Ein muslimisches Ehepaar, dass die zwölfjährige Tochter vor den unzüchtigen Blicken der Mitschüler und Lehrer schützen will, ist vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vorerst gescheitert. Die Tochter muss am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn das einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle. Der Erziehungsauftrag des Staates wiege schwerer. Wir werden sehen, ob dieses Urteil zugunsten der Integration und gegen gesellschaftliche Ausgrenzung auch in der bereits angekündigten Berufung Bestand haben wird.

(Spürnasen: Sucher, Stephan v. L., Baschti, Oswald, Koltschak und Spürnase)

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86 KOMMENTARE

  1. Endlich mal standhaft „Europäische Grundwerte“ klar gemacht! Kopf und Daumen hoch!

  2. Das wird auf alle Fälle kein Schuß nach hinten werden, weil wenn Musels lernen sich anzupassen, ihnen Grenzen wie beim Kleinkind gesetzt werden, dann wird es auch angenommen werden! Es wird alltägliche Routine werden und keiner hat Grund sich dabei aufzuregen!Integration geglückt!

  3. Wartet mal nach der Berufung: Der linke Gutmenschenrichter wird das „diskriminierende“ Urteil sofort rückgängig machen und stellt sofort einen Sozialpädagogen und einen islamischen Schwimmlehrer!

  4. Zum völkerverbindenden Schwimmunterricht gibt es auch Stellungnahmen vom interkulturellem Rat.
    http://www.interkultureller-rat.de
    Leute, stärkt euch bevor Ihr diese Seite aufruft. Vielleicht könnt Ihr diese naiven Islamophilen mit Argumenten richtig auseinandernehmen
    Viel Spaß

  5. Habe da einen „Uralten“ Link ausgegraben

    http://www.youngnet.it/article.php?sid=1588&modul=life

    Auf den Kommentarbereich von DG-Blog
    schreibt Anonym:

    Mußte lachen, als ich das gelesen habe.
    Bozen gehört , zu den heißesten Städten Italiens, und wenn es mal die in Bozen die üblichen
    Temperaturen, zwischen 35-40 Grad hat, kann es natürlich unter dem Tschador warm werden.
    Aber die Ideen sind nicht schlecht, so erspart man sich zu Hause, einen Zweigangwaschgang, und spart Strom und Wasser. Nur wenn die reinspringen, dauert es sicher eine Viertelstunde, bis das Wasser an die Haut kommt, und wenn sie wieder rausteigen, dann ist die Wanne halb leer..

  6. Der „…Erziehungsauftrag des Staates wiegt schwerer als die Religionsfreiheit…“? Uiuiui. Gewagt und durchaus zweischneidig.
    Unabhängig davon: So sehr ich das vorliegende Urteil für sinnhaft halte, würde es mich sehr wundern, wenn es – soweit es sich tatsächlich auf diese Begründung und nicht auf die derzeitige Unmöglichkeit der Organisation eines zweigeteilten Unterrichts stützt – nicht in der nächsten Instanz kassiert wird.
    Sollte das Urteil allerdings bestätigt werden, ließe sich juristisch die so genannte Religion des Friedens noch an vielen weiteren Stellen hinter ihren Zaun ..äh.. in ihre Schranken weisen *träum*

  7. Da bleibt den Musels doch eigentlich nur noch, die Kleine krank zu melden… Sofern sie es ernst nehmen, mit ihrer „Religion“…

  8. Das ist mal ’ne gute Nachricht! Mal sehen, ob die Berufung – sofern sie eingelegt, was wahrscheinlich ist – zum gleichen Ergebnis kommt.

    Wünschenswert wäre es. Als deutliches Zeichen.

  9. Jedes andere Urteil hätte dokomentiert das es in Deutschland eine Parallelgesellschaft existiert. Das war denen wohl zu heikel. Aber es ist nur eine Frage der Zeit bis das passiert.

    norbert.gehrig@yahoo.de

  10. Schon komisch, ihr schimpft doch sonst immer über die Linken, wenn es um den Sozialstaat geht oder um Toleranz mit ausländischen Kulturen.

    Dabei ist der gemischte Unterricht, zumal gemischter Schwimmunterricht, von der Linken eingeführt worden. Das kommt original aus den sozialistischen Reformpädagogikkonzepten.

    In Berlin wurde dem konservativen Opus Dei der Katholischen Kirche von Rot-Rot verboten eine reine Jungenschule selbst nur als eine Privatschule zu eröffnen.

    Aber alle linke Politik, die irgendwie was mit Haut und Geschlecht zu tun hat, gilt eben sofort als „europäischer Grundwert“, während die Rechte ausländischer Einwanderer als „Untergang des Abendlandes“ wahrgenommen werden, obwohl beides von den selben Leuten und aus dem selben Grundgedanken stammt. Es ist echt der Witz…

  11. Wo der „Interkulturelle Rat“ recht hat, hat er recht:

    „Integration heißt: Partizipation statt Ausgrenzung“

    Mädels und Jungs beim Schwimmunterricht, keine Trennung nach Geschlechtern, keine Trennung nach Religion. Das ist gelebte Integration, das ist PARTIZIPATION! Vielleicht sogar Emanzipation, denn:

    Fällt das Mädel mal in den See,
    geht´s mit Schwimmunterricht ohne DLRG.

    Gegen Ausgrenzung, gegen Geschlechterapartheid!

    .. sind wir nicht gutmenschlich?

  12. Das habe ich gerade auf Welt-Online gefunden:
    Einen Bericht über ein Gespräch mit einem türkischen Mitglied der Terrorgruppe „Islamische Dschihad Union“.

