malatya.jpgDie Morde in Malatya stellen den Höhepunkt einer langen Serie von Angriffen auf Christen in der Türkei dar. Schon während des Karikaturenstreites im Februar letzten Jahres wurde ein Priester von einem 16-jährigen religiösen Fanatiker erschossen. Die Medien berichteten hier kaum darüber. All diese Vorfälle zeigen eines. In der Türkei existiert keine Religionsfreiheit.

Die heute noch knapp 120.000 Christen in diesem Land werden vielmehr direkt und indirekt verfolgt und unterdrückt. Der türkische Staat behindert die christlichen Gemeinden und enteignet sie gezielt. Mit diesem Geld werden unter anderem auch die von der obersten türkischen Religionsbehörde Diyanaet ausgebildeten und nach Deutschland entsandten Imame in die Moscheegemeinden des hier existierenden Ablegers „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.“ (DITIB) bezahlt. Die DITIB selbst ist immer von der Politik der jeweiligen türkischen Regierung abhängig, die derzeit von der islamisch-fundamentalistischen AKP unter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan gestellt wird. Dieser betreibt eine Fundamentalisierung der Türkei, wobei sich auch Diyanaet/DITIB immer mehr vom ehemaligen islamfeindlichen Kemalismus entfernt haben. Die Zusammenarbeit der DITIB mit dem organisierten islamischen Fundamentalismus in Deutschland im „Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland“ verdeutlicht diese Entwicklung. Ebenso bezeichnend Erdogans Verständnis von Demokratie: „Die Demokratie ist wie eine Straßenbahn, die man verlässt, wenn man am Ziel ist.“

Solange keine dem Westen vergleichbare Religionsfreiheit in der Türkei existiert, solange sollte auch hier nicht mehr dem immer ausufernden Bau von Moscheen zugestimmt werden. Dieses steht nicht Art. 4 GG entgegen, der die Freiheit des Glaubens „zu“ und „von“ umfasst. Aber nicht die Angelegenheiten der Ritenausübung. Wozu auch der Bau von Moscheen zählt. Derzeitig erleben wir eine umgekehrte Entwicklung. Wenn wie in Herten-Langenbochum mit aller Gewalt eine DITIB Moschee durchgesetzt werden soll. In Dortmund-Hoerde eine ganze Parallelgemeinschaft der DITIB in einer Größenordnung von ca. 3,5 ha gegen jede Erkenntnis der zukünftigen desintegrativen Entwicklung politisch gefördert wird. In Köln ein katholischer Priester die Sonntagkollekte für den geplanten Bau einer überdimensionierten Moschee spendet. Oder wie letztes Jahr in Bochum in christlichen Kirchen mit der DITIB der Geburtstag des Propheten gefeiert wurde. Dann unterstützt man damit nicht nur eine Ausbreitung eines fundamentalistischen Religionsverständnisses. Sondern legitimiert die Verfolgung von religiösen Minderheiten in der Türkei. Denn bisher ist kaum Protest über diese Entwicklungen zu vernehmen. Hier hilft nur eines. Der Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, die auf lange Sicht nicht die Kriterien für einen EU-Beitritt erfüllt.

(Gastbeitrag von Thomas Tartsch)

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20 KOMMENTARE

  1. Man fragt sich, wo unsere toleranten Muslime in der Türkei gegen solche Verbrechen auf die Strasse gehen? Gestern sind es lediglich 100 Demonstranten gewesen.

    Wo bleibt die Solidarität mit den Christen???

    MfG Bariloche

  2. Aber na klar, Christen und Juden sind laut Islam auch nur Menschen zweiter Klasse, immernoch vor Atheisten, Hindus, Buddhisten, Sikhs usw.

    MfG Bariloche

  3. Beim Muslim-Markt wird dem Vorwurf, es gebe für die Christen in der Türkei keine Religionsfreiheit, entgegen gehalten, dass die Muslims dort ja auch keine Religionsfreiheit genießen! Beispiel: das dortige Kopftuchverbot. Dort heißt es, der Türkische Staat ‚könne‘ die Religionsfreiheit dort nicht gewährleisten – diese Heuchler! Wenn das Militär dort nicht Trennung von Staat und Islam sicherstellen würde, dann wäre die Türkei doch schon längst ein Gottesstaat. Erst dann könnten sich Christen wohl als Dhimmis sicher fühlen.

    Erdogan wirft der EU ja vor, sie sein ein Christenklub – hoffentlich hat er Recht!

