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Asyl-Betrug – ein Tabuthema in Deutschland

Asyl-Betrug – ein Tabuthema in Deutschlandasylfamilie.jpgGestern hat die Bild-Zeitung [1] über Varianten, Umfang und Kosten von Asyl-Betrug im Landkreis Offenbach berichtet. Allein in diesem einen Landkreis wurden die Steuerzahler um 3,4 Millionen Euro geschädigt. Neu ist der Asyl-Missbrauch allerdings nicht, wie die Bundeszentrale für politische Bildung [2] im Jahr 2000 festgestellt hat.

Wie die Bremer Innenbehörde bekannt gab, umfasst der derzeitige Fall rund 500 Personen, die seit 1986 nach Deutschland kamen. Dabei handelt es sich um mehrere große Familienverbände aus der Türkei, einschließlich ihrer in Deutschland geborenen Kinder. Nach Ablehnung ihres Asylgesuchs tauchten die Betroffenen unter und stellten später in Bremen als Libanesen einen vermeintlichen "Erstasylantrag". Nachdem auch diese Anträge abgelehnt wurden, konnten sie jedoch nicht in den Libanon abgeschoben werden, weil dieses Land sich weigerte, die nicht als Staatsbürger registrierten Abschiebekandidaten aus Deutschland aufzunehmen.

Genau genommen müssten bereits Asylanträge, die auf falschen Angaben zur Herkunft beruhen, als Betrugsversuch betrachtet werden. Es ist für deutsche Behörden sehr aufwendig und oft unmöglich, die tatsächliche Herkunft von Asylbewerbern nachzuweisen. Stellt sich ein Betrug heraus, hat dies im Regelfall jedoch lediglich eine Abschiebung zur Folge, sofern sich der Herkunftsstaat – was selten der Fall ist – bereit erklärt, den Antragsteller wieder aufzunehmen.

Dass es äußerst lukrativ ist, in Deutschland als Asylant anerkannt oder geduldet zu werden, zeigen die der Bildzeitung entnommenen Beispiele. Pro Monat erhält – die Regelsätze von Baden-Württemberg [3] zugrunde gelegt –

eine Jordanierin (40), die 2001 mit falschen Papieren mit sieben Kindern eingereist war

bei Mietkosten von 1000 € und 164 € Heizkosten insgesamt 3003 € monatlich, plus gratis Gesundheitsfürsorge und Einzelleistungen auf Antrag.

Eine 10-köpfige Familie erhält

bei Kaltmiete 1050 € plus 205 € monatlich insgesamt 3670 €. Mindestens. Denn höhere Kosten für Beheizung werden im Regelfall einfach bezahlt.

Dies sind Nettoeinkünfte. Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer müsste um die 4800 € verdienen, um auf den selben Lebensstandard zu gelangen. Er/Sie bekommt zwar Kindergeld zusätzlich, hat jedoch Aufwendungen für die Arbeit zu entrichten, und hätte ein volles Kostenrisiko zu tragen, z.B. für Zahnersatz, oder Kosten für Mobiliar, Umzüge, Schullandheim ect..

Arbeitnehmer mit einem Einkommen um die 5000 € gelten wohl kaum als arm. Sozialhilfeempfänger hingegen durchaus, und obige Beispiele fließen ein in Berichte über „Kinderarmut“ in Deutschland, sobald eine Familie auf Sozialhilfeniveau lebt. Ein Leben in „Armut“ in Deutschland ist anscheinend für viele Asylbewerber sehr attraktiv. Entsprechend werden die monatlichen Zuwendungen für solche Fallbeispiele vom Verschweigekartell aus Medien und Politik praktisch nicht öffentlich gemacht. Der Umstand, dass man auf Kosten der Steuerzahler durch selbst herbeigeführte „Notlagen“ durch Kinder“reichtum“ in die oberen Einkommenskategorien aufsteigen kann, stellt Sinn und Zweck eines Solidarsystems auf den Kopf. Die Akzeptanz des Sozialstaates würde sinken, weil er sich als ungerechtes Umverteilungssystem herausstellt.

