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In Köln ist es still. Seit gestern abend verzichtet man in Kneipen auf laute Musik. Sogar die nach außen schalldichten Diskotheken halten sich einmal im Jahr an die traditionell strengen Auflagen zum Karfreitag. Auch der türkische Wohltätigkeitsbasar im kulturell bereicherten Vingst nimmt darauf in soweit Rücksicht, als er die Nachbarn um Verständnis bittet, dass es etwas lauter werden könnte, wenn die Muslime vom Integrationsverein ab Karfreitag 11 Uhr ihre traditionelle Straßenfete feiern. Im Dom nimmt man ebenfalls Rücksicht. Die Herren des Malteserordens ziehen dort ganz in weiß auf. Die roten Templerkreuze sind verschwunden.

basarzelt_200.jpgDer Wohltätigkeitsbasar des Bildungs- und Integrationsvereins in Vingst überrascht gleich zweifach. Erstens durch das Fehlen auch nur vereinzelter Deutscher, die offenbar trotz der freundlichen Einladung zur etwas lauteren Karfreitagsparty, die an die umliegenden Anwohner verteilt wurde, dem Fest fernzubleiben vorziehen. So verweigern sie sich auch diesmal wieder dem gutgemeinten Angebot, sich rechtzeitig in die versammelte Parallelgesellschaft zu integrieren. Zweitens durch das Fehlen jedweden Warenangebotes, das man doch auf einem Basar für gute Zwecke gewöhnlich vorzufinden erwartet.

basar-gross_440.jpg

Immerhin ist für das leibliche Wohl der bildungs- und integrationshungrigen Muslime bestens gesorgt. Beißender Qualm, wie er in originaler Duftnote nur durch das Verbrennen von Hammelfett zu bewerkstelligen ist, zieht in dicken Schwaden von mehreren Grills durch die Nachbarschaft. Anwohnern ist zu raten, bis Dienstag morgen alle Fenster geschlossen zu halten. Dann stört es auch weniger, wenn es etwas lauter zugeht.

andacht_200.jpgFür die in Vingst verbliebenen Deutschen wird es also auch dieses Jahr, wie schon in den Jahren zuvor, nichts mit der feiertäglichen Ruhe, die uns als Medizin für die Seele verordnet sei, wie Kardinal Meisner zur gleichen Zeit im Dom predigt. Immerhin ist die beeindruckende Karfreitagsandacht dort deutlich besser besucht als das Hammelverbrennen im Rechtsrheinischen.

meisner_200.jpgDie Kathedrale ist bis zum letzten Platz besetzt. Im hinteren Teil der Kirche drängen sich die Touristen, ebenso beeindruckt von der glanzvollen Leistung des exzellenten Domchores wie die Gläubigen, darunter auffallend viele Asiaten und Afrikaner. Spannend wird es bei den Fürbitten, hatte doch die Qualitätspresse seit Tagen großen Wirbel um einen angeblich antisemitischen Text gemacht, mit dem um die „Erleuchtung der Juden“ gebetet würde. Was Kardinal Meisner dann vorträgt, klingt ganz anders: „Die Juden, die du als erstes Volk erwählt hast: Möge der Herr ihnen auf ihrem Wege die Erfüllung gewähren, die ihnen verheißen wurde“. Erst später gibt es eine weitere Fürbitte, die aber nicht speziell auf die Juden bezogen ist, sondern auf „alle, die nicht an Christus glauben“. Dort wird dann um Erleuchtung gebetet.

malteser_200.jpgZum Schluß der Andacht gibt es einen besonderen Höhepunkt. Dann trägt der Kardinal das Kreuz in einer Prozession durch die Gläubigen in den hinteren Teil des Domes zu einer symbolischen Grabstätte. Das Besondere in Köln: Die Prozession wird traditionell von einer großen Abordnung von Angehörigen des Malteserordens begleitet. Die Abkömmlinge der legendären Templer bildeten sich zur Zeit der Kreuzzüge in Jerusalem, wo sie sich der Krankenpflege und der Verteidigung des heiligen Landes verschrieben haben. An die Geschichte erinnern große rote Templerkreuze auf ihren langen weißen Umhängen. Ein seltenes Bild in unserer Zeit, die nicht müde wird, sich bei Muslimen für die damalige Einmischung zu entschuldigen. Vielleicht gar ein provozierendes Bild? Nach knapp 1.000 Jahren wurde es für die Kölner Malteser offenbar Zeit, sich neu einzukleiden. Ganz zeitgemäß mit weißen Umhängen, die dem historischen Modell bis auf eine Kleinigkeit gleichen: Das große rote Templerkreuz ist Ostern 2008 verschwunden. Immerhin, wenn man genau hinschaut, ist es noch ganz klein und verschämt an ihren Mützen. Wenn alle etwas Rücksicht nehmen, klappts eben auch mit Multikulti am Karfreitag!

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80 KOMMENTARE

  1. Im Artikel 139 ist festgesetzt, dass “der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben.”

    Dies äußerst sich dann unter Anderem in diesem “Feiertagsgesetz”, hier verankert in der “Vorschriftensammlung der Staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg” (PDF-Datei).

    ##################################
    Gibts sowas nur in Baden Württemberg???

    Paragraph 7, Absatz 2 des Gesetzes schreibt vor, dass “an den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober während
    des Hauptgottesdienstes verboten sind:

    – alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen

    – öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld
    erhoben wird.”

    Paragraph 8 des Gesetzes schreibt Folgendes vor:

    “(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) sind verboten:
    1 öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb
    hinausgehen;
    2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren
    Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
    3. öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am Totengedenktag bis 13
    Uhr.

    (2) Am Ostersonntag, Pfingstsonntag, an Fronleichnam und am Ersten Weihnachtstag sind öffentliche Sportveranstaltungen
    bis 11 Uhr verboten.”

    Paragraph 10 dann ist der Feind aller Partygänger:

    “(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag,
    Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag
    und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.
    (2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober
    sind öffentliche Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten.”

    Paragraph 11:

    “Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an Allerheiligen,
    am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag,
    Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.”

