Der Privatbesitz an Produktionsmitteln, die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und die persönliche Haftung des Mittelständlers für wirtschaftlichen Misserfolg sind die Grundlage unserer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Das erfolgreichste Wirtschaftssystem der Menschheitsgeschichte, das im Gegensatz zu sozialistischen Utopien politische Freiheit erlaubt und gleichzeitig in einem bisher nicht gekannten Ausmaß auch die Besitzlosen, ja selbst die Leistungsunwilligen, am Wohlstand teihaben lässt.

Durch das Antidiskriminierungsgesetz der EU wird die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, den nach seinen persönlichen Kriterien besten Bewerber für eine Stelle auszuwählen, empfindlich eingeschränkt. In Belgien steht jetzt einer vor Gericht, weil er Bewerber ablehnte, die seinem Geschäft geschadet hätten.

Die Sueddeutsche Zeitung berichtet:

„Personal gesucht“, stand auf der Plakatwand am Rand der Autobahn. Der belgische Unternehmer Pascal Feryn hatte sie im Frühjahr 2005 aufstellen lassen. Doch die Werbung war in seinen Augen wenig erfolgreich. „Außer diesen Marokkanern hat in vierzehn Tagen niemand auf unseren Aufruf reagiert“, sagte Feryn kurz darauf in einer belgischen Zeitung. „Marokkaner suchen wir aber nicht. Unsere Kunden wollen sie nicht.“ Feryns Firma verkauft Schwingtüren und baut sie in Privathäuser und Wohnungen ein.

Der Fall, der an diesem Donnerstag den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigen wird, könnte einem Lehrbuch zum Thema Diskriminierung entstammen. Viele Unternehmen in Europa sperren sich dagegen, dass die EU den Schutz vor Diskriminierung immer weiter ausdehnt. Sie wehren sich gegen den Vorwurf, Ungleichbehandlungen geschähen allein aus bösem Willen. Viele Arbeitgeber nehmen für sich in Anspruch, dass sie durchaus rationale Gründe haben, wenn sie bestimmte Bewerber von vornherein ausschließen. Ob das als Begründung ausreicht, wird der EuGH nun klären müssen.

Keine Beschwerden von Marokkanern

Der Fall wirft noch eine weitere grundsätzliche Frage auf: Kann schon die bloße Äußerung eines Arbeitgebers eine Diskriminierung sein? Keiner der betroffenen Marokkaner hatte sich beschwert. Feryn hat sie offenbar nicht offen abgelehnt, aber signalisiert, dass Bewerbungen von bestimmten Personen nicht willkommen sind. Erfüllt das den Tatbestand?

Der Unternehmer selbst sieht sich in einem Dilemma. Er sei kein Rassist, sagte er. Er wisse, dass genauso viele Belgier wie Ausländer in Wohnungen einbrechen. Doch viele seiner Kunden hätten Angst und wollten keine Ausländer in ihr Haus lassen. „Ich muss mich nach den Forderungen meiner Kunden richten“, sagte Feryn, sonst würden diese den Auftrag anderweitig vergeben. „Dann kann ich mein Geschäft schließen.“ Er habe dieses Problem „in Belgien nicht verursacht“. Er wolle nur, „dass die Firma läuft und dass wir am Jahresende unseren Umsatz erreichen, und wie schaffe ich das? Indem ich es so mache, wie der Kunde es will!“

Abneigung gegen gewisse Bewerber

Damit war aus Feryns Sicht die Sache erledigt. Die zuständige Antidiskriminierungsstelle in Belgien sah das jedoch anders. Sie ging gegen den Unternehmer juristisch vor, weil sie in dessen Äußerungen eine unzulässige Diskriminierung wegen der Rasse und der ethnischen Herkunft sieht. Ob der EuGH diese Auffassung teilt, ist offen. Zumindest aber der Generalanwalt in Luxemburg, Poiares Maduro, folgte im März in seinen Schlussanträgen den Argumenten der Antidiskriminierungsstelle: Schon in der bloßen Äußerung Feryns sei eine Diskriminierung zu erkennen, weil Interessenten sich danach mangels Erfolgschance gar nicht erst bewerben würden, sagte Maduro. Würde man das nicht als Diskriminierung werten, könnten Arbeitgeber einfach ihre Abneigung gegen gewisse Bewerber im Voraus „so offen wie möglich publik machen“.

Auch den Einwand, dass die Kunden keine Ausländer wünschten, bügelte Maduro ab. Er sei „völlig ohne Bedeutung“. Selbst wenn er zutreffe, würde das nur beweisen, dass der Markt kein Heilmittel gegen Diskriminierung sei. Im Gegenteil. Es veranschauliche, dass ein Eingreifen des Gesetzgebers notwendig sei.

Besser kann man den volkspädagogischen Größenwahn linksgestrickter EU-Bürokraten nicht ausdrücken. Der Staat muss wieder einmal den Markt kontrollieren, weil der nicht die gewünschte Ideologie hervorbringt? Das letzte Experiment dieser Art endete 1989 nach Millionen Toten.

(Spürnase: Wolf H.)

Like
Beitrag teilen:
 

76 KOMMENTARE

  1. Eigentlich ist er selber Schuld.
    Wer denkt, er hätte als (nicht Moslem) das Recht auf freie Meinungsäußerung wird eben schnell eines Besseren belehrt.

  2. Das „Antidiskriminierungsgesetz“ ist ein bürokratisches Monster, wie es sich nur Linkspolitiker erschaffen konnten. Hauptsächlich geht es in dem Gesetz um die Justiz, weil die Justiz muss beschäftigt bleiben und sich dann um so ein Scheiss kümmern. Als ob es in Gerichten nicht Wichtigeres zu verhandeln gibt, als um angebliche Diskreminierungen.

    Übrigens stellt sich das Antidiskriminierungsgesetz eindeutig gegen Bevölkerungsmehrheiten. Ein homosexueller Moslem hat lt. Antidiskriminierungsgesetz(theorethisch gesehen) dadurch bessere Chancen auf eine Arbeitsstelle als ein christlicher, heterosexueller Ureinwohner.

    Klassisches linkes Bürokratengesetz. Daran werden wir alle einmal ersticken.

  3. Zitat |Er wisse, dass genauso viele Belgier wie Ausländer in Wohnungen einbrechen.|

    Es koennte sich hierbei um ein Geruecht handeln.

