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UNO will das Christentum abschaffen?

Eigentlich ist die göttliche Dreifaltigkeit, Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist – von den Muslimen missverstanden als göttliche Familie (Gott Vater, Maria Mutter und Sohn Jesus) – eher eine Glaubensfrage als ein Politikum, jedenfalls bisher. Jetzt hingegen ist die Trinitätslehre und somit das gesamte Christentum ein krimineller Fall für den UNO-Menschenrechtsrat geworden, denn die Muslime fühlen sich durch die christliche Dreifaltigkeit in ihrem alles überragenden und überlegenen Allah-Kult diskriminiert. Ein Vorstoß zur Abschaffung des Christentums

Die Scharia-treuen islamischen Nationen verlangen, wie WoldNetDaily berichtet [1], vom UNO-Menschenrechtsrat eine Sanktion zur Kriminalisierung des Trinitätsglaubens und damit indirekt zur Abschaffung des Christentums. Der islamische Anti-Diffamierungs-Plan würde Christen nach internationalem Recht zu Kriminellen machen und dies im Namen eines internationalen Gremiums, das einst gegründet wurde, um weltweit die Religionsfreiheit zu verteidigen.

Der Islam nutzt unter dem Schutzmantel des ständigen beleidigt-Seins die UNO, um andere Glaubensgemeinschaften zu benachteiligen und nach Möglichkeit sogar auszurotten.

Blogger Grizzly Groundswell [2] beschreibt die gegenwärtige Situation in der UNO folgendermaßen:

160 Kannibalen und 17 zivilisierte Leute stimmen per Mehrheitsentscheid darüber ab, was sie zum Abendessen wollen.

» Hier [3] können Sie eine Petition gegen die christenfeindlichen Ideen der islamischen Staaten unterschreiben.

(Spürnase: Jens T.T)

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Warum wir bei Total tanken

geschrieben von PI am in Frankreich,Iran,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Schwere Schlappe für den Irren von Teheran und die iranischen Kriegshetzer: Nach den neuesten Tests von Langstreckenraketen zur Bedrohung Israels hat der französische Energiekonzern Total seine geplanten Investitionen zur Förderung von iranischem Erdgas aus politischen Gründen abgesagt.

Die Financial Times Deutschland [4] meldet:

Der französische Ölkonzern bläst das geplante Engagement im Iran ab. Begründung: Es sei zu riskant, in dem Land noch zu investieren. Für die iranische Gasbranche ist das ein herber Rückschlag. Das freut vor allem die USA.

Damit verliert Teheran das letzte große Energieunternehmen aus den Industrieländern, das zu größeren Investitionen in die Erdgasreserven Irans bereit gewesen war. Für die US-Regierung stellt Totals Absage einen großen Erfolg bei den Bemühungen dar, Teheran wegen seines Atomprogramms zu isolieren.

Ursprünglich hatte Total erwogen, in naher Zukunft in ein Flüssigerdgasprojekt auf dem iranischen Südpars-Feld zu investieren. Das erscheint nach Äußerungen von Total-Chef Christophe de Margerie nun aber ausgesprochen unwahrscheinlich.

In den vergangenen Wochen hatten die Spannungen zwischen Iran und Israel zugenommen. Am Mittwoch hatte die iranische Armee Raketentests durchgeführt und gewarnt, sie werde auf Militärschläge mit massiven Vergeltungsmaßnahmen reagieren.

„Aktuell würden wir ein zu großes politisches Risiko eingehen, wenn wir in den Iran investierten, denn die Leute würden sagen: Total macht für Geld alles'“, sagte de Margerie.

Ehre wem Ehre gebührt! Nachdem wir immer wieder von westlichen Konzernen berichten müssen, die vor dem Geld der islamischen Ölscheichs in die Knie gehen und elementare Werte unserer Kultur dafür aufzugeben bereit sind, muss man der Entscheidung von Total allen Respekt zeugen.

Und wie könnte man einem Wirtschaftsunternehmen besser Anerkennung ausdrücken, als bevorzugt seine Produkte zu kaufen? Total Tankstellen in Ihrer Nähe finden sie auf dieser Seite [5], wo Sie unter „Kontakt“ auch ihre Zustimmung zum Iranbeschluss des Konzerns bekunden können.