  2. Die Herren des Malteserordens ziehen dort ganz in weiß auf. Die roten Templerkreuze sind verschwunden.

    Wohl aber nicht auf Dauer – denke ich mal – die Bedrängnis durch die Feinde Christus ist noch nicht groß genug – noch kann ja angepaßt werden – aber wenn das nicht mehr funktionieren wird und auch der letzte Gutmensch vor der Wahl Islam oder Rübe ab stehen wird, kommen die Malteserkreuze wieder.

    Es ist schon sehr passend wie sich die Spreu vom Weizen trennt und wie groß der Abfall noch werden wird, aber es bleibt dabei:

    Wann immer sich nur zwei oder drei in meinem Namen versammeln, werde ich unter Ihnen sein bis ans Ende alle Tage. Jesus von Nazareth

    Das wäre dann die für mich immerwährende Osterbotschaft und da kratzt kein Mohammed und kein Allah dran.

  3. Köln hat 120.000 Bewohner muslimischen Glaubens, also deutlich mehr als 10 %. Viele bezeichnen die magische 10 % Grenze als die kritische Masse. Nun, da sich diese „Bewohner“ einen Dreck um die Sitten und Gebräuche der einheimischen Bevölkerung scheren, ist das wohl gar nicht so abwegig!

  4. #1 pb

    Ja, das ist zum Kotzen: eine religiöse Minderheit zwingt totalitär eine Mehrheit ihr normales Leben komplett einzustellen (insbesondere die von Dir angeführten Par. 10 &11 ist die absolute Unverschämtheit).

    Man sollte das Kausalitätsprinzip mal wieder beachten: warum muß sich eine Mehrheit der Minderheit anpasse, warum erdreistet sich eine „religiöse“ Gruppe, anderen aufzunötigen, wie sie zu leben hat.

    In einem echten Rechtsstaat würde selbstverständlich für keine einzige Gruppe irgendeine Ausnahme gemacht.

  5. Die Malteserkreuze sind von den Umhängen weg? Was kommt als nächstes?
    Dass die Malteserkreuze von den Rettungswagen des Malteser-Hilfsdienstes verschwinden?

    Nun, ich werde künftig stets ein Templerkreuz tragen (d.h. sobald meine Bestellung eingetroffen ist – bestellt habe ich hier ).

  6. Ein sehr guter und wichtiger Bericht!
    Es sind scheinbar nur kleine Zugeständnisse, aber eben genau dort wo Haltung geboten wäre. Schade!

  7. Diese Grillparty ist doch von der STadt genehmigt worden. Von welchem Schemelreiter ?
    Dann muss eben geklagt werden, wenn diese Party nicht hätte genehmigt werden dürfen.

  8. #3 ComebAck schrieb:

    Wann immer sich nur zwei oder drei in meinem Namen versammeln, werde ich unter Ihnen sein bis ans Ende alle Tage. Jesus von Nazareth

    Das wäre dann die für mich immerwährende Osterbotschaft und da kratzt kein Mohammed und kein Allah dran.

    Halleluja, Amen!!

    (Die Atheisten und Andersgläubige hier mögen mich bitte verzeihen, aber als bekennender Christ konnte ich jetzt nicht anders, es quoll aus mir heraus….)

  9. Ostern das Kreuz nicht zu tragen – das ist so in etwa wie Autofahren und die Räder wegzulassen.

    Jetzt gerade im BR Fernsehen: Der Kreuzweg aus Rom Station IV: Jesus wird von Petrus verleugnet.

    Wer erkennt die Parallelen?

  10. Bin ja gespannt darauf, wann die Bundeswehr das deutsche Hoheitsabzeichen, das Eiserne Kreuz, an den Kriegsgeräten überpinselt und dafür eventuell die Micky-Maus draufpinselt.

  11. #18 Douglas

    Das ist wirklich interessant – sich für was entschuldigen, dass es gar nicht gibt (Herr Wilders ist ja nun deutlich im Verzug – warum erläutert er leider nicht, oder habt ihr was gesehen?)

    Aber sie sprechen Herrn Wilders nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung ab. Ihr Verhalten ist zwar unlogisch (s.o.), aber andererseits auf dem „Marktplatz der Ideen“ nicht verwerflich. Ich würd’s zwar nicht machen …

  12. Der Malteserorden ist kein Abkömmling des Templerordens. Beide sind bzw. waren von Anfang an voneinander unabhängige geistliche Ritterorden. Warum die Umhänge der Ordensritter das Malteserkreuz nicht zeigen, das weiß ich nicht. Ich kann mir aber in keiner Weise vorstellen, das damit eine Konzession an die Mohammedanr verbunden ist.

    Zu Karfreitagsparty der Mohammedaner:

    Müssen Straßenfeste in Köln nicht vom Ordnungsamt genehmigt werden?

    Feierten die Mohammedaner ihre Karfreitagsparty mit Genehmigung?

    Wenn Ja, welcher Beamter erteilte die Genehmigung und was war seine Rechtsgrundlage.

    Hat Jemand in anderen Regionen Deutschlands ähnliche Mohammedanerpartys bemerkt?

    Lasst uns die Mohammedaner und ihre Helfershelfer verklagen. Wir müssen die Rechtgeleiteten mit aller Kraft in die Schranken weisen und zwar hier und heute.

  13. sorry, aber da haben sich in dem bericht über die malteser ein paar fehler eingeschlichen:

    1. die amlteser tragen schwarz (siehe orderofmalta.org)
    2. die malteser haben ein weißes achtspitziges kreuz – das malteserkreuz.
    und
    ganz wichtig

    3. sie sind k e i n e abkömmlinge der templer.

    bei denen im bild dargestellten handelt es sich wahrscheinlich um grabesritter .
    salu
    cagney

  14. Ich denke, sa steckt mehr als nur reine Provokation hinter.
    Das ist perfide Taktik.

    Wie schon der frühere „Tag der deutschen Einheit“ mittlerweile zum „Tag der offenen Moschee“ zurechtgebürstet wurde, geht es jetzt verstärkt den christlichen Feiertagen an den Kragen.

