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CDU fordert Hausverbot für den BVG-Mob

[1]Die Berliner Verkehrsbetriebe, bei denen man bereits prüft [2], künftig auf Fahrscheinkontrollen zu verzichten, um das Personal vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen, sind dieses Wochenende erneut Ziel einer Reihe von Angriffen gegen Fahrgäste und Bedienstete geworden. Zudem wurden auch wieder Fahrzeuge beschädigt. Die CDU fordert jetzt [3], Gewalttätern ein „Hausverbot“ für Bahnhöfe, Busse und Bahnen zu erteilen.

Die Polizei meldete allein am Samstag insgesamt sieben Attacken. Die Beamten konnten allerdings nur gerade einen Täter festnehmen. Das muss alles aufhören fordert die Berliner CDU und fordert ein Umdenken im Umgang mit den Aggressoren.

„Wir haben einen Antrag auf den Weg gebracht, der vorsieht, Schlägern und Zerstörern ein Hausverbot für Bahnhöfe und Fahrzeuge zu erteilen“, so Peter Trapp, Vorsitzender des Polizeiarbeitskreises der CDU. „In der kommenden Innenausschusssitzung in sieben Tagen soll darüber beraten und abgestimmt werden.“

Die Chancen für eine Umsetzung der Konzeption erachtet Peter Trapp als gut. „Wenn es möglich ist, einschlägig bekannten Hooligans ein Stadionverbot zu erteilen, sollte an dieser Stelle ähnliches möglich sein.“ Polizei, Politik und Gesellschaft müssten nach dieser nicht Abreißen wollenden Serie von zum Teil brutalen Angriffen auf Menschen und Material reagieren und nicht tatenlos mit ansehen, wie die Angst der Bevölkerung vor der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel immer mehr zunimmt.

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Ben Iman kritisiert laxen EU-Umgang mit Islam

geschrieben von PI am in EUdSSR,Islamisierung Europas,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Nassim Ben Iman [4]Der vom Islam zum Christentum konvertierte Nassim Ben Iman [5] (Foto) hat am vergangen Dienstag eine Rede vor dem Europaparlament gehalten. Darin verdeutlichte der Autor des Buchs „Der wahre Feind … warum ich kein Terrorist geworden bin“ [6], dass die Ereignisse der Reichskristallnacht geschehen konnten, weil Hitlers Absichten unterschätzt wurden und dass der zweite Weltkrieg seinen Lauf nehmen konnte, weil niemand Hitler ernstlich stoppen wollte.

„Aus der Geschichte“, so der Islamkritiker, „sehe man, dass die Zeichen der Zeit und die Warnsignale übersehen wurden, man hat auf kritische Stimmen nicht gehört. Das Ende war katastrophal, nicht nur für die Juden!“ Und weiter: „Im Umgang mit dem Islam werden die selben Fehler wiederholt, durch die Politik und durch viele Kirchen.“ Sein Motto lautet deshalb: „Zurück zu christlichen Werten, ein Herz für die Moslems und ein klares NEIN zum Verbreiten des Islams.“

» PI-Beiträge über Nassim Ben Iman [7]

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Hessen-SPD: Schäfer-Gümbel auf Ypsilanti-Kurs

geschrieben von PI am in Deutschland,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert

Schaefer-GümblerDer Nachfolger von Andrea Ypsilanti als hessischer SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Thorsten Schäfer-Gümbel [8] (r.), hat die Parteiordnungsverfahren gegen die drei Abweichler verteidigt [9]. Dabei gehe es „nicht um einen Rachefeldzug“, sagte er, vielmehr gebe es in der SPD eine „große Enttäuschung, große Depression, gar Wut“ über das Verhalten von Carmen Everts, Silke Tesch und Jürgen Walter.

» t.schaefer-guembel2@ltg.hessen.de [10]

(Spürnasen: Victor S., Zenta)

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Basler Gericht stützt Rassistenjäger

geschrieben von PI am in Islamisierung Europas,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit,Menschenrechte | Kommentare sind deaktiviert

Im März berichteten wir über den Fall einer PI-Leserin [11], deren PC von der Staatsanwaltschaft Basel Stadt konfisziert worden war. Hinter der Aktion steckte Rassistenjäger-Anwalt Daniel K., der sich auffällig oft für muslimische Anliegen einsetzt. Die Islamkritikerin hätte ihn nicht als “Kettenhund Allahs” bezeichnen dürfen. Am Freitag wurde ihr in Basel der Prozess gemacht. Das Gericht entschied sich zugunsten von Anwalt K..

Auszug aus der Stellungnahme der Beklagten zur Anzeige vom 11. Oktober 2008 wegen „übler Nachrede“:

Der Kläger beschuldigt mich in dieser seiner dritten und vorerst letzten Strafanzeige gegen mich innert anderthalb Jahren nun der „üblen Nachrede“, begangen durch mein Schreiben vom 1. März 2008 an die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.

Er beantragt Strafverfolgung unter Kosten und Entschädigungsfolge, und behauptet, er sei „klar erkennbar das Opfer der ehrverletzenden Äußerungen“, als die er meine Antwort an die Staatsanwaltschaft auf seine zweite Anzeige gegen mich wegen sog. „Beschimpfung“ zitiert, in der ich sage, dass „die neuerliche Anzeige des notorisch bekannten Anwalts meines Erachtens nicht primär der sog. ‚Beschimpfung’ gilt, …sondern es ihm darum zu gehen scheint, die Islamkritik mundtot zu machen und die freie demokratische Meinungsäußerung auszuschalten, wenn sie von politischen Gegnern kommt…“

Dazu erklärt er, ich unterstelle ihm in dieser an Dritte gerichteten Äußerung unlautere Motive…. „Beide Unterstellungen erfolgten gegenüber der Staatsanwaltschaft in Form von Tatsachenbehauptungen, die dazu beitragen sollen, die Herausgabe des PC zu begründen.“