    Al-Türki (Der Türke) berichtet zunächst, dass der Dschihad hervorragend verlaufe und die Schlagkraft und Erfahrung der Kämpfer jeden Tag stiegen. Gefragt, ob das Leben eines Dschihadisten wirklich so hart sei, antwortet er, dass es dort keine Spur von Luxus gebe. Er lebe mit Frau und Kindern in einer Lehmhütte, die aus nur einem Raum bestehe, während ihnen damals in der Türkei ein Haus mit drei Zimmern zu klein gewesen sei.
    (. . . . .)
    Dieser zur Schau gestellten Genügsamkeit folgt der Appell, die IDU finanziell zu unterstützen, weil „Kriege schließlich Geld kosten“. Al-Türki und auch Eric B. stellen den „Dschihad“ als Pflicht für jeden Moslem dar. Und wer nicht kämpfen könne, der müsse eben spenden!
    (. . . . .)
    Für die Islamische Dschihad Union gehe es dabei nicht etwa nur um die Sache Afghanistans, Tschetscheniens oder Palästinas. Ziel sei es vielmehr, den Islam zur einzigen Religion auf der Welt zu machen und ganz Europa der Jizya-Steuer für Ungläubige zu unterwerfen. Dies könne natürlich nur mit Allahs Hilfe geschehen. Damit hat Al-Türki vermutlich Recht, da die IDU nur geschätzte 200 Mitglieder hat.

    http://www.welt.de/politik/article1970227/Der_Terror_aus_der_Lehmhuette_erreicht_Europa.html#vote_1970273

  13. ist ja kaum glaublich. hoffentlich wird das urteil bestätigt.

    wenn es den museln hier nicht passt, sollen sie sich doch vertschüssen

  14. Im Iran gibt es bestimmt getrennten Schwimmunterricht. Wer das möchte kann sein Kind ja dort zur Schule schicken.

  15. Unzüchtige Blicke? Für wie versaut halten uns diese Leute eigentlich? Und warum muss es eigentlich immer Deutschland oder Europa sein? Wenn man seine Kinder mit Sharia-Regeln erziehen möchte, wäre es vielleicht besser, man wandert in ein islamisches Land aus.

  16. #16 Mahner

    Im Iran gehen die Damen verschleiert zum Baden.
    Damen und Herren natürlich getrennt. Schaut lustig aus 🙂

  17. Ich freue mich über dieses Urteil, das auch den Kindern zugute kommt. Hoffentlich wird es nicht von einer höheren Instanz kassiert.

  18. OFF TOPIC°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°

    Ergreifende Zeremonie auf dem Jerusalemer
    Herzlberg. In dem 3000 Jahre alten Friedhof
    gedenkt Israels Armee des ermor-
    deten Yitzak Rabin und der Soldaten, die im
    Kampf für Israels Leben ihr eigenes gaben.

    Das Opfer der Helden ist eine Verpflichtung
    für Israel´s Armmee der Freiheit !

  19. Die schließen doch nur von sich auf Andere.
    Da die Musels alle Kinderschänder sind, ersatzweise einen pädophilen Propheten haben, denken die, andere Menschen wären auch so drauf.

  20. @#12 Besht

    Dabei ist der gemischte Unterricht, zumal gemischter Schwimmunterricht, von der Linken eingeführt worden…

    Wenn ich das richtig verstehe, ist die Stimmung nicht „Hurra, wir haben gemischten Schwimmunterricht“, sondern „Hurra, da hat mal jemand keine Extrawurst bekommen“. Wo ist das Problem?

    @all
    Googelt mal ein wenig zu dem Aktenzeichen des Urteils (Aktenzeichen 18 K 301/08). Offensichtlich lag ein Schwerpunkt der Urteilsbegründung auch auf der Unmöglichkeit der Organisation eines Parallelunterrichts (Schwimmen nur für muslimische Mädels).
    Das Gericht musste abwägen, weil das Schulsystem eben (noch) nicht auf die besonderen Wünsche und Bedürfnisse der Zuwanderer eingerichtet ist.
    Eine Abwägung zwischen europäischen Werten (Gleichberechtigung, freie Entfaltung der Persönlichkeit usw.) und muslimischen Wertvorstellungen fand scheinbar nicht statt.
    Die Botschaft des Urteils ist also nicht: „Wer hier zur Schule geht, hat sich an die Regeln zu halten“. Grund zum Jubeln sehe ich daher nicht.
    Wir wissen wohl auch, was die Politik daraus machen wird: Weiter in des Deutschen Michels Tasche greifen, damit Parallelunterricht in Zukunft möglich wird und hier jeder seine Religion leben kann, wie er will. Egal, wie steinzeitlich sie gemessen an humanistischen Wertvorstellungen auch sein mag.
    Schönen Abend noch.

  21. Ich begrüße das Urteil auch, auch wenn es m.E. prinzipiell eine unverschämte Gängelung seitens des Staates darstellt. Leider muss man Moslems aber gängeln. Deshalb sind sie wohl auch hier und von allen Parteien so geliebt. Ein freiheitlicher Staat kommt mit ihnen nicht zurecht. Wenn genug Moslems im Land sind, werden die Bürger schon von selber um die totalitäre Umerziehungsdiktatur betteln.

    Man sollte sich aber wenigstens nicht gutmenschlich einreden, dieses Urteil sei „zum Besten dieses Kindes“.

    Dahinter steckt die typische 68er Haltung, dass Kinder ihre Eltern hassen und der Staat sie von deren Unterdrückung befreien muss. Ich halte es unwahrscheinlich, dass dieses Mädchen seine Eltern hasst und inständig hofft, dass der gute Staat sie von ihren bösen unterdrückeischen Eltern befreit – oder etwas in der Art.

