gimf-nah2_200.jpgSie erfreuten ihr muslimisches Publikum mit den Todesschreien geschächteter Ausländer im Irak, verbreiteten Propaganda und Terrordrohungen der Al Kaida gegen Deutschland und Österreich und zeigten selbstausgespähte Touristenhotels als günstige Anschlagsziele. Obwohl auch nach der Verhaftung des ehemaligen Betreiberpäärchens der „Globalen islamischen Medienfront“ (GIMF) der terroristische Spuk im Internet unter neuer Adresse schnell weiterging, behaupteten die Ermittler, man habe es mit Einzeltätern im heimischen Kinderzimmer zu tun. Das Gericht hat beim Prozess jetzt ein anderes Problem: Auf der Anklagebank sitzt das, was Ralph Giordano treffend einen Pinguin nennt. Der Richter würde den Schleier gerne lüften, weiß aber nicht wie.

Unter der ängstlichen Überschrift „Ein konfliktträchtiges Szenario“ berichtet Die Presse über die Gerichtsposse in Wien:

Eine Angeklagte steht vor ihrem Richter. Dieser muss ein Urteil finden. Und hat ein Problem: Die Angeklagte ist verschleiert. Von oben bis unten verschleiert – bis auf einen schmalen Sehschlitz.

Dieses konfliktträchtige Szenario prägte heute, Montag, erstmals in Österreich einen Prozessbeginn – das Terrorverfahren gegen Mona S. (21) und Mohamed M. (22).

Begonnen hat die Verhandlung mit einem Knalleffekt: Der Schwursenat schloss die Zweitangeklagte aus, weil sie sich weigerte, ihren Gesichtsschleier in der Verhandlung abzulegen. Das widerspreche Paragraf 234 der Strafprozessordnung (StPO), argumentierte der Senat. Einen darauf folgenden Antrag von Verteidiger Lennart Binder auf Ablehnung des Gerichts wegen Befangenheit wies dieses ebenfalls ab.

Da die Frau zur Tatzeit erst 20 war und somit als „junge Erwachsene“ gilt, steht das Duo vor einem Geschworenen-Senat unter Vorsitz eines Jugendrichters. Dieser hatte nun zu entscheiden, ob er die Verschleierung der Angeklagten toleriert oder nicht. Und wenn nicht? Klar ist, dass im österreichischen Strafprozess die Prinzipien der Öffentlichkeit und der Unmittelbarkeit gelten. Demnach sind alle Beweise sozusagen vor aller Augen aufzunehmen. Es dient der Wahrheitsfindung, wenn Geschworene die Gesichter der Verdächtigen sehen können. Umgekehrt: Wie soll sich ein Senat ein vollständiges Bild machen, wenn nur eine schwarz verschleierte Figur zu sehen ist?

Welche Mittel stehen also dem Vorsitzenden – im konkreten Fall handelt es sich um Norbert Gerstberger, einen routinierten und umsichtigen Richter – zur Verfügung? Er kann die Verschleierung als „ungeziemendes Benehmen“ einstufen und die Angeklagte ermahnen, das Gesicht zu enthüllen. Lehnt die Angeklagte ab (eine durchaus realistische Annahme), kann das Gericht die Frau des Saales verweisen und in ihrer Abwesenheit verhandeln. Beispiel für eine solche Vorgangsweise: Der Prozess gegen den (mittlerweile verstorbenen) „Briefbomber“ Franz Fuchs. Dieser schrie lauthals rassistische Parolen. Der Senat entschied auf „ungeziemendes Benehmen“, ließ ihn aus dem Saal führen und verhandelte ohne den Angeklagten.

Der Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel ist der Ansicht, dass eine bis auf einen Sehschlitz verhüllte Angeklagte unbedingt aufgefordert werden müsse, ihr Gesicht zu zeigen. Bei „Beharren“ auf den Schleier sei eine solche Angeklagte „aus dem Saal zu entfernen“. Es liege aber im Ermessen des Richters, die Angeklagte – trotz Verschleierung – im Saal zu dulden. Diesen Weg wird wohl auch das Wiener Gericht für die gesamte Dauer der mehrtägigen Verhandlung einschlagen. Es handelt sich eben um eine Angeklagte – und nicht um eine Zeugin.

Eine Angeklagte kann aussagen, muss aber nicht. Eine Angeklagte darf auch (straflos) lügen, sie darf alles tun, was ihrer Verteidigung dient. Insofern kann das Tragen des Schleiers als Inanspruchnahme des Schweigerechts ausgelegt werden. Jedenfalls betritt der Senat juristisches Neuland. Eine allgemein anerkannte Lösung dieser Problematik gibt es (noch) nicht.

Anas Schakfeh, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) betont, dass es keine Verschleierungspflicht im Islam gäbe. PI kann das bestätigen und sogar ergänzen, dass die nicht bestehende Pflicht auch nichts mit der Unterdrückung von Frauen zu tun hat. Wie unser obiges Bild beweist, hat sich auch GIMF-Terrorist Moahammed M., als er noch in Freiheit und geschätzter Interviewpartner der Qualitätsjournalisten von Spiegel TV war, bevorzugt in Vollverschleierung gezeigt. Mit dem Islam hat all das ebensowenig zu tun, wie es sich bei den gezeigten Erpresservideos um Drohvideos gehandelt hat. In Wirklichkeit waren es „Warnvideos“, erklärte der findige Verteidiger des Terrorpäärchens.

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101 KOMMENTARE

  1. Es wird von Tag zu Tag lächerlicher. Demnächst sollte man einfach mit Sturmmaske vor Gericht erscheinen und dass mit seiner Privatreligion begründen.

  2. Ich wünsche der jungen Frau von ganzem Herzen, dass sie einst im Knast auf liebevolle und tolerante Mitgefangene trifft, welche ihre religiösen Gefühle voll und ganz respekteiren und sie in Ruhe ihre Religion ausleben lassen, von ganzem Herzen. Niemals war mir etwas ernster als dieses.

  3. Die Würdigung der Aussage eines Angeklagten erfordert zwangsläufig eine Auseinandersetzung mit seinen emotionalen Reaktionen, seiner Körpersprache. Da spielt der Gesichtsausdruck eine enorme Rolle.

  4. Da die Frau zur Tatzeit erst 20 war und somit als „junge Erwachsene“ gilt, steht das Duo vor einem Geschworenen-Senat unter Vorsitz eines Jugendrichters.