Ich erinnere bei dieser Gelegenheit daran, dass der Privatkläger selber seine erste haltlose Beschuldigung meiner Person wegen angeblicher „Rassendiskriminierung“ ohne Wenn und Aber als Tatsachenbehauptung aufstellte, eine nicht aufrechtzuerhaltende Unterstellung eines Offizialdelikts, zu dem das Verfahren eingestellt wurde, da der kriminelle Tatbestand, den er ohne jede Einschränkung oder irgendwelche Zeichen von Skrupeln gegenüber meiner Ehre im Interesse seiner ehrenwerten Mandanten behauptet, nicht gegeben war. Nun stellt er sich auch noch als „Opfer“ hin, weil ich die Lauterkeit eines ersten Versuchs, mich zu kriminalisieren und mich als Islamkritikerin mundtot zu machen – das und nichts anderes war der Zweck der ersten Strafverfolgungsübung gegen mich – im Auftrag seiner über allen Zweifel erhabenen Mandanten, die im Obskurum ihrer Anonymität verbleiben, aus dem die bekanntlich immer existenzgefährdenden und lebensbedrohenden Denunziationen gegen Islamkritikern zu kommen pflegen, bezweifle.

Gerade die Lektüre der Berichterstattung über den Strafverfolgungseifer der „Wächter der richtigen Gesinnung“ (Weltwoche) müsste sogar für Herrn K. klargestellt haben, um was es geht und in welchem kulturpolitischen Kontext meine Antwort auf seine ungeheuerliche erste Anschuldigung steht. Nachdem er mit der ersten rufschädigenden Anzeige wegen „Rassendiskriminierung“, also ein Offizialdelikt, nicht durchkam, folgt die nächste, wegen Antragsdelikt, weil ich auf die erste Anzeige satirisch reagiert habe (statt mit einer verdienten Gegenklage, wozu mir die Mittel fehlten, über die seine mutmaßlichen Mandanten/Informanten/Denunzianten zu verfügen scheinen), und sodann die dritte, just in time zur Verhandlung der zweiten. Für alle Fälle… wenn die zweite nicht trifft, dann vielleicht die dritte, wie russisches Roulette?

Im erwähnten Artikel der Weltwoche: „Wächter der richtigen Gesinnung [12]“ wird der Fall beschrieben. Die Beklagte wird dort unter dem Pseudonym Ida Dreyfuss genannt.

Zur Anzeige vom 9. August 2007 wegen „Beschimpfung“ schrieb die Beklagte unter anderem:

Mit dieser seiner zweiten Anzeige gegen mich aufgrund von Diskussionsbeiträgen, die ich unter dem Nickname „vogelfrei“ u.a. noch 2007 im oben genannten Internet-Forum geschrieben habe, und zwar nachdem die ersten Anzeigen durch Anwalt K. gegen islamkritische Forenuser, darunter auch mich, bekannt geworden waren (was schlussendlich zum Rückzug aller jener Teilnehmer von diesem Denunziantenforum führte, die nur noch angewidert waren durch die strafrechtlich begründete Daten-Auslieferung und Einführung einer mir bisher ungewohnten engstirnigen und unkompetenten Zensur durch den eingeschüchterten Admin) beantragt Anwalt K. nun als Privatkläger Strafverfolgung wegen „Beschimpfung“, weil ich ihn im Internet als „Allahs Kettenhund“ mit „Stalinschnauz oder Moslemschnauz“ kenntlich gemacht hatte im Sinne der Satire, die mein Metier ist und die ich anstelle der Mittel der Strafverfolgung und –bedrohung von Meinungsgegnern vorziehe.

Ich habe Herrn Ks Versuch der Kriminalisierung meiner Person wegen meiner Koranzitate und -kommentare, d.h. der Kriminalisierung meiner Islamkritik und die entsprechende Mentalität, die in diesem Erstickungsklima der Meinungskontrolleure und ihrer massiven Einschüchterungsversuche gegenüber den Aufklärern über die „Religion des Friedens und der Toleranz“ ihre bekannten Blüten treibt, auch blutige, mit einem satirischen Wortwitz, einem Spiel mit dem Namen des Kettenanzeigers erwidert. Das sind meine Methoden, mit der Meinung meiner Gegner und den Feinden des freien Wortes umzugehen, denn die Strafverfoilgungs-Attacke Ks war nicht nur ein Angriff auf meine Person, und zwar ein ehrverletzender, sondern ein Anschlag auf die schwer bedrohte Meinungsfreiheit, die von der Aufklärung erkämpft wurde und die heute in Europa vor die Hunde geht.

Daniel Foppa schrieb zum Fall einen Bericht, erschienen in der Printausgabe des Tagesanzeigers vom 12. November und nannte die Beklagte in seinem Text Regine Winter:

Hüter der politischen Korrektheit: Er macht Islamkritikern den Garaus

Eine 68-jährige Baslerin hat im Internet den Islam beschimpft – und findet sich dank eines streitlustigen Anwalts in den Mühlen der Justiz wieder.

Um acht Uhr morgens stand die Polizei vor der Türe. Die Beamten erklärten der erstaunten Regine Winter an jenem 22.Februar 2008, gegen sie sei Strafanzeige wegen Beschimpfung erstattet worden. Die Frau musste mit aufs Revier, sie wurde verhört und ihr PC beschlagnahmt. Am Freitag wird der Fall vor dem Strafgericht Basel-Stadt verhandelt.

Begonnen hatte alles mit einem Interneteintrag in einem Forum der SVP Schweiz. Regine Winter bezeichnete da im August 2007 den Koran als „Handbuch des Terrors, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt“. Winter, die über Karl Kraus dissertiert hat, bezeichnet sich selbst als Feministin im Sinne von Iris von Roten. Die parteilose Agnostikerin war als Journalistin und Autorin tätig und streitet nicht ab, eine spitze Feder zu führen. Sie betreibt mehrere Internetseiten, auf denen sie gegen den Islam polemisiert.

