Nach einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung wurde eine Frau schwanger. Der Nachwuchs kam ungelegen, und so verklagten die Eltern den behandelnden Arzt auf Unterhalt, weil dieser nicht verhindert hatte, dass der „Schadensfall Kind“ eingetreten war. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erkannte jetzt in einem skandalösen Urteil (Az: VI ZR 48/06 vom 14. November 2006) dieses Kind als Schaden an und entschied, dass der Arzt für den Unterhalt aufzukommen habe.

Eine Welle von Klagen wird folgen, zumal der Schadensersatz nicht nur nicht nur der Mutter und ihrem Ehemann, sondern auch ihrem nicht verheirateten Partner zusteht. Damit kann auch der nicht verheiratete Vater seine Unterhaltszahlungen beim Arzt einklagen. Konrad Adam meint dazu heute in der Welt:

Das Kind als Schaden – diese perverse Vorstellung hat jetzt ihre Bestätigung durch eines der höchsten deutschen Gerichte erfahren. Der Bundesgerichtshof hat einen Gynäkologen, der einer Frau ein angeblich lang wirkendes Verhütungsmittel fehlerhaft eingesetzt hatte, dazu verurteilt, der „Geschädigten“ und ihrem Partner die gesamten Unterhaltskosten für das unerwünschte Kind zu erstatten – lebenslang.

Das Urteil kann – und muss wohl auch – von zwei ganz unterschiedlichen Seiten aus betrachtet werden. Die eine nimmt die ärztliche Sorgfaltspflicht in den Blick und den Schadenersatz, den der Arzt für den Fall zu leisten hat, dass er seine Kunst fehlerhaft ausgeübt hat. Dass hier die Zügel angezogen worden sind und der Arzt denselben Maßstäben unterworfen wird, wie sie für jeden Klempner üblich sind, wird man angesichts der bekannten Schwierigkeiten, ärztliche Kunstfehler zu entdecken und gerichtsfest zu machen, durchaus begrüßen.

Der zweite Aspekt wiegt ungleich schwerer. Bei ihm geht es um die simple Frage, wie das bedauernswerte Kind, das Gegenstand des Verfahrens war, mit diesem Urteil fertig werden, also leben soll. Zusätzlich zu der vielleicht nur höchst privaten Ahnung, dass seine Eltern es nicht haben wollten, hat es jetzt auch noch die amtliche Bestätigung dafür, dass es unerwünscht ins Leben getreten ist.

Früher hatte man für solche Fälle das Attribut „lebensunwert“ zur Hand. Die Deutschen haben aus ihrer Geschichte allerdings gelernt, und deshalb sprechen sie nicht mehr von lebensunwert, sondern von „unerwünscht“. Der BGH hat ein zeitgerechtes Urteil gesprochen: Die Eltern haben alle Rechte, das Kind hat keine. Es muss verhütet oder abgetrieben werden, als Schaden. Aus diesem Grunde ist das Urteil ein Skandal.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

» Fakten & Fiktionen: Für BGH ist Baby ein „Schadensfall“

Like
Beitrag teilen:
 

71 KOMMENTARE

  1. Das Urteil ist ja schon älter, der BGH hat jetzt nur letztinstanzlich geurteilt.

    Ehrlich gesagt, verstehe ich die Aufregung nicht ganz. Hier werden doch nur unzulässig die Bedeutungsebenen vermischt. Der BGH hatte nur JURISTISCH zu beurteilen, und Juristen haben für den hier fraglichen Vorgang (ungewollte Schwangerschaft wegen eines ärztlichen Fehlers) eben nur ein Sprachmuster: Schadensersatzpflicht.

    Insofern ist das Urteil völlig korrekt. Wie sonst sollte man einen Arzt für einen Fehler zur Rechenschaft ziehen?

    Alle weiteren Deutungen halte ich für gutmenschlich aufgeregt. Mal abgesehen davon weiß jeder, der Kinder hat, daß Kinder BETRIEBSWIRTSCHAFTLICH gesehen ein riesiger Schaden für jede Familie sind.

    Obwohl ich das weiß, liebe ich meine Kinder.
    Das ist doch kein Widerspruch!

  2. Soviel ich weiss, gab es da auch in Frankreich so einen Fall. Wo ein Erwachsener Behinderter gegen den Arzt geklagt hat, der ihn trotz erkannter Behinderung entbunden hat.

  3. ich verstehe die logik nicht. man kann den arzt doch nur juristisch zu korrektem handeln zwingen, wenn er zur kasse gebeten wird, wenn was schief läuft. also wenn ein schaden auftritt.

    ohne schaden kein geld.

    ansonten bliebe ja nur die körperverletzung als ausgangspunkt. die zieht aber nicht, da die „mutter“ ja der einsetzung des verhütungsmittels zugestimmt hat.

    wenn ein kind nach fehlerhafter einsetzung eines verhütungsmittels aus prinzip schon nicht als schaden gewertet werden soll, die meinung kann man ja durchaus vertreten, dann gibt es aber keine möglichkeit, gegen den arzt, wegen des fehlers, vorzugehen.

    ob die autoren das so wollen?

  4. >Mal abgesehen davon weiß jeder, der Kinder hat, daß Kinder BETRIEBSWIRTSCHAFTLICH gesehen ein riesiger Schaden für jede Familie sind.

    Das weiß eben nicht jeder. Z. B. jene Eltern, die 4,5, 6 Kinder oder mehr in die Welt gesetzt haben und die allein aufgrund dessen recht gut von Sozialleistungen/Kindergeld leben können. Das selten deutsche Familien derart kinderreich (!) sind ist selbstredend.

    >dann gibt es aber keine möglichkeit, gegen den arzt, wegen des fehlers, vorzugehen.

    Die eigentliche, seinem Eid entsprechende Aufgabe des Arztes ist es, Krankheiten zu heilen, die Gesundheit zu bewahren. Zukünftiges Leben zu verhindern, das ist sozusagen eine „kostenlose“ Draufgabe, auf die die „Patienten“ eigentlich gar keinen Anspruch haben.

    Wenn der Arzt also einen medizinisch grobfahrlässigen Fehler macht, so hätte das Gericht argumentieren können, ist er haftbar, nicht aber, wenn eine Frau die Luxusleistung Verhütung oder Abtreibung in Anspruch genommen hat.

    Da haben uns die Türken (und andere Völker, die sich nicht genieren, Kinder in großer Zahl in die Welt zu setzten) tatsächlich einiges voraus: dort wären solche Urteile undenkbar!

    Die Deutschen sterben (vermutlich) nicht wegen des MultiKultiWahns aus, sondern vorwiegend an ihrem eigenem unterbewussten Kinderhass.

  5. genial ist doch die Begründung: „Der Nachwuchs aus der gerade ein halbes Jahr alten Partnerschaft kam ihr ungelegen, weil sie einen Job als Erzieherin in der Schweiz antreten wollte…“….

    Einen Job als ERZIEHERIN antreten, das eigene Kind als Schadensfall deklarieren und ab gehts….die Verantwortung für die Folgen des Beischlafs wird per Arzt-Patientenvertrag an ersteren abgetreten…mitunter denke ich, dass unsere gesellschaftlichen Grundlagen auf ihre Art und Weise nicht weniger fragwürdig sind, als die islamischer Gesellschaften…

    schön ist darüber hinaus auch: „Nicht die Existenz des Kindes stellt einen Schaden dar, wohl aber sein Unterhaltsbedarf“, stellte die Juristin klar.“

    Ich nehme Wetten darüber an, ob das Fräulein Richterin zu Hause einen Schadensfall schreien hat oder nicht – 10:1, dass nicht….

  6. @Willy

    Nur für die, die die Aufforderung „Seid fruchtbar und vermehret Euch und herrschet über die Vögel in der Luft und über die Fische im Wasser“ als Gottes Gebot nehmen.

  7. Die betreffende Rechtssprechung ist schon jahrzehntealt; der BGH hat lediglich das bekräftigt, was er schon seit ca.1980 sagt.

    Ein alter Hut.

    Uns wie Chaim so richtig sagt: Die gutmenschelnde Empörung beruht auf einer unzulässigen Vermischung der Bedeutungsebenen.

    Zutreffend ist nämlich der Satz:„Nicht die Existenz des Kindes stellt einen Schaden dar, wohl aber sein Unterhaltsbedarf“

    Daß Kinder unerwünscht gezeugt werden und das im entsprechenden Alter herausfinden ist übrigens auch nichts wirklich Neues; dazu braucht es auch keine Gerichtsurteile sondern -jedenfalls früher- oft lediglich den Vergleich zwischen eigenem Geburtsdatum und Hochzeitstag der Eltern.

    Wie wäre übrigens nach Meinung der Empörten folgender Fall zu beurteilen:

    M, Ehemnann, Vater von 2 Kindern und Alleinernährer seiner Familie stirbt bei einem von Y verursachten Verkehrsunfall.

    F, Ehefrau des M, Macht den Unterhalt für ihre 2 Kinder als Schaden bei der Versicherung des Y geltend.

    Ist es skandalös, wenn die Versicherung entsprechend verurteilt wird?

    Sollte das Gericht etwa lieber sagen:“Soll sich die Frau doch freuen, daß sie wenigstens noch die Kinder hat. Das ist doch kein Schaden und basta!“

  8. @ karaya:
    nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich
    @ Willy:
    selbstverständlich nicht…aber der Umgang mit diesem Lebensrisiko (als solches wirds ja offensichtlich mittlerweile betrachtet) erlaubt doch gewisse Schlüsse auf die Befindlichkeit einer Kultur….

  9. Du hast es erfaßt, karaya.

    Und zu Willy #6:

    nein, es gibt keine MORALISCHE Pflicht. Für manche ist es eine „religiöse“ Pflicht, für andere eine „patriotische“, für manche ist es gar keine Frage und es sollte in jedem Fall die alleinige ENTSCHEIDUNG der beiden Beteiligten sein.

  10. „nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich“

    Wow, ein bestechend scharfsinniges Argument.