  4. Mag sein, dass der Unternehmer selbst kein Rassist ist, er reproduziert diesen jedoch durch sein Verhalten. Ob er dazu viele Alternativen hat mag auch fraglich sein, aber ziemlich sicher wurden hier einige Menschen rassistisch benachteiligt. Rassismus ist hierbei die problematische Ideologie, nicht der Wunsch diesen zu bekämpfen (von der Wirksamkeit der angewandten Methode spreche ich hier nicht). Wenn man den Äußerungen des Unternehmers glauben schenken darf, würde er ja schließlich auch Marokkaner einstellen, wenn seine Kundschaft nicht eine rassistisch begründete Abneigung hätten.
    PI verdreht mal wieder einiges, z.B. wer ideologisch handelt und wo das Problem liegt, demnach müsste man direkt Rassismus zur Pflicht machen, um menschliches Leben zu schützen, Leute lernt denken!

  5. Tja, und was beweist das? Letztendlich doch nur, daß sich die „pädagogischen Maßnahmen“ der EUrokraten nicht durchsetzen.
    Statt aber den Grund zu suchen, warum es sich so verhält, werden weitere Repressalien erdacht, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
    Hmm, warum fallen mir automatisch solche Begriffe wie „KL“ und „Gulag“ ein?

    Fragen über Fragen …

    Kognitiv
    ____________________
    Remember Lepanto 1571

  6. Das ist ein Grundübel, das von der Brüsseler Eurokratie noch verstärkt wird. Wir müssen mit aller Macht dagegenwirken, diese EU-Antidiskriminierungs-Gleichmacherei so lange anprangern, die Gesetzgeber, die Politik und alle, die als Urheber ausgemacht werden können, ständig kritisieren, bis die Leute wieder zu Vernunft kommen, bis dieses EU-Kommunismus wieder verschwindet.

    Die Menschen sind nicht gleich und werden auch nie gleich sein. Als letzte hat China in der Zeit der Kulturrevolution versucht und wir alle wissen, wie grausam und absurd die chinesische Gleichmacherei war.

    Die EU-Antidiskriminierungsscheiße ist im Grunde haar genau diesselbe absurde Lenkung der Menschen und ihre Einzwingung in ein Prokustus-Bett, wie die chinesische war.

  7. @5RedHead (Roter Kopf, oder Linker Kopf?)

    …direkt Rassismus zur Pflicht machen, um menschliches Leben zu schützen, Leute lernt denken!

    Meinst du, dass jeder, der nicht so denkt wie du, nicht denken kann?
    Dann bräuchte man eigentlich gar nicht mehr denken, wenn deine Annahme stimmt, denn dann wäre ausreichend, deine Denkergebnisse von dir zu übernehmen.

    Wie dumm, dass die Welt noch nicht auf diese einfache Lösung gekommen ist, und niemand deine Denkweise vermarktet!

  8. @RedHead,

    „PI verdreht mal wieder“, was allerdings zu belegen wäre. Ich gehe eher davon aus, dass der Rassismus als Ideologie in den Köpfen der Linken vorhanden ist, und alle, welche nicht der Aufassung a la Gramsci sind werden als Rassisten bezeichnet.

    Das Metaschema der Diskussion ist in jeder Argumentationskette zuerkennen.

    Dialektische Quirlung – lass gut sein.

  9. Das wird ja richtig knackig. Bald wird die EU-Gedankenpolizei Eltern verknacken, die junge weibliche Babysitter suchen …

  10. @ #5 RedHead (10. Jul 2008 17:59)

    Dann leg mal einem Unwissenden logisch dar, warum es sich beim Rassismus um eine – wie DU schreibst – problematische Ideologie handelt.
    Danke.

  11. Die EU findet sicher eine Lösung. Wie wäre es, nicht nur Unternehmen, sondern auch deren Auftraggeber zu prüfen. Wird ein Auftrag (auch von privat) nicht aus ökonomischen, sondern anderen Gründen nicht an ein Unternehmen vergeben, wird der Auftraggeber dazu von einem Antidiskriminierungsagenten verhört. Versucht er sich rauszureden, wird der Auftrag multikulturell ausgewogen zwangsvergeben. Dann bricht das Goldene Zeitalter endlich an.

    @RedHead
    Und Deine geschätzte Alternative? Die Firma geht Pleite. Zahlst Du die Schulden und das Arbeitslosengeld? Brauchst nicht zu antworten, schöne Grüße in die Traumwelt.

  12. Der Beweis, daß der Kampf gegen die Antidiskriminierung noch längst nicht entschlossen genug geführt wird. Man müßte nun alle potentiellen Kunden ermitteln und auch ihnen den Prozeß machen.

    Das war natürlich sarkastisch gemeint. Tatsächlich kann man nur jedem Personalverantwortlichen raten, sich eben a) über diese Auswüchse zu informieren und b) sich entsprechend geschickt zu verhalten, so daß weder NGOs noch staatliche Aufpasser und auch nicht abgelehnte Bewerber ihnen einen Prozeß anhängen können.

    PS: Daß es dumm und absurd ist, pauschal „Ausländer“ abzulehnen, darüber sind wir uns ja sicher auch einig.

  13. Mir scheint, RedHead (#6), Du schießt übers Ziel hinaus, ganz ähnlich wie jene, die dieses Gesetz gemacht haben. Sorgen vor und Vorbehalte gegenüber bestimmten Menschen, und seien diese Vorbehalte noch so unbegründet, haben noch nichts mit Rassismus zu tun. Rassismus ist das „Bewußtsein“, die eigene Rasse sei anderen überlegen. Dieses Bewußtsein ist meist von der Bereitschaft begleitet, andere zu unterdrücken, um es mal ganz milde zu formulieren.

    Ein Diskriminierungsverbot kann nur für den Staat gelten, und dort muß es gelten! Einer Geschäftts- oder gar noch Privatperson gesetzlich vorzuschreiben, daß sie bestimmte Gedanken, Gefühle und Urteile nicht haben darf, ist aberwitzig.

    Es wird bestimmt nicht mehr lange dauern, bis die ersten „diskriminierten“ Arbeits- oder Wohnungssucher bei Ablehnung „Rassismus“ unterstellen und der arme Geschäftsmann/Vermieter muß dann vor Gericht aktiv beweisen, daß keine „rassistischen“ Gründe für seine Entscheidung ausschlaggebend waren. Wetten?

    So kann’s doch nicht gehen.

  14. #13 Einzylinder (10. Jul 2008 18:35)

    Rassismus ist das „Bewußtsein“, die eigene Rasse sei anderen überlegen. Dieses Bewußtsein ist meist von der Bereitschaft begleitet, andere zu unterdrücken,

    „überlegen“, „unterdrücken“, erinnert mich irgendwie an einen bestimmten Bevölkerungsanteil in der BRD.

  15. „Außer diesen Marokkanern hat in vierzehn Tagen niemand auf unseren Aufruf reagiert”, sagte Feryn kurz darauf in einer belgischen Zeitung. “Marokkaner suchen wir aber nicht. Unsere Kunden wollen sie nicht.”