    Interessant wie man mit 20 saufen, poppen, Kinder kriegen, schlimme Filme gucken, Auto fahren, wählen, zum Militär gehen darf und als Erwachsener gilt. Sobald aber gemordet, gehetzt und geprügelt wird, verjüngen sich die schlawiner wieder bis auf Kindergarten niveau und werden mit Schokoladenklauern gleichgestellt. Und wenn der Schleier auf dem Kopfe sitzt ist sowieso die Gesellschaft schuld aber auch nur die westliche.

  5. Was ist eigentlich, wenn jemand mit Burka Auto fährt und er wird geblitzt? Das Photo wird man wohl kaum auswerten können.

  6. Gibt es nicht die Möglichkeit, wegen Missachtung des Gerichts jemanden des Saales zu verweisen? Faschistische Symbole wie Hakenkreuz oder Burka wären für mich als Vorsitzenden schon eine Missachtung. Aber leider werden unsere Juristen ja einer Gehirnwäsche unterzogen und müssen alle Religionen als „gleichwertig“ ansehen- ohne jegliche Prüfung.
    Ich kann es nur noch einmal betonen: ich hoffe, die lassen die arme Mona im Knast in Ruh, ich wär wirklich sehr traurig, wenn sone Knastlesbe mal Lust bekäme, Monas Konver-Titten (sorry, der war ganz flach) zu sehen…

  7. Der Prozess zeigt ganz nebenbei was sich nur allzu oft unter dem Schleier einer frommen Muslima verbirgt: Ein abgrundtiefer Hass auf uns und unsere Gesellschaft.

  8. Suche Mitglieder zur Gründung einer Religionsgemeinschaft!

    1) Wir verehren den Grossen Bulabalugalla

    2) jeder, der den Grossen Bulabalugalla nicht verehrt, muss sofort 100 Euro an das zum Einzug berechtigte Mitglied entrichten. Im Falle der Weigerung, ist es unsere religiöse Pflicht, ihm oder ihr den Hals abzuschneiden.

    3) Jeder Ungläubige muss sofort vor uns, die den Grossen Bulabalugalla verehren, auf die Knie sinken und unsere Schuhspitzen küssen. Dazu kommt 2) zum Einsatz

    4) Der Prophet dieser Gemeinschaft, in dem Fall Prosemit (ICH), erhält 50% aller Einnahmen zur freien Verwendung im Spielkasino. Allen Anderen ist das Glückspiel strikt untersagt.

    5) Weitere religiöse Rituale sind überflüssig.

  9. Pinguine gehören nicht nach Europa!

    Das Vermummungsverbot gilt nicht nur für Deutsche Schlampen und schwule Kartoffelfresser, sondern auch für die arabische Herrenrasse.

  10. ich fahr demnächst nur noch in der BURKA, dann soll doch das Blitzgerät blitzen wie es will 😉

  11. #7 Fenris (03. Mrz 2008 17:05)

    Was ist eigentlich, wenn jemand mit Burka Auto fährt und er wird geblitzt?

    da hat der prophet vorgesorgt und den frauen das autofahren grundsätzlich verboten.

  12. #12 Hardi: Mal ganz im Ernst: Niemand kann erkennen, wer unter der Burka steckt. Ein männlicher Polizist wird sich evtl. auch nicht trauen, den Schleier zu lüften, um nicht alle Moslems weltweit zu beleidigen.
    Das kann doch nicht ernsthaft erlaubt sein, oder?

  13. Dürfte im Zweifelsfalle ein Verstoß gegen die StVO sein. Ein Fahrer, der die Welt nur durch Sehschlitze wahrnimmt, dürfte nicht in der Lage sein ein Fahzeug verkehrssicher zu führen.

  14. #14 Fenris

    Das gleiche frage ich mich bezüglich Klausuren oder Führerscheinprüfung. Wie findet in diesen Fällen eine Identitätsprüfung statt? Kann ja jeder unter der Burka stecken. Dem Betrug ist so jedenfalls Tür und Tor geöffnet.

  15. Anas Schakfeh, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) betont, dass es keine Verschleierungspflicht im Islam gäbe.

    Na das wird aber woanders nicht so gesehen:

    Fatwa über die Gesichtsverschleierung von Frauen

    Unverschleierte Körperteile geben Anlass zur Unruhe

    Saudi-Arabien (Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005)

    Vom ehemaligen offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, Scheich Bin Baz

    Frage: Eine Muslima fragt, ob der Islam die Gesichtsverschleierung anordnet.

    Antwort: „Viele Vorschriften aus dem Koran und der Überlieferung zeigen, dass Frauen ihr Gesicht verschleiern müssen … Das Gesicht einer Frau oder irgendwelche anderen Organe gibt Anlass zu Unruhe. Deshalb muss die Frau ihr Gesicht und ihren ganzen Körper verschleiern …“. Der Scheich weist jedoch auf die Möglichkeit hin, ein oder beide Augen unverschleiert zu lassen. Angeblich sollen alle muslimischen Geistlichen Saudi-Arabiens so denken.

    Quelle: http://www.al-eman.com/Ask/ask3.asp

    Unabhängig wie das Gericht urteilt, so ist es ein Urteil von Ungläubigen, welches ohnehin nicht akzeptiert wird.

    Die Einstellung wird gut an dieser Fatwa sichtbar:

    Fatwa über die Tätigkeit eines Muslims an einem nicht islamischen Zivilgericht

    Die Mitarbeit an solchen Gerichten gilt als Unterstützung der Ungerechtigkeit

    (Institut für Islamfragen, dh, 15.07.05)

    Von dem muslimischen Geistlichen Abdur-Rahman al-Barrak

    Frage: Darf ein Muslim an einem Zivilgericht arbeiten, welches nicht nach islamischem Gesetz arbeitet?

    Antwort: „Gerichte, die nicht nach dem Gesetz Allahs arbeiten, sind verwerflich (weil nicht islamisch). Infolge dessen verstoßen sie gegen Allahs Vorschriften … dies besagt der Koran in Sure 4; 60. … Die Mitarbeit in solchen Gerichten gilt als Unterstützung der Ungerechtigkeit. … Verlassen Sie Ihre Arbeit an diesem Gericht, Allah wird Ihnen eine bessere Arbeitsstelle geben; selbst wenn die neue Arbeitsstelle schlechter bezahlt wird. … Bitten Sie Allah um Vergebung für Ihre bisherige Arbeit in diesem Gericht!“.