    Jetzt mußt Du nur noch erklären was hinkt und warum.

  11. @Ralf #4

    Wenn’s recht ist: ich habe 5 Kinder, habe nie von Sozialhilfe gelebt, und wenn Du mir zeigst, wie 7 Personen vom Kindergeld für 6 Kinder leben können (in Deutschland!), setze ich Dir eine monatliche Rente über 1000 Euro aus, lebenslang.

    (;-P

  12. @ karaya
    falls Du bis morgen nicht selbst drauf gekommen sein solltest, helfe ich gerne weiter…
    😉

  13. „falls Du bis morgen nicht selbst drauf gekommen sein solltest, helfe ich gerne weiter…“

    Beeindruckende Art der Diskussion. Bis morgen ist der Artikel nebst Kommentaren soweit nach hinten gerutscht, daß es garantiert keinen mehr interessiert. 😉

    Naja, egal.

  14. Könnte man mal die Kirche im Dorf und die Moschee in der Türkei lassen?

    Also wirklich, Ralf! Wenn Du schreibst(#4:)

    Da haben uns die Türken (und andere Völker, die sich nicht genieren, Kinder in großer Zahl in die Welt zu setzten) tatsächlich einiges voraus: dort wären solche Urteile undenkbar!

    dann hat das wenig mit einem zivilrechtlichen(!) Urteil in einem modernen säkularen Staat zu tun.

    Und ganz ehrlich: ich möchte nicht mit Türken vergleichen werden. Auch unseren Staat, der trotz allem Miesen und Zornauslösenden so schlecht nun wirklich nicht ist, möchte ich nicht mit einem imperialistischen, rassistischen und undemokratischen Staat wie der Türkei verglichen wissen.

    Ich habe übrigens keine Kinder in die Welt „gesetzt“ (der Ausdruck ist an sich bereits unwürdig), sondern ich habe sie gezeugt; sie waren nicht alle geplant, aber sind bewußt angenommen. Ich empfinde sie als Geschenk, als Segen, als einen Aspekt meines Lebens-Sinns. „Dabei“ habe ich übrigens weder an den (jeweiligen) Bundespräsidenten noch an die Rentenversicherung gedacht und auch nicht die Nationalhymne gesummt oder ein Gebet gesprochen…

    Weiter schreibst Du:

    Die Deutschen sterben (vermutlich) nicht wegen des MultiKultiWahns aus, sondern vorwiegend an ihrem eigenem unterbewussten Kinderhass.

    Sorry, aber das ist nun wirklich völlig daneben.

    Eine Frau plant und bestellt beim Arzt eine Verhütungsmethode. Darf sie das? Ja, klar. Es kommt zwischen der Patientin und dem Arzt ein Dienstleistungsvertrag zustande, der Arzt begeht diese Dienstleistung fahrlässig fehlerhaft. Sollte er das? Nein, natürlich nicht.

    So einfach ist das.

    Von Kinderhaß zu reden ist HIER einfach die falsche Baustelle.
    Der Arzt haftet nur für den entstandenen MATERIELLEN Schaden, und das ist, wie bereits mehrfach hier angemerkt: der Lebensunterhalt.

    Es ist mir schleierhaft, was hieran „skandalös“ sein soll.

    Daß Deutschland nicht sehr kinderfreundlich und daß Multikulti eine Idiotie ist, darin sind wir uns einig.

  15. @ karaya

    man kommt nur durch autonome Lösungsversuche wirklich weiter….

    aber bitte:

    1) die Ebene, ob ein Kind „gewollt“ oder „ungewollt“ (in praxi im übrigen oft sehr schwierig zu unterscheiden…für die Eltern, wie für Dritte) ist, hat nichts mit der Ebene zu tun, dass die EXISTENZ eines Kindes rechtlich als Schadensfall anerkannt wird

    2) nicht jede „vorzeitige“ (weniger als 9 Monate vor der Hochzeit erfolgte) Zeugung impliziert, dass das Kind „ungewollt“ war

    3) nicht jede „ungewollte“ Zeugung impliziert, dass das Kind „ungewollt“ bleibt

    4) Die Frage, ob „ungewollt“ gezeugte Kinder dennoch ein moralisches Recht auf die Verantwortlichkeit ihrer Eltern haben, unterliegt einem gesellschaftlichen Konsens; dieser gesellschaftliche Konsens konstituiert das daraus folgende formale Recht

    5) In dem Urteil geht es darum, dass der Schadensfall der ist, dass durch Verschulden eines Dritten eine Schwangerschaft nicht verhindert wurde; in Deinem Beispiel geht es darum, dass durch Verschulden eines Dritten, die Person zu Schaden kam, die für die materielle Sicherung der Kinder hauptverantwortlich war

    Im Übrigen kommen auf die Hersteller von Latexwaren, Fieberthermometern und oralen Ovulationshemmer harte Zeiten zu…die Höhe der Haftpflichprämien dürfte exorbitant steigen… 😉

    Gruß

    ratloser (der die nervlichen, zeitlichen und materiellen Aufwendungen für seine zwei Kinder genausowenig als „Schaden“ betrachtet, wie die Mutter der beiden)

  16. @ ratloser:

    ad 1) Nicht die Existenz des Kindes an sich ist der Schaden, sondern der daraus folgende Unterhaltbedarf.

    Dieser stellt zweifellos eine Vermögensminderung dar, wie jeder weiß, der Kinder hat.

    Das wurde jetzt aber schon so oft gesagt, daß ich mich langsam frage, ob der Unterschied zwischen der Existenz des Kindes an sich und seinem Unterhaltsbedarf eigentlich absichtlich negiert wird, um die überflüssige Skandalisierung einer uralten Rechtsprechung aufrechtzuerhalten.

    ad 2) bis 4):

    Das alles ist sowohl völlig unbestritten als auch reichlich selbstverständlich.

    ad 5) Natürlich sind die Fälle nicht vollständig vergleichbar; das habe ich doch auch nirgends behauptet.

    In meinem Beispiel ging es aber doch genau darum zu zeigen, daß nicht die Existenz des Kindes an sich der Schaden ist, sondern der daraus folgende Unterhaltsbedarf, was in dem Falle des getöteten Familienvaters komischerweise niemand bezweifelt.

    Wieso übrigens jemand der Latexwaren oder die Antibabypille fehlerhaft herstellt, für die Folgen derartiger Fehler (so diese Fehler denn beweisbar sind) nicht haften sollte, derjenige, der aber z.B. das Lenkgetriebe eines PKW fehlerhaft herstellt, sehr wohl haftet, mußt Du mir mal erklären.

    Im übrigen ist diese Rechtsprechung uralt; nichts hat sich dadurch geändert.

    „der die nervlichen, zeitlichen und materiellen Aufwendungen für seine zwei Kinder genausowenig als „Schaden“ betrachtet, wie die Mutter der beiden“

    Schön für Dich, Deine Frau und Deine Kinder. Kannst Du aber vielleicht einfach mal akzeptieren, daß sich der juristische Schadensbegriff mit dem umgangssprachlichen nicht zu 100% deckt und aufhören, das stänig zu vermengen?

    Darauf beruht nämlich u.a. das ganze Skandalgeschrei.

  17. Ratloser, Du hast bereits im ersten Satz eine falsche Prämisse: nicht die Existenz des Kinde ist der Schaden, sondern der erforderliche Kindesunterhalt.

    Wie oft soll man das noch erklären?

    Dann noch eine Korrektur zu #12, habe mich schlicht vertippt. Sollte natürlich heißen: „…wie 7 Personen vom Kindergeld für 5 Kinder leben können (in Deutschland!)…“

  18. Was sind denn übrigens die staatlich gezahlten Zuwendungen an Eltern (Kindergeld, Elterngeld, etc. pp) anderes als Ausgleich für die materiellen Nachteile (=Vermögensschaden) den der Unterhaltsbedarf eines Kindes für die Eltern nunmal mit sich bringt?

    Man kann sich freilich trefflich darüber streiten, ob derartige staatliche Leistungen gut sind oder nicht; nach dieser Diskussion hier bin ich allerdings davon überzeugt daß „ratloser“ derlei Gelder für seine Kinder empört zurückweist, weil ihm der Gedanke, diese könnten irgendwie mit ausgleichsbedürftigen Vermögensnachteilen verbunden sein, zutiefst anekelt.

  19. Das Zivilrecht ist immer Ausdruck des gesellschaftlichen Konsens…und die Existenz eines Kindes bedingt natürlich auch materielle Aufwendungen…alleine man könnte es natürlich auch verklappen, aber in dem Fall müssten zumindest die Benzinkosten für die Fahrt zur Verklappung bezahlt werden…

    im übrigen hebt das Gericht auf einen etwas anderen Aspekt als die Kindesunterhaltskosten ab, nämlich die Folgekosten, die sich aus der veränderten Lebensplanung der unfreiwilligen Mutter ergeben:

    „Eine Ersatzpflicht des Arztes besteht auch dann, wenn die gegenwärtige berufliche und wirtschaftliche Planung einer jungen Frau durchkreuzt wird und die zukünftige Planung noch nicht endgültig absehbar ist. Gerade in solchen Fällen kann der Fehler des Arztes zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen“

    aus dieser Begründung spricht das gesunde Volksempfinden: ein Kind ist bis zum Beweis als Stör- und Schadensfall zu behandeln…da schliesst sich der Kreis…das Urteil ist „natürlich“ gesetzestreu….die diesbezügliche Rechtssprechung in meinen Augen nichtsdestotrotz mehr als traurig…ohne jede moralisierende Gutmenschlichkeit

    und als letztes: es gibt keinen zivilrechtlichen Imperativ…es hätte den Eltern auch freigestanden, sich und ihrem Kind die durch den Prozess und das Urteil entstandene Bürde zu ersparen….das hätte vielleicht auch der Krankenkasse in 20 Jahren auch Tausende von Euro für die Psychotherapeutenkosten des Schadensfalls erspart…

