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Grüne Jugend zum Fall David Goldner

gruene_jugend.gifVorgestern berichteten wir [1] über den unglaublichen Fall des David Goldner, der von Richter Dr. Dieter Klarmann vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Sein Vergehen: Er besaß Flyer zu einem Buch gegen Islamismus und Postnazismus [2], das Angehörige der Hisbollah mit Hitlergruß zeigt. Nach dem Bayerischen Rundfunk hat sich auch der Bundesverband der Grünen Jugend des Falles angenommen [3].

Ist Protest gegen Rechts in Bayern strafbar?
12.01.2007: Die bayerischen Grünen haben gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Garmisch-Partenkirchen vom gestrigen Mittwoch scharf protestiert. Mit dem Urteil wird der 28-jährige David Goldner wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu 60 Tagessätzen ? 10 Euro verurteilt.

Goldner nahm im Mai diesen Jahres an einer Protestkundgebung aus Anlass des Mittenwalder Gebirgsjägertreffens teil. Bei einer Personenkontrolle stellte die Polizei bei ihm Flugblätter sicher, auf denen zu einer Autorenlesung von Stephan Grigat eingeladen wurde. Der Umschlag seines Werkes „Feindaufklärung und Reeducation – Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus“, der auf den Flugblättern abgebildet ist, zeigt Islamisten, die ihren Arm zum „Hitlergruß“ heben. „Das Urteil ist vollkommen absurd“, kritisiert die Landesvorsitzende Theresa Schopper, „hier soll jemand für eine angebliche Nähe zu Organisationen verurteilt werden, die er gerade bekämpft.“ Der verantwortliche Richter trete den Rechtsstaat mit den Füßen. Schopper: „Wenn sich Jugendliche gegen rechtes Gedankengut engagieren und auf die Straße gehen, verdienen sie unsere Unterstützung. Bei einem solchen Urteil stellt sich ernsthaft die Frage, ob der Richter seinen Beruf nicht verfehlt hat.“ Der Sprecher der Grünen Jugend Bayern Matthias Fleischer sieht den Versuch, eine unliebsame Demonstration nachträglich zu kriminalisieren: „Das Urteil erinnert auf fatale Weise an einen Stuttgarter Richter, der ebenfalls die Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen als Straftatbestand gewertet hat. Dadurch wird die Wahrheit von den Füßen auf den Kopf gestellt.“ Schopper und Fleischer hoffen, dass die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München, das Skandal-Urteil von Garmisch einkassiert und die „Maßstäbe wieder zurecht rückt“.

Von anderen Parteien haben wir nichts zu dem Fall gehört, ebensowenig konnte man in der „normalen“ Presse – mit Ausnahme des Bayrischen Rundfunks [4] – etwas darüber erfahren.

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