    Quelle: http://www.almoslim.com/rokn_elmy/show_question_main.cfm

    Parallelgesellschaft halt…

  16. Jetzt müssen wohl die europäischen Länder mal in ihre Strafprozessordnungen schreiben, dass jemand vor Gericht ohne jedwede Kopfbekleidung zu erscheinen hat – weder Hut, weder Mütze, Kipa, Schal, Ohrenschützer, Stirnband, Palästinensertuch noch Perücke. Meinetwegen kann man Brille, Toupet und Ohrringe sowie Nasenpiercing tolerieren.

    Wer nicht freiwillig ablegt, dem wird mit polizeilicher Gewalt abgenommen. Frauen z.B. von weiblichen Polizisten. Egal welche Religion – damit sich niemand ungerecht behandelt fühlt. Sonst hilft es wohl nichts! Wollen wir uns von diesen Leuten denn dauern auf der Nase herumtanzen lassen.

  17. Niederländische Regierung wird Geert Wilders Koran Film wahrscheinlich aus pressefreiheitlichen Gründen nicht verbieten können,hat aber die Hosen gestrichen voll und ist um Erklärung bemüht.
    http://www.radionetherlands.nl/currentaffairs/080301-eu-wilders-mc
    Die GIMF-Mohammedaner werden natürlich den Rechtsstaat für sich instrumentalisieren obwohl sie Freiheit und Demokratie eigentlich bekämpfen.Das alte Gitmo-Problem,was macht man mit Angeklagten welche die demokratische Justiz ablehnen und nur Scharia-Gerichte akzeptieren?
    Auf Helgoland internieren,damit sie keinen Schaden mehr anrichten können.

  18. kann man eigentlich eine person identifizieren, wenn sie den schleier nicht lüftet?

    oder reicht es aus, wenn ihr vater und grosser bruder bezeugen, dass sie die ist die sie vorgibt zu sein…
    ???
    scharia kommt.

  19. #21 Douglas (03. Mrz 2008 17:16)
    Auf Helgoland internieren,damit sie keinen Schaden mehr anrichten können.

    Nein, warum denn dort. Es gibt doch so unbewohnte Inseln im Wattenmeer. Bei Sturmflut vielleicht Schwimmwesten ausgeben.

  20. Globalen islamischen Medienfront

    Wie kann man eigentlich noch bei einer „Globalen islamischen Medienfront“ noch behaupten, dies hätte nichts mit dem Islam zu tun?

    Und das Schächten als Hinrichtungsmethode, gehört meiner Meinung nach noch einmal besonders angesprochen. Wie einige vielleicht wissen, ist dies ja eine der beliebtesten Hinrichtungsmethoden des typischen Ali-normal-Islamisten.
    Wenn also mal wieder in der Zeitung steht, dass eine Geisel „geköpft“ wurde, so handelt es sich dabei nicht um einen, wie wir es uns vorstellen, sauber und schnell ausgeführten Hieb mit einer besonders dafür vorgesehenen Klinge, sondern um ein langsames abschneiden des Kopfes mittels Schwertern oder Messern.
    Schon bei Tieren angewandt ist dies ein äußerst brutaler und qualvoller Vorgang.

    In der Regel geht man davon aus, dass nach Durchtrennen der Halsschlagader und dem damit einhergehendem ruckartigem Blutverlust, die Bewusstlosigkeit innerhalb eines Zeitraumes von durchschnittlich 3-12 Sekunden erfolgen sollte.
    Nun, blöderweise ist unser aller Freund, der Islamist, nicht immer mit besonders scharfen Messern und erst recht nicht mit Anatomiekenntnissen von Allah gesegnet.
    Bis man also erstmal zur Halsschlagader gelangt, welche gut geschützt hinter Speise-/Luftröhre und Muskelgewebe liegt, kann schonmal ein wenig Zeit vergehen. Und selbst dann kann es enorme Schwankungen geben, wie lange das Opfer sich im Todeskampf gegen die Bewusstlosigkeit wehren kann. Sei es einfach durch „Glück“, oder weil blöderweise die Arterie erst bei abreissen des Kopfes vollständig durchtrennt wird, usw.

    So werden dann immer wieder Videos veröffentlicht, in denen die Opfer mit bis auf die Wirbelsäule freigelegtem Hals tatsächlich noch weit länger als „ein paar Sekunden“ sich winden, die Hand zum nichtmehr vorhandenem Hals führen und jämmerlich am eigenen Blut unter unvorstellbaren Schmerzen ersticken.

    Millionen Moslems jubeln diesem Treiben zu und bezeichnen es als den „Willen Allahs“.

    Aber wie ich ja schon anfangs sagte, dies hat wahrscheinlich alles wieder nichts mit dem Islam zu tun.

  21. Wer weiss, wie die Gurke unter ihrem Schleier aussieht. Ich denke immer, wenn ich ne vollverschleierte Schrulle sehe, dass sie sicherlich aus Rücksicht auf meine Gefühle ihre Hakennase und schiefen Zähne verhüllt und bin dankbar.

    Der Richter sollte dankbar sein. Er könnte einen Herzinfarkt bekommen…! Und dann!!??! Nein, wir müssen dankbar sein. Nur die hässlichsen Weiber verhüllen sich. Und dass dies die Weiber der Mohammedaner sind, das hat Allah so eingefädelt.

    Natürlich gibt es ein, zwei hübsche Ausnahmen. Die sitzen aber nicht als Terrorschlampe angeklagt vor Gericht. Nein, das hat schon alles seine Richtigkeit. Und was #8 Trudchen meint, von wegen Knasterfahrung und so…ich weiss ja nicht. Auch Lesben haben Geschmack.

    http://www.caglecartoons.com/images/preview/%7B502D29FE-198B-4429-83F7-AAFF41283223%7D.gif

  22. Auf Helgoland internieren,damit sie keinen Schaden mehr anrichten können.

    Warum das schöne Helgoland verschandeln. Noch stehen die Zäune auf Guantanamo.