  20. Chaim schreibt: „Wenn’s recht ist: ich habe 5 Kinder, habe nie von Sozialhilfe gelebt, und wenn Du mir zeigst, wie 7 Personen vom Kindergeld für 6 Kinder leben können (in Deutschland!), setze ich Dir eine monatliche Rente über 1000 Euro aus, lebenslang.“

    Nun gib mal nicht so an, als ob Du reich wärst und ich hingegen ein armes Würstchen, welches von Dir – zumindest als Gedankenspiel – sich aushalten lassen könnte. Außerdem zeige mir mal den Satz, in welchem ich geschrieben habe, dass 7 Personen vom Kindergeld für 6 Kinder leben können.
    Meine Äußerung lautete: „…jene Eltern, die 4,5, 6 Kinder oder mehr in die Welt gesetzt haben und die allein aufgrund dessen recht gut von Sozialleistungen/Kindergeld leben können.“

    Da die Kinder ja nicht alle auf einmal geboren werden, sondern in der Regel hintereinander, erhält man natürlich auch jahrelang Erziehungsgeld, und, sofern die Eltern ohne Arbeit sind, bekommen sie zusätzlich entsprechende staatlich Leistungen. Von all diesen Geldern lässt es sich in der Tat sehr gut leben.
    Es gab in einem ARD-Politikmagazin einen Vergleich, wo der Vater einer kinderreichen Familie einen durchschnittlich bezahlten Job hatte und dem am Monatsende weniger Geld zur Verfügung stand als dem Vater einer Familie mit gleicher Kinderschar, der eben nicht arbeiten ging. Das kann ich Dir jetzt nicht genau belegen, wo und wann das gesendet wurde, aber das war schon so.

  21. Chaim schreibt: Könnte man mal die Kirche im Dorf und die Moschee in der Türkei lassen?

    Ups, eine Spätzündung mit einem nochmaligen Statement zu meinem Beitrag?

    Also wirklich, Ralf!

    Och, Kirchen und Moscheen? Hab’ nun nicht das gerade das Gefühl, maßlos übertrieben zu haben.

    Wenn Du schreibst „Da haben uns die Türken (und andere Völker, die sich nicht genieren, Kinder in großer Zahl in die Welt zu setzten) tatsächlich einiges voraus: dort wären solche Urteile undenkbar!“ dann hat das wenig mit einem zivilrechtlichen(!) Urteil in einem modernen säkularen Staat zu tun.

    Das hat aber mit der Mentalität der Menschen zu tun. In Deutschland zumindest schlägt sich m. E. aktuell auch die mehrheitsfähige Meinung in staatlichem Handeln und juristischen Auffassungen nieder. Ebenso in der Türkei.

    …möchte ich nicht mit einem imperialistischen, rassistischen und undemokratischen Staat wie der Türkei verglichen wissen.

    Na, Dich als Person wird gewiss auch keiner mit dem türkischen Staatswesen vergleichen wollen. Die Frage ist wohl auch eher, warum wir als Deutsche – und danach sieht es ja langfristig aus – irgendwann nicht mehr „Herr im eigenen Hause“ sein werden. Und da spielt der Kindermangel neben dem ungebremsten Zuzug von Ausländern eine entscheidende Rolle. Letztlich ist das Signal, dass man hierzulande Schadensersatz für geborene Kinder erfolgreich einfordern kann ein fatales.

    Eine Frau plant und bestellt beim Arzt eine Verhütungsmethode. Darf sie das? Ja, klar. Es kommt zwischen der Patientin und dem Arzt ein Dienstleistungsvertrag zustande, der Arzt begeht diese Dienstleistung fahrlässig fehlerhaft. Sollte er das? Nein, natürlich nicht.
    So einfach ist das.

    Du darfst eben nicht immer so einfach denken: Eine Frau bestellt einen Klempner, der setzt in seiner Dusseligkeit die Wohnung unter Wasser. Die Frau kann Schadensersatz einfordern, mit Recht!
    Die Frau „bestellt beim Arzt eine Verhütungsmethode“ (was für ein Wurstsatz, und Du regst Dich über die Formulierung „Kinder in die Welt setzen“ auf?), das darf sie, da hast Du Recht. Auch der Arzt ist dusselig und macht einen Fehler. Warum kann die Frau hier keinen Schaden geltend machen? Weil das Ergebnis des ärztlichen Fehlers eben kein Schaden ist. Ein Kind ist kein Wasserrohrbruch, kein Bein, das versehentlich amputiert wurde, keine zu spät diagnostizierte Blinddarmentzündung. Und weil die Geburt des Kindes kein Schaden ist, kann auch der Unterhalt für dieses Kind für die Mutter, den Vater, kein Schaden sein, der sich gerichtlich einfordern ließe.

    Es ist mir schleierhaft, was hieran „skandalös“ sein soll.

    Der Begriff „skandalös“ stammt zwar nicht von mir, aber ich lüfte gern Deine Schleier: Der Skandal ist, dass das Gericht anders geurteilt hat, dass es mit seinem Urteil, wenn auch ungewollt, bestätigt, dass es eigentlich besser ist, keine Kinder zu haben, und wenn man welche hat, dann muss jemand für den Schaden (= Unterhalt) aufkommen.

    Von Kinderhaß zu reden ist HIER einfach die falsche Baustelle.

    Du musst auch mal sehen, dass wenn eine solche Bemerkung am Ende eines Beitrags gemacht wird, sie als überspitztes Fazit anzusehen ist. Warum die Deutschen – je nach Betrachtungsweise und im internationalen Vergleich – wenig Kinder bekommen, hat viele Ursachen, vielleicht sogar positive: in einer Wohlstandsgesellschaft sind Großfamilien möglicherweise nicht mehr nötig. Dazu gibt es gewiss viele Essays und Bücher.
    Hier im Kommentarbereich geht es aber um ein Gerichtsurteil, und ich finde schon, dass dieses Urteil ausdrückt, welch geringen Wert – trotz aller gesellschaftlichen Gegenbezeugungen – hierzulande den Kinder zugemessen wird.

  22. Willy fragt: „Gibt es eigentlich ein moralische Gebot, Kinder zu bekommen?“

    Das solltest Du konsequenterweise mal Deine Eltern fragen!

  23. Chaim schreibt: „Ratloser, Du hast bereits im ersten Satz eine falsche Prämisse: nicht die Existenz des Kinde ist der Schaden, sondern der erforderliche Kindesunterhalt.“

    Eigentlich verwunderlich, dass Frauen, die Unterhaltungszahlungen („Alimente“) von ihrem Ex einfordern, vor’s Familiengericht müssen.
    Sowas ist dann doch eigentlich eine stinknormale Schadensersatzforderung beim Amtsgericht.

    „Wie oft soll man das noch erklären?“

    Vielleicht, bis man Schadensersatz von Leuten einfordern kann, die so frech sind, deutsche Gerichtsurteile anzuzweifeln?

  24. @Beate Klein

    Du schreibst in Bezug auf den Kommentar von Konrad Adam in der WELT „dem ist nichts hinzuzufügen.“

    Ich verstehe diesen etwas apodiktisch klingenden Satz mal als Bekräftigung Deiner Ansicht, Herrn Adam beizupflichten, und auch als Bekräftigung Deiner Absicht, darüber nichts zum Diskutieren finden zu wollen.

    Denn in allen anderen Fällen möglicher Interpretation wäre es ja eine Art intellektueller Maulkorb, und ich bin nun einfach mal gern bissig. Denn Denk- und Redeverbote wollen wir hier nicht, oder?

    Nun ist es so, daß ich einerseits das BGH-Urteil selbstverständlich finde und gar nicht skandalös, und daß ich zum anderen Herrn Adams „Kommentar“ recht bescheuert finde. Und daher werde ich das hier hinzufügen. Okay?

    BGH-Urteil
    Kommentar: Schadensfall Kind

    „Die perverse Idee, dass der Nachwuchs einen Schaden darstellt, ist nun vom Bundesgerichtshof vertreten worden. Der ärztliche Fehler muss wohl geahndet werden. Aber die Frage ist: Wie soll das Kind jetzt leben?“

    Weder ist hier etwas pervers noch hat Herr Adam begriffen, worum es geht. – Es geht nämlich einzig und allein um den not(!)wendigen Lebensunterhalt für das Kind. Nicht die menschliche Existenz ist ein Schaden, sondern der erforderliche Kindesunterhalt ist vom BGH zu recht(!) als durch das fehlerhafte Verhalten des Arztes entstandener VERMÖGENS-Schaden bewertet worden. Übrigens ein sehr schönes Beispiel dafür, wie modern das biblische „ein Auge für ein Auge, einen Zahn für einen Zahn“ wirklich ist.

    „Das Kind als Schaden – diese perverse Vorstellung hat jetzt ihre Bestätigung durch eines der höchsten deutschen Gerichte erfahren. Der Bundesgerichtshof hat einen Gynäkologen, der einer Frau ein angeblich lang wirkendes Verhütungsmittel fehlerhaft eingesetzt hatte, dazu verurteilt, der „Geschädigten“ und ihrem Partner die gesamten Unterhaltskosten für das unerwünschte Kind zu erstatten – lebenslang.“

    Die Unterhaltspflicht endet de facto mit dem Ende der ersten adäquaten Ausbildung, Herr Adam!

    „Das Urteil kann – und muss wohl auch – von zwei ganz unterschiedlichen Seiten aus betrachtet werden. (…)

    Der zweite Aspekt wiegt ungleich schwerer. Bei ihm geht es um die simple Frage, wie das bedauernswerte Kind, das Gegenstand des Verfahrens war, mit diesem Urteil fertig werden, also leben soll. Zusätzlich zu der vielleicht nur höchst privaten Ahnung, dass seine Eltern es nicht haben wollten, hat es jetzt auch noch die amtliche Bestätigung dafür, dass es unerwünscht ins Leben getreten ist.“

    Unglaublich. Was für ein Nonsens, „simpel“ ist wirklich eine gute Qualifikation dieser gutmenschlichen Empörung bei Herrn Dr. Adam. – Das Kind muß davon doch gar nichts erfahren. Das Kind wird davon nie erfahren, wenn die Eltern es ihm nicht sagen.