    Das kann man sich denken, aber man sagt es nicht öffentlich, und schon gar nicht gegenüber einer Zeitung in Belgistan. Pascal Feryn sollte wegen krimineller Dummheit verurteilt werden.

    Immer freundlich lächeln, Bewerbungsunterlagen entgegennehmen, Ablage „P“, fertig. Wo ist das Problem?

  16. # 11 Kalfaktor,

    genau so wird es kommen…..

    Der Privatmann darf seinen Aufrag nicht mehr „freihändig“ an ein selbst ausgesuchtes Unternehmen vergeben, sondern MUSS seinen Auftrag an eine EU-Multi-Kulti-Kommission weiterreichen.
    Die bestimmt dann wer, den Auftrag ausführt und natürlich auch wann.

    Reklamationen des Auftraggebers sind nicht gestattet, bzw. werden mit mindestens 2 Jahren Gefängnis geahndet.

  17. <a href=“Hilturd Die Grünen, hier beim Wälzen probematischer Ideologien bei gleichzeitig nebenherlaufender Tagegeldbeschaffung…
    …ich glaube, ich bin in sie verliebt.
    Keine Frau hat bisher mehr Aufmerksamkeit bekommen als sie. (von mir)

  18. haha, wie geil 😉
    sowas musste ja einfach mal kommen –
    „KEINER der betroffenen hatte sich beschwert“

    trotzdem wurde er angezeigt und muss sich nun ellenlang rechtfertigen.
    wenn er pech hat, bekommt er ob des ganzen behörden-papierkriegs, der jetzt auf ihn zurollt, nen nervenzusammenbruch.

    *ironie*
    aber hoffentlich wird diesem fiesen belgischen rassisten bald der prozess gemacht! es kann doch nich angehen, das er die mitarbeiter in seinem betrieb selbst aussucht !
    da müssen sofort quoten her!
    50% frauen als möbelpackerinnen, mind 80% ungebildete als uni-professoren/lehrer/politiker .. achne, DAS is ja schon durchgesetzt.
    */ironie*

  19. #12 Mir (10. Jul 2008 18:35)

    Der Beweis, daß der Kampf gegen die Antidiskriminierung noch längst nicht entschlossen genug geführt wird. Man müßte nun alle potentiellen Kunden ermitteln und auch ihnen den Prozeß machen.

    So ist es. Und die Kinder der Kunden müssen geprüft werden, ob sie etwa scharfes Essen nicht mögen und darüber befragt werden, welche Zeitschriften ihre Eltern so lesen und wo sie sich im Netz rumtreiben.

    Wir brauchen dringend mehr Mittel im Kampf gegen Rechts[tm]!

  20. Welcher Deutsche Autohersteller in Deutschland könnte mir ein Auto liefern, an dem KEIN Moslem Hand angelegt hat.

    Ich will sozusagen ein Halal-Auto, also ein Auto, das von keinem Falschgläubigen berührt wrde.

    Ich will ein REINES Auto und nicht eins, das schon beim Zusammenbau beleidigt wurde.

    Gibt´s das?

  21. Immerhin wollten diese Marokkaner arbeiten und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen – was man in diesem Fall von Belgiern nicht behaupten kann.
    Skandalös ist nur die belgische Justiz die scheinbar ohne Klage eines Betroffenen tätig wurde.

  22. Jemand, der eine Frau Schlampe schimpft, weil sie sich nicht nach islamischem Brauch verschleiert, der ist für mich ein Rassist.

    Wer einen Marokkaner ablehnt, weil seine Kundschaft Angst vor Marokkanern hat, der ist Realist.

  23. Wo ist das Problem? Ich stelle ein, wen ich will und arbeite für wen ich will. Ich stellte niemals ein: Moslems, Schwule, Linke (nur ein Auszug), und ich arbeite nicht für diese oder von ihnen vertretene Ideologien. Das nicht etwa, weil sie unfähig wären, sondern weil die Stellen bereits vergeben sind oder für diese Aufträge keine Kapazitäten vorhanden sind. Schon schade, daß man so argumentieren muss. Frauen haben auch schlechte Karten, weil sie über jedes vernünftige Maß hinaus gesetzlich bevorzugt werden.

  24. Man sollte die „Erfinder“ dieses Antidiskriminierungsspuks wegen Geschäftsschädigung verklagen.

  25. Es handelt sich in der Tat -vermutich- NICHT um Rassismus, sondern um jede Menge schlechte Erfahrung, und zwar seitens der Kunden und des Unternehmers, aber das wollen die linksgrünen Multikultitagträumer (->ergo KEINE Unternehmer!) verhindern, dass so eine Wahrheit offenkundig wird.

    Sie müssen ja auch keine Wertschöpfung fürs tägliche Brot (aller!) erwirtschaften, sie regieren ja nur!
    Das Geld, von dem sie leben, wird den Unternehmern und Steuersklaven ja ganz charmant alltäglich abgepresst.

    Unternehmer können sich gar keinen Rassismus leisten, ganz einfach, weil sie nur nach Gewinnmaximierung (oder Bankrottvermeidung, wie in diesem Fall!) streben.

    Es müssen diejeniger beschäftigt werden, die die besten Ergebnisse erzielen.

    Aber das darf in Belgistan 2008 nicht mehr sein.
    Und in Deutschlandistan á la CFR und H.-C.Ströbele auch nicht! Die FürstInnen verbitten sich das.

  26. Wer glaubt in Europa besitzt man die Freiheit nach persönlichen, mitunter statistisch betrachtet fragwürdigen Kriterien, wie der Affinität bestimmter Personenkreise zum Diebstahl, ungehobelten Verhalten oder Ähnlichem, zu entscheiden, der hat den Knall überhört.
    Persönliche Entscheidungen basierend auf den eigenen subjektiven Kriterien, die übrigens mit absoluter Ausnahme auch dem statistischen Durchschnitt entsprechen, sind im freien nicht-sozialistisch geprägten Europa nunmal nicht erlaubt, bzw. korrigiert die Justiz die Subjektivität der eigenen Kriterien, sollten Sie der vorherschenden ideologischen Norm wie der allgemeinen Gleichbehandlung um jeden Preis zuwiderlaufen.

    Ist eigentlich noch jemandem aufgefallen, dass idealistische Denke der Kategorie Gleichbehandlung am natürl. Verhalten des Menschen ansich scheitert bzw. die Durchsetzung dieses Ideals eine Umerziehung oder repressive Mittel zur Korrektur erfordert, also der Mensch in sozialistischen Systemen für’s wahrlich nicht ideale Menschsein bestraft wird?