(Spürnase: Die Realität)

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Kölner: Bickendorf Urteil noch zu lasch

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Sind die für ihre Toleranz bekannten Kölner plötzlich alle „Rechte“? Nachdem ein Kölner Gericht die wegen zu großer Milde gegen die „Bickendorf-Gangster“ aufgehobenen Urteile verschärft hat, finden in einer Express-Umfrage zur Zeit dreiviertel der Leser die Strafen immer noch „zu lasch“.

Aus dem Kölner Express [6]:

Sie zeigten keine Gnade gegenüber ihren Opfern – wie viel Gnade ist für die Bickendorf Gangster angemessen?

Am Kölner Landgericht fiel am Donnerstag in der Neuauflage des Prozesses das Urteil.

Die beiden Haupttäter wurden zu vier und drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Ein weiterer Angeklagter muss für ein Jahr in Haft. Die vier übrigen Angeklagten kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Vor anderthalb Jahren hatte eine andere Jugendkammer des Landgerichts ein deutlich milderes Urteil verkündet. Dieses Urteil war später vom Bundesgerichtshof als unangemessen aufgehoben worden.

Die sieben Angeklagten waren zum Zeitpunkt ihrer Taten zwischen 15 und 19 Jahren alt. Sie hatten monatelang behinderte oder alkoholkranke Menschen gequält und ausgeraubt.

Der Express fragt die bis zur Hutschnur kulturbereicherten Kölner Bürger: „Wie finden Sie die Urteile?“ 76% antworten zur Stunde (20 Uhr): „Zu lasch“. Wünscht sich da mancher tolerante Rheinländer insgeheim bayrische Verhältnisse?

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Schule des Rassismus

geschrieben von PI am in Antisemitismus,Christentum,Großbritannien,Islam,Saudi-Arabien,Taqiyya | Kommentare sind deaktiviert


Eine Untersuchung über eine direkt von der Königsfamilie finanzierte, saudische Privatschule in London, die von etwa 600 muslimischen Schülern zwischen fünf und 18 Jahren besucht wird, hat Erschreckendes ans Licht gebracht: Ein ehemaliger Lehrer klagt sie des institutionellen Rassismus an.

Besonders bedenklich sind die aus Saudi-Arabien importierten und in London verwendeten Schulbücher. Darin stehen Lehrsätze wie, Juden- und Christentum seien wertlose Religionen und wer in diesen Religionen sterbe, ohne zum Islam übergetreten zu sein, werde im Höllenfeuer enden.

Der Lehrer, der sich jetzt gerichtlich gegen die Schule wehren will, ist selbst kein Saudi und wurde deswegen von anderen Angestellten der Schule diskriminiert. Untersucht werden jetzt vor allem die haarsträubenden Schulbücher der unterrichteten Kinder, deren Inhalt dermaßen erschreckend ist, dass sogar ein echter Brite sie als „fast rassistisch“ bezeichnet.

Dabei sind die Bücher keine 50-60 Jahre alt sondern stammen aus den Jahren 2005-2006 und wurden offiziell vom saudischen Erziehungsministerium herausgegeben. Darin kommt nebst dem Höllenfeuer das Juden und Christen zu erleiden hätten auch vor, dass die Juden Affen und die Christen Schweine wären. Schulbücher voller religiös motiviertem Hass.

Die Schule distanziert sich indessen offiziell von den Vorwürfen und streitet alle Kritikpunkte als Lügen ab. Eine Lehrerin und Schulverantwortliche behauptet, sie „hätten zwar die Bücher, würden sie aber nicht verwenden“, höchstens „auszugsweise“. Die kritisierten Passagen könnten nicht übersetzt und nur auf Arabisch und im Kontext richtig verstanden werden. Die Schule sei angeblich ein Hort des Friedens und der Toleranz. Die zitierten, kritisierten Passagen seien alles Fehlinterpretation bei der Übersetzung. Dabei wurden mehrere Übersetzungen direkt aus dem Arabischen von unabhängigen Stellen für die Untersuchung angefertigt. Die Lehrerin flüchtet sich von einer Ausrede in die nächste, wäre aber ausdrücklich nicht bereit, die hasserfüllten, rassistischen Schulbücher aus dem Lehrbetrieb zurückzuziehen. Ein klarer Fall von Taqiyya:

