Ein zur Tatzeit 18-jähriger Türke klagt gegen seine nach Verbüßung der neunjährigen Haftstrafe drohende Abschiebung. Der junge Mann hatte zur Wiederherstellung der Familienehre im Oktober 2004 den Geliebten der Schwester mit 40 Messerstichen abgeschlachtet. Begründet wird die Klage dreist mit „fehlender Wiederholungsgefahr“. Außerdem sei er Mutter und Schwester eng verbunden.

(Spürnasen: Matthias P. und Christian W.)

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71 KOMMENTARE

  1. die tat kann er nicht wiederholen – der freund schwester ist ja nun tot. außerdem wird er im deutschen knast sicher einsichtig geworden sein und seine einstellung grundlegend geändert haben. ich vertraue ganz fest darauf…

  2. Warum „fehlende Wiederholungsgefahr“??? Ist seine Schwester mittlerweile verheiratet (worden)?
    Mal sehen, wann er uns dann das nächste Mal mit einem „Einzelfall“ kulturell bereichern wird.

  3. Wenn Mutter und Schwester ihm gleichermaßen eng verbunden sind, werden sie ihn sicher gerne zurück in die Türkei begleiten…

  4. Die Schwester ist sicherlich eng verbunden, wo er doch ihren Geliebten abgeschlachtet hat – wers glaubt….

  5. 1. Es handelt sich hierbei um einen Einzelfall und es besteht kein öffentliches Interesse.

    2. Der Täter ist ja bekanntlich das Opfer, es ist ja schon eine Unverschämtheit, dass der gute Junge in Haft genommen wird.

    3.Ein paar Sozialstunden und ein klärendes Gespräch mit dem örtlichen muslimischen Vorsitzenden hätten ihre Wirkung auch nicht verfehlt.

    4. Was erlaubt sich die Schwester überhaupt?

    5. Warum mischen wir Ungläubigen uns überhaupt in Dinge ein, die wir nicht verstehen?

    Ironie aus.

  6. Selbst nach einer Scheidung hätte die Schwester des Täters keinen Freund haben dürfen. Denn auch eine Scheidung geht gegen die „Familienehre“. Die Frau ist schließlich der Besitz des Mannes und hat sich ihm zu unterwerfen, zu gehorchen etc. Selbstbestimmung der Frau – Fehlanzeige. Warten wir das Urteil am Dienstag ab.

    Und wenn er der Mutter und den Geschwistern so eng verbunden ist, kann er sie ja alle gleich mitnehmen.

  7. Wer braucht solche Leute? Was soll man mit sojemand machen? Vierteilen? Gummizelle? Arbeitslager? Abschieben?
    Kulturbereicherer dieser Art haben ihre Daseinsberechtigung (in Deutschland) verwirkt!
    Die Deutschen sind ein sehr gastfreundliches Völkchen und ich freue mich über jeden Ausländer, der hier wirklich integegriert lebt und den Rechtsstaat und die Urbevölkerung respektiert und ein Teil dieser werden will.
    Leider freue ich mich viel zu selten über solche Fälle!

  8. Wenn man die Abschiebung gleich als Nebenfolge festlegen würde, wie beim Führerscheinentzug nach einer Alkoholfahrt, dann würde es um die Abschiebung dieses Typen gar keine Diskussion mehr geben.

    Statt dessen gibt es jedesmal einen vollkommen überflüssigen Verwaltungsprozess um die Abschiebung. Der müsste das Land doch schon längst verlassen haben und zwar ohne jede Diskussion.

  9. http://www.welt.de/vermischtes/arti2246007/Verurteilter_Tuerke_wehrt_sich_gegen_Ausweisung_.html
    24. Juli 2008, 14:28 Uhr
    Nach Ehrenmord
    Verurteilter Türke wehrt sich gegen Ausweisung
    „Zur Wiederherstellung der Familienehre“ hatte ein junger Türke den Geliebten seiner Schwester mit 40 Stichen getötet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilte den Täter im April 2005 zu neun Jahren Jugendstrafe.

    Das VERWALTUNGSGERICHT? Sicherlich nicht! Dieses Gericht könnte jedoch die Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestätigen, was wir alle hoffen, denn unser Bedarf an Mördern – besonders aus der Türkei – hierzulande ist reichlich gedeckt!

  10. Warum müssen wir es bloß hinnehmen, dass dieses Dreckspack sich uns so penetrant aufdrängt und wie ein lästiges Geschwür am Arsche hängt?
    Die haben doch ihren eigenen Staat, sollen sie den doch in ein Paradies verwandeln, sie haben es ja auch geschafft Deutschland nach dem Krieg wieder aufzubauen, übrigend dafür noch „danke“.

  11. Sowas läuft zu Hunderttausenden auf unseren Straßen, zum Glück hatten noch nicht alle die Gelegenheit und/oder Grund für Ehrenmord.
    Obwohl, mittlerweile ist es mir auch egal,
    wer überhaupt mit solchen leuten redet ist
    selbst schuld.

  12. Hehe, das mit der Verurteilung zur Jugendstrafe durch das Verwaltungsgericht war mir noch gar nicht aufgefallen. Schöner Patzer.