  27. @#12 Mir

    Ich denke mal, die Mehrzahl in diesem Board hat nichts gegen Ausländer, solange diese sich in Deutschland integrieren (die Sprache lernen, die Verfassung/Menschenrechte/Meinungsfreiheit respektieren und akzeptieren). Das ist in der Regel kein Problem, wenn die Ausländer/Migranten Christen, Juden, Buddhisten, Hindus, Animisten, Atheisten, Agnostiker etc. sind und aus Nord-/Südamerika, Afrika, Asien, Australien, Europa kommen. Problematisch wird es erst, wenn die Ausländer/Migranten unsere Verfassung/Meinungsfreiheit/Menschenrechte ablehnen (weil die Sharia das einzig Wahre sei) und uns wegen unser nichtislamischen Religion hassen. Die säkularen Muslime schließen die meisten hier aus. nur: Die Säkularen werden in Deutschland nicht angehört, nur die hysterisch kreischende verbohrte „fromme“ Minderheit.

    Meines Erachtens sind die Gutmenschen (insbesondere Grüne, Linke) die größten Rassisten in unserem Land: Die sind nämlich in der Regel antijüdisch eingestellt und empfinden die rassistische Ideologie Mohammeds als kulturelle Bereicherung.

  28. Die zuständige Antidiskriminierungsstelle in Belgien sah das jedoch anders. Sie ging gegen den Unternehmer juristisch vor

    Antidiskriminierungsstellen finden Rassismus, Antialkoholstellen finden Alkoholiker, Antifurzstellen finden Fürze. Dafür wurden sie gemacht, und wenn es zu wenig Rassismus, zu wenig Alkoholiker und zu wenig Fürze gibt, dann bascht man auf – sonst ist die Stelle weg.

    Man muss diese Anti-Stellen abschaffen, dann ist Ruhe.

  29. Wenn man der Logik dieses „Antidiskriminierungsgesetzes“ folgt, dann müßte jeder bestraft werden, der z.B. in bestimmten Ländern keinen Urlaub macht oder Importwaren aus bestimmten Ländern nicht kauft.

    Wer sich z.B. weigert, seinen Urlaub auch mal im schönen Nord-Korea zu genießen; wer sich weigert, für seine Kleinkinder irgendein chemisch verseuchtes chinesisches Spielzeug zu kaufen oder sonst ein minderwertiges Produkt aus irgend einer Billigproduktion eines anderen Landes zu erwerben — Anzeige und anschließend Beugehaft nach EU-„Recht“ !

    Echnaton

  30. Ausländer(Weisse) können keine Rassisten sein, begreift das endlich mal. Das ist ein Gesetz in der EU.

    Wenn ein Unternehmer sagt, seine Kunden wollen nicht, dass Marokaner ihre Garagentore montieren oder was auch immer, dann hat das Unternehmen eben Pech gehabt. dann sollte es die EU verlassen. Denn es hat gefälligst Marokkaner zu beschäftigen, auch wenn das Unternehmen dadurch keine Aufträge mehr bekommt.

    Kümmert es die EU-Bürokraten? Nein. Wozu auch, die kriegen ihr Geld, solange ein Staat noch Steuern eintreiben kann. Erst, wenn das letzte Unternehmen gegangen ist, dann wird die Lage kompliziert.

  31. #4 Deutsch-Indianer –> dachte ich auch sofort.

    Mit anderen Worten: Schon dass Belgier genau soviel Einbrüche machen wie Marokkaner ist bullshit, denn sonst würden wir Marokkaner gerne in unsere Wohnungen lassen um Sachen einzubauen.

    Aber sei’s drum… der Countdown läuft. 2009 Wahljahr in D.

    (Im übrigen meine ich, dass jeder Staat, der die Sharia zum Gesetz erhoben hat, zerstört werden muss.)

  32. @#30 Zvi_Greengold

    Hmm, wenn 1.000 Marokkaner so viele Einbrüche machen wie 10.000 Belgier, dann ist die Ablehnung vermutlich durch schlechte Erfahrung fundiert. Wer weiß …

  33. „PS: Daß es dumm und absurd ist, pauschal “Ausländer” abzulehnen, darüber sind wir uns ja sicher auch einig.“

    Lustigerweise ist das kein Rassismus 🙂

  34. so wenig ich dem AGG abgewinnen kann, aber die aussage des geschäftsmannes war einfach selten dämlich – zumindest es so in die zeitung zu setzen

  35. Zu dämlich das aber auch auszupossaunen. Eine einfache Ablehnung der bewerbung .. Bewerbungskriterien nicht erfüllt … hätte gereicht. Bzw. gar keine antwort. Kein Arbeitgeber ist verpflichtet auf eine Bewerbung zu antworten. Eine ordentliche Bewerbungsmappe .. sofern nicht gleich eine online Bewerbung im PDF-Format verlangt wird … muss ein Bild des Bewerbers enthalten. Zusätzlioch kann jeder Arbeitgeber ein polizeiliches Fürhungszeugnis verlangen (muß dann aber dafür die Kosten erstatten) Auf deise Art und Weise kann man sehr schnell und rationell die „Bewerber“ aussortieren die man nicht will. Zusätzlich legt man sich eine sharze Liste derer an die schon aufgefallen sind. Einige Handwerkskammern geben da unter der Hand gute Ratschläge (Listen) zu Leuten die sich z.Bsp als Mann gezielt auf weibliche Bürostellen bewerben und bei Ablehnung ( sie sind ja ein Mann) dann sofort vor den Kadi ziehen. Deren Bewerbung wirft man schlicht und ergreifend weg. Keine Antwort. Bei Anruf … wir haben nie was erhalten. Für Einschreiben mit Rückantwort sind die meist zu knausrig. Und selbst wenn … niemand zwingt einen zu eienr Antwort.

  36. er strebt dem Höhepunkt zu, der EU Karneval. Die Töne der EU Schranzen sind schon schrill und im höchsten Diskant. Unbeschadet dessen kommt am Aschermittwoch der Kehraus. Kein Wunder, daß eine wachsende Mehrheit die EU in dieser Form strikt ablehnt.

  37. Frage mich wann der erste Autokäufer sich vor Gericht wieder findet wenn er zu laut „Ich fahre keine französische/Italienische/Asiatische Klapperkiste !“ von sich gibt…

  38. @ #13 Mir (10. Jul 2008 18:35)

    Daß es dumm und absurd ist, pauschal “Ausländer” abzulehnen, darüber sind wir uns ja sicher auch einig.

    Sicher sind wir uns darüber einig.