(Spürnase: Armin)

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Prozess gegen „diskriminierenden“ Unternehmer

geschrieben von PI am in Belgien,EUdSSR | Kommentare sind deaktiviert

Der Privatbesitz an Produktionsmitteln, die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und die persönliche Haftung des Mittelständlers für wirtschaftlichen Misserfolg sind die Grundlage unserer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Das erfolgreichste Wirtschaftssystem der Menschheitsgeschichte, das im Gegensatz zu sozialistischen Utopien politische Freiheit erlaubt und gleichzeitig in einem bisher nicht gekannten Ausmaß auch die Besitzlosen, ja selbst die Leistungsunwilligen, am Wohlstand teihaben lässt.

Durch das Antidiskriminierungsgesetz der EU wird die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, den nach seinen persönlichen Kriterien besten Bewerber für eine Stelle auszuwählen, empfindlich eingeschränkt. In Belgien steht jetzt einer vor Gericht, weil er Bewerber ablehnte, die seinem Geschäft geschadet hätten.

Die Sueddeutsche Zeitung [7] berichtet:

„Personal gesucht“, stand auf der Plakatwand am Rand der Autobahn. Der belgische Unternehmer Pascal Feryn hatte sie im Frühjahr 2005 aufstellen lassen. Doch die Werbung war in seinen Augen wenig erfolgreich. „Außer diesen Marokkanern hat in vierzehn Tagen niemand auf unseren Aufruf reagiert“, sagte Feryn kurz darauf in einer belgischen Zeitung. „Marokkaner suchen wir aber nicht. Unsere Kunden wollen sie nicht.“ Feryns Firma verkauft Schwingtüren und baut sie in Privathäuser und Wohnungen ein.

Der Fall, der an diesem Donnerstag den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigen wird, könnte einem Lehrbuch zum Thema Diskriminierung entstammen. Viele Unternehmen in Europa sperren sich dagegen, dass die EU den Schutz vor Diskriminierung immer weiter ausdehnt. Sie wehren sich gegen den Vorwurf, Ungleichbehandlungen geschähen allein aus bösem Willen. Viele Arbeitgeber nehmen für sich in Anspruch, dass sie durchaus rationale Gründe haben, wenn sie bestimmte Bewerber von vornherein ausschließen. Ob das als Begründung ausreicht, wird der EuGH nun klären müssen.

Keine Beschwerden von Marokkanern

Der Fall wirft noch eine weitere grundsätzliche Frage auf: Kann schon die bloße Äußerung eines Arbeitgebers eine Diskriminierung sein? Keiner der betroffenen Marokkaner hatte sich beschwert. Feryn hat sie offenbar nicht offen abgelehnt, aber signalisiert, dass Bewerbungen von bestimmten Personen nicht willkommen sind. Erfüllt das den Tatbestand?

Der Unternehmer selbst sieht sich in einem Dilemma. Er sei kein Rassist, sagte er. Er wisse, dass genauso viele Belgier wie Ausländer in Wohnungen einbrechen. Doch viele seiner Kunden hätten Angst und wollten keine Ausländer in ihr Haus lassen. „Ich muss mich nach den Forderungen meiner Kunden richten“, sagte Feryn, sonst würden diese den Auftrag anderweitig vergeben. „Dann kann ich mein Geschäft schließen.“ Er habe dieses Problem „in Belgien nicht verursacht“. Er wolle nur, „dass die Firma läuft und dass wir am Jahresende unseren Umsatz erreichen, und wie schaffe ich das? Indem ich es so mache, wie der Kunde es will!“

Abneigung gegen gewisse Bewerber

Damit war aus Feryns Sicht die Sache erledigt. Die zuständige Antidiskriminierungsstelle in Belgien sah das jedoch anders. Sie ging gegen den Unternehmer juristisch vor, weil sie in dessen Äußerungen eine unzulässige Diskriminierung wegen der Rasse und der ethnischen Herkunft sieht. Ob der EuGH diese Auffassung teilt, ist offen. Zumindest aber der Generalanwalt in Luxemburg, Poiares Maduro, folgte im März in seinen Schlussanträgen den Argumenten der Antidiskriminierungsstelle: Schon in der bloßen Äußerung Feryns sei eine Diskriminierung zu erkennen, weil Interessenten sich danach mangels Erfolgschance gar nicht erst bewerben würden, sagte Maduro. Würde man das nicht als Diskriminierung werten, könnten Arbeitgeber einfach ihre Abneigung gegen gewisse Bewerber im Voraus „so offen wie möglich publik machen“.