  13. aus welt online:

    Nach dem „Ehrenmord“ an der Deutsch-Afghanin Morsal O. kündigt der neue Justizsenator Till Steffen (GAL) eine penible Auswertung des Handelns der zuständigen Behörden an. Eine Kampagne für ein verändertes Rollenverständis soll ähnlichen Taten in der Zukunft vorbeugen.

    endlich eine kampagne für ein verändertes rollenverhalten. alles wird gut 🙂

  14. Ich hoffe, PI bleibt an dem Fall dran und berichtet über das anstehende Urteil. Dass ein krimineller Muselmann in Deutschland eine dreiste Forderung stellt, ist ja noch nichts besonderes. Das passiert andauernd. Die Frage ist, ob unsere Gesellschaftsordnung in der Lage ist, die Probleme mit diesem Gesindel zu lösen.
    Ich erinnere mich noch an einen Spruch, den 1989 ein Sprecher der DDR-Bürgerbewegung auf einer Demonstration den damaligen roten Herrschern widmete: „Wir haben Euch Eure Macht nur geliehen, wir können sie Euch auch wieder wegnehmen.“ Den Spruch sollten sich insbesondere die Richter mit 68er-Gesinnung merken, die sich gewöhnlich an irgendwelchen selbst ausgedachten Menschenrechten orientieren, als an den wahren Interessen des Volkes.
    Ich gebe zu, Deutschland steht zurzeit nicht gerade vor einer Revolution, im Sommer 1989 hat in der DDR aber auch niemand vorausgesehen, was im Herbst passiert. Auch sind die wahren Unterstützer des aktuellen Links-Liberalismus zwar mächtig, aber doch nur eine Minderheit. Insbesondere auf die frustrierten Wähler der Linkspartei kann sich Links-Grün kaum verlassen. Zumindest bei der deutsch-stämmigen Unterschicht im Osten regiert die Parole „Ausländer raus!“.

  15. @ #14 antidott
    Klar, wo sollen diese, in Deutschland groß gewordenen Paschas den sonst hin?
    Das ist ja das lustige dabei. Diese harten Musel-Gangstas mit lockersitzenden Messern sind Produkte unserer Pseudo-Tolleranz. Ein Deutscher läuft nicht bewaffnet rum, eine deutsche Familie wird dem türkischen Freund (meist über20) ihrer minderjärigen Tochter nicht nach dem Leben trachten, und schon gar nicht der ihr Onkel dritten Grades. Die deutsche Polizei ist weder korupt noch gewalttätig……
    Es gibt hier Haarz 4, billige Mukibuden,
    willige deutsche Schlampen und BMWs die man mit geklauten Autoteilen tunen kann.

    Diese zarten Jirhad – Pflänzchen würden in ihren Heimatländern doch sofort eingehen.

  16. @ #15 FFF

    aus welt online:

    Nach dem “Ehrenmord” an der Deutsch-Afghanin Morsal O. kündigt der neue Justizsenator Till Steffen (GAL) eine penible Auswertung des Handelns der zuständigen Behörden an.

    Ach, das Handeln der zuständigen Behörden ist das erste was dem Herrn von der „GAL“ dazu einfällt? Interessant. Auf den Rest – „Rollenverständis“ – ist eh geschissen. Verzeihung für das unschöne Wort, aber was soll ich denn zu solchen Typen noch schreiben, die angesichts einer ermordeten Frau solches Zeug aus dem Mund ausscheiden?

  17. Begründet wird die Klage dreist mit “fehlender Wiederholungsgefahr”.

    Er hat doch recht

    Dafür sollte er noch ein paar Jahre eingeschlossen werden!

  18. Könnte man nicht eine Interessengemeinschaft gründen, die aktiv fordert, dass man bei Ausweisungsurteilen die Gesetze konsequent anwendet? Schließlich gründen die anderen auch ständig was und rufen haufenweise zur Unterstützung auf, damit jeder Ausgewiesene hier bleiben darf.

    Wir sollten endlich auch anfangen, von den Behörden zu fordern, dass das Gesetz angewandt wird und dass Ausweisungsurteile auch vollstreckt werden.

  19. Kann mir jemand helfen?
    Ich rechne und rechne, komme aber nicht auf neun Jahre zwischen 2005 und 2008.
    Oder klagt er sechs Jahre im Voraus?
    Alles eine Frage der „guten Führung“?

    Ich bitte um Antwort und Aufklärung.

  20. #18 sales (25. Jul 2008 11:02)
    „Langsam wird es zeit das wir rechts neben der CDU mal wieder eine Partei bekommen.“
    Es spielt keine Rolle, wo d i e s e Partei im Spektrum angesiedelt ist. Denn 1. ist die CDU keine „rechte“ Partei. Und 2. wird diese Partei von den MSM (einschließlich CDU) sowieso als „populistisch, rechtsextrem, dumpf nationalistisch“ usw. dargestellt werden. Alles, was danach nicht „links“ ist, ist automatisch rechtsextrem. Hauptsache ist doch, diese Partei beginnt sich zu formieren.

  21. Erstens, warum kommt der Mörder schon nach 9 Jahren wieder in Freiheit?

    Zweitens. Das was das Gesindel am meisten befürchtet ist die Ausweisung. Die einzige Sanktion, die wirklich wirkt ist die Ausweisung.

    Die Integrationsbettelei wird nie im Leben funktionieren. Der Islam gehört demogrpahisch eingedämmt. Das ist das Kampffeld. Muselmanen wollen möglichst viele Muselmanen nach Europa bringen, und dort bleiben. Deshalb mischt sich auch das Arschloch Erdogan sofort ein, wenn im deutschen Fremdenrecht nur eine Kleinigkeit geändert wird.

    Jeder Muselmane weniger in Europa ist positiv für Europa. So einfach ist das.

  22. Haider setzt Politik der „Abschiebung“ fort

    Geht doch!!!!!

