bundesrat_200.jpgDer Bundesrat in Berlin hat heute der Reform des Zuwanderunsgesetzes zugestimmt, die insbesondere den unkontrollierten Nachzug von minderjährigen „Importbräuten“ aus Nicht-EU-Ländern erschweren soll. Integrationsverweigerung soll künftig härter sanktioniert werden können während gleichzeitig die Möglichkeiten für abgelehnte Asylbewerber auf ein Aufenthaltsrecht verbesssert werden. In einer eigenen Gesetzesinitiative verlangt die Ländervertretung weiterhin, das betäubungslose Schächten von Schlachttieren einzuschränken.

RP-online fasst zusammen:

Zuwanderungsrecht: Der Bundesrat hat der umfassenden Reform zugestimmt. Das am Freitag in Berlin abschließend gebilligte Gesetz sieht für Ausländer schärfere Auflagen für die Familienzusammenführung und Strafen bei der Verweigerung von Integrationsmaßnahmen vor. Mehrere zehntausend abgelehnte Asylbewerber bekommen mit dem Gesetz aber auch die Chance auf einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland.

Das Gesetz, das elf EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht umsetzt, erschwert unter anderem den Nachzug von Ehepartnern aus Nicht-EU-Staaten. Sie müssen künftig mindestens 18 Jahre alt sein und einfache Deutschkenntnisse vorweisen. Damit sollen Zwangsehen vermieden werden.

Darüber hinaus soll die Verweigerung der Teilnahme an Integrationskursen mit Sanktionen wie dem Kürzen der Sozialleistungen geahndet werden. Wenn Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen, müssen sie sich aktiv integrieren und die Werteordnung des Grundgesetzes anerkennen. Bei der Visavergabe sollen Ausländer- und Sicherheitsbehörden künftig enger zusammen arbeiten.

Im Gesetzespaket ist ebenfalls eine Bleiberechtsregelung enthalten. Abgelehnte Asylbewerber, die in Deutschland nur geduldet sind, können einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen. Sie müssen sich dafür seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, Deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sein. Für Familien mit Kindern gelten sechs Jahre. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden.

In einer Entschließung forderten die Länder erneut, die gezielte Zuwanderung von Hochqualifizierten im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erleichtern. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier, kündigte an, die Regierung werde dafür in absehbarer Zeit einen vernünftigen und ausgewogenen Entwurf vorlegen. Die Länder regten darüber hinaus an, die für ausländische Investoren für eine Aufenthaltserlaubnis erforderliche Mindestinvestitionssumme von 500.000 Euro noch weiter zu senken. Bislang war eine Million Euro erforderlich.

Schlachten von Tieren: Der Bundesrat dringt darauf, die Grenzen für das umstrittene Schächten von Tieren künftig enger zu fassen. Das betäubungslose Schlachten von Tieren soll nur gestattet sein, wenn „zwingende Vorschriften“ einer Religionsgemeinschaft dieses vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen, heißt es in einer von der Länderkammer am Freitag beschlossenen Gesetzesinitiative. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass gegenüber einer herkömmlichen Schlachtung bei dem Tier „keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten“. Dafür soll eine Elektrokurzzeitbetäubung vorgenommen werden. Die Initiative war vom Land Hessen eingebracht worden.

Das Schächten, das insbesondere auch von Muslimen praktiztiert wird, ist in Deutschland seit längerem umstritten. Das Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten ohne Betäubung, lässt aber Ausnahmen aus religiösen Gründen zu. Im November 2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht einem muslimische Metzger das Schächten erneut gestattet. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte das Schächten aus religiösen Gründen mit einem Urteil Anfang 2002 erlaubt. Allerdings ist inzwischen der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen worden.

Like
 

Comments are closed.