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Doppelmord Mönchengladbach: „Kollektive Unverantwortlichkeit“

Vor einer Woche geschah in Mönchengladbach ein furchtbarer Doppelmord, auf den uns viele unserer Spürnasen hingewiesen haben. Der türkischstämmige Erol P. , von einigen Medien aus Gründen der Political Correctness und weil er die niederländische Staatsbürgerschaft besitzt, auch als Holländer gehandelt, erschoss unmittelbar nach dem Scheidungstermin seine Frau Rukiye und seine Tochter Derya (Foto). Auf seine anderen beiden Kinder feuerte er auch, traf sie aber zum Glück nicht.

Nun wird dem Familienrichter vorgeworfen, die kulturellen Hintergründe bei einer türkischen Scheidung nicht genügend beachtet [1] zu haben. Die Tatsache, dass der Mörder überhaupt frei rumlaufen konnte, und die Umstände, unter denen er dies tun konnte, sind an sich schon ungeheuerlich – ob Türke oder nicht.

Fakt ist: Zwei Menschen sind tot. Rukiye und Derya P. (Foto), erschossen am letzten Freitag vom eigenen Ehemann und Vater, zwei Stunden nach einem Termin beim Familienrichter vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach. Auch auf seine beiden anderen Kinder soll Erol P. gefeuert haben, ohne sie zu treffen. Fakt ist auch: Seine Frau und seine älteste Tochter hätten nicht sterben müssen. Ihr Mörder hätte zur Tatzeit längst hinter Gittern sitzen können.

Denn der 38-jährige Niederländer Erol P. wurde per Haftbefehl gesucht. Wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Frau und seiner Schwägerin, wie aus Polizeikreisen verlautet. Grund genug für jeden Polizeibeamten, sofort die Handschellen klicken zu lassen, wenn ihm Erol P. über den Weg liefe. Am letzten Freitag war der Gesuchte sogar in einem Gerichtsgebäude, konnte es aber ungehindert wieder verlassen – und morden.

Kurz vor dem Gerichtstermin hatte die Rechtsanwältin des Opfers dem Familienrichter einen Vierzeiler der Staatsanwaltschaft präsentiert: Gegen Erol P. liefe ein Haftbefehl, das Ermittlungsverfahren gegen ihn sei nach § 205 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt, bis man seiner habhaft geworden sei. Der Familienrichter informierte die Staatsanwaltschaft im Beisein der Anwältin, nicht aber die Polizei. Das bestätigte gestern Richter Joachim Banke, Pressesprecher des Landgerichts Mönchengladbach.

Die Staatsanwaltschaft informierte die Polizei anscheinend genausowenig wie der Richter. Anwältin Gülsen Celebi: „Nach dem Telefonat bin ich davon ausgegangen, dass die Polizei ihn vor dem Amtsgericht verhaftet.“ Allerdings habe sie zuvor nicht geglaubt, dass Erol P. überhaupt zum Termin erscheinen würde. Von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte sie schriftlich die Auskunft erhalten, der Gesuchte hielte sich in den Niederlanden auf.

Warum rief der Familienrichter nicht die Polizei oder die Justizwachtmeister im Gerichtsgebäude? Warum informierte die Staatsanwaltschaft nicht die Polizei? Fast scheint es, als habe sich niemand zuständig gefühlt. Dazu Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes NRW: „Der Vorgang muss sorgfältig untersucht werden.

So ist das in deutschen Landen. Keiner will zuständig sein, keiner will Verantwortung übernehmen und keiner will eine Entscheidung treffen. Den Familienrichter treffen aber noch ganz andere Vorwürfe:

Wilfried Albishausen, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), prangert das Verhalten der Beteiligten als „kollektive Unverantwortlichkeit“ an: „Ein Familienrichter muss um die kulturellen Hintergründe bei einer türkischen Scheidung wissen.“

Wir von PI wie sicher auch die meisten unserer Leser teilen natürlich diese Ansicht, politisch korrekt ist sie aber nicht. Schließlich hämmert man uns tagaus tagein von allen Seiten ein, dass Ehrenmorde und Zwangsheiraten in allen Kulturen vorkämen und man nicht unzulässig ganze Bevölkerungsgruppen stigmatisieren und unter Generalverdacht stellen dürfe. Und nun wirft man dem Richter vor, dass er diese Vorgaben beherzigt hat – schon seltsam.

