Mit halsbrecherischem Tempo verursachte ein in der Schweiz lebender heute 34-jähriger Mann aus dem Kosovo im Jahr 2003 bei einem Wettrennen ohne Führerschein einen Unfall: Zwei Tote, sieben Verletzte. Der Raser überlebte. Das Bundesgericht hat jetzt entschieden, dass er mitsamt seiner Familie das Land verlassen muss.

Die NZZ berichtet über die abgewiesenen Beschwerden des Rasers von Muri (Aargau, Schweiz):

Sowohl das Rekursgericht im Ausländerrecht des Kantons Aargau als auch das Bundesgericht haben die dagegen eingereichten Beschwerden des Rasers abgewiesen. Der Kosovare, der drei Mal die Theorieprüfung nicht bestanden und sich trotzdem immer wieder ans Steuer gesetzt hatte, war schon vor dem schweren Unfall mehrmals von der Polizei bei Straßenverkehrsdelikten erwischt und gebüßt worden.

Der Kosovare fuhr erwiesenermaßen mehrmals mit einem Auto, ohne jemals einen gültigen Führerschein besessen zu haben, deshalb hat ihn das Bundesgericht als Wiederholungstäter eingestuft. Hinzu kommt das Ausmass der groben Fahrlässigkeit, die zum schweren Unfall führte.

Für das Bundesgericht war deshalb klar, dass sich der Kosovare während längerer Zeit und renitent über die geltende Ordnung hinweggesetzt und als Verkehrsteilnehmer ein gefährliches und rücksichtsloses Verhalten an den Tag gelegt hat. Eine Rückfallgefahr könne nicht ausgeschlossen werden. Nach Meinung des Bundesgerichts sprechen gewichtige Gründe für die Entfernung beziehungsweise Fernhaltung derartiger, die Sicherheit des Straßenverkehrs massiv gefährdender Straftäter aus der Schweiz.

Konnte man der Familie eine Umsiedlung in die Schweiz zumuten, sollte auch eine Rückkehr in die Heimat zumutbar sein.

Auch seiner aus Kroatien stammenden Gattin, die erst im Jahr 2000 in die Schweiz kam, und dem gemeinsamen, 2003 geborenen Kind sei eine Übersiedlung ins Heimatland des Kosovaren zuzumuten. Wenn für die Übersiedlung in die Schweiz ein entsprechender Wechsel des Kulturkreises jeweils in Kauf genommen werde, müsse dies auch für eine Rückkehr in den Herkunftsstaat gelten, urteilte das Bundesgericht.

Mit dem Urteil 2C–32/2008 hat das schweizerische Bundesgericht in Lausanne einen weisen Entscheid gefällt, der Vorbildcharakter haben könnte.

(Spürnase: Bernd P. und Peter)

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53 KOMMENTARE

  1. „Wenn für die Übersiedlung in die Schweiz ein entsprechender Wechsel des Kulturkreises jeweils in Kauf genommen werde, müsse dies auch für eine Rückkehr in den Herkunftsstaat gelten.“

    Diese Aussage sollte allgemeingültige Handlungsmaxime in Europa werden und auf alle straffälligen und nicht integrationsbereiten Zuwanderer angewendet werden.

    S A N T I A G O

  2. Zuersteinmal eine schöne Nachricht am Vormittag!
    Man kann dieses Pack also doch loswerden!
    Nur zu dumm, dass dieser Fahrkünstler mit seiner Sippschaft wohl demnächst in der brd auftauchen wird. Quasi als dringend benötgter Kulturbereicherer.
    Irgenwie ist dieser Tag doch nicht so schön, oder?

  3. es muss ja wirklich verdammt viel passieren, dass den linken gutmensch-richtern in der schweiz mal ein lichtlein angeht! bin nur schon froh drum, zu wissen, dass eine ausweisung mit genügend willen immer noch möglich ist.

  4. #1 Santiago

    Straffällig ist klar. Aber wie definiert man „nicht integrationsbereit“?

  5. Sollte hier bei uns ein Gericht solche Begründung formulieren, höre ich die Aufschreie der gesamten Gutmenschenschaft.
    Hier wird doch schon das Erlernen von 300 deutschen Worten vor der Einwanderung als unmenschlich und würdelos bezeichnet.
    Der Wechsel aus der sozialen Hängematte zurück in die böse andere Welt ist nicht zumutbar.