    Von WZ Online

    Asyl: Asylsuchende in „streng geheimer Aktion“ aus Kärnten verbracht.

    Klagenfurt. Unbeirrt vom offenen Konflikt mit Innenministerin Maria Fekter (V) setzt der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) seine Politik – straffällig gewordene Asylsuchende aus der Landesversorgung zu entlassen und damit ins Flüchtlingslager Traiskirchen „abzuschieben“- fort. Am Dienstagabend wurden zwei Armenier (14 und 43 Jahre) und ein Tschetschene (44) in einen Bus gesetzt und außer Landes gebracht.
    „Diesmal war es eine streng geheime Aktion, damit die Innenministerin nicht schon wieder die Polizei losschickt“, bestätigte Landeshauptmann-Sprecher Stefan Petzner gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht in der Mittwochausgabe der „Kronenzeitung“. Zwei der betroffenen Asylsuchenden seien inzwischen in Traiskirchen eingelangt, der Dritte befinde sich in Wien, sagte Petzner.

    Laut „Krone“ handelt es sich bei den beiden Armeniern um Vater und Sohn. Der 43-Jährige soll einen Mann mit dem Messer bedroht haben. Der tschetschenische Asylwerber soll hingegen in Drogendelikte verwickelt sein.

    Erst in der Nacht auf vergangenen Samstag war ein Versuch Haiders, sechs Personen abzutransportieren, am Widerstand von Fekter gescheitert, die den Bus an der steirisch-kärntnerischen Grenze stoppen ließ. Der Landeshauptmann warf der Ministern in diesem Zusammenhang Amtsmissbrauch vor.

    Die Innenministerin bezeichnete Haiders Aktion als „verfrühten und misslungenen Wahlkampfstart“. Diese „Inszenierung“ habe nichts mit einer tatsächlichen Abschiebung zu tun, „sondern nur mit Populismus auf Kosten anderer Bundesländer“, meinte Fekter. (APA)

    Mi

    Recht hat der Mann!!!

    http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3858&Alias=wzo&cob=362182

  23. # 24 links wie rechts

    Also 2005 bis 2008 = 9 Jahre !!??

    Ehren-MORD = 9 Jahre !!??

    Oder war es Totschlag? 39 der 40 Messerstiche waren nur Warnung und es ist „aus Versehen“ schief gegangen?

    Oder ein tagischer Unfall? Das Opfer ist 40 mal ins Messer gefallen, ohne das der arme Mann was dafür konnte??

    Oder noch besser: SELBSTMORD 40 Stiche im Rücken = ein tragischer Selbstmord

  24. Normalerweise gehört der Typ in ein Flugzeug gesteckt und über der Türkei darf er dann rausspringen (ohne Fallschirm). Wenn ihm seine Mutter und die Schwester so verbunden sind, dürfen sie sich ihm gern anschließen, wenn es nach mir gehen würde. Normalerweise gehört der Rest der ganzen Muselmänner (und Frauen) gleich mit ausgewiesen. Sollen sie ihren religösen Dreck in Ihren Heimatländern verbreiten. Es kann nicht angehen, dass ich als Deutscher in meinem Heimatland Moscheen, Frauen mit Kopftüchern oder sonstigen Scheiß dieser „multikulturellen Bereicherung“ ertragen muss. Darauf kann ich liebend gern verzichten.

    Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir es nach dem Krieg auch alleine geschafft hätten Deutschland wieder auf zu bauen. Es hätte etwas länger gedauert, dafür hätten wir jetzt nicht soviel Pack an der Backe.

  25. http://www.focus.de/politik/diverses/italien-parlament-billigt-gesetz-gegen-illegale-einwanderungen-_aid_319901.html

    Die Italiener unter Berlusconi machen Ernst:

    Verschärfung des Strafrechts, zwingende Ausweisung nach 2 Jahren Haft, etc…

    Dabei bräuchten wir hier keine schärferen Gesetze, sondern einfach nur konsequente Anwendung der bestehenden. Nach Verurteilung zu einer Haft von mindestens 3 Jahren sollte EIGENTLICH jeder Ausländer abgeschoben werden.

    EIGENTLICH…..

  26. #30 rudeboy76
    Die Muselmanen haben überhaupt nichts aufgebaut. Was wir hier jetzt aushalten müssen, ist der Familiennachzug vom Familiennachzug vom Familiennachzug.

    Man läßt nach wie vor 35.000 Türken jährlich einreisen!!! Das ist der Wahnsinn. Die paar 100 Abgeschobenen machen das Kraut nicht fett.

    Der Hebel liegt bei der Einreise. Wenn es in Deutschland nicht mehr möglich ist anatolisch zu heiraten, dann müssen die jungen Türkinnen und Türken in Deutschland wohl oder übel in Anatolien heiraten.

    Untereinander heiraten die Türken in Deutschland ja eher selten. Und das wäre immer noch das kleinere Übel, als wenn jeder von denen ein Kopftuch bzw einen unnützen Cousin aus Anatolien herholt, und dann hier 6 Kinder macht.

  27. @#30
    Fallen Sie jetzt auch schon darauf rein, was die Musels verbreiten?

    Deutschland wurde direkt nach Kriegsende und in den 50ern wieder aufgebaut. Zum grössten Teil von Frauen. Das türkische Gesindel kam erst hier an, als der Wirtschaftsiese Deutschland schon bestand, also Ende der 60er und in den 70ern. Und wir haben auch nicht um sie gebeten, sondern die Türkei hat darum gebettelt, ihr Gesindel bei uns unterbringen zu dürfen.

    Wird Zeit, dass sie dieses wieder zurückerhalten.