(Spürnase: Jan D.)

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#1 Kommentar von vossy am 16. März 2007 00000003 15:54 117406049703Fr, 16 Mrz 2007 15:54:57 +0100

Mir kommen gerade die drei Affen in den Sinn:

Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen.

Jeder weitere Kommentar erübrigt sich von selbst.

#2 Kommentar von D.N. Reb am 16. März 2007 00000003 16:00 117406085104Fr, 16 Mrz 2007 16:00:51 +0100

Und wieder hat ein Richter durch Unterlassen Schuld am Tod von Menschen. Juckt es ihn? Nein. Es wird fröhlich in unverantwortlich gutmenschlicher Weise weiter „hingerichtet“. Das Blut werden schon andere aufwischen.

#3 Kommentar von Mensch 3. Klasse, quasi Tier! am 16. März 2007 00000003 16:08 117406129804Fr, 16 Mrz 2007 16:08:18 +0100

OT:Autor Ulfkotte plant anti-islamische Partei

[11]

„…Als Namen könne er sich „Christlich-Ökologische Partei“ vorstellen, sagte der in Rheinland-Pfalz lebende Sachbuchautor…“

sorry, aber das ist ja wohl der denkbar dümmste Namen!

#4 Kommentar von CA am 16. März 2007 00000003 16:14 117406164004Fr, 16 Mrz 2007 16:14:00 +0100

AHA und ich erlaube mir mal auf 2 mal pc TV bei RTL hinzuweisen achtet mal genau auf die Wahl der Worte:

Die Videos finden sich hier:
RTL Aktuell „EHRENMORDGEHIRNWÄSCHE“ oder Scheidung n. SHARIA
vom 09.03.2007
[12]

und das hier vom 14.03.2007
Justizskandal Gutmenschen TV und (Selbst)-Zensur
[13]

zum ersten gab es auch schon einen „passenden“ Kommentar:

Hayat90 (1 day ago)
ich bin selbst moslem aber die tat hatte nix mit der religion zu tun der typ ist geistes krank das war der grund

Gruss CA

#5 Kommentar von D.N. Reb am 16. März 2007 00000003 16:20 117406200304Fr, 16 Mrz 2007 16:20:03 +0100

Aber Islam ist doch eine Geisteskrankheit!

[14]

….Die Ast. verweist auf

* – ihre ständige Furcht, auf Klassenfahrten könne in ihrem Essen Schweinefleisch sein, das sie aus religiösen Gründen nicht esse,
* – ihre Furcht, die fünf notwendigen täglichen Waschungen und Gebete nicht vornehmen zu können,
* – ihre psychische Belastung bei Nichteinhaltung der Regeln,
* – ihre Furcht, ihre Mitschülerinnen könnten sie seltsam finden, wenn sie so dusche, wie es ihr Glaube ihr allein ermögliche,
* – ihre Furcht, sich sogar vor ihren Mitschülerinnen unbekleidet zeigen zu müssen,
* – ihre Furcht, ihr Kopftuch zu verlieren,
* – ihre ständige Hektik in Sorge darum, nie ohne Kopftuch zu sein.

Auch wenn die Ast. ausdrücklich betont, sie fühle sich „durch die Religion gar nicht unterdrückt“, so sind doch ihre Ängste, die sie artikuliert, religiös bedingt. Sie hat insgesamt Angst, in die angeführten Situationen zu kommen und ohne einen „Mahram“ – wie Vater, Großvater, Bruder oder Onkel – über Nacht zu verreisen. also auch an der Klassenfahrt teilnehmen zu müssen. Nach der eidesstattlichen Versicherung ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Ast. von den gesehenen Zwängen und den Angsten so geprägt ist. dass sie ohne eine nach ihren maßgeblichen religiösen Vorstellungen geeignete Begleitperson nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Diese durch Zwänge und Ängste gekennzeichnete Situation bei der Klassenfahrt ist der bereits Krankheitswert besitzenden Situation einer partiell psychisch Behinderten vergleichbar, die behinderungsbedingt nur mit einer Begleitperson reisen kann. Es spricht Überwiegendes dafür, dass die geschilderten Zwänge und Ängste auch bei der Ast. bereits Krankheitswert erreichen, so dass sie i.S. von § 9 I N WASchO begründet verhindert ist, an der Klassenfahrt teilzunehmen.

