Nun haben sich die Linken und Grünen in einem ganz ungewohnten Bündnis mit dem Springer-Konzern, SpOn und fast allen anderen Medien so viel Mühe gegeben, die Bundeswehr in den Dreck zu ziehen – und nun das: Die Moslems regen sich nicht auf (Cricket mit Totenköpfen war übrigens sogar unter den Taliban ein erlaubter ‚Sport‘), und die Staatsanwaltschaft kann keinen Straftatbestand feststellen:

In der Debatte um Totenschändungen in Afghanistan sieht die Staatsanwaltschaft keine Handhabe für Ermittlungen gegen drei beschuldigte Soldaten aus Zweibrücken. Der Paragraf 168 «Störung der Totenruhe» des Strafgesetzbuches greife nicht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt der Anklagebehörde in Zweibrücken, Eberhard Bayer, am Freitag. Nach deutschem Recht seien keine Ermittlungen möglich. In dem besagten Fall habe es sich nicht um Leichen auf einem Friedhof oder einer Totengedenkstätte, sondern um anonyme Skelettteile gehandelt, erklärte er.

Was nun, Ihr Gutmenschen? Das Strafgesetzbuch ändern? Die Bundeswehr gibt sich jedenfalls weiter zerknirscht und will eine Grabstätte für die „Leichenteile“ errichten.

(Spürnase: Cay)

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