Auch den Einwand, dass die Kunden keine Ausländer wünschten, bügelte Maduro ab. Er sei „völlig ohne Bedeutung“. Selbst wenn er zutreffe, würde das nur beweisen, dass der Markt kein Heilmittel gegen Diskriminierung sei. Im Gegenteil. Es veranschauliche, dass ein Eingreifen des Gesetzgebers notwendig sei.

Besser kann man den volkspädagogischen Größenwahn linksgestrickter EU-Bürokraten nicht ausdrücken. Der Staat muss wieder einmal den Markt kontrollieren, weil der nicht die gewünschte Ideologie hervorbringt? Das letzte Experiment dieser Art endete 1989 nach Millionen Toten.

(Spürnase: Wolf H.)

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Ein spezieller Teddybär

geschrieben von PI am in Israel,Menschenrechte | Kommentare sind deaktiviert

Ilana, eine eine Frau aus Israel, hatte eine ungewöhliche Idee: Sie sammelt gespendete Teddybären [8] und verteilt diese an Holocaustüberlebende, Kranke und Terroropfer. Einen ganz besonderen Bären erhielt sie von Kai aus Deutschland. Ilana erzählt uns die Geschichte des Bären, der jetzt einer Holocaustüberlebenden gehört und ihr den Trost spendet, den sie über all die Jahre nicht gefunden hat.

Kai hatte vor ein paar Monaten von Ilanas Projekt gehört und sich dafür interessiert. Kurz darauf schickte er ihr per Post einen klassischen braunen Teddy. Bären aus Deutschland nimmt Ilana besonders gern, weil gerade Holocaustüberlebende sich über keine Teddys so sehr freuen, wie über Bären aus Deutschland.

Zuerst wusste sie nicht recht, wem sie Kais Teddy geben sollte und rief ihre Großmutter an, die als ehemalige Lehrerin in Tzfat einige Leute kennt, die in Frage kamen. Schließlich ging der Bär an Raya, eine Frau, die ihre Kindheit im Ghetto verbracht hatte. Als Raya den Teddy erhielt, gingen ihr viele Gedanken durch den Kopf. Es war ihr wichtig zu sagen, wie viel ihr dieser kleine Plüschbär bedeutet, der ihr hilft mit dem zu leben, was sie nicht vergessen kann. Sie schrieb ihre Erinnerungen in einen Brief, den Ilana an uns weitergegeben hat:

Ich wurde in der kleinen Stadt Litin in der Ukraine im Gebiet von Vinnitsa geboren. Bis zum Ausbruch des Kriegs war das ein Ort, wo Ukrainer, Juden und Russen alle zusammen lebten. Ich wurde im Januar 1938 geboren und bin dort aufgewachsen, ich habe die Nazi-Besatzung erlebt und das Ghetto.

Im August 1941 überfielen die Nazis meine kleine Stadt und meine Eltern konnten nicht rechtzeitig fliehen. Mein Vater war Geschäftsleiter einer kleinen Firma. Er machte Kleider und Schuhe aus Leder. Wir blieben in unserer Wohnung bis Dezember 1941. Der 21. Dezember war ein schwarzer Tag für die Juden aus Litim. Die Stadt war von den Nazis besetzt worden und die ukrainischen Polizisten arbeiteten mit ihnen zusammen. Jüdische Bewohner, die davon nichts wussten und ihre Häuser verließen, wurden sofort erschossen.

