Zur Zeit beginnt in Deutschland eine Debatte über die vorzeitige Haftentlassung der RAF-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Im Falle Klars wurde ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten bereits zur Amtszeit von Johannes Rau eingereicht, im Falle Mohnhaupt entscheidet das Oberlandgericht Stuttgardt, nachdem sie die Mindesthaftzeit von 24 Jahren abgesessen hat, ob der Rest der Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Natürlich wird das Ansinnen der Terroristen von Links und Grün unterstützt, während die Angehörigen der Opfer fassungslos zurückbleiben. Weder Klar noch Mohnhaupt haben ihre Taten je bereut oder einen Beitrag zur Aufklärung der Morde, an denen sie beteiligt waren, geleistet.

Die CSU-Politiker Beckstein und Söder kritisieren die mögliche Freilassung früherer RAF-Terroristen. Die Gnadengesuche, die dem Bundespräsidenten vorliegen, haben eine heftige öffentliche Debatte entfacht. (…) Trotz dieser alleinigen Verantwortung hat Horst Köhler in den vergangenen Tagen viele öffentliche Ratschläge und Hinweise zu seiner – offenbar alsbald bevorstehenden – Entscheidung erhalten. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum und der einstige Bundesjustizminister Klaus Kinkel (beide FDP) sprachen sich für eine Begnadigung Klars aus. Ähnlich äußern sich die Grünen-Politikerin Antje Vollmer wie der Theologe und SPD-Politiker Richard Schröder (siehe nebenstehendes Interview). Angehörige mehrerer RAF-Opfer wandten sich gegen eine solche Begnadigung. Die Witwe des 1991 ermordeten ehemaligen Treuhand-Chefs Detlev Karsten Rohwedder, Hergard Rohwedder, sieht eine mögliche Begnadigung Klars äußerst kritisch. Es sei eine Hauptfrage, ob der Täter sein Handeln bereue. „Das hat keiner dieser früheren Terroristen getan.“ Ein kritische Haltung nehmen auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein und CSU-Generalsekretär Markus Söder ein.

Parallel zu Klars Gnadengesuch, das dieser bereits zur Amtszeit des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau gestellt hatte, kann sich seine einstige Kampfgefährtin, die RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt, ebenso Hoffnung auf eine Freilassung machen. Die Bundesanwaltschaft hatte am Montag beantragt, die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Mohnhaupt hat kein Gnadengesuch gestellt, sie will allein ihr Recht durchsetzen. Klar und Mohnhaupt waren unter anderem wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt worden. Söder war gestern der erste maßgebliche Politiker, der sich klar gegen ein Gnadengesuch Köhlers stellte. (…) Beckstein sagte, eine „vorzeitige Freilassung würde die Gefühle der Angehörigen der Opfer zutiefst verletzen“. Der RAF-Terror habe „Deutschland an den Rand des Ausnahmezustandes gebracht“. Klar und Mohnhaupt hätten „bislang keinerlei Distanzierung und keine Reue hinsichtlich ihrer Taten erkennen lassen“.

Vertreter von SPD und Grünen äußerten hingegen ihre Sympathie mit einer möglichen Freilassung. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, wies darauf hin, die mögliche Freilassung von Klar und Mohnhaupt sei „mit der Rechtsordnung immanent“. Von beiden seien keine weiteren Straftaten zu erwarten, sagte Stünker der WELT. „Für RAF-Leute müssen die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie für andere gelten“. Dies unterscheide Deutschland von einem totalitären Staat. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Hans-Christian Ströbele, sagte, eine mögliche Entscheidung würde zeigen, „dass für die Täter der RAF die gleichen Maßstäbe gelten wie für andere Täter“.