  23. Am 14. Verhandlungstag war das Gericht einer Peinlichkeit ausgesetzt, die der Kölner Stadtanziger aufzeichnete:“Während der Sitzung betritt ein muslimisches Ehepaar den Gerichtssaal.Breidling unterbricht die Zeugenvernehmung und bittet die bis auf einen Augenschlitz verhüllte Frau, zumindest die Gesichtspartie zu entblößen,um eine bessere Identifizierung zu ermöglichen. Die Frau nestelt irritiert an ihrem Schleier, läßt aber davon ab, als ihr Mann sie anherrscht. Breidling beharrt jedoch auf seiner Aufforderung. Daraufhin schiebt der Mann die Frau in Richtung Ausgang. An der Türe brüllt der Kaplan-Anhänger auf Deutsch das Wort „Drecksau“ in Richtung Senat. Selbst der auf Verständigung bedachte Richter Breidling mochte sich dieses Verhalten nicht länger bieten lassen und ordnete Saalhaft für den Störer an. Bei der dadurch ausgelösten Rangelei mit den Kaplan-Anhängern waren die Polizisten in der Minderzahl, sodaß sie den „Gefangenen“ schließlich entnervt ziehen lassen mußten. Die Glaubensbrüder feierten ihren Sieg über die deutsche Justiz, grölten, priesen Allah und skandierten:“Tod den Amerikanern, Tod den Israelis und Tod dem Atatürk.“ [Udo Ulfkotte – „Der Krieg in unseren Städten“ S. 79 u. 80

  24. Es ist ja aber so, das sie aus dem Saal entfernt wurde, weil sie sich geweigert hat, das Kopftuch abzunehmen, der Richter hat also richtig gehandelt.

  25. Das Gericht hat die Angeklagte, die sich weigerte den Gesichtsschleier abzunehmen, von der Verhandlung ausgeschlossen.Begründung: Missachtung des Gerichtes
    Noch haben wir nicht kapituliert !

  26. Noch haben wir nicht kapituliert !

    Nein. Noch sieht das alles schwer nach folkloristischer Bereicherung aus…

  27. Wieso denke ich eigentlich immer wieder, es kann nicht noch schlimmer werden und werde jedesmal wieder negativ überrascht?

  28. Der Richter hat die Frau nach den fünf Grundsätzen des Islam gefragt. Sie konnte aber nur vier aufsagen.
    http://oe1.orf.at/inforadio/87870.html?filter=

    Der Richter ist ein mutiger Mann, der sich darüber hinaus auch noch als gut informiert zeigt.

    Aber machen wir uns nichts vor. Die Islamisierung schreitet weiter voran, daran wird sich leider gar nichts ändern. Und von Politikern, speziell mit dem jetzigen Linksruck, wird es auch noch gefördert.

  29. Der Richter würde den Schleier gerne lüften, weiß aber nicht wie.

    […]

    Es liege aber im Ermessen des Richters, die Angeklagte – trotz Verschleierung – im Saal zu dulden. Diesen Weg wird wohl auch das Wiener Gericht für die gesamte Dauer der mehrtägigen Verhandlung einschlagen.

    Wehrlosigkeit -> Weg des geringsten Widerstandes -> Unterwerfung…

    Immer wieder aufs Neue.

  30. Ich galube ich darf PI nicht mehr, oder zumindest nicht mehr so oft lesen. Ich muß befürchten, daß ich sonst in Kürze meinen drittten Herzinfarkt erleide.
    Die Verantwortlichen, und Mitstreiter von PI werden sicher sehr oft auch solche Gefühle und Ahnungen haben.
    Es belastet mich wahnsinnig, außer ein paar Zeilen zu schreiben und zu lesen, nichts ausrichten zu können, sondern nur abzuwarten.

  31. sag mir das dies ein vorgezogener aprilscherz ist….wenn nicht haben wir eh schon verloren.

    das ist wie mit dem krieg der ab einem gewissen punkt nicht mehr zu stoppen ist.
    und dieser punkt ist in europa schon längst überschritten.

  32. #31 olga (03. Mrz 2008 17:31)
    Das Gericht hat die Angeklagte, die sich weigerte den Gesichtsschleier abzunehmen, von der Verhandlung ausgeschlossen.Begründung: Missachtung des Gerichtes
    Noch haben wir nicht kapituliert

    Klar haben wir kapituliert. Sie ist doch mit ihrem „Schleier“ durchgekommen. Zwangsweise abreissen – nur das wäre keine Kapitulation.

  33. #8 Fenris (03. Mrz 2008 17:05) Was ist eigentlich, wenn jemand mit Burka Auto fährt und er wird geblitzt? Das Photo wird man wohl kaum auswerten können.

    Kritisch wird es wohl erst, wenn aus Glaubensgründen auch das Kennzeichen verschleiert werden muss.

  34. SIE IST NICHT DURCHGEKOMMEN.
    Der Richter forderte sie auf den Gesichtsschleier abzunehmen, sie antwortete, dass sie das nicht könne, da der Prophet ihr das befohlen habe.
    Darauf antwortete der Richter :“Wir sind kein Gottesstaat“ und lie´sie aus dem Saal entfernen.

  35. #38 gunther82 (03. Mrz 2008 17:42)

    Ich galube ich darf PI nicht mehr, oder zumindest nicht mehr so oft lesen. Ich muß befürchten, daß ich sonst in Kürze meinen drittten Herzinfarkt erleide.
    Die Verantwortlichen, und Mitstreiter von PI werden sicher sehr oft auch solche Gefühle und Ahnungen haben.
    Es belastet mich wahnsinnig, außer ein paar Zeilen zu schreiben und zu lesen, nichts ausrichten zu können, sondern nur abzuwarten.

    Gunther, so ging es mir vor Jahren ebenfalls. Jedoch bevor ich nen Herzinfarkt wegen der Mohas bekomme, schreibe ich mir den Frust besser von der Seele. Ich empfinde das nicht als „garnichts ausrichten können“. Schweigen, das wäre das Schlimmste.

  36. Danke für die Gerichtsstory aus dem Ulfkotte-Buch, ich hab mich fast bepisst vor Lachen…

    Zur Wiener Konvertitin :
    Man hätte ihr das Pinguin-Tuch unter Zwang entfernen sollne, die Justiz macht sich -wieder einmal- lächerlich !

  37. Muß man es eigentlich überhaupt diskutieren, ob ein Pinguin das Gericht mißachtet ?

    Nein.

    Warum ziehen die Gerichtsdiener nicht einfach den Schleier runter ?