    Man weiß es nicht. Aber ich vermute viel eher, das Mädchen hat gehofft, dass ihre Eltern sie vor dem grässlichen Schwimmunterricht „retten“. Sie ist ja auch ein Kind ihrer Kultur und von ihr geprägt. Sie wird sich selbstverständlich wirklich nackt fühlen, wenn sie da hin muss.

  22. …wahrscheinlich kennt der Vater das Problem selbst sehr gut, da er und seine Kumpanen gerne jungen Mädchen nachschauen und es deshalb grundsätzlich bei jedem anderen Mann auch vermutet…

  23. @26 Gottwiles

    …wahrscheinlich kennt der Vater das Problem selbst sehr gut, da er und seine Kumpanen gerne jungen Mädchen nachschauen und es deshalb grundsätzlich bei jedem anderen Mann auch vermutet…

    Grundaussage derWahrnehmungspsychologie.
    Der Mensch bildet in seinem Kopf nicht die Wirklichkeit ab, sondern er konstruiert die Wirklichkeit auf der Grundlage eigener Erwartungen und Erfahrungen.

  24. Auf
    http://www.rp-online.de/public/article/remscheid/564847/Muslimin-muss-schwimmen.html
    gibt es einen ausführlicheren Artikel zum selben Thema.

    Darin ist u.a. davon die Rede, daß „… die Zwölfjährige beim Schwimmen nicht die islamische Kleiderordnung einhalten (könne), die ihr gebiete, den Körper vor fremden Blicken zu schützen, argumentierten die Eltern.“

    Gehört das Gesicht, gehören Augen, Augenbrauen und Wimpern etwa nicht zum Körper ?

    Und weiters :

    „… weil sich die nasse Kleidung um den Körper des Mädchens lege und damit die Konturen ihres Körpers zu sehen wären.“

    So was Dummes aber auch, daß dieser blöde Allah (Ballaballah) den Mädchen- und Frauenkörpern „Konturen“ verpasst hat.

    😛

    Echnaton

  25. @28 GottWillEs
    Welcher? 😉 Ob das dem Muselmanen bewusst ist, dass er Opfer eines zusätzlichen -ismus ist? 😀

  26. Heute in der U-Bahn von Krumme Lanke kommend Richtung Heidelberger Platz hatte ich genug Zeit, das Verhalten einer ganzen Kinderschar türkischer Herkunft zu beobachten: während sich die Jungs ungehemmt, lautstark und fröhlich miteinander beschäftigten, standen zwei kleine, mit Kopftuch vermummte Mädchen die ganze Zeit über VOLLKOMMEN stumm, starr, traurig, teilnahmslos und geradezu apathisch dabei. Das Bild sprach Bände.

  27. Immer langsam mit den jungen Pferden!

    Im SPON-Artikel steht ein kleines aber wichtiges Detail, welches es nicht in den PI-Artikel geschafft hat:

    Der Schule sei es weiter aus organisatorischen Gründen nicht zuzumuten, getrennten Unterricht anzubieten

    Mit anderen Worten: Wäre es der Schule organisatorisch möglich dieses anzubieten wäre der Eingriff in die Religionsfreiheit nicht zu rechtfertigen und mit der ‚Höherwertigkeit des Erziehungsauftrags‘ wäre es mit einem Schlag vorbei.

    Wetten es findet sich Lokalpolitiker, der diese Zustände ‚verbessern‘ will?
    Vielleicht sogar noch mit Unterstützung der FeministInnen – sind ja auch böse Jungs dabei.

  28. In Österreich soll ein 12jähriger eine 8jährige vergewaltigt haben. Das hat mit dem Islam zwar bestimmt nichts zu tun; aber weiß jemand was da los war ?

  29. OFF TOPIC

    Ole hat zum zweiten mal seine Unschuld ver-
    loren !

    Bürgermeisterwahl Hamburg heute nachmittag:

    1. Würgermeister Ole von Beust
    2. Würgermeister Christa Goetsch

    Hamburg im Griff einer Koalition der
    Beliebigkeit !

  30. Ich finde es außerordentlich beunruhigend, daß der sog. »Erziehungsauftrag des Staates« über das Erziehungsrecht der Eltern gestellt wird. Es ist extrem kurzsichtig, über dieses Urteil zu jubeln. Nur totalitäre Staaten schränken die elterliche Erziehungsautonomie derart eng ein, wie wir das gegenwärtig in Deutschland erleben. Der sozialistische Staat kämpft mit allen Mitteln um die »Lufthoheit über den Kinderbetten«, wie das ja SPD-General(sekretär) Scholz offen zugegeben hat. Hat eigentlich irgendjemand von Euch mitbekommen, was für ein tendenziell totalitäres Gesetz vor 2 Wochen nahezu ohne Widerstand durch den Bundestag gewinkt wurde? Eltern müssen jetzt beweisen, daß sie ihr Kind optimal fördern, das Jugendamt kann Kinder auf bloße Denunziation hin entführen und unterliegt nach wie vor keiner Aufsichtsinstanz. Hat irgendjemand hier Kinder? Habt Ihr zum Beispiel den Fall Melissa Busekros verfolgt? In keinem anderen europäischen Land haben die Jugendämter eine derartige Machtfülle, und dort, wo sie mißbraucht wird, werden Familien zerstört. Im Petitionsausschuß des Europaparlaments liegen derzeit 400 Beschwerden über deutsche Jugendämter vor. Ihr könnt davon ausgehen, daß das nicht alles Moslems sind, die ihre Kinder nicht zum Schwimmunterricht schicken wollen.
    Ich kann übrigens nichts verwerfliches daran finden, daß Eltern ihr Kind nicht halbnackt schwimmen schicken wollen. In einigen christlichen Gruppierungen gibt es hier auch ernsthafte Vorbehalte. In jedem Fall ist diese Abwägung allein Sache der Eltern, den Staat geht das überhaupt nichts an.

