Im Sportunterricht müssen Mädchen aus Sicherheitsgründen sogar Ohrstecker ablegen. Die Muslima dagegen darf Kopftuch tragen. So entschied er SPÖ-nahe Landesschulrats-Präsident Herbert Gimp. Im Gegensatz zum EU-Gerichtshof, der festgestellt hat, dass „das Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung ist und nichts mit Religion zu tun hat“, ist das islamische Kopftuch für ihn ein religiöses Bekenntnis.

Außerkirchliche Stellen dürften hier keine Einschränkung vornehmen, belehrt uns der Präsident. Außerkirchlich? Haben wir denn jetzt eine katholische, eine evangelische und eine islamische Kirche?

Beim Erlass gehe es außerdem nicht um eine generelle Erlaubnis für das Tragen des Kopftuches beim Turnen, ergänzt Gimpl.

So sorge er für den Fall vor, dass ein Mädchen zum Beispiel bei einer Übung auf dem Reck durch das Tragen eines Kopftuches hängen bleiben und sich dadurch verletzen könne: „Der Lehrer hat eine Grundlage, dass er sagt: Entweder du machst diese Fertigkeit nicht mit am Gerät oder du gibst für diese Situation das Kopftuch herunter, weil ich Gefahr sehe.

Womit Geräteturnen für islamische Kopftuchträgerinnen generell tabu wäre. Andersgläubige Schülerinnen haben übrigens nicht die Entscheidungsfreiheit darüber, an welchem Teil des Sportunterrichts sie aktiv teilnehmen möchten und an welchem nicht. Als multikulturellen „Kompromiss“ sollte man den Schulsport für Mädchen vielleicht auf Fangeball und Sackhüpfen beschränken. Dann kann das Kopftuch draufbleiben. Das wäre ein großartiges Signal der Toleranz!

(Spürnasen: Josef W. und Michael H.)

Like
Beitrag teilen:
 

Comments are closed.