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Kalifat Berlin: Wer sich wehrt, lebt verkehrt

Gestern zeigten wir die sachliche und besonnene Stellungnahme der Heinersdorfer Bürgerinitiative ipahb [1] zu den unbewiesenen Unterstellungen, den bislang ungeklärten Brand eines LKWs auf der Moscheebaustelle der Ahmadiyyasekte verursacht zu haben. Dessen ungeachtet scheinen Islamisierungsbefürworter den Vorfall bis ins letzte zu ihren Zwecken ausschlachten zu wollen. Nachdem die 6.000 Unterstützer der Bürgerinitiative bereits aufgefordert wurden, ihren friedlichen Widerstand jetzt umgehend aufzugeben, will die Sekte mit einem eigenen Wachdienst in Heinersdorf Präsenz zeigen.

So können die Heinersdorfer sich schonmal daran gewöhnen, vor wem sie in Zukunft die Mütze zu ziehen haben. Der Berliner Tagesspiegel [2] berichtet:

„Wenn die Situation sich nicht beruhigt, müssen wir das Gelände selber sichern, denn wir können nicht erwarten, dass die Polizei dort rund um die Uhr aufpasst“, sagt Imam Tariq. Noch hoffe er, dass es dazu nicht kommt. Dennoch erwäge die Gemeinde, dass regelmäßig Mitglieder auf dem Gelände sind und auch dort übernachten. Dafür gebe es auf dem ehemaligen Fabrikgelände ein kleines Gebäude, das als Aufenthaltsraum genutzt werden könne. „Wir wollen keine Auseinandersetzungen provozieren, sondern zeigen: Wir sind hier“, sagt der Imam.

Das ist eine prima Idee. Wenn man langfristig plant, in den in Besitz genommenen Gebieten dereinst die Rechtsprechung durch eigene Shariagerichte einzuführen, kann es nicht schaden, beizeiten schonmal polizeiliche Aufgaben zu übernehmen, zumal die Berliner Polizei die Entlastung durchaus begrüßt.

Derzeit sind Tariq und seine Leute in ständigem Kontakt mit der Polizei. „Wenn die Gemeinde einen zusätzlichen Wachdienst initiieren will, ist das ihre Entscheidung“ sagte ein Polizeisprecher. Die Polizei habe ebenfalls Konsequenzen aus dem Anschlag gezogen und ihren Schutz der neuen Lage angepasst. „Wir sind präsent.“ Demnächst soll es ein weiteres Gespräch mit der Gemeinde darüber geben, wie man vorgehen will.

Guter Rat kann eben auch billig sein, wenn man nur die richtigen Experten zu Rate zieht, wie die Obrigkeit am Besten gegen die Bürger vorgeht. Man sollte daraus aber nicht den voreiligen Schluss ziehen, die Berliner Polizei würde nun grundsätzlich und in jedem Falle erfreut sein, wenn sie durch eigenverantwortlich handelnde Bürger von ihren Aufgaben zur inneren Sicherheit entlastet wird.

Ebenfalls im Tagesspiegel wird von anderen Bürgern berichtet [3], die als Opfer von Raub und Gewalttaten das Vertrauen in die Staatsmacht verloren haben und aufrüsten, um den Tätern in Zukunft nicht mehr schutzlos ausgeliefert zu sein.

Messer, Teleskopschlagstöcke sowie Gas- und Schreckschusswaffen organisierten sich Jugendliche über Kumpels oder andere Kontakte, „um gewappnet zu sein“. Es seien meist Jungen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren, oftmals Deutsche aus Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus-Siedlungen in Britz oder Rudow. „Auch Abiturienten sind mit dabei“, sagt er. Die Waffen seien für diese jungen Leute eine Art „Rückversicherung“, denn sie seien es leid, immer wieder von Gleichaltrigen in Cliquen „abgezogen“ zu werden. Laut Kriminalitätsstatistik sind im Jahr 2006 in Berlin knapp 30 Prozent aller Opfer unter 21 Jahre alt gewesen. Doch in Brennpunktbezirken, wo die Jugendgruppengewalt groß ist, sprechen Ermittler davon, dass die Zahl der jugendlichen Opfer bei 80 Prozent liegt. Denn nicht alle Taten werden auch angezeigt. „Bedrohungen, Nötigungen, kleinere Schlägereien sind bestimmt darunter. Die fließen nicht immer in die Statistik“, sagt der Ermittler.