    In 10 Jahren wird es kein Ostern in Deutschland mehr geben.
    Ich fürchte gar, das es dann überhaupt kein Deutschland mehr geben könnte.

    voll depri
    rs

  15. Also wenn die in meiner Stadt so ne Grillparty veranstalten würden, dann würde ich mich mit ein paar Leuten zusammentun, und die Musels am Ostermontag mit den übrig gebliebenen Ostereiern bewerfen!

  16. das ist der kniefall vor der gewalt!
    das ist die politik des charakterlosen freundeskreis CDU!

    schaut was ihr gewählt habt, und überdenkt eure stimmvergabe.uckermann hat richtig gehandelt.

  17. Das Feiertagsgesetz gibts zwar überall, doch haben einige Städte, wie z.B. Wesel Ausnahmegenehmigungen für muslimische Hochzeiten erteilt, sa daß deren archaische Musik mit 500 Autos, die einer Karawane gleichen auf dem Todestag Jesu Hochzeit feiern können.

  18. #7 Deutsche Kartoffel18 (21. Mrz 2008 21:22)

    Wieder mal ne “schelle” für Kölns Bügermeister und Moslemfreund Türken-Fritz Schramma.

    Nein, das ist eine hefter Arschtritt für den Türken-Schramma.

  19. Das ist nicht nur auf Köln zu Ostern beschränkt.
    Da hat es vor einiger Zeit einen Film bei You Tube gegeben, in dem sich ein Pastor in einer süddeutschen Kleinstadt beschwert hat, dass die Türken ihre Autoradios vor der Kirche während der Christmette, voll aufdrehten und damit die Messe absichtlich störten.

    Hat jemand vielleicht diesen Film?

  20. Auch in Afghanistan feiern die MohammedanerInnen:

    http://www.focus.de/politik/ausland/afghanistan_aid_266558.html

    Afghanistan
    Brennende Fahnen in Kabul
    Aus Wut über die Mohammed-Karikaturen haben afghanische Demonstranten Fahnen verbrannt und Parolen wie „Tod den Juden und Christen“ gerufen. Der Protest richtete sich auch gegen den islamfeindlichen Film des Niederländers Geert Wilders.

    Hier noch ein Kommentar, der den Focus-Zensurfilter passieren konnte:

    ateam | 40 Kommentare (21.03.2008 18:38)
    Dänemark und die Niederlande
    sind wie kleine Kinder! Wer nicht hören will muß fühlen! Hoffentlich haben sie jetzt wenigstens verstanden!

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  21. Aus dem PI-Link zum Malteserorden:

    1099

    Einnahme Jerusalems durch das Kreuzfahrerheer des ersten Kreuzzugs und Erweiterung des Hospitals auf 200 Betten. Viele Ritter schließen sich der Bruderschaft an und leiten damit die Entwicklung zu einem Ritterorden ein.

    1113

    Genehmigung der ersten Ordensregel durch Papst Paschalis II. Die Ordensritter (damals „Hospitalritter“ oder „Johanniter“ genannt) übernehmen neben der Krankenpflege den bewaffneten Pilgerschutz und die Verteidigung des Hl. Landes.

    Keine Abkömmlinge der Templer also, sondern eher ein parallel dazu existenter Ritterorden.

  22. (3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:

    1. alle in Absatz 1 genannten Veranstaltungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr, mit Ausnahme der Großmärkte, die bis zum nächsten Tag 3 Uhr verboten sind,
    2. alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr,
    3. die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind, bis zum nächsten Tag 6 Uhr,
    4. Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes.

    (4) Bei Rundfunksendungen ist während der Zeit von 5 Uhr bis 18 Uhr (Absätze 1 und 2) und von 0 Uhr bis zum nächsten Tag 6 Uhr (Absatz 3) auf den ernsten Charakter der stillen Feiertage Rücksicht zu nehmen.

    http://www.nensel-kalender.de/nk/quellen/feiertage/nw/19890510.html

  23. Und das nennen sie Integration – dazu kann ich nur sagen: das ist genau die Musellogik: Mal mit dem Schwxxxz, mal mit dem Axxxx. Hirn haben die auf alle Fälle keins.

    Man kann ihnen 100x einen Lexikon vor ihre Nase halten, 100x die Bedeutung des Wortes Integration vorlesen und dann kommen sie mit ihrem Affenhirn und nennen so was Integration – die sind einfach irrsinnig.

  24. Ruft mal bei der Polizei an. Was die lieben Muselmanen dort abziehen ist verboten!

    „Ordnungsamt – Besondere Vorschriften zum Karfreitag
    Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass für den “stillen Feiertag” Karfreitag und für den Vorabend zu Karfreitag besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen gelten.
    22.03.2005

    Sowohl für diejenigen, die am Gründonnerstag Abend oder am Karfreitag etwas unternehmen wollen, als auch für potentielle Veranstalter dürften die folgenden Hinweise daher von besonderem Interesse sein: Am Gründonnerstag (24. März) ist ab 18 Uhr jegliche öffentliche Tanzveranstaltung verboten.

    Am Karfreitag (25. März) und noch bis Karsamstag, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.

    Darüber hinaus müssen an Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken und Autowaschanlagen (gilt auch für die Staubsauger an Tankstellen) geschlossen bleiben. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz am Karfreitag Wohnungsumzüge.

    Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen, öffnen dürfen auch die Museen. Über Ausnahmen von den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes NW entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg.

    Die Stadt appelliert daher an alle Betreiber von Gaststätten, Tanzlokalen, Diskotheken und alle anderen Veranstalter von Theater- und Musikaufführungen, diese Verbote zu beachten. “

    http://www.hagen-58.de/Nachrichten/Hagen

  25. Das Fest hat eigentlich die Stadt Köln zu verantworten. Immerhin vergibt sie bzw. die zuständigen Behörden die Genehmigung. Die Bürger sollten sich hier an der richtigen Adresse beschweren, vielleicht auch direkt beim OB.

  26. Die Stadt kann sich nicht über Landesrecht hinwegsetzen. Da muß ein Polizist vor Ort einschreiten wenn man ihm den entsprechenden Gesetzespassus vor die Nasehält. Bei Nichteinschreiten ist es Rechtsbeugung und führt bei Anzeige automatisch zu einem Disziplinarverfahren.