  6. Das schlimme ist ja, das die meisten zugezogenen Moslems sich ja noch nicht einmal anpassen müssen, weil sie in den meisten Großstädten Europas schon Ihren eigenen Kulturkreis aufgebaut haben.

  7. bravo. endlich mal eine gute nachricht, die schule machen sollte.

    wär doch was für die 68er richter in D? oder?

  8. So, jetzt dann aber auch unseren „Todraser“ abschieben, der Opa Johann die Beine abgefahren und somit getötet hat!

  9. Der sucht sicher um Asyl in Deutschland an –
    nachdem ihm die „rechtsextremen“ Schweizer
    so widerlich gefoltert haben….

  10. Sollte das Urteil etwa ein Wink mit dem Zaunpfahl sein? Etwa an die deutsche Justiz? Vergesst es, die deutsche Justiz ist nicht blind…nur gutmenschlich…

  11. Todesstrafe! Er hat 2 Menschen auf dem gewissen.
    Waffe ohne Waffenschein oder? Hätte er den Waffenschein gehabt, hätte er damit umgehen können und es hätten nicht 2 Menschen ihr leben gelassen. Wenn so ein Musel hier 2 Verwandte von mir umfahren würde, würde ich zur Selbstjustiz greifen, da alles andere für den Musel keine folgen hat!

  12. Was wollen wir wetten, daß der „arme Kerl“ am Ende in Deutschland landet!?

  13. Freut euch nicht zu früh, der kommt eine Woche nach seiner Abschiebung nach Deutschland!

  14. Er hätte sich besoffen ans Steuer setzen müssen;

    Wenn man alkoholisiert ist, besteht nur eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.
    Folge: mildernde Umstände wegen teilweiser Unzurechnungsfähigkeit

    Prima

  15. Endlich mal eine gute Nachricht. Schlecht daran ist nur, das es soetwas nicht in Deutschland gibt sondern in der SCHWEIZ !!

  16. #6 Schlumberger (08. Mai 2008 11:03)

    #1 Santiago

    Straffällig ist klar. Aber wie definiert man “nicht integrationsbereit”?
    ___

    Und: Nicht integrationsfähig.

    btw, da gab’s doch ’nespektakuläre österreichische Studeie, die aufzeigte, daß ein erheblicher Anteil der Mohammedaner weder willens, noch fähig zur sog. „Integration“ sind.

    Minimalanforderungen: Absolut SAUBERES Vorstrafenregister, Achtung, Respekt und Dankbarkeit für den ZAHLENDEN Gastgeber, Mindestmaß an intellektuellen Fähigkeiten.

  17. @ 20, Philipp

    Die letzte Bedingung gilt aber mit der Fähigkeit zur einhändigen Bedienung eines Mobiltelefons als erfüllt…

  18. #19 Philipp

    „Minimalanforderungen: Absolut SAUBERES Vorstrafenregister, Achtung, Respekt und Dankbarkeit für den ZAHLENDEN Gastgeber, Mindestmaß an intellektuellen Fähigkeiten.“

    Können sie dann im Gegenzug von die auch Achtung und Respekt erwarten?

  19. Das ist ausnahmsweise mal ein erfreuliches Urteil. Seltsam, daß so etwas anscheinend nur im Zusammenhang mit tödlichen Autounfällen klappt.
    Wenigstens die offensichtlich kriminellen Subjekte gehören konsequent rausgeschmissen. Aber wem erzähl ich das…
    Ob der Junge wohl neben seiner Familie auch sein Konto (man weiß ja, womit Kosovaren gelegentlich ihr Einkommen aufbessern) mit übersiedeln mußte?

  20. freut euch nicht zu früh, der wird sicher die Menschenrechtskonvention in Straßurg anrufen und die waschen den Schweizern wieder mal die Kappe.

  21. “Wenn für die Übersiedlung in die Schweiz ein entsprechender Wechsel des Kulturkreises jeweils in Kauf genommen werde, müsse dies auch für eine Rückkehr in den Herkunftsstaat gelten.”

    Doppelt unterstrichen und Zucker drauf! Außerdem kann bei den meisten Parallelweltlern von Kulturwechsel überhaupt keine Rede sein. Die haben ihre „Kultur“ überhaupt nie abgelegt.