  4. Dies ist eine typische Argumentation der Muslime. Es gibt zwar ein Gesetz, nachdem keine neuen religiösen Bauten errichten werden dürfen, theologische Hochschulen geschlossen wurden, nur macht man bei den Muslimen in der Regel eine Ausnahme, christliche Hochschulen blieben seitdem überwiegend geschlossen. Die rechtliche Lage der Christen ist in der Türkei mehr als mies. Es ist zwar korrekt, dass es bspw. in Hochschlen ein Kopftuchverbot gibt, es ändert aber leider nichts an der miesen Lage der Christen in diesem angeblich laizistischen Staate. Der Müslimarkt sollte sich schämen, eine solche Tat auch noch für die eigenen Zwecke zu missbrauchen.

    Mfg Bariloche

  5. Die Beitritts-„Verhandlungen“ werden nicht beendet. Das Gegenteil ist der Fall.
    Erstens: Erdogan hat die damals ins Auge gefasste Zeitspanne von 10-15 Jahren ja bereits auf 7-8 Jahre reduziert.
    Und zweitens wird man hierzulande gerade wegen dieser korantreuen Mörder darauf drängen, möglichst bald weiter zu verhandeln und zu einem Abschluss zu kommen. Denn das wird die einzige Möglichkeit sein, künftige muslimische Schlachtorgien in „gemäßigte“ Bahnen zu lenken, Und das dient letztlich dem Frieden zwischen den Kulturen.
    Wetten?

  6. Dieser Gastbeitrag hat erhebliche Schwächen in der Argumentation:
    – Art. 4GG und die Freiheit der Religionsausübung „zu“ und „von“ beinhaltet unstrittig den Bau und Unterhalt religiöser Gebäude. Da sollte der Gastschreiber sich einmal bei kompetenten Verfassungsjuristen schlau fragen.
    – Was nun die Angelegenheiten Diyanet/Ditib, die Idiotien christlicher Gemeinden in Bochum mit den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu tun haben sollen, bleibt schleierhaft. Der diskutierte Beitritt der Türkei zur EU ist an etliche Bedingungen geknüpft, darunter auch die praktizierte Religionsfreiheit. Vorfälle, wie die vom Gastschreiber angeführt, werden den möglichen Beitritt der Türkei immer schwieriger gestalten. Vor allem, wenn sich die Türkei aus welchen Gründen auch immer, in eine islamistische/nationalistische Reaktion hineinsteigert. Man sollte auch mal abwarten können.
    PS: die evang. luth. Landeskirche Hannovers hat seit einiger Zeit alle gemeinsamen Veranstaltungen mit moslemischen Gemeinden schlicht untersagt. Der Gastschreiber sollte sich an die evang. und kath. Kirchenleitungen wenden. Dort liegt die Wurzel des Übels.

  7. Christen sind am häufigsten Opfer von Verfolgung
    Zu diesem Ergebnis kommen das Internationale Institut für Religionsfreiheit und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Ihnen zufolge sind rund 75 Prozent aller religiös Verfolgten auf der Welt Christen, bei den aus religiösen Gründen Ermordeten sind es rund 80 Prozent.

  8. Art4II GG spricht von der Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung. Wenn Moscheen aber von fundamentalistischen Dachverbänden gebaut werden, gibt es höherrangige Interessen. Da ist es mir egal, was ein kompetenter Verfassungsjurist sagt. Denn kein Artikel des GG gilt unendlich. irgendwann ist auch mal das Ende erreicht.
    Wer im Ruhrgebiet lebt, kennt die Anbiederung beider Kirchen. Und jeder Geistliche unterstützt damit auch die Ausbreitung des fundamentalistsichen Islam. Während hier kaum etwas zu den Verfolgungen in der Türkei zu hören ist. Gerade die DITIB Gemeinden profitieren davon. Da liegt die Wurzel nicht bei der Kirchenleitung. Sondern vor Ort. Man hat genug Erfahrungen gesammelt.
    Und ob jemals die Beitrittsverhandlungen abgebrochen werden? Wer es glaubt. Höchstens wenn der Irak in drei Teile zerfällt. Und die Türkei in den kurdischen Teil einmarschiert, wie es schon zweimal fast geschehen wäre.

  9. Natürlich gibt es in der Türkei Religionsfreiheit. Jeder darf privat an seinen Gott glauben. Heisst aber nicht, wie sich das unsere Supertoleranten vorstellen und hier unterstützen, überall Tempel für fremde Götter zu errichten.

    Heisst auch nicht, die Gesetze des Staates zu missachten oder ständig beleidigt brabbelnd in der Ecke zu stehen und Forderungen zu erheben.

    Wir sollten das türkische System 1 : 1 übernehmen und die Muslime hier so behandeln wie die Türkei die Christen. Auf Morde könnten wir sogar grosszügig verzichten.