Ihre Äußerung im SVP-Forum riefen Daniel K. auf den Plan. „Das ist eine menschenverachtende Diffamierung des Islams“, sagt der Burgdorfer Anwalt. Der ehemalige grüne Lokalpolitiker reichte Strafanzeige ein wegen Verletzung der Antirassismusstrafnorm. Darin hat K. Übung: Nicht weniger als 15 Anzeigen hat er in den letzten vier Jahren wegen dieses Tatbestands erstattet. K. räumt ein, nicht aus eigenem Antrieb zu handeln. Wer seine Auftraggeber sind, sagt er aber nicht. Nur so viel: „Ich handle im Auftrag von drei Mandanten. Es handelt sich nicht um Vertreter der
islamischen Gemeinschaft.“

Die Anzeige führte zu einem Verfahren der Basler Staatsanwaltschaft. Winter wurde vorgeladen und musste den Beamten schildern, was sie vom Islam halte. Sie wurde fotografiert und registriert. Schließlich stellte die Staatsanwältin das Verfahren ein. „Die Kritik der Angeschuldigten richtet sich erkennbar gegen Verfechter einer totalitären, intoleranten Ausprägung des Islams“, heißt es in der Begründung. Eine systematische Herabsetzung liege nicht vor. Dennoch hält die Staatsanwältin in einer Art Belehrung fest: „Die Angeschuldigte muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Kritik durch eine unnötig drastische Wortwahl Ausdruck gegeben zu haben.“

Für Regine Winter war die Angelegenheit damit nicht erledigt. Erbost über Ks systematische Anzeigen machte sie ihrem Ärger im SVP-Forum Luft. Sie bezeichnete den Anwalt als „Allahs Kettenhund“ mit „Stalinschnauz“. K. reagierte mit einer Anzeige wegen Beschimpfung – und die Basler Stadtpolizei kreuzte frühmorgens bei der Verfasserin auf.

Eine Woche später beantragte Winter von der Staatsanwaltschaft ihren PC zurück. Die Konfiszierung sei nicht nötig zur Feststellung des Tatvorwurfs, schrieb sie. Sie bestreite nichts, wolle ihre Aussagen jedoch als Satire und nicht als Beschimpfung verstanden haben. Im selben Schreiben bezeichnete sie
K. als „notorisch bekannten Anwalt“, dem es darum gehe, „Islamkritik mundtot zu machen und die freie demokratische Meinungsäußerung auszuschalten“.

K., der Akteneinsicht verlangt hatte, stieß auf das Schreiben – und reichte eine dritte Strafanzeige ein, diesesmal wegen übler Nachrede. „Mir werden unredliche Motive unterstellt. Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen“, erklärt er. Er wirft Winter „Psychoterror“ vor.

Am Freitag treffen sich die Parteien vor Gericht. Ein Schuldspruch könnte Winter mehrere Tausend Franken kosten – eingerechnet die von K. geforderten 500 Franken Genugtuung sowie die Vergütung seines Aufwandes von zwei Arbeitstagen à je 2000 Franken. Winter, die Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV-Rente bezieht, könnte die Strafe laut eigenen Angaben nicht
bezahlen. „Dann gehe ich lieber in den Knast.“ Mäßigen will sie sich jedoch nicht: „Ich werde mir meinen Stil nicht vom Gericht vorschreiben lassen.“

Vor dem Strafgericht Basel-Stadt hielt die Beklagte ein eindrückliches Plädoyer für die Meinungsfreiheit:

Ich werde mich ohne Anwalt selbst verteidigen.

Schon vor 1789 musste ein Aufklärer, der heute nicht mal mehr in Genf leben könnte ohne angezeigt zu werden für seine Spottschriften über ein Buch, das den gesunden Menschenverstand erbeben lässt, vor den bornierten Wichten von der Religionspolizei des Ancien Régime flüchten.

Nachdem ich letztes Jahr am eigenen Leibe erfahren durfte, dass die Religion in der Schweiz eine Rasse ist und man für Religionskritik am Islam wegen „Rassendiskriminierung“ angezeigt wird, und nachdem ich dieses Jahr als Zugabe einen Meisterstreich der Basler Staatsanwaltschaft erleben durfte mit der Konfiskation meines PCs wegen „Beschimpfung“ des Klägers K., den ich mit satirischen Worten karikiert habe, werde ich von dem Wiederholungskläger nun zum drittenmal innert anderthalb Jahren angezeigt, kurz vor dem Verfahren zur zweiten Klage. Vielleicht gibt’s ja diesmal den Treffer.

Zum Prozedere: Ich weise darauf hin, dass hier in so mancher Hinsicht mit ungleichen Spießen gekämpft wird. Nicht nur dass in diesem Streit kulturpolitisch Welten aufeinanderprallen, die sich doch niemals treffen, auch auf der juristischen Ebene kann hier von Waffengleichheit keine Rede sein. Ich bin nicht von dieser Welt der Rechtspflege, während der Privatkläger gegen mich seine Anzeigen gegen Islamkritiker und -Gegner, die er kettenweise als Rassisten verunglimpft und auch schon zum Schweigen gebracht und finanziell massiv geschädigt hat, auch gegen mich beliebig fortsetzen kann, er hat die nötigen Mittel dazu, die ich nicht mal für eine Gegenklage hatte – in einer Auseinandersetzung, die von allem Anfang an eine politische war und ist, und die ich nur mit meinen intellektuellen Waffen, nicht mit den juristischen Winkelzügen eines Advokaten führen kann, dessen Mandanten aus dem obskuren Denunziantenmilieu gar nicht erst ans Tageslicht kommen.

Der als Privatkläger auftretende Anwalt zeigt mich diesmal, zum vorläufig letzten Mal? wegen übler Nachrede an, weil ich ihn einen notorisch bekannten Anwalt genannt habe. Die erste Anzeige gegen mich kam aus dem Dunkelfeld von Unbekannt, vertreten durch den für seine Anzeigen nach ARG bekannten Anwalt K. – das von Bern aus beantragte Verfahren wurde zwar durch die Stawa Basel eingestellt, aber ich wurde hier erkennungsdienstlich behandelt wegen eines Wortdelikts, das zudem keins war, doch der Rufmord der Rassismus-Anschuldigung ist moralisch keineswegs beglichen, – die zweite Anzeige erfolgte, weil ich auf die Rassismus-Beschuldigung durch den Mann, der sich ein Interesse an „Menschenwürde“ nachsagt, wie zu lesen auf seiner Website, mit Spott reagierte, mit Sprachspielen und Wortwitzen mit seinem Namen statt mit einer Klage wegen Ehrverletzung meinerseits, zu der mir auch die finanziellen Mittel gefehlt hätten, über die Anwalt K. verfügt mitsamt seinen mir unbekannten nicht genannt werden wollenden Mandanten, die das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen scheinen in den doch von ihnen angezettelten Verfahren. Die Hintermänner bleiben im Schutz ihres Dunkelfelds, im Gegensatz zu den Angezeigten Islamgegnern, die nach einer öffentlichen Verhandlung keinen Polizeischutz haben.