Das ist natürlich nicht in Ordnung, denn wer von bewaffneten Araberbanden überfallen und von Polizei und Justiz allein gelassen wird, sollte das um des lieben Friedens willen einfach hinnehmen. Die Logik deutscher Ordnugshüter besticht durch einfache Klarheit:

Dass die Opfer aus Angst nun aufrüsten, könne keine Lösung sein, warnt er. Wer mit Waffen auf der Straße erwischt wird, hat ein Problem: „Die machen sich damit strafbar“, sagt der Polizist. … Sie täten sich damit selbst keinen Gefallen. „Wenn die Täter beim Opfer eine Waffe entdecken, werden sie erst recht provoziert“, sagt er. Gewalt erzeuge nun mal Gegengewalt.

Wir sind überzeugt, dass in diesem Fall die deutsche Polizei auch mit aller Härte durchgreifen wird, um Recht und Ordnung wieder herzustellen. Es kann ja nicht sein, dass Deutsche immer wieder durch ihre Gegenwehr räuberische Überfälle durch Kulturbereicherer provozieren, wodurch diese dann womöglich noch in Schwierigkeiten wie den Besuch von Sozialarbeitern gebracht werden.

Das leidige Problem der Spirale von Gegengewalt und dieser in vorweggenommener Abwehr vorausgehender Gewalt wurde übrigens im Islam bereits vor hunderten Jahren erfolgreich und zufriedenstellend gelöst. Während der 500-jährigen islamischen Besetzung Andalusiens war es selbstverständlich, dass nur Rechtgläubige Waffen tragen durften. Christen und Juden war der Besitz von Waffen unter Todesstrafe verboten, wodurch es nachweislich kaum zu Provokationen gegenüber den muslimischen Herrenmenschen kam. Dass Muslime durch den Anblick bewaffneter Ungläubiger zum Handyraub angestiftet wurden, war sogar ganz unbekannt. Schön, dass auch Berlin jetzt auf den Pfad der Rechtschaffenheit eingeschwenkt ist und das traditionelle Waffenprivileg seiner Zuwanderer achtet.

(Spürnasen: Florian G. und Wahrsager)

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Flächendeckende vorauseilende Unterwerfung der Printmedien

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Vor kurzem entfernte YouTube auf Druck der sehr aktiven Gruppe United Muslims ein Video von der Website [4], das nichts anderes enthielt als Koransuren. Keine Bilder, kein Blut, keine Gewalt – nur weiße Suren auf schwarzem Hintergrund mit Musik untermalt. Natürlich waren es ganz bestimmte Suren, nämlich die Gewaltsuren, von denen es im Koran nur so wimmelt. Wer nun aber glaubt, unsere Printmedien würden sich anders verhalten, der täuscht sich, wie Herbert Rauter von der Freien Bürgerstimme Baden [5] erfahren musste.

Er schrieb an die Redaktionen folgenden Text mit der Bitte, diesen als Anzeige zu schalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den beigefügten Text im redaktionellen Teil der Gesamtausgabe Ihrer Zeitung veröffentlichen können – und welche Kosten für eine halbseitige Schwarzweiß-Anzeige entstünden. Unser Text ist vorerst noch unformatiert und wird bei Auftragserteilung als PDF-Datei geliefert.

Für Ihre Antwort (per E-Brief) im voraus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Rauter
FREIE BÜRGERSTIMME BADEN

Unser Anzeigentext)

WISSEN SIE, WAS DER KORAN BEFIEHLT?

Kennen Sie die 204 aggressiven Textstellen, die beim „Dialog“ zwischen Muslimen und Christen meist verschwiegen werden? Wie sind die folgenden Drohungen und Befehle Allahs zu verstehen:

Als Einladung zur Freundschaft? Als Ausdruck von Toleranz und Barmherzigkeit? Als Friedensbotschaft? Als Zeugnis der Gleichberechtigung von Mann und Frau?