  10. „Art. 4GG und die Freiheit der Religionsausübung „zu“ und „von“ beinhaltet unstrittig den Bau und Unterhalt religiöser Gebäude. Da sollte der Gastschreiber sich einmal bei kompetenten Verfassungsjuristen schlau fragen.“

    Da hast Du nicht ganz unrecht, aber:

    Vergleiche mal die Reaktion der Politkaste wenn eine Moschee geplant wird mit der Reaktion wenn ein angebliches „Nazi-Schulungszentrum“ entstehen soll. (wobei es sich dabei meist nur um NPD-Büros/Versammlungsräume handelt, aber Schulungszentrum klingt halt dramatischer)

    Vielleicht lässt sich nicht jede Moschee letztinstantlich verhindern, aber warum diese dummdreiste Unterstützung selbst durch sog. „Christdemokraten“? Warum diese Selbstverstümmellung?

    Und fast noch wichtiger:
    Religionsfreiheit ja, aber beim Islam kann man im Sinne unserer Verfassung nicht von „Religion“ sprechen, sondern von einer Politsekte, die ganz eindeutig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Würde es wirklich zu einer klaren öffentlichen Distanzierung von Islam kommen so wie es derzeit beim grossen Phantom „rechte Gewalt“ ist, wäre dies ein gewaltiger Standortvorteil für Deutschland.

    Wenn Grüne Spinner jetzt mit der „Hate-crime“ Idee kommen (die selbstverständlich nur gegen sog. „Rechtsextreme“ angewendet werden darf kommen, dann müsste doch jeder echte Musel sofort abgeschoben werden aus diesem Land, da er jeden Freitag Hass verbreitet.

  11. Rütli-Boratische MohammedanerInnen-Logik:

    Neulich ging es in einer Sendung im ÖR um Religionen und ein Mohammedaner argumentierte, dass in Saudi-Arabien keine Kirch seien, weil es dort auch keine Christen gäbe!

  12. Hör mal TÜRKE: Ihr kommt nicht in den EU! Wir wollen EUCH NICHT. Und eure Lügner gegenüber den Armeniern auch nicht!!!
    Mein T

  13. Ein paar Überlegungen zu Minarett mit Muezzinrufen versus Kirchturm mit Glocken:

    Wie oft ist Glockengeläut christlich motiviert?

    Antwort: Sehr selten!

    – Die Stunden werden geläutet, damit man weiss, wie spät es ist. Da haben die Glocken dank der Erfindung der Uhr den mittelalterlichen Ausrufer der Stunden ersetzt. Das hat keine religiöse Bedeutung.

    – Der Abend wird (wurde) eingeläutet als Zeichen, dass die Arbeit fertig ist. Das hat keine religiöse Bedeutung.

    – Die Glocken werden (wurden) geläutet, um Sturm, Feuersbrunst oder Kriegsgefahr zu künden und die Leute zusammenzurufen. Das hat keine religiöse Bedeutung.

    – Die Glocken werden (wurden) geläutet, um Freude auszudrücken (zB ein Kriegsende). Das hat keine religiöse Bedeutung.

    – Die Glocken werden (wurden) geläutet, um Trauer auszudrücken (zB 9/11). Das hat keine religiöse Bedeutung.

    – Am Sonntag läuten die Glocken wohl noch ein paar mal mit einem christlichen Hintergrund, aber nur 15% der Leute werden da als Christen angesprochen. Der Rest nimmt das als Tradition, nicht mehr.

    Wenn Muslime nun das Gefühl haben, dass sie Minarette bauen und – wetten wir? – später dann das Muezzin-Rufen einführen können, ist dem entgegenzuhalten: Auch Geläut mit religiöser Bedeutung ist die Ausnahme, und der Grund, dass es nicht unter Lärm eingestuft wird, ist ganz einfach die Tradition. So ein bisschen Heidi, Alp-öhi und Heimatgefühl.

    Von Tradition kann beim Minarett in unserern Breitengraden keine Rede sein, und beim Religionsruf ebenfalls nicht. Kommt dazu, dass solche Rufe einer Missionierung gleichkommen. Missiionierung hat aber diskreter zu erfolgen, ohne Beschallung ganzer Viertel, und die diskrete Missionierung reicht erfahrungsgemäss auch völlig, um Kofferbomber zu rekrutieren. Mehr davon braucht es nicht.