Der für diese seine Anzeigenaktivitäten bekannte Anwalt im Dienste von Denunzianten einer Islamkritik, die reflexartig als Rassismus denunziert wird von unseren Meinungaufsehern mit Mullahmentalität, wie in meinem Fall, hat mit erneuter Anzeige zugeschlagen, nachdem er in den Akten fündig wurde, dass ich nach der Konfiskation meines PC, also meines Arbeitsgeräts, das ich als Autorin täglich brauche, an die Basler Staatsanwaltschaft geschrieben habe, es ginge ihm primär darum, die Islamkritik mundtot zu machen. Das sei, behauptet Herr K., der mit seiner Anzeigenkette das letzte freie politische SVP- Diskussionsforum zu Themen wie Rassismusstrafnorm, Islamisierung etc. lahmgelegt hat, „üble Nachrede“, und macht prompt die nächste Anzeige, damit das Gericht ihm bestätigt, dass es ihm nicht darum geht, was er tut.

Zum angeblichen Wortdelikt Stalinschnauz, was der Anwalt, den ich als Allahs Kettenhund bezeichnete, ich wiederhole: Allahs Kettenhund mit Stalinschnauz oder Moslemschnauz, so hiess die satirische Metapher, ebenfalls zu kriminalisieren sucht:

Die Unterschiede sind ja bekannt zwischen einer regimeverordneten Zensur des Denkens wie in den stalinistischen Machtzonen, auch den postumen, und dem demokratisch legitimierten Schweizer Meinungs-überwachungskartell aus Antirassismuskommission… und einer deplorablen freiwilligen Medienselbst- und Fremdzensur, die die Meinungsfreiheit demokratisch systematisch aushebelt, aber es sind gerade die Gemeinsamkeiten zwischen den Zensurgepflogenheiten einer totalitären Staatsmacht, die ihre Dissidenz verfolgt und wo das Denunziantentum floriert, und einer noch demokratisch geschützten und als Antirassismus verbrämten Religionswächtermacht in einem gesinnungsgesetzesbewachten, Verzeihung, Nachtwächterstaat, der seine eigene Meinungspolizei hervorbringt und dessen Strafrechts-zensur-maßregelungen bis in die islamservilen maulbandagierten Meinungsmonopolmedien reichen, es sind diese Gemeinsamkeiten, die ich meine, und die hier von Interesse sind nicht nur für mich, sondern alle, die das Unwesen, dieses unselige Treiben der strafrechtsbewehrten Zensoren zu spüren bekommen und unter der Zensur nur noch honorarfrei wie ich im Internet schreiben können.

Ach nein, es muss nicht gleich der Gulag sein, der den Kritikern der Religion des Friedens und der Toleranz den Garaus macht, Theo van Gogh lässt grüssen, es ist nur der Mullahg des ARG, mit dem Islamkritiker und auch areligiöse Freigeister für einen harmlosen Witz mit Strafverfolgung zur Strecke gebracht werden. Was auch gelungen ist in allzuvielen Fällen. Das und nichts anderes war die Absicht und der Zweck der ersten Anzeige gegen mich, mit der ich des Rassismus bezichtigt wurde, weil ich über den Islam aufgeklärt, den Koran zitiert, ihn kritisch kommentiert und seine Apologeten satirisch karikierte.

Es war die Absicht dieser ersten Anzeige, mich und andere mundtot zu machen. Mit Anzeigen statt mit Argumenten, mit Drohungen und Denunziationnen, gegen Meinungen, die die Mandanten aus dem Denunziantendunstkreis mit Hilfe ihres Fürsprechs zu kriminalisieren suchten. Ich habe mit Satiren reagiert und mich lustig gemacht über diese Einschüchterungsversuche. Soll das kriminell sein bitte?
Derselbe Herr, der es geschafft hat, die Diskussion der kontroversen Themen zur Islamisierung im Denunziantenforum ganz stillzulegen bzw. zur Farce verkommen zu lassen, die Witzemacher kaltzustellen nach dem Willen der völlig unerkennbaren Mandanten, deren Intentionen seine erfolgreichen Interventionen folgten, beklagt sich nun noch, er sei als „das Opfer“ klar erkennbar, wenn ich ihn einen für notorisch bekannten Anwalt benenne, wofür er den Tatbeweis auf dem Fusse nachliefert.

Wenn er nun mit einer dritten Klagen noch vor der Verhandlung der zweiten auffährt, zur Verstärkung der letztern, dann frage ich mich:

Worum geht es dem Menschenwürdewärter, der mich im Auftrag ominöser Dunkelmänner wie eine Kriminelle behandeln lässt und sich selber dazu noch „lautere“ Motive bescheinigt, die ich nicht bezweifeln darf, während die meinen als kriminell diffamiert werden.

Fühlte sich Herr K. im Verein mit Herrn Fleischhackel aus Bern nicht stark genug nach zwei Anzeigen gegen mich, bei deren zweiter die Staatsanwaltschaft BS ihnen schon mit dem Zugriff auf meinen PC zur Hilfe eilte und zwei weitere starke Männer in Gestalt von Detektiv Hammer und Kollegen zur Hilfe der edlen Herren von Bern schickte, um mich festzunehmen, damit der Meinungsvogt von Burgdorf vor meinen Satiren polizeilich beschützt werde? Musste ein Herr Fleischhackel überhaupt zur Beihilfe aufgeboten werden, um bei der Staatsanwaltschaft von Basel um Rechtsbeihilfe gegen jemand wie mich zu ersuchen, während ich, die ich juristisch völlig unberaten bin, keinerlei Rechtshilfe bekomme? Worauf die hochkompetente Basler Stasi Herrn Hammer und einen Kollegen in Bewegung setzte, um die Tatwaffe zu beschlagnahmen, mein Schreibgerät. Sie kamen gleich zu zweit! Vielleicht der eine zum Schutz des anderen gegen mich?

