Motassadeq in UntersuchungshaftGestern konnte man die Welt nicht mehr verstehen: Terrorbekämpfung made in Germany bedeutete, dass der wegen Beihilfe zum 246 fachen Mord rechtskräftig verurteilte Marokkaner Mounir El Motassadeq weiterhin in Hamburg frei herumlaufen konnte, weil seine Haftverschonung nicht aufgehoben wurde. Nun ist Schluss. Der Beschwerde der Bundesanwaltschaft wurde stattgegeben und Motassadeq sitzt in Untersuchungshaft.

Die Verhaftung sei bereits erfolgt. Die Festnahme erfolgte nach Angaben eines Polizeisprechers „ohne Komplikationen“. Motassadeq wurde von mindestens sechs Beamten, darunter zwei in Uniform, aus seiner Wohnung abgeholt. Laut Augenzeugen wurden ihm keine Handschellen angelegt.

Damit hatte die Beschwerde der Generalbundesanwältin Monika Harms beim Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte zuvor Untersuchungshaft abgelehnt.

Der BGH hatte Motassadeq gestern rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen verurteilt. Der Marokkaner muss jetzt mit einer höheren Haftstrafe als die sieben Jahre rechnen, die das OLG gegen ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhängt hatte. Ihm droht jetzt eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

Die Hamburger Richter ließen ihn dennoch auf freiem Fuß, obwohl sie einräumten, dass die Erwartung einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Ausreise seiner Frau und Kinder im September „den Fluchtanreiz des Angeklagten“ erhöhten.

Über die endgültige Strafhöhe muss nun das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Bis dahin muss Motassadeq aber ins Untersuchungsgefängnis, um seine Flucht auszuschließen.

Nur zum Vergleich: Der junge Mann, der in der Siegburger JVA von Mitgefangenen bestialisch zu Tode gefoltert wurde, musste einsitzen, weil er an einem Kaugummiautomaten die Scheibe eingeschlagen hatte…

UPDATE: Motassadeq will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen

Motassadeq wurde am Freitagabend gegen 19.20 Uhr in seiner Wohnung in der Hamburger Göschenstraße verhaftet, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) einen Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt hatte. Die Bundesrichter folgten in ihrer Begründung einer Beschwerde von Generalbundesanwältin Monika Harms, wonach bei Motassadeq nach dessen erneuter Verurteilung am Donnerstag eine deutlich erhöhte Fluchtgefahr bestehe. Die Argumentation der Ankläger für eine erneute Inhaftierung des am Donnerstag rechtskräftig verurteilten Motassadeqs fußte vor allem auf Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA). Demnach hatten Motassadeqs Frau seine Frau Maria P. und die beiden Kinder Deutschland bereits am 12. September 2006 per Air-Berlin-Billigflug vom Flughafen Hannover in Richtung Marokko verlassen und halten sich dort bei Verwandten von Motassadeq auf.

Weil Motassadeq für seine Familie lediglich One-Way-Tickets für in einem Hamburger Reisebüro gelöst habe, vermute die Bundesanwaltschaft, dass auch er sich absetzen wollte. Dem Verkäufer in dem Reisebüro, in dem er die Tickets am 13. August 2006 erworben habe, soll er demnach gesagt haben, dass seine Kinder und seine Frau in Marokko bleiben würden und deshalb keine Rückflüge benötigten.

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16 KOMMENTARE

  1. Was ham se dem nu ausgesprochen?

    Haftverschonung oder Haftverschönerung?
    *RotfL*
    Ich glaub schon, dass die Muslimbrüder inzwischen sogar in die Hamburger Richterschaft eingezogen sind. Auf die gleiche Art und Weise wurden ja Staaten wie Ägypten und die Türkei zersetzt.
    Erinnert sich noch jemand an die Islamistenprozesse in Ägypten? Das war lange bevor 2001…

  2. da hatte wohl der ein oder andere politisch verantwortliche klammheimlich gehofft, der herr m würde sich einfach absetzen. das angebot war ja nicht zu übersehen.
    topterroristen in haft zu haben ist nämlich eine unbeliebte sache. es gibt manchmal racheakte oder freipressungsversuche gegen das inhaftierende land. das wusste schon willy brand, der erste friedenskanzler, als er mit einer gefakten flugzeugentführung die mörder der israelischen olympiamannschaft von 72 laufen liess. der mossad hatte anschliessend jahrelang zu tun, sie auf der ganzen welt verstreut wiederzufinden.
    mir persönlich bekannt ist ein ehemaliger mitarbeiter eines deutschen „dienstes“, der in den späten 70ern die absetzbewegung der raf-terroristen in die ddr bemerkte und dies seinem vorgesetzen meldete. es war zur zeit der grossen friedens und entspannungspolitik und die erkenntnis war daher unerwünscht. der vorgesetzte schnitt dem mann damals das wort ab und sagte:
    „K…, halt die fresse. das will keiner hören.“

  3. Der Typ wird jetzt eh zur Höchststrafe verurteilt, ist doch egal wann er die antritt.

    Untersuchungshaft wird doch voll angerechnet.

