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Verbot doppelter Staatsbürgerschaft betrifft etwa 50.000 Türken

Wir glauben nicht wirklich, dass es passiert, aber nach Gesetzeslage droht ca. 50.000 Türken nach Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft [1] die Abschiebung. Die „Deutsch-Türken“ hatten nach der Einbürgerung widerrechtlich erneut die türkische Staatsbürgerschaft beantragt und auch erhalten.

Eine gängige Praxis, die von den türkischen Behörden trotz Kenntnis der Rechtslage kräftig unterstützt [2] wurde. Die Regelung des von der rotgrünen Regierung im Jahre 2000 beschlossenen Gesetzes ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes rechtens. Die Türken kündigten bereits Proteste an.

Wer sich als deutscher Staatsbürger den Pass eines weiteren Landes ausstellen ließ, dem darf Deutschland das Papier wieder entziehen. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht und erklärte ein von der rot-grünen Bundestagsmehrheit 2000 beschlossenes Gesetz für rechtmäßig. Die Neuregelung sei den Betroffenen zumutbar, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsbeschluss.

Türken, die sich zwei Pässe hatten ausstellen lassen, droht nun die Abschiebung in ihr Herkunftsland: Weil viele nach Erhalt der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft wieder annahmen, wurde ihnen die deutsche zu Recht aberkannt. Betroffen seien rund 50.000 Türken, schätzt der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat. (…)

Die Betroffenen müssen nun die deutsche Staatsbürgerschaft neu beantragen, was jedoch nicht mehr so leicht ist wie vor Jahren. So haben etwa Empfänger von Arbeitslosengeld II schlechte Chancen. (…)

Die Türkische Gemeinde in Deutschland zeigte sich «enttäuscht, dass es keine Übergangsregelung gegeben hat», wie Vorsitzender Kolat der Netzeitung sagte. Betroffene, deren vor 2000 gestellte Antrag von den türkischen Behörden nicht schnell genug bearbeitet worden war, müssten nun Nachteile auf sich nehmen. Dabei hätten sie nur «unbewusst einen Rechtsfehler gemacht».

Kolat will beim Innenministerium schnellstens «eine humanitäre Lösung» bewirken: «Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Betroffenen durch die Entscheidung ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bleiben.» Wenigstens sollten sie den Status erhalten, den sie vor ihrer Einbürgerung nach Deutschland hatten, fordert Kolat. Dazu gehöre eine Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis. (…)

Diese Unverschämtheiten muss man erstmal wirken lassen: Erst werden die Landsleute nach Kräften unterstützt, deutsche Gesetze zu brechen und wenn die Deutschen sich das nicht mehr bieten lassen wollen, schreit man nach „humanitären Lösungen“. Und wenn Türken etwas wollen, dann fordern sie.

In einem Brief an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der der Netzeitung vorliegt, forderte Kolat eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Einem ehemaligen Deutschen sei eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er «bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte», und zwar unabhängig davon, ob er während dieser Zeit Deutscher war. Eine Aufenthaltserlaubnis sei zu erteilen, wenn der Ex-Staatsbürger «bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte».

Aus Erfahrung wissen die Türken, in dem Ton klappt es immer. Mal sehen, wann Claudia Fatma Roth und Volker Abdullah Beck anfangen, deren Anliegen „mit Betroffenheit“ zu unterstützen.

(Spürnasen: Kreuzritter, Florian G., A-M-M)

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