Am Gotzinger Platz in München Sendling sollte gegen den Willen der Anwohner eine gigantische Moschee mit 41 Meter hohen Minaretten gebaut werden (Bild). Mit einer unglaublichen Arroganz versuchte der Oberbürgermeister der Stadt, Christian Ude, das Projekt durchzupeitschen und ignorierte dabei auch dreist das Ergebnis der Abstimmung einer Bürgerversammlung. Nun hat das Bayerische Verwaltungsgericht der Sache ein vorläufiges Ende bereitet, indem es eine Klage der Moscheebauherren gegen den Widerspruch der Regierung von Oberbayern abwies.

Die Moschee-Bauherren haben gegen den Freistaat Bayern geklagt – und verloren. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Klage des türkisch-islamischen Vereins Ditim gegen die Regierung von Oberbayern am Dienstag abgewiesen. Die 8. Kammer hatte die Prozessbeteiligten am Montag mehrere Stunden angehört, und bei einem Ortstermin außerdem den künftigen Standort der Moschee angesehen.

Die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz sagte zur Begründung der abgewiesenen Klage, die Größe des Komplexes sei nicht verträglich mit einem Mischgebiet aus Wohn- und Gewerbegebäuden. Zudem sei von einem wesentlichen Verkehrsaufkommen auszugehen, das in dem Vorbescheid der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Das Gericht hält zudem einen Bebauungsplan für notwendig.

Die Stadt München hatte bereits einen positiven Bauvorbescheid für das Moschee-Projekt erteilt. Gegen diesen Bescheid hatte die Regierung von Oberbayern Widerspruch eingelegt, weil zwei Nachbarn des Baugrundstücks am Gotzinger Platz Beschwerde eingereicht hatten.

Als Grund für den Widerruf nannte die Regierung von Oberbayern, dass sich der Bau nicht so in die Eigenart seiner Umgebung einfüge, wie es Paragraf 34 des Baugesetzbuches verlange: Demnach lässt sich ein Bauvorhaben nur dann ohne Aufstellung eines Bebauungsplans genehmigen, wenn es sich in sein Umfeld einpasst. Und genau das sei strittig.

Der Türkisch-Islamische Kulturzentrum e.V. klagte vor dem Verwaltungsgericht nun wiederum gegen diesen Widerspruch der Regierung von Oberbayern.

Die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz hatte bereits im Vorfeld ihrer Entscheidung Bedenken erkennen lassen.

Nach der ausführlichen Begehung des Gebiets an der Großmarkthalle ist das Gericht einhellig zu der Meinung gekommen, dass es sich in diesem Stück Sendling nicht um ein reines Wohngebiet, sondern um ein Mischgebiet handelt, in dem sich neben Wohnhäusern auch zahlreiche Büros und Gewerberäume befinden: „Ein so klares Mischgebiet finden wir in München selten vor“, sagte Pauli-Gerz.

In einem solchen Gebiet seien eine kirchliche Nutzung auch über den eng örtlichen Bereich hinaus, aber auch die von den Moschee-Planern vorgesehen Konferenz- und Seminarräume zulässig. Dann fügte die Richterin jedoch ein Wenn ein: wenn das geplante Gemeindezentrum eben nicht durch seine Größe die Eigenart auch eines Mischgebiets verletze. Insgesamt soll das Zentrum eine Nutzfläche von rund 5500 Quadratmetern umfassen.

Als entscheidende Frage schälte sich vor Gericht dabei das Problem der Stellplätze heraus. Denn allein die Verkehrsbelastung berührt Nachbarschaftsrechte und könnte daher eine Genehmigung verhindern. Karl Bauer, stellvertretender Leiter der Lokalbaukommission, vertrat dabei die Auffassung der Stadt, dem Bauherrn die nötige Zahl an Stellplätzen im Vorbescheid noch nicht verbindlich vorgeschrieben zu haben, sondern das im weiteren Genehmigungsverfahren tun zu können.

Oberlandesanwalt Peter Samberger als Vertreter des Freistaates meinte dagegen, die Stadt habe bisher für rund 1200 erwartete Besucher nur 16 Stellplätze vorgeschrieben: Das Ganze sei ein „planungsrechtliches Phantombauwerk“. Auch die Richterin äußerte deutliche Zweifel daran, ob die Anzahl der Stellplätze planungsrechtlich so gesichert sei, dass es den Ansprüchen des Planungsrechts genüge.

Ausführlich ging das Gericht der Frage nach, welche überörtliche Bedeutung und Anziehungskraft die Moschee besitze und mit wie vielen Betenden pro Quadratmetern zu rechnen sei.

Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtes und freuen uns auch über den Dämpfer, den Bürgermeister Ude erhalten hat.

Ude betreibt in Sendling, was er anderen sonst so gerne vorwirft: Politik über die Köpfe der Menschen hinweg. Als eine Bürgerversammlung trotz aller Bemühungen, die Präsenz türkischer Bürger im Saal zu erhöhen, ein ablehnendes Votum für die Moschee ergab, erklärte Ude kurzerhand: „Das erstaunlich knappe Ergebnis einer einzigen Bürgerversammlung kann nicht mehr wiegen als das Wort beider Kirchen, die Beschlüsse des Bezirksausschusses und das Recht der hier lebenden Muslime, ihren Glauben auszuüben.“ Das ist Politik nach dem Motto: Wäre ja noch schöner, wenn man die Betroffenen mitregieren ließe. Schon klar: Viele aus der rot-grünen Stadtratsriege wohnen selbst in nobleren Vierteln.

Jetzt muss erstmal ein Bebauungsplan erstellt werden. Und das kann dauern …

» an Christian Ude

(Spürnase: Rob)

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