    „Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit“ – John Philpot Curran, Irland

  28. @ #30 rudeboy76
    Entschuldige bitte , aber dieses Märchen aus 1000 und 1 Nacht, die hätten hier auch nur einen Stein wieder auf den anderen gesetzt während des „Wirtschaftswunders“, ist die pure Verhöhnung meiner und auch eurer Großmütter, und nachher auch Großväter, und für mich auch völlig unverständlich wie man so einen SCHEISS auch nur verinnerlichen kann!!!

  29. 9 Jahre, wie kann das sein?

    Der arme Täter…äh…das arme Opfer…und dann noch eine grausame Abschiebung..alles nur, weil er seiner Schwester, mit 40 Warnstichen beigebracht hat. Das ist doch eine gute Erziehung. Bestimmt hat die tote Schwester daraus gelernt und wird es nie wieder etwas gegen seinen Willen tun…!

    Das ist doch das normalste auf der Welt. Würde das denn nicht jeder so machen, Ihr linken Gutmenschleins?

  30. Auch wenn bei dem Subjekt Null Wiederholungsgefahr bestünde und er sich noch so eng mit seiner Mutter und Schwester verbunden fühlt! Solche Figuren haben es sich nicht verdient mit uns und unter uns leben zu dürfen!
    Natürlich steht es den Türken frei seine Muttter etc. mit in die TR zu nehmen wo diese eigentlich auch hin gehören!

  31. Wo ist das Problem? Den armen in der Ehre verletzten Messerstecher inkl. Mutter und Schwester ausschaffen, wenn er ihnen denn so verbunden ist.

    Der Schlitzer ist auch noch so dreist zu behauptet, kein Wiederholungstäter mehr zu sein. Sollte ihn seine Schwester wieder in der Ehre verletzen, sucht er dann das Gespräch? Der Witz des Tages!

    Gruss aus der Schweiz

  32. Richtig! Die Tat kann er nicht wiederholen, denn das Opfer ist tot! Was also steht dem im Wege, einen solchen Bereicherer der Kultur bei uns zu belassen? Hier soll er doch endlich in den Genuss unsereres Sozialsystems kommen, Stütze beziehen dürfen solange er möchte, unser Gesundheitssystem auskosten bis ans Ende seiner Tage. Besonders in diesem Bereich werden dann einige Kosten anfallen. geschädigt durch den „unrechtmäßigen“ Gefangnisaufenthalt braucht er sicher über Jahre psychologische Betreuung gepaart mit anwaltlichem Rat (auf unsere Kosten! Oder gedenkt er vieleicht, den entstandenen materiellen Schaden durch Fleiß und Strebsamkeit und Arbeit zumindest annähernd zu begleichen? Solche Leute müssen wir lt. Frau M.-L. Beck aushalten und mit deren Taten leben! Ist das nicht schön? Und es steht zu befürchten, daß es genauso kommt und Richter bestimmen, daß er in unser Sozialsystem bis an sein Ende eingebettet sein wird und erheblich mehr Kosten verursacht als der normale Arbeitslose, der für sein Schicksal nichts kann und trotzdem ohne Straftaten durchs Leben findet!

  33. Raus mit dem Gesocks ! Hoffentlich hören wir wieder von dem Fall. Sollte der nicht abgeschoben werden, wissen die Leute hier wenigstens woran sie sind.

  34. Sollte mich nicht wundern, wenn der Täter nach – höchstens – 5 Jahren Erholungsaufenthalt im Jugendstrafvollzug einen „Verfestigten Aufenthaltsanspruch“ im Sinne des Worte ersessen hätte. Von wegen Abschiebung!!

  35. Da er in der Haft ohnehin nichts besseres zu tun hat, schöpft er halt mal die Möglichkeiten des deutschen Rechtssystems aus.
    Er ist zwar stolzer Türke, aber dennoch wäre es das schlimmste für ihn, in Türkei, das Land auf das er so stolz ist abgeschoben zu werden.

  36. Diese Gesellschaft ist kaum noch in der Lage „Einzelfälle“ abzuschieben.

    Im Grund müßten konsequenterweise zig Tausende und aber Tausende solcher „Schätze“ abgeschoben werden.

  37. PS: Vielleicht ist er aber auch von einigen deutschen Linken auf diese Idee gebracht worden..

  38. #34 AntiCR

    Eben, Fakt ist, die Masse kam als unserer Sozialsystem anfing Amok zu laufen und jeder Ausländer hier Sozialhilfe bekam, und längst ein Anwerbestopp erlassen wurde, so ab 1975. Seitdem haben wir eine millionenfache Einwanderung bildungsdferner Schichten in die Sozialsysteme erlebt, die seit den 90er Jahren noch an Schwung zunahm. Hinzu kommt, daß die erste Generation der Gastarbeiter, Italiener, Spanier usw. eh wieder in ihre Heimatländer zurückgegangen ist.

  39. abschieben natürlich. was sollen wir mit türkischen mördern? sollen die sich damit rumärgern. byebye messerstecher.