    Aber hoffentlich auch darüber, daß es jedermanns gutes Recht ist, „dumm und absurd“ zu denken, sich seine Freunde nach eigenem Geschmack auszusuchen usw.

    Dummen Ansichten begegnet man – solange sie nicht in aggressive Gewalt münden – (allenfalls) mit Argumenten, nicht mit Gewalt, schon gar nicht der Staats-Gewalt.

    Die sozialistische Gleichschaltungsmanie wurde unter dem Deckmantel des Feminismus fast widerstandslos hingenommen, hat zu einer immensen Privilegierung der weiblichen Hälfte des Volks und zu einer grotesken Infantilisierung und Verdummung einer Gesellschaft geführt, in der parteiübergreifend bereits das Babywahlrecht (sic!) gefordert wird.

    Das Differenzierungsverbot des Art. 3 Absatz 3 GG verpflichtet wie alle Grundrechte nur den Staat in und wegen seiner Eigenschaft als Räuber und Gewalttäter.

    Heute dehnt man dies „Erfolgsrezept“ auf alles und jedes aus. Man ist mit diesem Wahn bereits bei einem „Allgemeinen Gleichschaltungs-Gesetz“ (AGG) angekommen. Der EUdSSR geht das noch immer nicht weit genug.

    Sozis geben keine Ruhe bis alle Menschen mit Ausnahme der Sozis selbst „gleich“, in Wahrheit nur gleich arm gemacht wurden. Das ging und geht nur mit totalitärer Gewalt, die sich in Europa überall wieder abzeichnet.

    Freiheit und Gleichheit, Liberalismus und Sozialismus, sind unvereinbar wie Feuer und Wasser.

    Hoffe, das paßt wenigstens in PI noch in ein paar helle Köpfe rein.

    Ratio

  39. #14 Einzylinder

    Es wird bestimmt nicht mehr lange dauern, bis die ersten „diskriminierten“ Arbeits- oder Wohnungssucher bei Ablehnung „Rassismus“ unterstellen und der arme Geschäftsmann/Vermieter muß dann vor Gericht aktiv beweisen, daß keine „rassistischen“ Gründe für seine Entscheidung ausschlaggebend waren.

    Das hatten wir doch hier schon lange! Einem Vermieter wurde genau so ein Strick gedreht. Es lief auf einen lauen Vergleich hinaus, der Vermieter (ein ca. 80 jähriger Mann) blieb auf seinen Kosten sitzen, die Klägerin (ich sag jetzt nicht was das für eine war…) bekam Prozesskostenhilfe und die Kosten für einen Umzug bezahlt. Das alles nur, weil die Klägerin behauptete, der Kläger hätte ein rassistisches Wort benutzt, was dieser allerdings vehement bestritt!

    Der Irrsinn ist hier schon lange angekommen!

  40. „Durch das Antidiskriminierungsgesetz der EU wird die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, den nach seinen persönlichen Kriterien besten Bewerber für eine Stelle auszuwählen, empfindlich eingeschränkt. In Belgien steht jetzt einer vor Gericht, weil er Bewerber ablehnte, die seinem Geschäft geschadet hätten.“

    Diskriminiern heisst auf deutsch unterscheiden. Aber das duerfen wir nicht mehr. Wohin das fuehrt, sagt Mephisto triumphierend zum Herrn in Goethes Faust, hoffend, bald Faustens Seele in der Hoelle schmoren zu koennen. Des Teufels Worte: „Staub soll er fressen, und mit Lust, wie meine Muhme, die berühmte Schlange.“

    Also Europaeer, macht Euch drauf gefasst, Staub in der Hoelle zu fressen. Aber nicht erst im Jenseits, nein hier und schon bald.

  41. @ #12 Kalfaktor @RedHead

    Und Deine geschätzte Alternative? Die Firma geht Pleite. Zahlst Du die Schulden und das Arbeitslosengeld?

    „Zahlst“? Wie kannst du ihm so hässliche Wörter an den Kopf werfen?

  42. @ #41 Ratio @ #13 Mir

    Sicher sind wir uns darüber einig.

    Aber hoffentlich auch darüber, daß es jedermanns gutes Recht ist, “dumm und absurd” zu denken, sich seine Freunde nach eigenem Geschmack auszusuchen usw.

    Mit der EU und anderen Weltverbesserern bist du da eben nicht mehr einig. Die wahren Rassisten sind die, weil sie uns täglich aggressiv vorwerfen, zu dumm zu eigenem Denken zu sein.

  43. Wenn sich die allermeisten Nordafrikaner anständig und fleißig zeigen würden, dann gäbe es auch keine Vorbehalte..

    Vorurteile entstehen nie im luftleeren Raum, sondern immer durch Beobachtung von sich wiederholenden Ereignissen.

    Ob das allerdings Leute wie Red Heat in ihre linksideologisch verbohrten Schädel hineinbekommen, ist allerdings mehr als fraglich 🙂

  44. Diese Antidiskriminierungsgesetze sind wirklich der größte Schwachsinn, den sich ein linker Bürokrat ausdenken konnte, ganz einfach schon deshalb, weil ein abgelehnter Bewerber niemals erfahren wird, WESHALB er abgelehnt wurde und dadurch endlos viele Frustrationserlebnisse hat, weil er sich immer wieder auf Stellen bewirbt, bei denen es von Anfang an aussichtslos ist.

    Natürlich ist diese ganze Idee superdoll-lieb gemeint, ratscht aber komplett an der Lebenswirklichkeit vorbei.

    Die Begründung des Richters ist außerdem wirklich der Hammer, das ist völlig typisch für Leute, die ihr Geld vom Staat bekommen und keine Ahnung haben, wie sich kleine Unternehmer krummbiegen müssen – Leute, die letztlich SEIN Gehalt bezahlen, aber so versnobt wie der ist, weiß er das wahrscheinlich nicht mal.

  45. Eine ordentliche Bewerbungsmappe .. sofern nicht gleich eine online Bewerbung im PDF-Format verlangt wird … muss ein Bild des Bewerbers enthalten.

    Nein, im Gegenteil, nach diesem allgemeinen Gleichschaltungs Gesetz darf da weder ein Passbild noch irgendwelche persönliche Angaben enthalten sein, das wäre ja diskriminierend wenn eine Verkäuferin für Damenunterwäsche gesucht wird und sich dafür ein z.B. 55jähriger einschlägig vorbestrafter Sexualverbrecher meldet und der dann auch noch abgelehnt würde.

    Wie schon gesagt wurde, keine Äusserungen irgendwelcher Art, weder nach Qualifikation, Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Kleidung und was es da sosnt noch geben kann.
    Einfach, sie hören von uns, wenn derjenige sich vorstellt oder gar keine Antwort wenns schriftlich kommt.
    Ist genau dasselbe, wie neulich bei der englischen Friseuse.