  31. generell sind die töchter „eigentum“ des „fürsorglichen“ familienoberhaupts. das ist wie mit fohlen und rindern

    erst zieht man die kleinen süßen fohlen groß, reitet man sie ab einer bestimmten lebensperiode ein und wenn sie sich langsam zur stute entwickelt haben werden sie an den meist bietenden verscherbelt. ist aus der rassigen stute nach dem 8ten abfohlen ein oller kläpper geworden metamorphiert dieser blitzschnell zur ollen kuh und wird schlachtreif und damit halal.

    mohammedaner, so lernen wir, sind also perfekte agrartechniker.

  32. Es geht hier keiner halbnackt schwimmen. Wir leben hier in Deutschland, in Europa und es ist in unserer Kultur normal, dass junge Frauen im Badeanzug/Bikini schwimmen gehen (dürfen).

    Ich begrüße das Urteil und finde es wichtig für die Integration. Wie soll dieses Kind denn die anderen „halbnackten“ Mädels respektieren, wenn es selber ganz anders aufgewachsen ist.

    Wir haben hier in unserem Land eine Kultur, die man aufrecht erhalten sollte. Klar liegt der Erziehungsauftrag des Staates in diesem Falle höher, wie die freie Religionsausübung, es kann ja nicht sein, dass ein Kind durch wirre religiöse Ansichten vom Rest der Klasse abgegrenzt wird.

    Ich sehe da keine ungerechtfertigte Einmischung in den elterlichen Erziehungsauftrag.

  33. ganz knüppelhart ausgedrückt. wenn es diesem mohammedaner nicht passt, dass seine göre mit anderen kindern schwimmen geht, soll er sie in einen koffer packen, briefmarke drauf kleben und dahin schicken wo es keine schwimmbäder gibt.

  34. in dem zitierten SPON-Artikel ist von „Anwälten“ die Rede. Wie viel mag es eine mohammedanische Familie kosten, sich „Anwälte“ zu nehmen?

    Es wird sie gar nichts kosten, denn Ditib oder VIKZ oder MIlli Görüs oder „Muslim-Recht“ oder wer auch immer hat genug Kohle, das Ding bis zum Verfassungsgericht durchzuknüppeln.

    Wahrscheinlich haben diese Mohammed-Vereine erstmal eine Weile suchen müssen, bis sie jemand gefunden haben, der ihr lausiges Spiel mitspielt.

  35. Geschlechtertrennung in staatlichen Schulen ?
    Was glauben die eigentlich, wo sie sind.

    Das Kind bekommt von Steuergeldern die Schule bezahlt !

    Wem es nicht passt, der findet sicher eine teure Privatschule, wo so etwas toleriert wird.

  36. Die Tochter muss am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn das einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle. Der Erziehungsauftrag des Staates wiege schwerer.

    Im Zweifelsfall wird die nächst höhere Instanz für die Religionsfreiheit – und gegen das Interesse des Staates sprechen. Bitteres Beispiel ist das Schächtungsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig im November 2006. Mit dem Urteil hat sich ein türkischer Metzger nach langem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durchgesetzt.

    Und das, obwohl der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz festgelegt ist.

    Religionsfreiheit vor unserer Verfassung.

  37. @#34 Friederich

    Ich finde es außerordentlich beunruhigend, daß der sog. »Erziehungsauftrag des Staates« über das Erziehungsrecht der Eltern gestellt wird.

    Schön, dass es noch einer gemerkt hat. (vgl. oben #7). Allerdings gebe ich Stackler auch Recht – es kann nicht sein, dass wirre Ansichten der Eltern Kinder von einer gesellschaftskonformen Sozialisation abhalten.
    Aber nochmal: Dieses Urteil ist kein Signal der Integration, sondern ein Kompromiss, den der Richter finden musste, weil es der Schule wirtschaftlich und organisatorisch nicht zuzumuten ist, einen Parallelunterricht zu geben. Diese Notwendigkeit zur Kompromissfindung entfällt, wenn die entsprechenden Mittel für den Parallelunterricht bereit gestellt werden.
    Das hatten wir doch vor kurzem mit dem Gebetsraum (http://www.pi-news.net/2008/03/berlin-schule-muss-gebetsraum-einrichten/) und mit dem Verzicht auf Schweinefleisch in Schulkantinen usw.
    Die Kleine wird eh nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, ihre Eltern werden sie auf eine andere (glaubenskonforme) Schule schicken und Essig ist es mit Integration. Und wir Michels dürfen die islamische Bildung auch noch finanzieren :

    Deutsche Steuergelder für Islamisten

  38. Ja, so läuft es: Eine Minderheit dämonisieren, einen gegen den anderen ausspielen und die STAATSAGENDA durchsetzen.

    WARUM WIRD HIER SO WENIGEN SCHLECHT bei so einem Ausspruch: »Erziehungsauftrag des Staates«

    Ihr begrüßt Eure eigene Versklavung und Gehirnwäsche. Egal, hauptsache es ist für die „gute Sache“….
    Sheeps.