    Zwangsweise ?

    Das ist doch ein „No-Brainer“ !

    Alternative: Verhängung der absoluten Höchsstrafe ohne großen Popanz.

  38. Ich habe auch einen festen Glauben. Ich glaube an den freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Und ich glaube auch fest daran, das der Rechtsstaat hart durchgreifen darf, wenn er bedroht ist. Und genau das sollte er hier tun.

  39. #47 Hausener Bub
    Da kann man ja noch die Augen UND die Hände sehen. Ich verlange eine Verurteilung nach gutem islamisch-afghanistem Recht.
    STEINIGUNG!

  40. #26 seismograf
    Seitdem ich vor ein paar Jahren in der Grundschulklasse meines Sohnes eine türkische Mitschülerin gesehen habe, die mit 9 (!) Jahren schon ein Oberlippenbärtchen hatte, hat das Wort „Verschleierungspflicht“ eine ganz neue Bedeutung für mich gewonnen.

  41. # 24 ilex:

    Es gibt doch so unbewohnte Inseln im Wattenmeer. Bei Sturmflut vielleicht Schwimmwesten ausgeben.

    Ja, aber dann bitte wie eine Boje auf Grund verankern, sonst schwimmen die nach Hause.

  42. # 38 Gunther82

    Ich galube ich darf PI nicht mehr, oder zumindest nicht mehr so oft lesen. Ich muß befürchten, daß ich sonst in Kürze meinen drittten Herzinfarkt erleide…
    …Es belastet mich wahnsinnig, außer ein paar Zeilen zu schreiben und zu lesen, nichts ausrichten zu können, sondern nur abzuwarten.

    Na klar – wem geht es nicht so? Ich könnte auch immer mal wieder in die Tastatur beißen. Das ist ein gutes Training, mit Frust umzugehen. Die anderen – MS-Journalisten und Islamisten machen ihre Sache aus Hass. Daran gehen sie eher zugrunde als wir!

  43. # 44 seismograf

    Danke für die Aumunterung.
    Mit “ gar nichts ausrichten “ meinte ich auch eigentlich nicht das Schreiben sinnlos ist, es war mehr der Frust über die Sache im allgemeinen. Trotzdem finde ich, daß wir zu wenig tun können.
    Wenn das mal anders wird, stehe ich, im Interesse der guten Sache, trotz, oder vielleicht sogar wegen, meiner zwei Infarkte in vorderster Reihe.

  44. Spiegel-TV brachte einen interessanten Bericht über die Zwei + Anhang. Monas Mama (Österreicherin, verheiratet mit einem ägyptischen Rauschebart) gleicht ihrer Tochter fast bis aufs Haar (nur der Gesichtsvorhang fehlt 😉 ). Sie saß mit dem Nikolaus aus dem Morgenland, auf dem heimischen Sofa und faselte über die dahingemetzelten Muselmanen.

    Da kann nur so ein durchgeknallter Pinguinnachwuchs rauskommen!

  45. Was fehlt, ist ein Grundsatzurteil, dass Kopftuch, Burka etc. keine religiösen Symbole darstellen und somit unter das Vermummungsverbot fallen. Aber welches Gericht traut sich da schon ran? Dann würden solche verhandlungsverlängernden Entscheidungen gar nicht erst nötig werden.

  46. #1 TokTok
    Ich verstehe es auch nicht!!! Es macht mich bald wahnsinnig. Vorher jedoch rasend!

    Nein, ich verstehe es nicht! Wie weit sind wir gekommen? Das ist doch Satire? Sagt mir, dass es Satire ist, bitte!

  47. #56 vossy (03. Mrz 2008 19:26)

    Was fehlt, ist ein Grundsatzurteil, dass Kopftuch, Burka etc. keine religiösen Symbole darstellen und somit unter das Vermummungsverbot fallen.

    Das Vermummungsverbot gilt lt. Wolfgang Bosbach in einem Brief an mich nur im Demonstrationsrecht und ist Ländersache.
    Hier hat dann die Einsatleitung in jedem Einzelfall zu entscheiden ob eingegriffen wird oder nicht.
    Die Sicherheitskräfte haben das „Legalitätsprinzip“ und den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ zu beachten!

  48. #11 Prosemit
    Ich wäre dabei, wobei einige Punkte des Partei-, ähh, der Glaubensgrundsätze zu diskutieren sind… 😉

  49. ist diese lächerliche justiz in diesem lächerlichen staat wirklich unfähig, einem gewaltverbrecher die vermummung vom gesicht zu reißen?
    noch dümmer als stuhlgang geht eigentlich nicht, sollte man meinen.

  50. #56 vossy
    Was fehlt, ist ein Grundsatzurteil, dass Kopftuch, Burka etc. keine religiösen Symbole darstellen und somit unter das Vermummungsverbot fallen.
    Damit treffen Sie den Nagel auf den Kopf. So ein Gesetzt muß her.

  51. Kein Richter sollte sich solch ein Verhalten gefallen lassen.
    Aus meiner Sicht gibt es nur eines: Gerichtsdiener, bitte entfernen sie den Gesichtsschleier. Bei Widerstand Handschellen und trotzdem die Tischdecke vom Gesicht.
    ZERO TOLERANCE, sonst geht das immer weiter!

  52. Ich verstehe jetzt das Problem nicht.
    Zwei kräftige Justizvollzugs-Beamtinnen – runter mit dem Fetzen…Teil gelöscht
    Verbrecher wie diese haben jegliches Recht auf Intimität, Berufung auf „religiösen Glauben“ ( der Islam allerdings ist keine Religion, sondern ein Verbrechen gegen die Menschheit) verwirkt.

    Und übrigens : „Mona S.“ ? Ist das ´ne Konvertierte ?
    Ich glaube, ich muß mich gleich übergeben…

  53. und wieder das klassische Schema:
    „Mona S. (21) und Mohamed M. (22)“

    liebe PI-Freunde, jetzt ratet doch mal: Ist Mona eine Irakerin? Eine Tunesierin? Eine Palästinenserin? Wohl kaum.
    Mona heißt wahrscheinlich Monika und ist stinknormale Österreicherin oder andere Europäerin… und mit wem geht sie in´s Bett? und für wen konvertiert sie mit Lust zum Islam?