Diese traditionsreiche Basler Staatsanwaltschaft, die sich auf die Konfiskation von Kunst in Wort und Bild versteht (eine historische Instanz, die noch im letzten Jh. gemalte Frauen einsperrte, die heute im Museum hängen) hat nicht nur mich, sondern auch noch meinen Computer als corpus delicti der Wortverbrechen fürs Verbrecheralbum fotografiert, von allen Seiten, nach dem Motto: fotografieren wir das vorher noch, es könnt ja beim Öffnen explodieren..Ich wurde von der berühmten Basler Staatsanwaltschaft so behandelt, als wenn ich der Bombendroher wäre, den sie immer noch nicht haben. Vielleicht hofften sie ihn in mir zu finden?

Sind alle diese Mannschaften so schwach, dass sie solches Geschütz gegen mich auffahren müssen zum Schutz der Ehre des ehrenwerten Anwalts K. Sind diese Ehrgefühle von so schwächlicher Natur, dass ein Witz mit seinem Namen den Mann schon aus der Fassung bringt, nur weil ich ihn in eine satirische Form gegossen habe, damit er als Denkmal der Menschenwürde nicht in Vergessenheit gerät?

Wahrlich eine reife Probe der Staatsgewalt. Es handelt sich bei dieser Vorgeschichte der neueren Anzeige, mit der der beklagenswerte Kläger sich auch noch als „Opfer“ darstellt, nicht nur um eine Ehrverletzung meiner Person, nicht nur einen Anschlag auf die Meinungsfreiheit mit der unbefugten angemassten politischen Zensur einer demokratischen Diskussion, es ging und geht auch um die existenzgefährdende Denunziation von Islamkritikern notabene, um die Auslieferung der Daten und Namen der aus dem Hinterhalt Angezeigten, die mit dieser skrupellosen Aufdeckung ihrer gut begründeten Pseudonyme aus dem Internetforum zuhanden aller Denunzianten in einem allfälligen öffentlichen Verfahren, wie es von K. und Konsorten mit den Erstanzeigen klar beabsichtigt war, auch allen religiösen Gelüsten tatlustiger Dschihadisten im Dienst eines finsteren politischen Religionsregimes ausgesetzt werden.

Das ist der zentrale Zusammenhang zwischen seinem ersten Versuch, mich zu kriminalisieren als Auftakt der Anzeigenserie mit der Folge aller damit für mich verbundenen Risiken und Existenzbedrohungen, und meiner Reaktion darauf mit den Mitteln der Satire, des Spotts, der Ironie, der Parodie etc. Ich bitte die Unverhältnismäßigkeit der Dinge in Betracht zu ziehen, als das sind: Spott und Wortwitz gegen Drohungen und Denunziationen, Satiren versus Kriminalisieren. Das ist der Hintergrund und der Kontext, in dem ich Herrn K. als Allahs Kettenhund sprachlich festgemacht habe, den seine Mandantschaft auf mich losgelassen hat in Biedermann Haus…

Zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft:

Ein Vorgehen wie der Aufmarsch der Staatsgewalt zu zweit zwecks Entführung meines PCs und Abführung von mir zum Verhör, was ich als Anschlag auf meine Menschenwürde bezeichnen würde und als schweren von keiner Verhältnismäßigkeit gedeckten Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre, was alles meinem Opfer K. kein Begriff ist, der weiter drohte mit „Besuch von der Staatsanwaltschaft“ gegenüber einem Blog-Redaktor, der dieses Vorgehen kommentierte,
dürfte die symbolische Bedeutung des Ausdrucks „Stalinschnauz“ zur Genüge illustrieren. Auch wenn die Schildbürger von der Basler Stasi Staatsanwaltschaft mich ohne Gewaltanwendung mitnahmen zum Verhör. Die Herren haben mich zwar nicht in Handschellen abgeführt, weil ich mich gar nicht gewehrt habe; aber ich wüsste gern, wie die Gewalt-Ermächtigung obwohl ich gar nichts abgestritten habe, was mir vorgeworfen wurde, wie dieser Übergriff begründet wird. Ich möchte die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen kennenlernen.

Zur Genugtuung: Wie können ein paar Wortkarikaturen, mit denen mich über diese Einschüchterungsversuche mokierte, einen solchen kostenreichen Apparat in Bewegung setzen? Nach diesen juristischen Belästigungen fordert der Anwalt noch von mir Genugtuung!

Ich habe mir von der Auskunft der Basler Advokatenkammer sagen lassen, dass ich keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe, da das angezeigte Delikt dafür offenbar als zu geringfügig gilt oder wie der Fach-Ausdruck dafür heisst, sagt man nicht Klassenjustiz dazu? Aber so geringfügig dann doch wieder nicht, dass der Kläger auch noch eine Genugtuung verlangt und nach allem mir zugefügten Schaden durch Rufmord (Rassismus), und nach der aberwitzigen kostspieligen PC-Konfiszierung auch noch eine Entschädigung für sich geltend macht von 4000 Franken, nämlich einen Tagesansatz von je 2000 SFr für zwei Tage Einkommensausfall von ihm – ein Einfall, bei dem ich mich nur an den Kopf fassen kann nach drei Wochen Beschlagnahmung des Arbeitsgeräts einer Gratis-Schreiberin. Meine Aufklärungsarbeit ist gratis. Zur Erläuterung: Sein Tages-Ansatz von SFR 2000 Einkommensausfall übersteigt mein gesamtes monatliches AHV- Einkommen mitsamt Ergänzungsleistungen. Seine Forderung für einen Tag Arbeit ist das Mehrfache meines Monatseinkommens.