  14. Und eines darf man auch nicht aus den Augen verlieren. Eine Moschee ist nicht nur ein Ort zur Ritanausübung. Sondern immer die Zelle einer zu errichtenden Umma. Gerade im Dar ul-Harb, wo der Moscheebau zu einer Verpflichtung erhoben wird.
    Erst kommt die Moschee. Dann sinken mit der Zeit die umliegenden Grundstückspreise um 50% Prozent. Nichtmuslime ziehen weg. Der Wohnraum wird von Muslimen der gleichen islamischen Glaubensrichtung bezogen. Und auf lange Sicht kann je nach Moscheeverein eine Gegengesellschaft entstehen.
    (Nur so als Anmerkung).

  15. #1 Bariloche (19.04.07 19:29)
    „Man fragt sich, wo unsere toleranten Muslime in der Türkei gegen solche Verbrechen auf die Strasse gehen? Gestern sind es lediglich 100 Demonstranten gewesen.

    Wo bleibt die Solidarität mit den Christen???“

    Ca. 150 Demonstranten fanden sich ein und riefen: „Wir sind auch alle Christen !“ Das nehme ich wörtlich ! Es bedeutet: Moslemische Solidarität mit den Opfern = NULL !!!

  16. @ 8 Thomas: klar, irgendwann ist Schluss, nichts ist unentgeltlich, aber das wie, wann, wo, stellt der Gesetzgeber und/oder das BVerfG fest. Die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit des Islams taucht hier ständig auf. Alle wissen genau Bescheid, nur keiner stellt einen Antrag auf (Teil)Verbot beim BVerfG. Duch ständiges Wiederholen der eigenen Meinung wird die Sache nicht gelöst.
    Das Verhalten der Kirchengemeinden wird von den K-Leitungen festgelegt, da beisst die Maus keinen Faden ab. Die K-Leitungen können untersagen (siehe Hannover). Widrigenfalls Disziplinar – oder in gravierenden Fällen ein Lehrzuchtverfahren. Das bekommt keiner lokalen Kirchengemeinde gut. Bist Du aktiv in einer Gemeinde?

  17. „Christenmorde“ – neuer Medienbegriff um Opfergruppe zu stigmatisieren? Waren ja Christen, betrifft uns nicht direkt, gab vielleicht religiöse Gründe, trifft auf uns auch nicht zu?

  18. Die Frage der Vereinbarkeit von Teilen des Islam mit unserer Verfassung wird wohl leider nie vor dem BVerfG verhandelt werden. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Jurist finden wird, der diese Klage vertritt.
    Aus meiner täglichen Arbeit kenne ich das Verhalten der Kirchen vor Ort. Entweder entpricht dies den Leitlinien der K-Leitungen. Womit diese sich selbst ins Abseits stellen. Oder es gibt keine Kontrolle der Gemeinden. Was auch nicht besser ist.

  19. @ 19 Thomas: andersherum wird ein Schuh daraus. Da Klagen vor dem BVerfG grundsätzlich frei sind, wären „nur“ Anwaltskosten zu tragen. Dies ist nicht das Problem. Nach Befragen etlicher kompetenter Juristen und deren Prüfung kommt folgendes (vereinfacht) heraus: eine Klage ist zwecklos, da :
    – es „den“ Islam nicht gibt. Dieser müsste in Organisationen gefasst sein. Selbige wären dann (einzeln) zu belangen und ggfls. zu untersagen. Jede Organisation müsste einzeln verhandelt werden. (analog Parteienverbote)
    – alleine die „theoretischen Grundlagen“, z.B. Koran, Scharia, sind nicht ausreichend. Es müsste in Praxis nachgewiesen werden, dass sich auch so verhalten wird (analog: das komm. Manifest reicht nicht aus, wenn es als „Parteischrift“ existiert.).
    Die Juristen winken ab. Es gäbe genug, die dies sofort machen würden, bei hinlänglichen Aussichten auf Erfolg.
    Ähnliches droht mit einer (Teil)Untersagung des Korans. Auch da müsste nachgewiesen werden, dass Mitglieder sich danach verhalten, freiwillig oder unter Zwang.
    Fazit: wir müssen andere Wege finden, dieses Problem zu lösen.
    Die westf. Landeskirche (evang) scheint da andere Vorstellungen zu haben. Hier in der LK Hannover hat meines Wissens 1 Gemeinde in der Stadt Hannover gemault, von allen anderen ist nichts zu hören gewesen. Die LK Hannover ist die größte in Deutschland mit ca 3,2 Mio Mitgliedern, da ist 1 Gemeinde nicht gerade überwältigend. Eine Gemeinde in Westfalen kann doch auch nicht die Kindertaufe untersagen unter dem Motto, dass obliegt meiner Kontrolle. Oder doch?

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