    Ich wette, vor 2 Jahren noch schrieb Mona noch in der Schule Aufsätze über die „Gleichstellung der Frau“, die „Bedeutung der Emanzpiation“, die „Frauenbewegung“.. und erzählte „Männer sind Schweine“, „Frauen werden von den bösen westlichen Männern unterdrückt und ausgebeutet“ und zeigte jedem Mann den Stinkefinger, der sie anlächelte oder mit ihr flirten wollte…

    Als aber Mohammed kam, wurde aus dem Produkt unserer aufgeklärten Gesellschaft, Mona, die unterwürfigste aller Muslima… und wie Mona machen es Jahr für Jahr Millionen von Euro-Frauen…. welche Überaschung!

  54. # 25 Fentanyl

    Gute Schilderung der im Iraq praktizierten Geiselenthauptungen (wie süß doch die Allahu-Akbar-Schreie der vertierten Schlächter den Opfern in den Ohren geklungen haben mögen …). Diese grausigen Enthauptungsvideos haben mich endgültig zum erbitterten Feind des Islam gemacht (also 2004), und ich finde es sehr bedauerlich, daß man Mus’ab Al-Zarqawi, einem der Schlächter, nicht im Schneckentempo den Kopf abgetrennt hat, um ihn fühlen zu lassen, wie es ist! Diese jordanische Bestie wurde ja im „ehrlichen Kampf“ erschossen.
    Übrigens werden Enthauptungen in Saudi-Arabien von sehr geübten Scharfrichtern (die bei Gott keine Sadisten sind und das Opfer sogar um Verzeihung bitten, wenn sie mal nicht so gut arbeiten) rasch und sauber durchgeführt, so wie es bei öffentlichen Enthauptungen in Deutschland (bis 1864) der Fall war. In fast allen Fällen fällt der Kopf beim ersten Streich. Ja die Menge würde eine drohende Haltung einnehmen, wenn der SchR mal fehlrichtet.

  55. # 32 Antiburka.

    Ich fang mich nicht mehr ein …. Paßt doch zum dämlichen Eurovision Song Contest. Würde sogar gewinnen. Und im nächsten Jahr ab nach Kabul ….

  56. @66 : Siehe Beitrag Nr 55, den ich bestätigen kann :
    Mona S. ist nach einem Beitrag in Spiegel TV die Tochter einer konvertierten Österreicherin, die mit einem Ägypter verheiratet ist (Er ein Langbart, die haben beide sogar interviewt).

    Sie läuft fast in demselben Aufzug rum wie ihre Tochter und verteidigt u.a. die Attentäter im Irak (Motto : Wer hat denn wen zuerst angegriffen usw usw….). Ich vermute Gehirnwäsche von Geburt an, dann gezielte „Anpaarung“ mit dem jetzt angeklagten Islamisten.
    Eigentlich also die Mutter, angeklagt gehört !

  57. Die Burka-Schleiereule ist aus dem Saal gewiesen worden. Mißachtung des Gerichts nennt man das bei uns.
    In Deutschland hätte der Richter wahrscheinlich demütig bei der Muselin gewinselt, um sie dann gewähren zu lassen.
    Wir haben hier zwar auch eine in weiten Bereichen völlig verlotterte Justiz, aber so schlimm wie in Deutschland ist es noch nicht (wir arbeiten aber dran!)
    Ich betrachte übrigens im Analogischluß jede Verschleierung als Mißachtung der Einheimischen, die – wenn die Zeit reif ist – mit Entfernung aus dem Land zu ahnden sein wird.
    Alles auf dem Boden der Gesetze…

  58. Es ist soweit !

    Wenn eine fremde Zivilisation oder Religion
    es schafft, ihre Zwangsgebote vor der letzten
    Instanz des aufnehmenden Landes, einem Gericht, zu behaupten und durchzusetzen,
    dann stehen die Tore offen.

    Europa steckt in der Konversionsneurose.
    Inhalt der Konversionsneurose ist, auf dem Weg
    machtvollen, gewinnenden Handelns mit dem Interesse der Selbsterhaltung als 1.te Priorität umzukehren – und alle Kräfte in den
    Aufbau eines Systems der eigenen Zwangserniedrigung unter fremde Selbsterhaltung zu stellen.
    Europa zahlt den Preis der Kastration.
    „Richter in schwierigem Konflikt“ ?
    Quatsch.
    Es ist die Niederlage.
    Norm ist, was hier ist.
    Was nicht von hier ist, darf nicht Norm sein.
    Der Verzicht auf unbedingte Durchsetzung mit
    Gewalt – das ist schon die Niederlage.

    Der Richter ist allein gelassen durch die Vorgaben, die ihm seine konvertierten Oberen
    machen – er soll das fremde Recht nicht brechen, also bricht er das unsere.

    Er ließ die Frau doch aus dem Saale – mit
    Burkha.

    Das soll ein Gewinn sein ?

    Feiges Europa.

  59. #19 chefvondasganze (03. Mrz 2008 17:16)

    Anas Schakfeh, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) betont, dass es keine Verschleierungspflicht im Islam gäbe.

    Na das wird aber woanders nicht so gesehen:

    Fatwa über die Gesichtsverschleierung von Frauen

    Unverschleierte Körperteile geben Anlass zur Unruhe

    Saudi-Arabien (Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005)

    Da hat der weise Scheich recht. Sieht man jeden Tag bei uns in Deutschland: wo deutsche Schlampen unverschleiert auftauchen, ist sofort Aufruhr. Da fangen die sittlich gefestigtesten Männer an zu zittern; einige fallen in Ohnmacht; manche stürtzen sich bestialich auf die Weiber; schließlich prügeln sich die Kerls um die Frauenzimmer und schlitzen sich gegenseitig auf.

    Der Straßenverkehr kollabiert wegen der unverhüllten Weiber auf dem Gehweg; Flugzeuge stürtzen wegen der unverschleierten Weiber ab, weil die Piloten ihren Steuerknüppel nicht mehr halten können.

    Usw.

  60. #72 PrinzEugen (03. Mrz 2008 21:20)

    In Europa nehmen Männer (normalerweise) ihre Kopfbedeckung beim Betreten eines Gebäudes ab.