    Andersherum: wieviele Kinder sind nicht gewollt, sind gegen den Widerstand des Vaters von der Mutter ausgetragen, sind in einer Krise ungewollt gezeugt oder sonstwie „unerwünscht“ ins Leben getreten? – Wir wissen es nicht. Es dürften recht viele sein. Ich kenne viele Familien, die ein Kind „nicht haben wollten“, und sich nun seit 5, 10 oder 20 Jahren, in einem Fall seit 40 Jahren, an dessen Leben erfreuen. In einem Fall trotz Down-Syndrom, in zwei anderen trotz schwerer Schicksalsschläge in der Entwicklung des Kindes…

    „Früher hatte man für solche Fälle das Attribut „lebensunwert“ zur Hand. Die Deutschen haben aus ihrer Geschichte allerdings gelernt, und deshalb sprechen sie nicht mehr von lebensunwert, sondern von „unerwünscht“. „

    Diese Passage hat mich sehr verärgert. Sie qualifiziert jeden, der den § 218 falsch findet, zum Nazi. – Hier werden polemisch und demagogisch zwei Dinge vermischt. Das, was bei den Nazis „lebensunwert“ hieß, ist eben nicht dasselbe wie das, was Paare heute meinen, wenn sie sich zu einem Abbruch der Schwangerschaft entscheiden.

    Und diese dumme Vermischung dann auch noch zu verallgemeinern und von „den Deutschen“ zu reden, das ist wirklich allerunterste Schublade.

    „Der BGH hat ein zeitgerechtes Urteil gesprochen: Die Eltern haben alle Rechte, das Kind hat keine. Es muss verhütet oder abgetrieben werden, als Schaden. Aus diesem Grunde ist das Urteil ein Skandal. „

    Ein Skandal ist allenfalls, daß ein derartig beschränkter promovierter Journalist und Chef(!)redakteur in einer Zeitung wie der WELT so einen Müll ablaichen darf.

    Wenn der Autor ein bißchen Ahnung vom Thema hätte, dann wüßte er, daß durch die Gesetzesänderungen der letzten 20 Jahre die Rechte der Kinder konsequent ausgeweitet und die der Eltern konsequent beschnitten wurden.

    Aber hierum geht es bei diesem Thema gar nicht.
    Daher also: Adam! Setzen, sechs!

  25. Ralf, auch hier mußt Du zwei Themen und Rechtsgüter trennen. Mütter verklagen manchmal ihre Väter vor dem Familiengericht, weil die Väter eine der biologischen Ursachen sind für das Kind. Hierzu greift das Familienrecht im BGB.

    Der Schadensersatz aus dem Zivilrecht (wie hier gegenüber dem Arzt gefordert) ist zwar auch BGB, aber eben kein Familienrecht. Sondern Schuldrecht.

    Bitteschön, keine Ursache.
    Blätter mal hierdrin, dann wird es vielleicht klarer:

    http://dejure.org/gesetze/BGB

  26. Nein Chaim, wenn man dies alles als ohne die menschliche Komponente sehen will (wie es der BGH wohl getan hat), also nur vom reinen ‚Vermoegensschaden‘ – dann haette man den Eltern des Kindes eine unterlassene Mitwirkungspflicht bei der „Schadensbegrenzung“ vorwerfen koennen. Sie haetten das Kind nach der Geburt zur Adoption frei geben koennen (es gibt lange Wartelisten) und dann waere ihr ‚Vermoegenschaden‘ auf die 9 Monate Schwangerschaft mit eventuellem Verdienstausfall der Frau beschraenkt gewesen.

    Mir tut das Kind leid, wahnsinnig leid. Es wird frueher oder spaeter von diesem Verfahren erfahren und dann Fragen stellen.

    Und ueber der BGH und dessen – unmenschliche – Rechtssprechung kann man nur den Kopf schuetteln. Meines Erachtens haette man den Fall gar nicht erst annehmen duerfen – eben weil ein Arzt kein Klempner und es sich hier um mehr als nur ein zivilrechtliches Verfahren handelt.

    Grundsaetzlich: die Eltern hatten andere Moeglichkeiten als den Arzt zu verklagen. Diese haben sie nicht genutzt. Stattdessen wird wahrscheinlich der beklagte Arzt noch fuer die psychologische Betreuung des Kindes bezahlen muessen, wenn es denn eines Tages von diesem Prozess hoert. Und der BGH hat sich wieder einmal vom Volk, dessen Rechtsauffassung er vertreten soll, entfernt.

  27. >> „Wie oft soll man das noch erklären?“ Vielleicht, bis man Schadensersatz von Leuten einfordern kann, die so frech sind, deutsche Gerichtsurteile anzuzweifeln?

  28. Chaim schreibt: „Aber hierum geht es bei diesem Thema gar nicht.
    Daher also: Adam! Setzen, sechs!“

    Ich mache mir langsam echt Sorgen um Dich, Chaim, dass Du hier völlig abdrehst. Entspann Dich ein biscchen, kümmere Dich um Deine 12 Kinder, gib die 1000 EUR aus, die Du monatlich über hast, aber reg Dich nicht so auf.
    Für mich ist die Diskussion zu diesem Thema abgeschlossen, Deine Weisheiten dazu erreichen mich nicht mehr.
    Gute Besserung!

  29. Zur (hier reichlich absurden) Schadensminderungspflicht der Eltern komme ich vielleicht ein anderes Mal, denn so langsam nervt mich das hier an. Mir ist völlig schleierhaft, wieso das Kind psychologische Betreuung brauchen wird. Allenfalls der Arzt vielleicht.

    Die angebliche Schadensminderungspflicht in Adoption umgesetzt? Oder in Schwangerschaftsabbruch? Wäre noch billiger gewesen, Jonas!

    @Jonas#29
    „…der BGH hat sich wieder einmal vom Volk, dessen Rechtsauffassung er vertreten soll, entfernt…“

    Ein schwerer Irrtum. Soll er nicht, tut er nicht. Die Rechts-AUFFASSUNGEN werden (zum Glück!) nicht vom Volk bestimmt in Deutschland. Sondern von Fachleuten. Von Juristen mit mindestens zwei Staatsexamen.

    Der BGH „vertritt“ also nicht die „Rechtsauffassung“ des deutschen Volkes, sondern er ist die letzte zivilgerichtliche Instanz in einer Demokratie mit Gewaltenteilung. Du könntest aber nun vors Bundesverfassungsgericht damit.

    War ich eigentlich der Einzige mit Sozialkundeunterricht?

  30. Ich kann Chaim da nur beipflichten.

    Das ärgerlichste an dem Welt-Artikel ist, daß der Autor offensichtlich keine Ahnung davon hat, daß das Urteil in der Tradition einer jahrzehntealten Rechtssprechung steht und so tut, als wäre hier etwas Neues erfunden worden.

    Das genaue Gegenteil ist der Fall.

    Selbst das Bundesverfassungsgericht hat sich mit diesen Fragen schon beschäftigt, und zwar 1997.

    Die Entscheidung befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die hier diskutiert wurden, Nachlesen ist sehr zu empfehlen.

    Man kann das z.B. hier tun:

    http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv096375.html

  31. Ich meine natürlich den Kommentar von Herrn Adam. In der Meldung selbst wird das ja noch richtig dargestellt.

  32. Ich muß hier Chaim zustimmen. Das Urteil setzt unsere Gesetze um, nicht mehr und nicht weniger. Selbst wenn es auch den Richtern nicht gefallen sollte, ist das nun einmal ihre Aufgabe. Zum Glück liegt die Interpretationshoheit (noch?) nicht bei unseren Medien. Schon den Fall mit unseren Soldaten vergessen, die Bild und Co. wohl am liebsten geteert und gefedert gesehen hätten? Die Empörung entsteht hier aus der Interpretation, daß das Kind als Schaden definiert worden sei – was aber nicht zutrifft, wie Chaim richtig ausgeführt hat.

  33. „Dem Klugen gehört ein Wink, dem Dummen zuert die Faust“, sagt der Talmud. – Daher lieber Ralf, überlasse ich Dich in diesem Punkt hiermit Deiner selbstverschuldeten Unwissenheit….

    #31 Ralf
    „Ich mache mir langsam echt Sorgen um Dich, Chaim, dass Du hier völlig abdrehst.“

    „Entspann Dich ein biscchen, kümmere Dich um Deine 12 Kinder…“

    Wer lesen kann, hat Vorteil, Ralfi. Es sind und bleiben fünf.
    Und wenn Du wüßtest, wie entspannt ich bin, wärst Du noch mehr von Neid erfüllt.

    „…gib die 1000 EUR aus, die Du monatlich über hast, aber reg Dich nicht so auf.“

    Meine wirtschaftlichen Verhältnisse waren nicht das Thema, Ralf. – Achte mal darauf, wer in diesem thread persönlich geworden ist, wann und warum….

    „Für mich ist die Diskussion zu diesem Thema abgeschlossen…“

    Siehst Du, es war ja ersichtlich gar keine Diskussion. Es war eher eine Belehrung. – Du hast von Jura keine Ahnung, und ich versuchte, Dir ein paar Grundbegriffe näher zu bringen.

    „Deine Weisheiten dazu erreichen mich nicht mehr.“

    LOL
    Dein Problem.

    Gute Besserung!

    Ralfi, darum solltest Du Dich mal kümmern.
    Iß mehr Karotten, das verbessert die Lesefähigkeit.

  34. Dass Karotten die Lesefähigkeit verbessern, ist selbst mir neu, sollte vielleicht mal jemand veröffentlichen…

    Wie auch immer….ich finde den Rückzug auf eine rein formaljuristische Betrachtungsweise bei diesem Thema schon bemerkenswert. Die Emotionen, die es auslöst, sich nicht auf diese Formalebene zu beschränken, sind es auch.

