überwiegend im islamischen Kulturkreis praktizierte Barbarei handelt:

Die Frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Schewe-Gerigk, erklärte: „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Genitalverstümmelung ausdrücklich in den Straftatbestand der schweren Körperverletzung aufzunehmen.“ Ein klares Verbot, wie es bereits in vielen anderen europäischen Staaten existiere, gebe allen Beteiligten Rechtssicherheit. Zudem müsse sich die Bundesregierung stärker dafür einsetzen, dass Länder, in denen Genitalverstümmelung praktiziert werde, von der EU nicht als sichere Herkunftsländer festgelegt würden.

Begrüßenswert wäre es, wenn die Grünen nicht die Zusammenhänge zum Islam bei ihrem Engagement so konsequent ausklammern und sogar verneinen würden. „Frauen unter der Scharia – Strafrecht und Familienrecht im Islam [9]“ von Professor Christine Schirrmacher ist eine phantastische Informationsquelle für jeden, der wirklich wissen möchte, wie es um Frauenrechte im Islam bestellt ist.

(Spürnase: Voltaire)

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