  27. Tja, letztes Jahr Karfreitag wollte in meiner etwas entfernteren Nachbarschaft so ein Steineniederwerfer seine SATan-Schüssel per Hammerschlagbohrer an die Aussenwand anbringen.
    Auf die Frage ob er wisse welch ein Tag denn wäre, atwortete dieser er wisse schon dass das ein christlicher Feiertag sei. Na dann pack dein Werkzeug schön mal ein forderte ich ihn auf, er befinde sich immer noch im Haus des Krieges (darr den herben 🙂 und nicht im niedergeworfenen Haus (der bes islam :-).
    den Harb könne er gleich sofort haben.
    Was geschah? Er versuchte mich bösen Blickes anzufunkeln und ich grinste freundlich zurück.
    Danach ging ein Geheule und Gewinsel los. Mein Grinsen wurde breiter. Nach meiner Aufforderung ins haus zu gehen und feiernde Christen nixht zu belästigen, verschawand er doch tatsächlich. Die Satan-Schüssel kam erst am Dienstag nach Ostern an die Wand.
    Da klingelte ich auch gleich bei ihm und meinte, na geht doch.
    Die Musels im Haus hielten dabei nur Maulaffen feil.
    Geht doch wenn man es nur will 🙂
    Die deutschen, christlichen Nachbarn (Psychodoktor samt Gattin) hatten ängstlicherseits keine Einwände bei karfreitäglicher Störung, so sind sie halt die lieben Gutmenschen.

    Fröhliches Fest der Ostara allerseits.
    Und geht mehr auf die Straße und zeigt Präsenz mit Rückgrat.
    Oder ist das alles nur eine Angelegenheit der Heiden?

    Sowas wie in Köln heute darf nicht vorkommen!

  28. Es wäre jedenfall angebracht einen Antrag auf Ermittlung der Umstände der zugrundeliegenden Sondergenehmigung bie der Bezirksbehörde und bei Rat der Stadt Köln zu stellen. Dabei wäre eine Einbeziehung der örtlichen Medien (besonders der Boulevardmedien) durchaus von Nutzen. Wer hat das unterschrieben? Da läst sich leicht ein Strick für den Unterzeichner draus drehen 🙂

    Hier mal etwas weiterführende Quellensuche

    Hier der genaue Wortlaut:

    Freitag, 14. April 2006 (Karfreitag)
    Zwischen 6 und 11 Uhr, also zu den Hauptzeiten der Gottesdienste, sind die Einschränkungen am größten. Dann sind grundsätzlich alle Veranstaltungen verboten.

    Anschließend sind einige wenige Veranstaltungen zulässig. Sie müssen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sein, die dem besonderen Wesen dieses Feiertags entsprechen. So sind auch klassische Musikkonzerte oder ernste Theateraufführungen nur dann erlaubt, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen.

    Verboten sind hingegen alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen oder Ereignisse, wie etwa
    Märkte,

    gewerbliche Ausstellungen,

    Tauschbörsen,

    Sportveranstaltungen, einschließlich Pferderennen,

    Zirkusaufführungen,

    Volksfeste,

    Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken, aber auch

    Wohnungsumzüge.
    Autowaschanlagen, Spielhallen, Videotheken und Wettannahmestellen müssen ebenfalls geschlossen bleiben.

    Weiter:

    Gesetz über die Sonn- und Feiertage
    (Feiertagsgesetz – SFG)
    Gesetz Nr. 1040

    Vom 18. Februar 1976 (Amtsbl. S. 213), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr. 1637 vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 75, 77)

    Siehe auch BS Saar unter Nr. 1131-1.

    – Auszug –

    § 1 Allgemeines

    (1) Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage und die kirchlichen Feiertage sind nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.

    (2) Der Schutz gilt von 0.00 bis 24.00 Uhr, wenn in den nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.

    § 1 SFG entspricht folgenden Vorschriften in den Ländern:

    Baden-Württemberg: § 5 FTG; Bayern: Art. 1, 2 FTG; Berlin: § 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Brandenburg: § 1 FTG; Bremen: § 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Hessen: § 5 HFeiertagsG; Mecklenburg-Vorpommern: § 1 FTG; Niedersachsen: § 1 NFeiertagsG; Nordrhein-Westfalen: § 1 Feiertagsgesetz NW; Rheinland-Pfalz: § 1 LFtG; Sachsen: § 4 Abs. 1 SFG; Sachsen-Anhalt: § 1 FeiertG; Schleswig-Holstein: § 1 SFTG; Thüringen: § 1 ThürFtg.

    Eine entsprechende Regelung fehlt in Hamburg.

    ——————————————————————————–

    § 4 Allgemeine Arbeitsverbote

    (1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.

    (2) An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind vorbehaltlich des § 5 alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- oder Feiertages widersprechen.

    § 4 SFG entspricht folgenden Vorschriften in den Ländern:

    Baden-Württemberg: § 5 Abs. 1 FTG; Bayern: Art. 2 Abs. 1 und 2 FTG; Berlin: § 1 Abs. 3 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Brandenburg: § 3 FTG; Bremen: §§ 3, 4 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Hamburg: § 1 FeiertagsSV; Hessen: § 6 Abs. 1 HFeiertagsG; Mecklenburg-Vorpommern: § 3 FTG; Niedersachsen: § 4 Abs. 2 NFeiertagsG; Nordrhein-Westfalen: § 3 Feiertagsgesetz NW; Rheinland-Pfalz: § 3 LFtG; Sachsen: § 4 Abs. 2 SFG; Sachsen-Anhalt: § 3 Abs. 1 und 2 FeiertG; Schleswig-Holstein: §§ 4, 5 Abs. 1 SFTG; Thüringen: § 4 Abs. 1, 2 ThürFtg.