  46. #16 Plondfair

    Das kann man sich denken, aber man sagt es nicht öffentlich, und schon gar nicht gegenüber einer Zeitung in Belgistan. Pascal Feryn sollte wegen krimineller Dummheit verurteilt werden.

    Das sehe ich anders. Wenn wir stillhalten, glauben die, wir würden uns fügen und das so akzeptieren, und werden dann mit dem nächsten Schritt weitermachen.
    Wir brauchen mehr Leute, die den Mund aufmachen und offen sagen, was Sache ist.

    Aus dem EU-Ermächtigungsgesetz:
    Artikel 299
    (ex-Artikel 256 EGV)
    Die Rechtsakte des Rates, der Kommission oder der Europäischen Zentralbank, die eine Zahlung
    auferlegen, sind vollstreckbare Titel; dies gilt nicht gegenüber Staaten.
    Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Vorschriften des Zivilprozessrechts des Staates, in
    dessen Hoheitsgebiet sie stattfindet. Die Vollstreckungsklausel wird nach einer Prüfung, die sich
    lediglich auf die Echtheit des Titels erstrecken darf, von der staatlichen Behörde erteilt, welche die
    Regierung jedes Mitgliedstaats zu diesem Zweck bestimmt und der Kommission und dem Gerichtshof
    der Europäischen Union benennt.
    Sind diese Formvorschriften auf Antrag der die Vollstreckung betreibenden Partei erfüllt, so kann
    diese die Zwangsvollstreckung nach innerstaatlichem Recht betreiben, indem sie die zuständige
    Stelle unmittelbar anruft.
    Die Zwangsvollstreckung kann nur durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen
    Union ausgesetzt werden. Für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen
    sind jedoch die einzelstaatlichen Rechtsprechungsorgane zuständig.

    Artikel 280
    (ex-Artikel 244 EGV)
    Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union sind gemäß Artikel 299 vollstreckbar.

    Im Klartext: Die EU kann jederzeit jeden in die Insolvenz pfänden, und nationalstaatliche Gerichte dürfen das nicht überprüfen. Und diese Artikel gelten schon heute!
    Aber niemand hat es die ganze Zeit bemerkt. Das könnte daran liegen, daß sie bis jetzt noch nicht gegen Privatpersonen angewendet wurden. Aber das kann sich jederzeit ändern.

  47. Wie ja einige hier wissen, bin ich im Personalbereich tätig. Ich schildere jetzt mal einige Vorfälle aus meinem Berufsalltag, die ganz allgemein gehalten sind:

    Vor ein oder zwei Jahren kam ein Bewerber unaufgefordert zu uns und fragte in einem sowas von arrogantem Ton, ob wir Mitarbeiter suchen würden. Dies habe ich verneint, worauf mir von dem „Bewerber“ sofort die Rassismuskeule übergezogen wurde. Woran er den Vorwurf fest machen wollte, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Ich habe ihn freundlich aber auch bestimmt darauf hingewiesen und es auch bewiesen, daß wir genügend Bewerber vorzuliegen haben und mein NEIN in keinster Weise was mit Rassismus zu tun hat. Wer glaubt, dieser spezielle Bewerber hätte sich für seinen unglaublichen Vorwurf entschuldigt, liegt leider falsch.

    Wenn ein Bewerber vor mir sitzt, der seit über 20 oder 30 Jahren in Deutschland lebt und so gut wie kein deutsch versteht oder spricht, hat nicht wirklich eine Chance, von uns beschäftigt zu werden. Zum einen geht es darum, daß ein Mitarbeiter auch verstehen muß, welche Arbeiten ihm abverlangt werden, auch muß er sich bei Problemen verständlich machen können und zum anderen geht es auch um das persönliche Wohl des Mitarbeiters, Stichwort Arbeitsschutz. Wie soll ein Mitarbeiter, der fast kein deutsch versteht oder spricht, eine Maschine bedienen können, wenn er weder die Bedienungsanleitung lesen noch verstehen kann und sich aufgrund des Nichtverstehens verletzt, schlimmstenfalls sogar stirbt? Hat das was mit Diskriminierung zu tun? Meiner Meinung nach NICHT.

    Und ja, wenn ein Kunde sagt, er möchte im Lager einen Mann haben, da auch Pakete oder ähnliches von über 20 kg transportiert werden müssen und dieser Kunde das einer Frau nicht zumuten möchte, ist dies noch lange keine Diskriminierung. Sicherlich gibt es auch Frauen, die 20 kg und mehr schleppen können. Ich kann es jedenfalls nicht!

    Erschwerend kommt für Arbeitgeber noch hinzu, daß selbst Stellenanzeigen immer in beiden Geschlechtern aufgegeben werden müssen, weil man sich sonst der Diskriminierung strafbar macht. Das ist völliger Schwachsinn, denn ein Geschlecht, welches auch immer, wird von vorn herein ausgeschlossen, wenn der Kunde ein bestimmtes Geschlecht zur Besetzung der Stelle voraussetzt. Aber das darf nicht gesagt werden. Und eine Diskriminierung ist es dann auch nicht.

    Unser Mitarbeiterstamm besteht aus ca. 40% ausländischen oder immigrierten Mitbürgern. Um nur eine Auswahl an Nationalitäten zu nennen:

    Vietnam, Kambodscha, Kongo, Irak, Philippinen, Kroatien, Jugoslawien, Polen, Russen, Thailänder, Kubaner (m/w)….

    Meine persönliche Meinung bezüglich des AGG ist ja, daß es lediglich dafür geschaffen wurde, um die Sozialkassen zu entlasten. Denn wenn ein Bewerber eine Diskriminierungsklage einreicht und diese auch noch Erfolg hat, haben zumindest in D weder Arbeitsamt noch Jobcenter zu zahlen. Eigentlich ein cleverer Schachzug. Denn auf den Ämtern werden den Arbeitssuchenden sogar Tipps gegeben, wann und wie sie gegen eine Absage bei einem Unternehmen vorgehen können und damit mitunter auch Erfolg haben. Uns ist bis heute zum Glück keine Klage dieser Form ins Haus geflattert.

  48. #25 boanerges (10. Jul 2008 19:05)

    Wo ist das Problem? Ich stelle ein, wen ich will und arbeite für wen ich will. Ich stellte niemals ein: Moslems, Schwule, Linke (nur ein Auszug),

    Eine Einstellung oder Ablehnung sollte sich ausschliesslich nach den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Unternehmens richten und nicht danach, ob die Nase des Bewerbers zu krumm ist oder die politische oder sexuelle Orientierung des Bewerbers nicht genehm ist. Insofern halte ich deine Kriterien für reichlich daneben.