    In der Welt der Juristen mag es möglich sein, zwischen der blossen Existenz des Kindes und dem daraus sich ergebenden Unterhaltsaufwand als Schaden zu differenzieren…alleine, diese Unterscheidung mutet mir – wie vieles andere in unserem Straf- und vor allem Zivilrecht – als sehr lebensfern an. Rechtsprechung ist immer subjektiv und infolgedessen mit mehr oder weniger großem Ermessensspielraum (auf hoher See und vor Gericht…) behaftet…

    schon der als link beigefügte juristische Text mit der abschliessenden Urteilsbegründung des BVG in anderer Sache lässt dies erkennen.

    Darüber hinaus sollte es gerade hier möglich sein, die Sinnhaftigkeit der Rechtsprechung in einer bestimmten Angelegenheit zu diskutieren, vielleicht sogar zu kritisieren, ohne dass man als Gegen“argument“ vermeintliche Begriffsstutzigkeit um die Ohren gehaun bekommt, nur weil einem die Tatsache, dass schon lange so Recht gesprochen wird, nicht für die Akzeptanz einer solchen Rechtsprechung ausreicht..

    mit freundlichem Gruß

    ratloser

  35. @ ratloser:

    Daß Karotten die Lesefähigkeit verbessern wird klar durch die Tatsache belegt, daß bisher noch niemand ein Kaninchen gesehen hat, das Brille trägt.;-)

    Im übrigen ist an Juristen bei derartigen Themen schon mal eine gewisse Gereiztheit festzustellen, das stimmt „ratloser“.

    Das kommt vielleicht von folgendem: Bist Du z.B. Ingenieur und konstruierst Hubschrauber, so redet Dir kein Mensch in deinen Job rein bzw. allenfalls andere Hubschrauberingenieure.

    Bist Du Jurist, weiß so ziemlich jeder alles über Deinen Job besser als Du.

    Natürlich hast Du recht, wenn Du sagst, daß es möglich sein muß, über Gerichtsurteile zu diskutieren.

    Wenn man allerdings davon nicht wirklich etwas versteht, sollte man für den Anfang wenigstens unterstellen, daß an den Obergerichten nicht nur Deppen sitzen sondern Leute, die sich schon was überlegen.

    Ob sie dabei immer zu richtigen Ergebnissen kommen, ist sicher eine andere Frage.

    Das jemand, der urteilen muß, auch mal falsche Urteile fällt, wird sich bei Ausübung irdischer Gerechtigkeit nie ausschließen lassen.

    In der Welt der Juristen mag es möglich sein, zwischen der blossen Existenz des Kindes und dem daraus sich ergebenden Unterhaltsaufwand als Schaden zu differenzieren…alleine, diese Unterscheidung mutet mir – wie vieles andere in unserem Straf- und vor allem Zivilrecht – als sehr lebensfern an.

    Ich würde nicht sagen, daß das irgendwie lebensfremd ist. Die Freude an Kindern ist schön und zutiefst menschlich.

    Die Überlegung, daß ihre Aufzucht auch etwas kostet, ist verbreitet und lebensnah. Kein verantwortungsbewußtes Elternpaar wird sie einfach ignorieren können.

    Wie gesagt: Lehnst Du Kindergeld etc. für Deinen Nachwuchs ab, weil Dir der Gedanke daß diese staatlichen Leistungen in gewisser Weise Ersatz für durch die Kinder entstehenden erhöhten Kosten sind, so unangenehm ist?

  36. @ ratloser

    Du solltest deine Kritik mehr an diejenigen richten, die die Gesetze machen und nicht an jene, die sie anwenden. Wobei natürlich nicht gesagt ist, daß letztere keine Fehler machen oder Kritik an ihnen unzulässig wäre.

  37. @ karaya:
    „Daß Karotten die Lesefähigkeit verbessern wird klar durch die Tatsache belegt, daß bisher noch niemand ein Kaninchen gesehen hat, das Brille trägt.;-) „

    jaja…die Deduktion war schon immer das schärfste Schwert in Sachen Erkenntnisgewinn…ggg….die enge Korrelation zwischen Fußgröße und Gehaltshöhe…zum Beispiel…ggggggg

    „Das kommt vielleicht von folgendem: Bist Du z.B. Ingenieur und konstruierst Hubschrauber, so redet Dir kein Mensch in deinen Job rein bzw. allenfalls andere Hubschrauberingenieure“

    schon wieder diagnostiziere ich ein heftiges Hinken…ggg….

    „…daß an den Obergerichten nicht nur Deppen sitzen sondern Leute, die sich schon was überlegen“

    auch an den Untergerichten, aber oft kommen Ober- und Unterrichter zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen, auch die tendenziöse Rechtsprechung zweier unterschiedlicher Senate auf einem Gerichtsniveau sind Legende….das beweist doch, dass es sich bei der Rechtsprechung im Gegensatz zum Ingenieurswesen nicht um exakte angewandte Wissenschaft handelt…das relativiert dann auch oft die Unterscheidung in „richtig“ und „falsch“…

    „Wie gesagt: Lehnst Du Kindergeld etc. für Deinen Nachwuchs ab, weil Dir der Gedanke daß diese staatlichen Leistungen in gewisser Weise Ersatz für durch die Kinder entstehenden erhöhten Kosten sind, so unangenehm ist?“

    was war mal wieder das „etc.“???? Zum Kindergeld: es handelt sich nicht um ein „Schmerzensgeld“ oder staatlichen Schadensersatz, sondern um eine bevölkerungspolitisch motivierte Subventionsmaßnahme, ein feiner, aber entscheidender Unterschied…auch die aufgrund der katastrophalen Folgen des „Behandlungs“fehlers zur Mutter gewordene, aber in der Ausübung eines Erziehungsberufs gehinderte Klägerin hat ja hierauf Anspruch…..

    @Mir
    „Du solltest deine Kritik mehr an diejenigen richten, die die Gesetze machen und nicht an jene, die sie anwenden. Wobei natürlich nicht gesagt ist, daß letztere keine Fehler machen oder Kritik an ihnen unzulässig wäre.“

    Das „Kind als Schaden“ steht in KEINEM Gesetz, sondern ist Folge der Interpretation der einschlägigen zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen. Es handelt sich nach Auffassung des BVG (im Gegensatz zu anderen deutschen Gerichten) um eine zwangsläufige Interpretation des Zivilrechts….die Interpretationen hingegen werden weltanschaulich bestimmt…und da setzt der Diskussionsbedarf – und Spielraum ein….

  38. @ Chaim:“Denn Denk- und Redeverbote wollen wir hier nicht, oder?

    Du denkst und redest hier doch die ganze Zeit. Wo soll da ein Verbot sein? Nur ich nehme dieselbe Freiheit auch für mich wahr und denke, was ich mag, und ich stimme Herrn Adam in MEINEM Beitrag zu. ICH habe keine Einwände. Probleme damit?

    Beate

  39. Natürlich habe ich keine Probleme damit, liebe Beate.

    Doch Du hattest geschrieben, dem sei nichts hinzuzufügen. Was einfach nicht stimmte, quod erat demonstrandum.

    Ich z.B. habe nicht behauptet, daß man zu meinen Äußerungen nichts hinzufügen könne.

    Erkennst Du den (Stil)Unterschied? Ich habe ARGUMENTIERT gegen den Adam’schen Blödsinn, Du hast zu meinen Argumenten nicht einmal Stellung genommen. Schade.

  40. Scheint wirklich schwer zu sein, den gehäuft und empört auftretenden Nicht- oder vielleicht sogar Anti-Juristen dieses klare, einfache, logische und saubere juristische Denken nahezubringen.

    Und so ist es kein Wunder, wenn man (vgl. #38) ratlos ist und es wahrscheinlich auch bleiben wird. – Völlig frei vom Anspruch, Dir Rat erteilen zu wollen, möchte ich doch ein paar Dinge klarstellen; juristisch, aber auch ethisch. Denn daß ausgerechnet bei PI nun sich derart die Gutmenschen tummeln, das tut mir doch schon recht weh.

    „Wie auch immer….ich finde den Rückzug auf eine rein formaljuristische Betrachtungsweise bei diesem Thema schon bemerkenswert. „

    Es fällt mir schwer, bei diesem Satz beleidigungsfrei zu antworten. Das Thema IST ein rein formaljuristisches. Den Rest packen unzulässigerweise Leute rein, die sich irgendwie daran aufgeilen, sich über ander Leute geborene oder ungeborene Kinder aufregen zu wollen. Es ging – ich wiederhole mich – um einen Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Dienstleistung. Insofern ist es JURISTISCH absolut vergleichbar dem Wasserrohrbruch durch Fehlverhalten des Klempners, den so ein Schlauberger hier anführen zu sollen meinte (#24). Und er hat sogar recht: es ist im PRINZIP das selbe juristische Problem.

    Wenn Du Dich nicht so verbohren würdest hier, dann könntest Du sehen, daß das, was Du rein formaljuristisch nennst – offenbar in schmähender Absicht – etwas sehr Wichtiges, Gutes, Vorwärtsweisendes ist. Trenne doch mal die Themen: das Juristische, das Finanzielle, das Ethische, das Psychologische.

    Diesem Kind ist nichts geschehen, es wird keinen Schaden erleiden hierdurch, und irgendwann, wenn es 40. Geburtstag feiert, werden die 70jährigen Eltern die Geschichte erzählen, man wird sich köstlich amüsieren und den Arzt hochleben lassen. – Vielleicht lädt man ihn sogar dazu ein…

    „Die Emotionen, die es auslöst, sich nicht auf diese Formalebene zu beschränken, sind es auch.“

    Kann ich nicht mitreden. Das Thema löst bei mir keine Emotionen aus.
    Nur die Dummheit von Leuten, die meinen, Juristen seien herzlos, die löst bei mir Emotionen aus: nämlich Ärger, Verachtung, Spott.

    „In der Welt der Juristen mag es möglich sein, zwischen der blossen Existenz des Kindes und dem daraus sich ergebenden Unterhaltsaufwand als Schaden zu differenzieren…“

    Es ist nicht nur „möglich“, es ist zwingend. Und das ist auch gut so. Dein Leben wäre übrigens auch leichter, wenn Du solche Differenzierungen wenigstens versuchsweise mal denken könntest.