An diesem schwarzen, furchtbaren Tag, dem 21. Dezember, kamen die Deutschen und treiben alle Juden aus ihren Häusern. Ich sehe es noch deutlich vor mir: Die offene Tür unserer Wohnung, zwei deutsche Offiziere, die hereinkommen und uns wegbringen. Später werden wir in eine lange Menschenschlange eingereiht. Männer, Frauen, alte Leute und Kinder, die gemeinsam an einen unbekannten Ort gehen, einen Ort, an dem die meisten von ihnen ihren Tod finden werden. Ich kann sie immer noch weinen und schreien hören. Mein Vater hielt meinen kleinen Bruder Boris im Arm und ich hielt die Hand meiner Mutter, als wir losgingen. Sie machten eine Auswahl. Weil mein Vater arbeiten konnte, wurden wir am Leben gelassen und in ein Ghetto gebracht, eine abgeriegelte Straße, welche die Deutschen für die Juden eingerichtet hatten.

Alle anderen, die nicht arbeiten konnten, Männer, Frauen, Kinder, Alte, wurden auf ein großes Feld gebracht, wo große Löcher in den Boden gegraben wurden und sie wurden brutal exekutiert. 2000 Juden wurden an diesem Tag erschossen. Ich höre noch immer die erschrockenen Schreie. Wir waren direkt daneben. Danach gab es noch weitere Hinrichtungen. Im Juni 1942 brachten die Nazis alle Mütter und ihre Kinder eines frühen Morgens nach Draußen. Mütter mit größeren Kindern wurden am Leben gelassen zum Arbeiten, aber alle Mütter mit kleinen Kindern wurden erschossen. Später nannte man es das „Kinder-Pogrom“.

Im Ghetto, in dem ich mit meiner Familie lebte, schafften es ein paar Familien, ihre Kinder zu verstecken und zu retten. Jede Familie und jedes Haus hatte ein eigenes Geheimnis. Wir hatten auch ein Geheimnis. Wir hatten ein großes breites Loch unter dem Badezimmerboden gegraben. Wir versteckten uns dort, als die Schritte des Todes über uns auf und ab gingen.

Eines Tages, als wir uns in unserem „geheimen“ Ort versteckt hatten, begann mein kleiner zweieinhalbjähriger Bruder zu schreien, weil er Wasser wollte. In dem Loch gab es kein Wasser zum Trinken. Unsere Familie versteckte sich gemeinsam mit ein paar anderen Leuten und ein Mann sagte, wenn der Junge nicht zu schreien aufhörte, würde er ihm den Hals umdrehen. Meine Mutter stand auf und sagte mit fester Stimme, dass sie, falls irgend jemand ihren Sohn anrührte, hinausgehen und sich selbst und die anderen den Deutschen ausliefern würde. Mein Vater nahm den kleinen Boris und schaffte es mit ihm nach Draußen in den kleinen Hinterhof zu gelangen, wo er etwas Wasser für ihn zum Trinken fand. Zum Glück haben die Deutschen uns nicht gefunden. Ich kann all dies aber einfach nicht vergessen.

Ich erinnere mich, dass meine Mutter eines Tages nicht mit den anderen hinaus zum Arbeiten und mit unserer Nachbarin zuhause blieb, um Brot zu backen. Ich, mein kleiner Bruder und der Nachbarsjunge waren im Zimmer nebenan und wir spielten zusammen. Plötzlich hörten wir ein, wie heftig gegen die Tür geschlagen wurde. Ich war mit fünf Jahren von uns dreien die Älteste. Ich wusste, dass das die Deutschen waren. Ich lief schnell zu meinem Bruder und dem Nachbarsjungen und versteckte mich mit den beiden unter dem Bett und stellte einen großen Koffer davor. Sie kamen herein. Sie sahen uns nicht. Aber unsere Mutter wurde schwer bestraft an diesem Tag. Sie wurde mit einem Stock windelweich geprügelt. Wir haben in diesen furchtbaren Jahren im Ghetto so viel Schreckliches erlebt. Jeder Moment war ein Kampf ums Überleben, um eine Chance lebend aus diesem Alptraum herauszukommen.

Von 3000 Juden, die in Litin gelebt hatten, überlebten 300. Irgendwie glaubten wir trotz allem immer daran, herauszukommen. Im März 1944 wurde die Stadt von der Roten Armee befreit, aber für die Überlebenden ist es immer noch schwierig, daran zu glauben, dass sie noch leben.