„Die Nicht-Muslime werden von Allah wie das ärgste Vieh betrachtet“ (Koran-Sure 8, 56)

„Die Christen und Juden kommen in das Höllenfeuer und bleiben ewig darin, denn sie sind die schlechtesten Geschöpfe!“ (Koran-Sure 98, 14)

Kämpft mit der Waffe gegen die Nicht-Muslime (…) bis der Islam überall verbreitet ist“ (Koran-Sure 8,40)

„Der Kampf mit der Waffe ist Euch vorgeschrieben!“ (Koran-Sure2, 217)

„Ihr sollt die Mächtigen sein!“ (Koran-Sure 47, 36)

„Bekämpft die Schriftbesitzer (Christen und Juden), welche nicht an Allah glauben (…) bis sie ihren Tribut in Demut entrichten“ (Koran-Sure 9, 19)

„Haut den Ungläubigen die Köpfe ab und haut ihnen alle Enden der Finger ab“ (Koran-Sure 8, 13)

„O gläubige, nehmt weder Juden noch Christen zu Freunden“ (Koran-Sure 5, 52)

„Allah hat Euch zu Erben gesetzt über die Ungläubigen, über ihre Äcker und Häuser, über all ihre Güter und alle Lande, in denen ihr Fuß fassen werdet“ (Koran-Sure 33, 28)

„Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden, weil Allah die einen vor den anderen begabt“ (Koran-Sure 4, 35)

„Ermahnt die Frauen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, entfernt Euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie“ (Koran-Sure 4, 35)

„Eure Frauen sind Euer Saatfeld für Euch; darum kommt zu Eurem Saatfeld, wann ihr wollt“ (Koran-Sure 2, 223)

Quelle: „Der Koran“. Übersetzung von Ludwig Ullmann, Goldmann-Verlag.

Solche Vorschriften sind als Wort für Wort-Offenbarung Allahs unabänderlich und an jedem Ort, zu jeder Zeit für alle Muslime verpflichtend. Der Koran enthält 204 Verse, die gewaltbejahend, frauenfeindlich und haßerfüllt gegen „Ungläubige“ und Abtrünnige sind. Wer einen ehrlichen Dialog führen will, muß diese Haß-Zitate kennen.

Konfrontieren Sie Politiker, Kirchenvertreter, Lehrer und Journalisten mit den entlarvenden Originalversen aus dem heiligen Buch der Muslime. Denn gerade unter den vermeintlich intellektuellen Gutmenschen ist die Unwissenheit über Wesen und Ziele des Islam erschreckend. Liberale Naivität, deutsche Büßerhaltung und Multikulti-Mode öffnen der schleichenden Islamisierung Europas seit Jahren willig die Türen.

In den Parlamenten, Rathäusern, Gerichten und Kirchengemeinden, an Schulen und Universitäten, vor allem aber in den Medien, geben die Fürsprecher und Wegbereiter eines angeblich „friedfertigen“ Islam heute den Ton an.

Sorgen Sie dafür, daß die kritische Stimme der Wahrheit und Vernunft in Deutschland nicht verstummt. Kopieren und verteilen Sie unsere Aufklärungsschrift vorzugsweise da, wo ein geschöntes und lückenhaftes Islambild verbreitet werden soll. Bitte fügen Sie Ihrer Bestellung eine Druckkosten- und Portospende von 2,– Euro bei. Danke!

Und nun einige Antworten aus Dhimmi-Deutschland. Ernsthaft denkt sicher niemand, eine Zeitung würde sich an den Abdruck wagen!

1) Sehr geehrter Herr Rauter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir diesen Text nicht veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

MediaPro Medienproduktion & Service GmbH
Leitung Anzeigenservice
Max-Stromeyer-Straße 178
78467 Konstanz
Ein SÜDKURIER Medienhaus Unternehmen

2)
Sehr geehrter Herr Rauter,
in Beantwortung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass wir den Text aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht veröffentlichen. Wir bitten für diese Maßnahme um Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüssen

BADISCHE NEUESTE NACHRICHTEN
Badendruck GmbH

Anzeigenleitung
Linkenheimer Landstraße 133, D-76149 Karlsruhe

3) Sehr geehrter Herr Rauter,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Anzeige nicht veröffentlichen. Die Aussagen, die in dem Text getroffen werden, sind von uns nicht überprüfbar. Somit ist die nötige Sorgfaltspflicht zur Veröffentlichung von Anzeigen für unser Haus nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Pforzheimer Medienhaus

Nicht überprüfbar? Einfach eine Koranübersetzung in die Hand nehmen und lesen, was dort steht.