    Auch die Menschenrechte müssen endlich ins Spiel. Und zwar die Menschenrechte der Einheimischen. Die Einheimischen verlieren ihr Steuer- und Sozialgeld, ihre Heimat und oft genug ihre Gesundheit und ihr Leben. Abschiebungen verletzen sowieso keine Menschenrechte. Was die Härte von Maßnahmen betrifft muß abgewogen werden. Hier haben die Einheimischen viel größere Härten zu erdulden.

    Raus mit Integrationsverweigerern, Kriminellen und Islamisten! Abschiebungen wirken besser als 100 Jahre Dialog.

  22. “Minimalanforderungen: Absolut SAUBERES Vorstrafenregister, Achtung, Respekt und Dankbarkeit für den ZAHLENDEN Gastgeber, Mindestmaß an intellektuellen Fähigkeiten.”

    Und das alles auf einmal? Nö, das schafft keiner von denen.

  23. #22 Schlumberger

    Können sie dann im Gegenzug von die auch Achtung und Respekt erwarten?

    Ach, geht das schon wieder los? Achtung und Respekt vor einem Angehörigen der bildungsfernen sozialen Unterschicht diverser mohammedanischer Länder, der bei uns mit seiner ganzen Sippe von Sozialhilfe lebt und allenfalls die Kriminalstatistik bereichert? Vergiß es.

  24. ‚Das Bundesgericht hat jetzt entschieden, dass er mitsamt seiner Familie das Land verlassen muss.‘

    Ein vorbildliches Urteil, Hut ab Ihr Schweizer!

    Abgesehen davon, dass sich hier in Deutschland die Wogen des rot-grünen Protests wegen der ‚Sippenhaft‘ erhoben hätten, wäre der Täter bei uns mit einer Strafe auf Bewährung, Führerscheinentzug und einen als Anti-Aggressionstraining getarnten Segelturn davongekommen.

  25. Als gelernter Österreicher drängt sich mir die Frage auf:
    Für wie lange ist denn der ausgewiesen???

    😉

  26. Da haben wir also bald in Deutschland einige Bereicherer mehr. Die Anwaltslobby und andere freuen sich!

  27. Die Schweizer sollten der EU so lange fernbleiben wie sie nur können. Aus Erfahrung wissen wir, dass die EU allen alles vorschreiben will, obwohl sie das meiste einen Dreck angeht. Als Österreicher blickt man in vieler Hinsicht neidvoll auf die unabhängige Schweiz denn bei denen werden drogendealenden Negern kein Denkmal gesetzt wenn sie bei der Verhaftung abkratzen.

  28. #19 Philipp (08. Mai 2008 11:46) Minimalanforderungen: Absolut SAUBERES Vorstrafenregister, Achtung, Respekt und Dankbarkeit für den ZAHLENDEN Gastgeber, Mindestmaß an intellektuellen Fähigkeiten.

    Viel schöner fände ich es eigentlich wenn er Arbeiten geht und Steuern zahlt, dann kann er von mir aus auch auf die Dankbarkeit etc. Verzichten.
    DAS wäre Integration. Sich an die geltenden Gesetze zu halten sehe ich als selbstverständlich an.

    #22 Schlumberger (08. Mai 2008 11:57)
    Können sie dann im Gegenzug von die auch Achtung und Respekt erwarten?

    Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber wenn jemand sich ans GG hält und hier ehrlich arbeitet sehe ich keinen Grund warum ich diesen Menschen dann nicht achten und respektieren sollte wie jeden anderen auch.

  29. #6 Schlumberger (08. Mai 2008 11:03)
    #1 Santiago

    Straffällig ist klar. Aber wie definiert man “nicht integrationsbereit”?

    Nimm „oder“.

    Der Mann wurde wegen der Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeschafft. Übrigens in Generalprävention (Juristendeutsch für „strafe einen, erziehe hundert“)

  30. #30 udinese calcio (08. Mai 2008 13:10)
    Als gelernter Österreicher drängt sich mir die Frage auf:
    Für wie lange ist denn der ausgewiesen???

    Auf unbestimmte Zeit (Juristendeutsch für „immer“)

  31. Es hätte vollkommen ausgereicht, ihm und seiner Familie eine letzte Ausfahrt mit einem PKW ohne Bremsen in den Schweizer Bergen zu gestatten.

    Das Kosovo-Monster hat einige Menschenleben auf dem Gewissen und vielleicht knabbern einige der weiteren Opfer noch an ihren Verletzungen. Was ist da eine Heimreise für eine Bestrafung? Der lacht sich doch tot und beteiligt sich vielleicht morgen schon an Attentaten auf Server oder KFOR Soldaten.