Kais Geschenk an sie ist für andere Leute vielleicht nur ein Teddybär, aber für Raya ist es viel mehr. Er ist ein Symbol der Verbundenheit, eine Umarmung, mehr Trost als viele Psychotherapien ihr geben konnten.

Als Raya den Bären bekam, war sie wieder das kleine Mädchen von vor 60 Jahren. Der Bar kam, um dieses Mädchen zu trösten und sie in den Arm zu nehmen. Der Bär eines deutschen Studenten, der etwa 40 Jahre nach Kriegsende geboren wurde.

Kleine Geschenke machen einen Unterschied. Wenn auch Sie das Leben eines leidenden Menschen verändern wollen, solange es noch Zeit ist, schicken auch Sie einen oder mehrere Teddys, am besten mit einer persönlichen Botschaft oder Ihrer Geschichte (wenn möglich auf Englisch) an Ilana:

Healing Teddies
R.A. Reines Str. 37 # 18
Tel Aviv 64787
Israel

» Weitere Infos finden Sie auf Ilanas Website. [8]

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Heiratsfähig ab dem zweiten Lebensjahr

geschrieben von PI am in Islam,Libanon,Menschenrechte,Saudi-Arabien,Scharia | Kommentare sind deaktiviert

Dr. Ahmad Al-Mub’i, ein saudischer Standesbeamter, findet, es sei erlaubt, einjährige Mädchen zu verheiraten, wenn der Sex noch etwas verschoben wird. Vorbild für diese Praxis ist der gepriesene Prophet selbst, der Aischa heiratete, als sie sechs Jahre alt und mit dem Sex wartete bis sie neun war. Die Frau im Islam: Ein rechtloser Gegenstand, geboren zu dienen, zur Treibabfuhr des Mannes und zum Kinder Gebären.

Al-Mub’i sagte am 19. Juni 2008 auf LBC TV (Libanon):

„Eine Heirat besteht aus zwei Dingen: Zuerst sprechen wir über den Heiratsvertrag selbst. Das ist die eine Sache, während die Ehe zu vollziehen – zum ersten Mal Sex mit der Frau zu haben – etwas anderes ist.

Es gibt kein Mindestalter, eine Ehe einzugehen. Man kann sogar mit einem einjährigen Mädchen einen Ehevertrag haben, natürlich auch mit einem Mädchen von neun, sieben oder acht Jahren. Es handelt sich dabei vorrangig um ein Vertragsabkommen (zwischen den das Mädchen verheiratenden Männern). Der Hüter (des Mädchens) muss in diesem Fall der Vater sein, weil der Vater unbedingt mit der Verbindung einverstanden sein muss, damit das Mädchen eine Ehefrau wird.

Aber ist das Mädchen schon bereit für Sex oder nicht? Was ist das angebrachte Alter für den ersten sexuellen Kontakt? Das variiert je nach Umgebung und Traditionen. Im Jemen werden Mädchen mit neun, zehn, elf, acht oder dreizehn Jahren verheiratet, in anderen Ländern werden sie mit 16 Jahren verheiratet. Einige Länder haben bestimmte Gesetze, die Sex verbieten, bevor das Mädchen 18 ist.

Der Prophet Mohammed ist das Vorbild, dem wir folgen. Er nahm Aischa zur Frau als sie sechs Jahre alt war, hatte aber erst Sex mit ihr, als sie neun Jahre alt war. (Zwischenfragen des Moderators.) Er heiratete sie mit sechs Jahren und vollzog die Ehe, indem er zum ersten Mal mit ihr schlief, als sie neun Jahre alt war. Wir betrachten den Propheten als unser Vorbild.“

Frage des Moderators:

„Meine Frage an Sie ist, ob die Ehe eines Jungen von zwölf Jahren mit einem elfjährigen Mädchen, eine vernünftige, im Islam erlaubte Ehe ist.“

Al-Mub’is Antwort:

„Wenn der Vater der Hüter ist. Es gibt zwei Arten von Hütern: Wenn der Hüter der Vater ist und er seine Tochter einem standesgemäßen Mann verheiratet, ist die Heirat natürlich rechtskräftig.