4) Sehr geehrter Herr Rauter,

Sie hatten heute per Mail wegen einer Anzeigenschaltung in der taz angefragt. Ihre Werbung werden wir, in Übereinstimmung mit unserem Redaktionsstatut, nicht veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Abteilungsleitung Anzeigen + tazreise
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kochstr. 18
D-10969 Berlin – Germany

5) Sehr geehrter Herr Rauter,

in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 7) behalten wir uns vor, Anzeigenaufträge abzulehnen. Verstehen Sie es daher bitte, dass wir Ihren an uns übertragenen Text nicht veröffentlichen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Badisches Tagblatt GmbH
Badische Zeitung

6) Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derartige Anzeigen in unserem Magazin nicht veröffentlichen. Vielen Dank für Ihr Interesse und herzliche Grüße!

stern / GEO / art Anzeigen

7) Sehr geehrter Herr Rauter,

aus grundsätzlichen Erwägungen ist der von Ihnen gewünschte Anzeigentext nicht zur Veröffentlichung in der HAZ/NP geeignet.

Mit freundlichem Gruß
Stellvertretende Anzeigenleitung HAZ/NP
Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG
August-Madsack-Straße 1
30559 Hannover

Warum nicht? Sollte gemeint sein, dass der ganze Koran nicht zur Veröffentlichung geeignet ist, würden wir uns dieser Auffassung natürlich anschließen.

8) Sehr geehrter Herr Rauter,

Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Veröffentlichung des Textes im redaktionellen Teil oder als Anzeige ablehnen.

Wir fragen uns, was für grundsätzliche Erwägungen gegen die Veröffentlichung der Wahrheit sprechen können? Etwa Feigheit vor dem Feind, der doch stets als Freund behandelt wird, weil er den Frieden schlechthin verkörpert? Hat man wirklich solche Angst vor den Kriegern der Friedensreligion, mit denen man doch ständig Dialoge führen will?

Update

10) Sehr geehrter Herr Rauter,

von unserer Chefredaktion erhielten wir Ihre Textanfrage für eine Anzeige bzw. einen redaktionellen Beitrag. Wir haben uns entschieden, den vorliegenden Text weder als redaktionellen Beitrag noch als Anzeige zu veröffentlichen. DIE RHEINPFALZ ist eine Tageszeitung, die ein christlich orientiertes Wertefundament hat und für Glaubens- und Relegionsfreiheit eintritt. Wir würden mit der Veröffentlichung des Textes einer Debatte Vorschub leisten, die vordergründig eine andere Glaubensrichtung anfeindet. Nur am Rande
sei noch erwähnt, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit gegen diesen Anzeigentext eine
kostenpflichtige Gegendarstellung erwirkt wird. Die halbe Seite, schwarz-weiß, kostet in der
Gesamtausgabe 14.259,00 Euro zzgl. MwSt.

Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis für unsere Haltung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Rheinpfalz
Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG
Anzeigenleitung

Mit anderen Worten verzichtet die Redaktion aus lauter Feigheit sogar auf Einnahmen in fünfstelliger Höhe – die Redaktion einer Zeitung, die nach eigener Auskunft ein christlich orientiertes Wertefundament hat und für Glaubens- und Relegionsfreiheit eintritt. Die will eine andere Religion nicht anfeinden, indem sie deren heilige Schrift zitiert? Das erscheint logisch.

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UN-Sonderberichterstatter verlangt Schmerzensgeld für Kurnaz

geschrieben von PI am in Terrorismus,UNO | Kommentare sind deaktiviert

Die Posse um Murat Kurnaz, die das Leben im 21. Jahrhundert schrieb, könnte sich kein Satireautor besser ausdenken – und sie nimmt kein Ende: Jetzt verlangt der UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter, Manfred Nowak, von Deutschland, Kurnaz ein Schmerzensgeld [6] zu zahlen. Deutschland soll also einen türkischen Staatsbürger finanziell für in amerikanischer Gefangenschaft angeblich erlittenes Unrecht entschädigen.

Der UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter, Manfred Nowak, hat Deutschland aufgefordert, dem langjährigen Guantánamo-Häftling Murat Kurnaz Schmerzensgeld zu zahlen. Im Bayerischen Rundfunk verglich Nowak den Fall Kurnaz am Donnerstag mit einem ähnlichen Fall aus Kanada: Dem unschuldig nach Syrien verschleppten und dort unter Folter gefangen gehaltenen syrisch- stämmigen Kanadier Maher Arar habe Kanada 10,5 Millionen kanadische Dollar als Schmerzensgeld gezahlt.