    ——————————————————————————–

    § 5 Ausnahme von den Arbeitsverboten

    (1) Von den Verboten nach § 4 Abs. 2 sind ausgenommen

    1. Tätigkeiten, die nach Bundes- oder Landesrecht zugelassen sind,

    2. die Tätigkeiten der lizensierten Postunternehmen sowie der Versorgungsbetriebe und -anlagen, der Eisenbahnen und sonstiger Unternehmen, die der gewerbsmäßigen Personenbeförderung dienen,

    3. die Tätigkeit der Hilfseinrichtungen des Verkehrs mit der Maßgabe, daß Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen nur zulässig sind, soweit sie für die Weiterfahrt erforderlich sind,

    4. die im Fremdenverkehr üblichen Dienstleistungen persönlicher Art,

    5. Tätigkeiten zur Verhütung oder Beseitigung eines Unglücks oder eines Notstandes oder zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Sachen,

    6. unaufschiebbare Tätigkeiten im Haushalt oder in der Landwirtschaft,

    7. die Öffentlichkeit nicht störende, nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus oder Garten,

    8. Tätigkeiten, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen. Dazu gehören insbesondere der Betrieb von Saunas, Bräunungs- und Fitneßstudios.

    (2) Bei den erlaubten Tätigkeiten ist auf das Wesen des Tages Rücksicht zu nehmen. Unnötige Störungen, insbesondere Geräusche, sind zu vermeiden. Eine Störung der Gottesdienste darf nicht eintreten.

    § 5 SFG entspricht folgenden Vorschriften in den Ländern:

    Baden-Württemberg: § 6 Abs. 3 und 4 FTG; Bayern: Art. 2 Abs. 3 FTG; Brandenburg: § 4 FTG; Hamburg: §§ 1, 2 FeiertagsSV; Bremen: § 4 Abs. 2 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Hessen: § 6 Abs. 2 und 3 HFeiertagsG; Mecklenburg-Vorpommern: § 4 FTG; Niedersachsen: § 4 Abs. 2 NFeiertagsG; Nordrhein-Westfalen: § 4 Feiertagsgesetz NW; Rheinland-Pfalz: § 4 LFtG; Sachsen: § 4 Abs. 3 SFG; Sachsen-Anhalt: § 3 Abs. 2 und 3 FeiertG; Schleswig-Holstein: § 4 SFTG; Thüringen: § 4 Abs. 3 ThürFtg.

  29. Diesen Scheinheiligen geht es hiebei doch gar nicht wirklich um Religion.
    Die wollen doch bloß die Herrenmenschen spielen. Und die Einheimischen schikanieren.
    Und sonst gar nichts.
    Denn so religiös wie die tun, sind die doch nie und nimmer!!!

  30. Ich unterstelle eine bewußte Provokation. Ostern ist – leider ist das kaum noch bekannt – das höchste Fest der Christenheit.
    Wenn wir während des Ramadan ein Grillfest neben der Moschee veranstalteten, wären die Heiden mal wieder „beleidigt“. Wünschenswert wäre ein möglichst lauter Protest der Einheimischen.

  31. Grillfest ???
    well BBQ Party with Pork and Beer a Rodeo and Musik von Gospel über Country bis hin zu Rock usw.
    Möglichkeiten derer gibt es viele.

  32. Interressant ! wieso geht eigentlich PI hier nicht auf das äußerst tolerante Christentum ein, was auf Grund eines Feiertages ! ALLEN anderen Menschen verbieten will zu feiern, oder zu arbeiten? wenn das der Islam machen täte, würde der Mob hier wieder toben.
    Aber so zeigt sich das Ihr nicht an einer aufgeklärten Gesellschaft interresse habt, sondern auch bloß in eurem Glauben verblendet seit wie die Moslems.
    Wenn das was Ihr fordert, das erstarken der christlich- jüdischen Kultur, sich durchsetzten täte, wäre kein Unterschied zum Islam zu spüren, es wäre ein Gottesstaat geführt von Tyrannen und kontrolliert von Schafen zur Unterdrückung Andersdenkender.

    Es handelt sich nicht um ein kirchliches, sondern um ein staatliches Verbot. Könnte damit zusammen hängen, dass Deutschland sich in einer bestimmten geistesgeschichtlichen Tradition versteht. Gut, das ist jetzt zu hoch. Einfacher: Alle müssen sich an Gesetze halten, unabhängig, für wie blödsinnig man sie hält. Es scheint aber eine Ausnahme zu geben. Und darum geht es. PI

  33. Was für ein unmenschlicher Akt.

    Wenn jetzt irgend eine Andere Glaubensgemeinschaft, Verein usw. an diesem Tag ein Öffentliches Fest Veranstaltet hätte oder Bier ausgeschenkt, keinen würde es großartig stören.

    Die meisten Deutschen nehmen ihrer Religion eh sehr locker.

    Allerdings wir befinden uns ja in Deutschland Ordnung muss sein und so ein Basar ist ja eine bewusste Provokation und Kriegserklärung gegenüber der Christenheit.

    Man könnte ja auch mal einfach mit den Veranstalter im Vorfeld reden ob man das Fest nicht auf einen anderen Tag verschieben könnte. Wenn es doch Einladungen an die Nachbarn gegeben hat.
    Oder man könnte ja mal einfach die Einladung annehmen.
    Die bösen gemeinen Muslime.

    Es gibt ja schließlich sonst keine Probleme in diesem Land

    Es geht hier darum, dass ein Teil der Bevölkerung sich etwas leisten darf, wofür andere eine ordentliche Geldstrafe abdrücken müssten. Oder meinst Du, die Disobetreiber gehen heute alle in die Kirche? Geh mal in unser Archiv… letztes Jahr am Ostersonntag gab es eine ähnlichen Fall (Verkaufsverbot) PI

  34. Wenn an einem der höchsten christlichen Feiertage solch ein Zirkus veranstaltet wird, dann hat das eben nichts mit Integration zu tun sondern viel mit Provokation. Aber anscheinend hat dieser Rummel ja den Segen von Behörden und Politikern, was wieder einmal mehr deren besondere Verbundenheit zu unseren muselmanischen Kolonisatoren unter Beweis stellt. Und das ist der eigentliche Skandal. Rücksicht auf die Belange von christlichen Deutschen ist von diesen Herrschaften nicht zu erwarten, auch nicht von denen, die das C im Parteinamen führen. Das Verhalten dieser Kaste ist ein Schlag ins Gesicht für alle gesetzestreuen Deutschen, die sich hoffentlich bei der nächsten Kölner Kommunalwahl bei „ihren“ Politikern bedanken. Über die zunehmende Politik- und Staatsverdrossenheit braucht sich da niemand mehr zu wundern – und über die zunehmenden Auswanderungszahlen ebenfalls nicht. Krieg und Flucht hängen eng miteinander zusammen. Und dass in diesem Land ein Krieg gegen die einheimische Bevölkerung stattfindet, kann kein ernsthafter Mensch mehr bestreiten.