#6 Kommentar von Bukowski am 16. März 2007 00000003 16:23 117406219904Fr, 16 Mrz 2007 16:23:19 +0100

Business as usual möchte man sagen, wären die Taten nicht so furchtbar. Natürlich wird jemand (folgenlos) die politische Verantwortung übernehmen und anschließend zur Tagesordnung übergehen.

#7 Kommentar von Mir am 16. März 2007 00000003 16:28 117406249604Fr, 16 Mrz 2007 16:28:16 +0100

Die Verantwortung für diese Verbrechen tragen diejenigen, die darüber berichten. Ist doch klar.

#8 Kommentar von CA am 16. März 2007 00000003 16:29 117406259704Fr, 16 Mrz 2007 16:29:57 +0100

D.N. ähh nix für ungut, aber dann hätten die ja fast, eine generelle Straffreiheit zu erwarten ob das der richtige Weg ist weiss ich nicht…
In der Praxis aber…
Wird es angewandt…
siehe:
[15]

Das Strafverfahren gegen Ihn wurde übrigens schon Ende 2005 auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.

und auch gleich die „Gutieseite:“
[16]

ca
PS: Ich sitze da auch auf jeder Menge Videomaterial zum Thema Geiselnahme falls das mal wieder ein Thema werden sollte@PI:

#9 Kommentar von Bariloche am 16. März 2007 00000003 17:09 117406499505Fr, 16 Mrz 2007 17:09:55 +0100

Ich habe es irgendwie geahnt….das Lächerliche ist doch, dass fanatisierte Muslime uns Islamkritikern dann immer auf die achso verwerfliche deutsche Gesellschaft hinweisen, wissend dass ihre Glaubensbrüder und -schwestern für einen Großteil solcher Straftaten verantwortlich sind.
Für Dawah-Zwecke werden dann solche Meinungen in der Sache des Islam gerne ausgenutzt!

MfG Bariloche

#10 Kommentar von D.N. Reb am 16. März 2007 00000003 17:16 117406539205Fr, 16 Mrz 2007 17:16:32 +0100

@#8 CA

Aber es ist amtlich. Islam führt zu partiellen psychischen Behinderungen.

#11 Kommentar von CA am 16. März 2007 00000003 17:24 117406587205Fr, 16 Mrz 2007 17:24:32 +0100

@10#D.N. Reb
Wenn dem „generell“ so ist, kann ich sogar das „kalifatäre“ Verhalten, der Justiz in D-Land und im speziellen in NRW ansatzweise verstehen, wobei das nichts mit Verständnis aufbringen zu tun hätte, es ist mehr deren denk bahnen nachvollziehen zu können, auf Dauer macht das aber BLÖD wenn man so wie die denkt und es führt ins Dhimmitum.

ca

#12 Kommentar von Eisvogel am 16. März 2007 00000003 17:34 117406648805Fr, 16 Mrz 2007 17:34:48 +0100

Das war ein scheußliches Verbrechen, aber es war kein Ehrenmord. Ehrenmorde können nur die Blutsverwandten der Frau begehen, denn die „Ehre“ der Herkunftsfamilie ist „beleidigt“ und kann nur durch Ermordung der Frau wieder hergestellt werden. Ein Ehrenmord ist ein kaltblütiges, rational Verbrechen, kein emotionales. Der Bruder von Hatun Sürucü hat seine Schwester vermutlich nicht mal gehasst, als er sie erschoss. Er kam einer „Pflicht“ nach, gegen die man nicht aufmucken darf.

Das hier war wohl eher ein Amoklauf – und so etwas, vor allem die Ermordung der Tochter, hat wirklich keinerlei Rechtfertigung im Islam. Dieser Mann würde auch im Iran oder in Saudi-Arabien vor Gericht gestellt.

Eifersuchtsmorde und innerfamiliäre Amokläufe nach einer Scheidung kommen auch hier vor. Dass der Islam so etwas begünstigt, liegt natürlich auf der Hand. Wo bei uns nur extreme Persönlichkeiten sich so in Eifersuchtsraserei hineinsteigern (wegen verletzter „Liebe“), kommt bei Moslems natürlich auch noch die Kränkung dazu, als Ehemann, der seine Frau nicht im Griff hat, und somit als Versager dazustehen. Daher ist es wohl viel wahrscheinlicher, dass sowas passiert.

Man hätte übrigens auch einen deutschen Mann bei der Gerichtsverhandlung verhaften müssen, wenn er wegen Vergewaltigung gesucht wird.