    Diese Differenzierung ist sogar eine zutiefst ethische. Sage ich Dir als Philosoph. Denn die Existenz eines Menschen ist eine ganz andere Dimension als seine Bemühung, sein Leben (wirtschaftlich) zu fristen. – Das NICHT zu differenzieren ist schlicht und einfach dumm und unmenschlich.

    „alleine, diese Unterscheidung mutet mir – wie vieles andere in unserem Straf- und vor allem Zivilrecht – als sehr lebensfern an. „

    „…mutet mich an…“ meinst Du sicher; oder mischst Du das mit „…mutet mir zu“? – Freud läßt grüßen.

    Was Du sonst meinen könntest in Straf- und Zivilrecht hast Du zum Glück nicht ausgeführt; soviel Zeit habe ich nämlich nicht für kostenlose Nachhilfe. – Und, wie gesagt, die Unterscheidung zwischen humaner Existenz einerseits und Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten andererseits ist ganz und gar nicht „lebensfern“, sondern wichtig und richtig. Das eine ist generell, das andere speziell.

    „Rechtsprechung ist immer subjektiv und infolgedessen mit mehr oder weniger großem Ermessensspielraum (auf hoher See und vor Gericht…) behaftet…“

    Und das soll heißen…?
    Es geht um ein BGH-Urteil. Sagt Dir das was?

    „Darüber hinaus sollte es gerade hier möglich sein, die Sinnhaftigkeit der Rechtsprechung in einer bestimmten Angelegenheit zu diskutieren, vielleicht sogar zu kritisieren, ohne dass man als Gegen“argument“ vermeintliche Begriffsstutzigkeit um die Ohren gehaun bekommt…“

    Meine Güte. Jetzt auch noch die Mimose spielen.

    Also: die Sinnhaftigkeit kannst Du (philosophisch) diskutieren solange Du magst. Dazu habe ich bisher allerdings noch nichts gelesen hier. Kritisieren darfst Du auch. Allerdings ist das so von Belang wie das umfallende Fahrrad in China.

    Daß die von mir angegriffene Begriffsstutzigkeit ? la Dr. Konrad Adam und Jüngerschar nicht nur eine vermeintliche ist, das habe ich inzwischen wohl ausreichend herausgearbeitet.

    Sonst noch etwas?

    P.S. Und erspare uns jetzt bitte irgendwelche mokanten Verweise auf „Juristen“ wie Freisler, ja Denn auf so einen Schwachsinn werde ich nicht eingehen.

  41. Oh weh. Wo soll man da zuerst den Mist rausschaufeln?
    Na ja, machen wir es mal wie Herakles.

    Ordentlich durchspülen:

    Chaim schrieb:
    >> Wenn Du schreibst „Da haben uns die Türken (und andere Völker, die sich nicht genieren, Kinder in großer Zahl in die Welt zu setzten) tatsächlich einiges voraus: dort wären solche Urteile undenkbar!“ dann hat das wenig mit einem zivilrechtlichen(!) Urteil in einem modernen säkularen Staat zu tun. „Das hat aber mit der Mentalität der Menschen zu tun. In Deutschland zumindest schlägt sich m. E. aktuell auch die mehrheitsfähige Meinung in staatlichem Handeln und juristischen Auffassungen nieder. Ebenso in der Türkei.“

    „Mentalität“ ist – wie „Volksseele“ – ein Wort, was ich nicht mag. Hier jedoch paßt es auch nicht einmal. Es geht nicht um „mehrheitsfähige Meinungen“ bei einem BGH-Urteil. Ginge es darum, wäre übrigens der § 218 in Deutschland schon seit 30 Jahren abgeschafft.

    „Die Frage ist (…), warum wir als Deutsche – und danach sieht es ja langfristig aus – irgendwann nicht mehr „Herr im eigenen Hause“ sein werden. Und da spielt der Kindermangel neben dem ungebremsten Zuzug von Ausländern eine entscheidende Rolle. Letztlich ist das Signal, dass man hierzulande Schadensersatz für geborene Kinder erfolgreich einfordern kann ein fatales. „

    Leere, wiederholte Worthülsen… – weder das Fatale kannst Du darstellen noch anderen einreden, es ginge um Dein mantra-artig wiederholtes Gerede vom „Schadenersatz fürs geborene Kind“. Es geht um den Schadensersatz aus einer falschen ärztlichen Handlung. – Für Dich gern zum Mitschreiben: der Schaden ist der benötigte Unterhalt.

    >> Eine Frau plant und bestellt beim Arzt eine Verhütungsmethode. Darf sie das? Ja, klar. Es kommt zwischen der Patientin und dem Arzt ein Dienstleistungsvertrag zustande, der Arzt begeht diese Dienstleistung fahrlässig fehlerhaft. Sollte er das? Nein, natürlich nicht. So einfach ist das. Du darfst eben nicht immer so einfach denken: Eine Frau bestellt einen Klempner, der setzt in seiner Dusseligkeit die Wohnung unter Wasser. Die Frau kann Schadensersatz einfordern, mit Recht!
    Die Frau „bestellt beim Arzt eine Verhütungsmethode“ (was für ein Wurstsatz, und Du regst Dich über die Formulierung „Kinder in die Welt setzen“ auf?), das darf sie, da hast Du Recht. Auch der Arzt ist dusselig und macht einen Fehler. “

    Ich weiß zwar nicht, was ein „Wurstsatz“ sein soll, aber in der Tat bestellt die Frau beim Arzt eine Dienstleistung. In diesem Fall ja sogar – unter Mitwirkung der Krankenversicherung, sofern sie privat versichert ist – einen Werkvertrag. Den Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag findest Du jetzt bitte mal selbst heraus, ja?

    “ Warum kann die Frau hier keinen Schaden geltend machen? Weil das Ergebnis des ärztlichen Fehlers eben kein Schaden ist. Ein Kind ist kein Wasserrohrbruch, kein Bein, das versehentlich amputiert wurde, keine zu spät diagnostizierte Blinddarmentzündung. „

    Laut BGH ist der Vermögensschaden durch das Fehlverhalten des Arzte eingetreten. Und das ist juristisch korrekt argumentiert und ethisch vorbildlich entschieden. Das Kind, das die Frau wie ihre theoretischen anderen ca. 200 Kinder NICHT empfangen und gebären wollte (ich nehme als Beispiel eine ca. 30jährige, die in 15 Jahren bei 13 Eisprüngen per anno eben round about 600 fruchtbare Eier produziert und unbefruchtet (oder befruchtet, jedoch nicht „eingenistet“) auf natürlichem Weg von sich gehen läßt…

    ) sollte nicht geboren werden. Aus diesem grund suchte die Frau vertrauensvoll einen Arzt auf. Du betreibst doch sicher auch irgendeine Form der „Familienplanung“ oder „Empfängnisverhütung?

    Davon sind meines Wissen nur diejenigen Menschen frei, die entweder keine sexuellen Intimbeziehungen haben oder die homosexuell sind oder die, die steril(isiert) sind.

    „Und weil die Geburt des Kindes kein Schaden ist, kann auch der Unterhalt für dieses Kind für die Mutter, den Vater, kein Schaden sein, der sich gerichtlich einfordern ließe.“

    *rofl*
    …am besten schreibst Du jetzt mal an den BGH und beschwerst Dich, daß die nicht Deine Mentalität vertreten haben.

    Ich hoffe, daß Du Deine Profession, so Du eine hast, besser ausübst als das, was Du hier an Laienjuristerei absonderst.

    >> Es ist mir schleierhaft, was hieran „skandalös“ sein soll. „Der Begriff „skandalös“ stammt zwar nicht von mir, aber ich lüfte gern Deine Schleier: “

    Ich habe keinen Schleier, es ist der Schleier eines Geheimnisses, den man lüftet, okay? Aber nun mach mal:

    „Der Skandal ist, dass das Gericht anders geurteilt hat… „

    Anders als wer, wann, wo?

    “ …dass es mit seinem Urteil, wenn auch ungewollt, bestätigt, dass es eigentlich besser ist, keine Kinder zu haben, und wenn man welche hat, dann muss jemand für den Schaden (= Unterhalt) aufkommen.

    Äh… – diese „Logik“ ist keine. Dein Schluß „…daß es eigentlich besser ist, keine Kinder zu haben“ ist Unfug. Das steht in dem Urteil nicht drin und läßt sich auch nicht aus ihm ableiten.

    >> Von Kinderhaß zu reden ist HIER einfach die falsche Baustelle. „Du musst auch mal sehen, dass wenn eine solche Bemerkung am Ende eines Beitrags gemacht wird, sie als überspitztes Fazit anzusehen ist. “

    Ach so. Gute Ausrede.
    Muß ich mir merken. (;-D

    Dann sage ich Dir mal mit Wolf Biermann: „…die allzu Harten brechen, die allzu Spitzen stechen, und brechen ab sogleich…“

    Aber, nur um es klar festzuhalten: Deine Bemerkung mit dem Kinderhaß ist also Blödsinn gewesen? Okay, wenn Du das einsiehst…

    “ Hier … geht es aber um ein Gerichtsurteil, und ich finde schon, dass dieses Urteil ausdrückt, welch geringen Wert – trotz aller gesellschaftlichen Gegenbezeugungen – hierzulande den Kinder zugemessen wird.“

    Du hast es immer noch nicht begriffen.
    Macht nichts. Es ist und bleibt Dein Problem, nicht meins.

    Den materiellen „Wert“ eines Kindes findest Du übrigens hier.