  35. Folgenden Brief schrieb ich den Maltesern in deren feedback-Formular auf malteser.de:

    Sehr geehrte Herren Malteser!
    ich fand folgenden Artikel:
    http://www.pi-news.net/2008/03/karfreitagsbraeuche/

    Wenn diese Angaben stimmen, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als sie, werte Herren, als die größten Witzfiguren des Katholizismus zu bezeichnen.
    Wie könnt Ihr nur mit diese jahrhundertealten Tradition brechen?
    Was denkt Ihr Euch dabei, was glaubt Ihr wohl, was sich Eure Brüder und Schwestern im katholischen Glauben dabei denken? Meint Ihr tatsächlich, daß sie die Aufgabe des heiligsten Symboles ihres Glaubens, des Kreuzes, willkommen heißen?
    Wen der von PI unterstellte Grund des Verzichts auf das Kreuz den Tatsachen entspricht, dann dürft Ihr Euch nicht wundern, wenn mehr und mehr Katholiken es vorziehen, aus dieser Kirche auszutreten.
    Ihr seid dann nicht mehr als das, was Jesus Christus in seinem Gleichnis vom „Salz der Erde“ beschrieb.
    Jenes geschmacklose Salz, das auf den Boden verschüttet wird, auf das man tritt.
    Eure glorreiche Vergangenheit – zugleich mit den Tempelrittern und dem Deutschen Orden!
    Und nun dies!
    Mir ist zum Kotzen!

    Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung verbleibe ich –
    ein seit Jahren aus der Kirche ausgetretener Neuheide

    Ob diese Herrschaften den Brief auch erhielten, ist mir nicht klar, da ich eine php-Fehlermeldung nach dem Absenden erhielt.
    Nun, dann bekommen sie die Antwort eben über Politically incorrect!

  36. Die Mohammedaner beschweren sich wegen jeder Kleinigkeit über verletzte religiöse Gefühle, selber genieren sie sich aber nicht, an einem hohen christlichen Feiertag einen lauten, stinkenden Jahrmarkt abzuhalten. Um jeder Kritik an diesem Krämermarkt zuvor zu kommen, wird dieser mit dem Begriff „Integration“ verknüpft, damit man Gegner dieses Türkenfestes, gleich mit der Fremdenfeindlichkeits-Keule erschlagen kann. Meiner Meinung nach dient dieser Rummel nur einem Zweck, nämlich zu provozieren.
    Genau so empfinde ich es eine Frechheit wenn man den Tag der „offenen Moschee“ mit dem Tag der Deutschen verknüpft.
    Ich kann mir nicht helfen, dies ist einfach ein unkultiviertes, unverschämtes, instinktloses, primitives …..-volk und wird es ewig bleiben.

  37. P.S.:
    Zu Zeiten der Tempelritter gab es auch den Malteser-Orden, ein Ritterorden, der in Jerusalem Hospitale führte.
    Bald darauf wurde der Deutsche Orden gegründet, in dessen Satzungen die hospitalitas der malteser und das militärische der Tempelritter miteinander verbunden wurden.
    Die Tempelritter hatten einen weißen Umhang mit rotem Kreuz, die Ritter des Deutschen Ordens einen weißen Umhang mit schwarzem Kreuz.
    Aus diesem Grund gab es bald darauf mächtig Zoff zwischen den Tempelrittern und denen des Deutschen Ordens – der erste copyright-Streit 😀
    Der papst entschied aber, daß der Deutsche Orden sein Ornat so behalten dürfe, wie gehabt.
    Möglicherwise sind jene abgelichteten Gestalten Mitglieder des Deutschen Ordens – man sieht ja deren Vorderseite, wo die Kreuze zu sehen wären, nicht.
    Der Deutsche Orden war zuletzt im ersten Weltkrieg „militärisch“ tätig – allerdings nur in den Feldlazaretten.
    Danach wurde er vor die Wahl gestellt, sich in einen reinen Priesterorden zu wandeln oder aufgelöst zu werden.
    Er wandelte sich.

  38. # 23: „Lasst uns die Mohammedaner und ihre Helfershelfer verklagen. Wir müssen die Rechtgeleiteten mit aller Kraft in die Schranken weisen und zwar hier und heute“

    Sehr gute Idee!! Und zugleich beleidigt tun, das auch als Heide- denke mal dass die Mehrheit der sogenannten ‚Rechtsgläubigen‘ noch nicht mal an ihren Beduinenkult glauben, sondern das alles nur für ihre mittelalterlichen Zwecke benutzen. Schlagen wir endlich mit massiven Anzeigen wegen jedmöglicher Verletzung unserer Religion/Demokratie/unseren Gesetzen ZURÜCK! Dieses Pack meint doch auch, und durch unsere Gesetze immer mehr einzugrenzen bis wir uns völlig auflösen, also sollten ALLE endlich handeln und Anzeigen erstatten bis es kracht! Und ebenso genaue Erklärungen von verantwortlichen behördlichen Stellen einfordern, Ortspolitiker anschreiben usw. usf. Lasst uns massiv rechtlich zurückschlagen – bei jeder Kleinigkeit, wobei und diese ‚Herrschaften‘ ja täglich und überall zeigen, dass vieles keine Kleinigkeiten sind.

    # 53 Sarin: Schicks denen einfach per Post.

  39. Also, ich war am Karfreitag auf einer „Tanzunterhaltung“ in Baden-Württemberg, davor noch habe ich mich in öffentlichen Räumen mit Schankbetrieb aufgehalten und es gab keine Polizeirazzia. 😉

    Zumal ich von solchen Gesetzen nichts halte, Religion sollte Privatsache bleiben, ob ich an Weihnachten, Ostern, Chanukka oder zum Zuckerfest in einer Diskothek steppe wie der Bär soll mir da auch keiner verbieten dürfen.