Es ist unfassbar, dass das unterblieb.

Und es ist eine Sauerei, dass der Mörder in den Medien als Niederländer bezeichnet wird.

#13 Kommentar von CA am 16. März 2007 00000003 17:40 117406682405Fr, 16 Mrz 2007 17:40:24 +0100

ähh Eisvogel nix für ungut aber welches Hintergrundwissen zu der Person von Erol P. der ja „nebenbei“ auch noch wegen Vergewaltigung einer anderen Frau einsitzt hat uns die Censor Press denn zugute kommen lassen.. ????

Die nächste Frage wäre was Hr. P. so die letzten drei Jahre in den Niederlanden getrieben hat und an einen Amoklauf bei dem ,“GLAUBE“ ich nicht, der hat sich genaustes vorbereitet.

Achja und wo kommt die Knarre her ???

ca

#14 Kommentar von D.N. Reb am 16. März 2007 00000003 17:40 117406683405Fr, 16 Mrz 2007 17:40:34 +0100

@#11 CA

Aber es ist doch schon mal schön zu wissen, das es eine Krankheit ist. Nun muss nur noch die passende Behandlung gesucht werden. 🙂

@#12 Eisvogel

Hätte nicht „man“ sondern der konkrete Richter hätte es tun müssen. Aber wahrscheinlich hat er sich nur gedacht, „na, vergewaltigen wird er wohl nicht gerade, wo er deswegen gesucht wird“. Hat er auch Recht gehabt, der gute Mann.

#15 Kommentar von CA am 16. März 2007 00000003 17:42 117406697305Fr, 16 Mrz 2007 17:42:53 +0100

D.N. Reb
nett LOL ich antworte aber besser mal nicht welche „Behandlungsmethoden“ es da geben würde.
ca

#16 Kommentar von Eisvogel am 16. März 2007 00000003 17:57 117406786205Fr, 16 Mrz 2007 17:57:42 +0100

@CA: Du hast recht, ich weiß natürlich wirklich nicht, ob’s ein Amoklauf war.

Aber es war kein Ehrenmord, weil er dafür die falsche Person ist. Dazu hätte er ein Blutsverwandter sein müssen.

Ich will eigentlich nicht erbsenzählerisch sein, aber bei Diskussionen mit Moslems und Islamverstehern wird immer wieder gebracht, dass Ehrenmord angeblich auch außerhalb der islamischen Welt vorkommt und als „Beweis“ wird drauf, verwiesen, dass in allen Gesellschaften Ehemänner Ehefrauen wegen Untreue oder Scheidung ermorden ( zahlenmäßig mag’s geringer sein – aber es stimmt natürlich)

Und die Antwort darauf, die sie verstummen lässt, ist dann: „Ja, bei Ehemännern kommt das vor. Aber kommt es auch vor, dass Brüder , Väter und Onkels das tun???“

DAS ist der Punkt, in dem der Islam wirklich eine einzigartige Unsitte hat. Dass er Menschen, die eigentlich kein klassisches Mordmotiv hätten, ein zusätzliches liefert.

#17 Kommentar von CA am 16. März 2007 00000003 18:03 117406821506Fr, 16 Mrz 2007 18:03:35 +0100

OK versteh schon was Du sagen willst ….
Du haste keine Ahnung vom Islam/Koran sollten wir denen NICHT als Angriffsfläche bieten, ist auch OK aber so Kommentare wie von dem Hayatsind ja wohl auch alles andere als der Wahrheit dienlich.

Tja auch dieser Fall wird am Ende wieder kleingeredet werden und der Nächste und der Nächste auch so eine islamische Unsitte.
Damit meine ich die Gutie Medien und nicht Dich Eisvogel wollt es nur gesagt haben ach ja noch ein Kommentar zu dem Video:

Darkmarc31 (25 minutes ago)
Der Typ ist Geisteskrank?? Hmmm??? Sicher, er ist Moslem, das könnte man als so etwas auslegen. Aber das wäre ja politisch nicht korrekt und unsere moslemischen Kulturbereicherer würde soetwas ja niiiiiiiiiiiieeeeeeee aus religiösen Gründen tun … blos, warum tun sie es dann … und auch noch in solcher Häufigkeit????

Darkmarc.