  39. sardonic und Phönix haben ja bereits darauf hingewiesen:
    Falls es organisatorisch möglich wäre, einen getrennten Unterricht für Mädel und Buben anzubieten, wäre das Urteil u.U. anders ausgefallen.

    Man darf also gespannt sein.
    Nichtsdestotrotz freue ich mich über das Urteil. Vermutlich handelt es sich bei den Klägern um solche Typen, die ihre Tochter – mit dem beim Imam ausliegenden, vorgeschriebenen Vordrucken vom Schwimmunterricht und von Klassenfahrten abmelden und wahrscheinlich bei Auslaufen der Schulpflicht von der Schule nehmen, um es in eine arrangierte Ehe zu zwingen.

    Inzwischen sehe ich das so wie Eisvogel:
    unsere freiheitliche Gesellschaft ist für die Musel einfach nicht geschaffen. Diese nutzen die Freiräume in einer Weise aus, die entweder zur Einschränkung der Freiheiten oder schließlich zur Vernichtung der Freiheitlichen Gesellschaft als Ganzes führt.
    Entweder Mullahkratie oder repressives Regime – was anderes gibts nun mal nicht bei den Muselmanen. Wenn wir das nicht auch bei uns so wollen, brauchen wir den Transfer.

  40. @freewheelin

    Eine Minderheit dämonisieren????

    Die armen „Islamisten“,oder was??
    Den Koran schon mal gelesen?
    Da brauch ich nix dämonisieren…

  41. Ich bin heute seit langem mal wieder mit der Bahn gefahren. Dabei haben sich dann zwei dieser Gespenster (ich sage Gespenster, weil das was ich erlebt hab, mich doch sehr erschrocken hat)mir gegenüber ausgebreitet.
    Bei geschätzten 30 Grad in einem schlecht klimatisierten Regionalexpress, 20 Kilo schwarzen Sack übern Kopf und scheinbar noch nicht die Errungenschaften der antitranspirativen Chemie für sich entdeckt, entwickelt sich ein Gestank, der dem normalen Mitteleuropäer die Tränen in die Augen treibt.
    Naja, diese zwei Pinguine haben wahrscheinlich gedacht, ich weine vor Rührung, weil sie mir mit ihrer Sklavinnenmontur soviel Schatten spendeten.
    Ich bin für ein komplettes Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit. Schon rein aus hygienischen Gründen!

  42. Denn Eltern, die anscheinend nicht wissen, daß sie hier nicht im Iran oder in der Türkei leben, muß ich einen Rat geben!
    Nach Hause zu fahren.
    Und zwar schleunigst, damit sie sich wieder wohl in ihrer eigenen (Denk-)Welt fühlen können.
    Tschüss! Ciao! Addiós!

  43. Gilt das Urteil eigentlich auch für männliche Muslime die ihre Unterhose unter der Badehose anbehalten ?

  44. Bzgl. Burkini und Unterhose-

    da gab es schon bestätigte Urteile, dass eine solche Badekleidung unhygienisch ist und einen Verweis aus dem Schwimmbad rechtfertigt.

    Darauf hat man dann z.B. mit „Muslim-only“ – Badetagen reagiert… 🙁

  45. OT

    Tatverdächtige nach lebensgefährlicher Messerattacke in Berlin festgenommen

    SIE HABEN SIE

    Wie bekommt man jetzt raus ob sie einen Migrationshintergrund haben oder kann man sich das sparen?

  46. Roland,
    ich sehe keine Armeen marschieren. Ich sehe nur einen Haufen Barbaren und Hinterwäldler – und wir sollen denken, daß DAS die Bedrohung unserer Freiheit ist?
    Also, die Russen waren ein glaubwürdigeres Feindbild… Wenn die REGIERUNG tatsächlich wollte, könnte man die Barbaren schnell loswerden. Will die Regierung?
    Eines weiss ich, Regierungen waren schon immer die Feinde von Freiheit, daher haben wir auch so eine schöne Demokratie – demnächst wird die Mehrheit in D moslemisch sein, und dann bekommen wir die Demokratie richtig zu spüren.
    Demokratie: Zwei Wölfe und ein Schaf entscheiden, was es zu Mittag gibt.

    Nieder mit der Demokratie – es lebe die Republik.

  47. Ein schöner Fall von Kulturbereicherung:

    31 Mal geblitzt, 2000 Franken bezahlt

    Zwischen Mitte Januar und Ende April ist in Binningen im Kanton Baselland ein Automobilist 31 Mal in die gleiche Radarfalle getappt.
    Die Geschwindigkeitsübertretungen kosten den Mann insgesamt rund 2000 Franken, wie die Baselbieter Polizei am Morgen mitteilte. Beim Lenker handelt es sich um einen 36-jährigen Pakistaner, der mit einem Auto mit belgischen Kennzeichen unterwegs ist. Der Mann wohnt und arbeitet jedoch in der Schweiz. Anfang April wurde der Ortsunkundige an einem Tag gleich zweimal von der automatischen Verkehrsüberwachungsanlage an der Bottmingenstrasse in Binningen geblitzt.
    Die Bussenzentrale stellte darauf fest, dass der Lenker zahlreiche offene Fälle von Geschwindigkeitsübertretungen hatte. Ingesamt wurde der Pakistaner zwischen dem 16. Januar und dem 28. April mit ein- und demselben Fahrzeug vom gleichen Radar 31 Mal geblitzt, wie die Abklärungen ergaben.
    Weil sich die Tempoüberschreitungen im Ordnungsbussenbereich bewegten, hält sich der Bussenbetrag mit total rund 2000 Franken in Grenzen. Laut einem Polizeisprecher war der Mann in 23 Fällen um 1 bis 5 km/h zu schnell und 7 Mal um 6 bis 10 km/h. In einem Fall lag die Überschreitung zwischen 11 und 15 km/h.
    Er habe gemeint, in der Schweiz sie dies eine Art Warnung, soll der Mann auf die Frage der Polizei geantwortet haben, ob er nie einen Blitz gesehen habe.

    Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch 07.05.08

  48. #55 nonconformicus (07. Mai 2008 21:28)

    Was hat eigentlich Schwimmunterricht mit Religionsfreiheit zu tun???

    Wie Du schon vermutest: Nichts

    Ebensowenig wie mit der Einhaltung von Verkehrsregeln und anderen allgemeinen Gesetzen.

    Das Urteil ist nur im Ergebnis richtig, die Begründung scheint eine Katastrophe zu sein.

  49. #35 Friederich (07. Mai 2008 20:22)

    „Ich finde es außerordentlich beunruhigend, daß der sog. »Erziehungsauftrag des Staates« über das Erziehungsrecht der Eltern gestellt wird.“

    Generell Zustimmung,

    A B E R :

    Was ist, wenn ein Vater seine Tochter dazu erzieht, daß sie sich von ihm in einem Kellerverlies – darin eingemauert und eingesperrt wie z.B. im schönen Amstetten in Niederösterreich – über 24 Jahre hinweg vergewaltigen läßt, etliche gemeinsame Kinder zur Welt bringt, die diese Tochter / Mutter wiederum dazu „erzogen“ hat, den Keller, bis zur Befreiung durch die Polizei, bittschön nicht zu verlassen ?

    Elterliche „Erziehung“ ??

    Manchmal sind Fragezeichen angebracht – auch wenn es nur um Einzelfälle gehen mag.

    Echnaton

  50. Ich halte diese Amstettenstory für so unglaublich unglaubwürdig dass es sich dabei um eine Inszenierung handeln muss.

  51. #57 Freewheelin (07. Mai 2008 21:34)

    Wenn der deutsche Pöbel imstande und willens wäre, endlich gescheite Politiker zu wählen, wäre der ganze groteske Spuk mit diesen lächerlichen Musel-Nazis binnen weniger Wochen und Monate aus und vorbei.

    Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

    Raus damit und fertig.

  52. Nach der Berufung heißt es dann: Burkapflicht für alle beim Schwimmunterricht! 😀 Das nennt man dann Gleichberechtigung!

  53. #59 Echn Aton (07. Mai 2008 21:53)

    Auch Kinder sind Menschen und gehören wie alle Menschen vor aggressiver Gewalt geschützt. Auch vor aggressiver Gewalt ihrer Eltern.

    Studiere mal Liberalismus und die darauf fußenden klassischen Menschenrechte sowie die Grundrechte unserer Verfassung.

    Mit der Billigigung von Erziehungsanmaßungen des Staates, das dem Erziehungsrecht der Eltern vorginge, hat das rein gar nichts zu tun.

  54. Kompromisslösung :
    Da mit wir nicht den Muslimen was weg gucken und da mit wir sie nicht unnötig „aufreizen“ schlage ich vor das die Muslime während der gesamten Dauer des Schwimmunterrichts den Kopf unter und allen anderen über Wasser halten. So ist allen geholfen !

  55. Herzlichen Glückwunsch – wieder ei kleiner Schritt in die richtige Richtung auf dem langen Weg.

  56. Was tun die Richter in Deutschland eigentlich ?
    Es sind doch wohl auch Frauen darunter.
    Dieses ständige Bestehen auf Geschlechtertrennung hat doch nur zum Ziel, islamische Verhältnisse in unserer Gesellschaft durchzusetzen.
    Bald wollen sie dann getrennte Eingänge für Jungen und Mädchen in den Schulen, aus religiösen Gründen ? Danach dürfen die Mädchen dann nur noch von Frauen unterrichtet werden usw…

    Wenn es nicht so traurig wäre, wie miserabel das Gesetz unsere Werte verteidigt.
    Geschlechtertrennung ? Nicht in Europa!
    Hier sind Mädchen und Jungen vermischt und lernen miteinander und voneinander.

    übel wird einem von dem Mist.

  57. #11 Norbert Gehrig

    Jedes andere Urteil hätte dokomentiert das es in Deutschland eine Parallelgesellschaft existiert. Das war denen wohl zu heikel. Aber es ist nur eine Frage der Zeit bis das passiert.“

    Parallelgesellschaft? Unlängst hörte ich aus berufenem Munde das treffendere Wort

    Gegengesellschaft.

  58. Die „Gegengesellschaft der Gastarbeitslosen“
    kann aber durch Schwimmzwang auch nicht
    von ihrem Kinderschänderprophetenglauben
    abgebracht werden.

  59. Ich kann mich über diese Thematik nur belustigen! Wenn also die kleine Muslima vor dem Übel vermeintlicher fleischlicher Verderbtheit bewahrt werden soll – gelobt sei die Gottesfurcht! – dann sind Gerichte bemüht, Juristen in Aktion, Steuergelder verbraten… Natürlich für nix!

    Aber wenn sich Christen in Sachen Erziehung wider das Fleisch zu erheben versuchen, dann werden sie nicht ernst genommen und die Jugendämter schalten sich ein.

    Mein Rat: Gläubige Christen, die nicht möchten, dass ihre 11-jährigen Töchter sich schon in jungen Jahren sündiger Betätigungen wider den Herrn – also Schwimmen – hingeben und sich vor dem allmächtigen Gotte schuldig machen, sollten im Sinne der Keuschheit ernsthaft in Erwägung ziehen, zum Islam zu konvertieren.