  40. Der Mann machte geltend, dass er sich an seine in Deutschland lebende Mutter und seine Geschwister gebunden fühle und zudem keine Wiederholungsgefahr bestehe.
    (. . . .)
    Der damals 18-jährige Täter hatte in Esslingen „zur Wiederherstellung der Familienehre“ sein Opfer mit 40 Stichen umgebracht. Die damals 26-jährige Schwester hatte sich zwar von ihrem Ehemann getrennt, war aber noch nicht geschieden.
    (. . . .)
    Nach seinen Vorstellungen durfte seine Schwester keinen Freund haben, solange sie noch nicht geschieden war.

    http://www.welt.de/vermischtes/arti2246007/Verurteilter_Tuerke_wehrt_sich_gegen_Ausweisung_.html

    Der junge Türke ist über den Lebenswandel seiner Schwester moralisch empört gewesen und hat deshalb deren Freund ermordet. Und nun besteht er darauf, dass er nicht abgeschoben werden darf, weil er sich an seine in Deutschland lebende lebende Mutter und seine Geschwister gebunden fühlt. Ich hoffe, dass der Richter auf diese Unverfrorenheit die richtige Antwort findet. Die starke Bindung des jungen Türken an seine Familie war mit Sicherheit eine Ursache für den Ehrenmord.

  41. Die Türkei wird sich wehren! Solche Dreckskerle wollen die nicht. Da ist man froh, daß die hier sind!

  42. Sie verachten Deutschland, den Westen und die Demokratie, aber wenn sie abgeschoben werden sollen, rufen sie nach ihrer Mama. Warum? Weil es sich hier so herrlich auf Kosten anderer (Sozialhilfe) leben lässt.

  43. @#30 rudeboy76 (25. Jul 2008 12:12)

    Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir es nach dem Krieg auch alleine geschafft hätten Deutschland wieder auf zu bauen. Es hätte etwas länger gedauert, dafür hätten wir jetzt nicht soviel Pack an der Backe.Zitat

    Mein Ausspruch oben, dass die Türken Deutschland aufgebaut haben war satirisch gemeint.
    Natürlich haben die Türken Deutschland nicht aufgebaut, wie sollte das funktionieren bei diesen unqualifizierten Hilfsarbeitern, außerdem war Deutschland längst wieder aufgebaut als die ersten Türken nach Deutschland kamen. Diese Behauptung wird ihnen in den Moscheezentren und im Koranunterricht eingetrichtert, damit sich bei dem ganzen Türkenvolk nicht versehentlich ein Schuldgefühl einschleicht weil sie einfach ohne die uns zu fragen Teile unserer Heimat wegnehmen. Mit dieser Lüge versuchen die Türken ein Bleiberecht zu konstruieren, damit man sie nicht wieder zurückschicken kann und somit die Türkei ihr hinterlistiges Vorhaben einen türkischen Parallelstaat in Deutschland aufzuziehen, wieder abbrechen muss.
    Wie AntiCR schon geschrieben hat diese frechdreiste türkische Wiederaufbaulüge ist eine Verhöhnung unserer Großeltern und Eltern.

  44. SELBSTVERSTÄNDLICH wird der Mann, sorry, das arme Opfer scheissdeutscher Nazijustiz, NICHT abgeschoben.

    Irgendwie ist doch mit Sicherheit unser verrottendes kapitalistisch-imperialistisches Schweinesystem für all das verantwortlich.

    Der gute Mann gehört in den Bundestag damit er eine ordentliche Pension bekommt. Frau Roth von den GRÜNINNEN wird ihn sicherlich gerne unter ihre Fittiche nehmen

  45. aber eigentlich hat er ja auch deutlich gemacht, das er deutsche werte akzeptiert. man kann somit von hohem integrationspotential sprechen, auf das der junge man möglichst bald eine wertvolles, steuerzahlendes mitglied unser gesellschaft wird, morgens um sieben aufsteht und die ubahn zur arbeit nimmt. ok, eigentlich sieht man zwar schon allein an der art des vergehens, das der junge freund nicht unbedingt geprägt ist von der „europäischen schule“ und unsere werte wahrscheinlich auch nicht so bald akzeptieren wird, aber egal. soll sich das volk damit rumärgern. ein guter konsument wird er dank harz4 schon bleiben. elton, fahren sie den bentley vor.

  46. #50 Laurel

    Die Türken wurden eh erst ab 1962 angeworben, da war der Wiederaufbau längst Geschichte, und Deutschland schon seit Jahren die zweitgrößte Wirtschaftsmacht hinter den USA. Die Masse der Türken/Moslems kam auch erst nach dem Anwerbestopp 1973.

  47. @BePe, Laurel: Die Türken wurden nicht angeworben, sondern uns aufgedrängt:

    „Arbeitsmarktpolitisch sah auch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung trotz des inzwischen spürbaren Arbeitskräftemangels keine Notwendigkeit für eine Anwerbevereinbarung mit der Türkei, da der Kräftebedarf in den anderen Anwerbeländern „hinreichend gedeckt” werden könne. Allerdings meinte der bis dahin immer und ausschließlich mit Blick auf den Arbeitsmarkt argumentierende Präsident der BA, Anton Sabel, nicht beurteilen zu können, „wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt.”

    http://fact-fiction.net/?p=822

  48. Der Gegenbürger hat leider eindeutig bewiesen, dass er mit dem westlichen Wertesystem nicht konform geht. Also ist eine endgültige Abschiebung die einzig sinnvolle Alternative zum Schutz aller hier lebenden Mitbürger.

  49. „Außerdem sei er Mutter und Schwester eng verbunden.“

    Habe ich vollstes Verstaendnis dafuer.
    Mutter und Schwester sollten daher eine Ausreiseerlaubnis in die Tuerkei erhalten.

    Feiges Muttersoehnchen!

  50. Die Adresse von dem Typen rausfinden und öffentlich machen, dann geht er freiwillig!

    Sollte man bei allen kriminellen Moslems so machen!

  51. #10 Xrist

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilte den Täter im April 2005 zu neun Jahren Jugendstrafe.