Finde ich so dumm mal nicht den Kommentar.

ca

#18 Kommentar von PrinzEugen am 16. März 2007 00000003 21:19 117407999409Fr, 16 Mrz 2007 21:19:54 +0100

„Ein Familienrichter muss um die kulturellen Hintergründe bei einer türkischen Scheidung wissen.“

Ach, muß er das? Das ist keine Anforderung. Für das Richteramt muß man doch vielmehr den Katechismus der Gutmenschen beten können:
1.) Der Islam ist sooo friedlich.
2.) Das sind nur Einzelprobleme.
3.) Mordopfer neigen zum Getötetwerden.
4.) ….
So wird man Richter! Aber niemals mit dem Wissen um die wahren Hintergründe des Islam!

#19 Kommentar von B.Kant am 16. März 2007 00000003 21:33 117408078809Fr, 16 Mrz 2007 21:33:08 +0100

Man sollte fair bleiben. Ließ die Vergewaltigung darauf schließen, daß der Typ seine ganze Familie ermorden will? Nicht mal seine Frau hat an eine solche Tat geglaubt, sonst hätte sie sich wohl kaum mit ihm vor Gericht getroffen.

Und wenn der Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sagt: „Ein Familienrichter muss um die kulturellen Hintergründe bei einer türkischen Scheidung wissen.“, was will er damit sagen? Soll künftig bei jeder islamischen Scheidung der Ehemann in Handschellen gelegt und in Sicherungsverwahrung genommen werden?

#20 Kommentar von johann am 16. März 2007 00000003 21:39 117408118009Fr, 16 Mrz 2007 21:39:40 +0100

Scheidungen bei Türken sind offensichtlich häufig lebensgefährlich. Die Juristenausbildung sollte angesichts der demographischen Entwicklung um den Bereich „Kulturelle Hintergründe in der Praxis der Strafverfolgung“ ergänzt werden. Wenn man nämlich die Zahlen der jugendlichen Intensivtäter mit nichtdeutscher Herkunft sieht, dürften etliche von ihnen als Erwachsene in den nächsten Jahren ständig vor Gericht sein.

#21 Kommentar von CA am 17. März 2007 00000003 00:36 117409176612Sa, 17 Mrz 2007 00:36:06 +0100

@ Kant ????

Was soll der Unsinn es lag ein Haftbefehl vor der Typ war auch schon in der Vergangenheit Gewalttätig gegenüber seiner Frau gewesen selbst die Gutiemedien haben das berichtet.

Und was seine Frau angeht, die ist vor drei Jahren weggezogen VON IHM WEG und hatte wohl eher die Hoffnung das mit dem Termin der Scheidung das Thema vom Tisch sei.

tz tz tz

ca

#22 Kommentar von belaestiger am 17. März 2007 00000003 00:50 117409265212Sa, 17 Mrz 2007 00:50:52 +0100

es war sicher ein fauxpas der genannten Medien den türkischstämmigen Täter als „Niederländer“ zu bezeichnen, aber bei der Kritik daran hättet Ihr es bewenden lassen können. Derartige sogenannte „Familientragödien“ gibt es auch unter nichtmuslimischen Familien zuhauf, also hat die Sache nichts mit dem Islam zu tun.
Daß der Täter wegen „Vergewaltigung der Ehefrau“ angeklagt war – ein Delikt, das es nicht gibt, ist auch nicht relevant. Kritisch ist nur die Vergewaltigung der Schwägerin.

#23 Kommentar von D.N. Reb am 17. März 2007 00000003 02:19 117409795302Sa, 17 Mrz 2007 02:19:13 +0100

@#19 B.Kant

Richtig. Da sitzt vor dem Richter ein gesuchter Vergewaltiger. Der Richter lässt nach dem Staatsanwalt telefonieren, der ist nicht da, nur eine Stellvertretung. Nun müsste der Richter selbst die Polizei anweisen, eine Verhaftung vorzunehmen – aber nein, das geht über seine Richterwürde hinaus und er lässt den wegen Vergewaltigung Gesuchten ziehen, in der Hoffnung, er vergewaltigt noch ein wenig, um sich abzureagieren.

Das Problem in diesem Land sind die Richter, nicht die Täter.