    Als MOSLEMS werden sie hierzulande dann erstmalig ernstgenommen und kein Jugendamt würde sich einschalten! ;-))

  60. Wenn die „armen“ Muselgören halt nicht schwimmen können ist ja auch gar nicht so schlimm. Die restlichen Kinder lernen umso besser in kleineren Gruppe, und zum Schwimmen kommt sie später eh nicht, da sie ja ganztägig zu Hause wegesperrt ist. Und sollte sie dochmal ins tiefe Wasser abgleiten, dann halt sie eben Pech. Aber „Allah ist groß“ und nimmt sie sicher gern auf und wir haben noch soviele weitere Muselmanen, dass uns kaum kultuelle „Bereicherung“ verlustig geht…

  61. @#58 Tiefland

    Also Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Masse finde ich ungefährlich. Ist natürlich situativ bedingt: 15 kmh zu schnell vor einer Unterstufenschule sind etwas ganz anderes als auf einer freien Hauptstrasse.

    Es wäre paradiesisch, wenn dies das einzig kulturell bereichernde Problem wäre.

  62. @ #69 Philipp (

    Parallelgesellschaft? Unlängst hörte ich aus berufenem Munde das treffendere Wort Gegengesellschaft.


    Gegengesellschaft im Sinne von gegen -> Gegner …? – also eigentlich Feindgesellschaft..?

  63. Friederich: Ich kann übrigens nichts verwerfliches daran finden, daß Eltern ihr Kind nicht halbnackt schwimmen schicken wollen. In einigen christlichen Gruppierungen gibt es hier auch ernsthafte Vorbehalte. In jedem Fall ist diese Abwägung allein Sache der Eltern, den Staat geht das überhaupt nichts an.

    Christlich fundamentalistische Sektiere sind für mich genausolche Spinner. Da man die aber nicht rauswerfen kann, muß man ihnen die Kinder wegnehmen und die Eltern in die Klapse stecken

  64. bzw. könnte man denen vorher nahelegen nach Amiland auszuwandern und sich da eine schlichte schwarze Kutsche kaufen

  65. Sie halten sich nie an Gesetze –
    sie werden auch dieses Urteil mißachten !

    Sie machen ihre eigenen Gesetze und wenden
    sie in ihren Territorien auf deutschem Boden
    auch an !

    In nicht allzu ferner Zukunft wird Deutschland
    wieder zweigeteilt sein !

  66. Hoffentlich hat dieses Urteil auch in der Berufungsinstanz Bestand. Es wäre wünschenswert!

    Im übrigen sind diese Diskussionen um Kopftücher, Befreiung vom Turn- bzw. Schwimmunterricht etc. erst durch die dhimmtude unserer linken und grünen Politiker entstanden.

    Es muss den in unsere sozialen Netze einwandernden Muslime von Anbeginn klar sein, dass wir hier in einem sekulären Staatswesen leben. Religion ist Privatsache. An unseren bürgerlichen Gesetzten, darf nicht gerüttelt werden, die dürfen keinerlei Ausnahmen zulassen! Und wem das nicht passt, der soll doch wieder in seine islamische Heimat zurückkehren. Da kann er dann sein Leben im Sinne eines >Gottesstaates< und unter dem Gesetz der Scharia führen!

    Und je mehr potentielle muslimische Einwanderer (gem. der Hidjra – zum Zweck der Islamisierung ihrer Gastländer) einen Bogen um unser Land machen, umso besser für die Zukunft unserer Kinder und Enkel.

  67. Ich finde es außerordentlich beunruhigend, daß der sog. »Erziehungsauftrag des Staates« über das Erziehungsrecht der Eltern gestellt wird.

    Ich auch, aber ausgerechnet beim Schwimmunterricht oder allgemein Sport begrüsse ich das sogar. Welche Eltern sind denn in der Lage, ihr Kind in welchen Sportarten auch immer zu fördern.
    Und grade in den bedenklichen Fächern wie Wirtschafts-, Sozialkunde, Geschichte und Deutsch darf das Kind ja sein Ganzkörperkondom tragen.

  68. Kommentar aus der heutigen Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten:

    Sonderrecht

    VON WOLFGANG MOLITOR

    Eigentlich lässt sich die Frage, ob sich ein gläubiges muslimisches Mädchen weigern darf, am Schwimmunterricht teilzunehmen, in einem Satz beantworten. Und der heißt: Leitbild an deutschen Schulen ist das Grundgesetz und nicht der Koran. Es ist bedauerlich – treffender: beunruhigend -, dass Gerichte religiöse Eiferer immer wieder daran erinnern müssen.

    Im Fall des zwölfjährigen Mädchens aus Remscheid geht es den Eltern vorrangig nicht um Integration, um Persönlichkeitsentwicklung oder die Gesundheit ihrer Tochter. Es geht darum, eigenes Recht zu beanspruchen. Das Sonderrecht auf geschlechtsspezifischen Unterricht etwa, der von den betreffenden Lehrkräften rein personell gar nicht zu gewährleisten ist. Dass die Eltern zudem Kompromissangebote der Schule ausschlagen, ihre Tochter in Leggins und langarmigen T-Shirts mitschwimmen zu lassen, zeigt zudem: Es kommt ihnen darauf an, Maximalforderungen und ein Zweiklassenrecht in einer Schulklasse durchzusetzen.