Wenn hier jemand Genugtuung für die ehrverletzende erste Anzeige und Entschädigung für den für meine Begriffe ganz unbegründeten Eingriff in meine Privatsphäre zu verlangen hätte, ganz zu schweigen von der entwürdigenden Behandlung und der skrupellosen Existenz- Gefährdung und der systematischen Arbeitsbehinderung.. dann wäre wohl ich das. – Das Muster kommt mir übrigens irgendwie bekannt vor, wie beim Hexenprozess, wo man nach der Verbrennung noch das Vermögen einkassiert. Aber in diesem Fall gibt’s kein Vermögen einzustreichen nach den honorigen Anzeigen. Da findet auch der Kläger, wenn er weiterstöbern sollte nach Bereicherungsquellen bei mir, mit Hilfe seiner fleißig sammelnden Mandanten, kein Fleisch am Knochen.

Das Urteil: Die PI-Leserin wurde zu einer Geldstrafe von 800 Schweizer Franken bedingt verurteilt, das bedeutet mit Bewährung von drei Jahren – ausdrücklich drei statt zwei, weil sie „nicht einsichtig“ gewesen sei. Die Islamkritikerin hat dadurch jetzt drei Jahre Schreibverbot auferlegt erhalten, denn die Bewährung ist sofort zu Ende, wenn sie gegen das Verbot verstoßen und wieder eine Satire über K. schreiben sollte.

Zur eigentlichen Strafe hinzu kommen 500 Franken „Genugtuung“ für K., der ursprünglich sogar 4000 haben wollte, eine Aufwandsentschädigung für K. über 200 Franken, dazu noch Urteilskosten von 250 Franken, also zusammen 950 Franken Extrakosten.

K. behauptet trotz aller gegenteiligen Indizien immer noch, seine Auftraggeber kämen „nicht aus dem moslemischen Umfeld“.

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Zu gut für diese Welt

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschland,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert

[13]Jetzt wird es auch öffentlich bekannt: Das Geschäft mit dem Qualitätsjournalismus steckt in der Krise. Redakteure der Süddeutschen Zeitung müssen sich darauf einstellen, zu verlieren, was nach Meinung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung das Merkmal journalistischer Qualität ist: Die Festanstellung. Derweil glauben die gänzlich Lernunfähigen, die Ursache der Krise entdeckt zu haben: Journalisten sind einfach zu gut für diese Welt.

Angesichts der Tatsache, dass immer weniger Unternehmer bereit sind, das gutmenschliche Belehrungsblättchen mit überteuerten Anzeigen zu finanzieren, empfiehlt die Süddeutsche ihren Redakteuren eine neue Lebensplanung. Das könnte schwierig werden, wenn man keinen Beruf gelernt, sich aber an den Lebensstandard eines Zeitungsredakteurs in Festanstellung gewöhnt hat. Die WELT berichtet [14]:

„Ein Anzeigenverkäufer hat im April vielleicht noch mit jedem fünften Anruf einen Abschluss erzielt. Danach kam eine Phase, in der er nur noch mit jedem zwanzigsten Anruf einen Abschluss machen konnte. Jetzt ist es vereinfacht gesagt so, dass der Anzeigenverkäufer dreißig-, vierzig-, fünfzigmal telefoniert und keinen Abschluss macht – und wenn er den Hörer auflegt und in seine Buchungen schaut, hat er fünf Stornos.“

Ulrich war es auch, der am Donnerstag in der Redaktionskonferenz die Redakteure von den geplanten Sparmaßnahmen unterrichtete. Anderthalb Stunden sei er von der Redaktion ins Kreuzverhör genommen worden, erzählen Teilnehmer. Der Geschäftsführer habe sich kaum Details entlocken lassen.

Durchgesickert ist jedoch, dass insgesamt 15 Millionen Euro eingespart werden sollen. Jeweils fünf Millionen entfallen auf Redaktion, Verlag sowie den Bereich Herstellung & Vertrieb. Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür nicht. Geschäftsführer Ulrich ist für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Chefredakteur Hans Werner Kilz sagt nur, er sei sich mit der Geschäftsführung einig, „dass die Zeitung in ihrer Qualität keinen Schaden nimmt“.

In einer Mail der Wirtschaftsressortleiter, die WELT ONLINE vorliegt, schreiben die Verantwortlichen Marc Beise und Ulrich Schäfer, dass „aus Sicht des Verlags betriebsbedingte Kündigungen unausweichlich sind – es sei denn, die Redaktion findet einen anderen Weg, um den Personalabbau zu organisieren“. Eindringlich werden „alle festen Mitarbeiter, die ohnehin über eine andere Lebensplanung nachdenken“, gebeten, „einen freiwilligen Abschied“ ins Auge zu fassen, der mit einer „entsprechenden Abfindung“ entgolten werden solle. Ein Verlagssprecher hätte es nicht eleganter formuliert.

Es dürfte nicht leicht fallen, entsprechende Kandidaten zu finden. Schon während der Medienkrise der Jahre 2001 und 2002 hatte sich das Blatt mit Aufhebungsverträgen von älteren Mitarbeitern getrennt, die für solche Angebote noch am ehesten empfänglich sind. Nun liegt der Altersdurchschnitt der Redaktion bei unter 40 Jahren. Das wissen auch die Wirtschaftsressortleiter, die eilfertig ankündigen, prüfen zu wollen, welche Redakteure „eher verzichtbar“ sind. Mit ihnen werde man über „eine freiwillige Auflösung ihres Vertrages reden“.

Verzichtbar, aus Sicht des mündigen Bürgers, sind diejenigen Redakteure und Medien, die, statt sich um größtmögliche Objektivität in der Nachrichtenübermittlung zu bemühen, politische Meinungserziehung betreiben. In Deutschland leider fast alle. Wieviele Entlassungen würde es wohl bei den GEZ-Sendern geben, wenn sie nur einen Monat ohne Zwangsgebühren aus eigener Leistung überleben müssten? Das Informationszeitalter mit seinen technischem Möglichkeiten und der höchst demokratischen Verfügbarkeit von Information für alle hat den Belehrungsjournalismus überflüssig gemacht. Die den Schuss nicht gehört haben, werden mit ihrer Zunft aussterben, aber sie können selbst das nicht bewerkstelligen, ohne recht zu behalten.