#24 Kommentar von Marquis de Valambres am 17. März 2007 00000003 06:37 117411342806Sa, 17 Mrz 2007 06:37:08 +0100

Man kann das auch so sehen: der Richter wollte keine Scherereien im Gericht, wollte sich und die Gerichtsdiener nicht gefährden, da er wusste, wie „aufbrausend“ die Musels sind. Er wollte den „Niederländer“ nicht durchsuchen lassen, sonst konnte der ein Messer zucken, oder noch was Schlimmeres, was auch später passierte. Sonst stünden heute solche Zeilen in allen Zeitungen: „Abschlachten im Gericht: ein Familienrichter, eine Rechsanwältin, zwei Gerichtsdiener, die Ehefrau, fünf Unbeteiligte Besucher tot. Der Täter hat sich nach der stundenlangen Belagerung selbst gerichtet.“

#25 Kommentar von vollmuffel am 17. März 2007 00000003 16:23 117414862104Sa, 17 Mrz 2007 16:23:41 +0100

Es ist eine Schande, dass ein Richter einen per Haftbefehl gesuchten Vergewaltiger einfach so laufen lässt, und der dann 2 Menschen tötet.

Dieser Richter und auch der völlig unfähige Staatsanwalt gehören eingesperrt.
Wegen Unfähigkeit und Feigheit.

Eine Schande ist das, wo bleibt Claudia Roth, wo sind die Lichterketten ????

Ein Skandal, und keine (gutmenschliche) Sau interessiert es.

Widerlich…

#26 Kommentar von B.Kant am 17. März 2007 00000003 16:49 117415014104Sa, 17 Mrz 2007 16:49:01 +0100

#21 CA
#23 D.N. Reb

Zwischen der Vergewaltigung und den Morden sehe ich keinen so engen Sachzusammenhang, daß man dem Richter deshalb einen Vorwurf machen könnte, weil er die Morde nicht als Möglichkeit einkalkuliert hat, was offenbar auch die Ermordeten, die den Täter viel besser kannten, nicht getan haben.

Ich wollte nicht das Verhalten des Richters rechtfertigen, daß er einen gesuchten Vergewaltiger nicht verhaften ließ.

#27 Kommentar von D.N. Reb am 17. März 2007 00000003 16:50 117415025404Sa, 17 Mrz 2007 16:50:54 +0100

@#26 B.Kant

Der wegen Vergewaltigung Gesuchte hätte ja auch jemanden vergewaltigen können. Glück für den Richter, dass es nur ein Doppelmord war.

#28 Kommentar von B.Kant am 17. März 2007 00000003 16:59 117415079104Sa, 17 Mrz 2007 16:59:51 +0100

@#27 D.N. Reb

Nach Deiner Logik muß jeder wegen Diebstahls Gesuchte allein deshalb verhaftet werden, weil er ja auch demnächst in einen Banküberfall begehen könnte.

#29 Kommentar von B.Kant am 17. März 2007 00000003 17:07 117415123905Sa, 17 Mrz 2007 17:07:19 +0100

Oder vielleicht verdeutlicht dieser Vergleich eher, was ich sagen will:

Man muß jeden, gegen den ein Haftbefehl wegen Beteiligung an einer Schlägerei besteht, allein schon deshalb verhaften, weil Gefahr besteht, daß er demnächst jemanden totschlägt.

#30 Kommentar von CA am 17. März 2007 00000003 22:44 117417144310Sa, 17 Mrz 2007 22:44:03 +0100

Zwischen der Vergewaltigung und den Morden sehe ich keinen so engen Sachzusammenhang,

ja typisch Gutmensch…

nur eines wer mordet, ist wohl eher auch in der Lage zu vergewaltigen und umgekehrt genauso, es richtet sich beides gegen den Menschen unmittelbar ausserdem geht aus dem RTL Bericht hervor das er wegen dem Verdachts der Vergewaltigung EINER ANDEREN FRAU …. also Q-Tips nehmen und noch mal genau zuhören.

ca

#31 Kommentar von CA am 17. März 2007 00000003 23:03 117417259511Sa, 17 Mrz 2007 23:03:15 +0100

das Video ist hier und der Satz fällt bei 00:52 min
[13]

ca

#32 Kommentar von B.Kant am 18. März 2007 00000003 15:50 117423305203So, 18 Mrz 2007 15:50:52 +0100

@CA
„ja typisch Gutmensch…“

Dein Repertoire an Sprüchen ist doch eigentlich viel umfangreicher, CA. … gäääähn

Warum soll es bedeutsam sein, ob er verdächtigt wird, eine ANDERE Frau vergewaltigt zu haben? Da würde ich hinsichtlich der Beurteilung der Frage, ob man vermuten mußte, daß dieser Mann auch mordet, keinen Unterschied sehen.