  61. TAZ 23.03.2004

    Berliner Richter duldet kein Kopftuch im Saal
    Zuhörerin sollte beim Prozess gegen ihren Sohn entweder ihre Kopfbedeckung abnehmen oder draußen warten. Anwältin: Noch nie erlebt. Türkischer Bund: Verbot ja – aber nur im Staatsdienst, nicht für Prozesspublikum
    BERLIN taz Schädigt eine Muslimin mit Kopftuch die Würde des Gerichts?Ja, findet ein Jugendrichter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Er zwang vor einigen Tagen eine Türkin, den Saal zu verlassen – weil sie ein Tuch ums Haar gebunden trug. Die Frau hatte als Zuhörerin einen Prozess gegen ihren Sohn verfolgt.

    „Der Richter duldet grundsätzlich keine Kopfdeckung im Gerichtssaal, sei es nun eine Baseballkappe, ein Hut, eine Kippa oder ein Kopftuch“, sagte Gerichtssprecher Arnd Bödeker der taz. „Ausnahmen lässt er nicht zu. Auch nicht aus religiösen Gründen.“ Persönlich wollte der Richter den Zwischenfall nicht kommentieren.

    Er hätte die Frau nur weiter auf der Zuschauerbank geduldet, wenn sie das Tuch sofort abgenommen hätte. Das aber war „für die gläubige Frau undenkbar“ sagt Yosma Karagöz, die als Anwältin den Sohn der Frau verteidigt. „Die Frau fühlte sich gedemütigt. Aber sie hat sich gefügt und draußen gewartet. Sie wollte den Richter nicht gegen ihren Sohn einnehmen.“

  62. Das Kopftuch des gesetzlichen Richters
    November 9th, 2006

    Ein Richter des Dortmunder Landgerichts hat am Dienstag (07.11.06) eine Schöffin ausgeschlossen, die mit einem Kopftuch zur Sitzung seiner Strafkammer erschienen war. Das Kopftuch sei Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung und daher mit der Objektivität und Neutralität des Richteramts nicht vereinbar, hieß es zur Begründung. Die ehrenamtliche Richterin hatte sich zu Beginn der Sitzung geweigert, das Kopftuch für die Dauer der Verhandlung abzunehmen. Sie wurde anschließend in dem Betrugsprozess durch einen Ersatz-Schöffen vertreten.

    Quelle: WDR.de und http://www.vier-strafverteidiger.info/index.php/das-kopftuch-des-gesetzlichen-richters

  63. #74 1683: Schon amüsant, wenn man daran denkt, dass in unserem Kulturkreis FKK-Strände und gemischte Saunen kein Problem darstellen, in islamischen Ländern aber offenbar ein verrutschtes Kopftuch ausreicht, um Sitte und Anstand vergessen zu lassen.

  64. # 78 und 79 1683
    Beides schöne Beispiele, wie man die Würde des Gerichtes durchsetzt. Wir sind hier in Deutschland. Da gelten die deutschen Regeln

    #73 Phoenix21 (03. Mrz 2008 21:25)
    Genau das meine ich auch. Wenn der Richter die Frau in der Burka aus dem Saal führen läßt, hat er verloren. Eine Plizistin hätte der Angeklagten den Schleier notfalls gewaltsam abnehmen müssen. Diese auch noch Konvertierte hat doch selebr Schuld. Warum wird sie straffällig?

  65. Ein Zusammenleben der westlichen- und der islamischen Kultur scheint unmöglich zu sein.
    Prima! Auf wiedersehen, Türken! Wenn ein Zusammenleben nichr möglich ist, muß der Gast leider gehen.

  66. #8 Fenris, #14 gw:

    Wenn der Fahrer eines Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann (aus welchen Gründen auch immer), haftet letztendlich der Fahrzeughalter.

  67. das darüber überhaupt noch diskutiert wird macht mich wütend… Vermummungsverbot & ISLAM verbieten!

    Wir sind hier in EUROPA und wir werden EUROPA verteidigen, auch wenn uns diese Politiker immer in den Rücken fallen (§ 81 StGB)!!!

  68. #86 halali
    Soweit ich weiß, haftet der eben nicht. Sonst wäre auch das Foto des Fahrers beim Blitzen sinnlos. Der Ahlter kann höchstens bei häufigen Beschwerden dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

  69. Lächerlich. Die müssen köstlich über unsere Dummheit amüsieren.
    Ein Gericht, dass unfähig ist , sich durchzusetzen.
    Es ist doch eindeutige Provokation, so im Gerichtssaal zu erscheinen.

  70. Ganz einfach. Zwei weibliche Beamte und dann kräftig ziehen. Alternativ kann man auch einen Schere benutzen.

  71. Was ist das alles nur für eine Schei*e ?

    Jeder Furz in diesem Staat ist geregelt, selbst die Krümmung von Bananen, aber vor Gericht ist das ganz allein dem Ermessen des Richters überlassen ?

    Klare Ansage ist nötig:
    Freiwillig den Pinguin ab, ansonsten eben per Zwang !
    So einfach ist das.
    Bei erforderlichem Zwang gleich mal ein Jahr mehr wegen Missachtung und so.

    Schnelle und harte Strafen sind nötig, lächerlich gemacht hat sich die Justiz lange genug mit ihrer Nachsicht gegen Gewalttäter.

    Die kriminellen Jugendlichen mit MIHIGRU lachen doch über diesen Staat.

  72. #91 Usperator (04. Mrz 2008 07:05)

    /////////////////////////i

    Warum überhaupt weiblich.
    Vielleicht sitzt ein Mann darunter. Wie will man das wissen. Vielleicht findet oder hört man sogar noch etwas explosives.

  73. Wäre ein Urteil rechtskräftig, wenn eine Verschleierte in Anwesenheit verurteilt wird und es wäre eine Andere gewesen.

    In diesem Fall wäre eine Massenkonvertierung , natürlich nur pro forma , interessant um sich aus religiös motiviertem Vermummungsrechtes immer schön bedeckt halten zu können, vor allem bei Straftaten. (zu schnelles Autofahren, Schlägerei und vieles mehr).

    Deutschland macht´s höffentlich nicht möglich.

  74. Da die Frau zur Tatzeit erst 20 war und somit als „junge Erwachsene“ gilt, steht das Duo vor einem Geschworenen-Senat unter Vorsitz eines Jugendrichters.

    Darf aber seit nunmehr 2 Jahren Autofahren, Alkohol trinken und wählen.

    Hätte ich mit 20 jemanden umgebracht, hätte ich, als Einheimischer, volles Strafrecht kassiert. So schaut’s aus.

