Ein Ehevertrag hat bei einer katholischen Heirat streng genommen keinen Platz, denn was Gott zusammenfügt, soll der Mensch nicht mit einschränkenden Fußnoten versehen. Das ist die Haltung der Kirche. Aber um eine katholische Heirat geht es auch nicht, wenn eine katholische Frau einen Moslem heiratet.

Und so rät das Bistum Hildesheim in solchen Fällen zu einem Ehevertrag.

In einer jüngst herausgegebenen Handreichung raten die Kirchenfachleute deutschen Frauen, vor der Hochzeit von einem Anwalt oder Notar einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen.

Dem Papier zufolge sollen im Ehevertrag etwa Gütertrennung, Unterhaltsverpflichtungen und das Recht der Frau festgeschrieben werden, frei einer Arbeit nachgehen zu dürfen. Außerdem sollten sie vereinbaren, dass die Ehe ,,auf Dauer‘‘ angelegt sei, weil die Ehe nach klassischem islamischen Verständnis vom Mann ,,jederzeit aufgelöst werden kann‘‘.

Das bekannteste Beispiel einer gescheiterten binationalen Partnerschaft ist wohl das von Betty Mahmoody. Sie schrieb den umstrittenen Bestseller ,,Nicht ohne meine Tochter‘‘. Darin beschreibt die Amerikanerin, wie sie mit ihrer Tochter vor einem unerträglichen Leben in Iran floh. Hünseler, der selbst jahrelang im Nahen Osten gewohnt hat, findet die Richtlinien angesichts solcher Schicksale ,,fortschrittlich und gut‘‘. Es sei ,,höchste Zeit, dass die Muslime begreifen, dass es hier anders ist‘‘.

Muslimische Vertreter stören sich jedoch nicht an den Warnungen. Die Ehe sei nach islamischem Verständnis ohnehin ein Vertrag, sagt Ayyub Axel Köhler, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Köhler ist selbst mit Ehevertrag verheiratet. Schwierig werde es allerdings für muslimische Frauen: Eine Ehe mit einem Christen sei nach islamischer Lehre ungültig, sagt Köhler – egal ob mit oder ohne Vertrag.

Klar, und normalerweise wird der nicht-moslemische Ehepartner sowieso zum Konvertieren gezwungen. Und als Frau sollte man erst Recht vorbereitet sein.

(Spürnase: Sebastian R. und A-M-M)

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