    Das VERWALTUNGSGERICHT? Sicherlich nicht! Dieses Gericht könnte jedoch die Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestätigen,

    haha, jetzt haben die’s inzwischen korrigiert. Eine große Zeitung muß sich also neuerdings von PI aushelfen lassen.

    In Zukunft solche Beiträge speichern und an anderer Stelle veröffentlichen!

  52. Ach, diese verlogenen abschiebungsabsichten….

    Es war keinesfalls
    Theo Retisch,
    dass ein türkischer jugendlicher schwerverbrecher durch deutsche gerichte wieder einreisen durfte…… 🙁

    Hier die unendliche geschichte des türkischen verbrechers mulis ari, genannt mehmet:

    Fall Mehmet: Gericht stoppt die Ausweisung

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1998/0905/seite1/0219/index.html
    Archiv » 1998 » 05. September » Seite 1

    MÜNCHEN: Der 14jährige türkische Straftäter „Mehmet“ darf vorerst nicht abgeschoben werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, daß erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Ausweisung Mehmets bestünden. Die gegen die Eltern verfügte Ausweisung sei zudem nicht rechtmäßig. In der Eilentscheidung des VGH hieß es, „Mehmet“ sei wegen der von ihm begangenen Straftaten noch nicht rechtskäftig verurteilt. Als Minderjähriger dürfe er daher nur ausgewiesen werden, wenn sich seine Eltern nicht rechtmäßig in Deutschland aufhielten. Eine Ausweisung der Eltern wäre nur dann zulässig, wenn schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorlägen. Das Verhalten ihres Sohnes könne ihnen nicht zugerechnet werden. (po.)

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2000/0304/none/0083/index.html
    Archiv » 2000 » 04. März
    Mehmet darf nicht zurück nach München
    Gericht: Abschiebung war rechtmäßig
    Gabriele Rettner-Halder

    MÜNCHEN, 3. März. Mehmet hat nicht Recht bekommen. Die Stadt München durfte ihn ausweisen. Das entschied am Freitag das Münchner Verwaltungsgericht nach fast dreistündiger Verhandlung in Anwesenheit des jugendlichen Serienstraftäters.

    Dem 15-Jährigen war für den Gerichtstermin ein dreitägiger Besuch in Bayern zugebilligt worden, um bei seiner Klage gegen die Stadt München auf Verlängerung des Aufenthalts persönlich anwesend zu sein. Sein Anwalt Alexander Eberth kündigte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof an, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

    Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle (SPD) erklärte der „Berliner Zeitung“, die Ausweisung von jugendlichen Straftätern sei keine „bayerische Spezialität“. Es gebe eine Menge Vergleichsfälle, die in der Regel unspektakulär abliefen. Der Referent der Stadt wies darauf hin, dass für die Ausweisung des damals 14-Jährigen in die Türkei das Urteil der Jugendkammer des Münchner Landgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung ausschlaggebend gewesen sei.
    Die Prognosen für seine Persönlichkeitsentwicklung seien nach über 60 Straftaten nicht gut gewesen. „Kein Mensch hat die Eltern daran gehindert, ihren Jungen bei der Ausreise zu begleiten.“ Anders als von Mehmets Anwalt behauptet, habe die Stadt München die Zusicherung gegeben, dass die Eltern wieder zurückkommen dürften. Sie hätten sich rechtlich nichts zu Schulden kommen lassen. Das Strafrecht sei das falsche Instrument, Eltern anzuhalten, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern, meinte der Referent.

    Er rechnet damit, dass es Monate dauert, bis es zur Verhandlung der zweiten Instanz kommt. Der aus Datenschutzgründen Mehmet genannte Junge, der inzwischen bei seinem richtigen Vornamen Muhlis genannt wird, verließ am Donnerstag mit betretenem Gesicht den Gerichtssaal und musste am Freitag unter polizeilicher Bewachung das Flugzeug nach Istanbul besteigen. Wie es hieß, wollen sich die Eltern nach über 30 Jahren in Bayern in zwei Jahren in einem eigenen Haus in der Türkei niederlassen.

    „Die Abschiebung eines Minderjährigen in ein Land, wo er nie gelebt hat, halte ich nach wie vor für unverhältnismäßig und inhuman“, sagte die innenpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen, Elisabeth Köhler. Für die CSU war es ein „wichtiges Signal gegen Gewalt und Rechtsbruch“. Bayerns Innenminister Günther Beckstein hatte von einer Traumvorstellung gesprochen, würde Mehmet inhaftiert.

    Nach der Verhandlung am Donnerstag hatte Mehmet zu seinen früheren Straftaten erklärt: „Ich wollte noch mal sagen, dass es mir Leid tut.“ Sein Anwalt Eberth sagte, trotz des Urteils hoffe Mehmet weiterhin, dass er eines Tages ein anderes Leben in Deutschland führen könne.

    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,167851,00.html
    15. November 2001

    VERWALTUNGSGERICHT
    „Mehmet“ darf zurück

    Vor drei Jahren war „Mehmet“ als 14-Jähriger wegen seiner kriminellen Karriere aus München in die Türkei abgeschoben worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun, dass er nach Deutschland zurückkehren darf.