  40. Es gab in Deutschland eine Zeit, da machte sich die SA auf, um in bestimmen Gegenden „Provokationsmärsche“ durchzuführen.

    Heute veranstalten die neuen Herrenmenschen aus dem Morgenland am höchsten Feiertag der Christenheit ein fröhliches Hammelgrillen mit lautem Getöse um zu demonstrieren, wer ab sofort das Sagen hat.

    Die meissten Deutschen besitzen noch nichteinmal den Ansatz einer Kenntnis zu diesem ungeheuerlichen Verhalten.

    Demokratie und Freiheit sind in Gefahr und müssen verteidigt werden.

    Ich gehe jetzt Laufen, muss mich fit halten…

  41. Die meissten Deutschen besitzen noch nichteinmal den Ansatz einer Kenntnis zu diesem ungeheuerlichen Verhalten.

    wie wahr wie wahr.

    Gab vor Jahren mal eine Umfrage zu Thema Ostern warum wieso usw.

    Eine Antwort so einer „Ansatzlosen“ lautete im Wortlaut: (die hat sich in mein Gedächtnis unlöschbar „eingebrannt“

    Och Gott Ostern ?? Ich bin nicht in der Kirche (man achte auf dne Wortzusammenhang).

    Und genau so ist die große Mehrheit mittlerweile in Verblödungslandie D.

    Nicht wissen was Ostern ist aber sämtliche Folgen von GZSZ auswendig „kernern !!!!“

    Irgendwie hat Orwell hier schon gewonnen.

  42. @#59 Krampen

    Wieso hattest Du an Karfreitag einen arbeitsfreien Tag, um Dich zu vergnügen? Leute wie Du sollen an christlichen Feiertagen malochen.

  43. Ich hoffe doch wirklich sehr, dass die Malteser (wenn es denn welche waren) einen wichtigen Grund hatten auf das Kreuz zu verzichten. Wenn es wirklich Rücksichtnahme auf den Islam wäre, dann sollten die Herren die Mäntel ablegen, sie wären ihn dann nicht wert!

    Ein stolzer Vertreter der Templer (wenn auch nur auf Mittleralterfesten)

  44. Da ein gläubiger Christ am Karfreitag kein Fleisch ißt, handelt es sich bei der Hammel-Grillparty mitnichten um ein Integrationsfest, sondern um eine offene Beleidigung des Christentums. Da in umgekehrten Fällen IMMER zugunsten dauerbeleidigter Moslems entschieden wird, auch sollte in diesem Fall einmal ein Gerichtsverfahren angestrengt werden.
    Ein „Integrationsfest“, zu dem ein Christ nicht gehen kann, weil es seinen Glauben beleidigt, das wäre doch mal was ganz, ganz neues.

  45. #65 KyraS

    Sehr guter Kommentar… wollte gerade etwas in der Richtung schreiben!

    An alle:
    organisiert doch ein „Integrationsfest“ während des Ramadan, an dem es nur Schnitzelbrötchen und Bratwurst gibt. Besonderst darauf zu achten ist, das Ende Festes sollte vor Sonnenuntergan sein!

  46. Diese Männer handeln doch nur nach einem „arabischen Sprichwort“ welches ich von einem Türken gehört habe:
    „Ohrfeige deine Frau jeden Morgen bevor du aus dem Hause gehstuch wenn Du keinen Grund dafür hast. Sie wird den Grund schon kennen.“

  47. zu #67
    sorry!!

    der Kommentar gehört natürlich zum Bericht tuerkei-gewalt-gegen-frauen-nimmt-zu

  48. #15 Mark Kant (21. Mrz 2008 21:38) Gleiche Rechte und Pflichten für alle Bürger ?
    Nicht in Gutmenschdeutschland, schon gar nicht im islamisch bereicherten Köln: http://www.pro-koeln.org/artikel4/osterruhe.htm

    —–

    Es wird erst wieder Ruhe herrschen, wenn wir den letzten Hammelfresser aus unserem Land geworfen haben.
    Zuviel ist zuviel! Diese Unmenschen! Raus aus Köln, raus aus Deutschland!

  49. #64 meinereiner
    Wenn es wirklich Rücksichtnahme auf den Islam wäre, dann sollten die Herren die Mäntel ablegen, sie wären ihn dann nicht wert!

    —–

    Richtig! Sollten die Ordensmänner wirklich wegen der Islamis auf das Kreuz verichtet haben, haben sie damit selbiges verleugnet.
    Dann bitte runter mit der Kutte!

  50. PI zitiert den Kölner Gottesmann Meisner:

    “Die Juden, die du als erstes Volk erwählt hast: Möge der Herr ihnen auf ihrem Wege die Erfüllung gewähren, die ihnen verheißen wurde”.

    Das sog. „heilige Buch“ der Mohammedaner: Haß, Dummheit und und Rassismus.

    Sure 98:6 „Die Ungläubigen unter den Leuten des Buches (Juden und Christen): Sie sind von allen Wesen am abscheulichsten“.

    Sure 8,55: „Siehe, schlimmer als das VIEH sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“

  51. #65 KyraS (22. Mrz 2008 10:19)

    „Da ein gläubiger Christ am Karfreitag kein Fleisch ißt, handelt es sich bei der Hammel-Grillparty mitnichten um ein Integrationsfest, sondern um eine offene Beleidigung des Christentums. Da in umgekehrten Fällen IMMER zugunsten dauerbeleidigter Moslems entschieden wird, auch sollte in diesem Fall einmal ein Gerichtsverfahren angestrengt werden.
    … „/i>

    Die Pro-KölnerInnen sprechen vom“Spitz formulierten“ Antrag zum Thema. Ich fine ihn eher dezent-sachlich formuliert:

    » 20. März 2008:

    Osterbambule in Vingst

    Alle Jahre wieder wird den Bürgern in Vingst die Osterruhe von einem islamischen Basar streitig gemacht. In diesem Jahr sind die Moslems freundlich und vorausschauend: mit dem oben dokumentierten Flugblatt informieren sie ihre ungläubigen Nachbarn vorab darüber, daß es auch in 2008 ab Karfreitag wieder etwas lauter werden wird. Bereits im April 2007 hat pro Köln über die islamische Osterbambule berichtet – leider bislang ohne Reaktion bei der Stadt. Deshalb stellen wir den skandalösen Vorgang jetzt auf eine offizielle Schiene und bringen in der Bezirksvertretung Kalk eine spitz formulierte Anfrage ein. Im einzelnen wollen wir wissen:

    1.) Welche Informationen liegen der Verwaltung über den islamischen Osterbasar in Vingst vor?