Von den Tätern gehe keine Gefahr mehr aus? Wir dürfen nicht rachsüchtig sein? Strafe hat mit Rache sehr wenig zu tun. Hier geht es darum, dass mehrfache Mörder das Recht auf ein Leben in der Gesellschaft verwirkt haben. Viel ist von Reue die Rede, aber die beiden bereuen nichts, die beiden tragen noch nicht einmal zur Aufklärung der Morde bei! Hierzu meint Bettina Röhl im Spiegel-Interview:

Moralisch gibt es keine Alternative dazu, dass Terroristen unmissverständlich und ehrlich die Tat schildern und die Täter benennen. Das gilt erst recht für jemanden, der wie Klar begnadigt werden will, und ganz und gar dann, wenn ein Opfer dies erwartet. Das ehemalige RAF-Mitglied Peter Jürgen Boock, der seit seiner Haftentlassung vor allem mit der Vermarktung seines Terrors hervorgetreten ist, kokettierte in Talkshows damit, dass er das letzte Geheimnis des Falles Schleyer kennt. Er weiß angeblich, wer die Schüsse auf Schleyer abgegeben hat, aber sagt es nicht. Inzwischen wird er nicht einmal mehr dazu gefragt. Dass Klar seine berühmten Mordopfer an Bekanntheit demnächst zu übertreffen droht, ist pervers.

Weiter heißt es:

SPIEGEL ONLINE: Was ärgert Sie an der Debatte, die gerade geführt wird?

Röhl: Ich finde es ein wenig gespenstisch, wie sich einige Politiker, vor allem einige frühere Funktionsträger, in die Medien drängen und regelrecht Druck ausüben. Der alte Versöhnungsgedanke wird auf die Waage zurück gehoben: Hier die RAF, da der Staat. Die Korrelation muss aber auch im Fall der RAF heißen: Hier die Täter, da die Opfer. Der Staat kommt erst ins Spiel, wenn es um die korrekte Ausübung seines Gewaltmonopols geht.

SPIEGEL ONLINE: Was stört Sie an dem Wort Versöhnung?

Röhl: Statt dass über die Taten Tacheles geredet wird, wird im Versöhnungsgesülze die einzige Chance der Versöhnung, nämlich die Aufklärung, wer konkret geschossen hat, verspielt. Wer heute davon spricht, dass der Staat mit der RAF seinen Frieden machen sollte, bestätigt die These der Terroristen, dass die RAF „politisch“ war. So wird der RAF 30 Jahre nach Schleyer, Buback, Ponto latent erneut eine politische Bedeutung eingehaucht, die sie nicht hatte. Die RAF selber war unpolitisch, hatte aber politische Folgen, was man nicht miteinander verwechseln darf.

SPIEGEL ONLINE: Waltrude Schleyer, die Witwe des RAF-Opfers Hanns-Martin Schleyer, hat sich gegen die vorzeitige Entlassung von Klar und Mohnhaupt ausgesprochen. Sollten die Gefühle der Angehörigen der Opfer in der aktuellen Diskussion eine Rolle spielen?

Röhl: Die Gefühle der Opfer spielen schon deshalb eine Rolle, weil das Strafrecht auch den Sühnegedanken kennt. In der öffentlichen Debatte hingegen steht jetzt die Möglichkeit der Resozialisierung im Vordergrund.

Wir hoffen sehr, dass es keine Gnade und keine vorzeitige Haftentlassung für die RAF-Terroristen geben wird!

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PI-Leser Mirko V. schreibt:

Hans-Christian Ströbele zu einer Begnadigung von RAF-Mitgliedern zu befragen ist so, als ob man von Michael Schumacher eine objektive Antwort zum Tempobegrenzung auf Autobahnen verlangte.

Denn: Im Januar 1981 verurteilte das Landgericht Berlin den ehemaligen RAF-Anwalt Ströbele wegen Unterstützung einer kriminellen (terroristischen) Vereinigung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung.Das Urteil wurde rechtskräftig. Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung
Die meisten jungen (und älteren) Journalisten wissen das überhaupt nicht.

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