Die Leute befinden sich in allen möglichen Umständen. Nehmen Sie zum Beispiel einen Mann, der zwei, drei oder vier Töchter hat. Er hat keine Ehefrauen, muss aber eine Reise antreten. Ist es dann nicht besser, die Tochter an einen Mann zu verheiraten, der sie beschützen und unterhalten wird, und wenn sie das richtige Alter hat, wird er mit ihr schlafen? Wer sagt denn, alle Männer seien grausame Wölfe?“

Was das Mädchen davon hält, wenn es verschachert und mit neun Jahren zum ersten Mal von einem stinkenden, bärtigen, alten Mann bestiegen wird, interessiert keinen, denn nur Männer gelten dem Islam als vollwertige Menschen.

Ayatollah Khomeini schrieb in seinem Buch „Tahrirolvasyleh“, vierter Band, Darol Elm, Gom, Iran, 1990:

Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich ! Wenn der Mann eindringt und es verletzt dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen. Der Mann ist nicht geeignet, die Schwester des Mädchens zu heiraten Es ist besser für ein Mädchen, zu einem Zeitpunkt heiraten, dass sie die erste Menstruation im Haus ihres Ehemanns anstatt ihres Vaters bekommt. Jeder Vater, der seine Tochter so verbindet, hat einen dauerhaften Platz im Himmel.

(Spürnase: Leukozyt)

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Kritik an Münchener Urteil

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

Das für bisherige deutsche Verhältnisse recht harte Urteil gegen die auch nach ihrer Verurteilung ihrer Schuld nicht einsichtigen U-Bahn Schläger (Foto) von München hat erwartungsgemäß für Unruhe bei denen gesorgt, die den Popanz vom schönen Multikulti über den Schutz des Lebens stellen. „Die Richter entschieden zwar unabhängig, aber ganz frei machen könnten sie sich dennoch nicht von Erwartungshaltungen, wenn sie im Namen des Volkes urteilen,“ stellt ein Experte fest. Na sowas!

Der Focus berichtet [9]:

„Ich halte das Urteil insgesamt für deutlich zu hoch, auch gerade im Vergleich zu Fällen, die uns bekannt sind“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Bernd-Rüdeger Sonnen, am Mittwoch zu FOCUS Online. Nach Ansicht des Hamburger Kriminologen spielte der hohe Erwartungsdruck der Öffentlichkeit eine Rolle bei dem Richterspruch. „Über die Video-Aufnahmen konnte jeder das Verbrechen sozusagen live miterleben.“ Die Richter entschieden zwar unabhängig, aber ganz frei machen könnten sie sich dennoch nicht von Erwartungshaltungen, wenn sie im Namen des Volkes urteilen. (…)

Nach Ansicht von Sonnen wäre es vertretbar gewesen, den Tätern gefährliche Körperverletzung statt Mordversuch vorzuwerfen. Er hätte es außerdem befürwortet, wenn auch Serkan A. eine Jugendstrafe erhalten hätte. Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Bei Serkan A. fehle eindeutig soziale Kompetenz. Eine hohe Strafe hätte er ohnehin bekommen. Allerdings gebe es im Jugendvollzug verstärkt therapeutische Maßnahmen und Resozialisierungsmöglichkeiten. „Im Bundesvergleich ist es eher eine Ausnahme, dass kein Jugendstrafrecht angewendet wurde. Da gibt es aber unbestritten ein Nord-Süd-Gefälle.“

Überrascht vom hohen Strafmaß war auch der Kölner Fachanwalt Ulrich Sommer. Beim Urteilsspruch für Spyridon L. hätten sich die Richter schon „sehr, sehr weit an der Höchststrafe von zehn Jahren“ orientiert. Die gelte beispielsweise auch für mehrfache Mörder, die einschlägig vorbestraft sind. „Da muss man einen größeren Abschlag machen“, sagte Sommer.