  49. #16 Plondfair
    Genau so ist es! Sehr vorteilhaft bei Bewerbern für Ausbildungsberufe sind zumeist die grauenhaften schulischen Leistungen, die eine Absage stets rechtfertigen. Anfang/Mitte der neunziger Jahre, als es Bewerbermangel gab, hatte ich 3 mal den Versuch unternommen und auch türkische Bewerber für die Ausbildung zum Zerspanungs- u. Industriemechaniker eingestellt. Streit und Zwist zwischen den Azubis, stinkende Faul- und Dummheit, Unzuverlässigkeit, permanente Krankheit und jede Menge Ausschuß, sowie natürlich vergeigte Prüfungen waren der Garant dafür, dass ich so etwas niemals wieder machen würde. In dieser Hinsicht bin ich, was Multi-Kotzi angeht, bereits seit langer Zeit vollkommen kuriert.

  50. die vollgefressenen Sesselpupsenden Bürokraten die sich vom eigenen Volk alimentieren lassen, wollen dem selbstständigen Steuerzahler erklären, was für Mitarbeiter für sie gut sind oder nicht…. wo leben wir bitte.

  51. Diese Arbeitgeber sind doch sowas von ungeschickt. Selber Schuld an dem Problem! Sie müssen sich den Ärger wohl gefallen lassen, wenn sie so dumm sind und irgendwelche Gründe zur Ablehnung der Bewerbung äußern, die mit dem Gleichstellungsgesetz kollidieren.

    Es ist überhaupt keiner verpflichtet, eine Begründung abzugeben, weshalb jemand bei der Bewerbung abgelehnt wird. „Anstandshalber“ braucht´s auch nicht sein und dazu zwingen kann man ihn auch nicht. Die sind gegenüber den Bewerbern in keinster Weise verpflichtet.

    Bei der Sache mit dem „abgefahrenen“ Frisörladen in England und der Kopftuchträgerin, war die Besitzerin genauso idiotisch vorgegangen. (PI-News)

  52. Seh ich genauso wie #54 halali.
    Die Arbeitgeberische Privataountonomie ist durch
    irgendwelche Antidiskriminierungsvorschriften kein bisschen eingeschränkt. Wer als Arbeitgeber
    eine Absage unbegründet lässt, kann nach wie vor einstellen, wen er will. Mittlerweile ist der ungefähre Inhalt des AGG auch bei der hinterletzten Arbeitgeberklitsche angekommen…

  53. #54 halali

    Es ist überhaupt keiner verpflichtet, eine Begründung abzugeben, weshalb jemand bei der Bewerbung abgelehnt wird. “Anstandshalber” braucht´s auch nicht sein und dazu zwingen kann man ihn auch nicht. Die sind gegenüber den Bewerbern in keinster Weise verpflichtet.

    Und wenn eine Bewerbung offensichtlich „faul“ ist – ab in den Schredder. Ist eben nie angekommen. Bei der Post geht schon einmal etwas verloren. Der Bewerber kann ja einen Nachforschungsauftrag stellen. Fertig.

  54. würde das nur beweisen, dass der Markt kein Heilmittel gegen Diskriminierung sei

    Selbstverständlich ist er das Nicht. Freiheit ist auch die Freiheit zu diskriminieren wann und wenn ich will. Oder soll demnächst eine Geldstrafe kriegen, wer sich beim Autonhändler ein deutsches Auto kauft, weil er damit französiche, japanische und amerikanische Arbeiter diskriminiert?
    Aber solche Selbstverständlichkeiten sind für die irren Eurokraten in Brüssel belanglos. Doch halt, so irre sind sie garnicht, daß dient alles nämlich nur einem sehr rationalen Zweck: Ihren Zugriff zu unserem Geld zu verschaffen und ihre Macht über uns auszuweiten. Wer keine sinnvollen Aufgaben hat, der socht sich sinnlose, straft umso härter und lässt sich daür umso fürstlicher entlohnen. Das sind die wahren Sozialschmarotzer.

  55. #54 halali

    Schon richtig, aber Wahrheit sollte doch nicht nur Wahrheit bleiben sondern auch ausgesprochen werden dürfen. Wenn der Arbeitgeber die echten Gründe nicht mehr aussprechen darf weil er sonst dem Vorwurf des Rassimus bzw. der Diskriminierung ausgesetzt ist geht dieses Gesetz und dessen Geist verloren.

    Die echten Rassisten werden es nämlich genau so machen wie von Dir beschrieben – das Gesetz ist somit wirkunglos. Wäre man allerdings in der Lage die Wahrheit sagen zu dürfen (wie der Belgier) könnte man eher die echten von den vermeindlichen Rassisten trennen und entsprechend dagegen vorgehen.

    Da aber die Politik heute dermaßen links ist muß eine rechte Kraft dagegen stehen. Mein (erzwungenermaßenes) Motto „Das unmögliche verlangen um das mögliche zu erreichen“ kann dann zu so widersinnigen Aktionen führen wie die Unterstützung von Parteien die man eigentlich überhaupt nicht an der Macht sehen möchte. Ich befürchte aber daß das das Wesen der Demokratie ist und wir uns in Deutschland erstmals in den letzen paar Jahren wirklich ernsthaft damit auseinandersetzen mußten. Wir werden ’09 sehen ob wir das Klassenziel erreicht haben oder immer noch die infantile MultiKulti-Spaßgesellschaft in aktueller Form geben.

  56. Diesee ganze Antidiskriminierungsdreck hängt mir zum Hals raus – er macht jede noch so sinnvolle Entscheidung zum Politikum.
    Wen ich in meinem Privatbetrieb arbeiten oder mein Restaurant, mein Geschäft oder meine Kneipe betreten lasse, habe allein ich als Eigentümer und Finanzierer zu entscheiden, und sonst gar keiner, schon gar nicht irgendwelche Brüsseler Traumtänzer!

  57. Dieser Geschaeftsmann ist einfach naiv.

    Ich lehne z.B. generell muslimische Kunden ab. Ich kalkuliere einfach einen ca. 4 mal so hohen Preis als bei den zivilisierten Kundschaft. Es funktioniert 100%.

  58. Soll er seinen Betrieb doch an einen Marrokaner verschenken. Fortan wird es keinerlei Diskriminierung mehr geben. Es werden nur noch Marrokaner eingestellt, Juden hätten ebenso gute Chancen auf Einstellung wie Belgier; nämlich gar keine. Und zuguterletzt ginge der Betrieb Konkurs. Der Staat wird es dann schon mit Unterstützung der Seuern von funktionierenden Unternehmen richten, dass die Marrokaner nicht Hungern müssen.