Deshalb glaube er, „dass es im Fall Kurnaz sicherlich angebracht wäre – was immer jetzt die genauen Details noch herausbringen – wenn die Bundesrepublik Deutschland auch gemäß Artikel 14 der UNO- Konvention gegen die Folter Herrn Kurnaz eine angemessene Entschädigung geben würde“, sagte Nowak. (…) Auch nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) trägt die rot-grüne Bundesregierung eine „klare Mitverantwortung“ für die lange Internierungsdauer von Kurnaz. „Die damalige Regierung hat sich nicht dafür eingesetzt, dass der erwiesenermaßen unschuldige Kurnaz früher aus der fast fünfjährigen, menschenrechtswidrigen Haft entlassen wurde“, sagte die Generalsekretärin von AI-Deutschland, Barbara Lochbihler, der dpa.

Davon abgesehen, dass wir mit dem „erwiesenermaßen unschuldig“ Probleme haben, sieht es doch wohl so aus, als hätte keinen einzige Regierung der Welt sich dafür eingesetzt, „dass der erwiesenermaßen unschuldige Kurnaz [7] früher aus der fast fünfjährigen, menschenrechtswidrigen Haft entlassen wurde“. Auch nicht die Türkei, die doch stolz darauf verweisen kann, dass der zottelige Koranstudent ganz allein ihr gehört. Warum also nur bei uns abgreifen wollen?

(Spürnase: Manuel II.)

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Rechtsspaltung durch Schari’atisierung der Rechtsprechung

geschrieben von Gastbeitrag am in Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Das Skandalurteil in Frankfurt (PI berichtete ausführlich) verdeutlicht eine sich ausweitende Tendenz der Rechtsspaltung in Deutschland durch eine Schari’atisierung der Rechtsprechung. Es stellt aber nur ein besonders markantes Beispiel in einer langen Reihe von Fehlurteilen dar. Denn schon vorher flossen „kulturelle Besonderheiten“ bei Fällen von „Ehrenmorden“ als Milderungsgründe in Urteilbegründungen ein.

(Gastbeitrag von Thomas Tartsch [8])

Während säkularisierte Muslima wie Seyran Ates, Sonja Fatma Bläser, Serap Cileli und Dr. Necla Kelek sich für die Rechte insbesondere jüngerer Muslime und Muslima einsetzen, die von Zwangsheiraten und „Ehrenmorden“ bedroht sind, entziehen Teile der Justiz diesen Personenkreis dem Schutz unserer Rechtsordnung. In Deutschland gilt aber säkulares Recht. Und nicht religiöses Recht in Form der Schari’a als das von Allah den Menschen auferlegtes Gesetz, welches in Form des al Qur’an und der Sunna übergeben wurde. Deutschland ist weder ein sunnitisches Kalifat noch ein schiitisch geprägter Gottesstaat iranischer Prägung.

Seit Thomas Hobbes „Leviathan“ [9] ist der Staat als Monopolist von Macht verpflichtet, zwischenmenschliche Gewalt zu verhindern und Straftaten zu ahnden. Nach Max Weber [10] (der Nestor der deutschen Sozialwissenschaft) legitimiert sich der moderne Staat durch das „Monopol physischer Gewaltsamkeit“ in Gestalt des staatlichen Gewaltmonopols. Dieses wird relativiert und erodiert, wenn islamische Rechtsquellen in einem deutschen Gericht Anwendung finden. Die angesprochene Sura 4, Aya 34 legitimiert Gewalt gegen Frauen. So auch der einflussreiche islamische âlim (Rechtsgelehrte) Yusuf al-Qaradawi [11] in seinem Buch „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“ [12], welches rege Verbreitung in gewissen islamischen Kreisen in Deutschland findet.

Bei gleich bleibender Entwicklung vertieft sich die Rechtsspaltung als Ausprägung einer Staatskrise, die durch das Ideologem der „Multikulturellen Gesellschaft“ ihren Anfang gefunden hat. Durch die Gewährung angeblich „islamspezifischer Rechte“ wurde eine nicht gegebene „Andersartigkeit“ von Muslimen konstruiert, die in Abschottung und Segregation gemündet ist. Dabei wurde mit dem Hypertheorem „Rassismus der Aufnahmegesellschaff“ jede Kritik stigmatisiert.