    Mehmet: Gutachten bescheinigt positive Entwicklung
    München – Das Gericht erklärte, es könne „nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass ‚Mehmet‘ sein früheres Verhalten nach Rückkehr in das Bundesgebiet fortsetzen“ werde. Der in München geborene Muhlis A., der zum Schutz seiner Identität öffentlich nur „Mehmet“ genannt wurde, war mit einer Serie von Gewaltdelikten aufgefallen und wurde kurz nach seinem 14. Geburtstag erstmals wegen schwerer Körperverletzung und schweren Raubes verurteilt. Die Stadt München verweigerte ihm darauf die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung – zu Unrecht, wie der Verwaltungsgerichtshof jetzt entschied.

    Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe „Mehmet“ nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht. Es dürfe ihm nur verwehrt werden, wenn sein persönliches Verhalten weitere schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erwarten lasse. Dafür gebe es aber keine konkreten Hinweise.

    Der 17-jährige habe seit seiner Abschiebung keine Straftaten mehr begangen und vor Gericht glaubhaft gemacht, dass er ein Leben ohne Straftaten anstrebe. Nach Angaben eines psychiatrischen Gutachters habe er eine positive Entwicklung durchlaufen, so dass keine konkrete Wiederholungsgefahr bestehe. Allerdings sei „wohl die Aggressivität des Klägers nicht merklich gesunken“. Seine Persönlichkeitsentwicklung und seine Anpassungsfähigkeit seien gestört. Bei einer Frustration könne es wieder zu einem Rückfall kommen, doch sei eine konkrete Vorhersage nicht möglich. „Mehmet“ brauche weiter therapeutische Hilfe und sollte bei einer Rückkehr auch nicht mehr mit seiner Familie zusammenleben, sondern außerhalb des Elternhauses pädagogisch gefördert werden.

    Beckstein kündigt Beschwerde an
    Gegen das Urteil kann die Stadt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu. „Mehmet“ darf allerdings erst zurückkehren, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein kündigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. „Mehmets“ Taten seien Ausdruck extremer Verrohung und Gewaltbereitschaft. Der Gutachter bescheinige ihm zwar, reifer geworden zu sein. Das zeige, dass die Abschiebung in völlig andere Lebensumstände in der Türkei sinnvoller gewesen sei als eine teure Erlebnispädagogik. „Spätestens dann, wenn er in seine Neuperlacher Clique zurückkehrt, droht aber doch ein Rückfall in frühere Verhaltensmuster“, sagte der CSU-Politiker.

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/549/68481/
    19.01.2006 17:20 Uhr

    Haftantritt verweigert
    „Mehmet“ droht die Abschiebung

    Das Innenministerium will den in München lebenden Serienstraftäter Muhlis A. wieder in die Türkei schicken. Der aber ist abgetaucht.

    Der ehemalige Serienstraftäter Muhlis A. ist untergetaucht. „Er wird sich stellen“, sagte sein Anwalt Alexander Eberth am Mittwoch der SZ. Wenn der als „Mehmet“ bekannt gewordene 21-Jährige aus seinem Versteck kommt, erwartet ihn allerdings nicht nur, wie gestern berichtet, eine eineinhalbjährige Haftstrafe, die er abzusitzen hat: „Unser Ziel ist die Abschiebung von Mehmet“, sagt ganz klar Michael Ziegler, Pressesprecher des Innenministeriums in München.

    „Mehmets Zukunft sollte nicht in Deutschland liegen“, erklärt Ziegler weiter. Er hält den jungen Mann für „nicht integriert und auch nicht integrierbar“. Hier in München sei er permanent straffällig geworden.
    Allein in den dreieinhalb Jahren, die er zwangsweise in der Türkei hatte verbringen müssen, habe er sich anständig verhalten. „Kaum war er wieder zurück in München, ging es wieder weiter mit den Straftaten.“

    Deshalb werde sich das Innenministerium bemühen, dass Muhlis A. nach Verbüßen der Haftstrafe sofort in die Türkei zurückgeschickt werde. Ziegler beruft sich auf das Ausländerrecht, demzufolge ausländische Bürger bei bestimmten Straftaten ausgewiesen werden dürften.

    Eine Serie von Strafdelikten
    Muhlis A. ist Türke, geboren allerdings in München. Er wuchs in Neuperlach auf und hatte schon vor seinem 14. Lebensjahr etwa 60 Straftaten verübt. Er konnte dafür aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er noch strafunmündig war. Mit 14 Jahren dann verübte er einen Raubüberfall und schlug sein Opfer mit einer Zaunlatte nieder. Er wurde zu Haft verurteilt – und vor Antritt der Strafe 1998 in die Türkei abgeschoben. Ohne seine Eltern.

    Diese Abschiebung erklärte das Bundesverwaltungsgericht 2002 für rechtswidrig. Mehmet kam zurück. Im Juni 2005 stand er erneut vor Gericht: Weil er seine Eltern erpresst, bedroht und geschlagen hatte. Er wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, die Strafe jedoch gegen Auflagen ausgesetzt. Mehmet verstieß gegen diese Auflagen, deshalb wurde im Dezember 2005 das Urteil rechtskräftig, im Januar erging Haftbefehl. Seitdem ist „Mehmet“ weg.

    Vor ca. 10 jahren wurden die eltern interviewt. Beide starrten stumpfsinnig vor sich hin, die mutter sagte kein wort, der vater nur etwas in türkisch – nach 30 jahren brd-aufenthalt….
    Und deren nachkommen sollen unsere zukunft sein…..?

  53. In Deutschland-Absurdistan ist ja alles möglich, nur denke ich, in Stuttgart hat er wohl eher schlechte Karten. Bei Richter Riehe, aus Köln, käme er mit dieser Masche glatt durch.