Im übrigen: Wenn Du Deinen Maßstab überall anlegen wolltest, müßten jetzt einige der Kommentatoren auf PI, die hier zu Gewalt gegen Moslems aufrufen, verhaftet werden, zumindestens diejenigen, die schon mal wegen Gewaltdelikten in Erscheinung getreten sind.

#33 Kommentar von D.N. Reb am 18. März 2007 00000003 15:58 117423350003So, 18 Mrz 2007 15:58:20 +0100

@#32 B.Kant

Hast Du es immer noch nicht begriffen? Es lag ein Haftbefehl vor.

#34 Kommentar von B.Kant am 18. März 2007 00000003 16:21 117423491804So, 18 Mrz 2007 16:21:58 +0100

@#33 D.N. Reb

Doch, ich habe es begriffen, Du aber nicht:

Es geht mir darum, ob dem Richter, der den Haftbefehl nicht vollstreckt hat, ein Schuldvorwurf gemacht werden kann wegen der Folgen, die daraus entstanden sind. Und ich bin der Meinung, nach dem was ich bisher weiß, konnte er nicht vorhersehen, daß der Typ seine Familie umbringen wollte.

#35 Kommentar von D.N. Reb am 18. März 2007 00000003 16:25 117423515304So, 18 Mrz 2007 16:25:53 +0100

@#34 B.Kant

Nein, er hätte aber mit einer weiteren Straftat, wie Vergewaltigung, rechnen müssen. Nun war es nur ein Doppelmord. Aber als Richter ist man sowieso ein höheres Wesen.

#36 Kommentar von B.Kant am 18. März 2007 00000003 16:33 117423558304So, 18 Mrz 2007 16:33:03 +0100

„Nein, er hätte aber mit einer weiteren Straftat, wie Vergewaltigung, rechnen müssen.“

Wieso hätte er mit einer weiteren Straftat rechnen müssen? Weil jeder Straftäter rückfällig wird? Weil jeder Vergewaltiger ständig nichts anderes tut als vergewaltigen?

„Aber als Richter ist man sowieso ein höheres Wesen.“

Ausgesprochen sachlich Deine Bemerkung.
Aber vielleicht wissen Richter besser als Du, was Denkgesetze und Zurechnungszusammenhänge sind.

#37 Kommentar von D.N. Reb am 18. März 2007 00000003 16:38 117423590504So, 18 Mrz 2007 16:38:25 +0100

@#36 B.Kant

Du bist wirklich lustig. Nun weiss ich auch wie die Berliner Justiz auf 5 „Freischüsse“ kommt, bevor Straftäter einen Staatsanwalt bekommen, weil die nach der vierten Straftat noch nicht wissen können, dass der weiter macht.
Natürlich ist Vergewaltigung so etwas wie ein Versehen. „Huuch! Junge Frau, habe ich Sie gerade vergewaltigt? Das wollte ich gar nicht, wo hatte ich nur meine Gedanken!“ Du bist wirklich lustig. Zufällig selbst Richter?

#38 Kommentar von B.Kant am 18. März 2007 00000003 16:41 117423608904So, 18 Mrz 2007 16:41:29 +0100

Um logisch denken zu können, muß man kein Jurist sein, D.N. Reb. Du bist mit Deinen Vermutungen ziemlich schnell bei der Hand.

Nach Deiner Logik, muß jeder Straftäter zu lebenslänglich verurteilt werden, weil man „mit einer weiteren Straftat rechnen muß“.

#39 Kommentar von B.Kant am 18. März 2007 00000003 16:44 117423628504So, 18 Mrz 2007 16:44:45 +0100

… und was die berliner Justiz angeht: Vielleicht sollten wir besser beim Thema bleiben. Über Deinen Haß gegen Richter wollte ich hier nämlich nicht diskutieren.

#40 Kommentar von D.N. Reb am 18. März 2007 00000003 16:58 117423712304So, 18 Mrz 2007 16:58:43 +0100

@#39 B.Kant

Hass ist etwas persönliches. Ich habe keinen Grund, Richter zu hassen. Ich finde ihr Treiben nur gemeingefährlich.