  75. Dieser Richter ist ein Weichei. Es bringt nichts, den Prozess ohne die Frau durchzuführen. Sie hat anwesend zu sein – und zwar ohne Schleier. Ansonsten kann sie sich als Siegerin fühlen, denn der Staat hat klar gemacht, dass er ihr Interesse an der Verschleierung höher gewichtet als dasjenige des Staates an der Wahrheitsfindung.

    Das Schweizer Bundesgericht hat vor Jahren die Zwangsrasur eines Untersuchungshäftlings zwecks Gegenüberstellung als verhältnismässig eingestuft. Wieso soll es da nicht möglich sein, einer des Terrorismus verdächtigten Frau den Schleier abzunehmen. Werden in unseren Breitengraden eigentlich nur noch fiskalische Delikte mit aller Härte verfolgt und bestraft?

  76. WAT FÜR NE SCHAU IM GERICHTSSAAL :o)
    überlegt mal was wäre wenn es MO gefallen hätte Frauen grundsätzlich nackt rumlaufen zu lassen… Yeaaaaahh !

    Wie gut daß der selbsterklärte Analphabet die jüdische Tracht des Kopftuches wählte und keine extrem lippendehnenden Ringe, Nasenstiele oder Fasenachtsfratzenmasken, Riesennippelringe oder ähnliches für seine Bräute um deren Anmache durch Kumpels, Christen, Juden oder gar Djins zu verhindern.
    (Was ihn natürlich nicht davon abhielt die Frau seines „Stiefsohnes“ auszuspannen :o) und … naja ihr wißt schon: Sohnemann hat auch gleich eingesehen daß er seine (dann) EX dem Stiefpappa anzudienen hat, MO bekam zufällig zeitgleich eine Message vom Götterboten Mr. Gabriel dass dat´ klar geht… :o)… ja,ja..
    das Beste dabei: Die Leutchen waren natürlich nicht alle so dämlich das zu glauben wie der „Koran“ berichtet… ABER zum Schluß hatta se´ dann doch mehr oder weniger „überzeugen“ können (Mit den üblichen Mitteln des sanften Drucks … Fördern und Fordern halt.. :o)))

    Der Man hat´s echt drauf gehabt !!!

    Das Beste:

    Manche Damen der Schöpfung tragen ihren schicken Anmachprotektor sogar mit Stolz und sie schaffen es sogar (wenn der Macker,Onkel,Bruder etc. und MO Interpret es erlaubt) mit einem Sehfeld das kleiner ist als das Popöchen eines Steinmarders Auto zu fahren (muß wohl wie Moppedfahren sein nur verschärfter…)ja dann muß man wirklich kleinlaut sagen:

    Wenn einer unverschämt supercool ist, dann MO ! (Das meine ich ganz ernsthaft)

    Man stelle sich mal vor der Sachsenschlächter Karl hätte neben Kämpfen,Alibimissonierung, diversen Massakern und dem (vergeblichen)Üben seiner Unterschrift ein Zeitmanagement und Umfeld wie MO gehabt den Katholizismus nicht durch angestellte Paffen die dem Papst den Hintern sprichwörtlich wuschen predigen lassen sondern ne´ verschärfte Reliform aufstellen lassen… sondern gleich mal was Dazugepackt,weggelassen (ja nach Tagesform) und die Irminsul nicht plattgemacht sondern einfach weiter anbeten lassen.

    Dann müßten ma nich imma ins olle Rom pilgern sondern hätten im Westfäischen den Nabel der Welt. Schätze mal dem ollen Karl hat die Gegend nich so ganz zugesagt. Naja Pech gehabt.

    ich spinne mal weiter
    Anredeform:

    CARL CAROLUS (MÖGE FRIEDEN UND EWIGE WONNEN AUF IHM RUHEN UND DER HERR IHN ZU SEINER RECHTEN SITZEN LASSEN AUF DASS ER AM JÜNGSTEN TAG ZUSAMMEN MIT DEM HOCHVEREHRTEN GEPOTTO DER ENTE CHILINDRINA UND DEM HOCHWOHLVEREHRTEN PINOCHIO HOLZMICHELMÄNCHEN AUS DEM KYFHÄUSER ERSCHEINEN WIRD UM DIE ZU RICHTEN DIE DEM HERRN MAGENGRIMMERN BEREITETEN *) bla,bla,bla…

    (*)Formell auch zulässig
    MFUEWAIRudhizsrsludeajtzmidhgdecudhphadkeudzrddhmb

    MO ist ne´echte Option Leute, denkt mal drüber nach ! Laßt uns alle Konvertieren. Dann holen wir uns den Stein und setzen ihn auf den Kyfhäuser. Brandmichels & Co. kriegen schariakonform das was sie brauchen und die Roth die Zustände für die sie so schwärmt persönlich aus nächster Nähe mit.

    In dem Sinne.

  77. Wie es in Österreich geregelt wird, weiß ich nicht!
    Aber mit unserer politischen Correctnis müssen wir damit rechnen, daß ein Freispruch erfolgt!
    Es ist doch schon so, daß ein Vermummungsverbot bei Demos (Motarradhelm z.B.) sofort zur Festnahme führt!
    Das Vollverschleiern aber wird nicht als solches gewertet. Nicht nur, daß unter der Burka auch ein Mann stecken kann, ist die Feststellung der Personalien nicht möglich! Nur ein Abgleich Foto – Mensch macht doch erst die Feststellung aus!
    Warum der Gesetzgeber abwartet, ist auch klar! Nichts entscheiden gegen die Interessen der Muslime und schon garnicht im Vorfeld. Das ist die Prämisse! Obwohl es doch scheint, daß eine gesetzliche Festlegung dringend erforderlich ist!
    Aber die Muslime machen dann den Aufstand. Und soviel Mumm hat eben keine dieser Parteien. Die Linken wollen sowas nicht und die CDU/CSU traut sich auch nichts mehr zu!

  78. Ich kann das nicht nachvollziehen,dass niemand
    im Gerichtssaal sich traut, diesem Pinguin einfach den Schleier runterzureissen…

  79. Ich habe auch einen festen Glauben. Ich glaube an den freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Und ich glaube auch fest daran, das der Rechtsstaat hart durchgreifen darf, wenn er bedroht ist. Und genau das sollte er hier tun.

    Haha – Du bist lustig!

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