In der FAS lasen wir erst kürzlich eine Hasspredigt auf kritische Blogger [15], die den Qualitätsjournalisten und Verlagsschreibern längst den Rang abgelaufen haben. Auch die Financial Times Deutschland berichtet, immerhin mit etwas mehr Distanz, über den Ausbruch des britisch-amerikanischen Autors Andrew Keen [16], der seine Leser für zu dumm, und dafür sich und seine sterbende Zunft für zu gut hält. Eine Halluzination, die anscheinend ungelernte Meinungsinhaber häufig im beruflichen Todeskampf heimsucht. Chaos, Katastrophe, Niedergang. Ach herrjeh!

Texte, Töne, Bilder oder Videos – Blogengines, Wikis oder Portale wie Youtube ermöglichen es Internetnutzern, eigene Inhalte ohne große Vorkenntnisse im Web zu veröffentlichen. Doch nicht alle halten diese Entwicklung für gut. Andrew Keen, ein britisch-amerikanischer Internetunternehmer und Autor, befürchtet beispielsweise, dass das Web 2.0 weniger die Demokratie fördert, als vielmehr in „kulturelles Chaos, eine ökonomische Katastrophe und moralischen Niedergang“ stürzt.

Grundsätzlich sei nichts dagegen einzuwenden, dass Nutzer eigene Inhalte schaffen und diese im Internet veröffentlichen. „Problematisch wird es, wenn 2.0-Techniken als eine Möglichkeit idealisiert werden, konventionelles Talent zu untergraben und das Wissen üblicher Experten durch die Arglosigkeit von Onlineamateuren zu ersetzen“, schreibt Keen in seinem Blog „The Great Seduction“ (Die große Verführung). Genau das aber wollten die „Silicon-Valley-Fantasten“, die – „vielleicht nicht ganz zufällig“ – jene Unternehmen besitzen, die die Werkzeuge für „diese Explosion der Selbstdarstellung“ liefern.

Die Web-2.0-Revolution sei schuld daran, dass heutzutage Blogs, Wikipedia-Einträge, Facebook-Seiten, Fotos auf Flickr oder Videos auf Youtube „verlässliche oder schöne Inhalte“ verdrängten. Damit sei das Web zu einer „Kakophonie unkontrollierter, personalisierter, oft anonymer Meinungsäußerungen geworden, wo alle gleichzeitig reden, aber keiner dem anderen zuhört“, so Keen. Das Ergebnis sei Massenverdummung und eine Kultur des digitalen Narzissmus, die die „traditionelle Meritokratie von bewährten Experten“ ins Wanken brächten.

Eine friedliche Koexistenz von traditionellen und Web-2.0-Medien hält Keen offensichtlich für unmöglich, weil sich im Internet eine Umsonstkultur durchgesetzt habe, die das klassische Geschäftsmodell der Medien, ihre Inhalte zu verkaufen, aushebele. Die Auswirkungen auf die traditionellen Medien seien immens: Medienprofis, die ihre Fertigkeiten durch Bildung, harte Arbeit und Selbstdisziplin erworben hätten, würden durch den Internetkult um Amateurschreiber an den Rand gedrängt. Zeitungen, Plattenfirmen und Verlage kämpften ums Überleben, müssten Mitarbeiter entlassen oder schließen.(…)

Seine Helden des Internetzeitalters seien deshalb nicht die Bürgerjournalisten, sondern „Bürger, die ihre Unwissenheit anerkennen, die den Mund halten, die die Medien nutzen, um von anderen, die besser Bescheid wissen und talentierter sind als sie selbst, gern etwas über die Welt lernen“, beendet Keen seine Tirade.

„Ich weiß, dass ich nichts weiß“, sagte einst der große Sokrates. Andrew Keen weiß, dass die anderen nichts wissen.

» Eussner: Ab, auf den Altpapierhaufen der Geschichte! [17]

(Foto: Wahrheitskonzern Neven Dumont, Köln – Spürnasen: Hausener Bub, Marcus O.)

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Die Abgrenzung abgelegt

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Aktive Islamkritiker [18]Die Vielfalt der islamkritischen Bewegung gilt nach wie vor als Hinderungsgrund für breiten, gesellschaftlichen Widerstand gegen die Islamisierung. Parteien, Bürgerinitiativen gegen den Moscheenbau sowie islamkritische Organisationen wie Pax Europa scheinen die ideologischen Grabenkämpfe noch nicht überwunden zu haben.

Wir vom Aktionsforum [19] standen den rechtspopulistischen Kreisen immer kritisch gegenüber. Daran hat sich auch nichts geändert. Trotzdem ist es auf Grund unbequemer Wahrheiten erforderlich, sich neu zu orientieren:

Das skandalöse Verbot des Anti-Islamisierungskongresses und die anschließenden Jubelrufe von Parteien, Gewerkschaften sowie Teilen der Kirchen – ganz zu schweigen von den Linksextremisten – haben der Öffentlichkeit abermals vor Augen geführt, wie die sogenannten Volksvertreter mit den Sorgen der Bürger umgehen. Die Kölner Pogromstimmung gegen Andersdenkende an jenem Tag suchte seinesgleichen, dabei ist es legitim, der eigenen politischen Meinung Ausdruck zu verleihen. Nicht zuletz haben sogar hochkarätige Staatsrechtler das Demonstrationsverbot als Kapitulation des Rechtsstaates vor linker Gewalt [20] entschieden verurteilt.

Die ipahb [21] ist das beste Beispiel für die aberwitzigen Reaktionen der Gutmenschenfraktion. Die Pankower Bürger haben alles erdenkliche daran gesetzt, um sich von „rechten“ Kreisen abzugrenzen. Trotz allem sprechen die Spruchbänder der Gegendemonstrationen eine deutliche Sprache. Was auf diesen zu lesen war, muss nicht ausgeführt werden, jeder erfahrene PI-Leser kann es sich selbst denken. Dies zeigt uns, dass eine Abgrenzung – sei sie auch noch so begründet – letztlich nur zur Spaltung der Kräfte führt und sich somit zum Nachteil der gesamten islamkritischen Bewegung auswirkt.