    😛 Klick

  42. Urteil ist Urteil, bleibt in disem Falle Urteil. Ende der Fahnenstange. Wer vor Gericht zieht, bekomtm keine Gerechtigkeit, er bekommt ein Urteil. Gerichte richten nicht nach der Moral, sondern nach dem Gesetz. Ob das Gesetz nun moralisch ist, gar ethisch, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es geht heirbei nicht um das Kind, es geht um die erbrachte, bzw, nicht erbrachte Dienstleistung „Verhütung“. Diese wurde nicht im versprochenen Umfang erbracht. Daraus entstehen Kosten. Diese Kosten entstehen nun zufälligerweise durch eine Person, eben jenes Kind, bleiben aber nun einmal Kosten. Dies ist im Juristendeutsch ein „Schaden“. Man sollte das Juristendeutsch nicht mir dem Allgemeindeutsch verwechseln. Selbiges entspringt den Kanzleistuben des Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit.

    Wie lautet es so schön im Rechtswörterbuch :
    Ein Schaden ist ein unfreiwilliges Vermögensopfer (im Gegensatz zur Aufwendung, die ein freiwilliges Vermögensopfer ist.) Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis wird mit dem Zustand nach dem schädigenden Ereignis verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden.

    Unter bestimmten Voraussetzungen wird der verursachte Schaden dem Schädiger zugerechnet, sodass er Schadensersatz leisten muss

    Quod erat demonstrandum

    Das dem Kind aus moralischer Sicht hierdurch, eine Wertbeimessung, ähnlich einem Gegenstand oder einem Haustier zu Teil wird, und an dem es in seinem späteren Leben aus psychologischer Sicht leiden wird, ist nicht unwahrscheinlich, ja fast schon sicher.

  43. Rechtlich gesehen mag es, wie es ja schon ausführlich erklärt wurde, ein Schadensfall sein. Praktisch hat diese ‚junge Frau‘ aber einen Lotto 6er gemacht. Denn wenn sie das Kind nicht akzeptieren würde, hätte sie es zur Adoption freigegeben. Jetzt hat sie aber, wie die meisten Mütter, ein nicht geplantes Kind das vom Vater unterstützt wird und eine saftige finanzielle Draufgabe vom ’schuldigen‘ Arzt.

    Herrlich! Herr Doktor, meine Frau nimmt seit 15 Jahren die Pille die Sie ihr verschrieben haben. Jetzt haben wir aber schon 5 Kinder! Wo ist die Kasse?

  44. Ich glaube nicht, daß die Betreffende das Kind nun als „Einnahmequelle“ ansieht.

    Woher kommen bloß solche doofen Unterstellungen?
    Mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle werfen, das kuriert!

    Und Deiner Frau sollt mal jemand erzählen, daß Migränetabletten in der Regel keine Ovulationshemmer sind. – Ihr solltet einfach mal die Methode mit dem Glas Wasser auf dem Nachtisch ausprobieren.

    Falls Du diesen uralten jüdischen Witz nicht kennst:

    Jossele hat eine Frau, die ihm in schöner Regelmäßigkeit jedes Jahr ein Kind schenkt. Die Wohnung ist eng und das Geld knapp. Fragt er den Rabbi, was er machen soll, daß sie nicht dauernd Kinder bekommt.

    Sagt der Rabbi: „Ich empfehle Dir die Methode mit dem Glas Wasser.“ – „Was, wie geht das?“ – Na, jedesmal, wenn Du Lust hast, Deiner Frau beizuwohnen, trinkst Du das Glas Wasser.“ – „Davor oder danach?“ – „Anstatt, Du Dummkopf, anstatt!“

    Diesen Witz gab es für Dich und Deine Frau kostenneutral im Sinne des Gesundheitsreformgesetzes. Schönen Tag noch!

  45. Wäre schön, wenn Du die Aussage in Deinem letzten Absatz in irgendeiner Form begründen oder sonstwie plausibel machen könntest, Phygos #48!

    Was denn nun ist Deine („Argumentations“)Ebene?
    Das Moralische oder das Psychologische?

    Wie bestimmst Du die Wahrscheinlichkeit?
    Wo ist die Logik Deiner Schlußfolgerung?
    Welche Prämissen setzt Du?

  46. Dieses Urteil ist unmoralisch.
    Ich schäme mich in einem Staat zu leben dessen oberster Gerichtshof so urteilt.
    Konrad

  47. *rofl* – …“unmoralisch“?

    Kannst Du das auch irgendwie begründen, Du edler Richter über Sitte und hoher Wächter der Moral?

    Aber schäm Dich ruhig. Das würde ich an Deiner Stelle auch tun, wenn ich solchen Nonsens von mir gegeben hätte…

    Schäm Dich.
    Und: heul doch!

  48. Wenn es ein „Kunstfehler“ war, so ist eine Buße denkbar. Über die Anzahl der Tagessätze (zugunsten der STAATKASSE oder gemeinnütziger Wohltätiger Zwecke…) sich zu unterhalten ist etwas anderes als ein Kind als Schaden zu sehen.

    Sie @Chaim verstehen sehr wohl warum man dieses Urteil als zutiefst unmoralisch ansehen kann. Wenn Sie es nicht verstehen so tun Sie mir leid.

    Meine Meinung müssen Sie ja nicht teilen.

    Dieses Urteil ist unmoralischer Höhepunkt: In ähnlicher Linie steht das Vaterschafts-Test-Urteil.

    So weiter, dann kommen diesem Staat immer mehr Bürger abhanden.

    Konrad

  49. Pseudojuristisches Geschwätz.

    Bei Zivilrecht und Schadensersatz gibt es keine Geldbuße. Die gehört ins Strafrecht und ins Verwaltungsrecht (Verordnungen). – Ich krieg‘ hier echt bald noch die Krise. Macht Euch doc mal schlau, bevor Ihr hier solchen geistigen Dünnpfiff absondert.

    Wie kann man so belehrungsresistent sein?

    P.S. Wenn ich es verstanden hätte, dann würde ich nicht fragen. Wenn ich frage, meine ich es ernst. Wer rhetorische Fragen nicht als solche erkennt, der ist beschränkt. Das hier zuvor war keine.

    Also. Krieg‘ ich ’ne Antwort?
    Wenn nein: dann ist das Konrads rhetorische Bankrotterklärung.

    Besten Dank!

  50. „Dieses Urteil ist unmoralischer Höhepunkt

    Meine Güte, welch apodiktische Mentalflatulenzen.

    Der oben zitierte Satz ist ein gänzlich sinnfreier solipsistischer Orgasmus nach einem intellectus interruptus.

  51. @Chaim
    Ich glaube daß Sie sich im Ton vergreifen. Nein, das weiß ich.

    Das juristisch das so oder so abläuft will ich mal annehmen: Vielleicht haben Sie ja Ahnung…
    Mir geht es um die politischen und moralischen Auswirkungen eines solchen Urteils.
    Wenn ein solches Urteil unter den gegebenen Gesetzen möglich ist so müssen meiner Ansicht nach die Gesetze geändert werden.
    Konrad

  52. Im Ton vergreifen?
    Wohl kaum. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

    Und:
    es geht hier eben gerade NICHT um die Auswirkungen eines Urteils.
    Es geht um die moralische Qualität eines Urteils.
    Wer die anzweifelt, der sollte das wenigstens begründen können.
    Ich warte.

    Übrigens: Gesetze ändert der Bundestag (und z.T. Bundesrat).
    Manchmal greift auch das Bundesverfassungsgericht ein.

    Lernt man alles in der 8. Klasse.

  53. „…So weiter, dann kommen diesem Staat immer mehr Bürger abhanden….“ #54

    Welch ein Blödsinn. Dem Staat ist doch gerade durch den Behandlungsfehler eines Arztes ein Bürger dazu gekommen.

    Logik ist Glückssache, gell?
    Na, dann üben wir das halt ein bißchen, Konrad!

    (;-*

  54. Sie haben sich nicht nur im Ton vergriffen sondern – glaube ich – auch in der Tür geirrt.
    MfG
    Konrad

  55. @50 Chaim (16.11.06 15:28)
    „Ich glaube nicht, daß die Betreffende das Kind nun als „Einnahmequelle“ ansieht.“

    Ich auch nicht.

    „Woher kommen bloß solche doofen Unterstellungen?“

    Das solltest Du Dich selbst fragen, und vor allem meinen Text nochmal nachlesen.

    „Mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle werfen, das kuriert!“

    Freilich, da liegst Du richtig. Es ist absoluter Schwachsinn ein Kind zu Zeugen um diesen „Pappenstiel“ zu bekommen. Andererseits ist es aber ein Lottotreffer ein Kind zu haben und diesen „Pappenstiel“ aufs eigene Gehalt draufzubekommen.
    Sind ja nur zwischen 63.000 und 107.000 Euros in 20 Jahren.

    Meinen Spott zu dem Urteil scheinst Du auch nicht verstanden zu haben. Vielleicht beim Nachlesen. Abschliessend noch eine Rechenaufgabe: 535.000 Euros (107.000 Euros * 5 Kinder) finanzieren ein 360 m2 Eigentumshaus in Vorstadtbereich?

    Ich hab meines, ohne BGH-Lottotreffer, aber würde eine solche Finanzspritze jedenfalls Willkommen heissen.

    Zum Nachdenken: Wer ohne Kinder lebt, Der weiss von keinem Leid. Wer ohne Kinder stirbt, Der weiss von keiner Freud.

  56. Meinen Spott zu dem Urteil scheinst Du auch nicht verstanden zu haben. Vielleicht beim Nachlesen. #61 veritas (na ja)

    Ehrlich gesagt:
    wenn ich ein Urteil lese, brauche ich keinen Spott, um es zu verstehen. Wer das Urteil nicht verstanden hat, spottet vielleicht darüber. Und ich spotte über diejenigen, die es entweder nicht gelesen haben oder nicht verstanden oder gar beides).

    Vielleicht doch mal lesen?
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7be0f16032e5e49ad993816167228024&client=%5B%22%5B%27%5B%27%2C+%27%5B%27%5D%22%2C+%22%5B%27%5B%27%2C+%27%5B%27%5D%22%5D&client=%5B%22%5B%27%5B%27%2C+%27%5B%27%5D%22%2C+%22%5B%27%5B%27%2C+%27%5B%27%5D%22%5D&nr=37947&linked=pm&Blank=1

  57. @D.N. Reb #2

    Weißt Du darüber mehr?
    Ist vermutlich ein ganz anderer Fall, aber sicher auch interessant.