Die Richter hätten im Zweifelsfall immer eine Entscheidung zu Lasten der Angeklagten getroffen. Dies gelte für die Frage, ob Serkan A. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, genauso wie bei der grundsätzlichen Entscheidung, ob es um gefährliche Körperverletzung oder Mordvorsatz handelt. „Da kann keiner ausschließen, dass hier nicht die öffentliche Diskussion ein entscheidender Faktor war.“

„Urteil im Rahmen des Üblichen“

Dagegen hält der Münchner Strafrechtler Heinz Schöch das Strafmaß für völlig angemessen. „Das Urteil ist im Rahmen des Üblichen“, sagte der Juraprofessor der Ludwig-Maximilians-Universität zu FOCUS Online. Tatsächlich werde generell in Bayern bei Delikten gegen Leib und Leben härter geurteilt als in manch anderen Bundesländern. Es handele sich aber um versuchten Mord, das Opfer sei dem Tod nur knapp entronnen. Schöch verwies weiter darauf, dass nicht nur schweres Unrecht begangen worden sei, sondern sich die Täter bis zur Hauptverhandlung auch nicht einsichtig gezeigt hätten.

Als den strittigsten Punkt sieht er die Entscheidung an, dass Serkan A. nach Erwachsenenrecht verurteilt wurde. Die Richter hätten dies aber schlüssig begründet. Ohnehin solle Jugendstrafe in der Rechtsprechung bei Jugendlichen über 18 nur die Ausnahme sein. Dies sei lediglich in der Praxis umgekehrt worden.

Auch die besonders aus Kreisen der CSU geforderte Abschiebung der Verbrecher stößt auf Widerstand und allerlei rechtliche Bedenken, gerade so, als wäre es nicht Aufgabe der Politik, den rechtlichen Rahmen zu gestalten, um den Schutz der Bürger zu garantieren:

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), beurteilt dies allerdings skeptisch. Es gebe „eindeutige rechtliche Regelungen“, sagte Böhmer in Berlin. Obwohl auch am Strafmaß für die beiden Verurteilten deutlich geworden sei, dass es sich um eine „brutale Tat“ gehandelt habe, sei eine Abschiebung „mit großen Schwierigkeiten verbunden“.

„Es ist nicht mit einer raschen Ausweisungsentscheidung zu rechnen“, meinte auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. Zunächst müsse das Revisionsverfahren abgewartet werden, was etwa ein halbes Jahr dauern könne. Danach komme dann die ausländerrechtliche Prüfung, deren Ergebnis wiederum anfechtbar sei. Diese Rechtslage sei bekannt und die Forderungen aus der Union nach einer raschen Abschiebung reiner Populismus.

Auch Rechtsexperten halten eine Abschiebung für schwierig. „Das gilt insbesondere dann, wenn man hier in Deutschland geboren oder im wesentlichen hier aufgewachsen ist, und als EU-Bürger sowieso, aber auch als Türke, durch Europa-Recht besonders geschützt ist vor Ausweisungen“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Christoph Heydemann.

Fragt sich, wer zu verantworten hat, dass zwar Türken besonderen Schutz vor Ausweisung, nicht aber Europäer besonderen Schutz vor Türken genießen.

(Spürnase: Theophanu)

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Schöner leben im Islam II

geschrieben von PI am in Islam,Saudi-Arabien | 35 Kommentare

Gestern haben wir über die Haltung von Kindersklaven in Marokko [10] berichtet, und nicht wenige Kommentatoren schrieben dies weniger der moralischen Verkommenheit dieser Unkultur, in der Frauen nichts Wert sind, als vielmehr der Armut zu. Nun, die Familien, aus denen die Sklaven stammen, sind mit Sicherheit bitterarm, nicht aber ihre „Herren“, die Sklavenhalter.

Ein Dorado für Sklavenhalter ist Saudi-Arabien, [11] die Wiege des Propheten, dessen tyrannischer Herrscher bei uns speichelleckend hofiert [12] wird. Man hält sich statt Pudel dort gern Hausmädchen aus Indonesien, Sri Lanka, den Philippinen und Nepal. Diese werden häufig vom Hausherren auch sexuell missbraucht. Rechte haben sie keine, an Vergewaltigungen sind sie selbst Schuld, die kleinen Luder. Wagt trotzdem mal eine eine Anzeige, muss sie mit harte Strafen rechnen, weil der rechtgläubige Herr natürlich sofort mit einer Gegenanzeige reagiert. Und geglaubt wird natürlich ihm, nicht der in der Regel sogar noch ungläubigen Schlampe.

Das Ganze hat natürlich nichts, aber auch gar nichts, mit dem Islam zu tun.

(Spürnase: BDB [13])

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