  4. Ich habe meine Wette verloren. Ich dachte, der Typ wäre längst verschwunden, bevor ihm die Justiz die fälligen Bandagen anlegt. Der Beschluß des OLG Hamburg, ihn nicht nach dem BGH-Urteil in Haft zu nehmen, war mir unverständlich. Mich würde die Begründung interessieren …

  5. Höchsttrafe ???
    gute Idee:
    denn:
    na ist doch ganz einfach:
    246 mal Lebenslänglich bei durschnittlich 78 Jahren Lebenserwartung, macht 19.188 Jahre, naja nach 15 Jahren wäre ja eine Entlassung auf Bewährung möglich, also wären es dann „nur“246 mal 15 = 3.690 Jahre somit könnte der doch dann nach dem Islamischen Kalender im Jahre 5.118 entlassen werden.

    ca

  6. @ca: schön wärs. aber da in deutschen gefängnissen sie zeit schneller läuft, dauert da ein leben nur 15 jahre. und da wir keine barbaren wie die amerikaner sind, sondern zivilisatorisch höher stehend ist das auch schon die höchststrafe.
    246 X 15 = 15. so rechnet man in pisaland.
    davon abzuziehen ist die u-haft. weiss jetzt nicht, wie lang die war, angenommen 5 jahre, dann bleiben noch 10 jahre.
    nach 2/3 der zeit, also 6 jahren und 7 monaten ist die haftentlassung möglich. da wird erstmal geprüft und begutachtet. wer immer betet zeigt gute führung. demnach fällt das islamische jahr 5.118 in unser jahr 2011. womit uns die mohammedaner dann auch endlich überholt haben. die wussten ja immer schon, dass der islam vor allen anderen religionn da war.

  7. @B.Kant

    Die Todesstrafe ist in den US teurer als die Leute lebenslänglich einzubuchten.

    In D-Land ist das Problem, bei vollen Knästen denkt man nicht über Neubauten nach sondern darüber die Strafen zu verringern.

  8. @RroErwin
    „Die Todesstrafe ist in den US teurer als die Leute lebenslänglich einzubuchten.“

    Mag sein, stützt mein Argument.

    „In D-Land ist das Problem, bei vollen Knästen denkt man nicht über Neubauten nach sondern darüber die Strafen zu verringern.“

    Das wird sich mittelfristig ändern, wenn’s so weitergeht, wetten?

  9. Kann man nicht billig ein Stück Land in Sibirien pachten und den Strafvollzug dorthin verlegen. Das sollte auch ein gehöriges Abschreckungspotential bieten, wenn die Umgebung nicht mehr so angenehm ist.

  10. @gw-outcut-TV

    he he Du wirst immer besser, was das Thema Sarkasmus angeht, ich freue mich schon darauf, wenn man sich mal eines Tages (nach der Machtübernahme der Musels ) über den Weg läuft, um dann so in Jahre 2011 bei Rosenwasserbier (made in Iran ohne Allohol versteht sich ) ein wenig über die „gute alte Zeit“ der freien Rede zu philosophieren

    @brandenburger:

    Ich habe immer noch ein Mondgrunstück wäre doch was obwohl ne es reicht wenn die Erde durch den Islam verseucht wird, lassen wir den Mond in Ruhe…

    ca

  11. Massenmordhelfer oder nicht – wo’s Geld gibt, wissen sie aber immer:

    »Motassadeq kämpft unterdessen in Hamburg um Sozialhilfe. Sein Anwalt Udo Jacob sagte, dass ein Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt worden sei, da Motassadeq auf der EU-Terrorliste stehe, nach der er keine finanzielle Zuwendungen erhalten dürfe. Gegenwärtig werde vor dem Hamburger Sozialgericht eine einstweilige Anordnung gegen diese Entscheidung erörtert. „Ich bin zuversichtlich, dass mein Mandant die Sozialhilfe erhalten wird.“ Motassadeq sei „arm und mittellos“.«
    (http://www.n-tv.de/733921.html)

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