    Es geht also nicht darum, dass die Schulleitung nicht sensibel genug auf durchaus nachvollziehbare Bedürfnisse von Muslimen eingeht, sondern darum – sagen wir es deutlich -, dass Muslime für sich in Anspruch nehmen, wegen ihrer Religion nicht an Gesetz und Schulordnung gebunden zu sein. Ob Kopftuch oder Badeanzug: Stets geht es um radikale Sonderrechte und einen integrationsschädlichen Grundsatzstreit, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.

  69. #59

    Übrigens, das geht dann auch bei Schutzimpfungen weiter.
    Da werden hahnebüchene Begründungen vorgebracht, damit möglichst viele potentielle Seuchenüberträger unter uns weilen.
    Notfalls ersetzt dann ein Jurist den Fachmann.
    Deutschland – 2008

  70. #81

    Scheint wohl doch ein journalistisches Aufwachen noch in dieser Badesaison zu geben. 😉

  71. #60 Echn Aton (07. Mai 2008 21:53)

    #35 Friederich (07. Mai 2008 20:22)

    “Ich finde es außerordentlich beunruhigend, daß der sog. »Erziehungsauftrag des Staates« über das Erziehungsrecht der Eltern gestellt wird.”

    Generell Zustimmung,

    A B E R :

    Was ist, wenn ein Vater seine Tochter dazu erzieht, daß sie sich von ihm in einem Kellerverlies – darin eingemauert und eingesperrt wie z.B. im schönen Amstetten in Niederösterreich – über 24 Jahre hinweg vergewaltigen läßt, etliche gemeinsame Kinder zur Welt bringt, die diese Tochter / Mutter wiederum dazu “erzogen” hat, den Keller, bis zur Befreiung durch die Polizei, bittschön nicht zu verlassen ?

    Nun laß mal die Kirche im Dorf. Das hat ja wirklich mit dem Thema nichts zu tun. Ständig werden solche Einzelfälle herangezogen, um die bürgerlichen Freiheiten weiter auszuhöhlen. Das Ergebnis: Die Freiheiten sind weg, die Kindesmißhandlungen bleiben, weil eine Totalüberwachung aller Bürger zu jeder Zeit ohnehin nicht möglich ist.

    Ich verstehe übrigens nicht so ganz, warum hier einerseits auf die Achtundsechziger geschimpft wird, andererseits der gemischte Schulunterricht verteidigt wird, als wäre er ein kultureller Wert an sich. Zur Erinnerung: Vor historisch gar nicht so langer Zeit hatten wir hier auch getrennten Unterricht und es gibt durchaus Pädagogen, die der Meinung sind, daß sich so die Kinder besser fördern lassen. Wenn ich mich recht entsinne, wurde der gemischte Unterricht im »3. Reich« endgültig durchgesetzt.
    Nochmal: Warum Schulformen — einschließlich Heimunterricht, wie in demokratischen Staaten üblich — nicht der Entscheidung der Eltern überlassen? Es erscheint mir nicht schlüssig, einerseits die Bürgerrechte gegen die Islamisierung zu verteidigen, andererseits aber der Gleichschaltung aller Kinder das Wort zu reden.

  72. #42 zylix

    in dem zitierten SPON-Artikel ist von “Anwälten” die Rede. Wie viel mag es eine mohammedanische Familie kosten, sich “Anwälte” zu nehmen?

    Diese Frage wird in der Printausgabe der WAZ beantwortet:

    „Die Eltern des Mädchens ver-tritt Rechtsanwalt Martin Hei-sing, der vor zwölf Jahren „den Islam angenommen“ hat und einen muslimisch anmuten-den Bart sowie den Vornamen Yahya trägt. Er redet ohne Punkt und Komma, wirft dabei der „Mehrheitsgesellschaft“ die Diskriminierung der reli-giösen Minderheit vor und spricht vom „Kulturimperialis-mus“. Im Internet gibt es auf einer von ihm mitbetreuten Seite ein Formular zur Befrei-ung vom Schwimmunterricht, bei der nur der Name des Kin-des eingesetzt werden muss.“

    (WAZ, 08. Mai 2008, Rubrik „Rhein – Ruhr“, „Muslima müssen mitschwimmen“)

    Herr Heising vertritt wohl öfter seine Glaubensgeschwister vor Gericht:

    http://www.focus.de/wissen/diverses/burka-streit_aid_108563.html

    http://www.maroczone.com/postt20976.html?t=20976

    http://www.pi-news.net/2007/10/bonn-moschee-im-weiteren-sinne-entdeckt/

    Wer Kontakt sucht, oder rechtlichen Beistand benötigt:
    Yahya Martin Heising
    Rechtsanwalt / Avukat
    Adenauerallee 13
    53111 Bonn
    Tel: 0228/2425269
    Fax: 0228/2425326
    http://www.muslimeandeutschenschulen.de/

    Kognitiv
    ____________________
    Remember Lepanto 1571

  73. @ #44 Moltke
    (07. Mai 2008 20:50) schrieb:
    Die Tochter muss am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn das einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle. Der Erziehungsauftrag des Staates wiege schwerer.
    Im Zweifelsfall wird die nächst höhere Instanz für die Religionsfreiheit – und gegen das Interesse des Staates sprechen. Bitteres Beispiel ist das Schächtungsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig im November 2006. Mit dem Urteil hat sich ein türkischer Metzger nach langem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durchgesetzt.
    Und das, obwohl der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz festgelegt ist.
    Religionsfreiheit vor unserer Verfassung.

    JA, was dem Juden recht ist, das ist dem Moslem nur billig ! Dieser Blog wird an die Wand fahren, wenn er seinen Zweck erfüllt hat.

    Es gilt, die islamische Welt judengerecht zu kastrieren. Für Christen bleibt kein Nachgedanke.

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