Aber die Folgen dieser Politik bestehen heute in einer kulturrelativistischen Apartheitsgesellschaft, in der eine totalitäre Religionsauslegung immer mehr Einfluss gewinnt. Diese tritt in Konkurrenz zu einer zerfallenden Gesellschaft. Kollektive Verantwortungslosigkeit, Bildungsverwahrlosung, primitiver werdende Persönlichkeitsstrukturen und Hedonismus als höchste Stufe eines egoistischen Individualismus kennzeichnen diese Gesellschaft, die nicht mehr die westlichen Werte verteidigen will und kann.

Der Autor Thomas Tartsch ist Doktorand an der Fakultät für Sozialwissenschaft der Ruhr-Uni Bochum. Thema seiner Dissertation: „Islamischer Fundamentalismus und Jihadismus – Bedrohung der inneren Sicherheit? Eine vertiefende Analyse unter Einbeziehung empirischer Daten und aktueller Entwicklungen.“

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Mildes Urteil für Todesfahrer Ali A.

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Liest man ein solches Urteil, stellt sich inzwischen unwillkürlich die Frage, wie es wohl bei Nichtvorliegen eines Migrationshintergrundes gelautet hätte. Ali A., 22 Jahre alt, fährt trotz eines gegen ihn wegen überhöhter Geschwindigkeit verhängten Fahrverbotes mit 60 kmh in einer Tempo-30-Zone und überfährt dabei ein neunjähriges Mädchen.

Die in erster Instanz verhängte zweijährige Gefängnisstrafe wurde jetzt von der zuständigen Richterin in eine Bewährungsstrafe umgewandelt [13]. Schließlich hat Ali tiefe Reue gezeigt.

Das Landgericht Hannover setzte am Mittwoch unter Vorsitz von Richterin Andrea Jans-Müllner die zweijährige Gefängnisstrafe aus erster Instanz zur Bewährung aus. Während der Urteilsbegründung brach Susanne Niechsiol, die Mutter der getöteten Jasmin, zusammen. „Für mich ist das Urteil unbegreiflich“, sagte Rechtsanwalt Andreas Hüttl, der die Eltern als Nebenkläger vertrat.

„Sie sind ganz knapp davongekommen“, sagte Jans-Müller in Richtung des Angeklagten. Er war vor einem Jahr in einer Tempo-30-Zone in Altgarbsen doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs gewesen. Dabei erfasste sein Auto die neunjährige Jasmin, die auf die Straße gelaufen war. Sie wurde 30 Meter durch die Luft geschleudert und schlug mit dem Kopf auf eine Bordsteinkante. Wenige Tage später starb das Mädchen. Erst zwei Tage nach dem Unfall wäre ein Fahrverbot von A. abgelaufen. Das hatte er kassiert, weil er einige Monate zuvor innerhalb der Stadt mit Tempo 80 unterwegs war. Zudem war er vorbestraft, weil er bei Rot über eine Ampel gefahren und einen Verkehrsteilnehmer verletzt hatte. Trotzdem entschied sich die Richterin für eine Bewährungsstrafe. „Sie haben tiefe Reue gezeigt“, sagte die Richterin zum Physikstudenten, der während der Verhandlung seine Tränen kaum unterdrücken konnte. „Ich habe mich wirklich oft bei der Familie entschuldigt“, sagte der 22-Jährige, „ich weiß, dass ich schuldig bin.“

Oberstaatsanwalt Ulrich Iburg plädierte auf Haft ohne Bewährung. „Sie sind zweimal zuvor einschlägig auffällig geworden“, sagte Iburg, „und wer so unbelehrbar ist, der gehört ins Gefängnis.“ Zudem hätte der Täter im verkehrsberuhigten Wohngebiet mit spielenden Kindern rechnen müssen. „Auch Nebenkläger Hüttl forderte, dass A. in Haft kommt. Verkehrsrechtler Matthias Waldraff, der im Publikum saß, forderte eine Gesetzesänderung. „In derart schweren Fällen von Körperverletzung muss der Gesetzgeber eine Haftstrafe zwingend vorschreiben.“

(Spürnase: Eurabier)

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