Der jüngste Bericht zur Haltung Silvio Berlusconis zum Beitritt der Türkei [22] ist mehr als erschreckend. Er zeigt abermals, dass schon die „konservativen“ Politiker Europas unseren Kontinent zur Islamisierung freigegeben haben. Ähnliches kennen wir von Nicolas Sarkozy, dessen Haltung in dieser Frage sich dreht wie das Fähnchen im Wind. Eine ernstzunehmende islamkritische Front ist auch im deutschen Parteienspektrum nicht auszumachen. Ganz im Gegenteil. Die Richtung ist schon klar vorgegeben. Abweichler, wie das ehemalige CDU-Mitglied Henry Nitzsche [23] werden stigmatisiert und als rechtsextrem verunglimpft.

Die Demonstration [24] der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Köln [25] hat gezeigt, dass nonkonforme Parteien sowie unabhängige, islamkritische Kräfte sinnvoll zusammenarbeiten können. Anstatt in typisch deutscher Manier zunächst über Meinungsverschiedenheiten zu debattieren, wurde der Protest mit Nachdruck auf die Straße getragen. Pro Köln und PI haben es vorgemacht. Die ideologischen Grabenkämpfe sollten in dieser Phase der Islamisierung keine Rolle mehr spielen. Wer bei Pro Köln immer noch von „Postfaschisten“ ausgeht, dem sei gesagt, dass fünf Millionen Moslems ein vielfach höheres faschistisches Potential bergen als alle Rechtspopulisten Europas zusammengerechnet.

Betrachtet man die demographische Entwicklung sowie politische „Projekte“ wie der eben genannte Türkei-Beitritt und die Mittelmeerunion wird deutlich, dass nicht mehr besonders viel Zeit bleibt. Wir gehen davon aus, dass in Zukunft viele islamkritische Bürger ihr Verhältnis zu rechtspopulistischen Parteien nochmal überdenken werden. Wir haben unsere Entscheidung schon getroffen. Wir haben die Abgrenzung abgelegt.

Sollte Pro Köln den Anti-Islamisierungskongress im Frühjahr wiederholen, werden wir mit 100-prozentiger Sicherheit dabei sein. Jeder islamkritische Demokrat, dem Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit am Herzen liegen, sollte sich uns anschließen. Wie sich die islamkritische Bewegung weiterentwickelt kann man nur abwarten. Wir jedenfalls haben die Abgrenzung abgelegt, die Unabhängigkeit erhalten, und an Stärke gewonnen.

(Gastbeitrag von pinchador vom Aktionsforum [19])

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Der Weg zur „Endlösung“

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[26]Hitlers Weg zur „Endlösung der Judenfrage“ erfuhr seit seinem Tod Verzweigungen und Ab- weichungen, doch die fundamentalen Prinzipien blieben dieselben. Antisemitismus endete nicht mit dem 2. Weltkrieg und erfuhr in den letzen Jahren ein Wiederaufflammen. Während einige glauben machen wollen, dass Antisemitismus lediglich eine Mitleidsmasche von Juden ist, um abzulenken oder irgendwelche Vorteile zu erbiedern, kann die Gefahr welche er darstellt nicht ignoriert werden.

In Zeiten von Schurkenstaaten, ausgerüstet mit Massenvernichtungswaffen, einem weltweiten islamofaschistischen Jihad und dem Wiederaufleben von rechts- (neo-national-sozialistischen) und linksextremen (sozialistisch/kommunistischen) Milizen, stellt sich die Frage, wie lange es dauern wird, bis irgendjemand erfolgreich Hitlers Endlösung nachholt?

Dieses Video ist allen Männern und Frauen gewidmet die tagtächlich den Terror rund um die Welt bekämpfen.

Original von Kafir Alalazoo [27]

(Gastbeitrag von Die Realität)

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Drei Jahre für das Anzünden eines Menschen

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Sie zündeten einen jungen Mann an, nachdem sie ihn zuvor mit Benzin übergossen hatten. Das Opfer wird ein Leben lang unter den Narben und Schmerzen leiden. Der hinreichende Verdacht auf die Absicht, einen Menschen töten zu wollen, war für Richter Riehe [28] ein klarer Fall von Bewährung. Das Oberlandgericht Köln rügte das Urteil des Jugendschöffengerichts und verwies den Prozess zur Neuverhandlung an das Landgericht. Jetzt wurden milde Haftstrafen [29] für zwei der Täter ausgesprochen.

Dieses hat den 21-Jährigen am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ein 19-Jähriger, der sein Feuerzeug für die Brandattacke hergegeben hatte, wurden zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 20 Jahren bekamen Jugendstrafen von jeweils 21 Monaten auf Bewährung. Nach Angaben des Gerichts ging es bei der Tat um Unstimmigkeiten über Drogengeschäfte und einen Beziehungsstreit.

Dem Opfer, das sich vor der Attacke nackt ausziehen musste, war es aus eigener Kraft gelungen, die Flammen durch Umherwälzen auf dem Waldboden zu ersticken. 40 Prozent der Hautoberfläche des jungen Mannes sind verbrannt – er wird bis an sein Lebensende unter eingeschränkter Bewegungsfreiheit und unter Brandnarben leiden. Obwohl er schon viele Operationen über sich ergehen lassen musste, sind weitere Eingriffe nötig.

(Spürnase: Aufgewachter)

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Mazyek verlangt mehr Medieneinfluss

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Der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek (Foto), Dialogpartner und stets kultiviert und höflich auftretender Talkshowgast [30], hat sich einmal mehr über die Islam-Darstellung in den Medien beklagt [31]. „Wenn ich manche Berichterstattung zum Thema im Fernsehen sehe, bekomme ich schon selbst Angst vor dem Islam.“ Das können wir nachvollziehen. Geht uns genauso. Liegt das am Islam oder an den Nachrichten?

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