» PI: Neues aus Gut-Deutschland [4]
» NZZ: Deutschland liberalisiert sein Asylrecht [5]

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#1 Kommentar von FreeSpeech am 15. November 2006 00000011 12:03 116359223612Mi, 15 Nov 2006 12:03:56 +0200

Im ersten Zitat aus dem Jahr 2000 steht
Seit Anfang der 90er Jahre das automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) eingeführt wurde, ist der Asylmissbrauch bei neu ankommenden Asylbewerbern sehr selten geworden.
und im zweiten Zitat wird eine Frau mit 7 Kindern erwähnt.

Von wegen weniger Missbrauch: Weniger Aufdeckung heisstt nich, dass es weniger Missbrauch gibt.

#2 Kommentar von Chaim am 15. November 2006 00000011 13:19 116359678601Mi, 15 Nov 2006 13:19:46 +0200

Seit Jahrzehnten wird man als „Rassist“ beschimpft, wenn man diese „Asyl“-Praxis kritisiert.

Heute dämmert es einigen doch immerhin, daß es kein Rassismus ist, wenn man suizidales Verhalten einer Gesellschaft nicht unwidersprochen hinnimmt.

Es wäre recht einfach: das Asylrecht in der bisherigen Form müßte einfach abgeschafft werden. Den Rest kann man auf kommunaler Ebene im Einzelfall regeln.

#3 Kommentar von egon am 15. November 2006 00000011 19:12 116361793907Mi, 15 Nov 2006 19:12:19 +0200

a) Das Asylrecht ist sowieso ein Anachronismus. In den meisten Ländern dieser schönen Welt kämpft irgend eine Gruppe A gegen B. Wobei entweder A oder B, teilweise auch A und B eine islamische Gruppe ist. Nach dem jetzigen Asylrecht gäbe es wohl einige Milliarden potentielle Asylwerber weltweit, die nach deutschem Recht anerkannt werden würden.

b) Die neue schweizer Asylrecht sieht eine bis zu 2 Jahre dauernde Beugehaft für Personen vor, die ihre Identität verschweigen. Das ist vorbildhaft. Nach 2 Jahren im Bau fällt wohl den meisten ein wo sie herkommen.

#4 Kommentar von Chaim am 15. November 2006 00000011 19:15 116361811807Mi, 15 Nov 2006 19:15:18 +0200

Das Schweizer Modell gefällt mir.

#5 Kommentar von Phygos am 16. November 2006 00000011 01:08 116363928201Do, 16 Nov 2006 01:08:02 +0200

Könnte ich mich in Bayern als politisch verfolgter Rheinländer melden, weil ich Karneval nicht mag, und deshalb diskriminiert, und wg. Nichtkostümierung zu gewissen Jahreszeiten sogar schon verbal attakiert wurde? Als Katholik bin ich in dem Land gut integrationsfähig, und das Biertrinken könnte ich mir theoretisch in einigen Abendkursen bei der VSS/Bbk ( Volks-Stammtisch-Schule im Bürgerbräukeller ) aneignen. Ich verspreche auch 8 Jahre lang nicht zu arbeiten.

#6 Kommentar von Phygos am 16. November 2006 00000011 01:15 116363970501Do, 16 Nov 2006 01:15:05 +0200

Wie wäre es mit einem neuen Asylmodel. Das Asylrechtkosten werden privatisiert. Diejenigen Bürger die dafür sind, werden in eine Liste eingetragen, und stimmen darüber ab, wie viele Asylbewerber im nächsten Kalenderjahr aufgenommen werden dürfen. Nach Ablauf eben jenes Jahres bekommen sie dann anteilig die aufgelaufene Rechnung präsentiert. Dies verstieße nicht gegen geltendes Recht, böte größtmögliche Transparenz und Gerechtigkeit, und würde dem Willen des Volkes ganz und gar Genüge tun.

#7 Kommentar von CA am 16. November 2006 00000011 06:56 116366017806Do, 16 Nov 2006 06:56:18 +0200

@Phygos coole Idee sehr coole Idee mal sehen wie schnell sich das dann lösen lässt.

Achja 30% vom „Gehalt“ sollte man dann Roth und Konsorten gleich abnehmen

ca

#8 Kommentar von Klugscheisser am 16. November 2006 00000011 12:06 116367876312Do, 16 Nov 2006 12:06:03 +0200

Dem Schweizer Beispiel folgen und fertig….

Auch Australien hat mit Beugehaft in der Wueste und auf Geiser-/Gefaengnisschiff recht positive Erfahrungen gemacht…