  32. Ein schönes Urteil!!

    Diesem werde ich heute abend ein schönes Gläschen Wein widmen – und ein zweites dem Staat Israel!!

  33. @ 39 Roland

    Schönes Urteil! O.K. aber

    ich wundere mich nicht, wenn diese, von Schweizer Behörden so falsch behandelte Familie in Deutschland landet!

  34. #14 Capetonian (08. Mai 2008 11:28) Was wollen wir wetten, daß der “arme Kerl” am Ende in Deutschland landet!?
    ———————-

    Zumindest sind in die Schweizer los!!

    Bei Claudia-Fatima-Roth, ist gerade wieder die Anliegerwohnung freigeworden, bitte Adresse an den Herrn schicken:-)

  35. Er wird wohl mit seiner Passkroatin nach Kroatien gehen und früher oder später (EU sei Dank) sich in Deutschland niederlassen.

  36. Die Schweiz schafft den Verbrecher aus, in Deutschland wird er mit offenen Armen empfangen…weitermachen!

  37. #33 SgtAwesome (08. Mai 2008 13:48)

    Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber wenn jemand sich ans GG hält und hier ehrlich arbeitet sehe ich keinen Grund warum ich diesen Menschen dann nicht achten und respektieren sollte wie jeden anderen auch.

    Das Grundgesetz regelt hauptsächlich das Verhältnis vom Staat zu seinen Bürgern und umgekehrt. Näheres regelt u.a. das StGB.

    Daneben gibt es aber auch das BGB, und das müssen die Bürger auch beachten. Denn das regelt überwiegend das Miteinander der Bürger.

    Und dann gibt es noch was Drittes: gesellschaftliche Normen und Gebräuche, welche meist in einer langen Tradition gewachsen sind, sind zu achten und zu respektieren, wie hier schon geschrieben wurde. Darüber hinaus gibt es aber auch gesellschaftliche Geflogenheiten wie z.B. Höflichkeit und Hilfsbereitschaft den Mitmenschen gegenüber.

    Gerade die Höflichkeit vermisse ich bei den meisten moslemischen Einwanderern sehr. Mal ein Lächeln, mal die Türe aufhalten, mal jemanden vor einer Ungeschicklichkeit oder gar Unfall bewahren, und vieles mehr. Sowas erlebe ich bei denen kaum. Ich rede nicht vom Gemüsehändler oder Döner-Griller, die einem was verkaufen wollen. Ich rede vom Alltag, von Begegnungen auf der Strasse oder im Supermarkt beispielsweise.

    Neben dem Gastgeberland zumindestens nicht zur Last fallen, gehört sowas auch zu einer erfolgreichen Integration! Also von nicht straffällig werden ganz zu schweigen.

  38. Auch wenn der Typ schließlich aufgrund der von der Mehrheit der Wahlberechtigten gewählten Gutmenschpolitikern und Halal-Hippies wirklich bei uns landen sollte:

    Ein schönes Urteil!

    @SgtAwesome
    Dem Gastgeberland nicht zur Last zu fallen und nicht gegen Gesetze zu verstoßen- das sind Minimalstanforderungen.
    Wer hier bleiben will – bzw. wem wir hier gestatten zu bleiben, der sollte unserem Land und dem Gemeinwesen Nutzen bringen, eine wirkliche Bereicherung darstellen.
    Vertreter einer antisemitischen ,antiwestlichen Ideologie gehören m.E. nicht dazu….

  39. #26 Jack_Black (08. Mai 2008 12:38) “Wenn > Außerdem kann bei den meisten Parallelweltlern von Kulturwechsel überhaupt keine Rede sein. Die haben ihre “Kultur” überhaupt nie abgelegt.

    Ganz genau! Aus diesem Grund könnte man auch ruhig massiv abschieben.

  40. Zitat: 26 Jack_Black (08. Mai 2008 12:38) “Wenn > Außerdem kann bei den meisten Parallelweltlern von Kulturwechsel überhaupt keine Rede sein. Die haben ihre “Kultur” überhaupt nie abgelegt.
    ……………………..

    welche Kultur???

  41. Immerhin. Aber er hätte schon beim ersten Fahren ohne Führerschein ausgeschafft werden müssen – und es hat fünf(!) Jahre gedauert. 🙁

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