    Wie aber gehen die USA – ein klassisches Einwandererland – mit kriminellen Ausländern bzw. Einwanderern um. Hier eine kurze Info:

    Generell sind in den USA die Gefängnisstrafen länger. In diesem Fall hätte man vermutlich lebenslänglich verhängt, unabhängig vom Alter.

    Allerdings nur in der Theorie, denn in Amerika würde niemand mit 40 Vorstrafen frei herumlaufen (wie z.B. unser Münchner Kulturbereicherer Serkan). In einigen Staaten, wie Kalifornien, kann bei der dritten Tat Lebenslang ausgesprochen werden.

    Schon gar keine Toleranz gibt es für ausländische Straftäter: Nach Plänen des Departments für Homeland Security, dem die Immigrationsbehörde INS untersteht, sollen allein in diesem Jahr rund 200.000 straffällig gewordene Ausländer abgeschoben werden; davor schützt auch eine >Green Card< (Anm. Arbeitserlaubnis, die zur Einwanderung berechtigt) nicht.

    Der Nachweis einer Straftat ist übrigens nicht nötig. So hat Homeland Security nach 9-11 rund 5000 Moslems, teils auf Verdacht oder wegen Formalien abschieben lassen. In bestimmten Einzelfällen kann sogar die amerikanische Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden.

    Derzeit werden in vielen Staaten die Gesetze gegen Ausländer noch verschärft, darunter Florida, Arkansas, Iowa, New Mexico und Texas. Fahren unter Alkoholeinfluss oder häusliche Gewalt gilt als Abschiebungsgrund. In Georgia werden Mexikaner abgeschoben, die ohne Lizenz fischen. In Mississippi ist es ein Verbrechen für einen Ausländer ohne Papiere, zu arbeiten. In Oklahoma werden Amerikaner bestraft, die an solche Einwanderer vermieten. Auch gleichen das INS und die Gefängnisverwaltung nun ihre Daten miteinander ab. In Los Angeles schickt der Sheriff seit letztem Monat eine Liste der Insassen an die Ausländerbehörde, und die prüft, wer sich legal in den USA aufhält.

    „Wir haben genug Kriminelle“, sagte Richard Lamm, der frühere Gouverneur von Colorado, zur New York Times. „Warum sollen wir noch welche importieren?“

    Recht hat er, raus mit diesem kriminellen Gesocks!!

  54. Der Täter hat 40 Warnstiche abgegeben. Er ist also äußerst umsichtig und verantwortungsvoll vorgegangen. Und das Opfer ist jetzt nun mal tot. Also kein Grund zur Abschiebung.

  55. #63 Mahner

    Der Täter hat 40 Warnstiche abgegeben.

    Und wollte nach dem 41. bestimmt von der Tötungsabsicht zurücktreten… Das Strafmaß erklärt sich doch vermutlich aus der Tatsache, dass 18jährige – wie wir mittlerweile alle auf diesen Seiten gelernt haben – max. 10 Jahre kriegen. Interessant wäre eher die Abweichung von der möglichen Höchststrafe (10). Die Klage kommt vermutlich jetzt auf den Tisch, weil nach der Halbzeit ins Heimatland abgeschoben werden kann.

  56. Ich habe heute morgen im Frühstücksfernsehen von einem türkischen Jugendlichen aus Berlin gehört, der einem Busfahrer „nur so“ zwei Messerstiche zugefügt hatte.

    Er ist auf freiem Fuß, die Richterin argumentierte:“Das sind doch halbe Kinder, die können mit Alkohol noch nicht umgehen.“
    Habe fertig.

  57. @BePe + Fenris
    Meine Bemerkung mit dem Wiederaufbau Deutschlands in meinem Kommentar #11 Laurel wurde offensichtlich von einigen, wie ruedboy76, für bare Münze genommen ich hatte das natürlich sarkastisch gemeint, weil die Türken immer wieder den Wiederaufbau Deutschlands für sich beanspruchen und sich zurecht lügen (was will man machen, Türken lügen wie gedruckt, besonders wenn es dem Islam oder der türkischen Sache dient).
    Ich hatte die Wiederaufbaulüge aber im Kommentar #50 richtig gestellt.
    Dennoch ist es gut, dass ihr beide nochmals die Fakten aufgeführt habt, denn es sind bestimmt immer wieder Leser da, denen der geschichtliche Ablauf der türkischen Landnahme in Deutschland unbekannt war.

  58. #28 Kreuzotter

    Ich fordere ein gutes Prämiensystem für Richter für echt abgeschobene Moslems.

    Warum soll ein Richter nicht nach Akkord bezahlt werden? Ich würde 100 EUR pro ausgeschafftem Kulturbereicherer vorschlagen (ein Grundgehalt gibt es natürlich nicht).

  59. Sorry wenn ich ausfällig werde
    aber ein Tritt in Hintern so dass es kein Flugticket mehr braucht tut hier not.

  60. WIR MÜSSEN DANKBAR SEIN

    Fast müssen wir ihm dankbar sein: Er führt uns vor, wie bescheuert wir sind und die Leute, die wir gewählt haben. Es geschieht uns ganz recht, daß solche Gestalten hier mit dem Messer in der Hand rumlaufen und uns terrorisieren. Irgendwie ist das wohl die Therapie, die wir uns verdient haben und die wir brauchen. Wir können es jederzeit abstellen, aber wir wollen nicht. Also, dann weiter.

  61. Der Skandal ist nicht, dass dieser Dreck sich überhaupt gegen eine Abschiebung „wehren“ kann, der Skandal ist, dass sich ein vorsätzlicher Mörder nach nur 9 Jahren wieder auf freiem Fuß befindet.

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