    Dürfte anders begründet sein, oder?

  58. Weißt Du darüber mehr?
    Ist vermutlich ein ganz anderer Fall, aber sicher auch interessant.

    Schon wieder ein Tip: Gib mal „wrongful life“ in eine Suchmaschine ein, und Du findest eine Menge dazu.

    In der Tat geht es aber dabei um ganz was anderes.

    Das -und worum es dabei überhaupt geht- werden jetzt aber garantiert 2/3 der Leser nicht schnallen und sich furchtbar empören.

    😆

  59. @Chaim

    guckst Du hier:

    http://tinyurl.com/yygzlf

    „Ein Gericht hatte am 17. November 2001 einem behinderten Kind, das als Kläger gegen den Gynäkologen seiner Mutter aufgetreten war, Schadenersatz zugesprochen. Der Gynäkologe hatte im Zuge einer vorgeburtlichen Untersuchung eine Behinderung nicht diagnostiziert, wodurch eine Abtreibung unterblieb. Jetzt bekam das Kind für den Umstand, dass es am Leben war, Schadenersatz zugesprochen.“

  60. Danke für die beiden letzten Antworten.
    Muß ich mir mal in Ruhe alles durchlesen.

    Aber dieser Schadensersatz im letzteren Fall ist ersichtlich ein anderer als der, um den es in diesem thread geht.

    Das hier allerdings entbehrt nicht einer gewissen Tragik, aber auch nicht einer gewissen Tragikomik… – daß einer einen Schadensersatz dafür beansprucht, daß er am Leben ist.

    Denen, die es bisher noch nicht gerafft haben, sei gesagt: hier geht es dann um die Existenz!

  61. @ #61 veritas

    @50 Chaim
    „Mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle werfen, das kuriert!“

    Freilich, da liegst Du richtig. Es ist absoluter Schwachsinn ein Kind zu Zeugen um diesen „Pappenstiel“ zu bekommen.

    Na, da haben wir ja schon mal Konsens.
    Wie ich zu Anfang schrieb: Kinder sind für jedes Paar betriebswirtschaftlich ein Verlust.

    Das ist doch alles längst ausgerechnet. Die Kosten für ein Kind, bis es ausgebildet und „flügge“ ist, betragen inzwischen doch kleinere Vermögen… – ca. 200.000 bis 300.000 € solltest Du da schon kalkulieren.

    http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Elternschaft/s_1064.html

    http://www.papa.com/erste_hilfe/ehe/earmut.htm

    Andererseits ist es aber ein Lottotreffer ein Kind zu haben und diesen „Pappenstiel“ aufs eigene Gehalt draufzubekommen.
    Sind ja nur zwischen 63.000 und 107.000 Euros in 20 Jahren.

    Gehen wir mal zum konkreten Fall, um aus der Beliebigkeitsfalle und dem Geschwätz vom Lotteriespiel herauszukommen. Wir haben:

    Ein Paar (unverheiratet).
    Das Paar will keine Kinder.
    Die Frau geht zum Arzt und bekommt ein Verhütungsmittel.
    Der Arzt macht einen Fehler, das Verhütungsmittel wirkt deshalb nicht.

    …(sind wir soweit noch zusammen?)

    Die Frau wird schwanger, das Paar bekommt das Kind.
    Der Vater und die Mutter übernehmen den Barunterhalt und(!) den Betreuungsunterhalt. Hierfür setzt man den Betrag der Düsseldorfer Tabelle zweimal an (einmal pro Elternteil).

    Die Eltern gehen also in Vorleistung.
    Dies ist – bei allem möglicherweise genossenen Elternglück – ihr materieller Schaden, dessen Ersatz ihnen vom LG Waldshut-Tiengen, vom OLG Karlsruhe bzw. jetzt vom BGH Karlsruhe zugesprochen wurde.

    Kurz: die Eltern bekommen nichts „obendrauf“, sondern sie bekommen ihre Auslagen ersetzt. Der BGH rechnet rückwirkend ab Geburt, aber nur bis zum 18. Lebensjahr(!!!) 270% des REGEL-Betrages der Düsseldorfer Tabelle (abzgl. Kindergeld!). Das ist übrigens recht wenig.

    Der Arzt hat richtig Glück gehabt. Es wird NUR der Mindestunterhalt als materieller Schaden genommen. Es wird also nicht einmal das Einkommen des Arztes als Maß genommen!

    Der BGH begründet:

    „Der Vater des Kindes, den die Klägerin im Zeitpunkt der Zeugung etwa seit einem halben Jahr kannte, hat die Vaterschaft anerkannt, lebt aber nicht mit der Klägerin zusammen. Er kommt seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem gemeinsamen Sohn nach.

    Die Klägerin hat dem Beklagten vorgeworfen, dass ihm beim Einsetzen des Verhütungsmittels ein Behandlungsfehler unterlaufen sei. Das Oberlandesgericht hat den Beklagten verurteilt, an die Klägerin Unterhaltsschadensersatz für den zurück liegenden Zeitraum (Dezember 2002 bis Dezember 2005) und bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Sohnes monatlich im Voraus in Höhe von 270 % des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe der Regelbetragsverordnung abzüglich des jeweiligen gesamten Kindergeldes zu bezahlen. Die dagegen gerichtete Revision des beklagten Arztes hat der unter anderem für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen.

    Das Oberlandesgericht hat einen Behandlungsfehler des Beklagten beim Einsetzen des Verhütungsmittels festgestellt. Auf dieser Grundlage ist unter den Umständen des vorliegenden Falles eine Haftung des Arztes für den Unterhaltsschaden der Eltern zu bejahen. Dies ergibt sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur „fehlgeschlagenen“ Familienplanung, wie sie das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat. Die personenrechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind spricht nicht dagegen, in derartigen Fällen die Belastung mit einer Unterhaltsverpflichtung als Vermögensschaden anzusehen. Im Bereich der Arzthaftung gilt wie in jedem anderen Bereich der Vertragshaftung, dass der durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursachte Schaden zu ersetzen ist.

    Eine Ersatzpflicht des Arztes besteht auch dann, wenn die gegenwärtige berufliche und wirtschaftliche Planung einer jungen Frau durchkreuzt wird und die zukünftige Planung noch nicht endgültig absehbar ist. Gerade in solchen Fällen kann der Fehler des Arztes zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen. In den Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrages zwischen Arzt und Patientin ist nicht nur ein ehelicher, sondern auch der jeweilige nichteheliche Partner einbezogen, der vom Fehlschlagen der Verhütung ebenfalls betroffen ist. Zu ersetzen ist nur das Existenzminimum des Kindes, welches das Oberlandesgericht hier zutreffend berechnet hatte.“ Ende des Zitats.

    So, dann machen wir das mal in Zahlen:

    204 € Stufe 0-5 Jahre 60 Monate = 12.240 €

    247 € Stufe 6-11 Jahre 72 Monate = 17.784 €

    291 € Stufe 11-17 Jahre 84 Monate = 24.444 €

    (http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm)

    Anmerkung: die Tabelle wurde zum 1.7.2005 leicht erhöht, da das Kind im Dezember 2002 geboren wurde, wäre teilweise ein geringerer Betrag für die erste Stufe anzusetzen. Dafür wurde aber auf die Berechnung der geschuldeten Verzinsung verzichtet.

    Der Gesamtbetrag an Unterhalt liegt also einfach bei 54.468 Euro, das Gericht hat 270% geurteilt, somit 147.063,60 € für den Arzt; davon abzuziehen allerdings noch das Kindergeld.

    http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/kindergeld/hoehe

    154 € für 216 Monate, also 33.264 € Kindergeld, sind vom o.g. Unterhaltsbetrag abzuziehen. Somit zahlt der Arzt den Eltern als Schadensersatz lediglich 113.799,60 €, eine geradezu lächerliche Summe.

    Seine Anwaltskosten und seine Gerichtskosten und die der Gegenseite dürften in mindestens noch einmal der gleichen Höhe liegen. Wenn er eine Arzthaftpflicht hat, dann wird’s wieder günstiger für ihn…

    Abschliessend noch eine Rechenaufgabe: 535.000 Euros (107.000 Euros * 5 Kinder) finanzieren ein 360 m2 Eigentumshaus in Vorstadtbereich?
    Ich hab meines, ohne BGH-Lottotreffer, aber würde eine solche Finanzspritze jedenfalls Willkommen heissen.

    Geht an der Sache völlig vorbei.
    Kleinkariert mißgünstiger Neid kommt da wohl durch, was? – Zu dieser gesamten blödsinnig-gutmenschlichen Empörung über das Urteil kann ich nur sagen:

    Viel Aufregung um nichts.

    Zum Nachdenken: Wer ohne Kinder lebt, Der weiss von keinem Leid. Wer ohne Kinder stirbt, Der weiss von keiner Freud.

    Schön.

    Hat aber mit dem korrekten, klugen, richtigen und ethisch verantwortlichen Urteil nicht das geringste zu tun.

  62. Sauber gerechnet und vorgetragen, Chaim!

    LOL.

    Mir macht es nur noch klarer, wieviel Geld wir den Musels in den A. schieben, da sie ja wegen des Kindergeldes hierher kommen und siech vermehren.

  63. Danke für den ergänzenden Hinweis.

    So ist das nun mal bei der Rechtsauslegung: das eine Land macht es so, das andere anders.

    In Deutschland ist das Urteil des BGH ausschlaggebend, in Österreich gelten offenbar andere Regeln.

    Damit kann man doch leben, oder? – Ich habe mich nur gegen die Idiotie gewandt, in dem deutschen Urteil eine „Herabwürdigung“ des Kindes zu sehen, um das es geht.

    Es hat mir seltsamerweise auch keiner erklären können – obwohl dieser Schwachsinn mehrmals vollmundig vorgetragen wurde – , warum das Kind nun einen Psychiater brauchen wird wegen des BGH-Urteils.

Comments are closed.