  59. #61 Der Hammer
    Vorhin lief im TV ein Bericht über die Situation bei den frw. Feuerwehren, denen Brüssel wohl gerade das Leben schwer macht. So sind für die Fahrzeugführer wohl neue Bestimmungen in Kraft getreten und weitere werden in Kürze in Kraft treten, die im Ergebnis dazu führen könnten, so ein Betroffener, dass die Wehren künftig mit dem Rad zum Einsatzort fahren müssen.

    Die EU wächst langsam aber sicher zu einem bedrohlichen und regulationswütigen Moloch heran. Schöne neue Welt…

  60. @64 Den Grün-Links-Faschisten sind die freiwilligen Feuerwehren schon immer ein Dorn im Auge Menschen die anderen Menschen ohne staatlichen Zuschuß helfen sind bei denen unbeliebt und dann ist es noch eine Organisationen wo sich die Männer und Frauen nicht am Sonntag zum Tee trinken treffen. Sowas geht doch nicht.

  61. Wenn Faule mal einem erfolgreichen Fleißigen begegnen, verleumden sie zu allen Zeiten:

    „Alles nur geklaut, alles nur geklaut !“

    Das Diskriminierungsgejaule ist nur eine Variante des Grundmusters !

  62. Manchmal ist es unklug etwas zu sagen, auch wenn es noch so richtig ist.

    Das erinnert mich an die DDR, dort haben die Menschen auch nur hinter verschlossenen Türen ihre wahren Gedanken ausgesprochen.

    Bei mir haben übrigens Muslime Hausverbot, egal ob Marokkaner oder Deutscher. 😉 Satan ist in meinem Haus nicht willkommen! 😀

  63. @#50 vossy

    Wie soll ein Mitarbeiter, der fast kein deutsch versteht oder spricht, eine Maschine bedienen können, wenn er weder die Bedienungsanleitung lesen noch verstehen kann und sich aufgrund des Nichtverstehens verletzt, schlimmstenfalls sogar stirbt? Hat das was mit Diskriminierung zu tun? Meiner Meinung nach NICHT.

    Die EU sagt: Stellst du ihn nicht ein, hast du ihn diskrimiert. Verletzt er sich oder stirbt gar aus Unwissenheit, hast du deine Sorgfaltspflicht verletzt und bist im schlimmsten Fall ein Mörder.

  64. @ #68 freeblogger

    Manchmal ist es unklug etwas zu sagen, auch wenn es noch so richtig ist.

    Das erinnert mich an die DDR

    Kann man daraus nicht folgern, dass wir in etwas nicht viel Besserem leben als der DDR?

  65. Es ist gut, was dieser Mann tat, denn er hilft nicht mit, daß Islamanhänger weiter Fuß fassen können im Land der Menschen, die Menschenrechte und sämtliche andere Grundwerte eines jeden freien Individuums hochhalten.

    Es sind ebenjene politiker und „Machthaber“, die widerliche Zustände in dieses Land (Gebiet Europa) hineinlassen, diesen sollte so schnell wie möglich jegliche Macht genommen werden.

  66. Der Artikel zeigt uns ganz deutlich unsree Zukunft auf.
    Unsree immigrierten Schätze werden in Watte gepampert, und die einheimische Bevölkerung darf zahlen und leiden bis sie quiekt.

    Die Marschrichtung dieser totalitären Ideologie ist inzwischen so sonnenklar, daß niemand klaren Verstandes mehr sagen kann, er habe von nichts gewußt.

    Europas Ausverkauf der Freiheit und Demokratie findet vor unser aller Augen statt.
    Ich seeh hier keinen Unterschied zu Hitlers Machtergreifung, der sich mit genauso wenig Widerstand und ebensolchem Rückhalt der Bevölkerung vollzog.

    Auch die Auswüchse werden denen des Hitler- oder Stalin-Regimes in nichts nachsteehn.

    Es werden schon sehr bald Tausende von politischen Prozessen zur Internierung ganzer Bevölkerungsgruppen stattfinden.

    All dies ist der logische Weg der EU in den kommenden Jahren.

  67. Prozess gegen “diskriminierenden” Unternehmer

    Die EU wird bei dem Versuch, mittels Repression und Einschüchterung einen neuen Menschen zu erschaffen, genauso scheitern, wie zuvor schon der Ostblock.

    Es gibt bestimmte Gruppen von Menschen, gegen die es -aus gutem Grund- Diskriminierungen gibt.

    Das heißt, daß diese Personen es zu spüren bekommen müssen, daß ihr Verhalten falsch ist und ein Anreiz entsteht, sich zu ändern.
    So hat Integration und Assimilation schon immer funktioniert.

    Gäbe es keinerlei Diskriminierungen -wie es die politischen Eliten ja erreichen wollen- dann wäre jeglicher Druck auf bestimmte Gruppen, sich anzupassen, völlig weggenommen.

    Gerade das wäre aber in einer von der Politik als „multikulturell“ definierten Gesellschaft fatal: Die Gesellschaft würde ohne die assimilierende Wirkung von Diskriminierung zerfallen.

    Nur, wenn z.B. der Moslem merkt, daß er gerade wegen seines moslemisch motivierten Fehlverhaltens Nachteile im Alltag erleidet, ist er -zumindest wenn er in der Gesellschaft etwas erreichen will- bereit zu Verhaltensänderungen.
    Diejenigen, die dazu nicht bereit sind, werden natürlich dauerhaft in ihrem Ghetto gefangen bleiben. Doch das ist die freie Entscheidung jedes Einzelnen, ob er die Chancen, die er hat, nutzt, oder aus irrationalen Gründen darauf verzichtet.

  68. Man muss ja nicht den wahren Grund nennen. Es gab eben besser qualifizierte Bewerber.
    Aber was ist, wenn eines Tages die Moslem-Quote kommt?

  69. 51 Zitzewitz

    die Entscheidungen für meine Firma treffe ich vollkommen selbstherrlich nach meinen eigenen, vollkommen willkürlichen Vorstellungen. Ist das ein Problem? Ich mache mir natürlich auch meine Gedanken, warum welche Klientel eher nachteilig für die Fa. ist. So gibt es einen ausufernden Frauenschutz, Krankheiten, die vornehmlich bei gewissen Sexualpraktiken auftreten und bestimmte Leute will ich weder als Mitarbeiter noch als Kunden haben. Ich bin nicht seit gestern selbständig.

  70. Ich bewerb mich mal als Hassprediger einer Berliner Moschee. Und wenn ich die Absage in Händen halte bin ich gespannt ob mir der EuGH zum Schutz vor Diskrimminierung zur Seite springt:)

Comments are closed.