Nach meiner Logik muss ein Richter, der weiss, dass ein mit Haftbefehl wegen Vergewaltigung Gesuchter vor ihm sitzt und dessen Festnahme der Staatsanwalt nicht vornehmen kann, weil der nicht da ist, selbst die Festnahme durch die Polizei veranlassen. Da genügt ein weiterer Anruf. Aber das war wohl zuviel verlangt. Nun sind zwei Menschen tot, weil ein Richter darüber zu erhaben war einen zweiten Anruf zu tätigen.

Was hast Du zu seiner Entschuldigung vorzubringen?

Übrigens sind meiner Meinung nach immer noch die Richter das Problem, nicht die Straftäter.

#41 Kommentar von B.Kant am 18. März 2007 00000003 17:11 117423790605So, 18 Mrz 2007 17:11:46 +0100

Gegen diese Auffassung habe ich gar nichts gesagt. Es ging mir nur um die Frage, ob dem Richter wegen dieses Versagens (gehen wir mal davon aus, daß es ein Versagen war) ein Vorwurf wegen der daraus entstandenen Folgen (Morde) zu machen ist, ob er also voraussehen mußte, daß der Typ mordet. Da besteht aber kein Zusammenhang, weil nichts darauf hindeutete, daß der Typ so etwas tun würde.

In allen Medien wird praktisch aber unterstellt, der Richter habe durch das Nichtvollstrecken des Haftbefehls (fahrlässig) die Morde verschuldet.

So, ich habe meinen Standpunkt jetzt oft genug wiederholt. Wenn Du es nicht verstehst, lies nochmal von vorne ohne Vorurteile. Und wenn Du es dann immer noch nicht begreifst, dann tut’s ir leid.

#42 Kommentar von B.Kant am 18. März 2007 00000003 18:39 117424314506So, 18 Mrz 2007 18:39:05 +0100

Hallo D.N.Reb,
ich habe im Nachhinein noch einmal nach Berichten über den Fall gesucht und folgendes bei

[17]

gefunden. Wenn der Richter darüber hätte Bescheid wissen müssen, sieht die Sache allerdings anders aus:

Familie lebte seit Jahren in Angst vor dem Vater

Erol P. habe seine Familie bereits seit langem terrorisiert, berichtet die Anwältin. Vor zweieinhalb Jahren hatte Ehefrau Rukiye ihn verlassen, seitdem habe der 38-Jährige sie verfolgt und gedroht, sie umzubringen, wenn sie nicht zu ihm zurück komme. Ihre Mandantin habe zuletzt vollkommen eingeschüchtert und verängstigt gewirkt.

„Sie war ein psychisches Wrack“, so Gülsen Celebi. Auf der Flucht vor seinen Drohungen habe Rukiye P. mit ihren drei Kindern immer wieder Schutz in Frauenhäusern gesucht – unter anderem in Krefeld, Herne und Gelsenkirchen. „Oft saß er rund um die Uhr im Auto vor ihrer Tür.“ Viele Male habe Rukiye P. in Todesangst die Polizei angerufen. Im September letzten Jahres hatte sie Anzeige gegen ihren Ehemann erstattet, worauf Erol P. auch festgenommen worden war, nach einem Tag aber wieder frei kam. „Die Hilferufe dieser Frau sind nicht ernst genommen worden“, urteilt Gülsen Celebi, „bis es zu spät war“.

#43 Kommentar von D.N. Reb am 18. März 2007 00000003 18:44 117424345406So, 18 Mrz 2007 18:44:14 +0100

@#42 B.Kant

Er hätte einfach nur die Festnahme veranlassen müssen. Er wusste von dem Haftbefehl. Er rief den Staatsanwalt an, erreichte niemanden Kompetentes und ging zur Tagesordnung über. Schluss.

#44 Kommentar von B.Kant am 18. März 2007 00000003 18:54 117424405606So, 18 Mrz 2007 18:54:16 +0100

Nein. Schluß.

#45 Kommentar von Tim am 11. April 2007 00000004 02:25 117625834602Mi, 11 Apr 2007 02:25:46 +0100

Ich Kannte die Familie Pester.Der Sohn Wahr bei mir in der Klasse wir waren auch Nachbarn Mir tut mein Kumpel leid und wir wenn ich für alle mitsprechen darf die Ihn in Mönchengladbach Kennen Vermissen ihn sehr und es tut uns auch UNENDLICH leit was er gerade dürchmachen muss Wir denken an euch beide!!!!!!! Alles gute und mein Beileid Tim 🙁