    2.) Auf welcher Rechtsgrundlage wird dieser alljährlich in der Ostheimer Straße von Karfreitag bis Ostermontag stattfindende Basar genehmigt?

    3.) Warum sind die Veranstalter an das Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe nicht gebunden?

    Auf die Antworten der Verwaltung sind wir sehr gespannt, und wir hoffen selbstverständlich auf den pro-Köln-Effekt: sobald die Bürgerbewegung den Finger in eine Wunde legt, wird in vielen Fällen die Stadtverwaltung aktiv und ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der von uns aufgezeigten Mißstände.

    Nach Ostern werden wir einen Bildbericht über den diesjährigen Osterbasar ins Internet stellen, und selbstverständlich sorgen wir in Vingst für die Aufklärung dieses jährlich wiederkehrenden, ungeheuerlichen Vorgangs, der nur als Schlag ins Gesicht der letzten in Vingst noch verbliebenen Ur-Kölner gewertet werden kann!
    «

    http://pro-koeln.org

  52. #74 Philipp (22. Mrz 2008 12:46)

    Finde ich gut, daß Pro Köln sich dafür einsetzt, daß vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind.

  53. #66 mariachi (22. Mrz 2008 11:02)

    An alle:
    organisiert doch ein “Integrationsfest” während des Ramadan, an dem es nur Schnitzelbrötchen und Bratwurst gibt.

    Selbstverständlich muss Bier und Korn dabei in Strömen fliessen, Ausschank aber nur an Rechtgläubige.

  54. Hallo,

    findet Ihr nicht, dass es eher bedenklich ist, dass man zum Anti-Islam-Kongress Le Pen eingeladen hat? Ich finde die Idee des Kongresses nicht schlecht aber Le Pen einladen halte ich fuer falsch. Das wirkt eher abschreckend und man liefert den Linken Gegnern ordentlich Munition.

    Gruss,
    Joerg

  55. Man müsste sich zusammen tun,es sind ja viele Kölner und Kölnerinnen im Forum.naja ,vielleicht kann Pro.Köln gegen diese Anmassungen der Moslems vor Gericht und gegen OB.den Türkenfreund Schramma was erreichen.Mein Mann und ich bekreuzigen uns jetzt immer wenn uns Moslems begegenen,habe den tipp von einem User bekommen es hat sich noch kein Moslems beschwert aber ich glaube die waren nur ein bisschen irritiert.

  56. Da ein gläubiger Christ am Karfreitag kein Fleisch ißt, handelt es sich bei der Hammel-Grillparty mitnichten um ein Integrationsfest, sondern um eine offene Beleidigung des Christentums. [….]

    @ (#65) KyraS (22. Mrz 2008 10:19)

    Ist das biblisch begründet, daß ein Christ kein Fleisch am Karfreitag ißt? Sollte mir da etwas entgangen sein? Ich aß auch schon an einem Karfreitag Fleisch. Kann es sein, daß es nur zu katholischen Traditionen gehört?

    Paulchen

  57. Hier habe ich noch etwas gefunden, zum Thema Fisch und Christentum:

    http://www.jesusclick.net/content/das-fisch-symbol-%3F

    [….] Das ?????-Symbol ist daher m. E. kein christliches Symbol, sondern ein Geheimzeichen aus dem babylonischen Mysterienkult. In den Katakomben Roms, in denen unter anderem das Fisch-Symbol zu finden ist, hielten sich nicht nur Christen auf, sondern auch Anhänger babylonischer Mysterienkulte. Warum sollten die ersten Christen das damals schon als Okkultzeichen bekannte Fisch-Symbol zu ihrem Erkennungszeichen gemacht haben?

    Im gesamten Altertum war der Fisch ein Sinnbild für die babylonisch-ägyptische Liebesgöttin und Himmelskönigin Ischtar Venus (Isis) und ihrem Sohn Tammuz (Horus); daher wurde Ischtar Venus häufig auch mit einem Fisch auf ihrem Kopf oder in Begleitung eines Fisches abgebildet. Noch heute wird übrigens in vielen katholischen Familien an jedem Freitag, dem Tag der Ischtar -Venus, der babylonischen Himmelskönigin, traditionsgemäß Fisch gegessen. Es ist also von vornherein wahrscheinlicher, daß das ICHTHYS -Zeichen in den Katakomben von Verehrern der Ischtar-Isis stammt als von Nachfolgern Jesu, die ja genau wussten, dass dies ein Zeichen aus den Mysterienkulten war, so dass es ihnen schon deshalb wohl kaum in den Sinn gekommen wäre, dieses okkulte Zeichen für welchen Zweck auch immer als christliches Symbol auch nur in Betracht zu ziehen, geschweige denn es selbst an die Wände zu kritzeln.

    In Rom wird die Ischtar-Isis heute als „Maria“ verehrt. Das alte Porträt der Isis fand als das Bild der Jungfrau mit dem Kind bischöfliche Zustimmung und die Statuen wurden kurzerhand in Maria mit dem Christuskind umbenannt.

    Auch die Germanen hatten den Fisch als Symbol-Zeichen für ihre Fruchtbarkeitsgöttin Freya. Die Inder nehmen den Fisch als Symbol für Ihren Sonnengott Vishnu. Okkulte Zirkel haben den Fisch als eintätowiertes Erkennungszeichen. Magier dient der Fisch als Symbol für die Geister. [….]

    Paulchen

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