Im Mai erklärte ein Gericht im französischen Lille die Ehe zwischen zwei marokkanischen Muslimen für ungültig, weil die Frau ihrem Ehemann verschwiegen hatte, dass sie keine Jungfrau mehr war (PI berichtete). Der Fall sorgte für Aufsehen – Demonstrationen in Nizza, Marseille und Paris. Heute entscheidet das Berufungsgericht im nordfranzösischen Douai über das Skandalurteil. Die Ehe soll geschieden werden, ja, aber die diskriminierende Scharia-Begründung „sie war keine Jungfrau“ soll durch einen westlich legitimen Scheidungsgrund wie „sie kommen nicht miteinander zurecht“ ersetzt werden.

(Spürnasen: Michi, Patrick S. und Thomas R.)

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33 KOMMENTARE

  1. …aber die diskriminierende Scharia-Begründung “sie war keine Jungfrau” soll durch einen westlich legitimen Scheidungsgrund wie “sie kommen nicht miteinander zurecht” ersetzt werden.

    Uff, und ich dachte schon das ganze hätte etwas mit dem Islam zu tun gehabt (Schweiss von der Stirn abwisch).

  2. Höchst unwahrscheinlich, daß die Angelegenheit damit erledigt ist. Die Mohammedaner-Terror-Gesetzgebung zielt, wie ich vermute, darauf ab, daß die Frau danach keinen Unterhaltsanspruch hat. Sozusagen schuldig geschieden. Naja, ist eine Frau im Mohammedanismus vermutlich sowieso immer, schuldig geschieden und ohne Anspruch auf Unterhalt.

    Wogegen nach unserer Rechtsprechung, vermute ich, die Frau nach der Scheidung unterhaltsanspruchsberechtigt ist.

  3. Scharia-konforme Urteile gibts längst auch schon in Deutschland.

    Beispiel: Eine Frankfurter Familienricherin lehnte 2007 den Antrag einer Marokkanerin auf Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem Ehemann ab. Die Frau wurde von ihrem Mann misshandelt. Begründung der deutschen Beamtin: „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB“,

    Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem „marokkanischen Kulturkreis“ stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt.

    Die 26-jährige lebt seitdem mit Morddrohungen ihres marokkanischen Ehemanns.

    Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel, hielt das sogenannte Koran-Urteil für vertretbar und wünschte sich in dieser Hinsicht mehr Rückendeckung durch die Politik.
    Quelle: http://www.welt.de/politik/article784786/Richterbund_haelt_Koran_Urteil_fuer_vertretbar.html

  4. OT

    gehirngespinnste ? was nicht ist, kann ja noch werden.

    Deutsche für Modell „Obama“ noch nicht reif
    Erschienen am 17. November 2008 Von Christian Kreutzer

    Wenn sie erwachsen sind, dürfte sich einiges geändert haben: Mädchen aus der muslimischen Reformgemeinde der Ahmadiyya bei einer Veranstaltung in Mannheim (Foto: dpa)
    Die US-Amerikaner haben mit Barack Obama einen Präsidenten mit Migrationshintergrund gewählt. Wäre das auch in Deutschland möglich, hat Forsa im Auftrag des Fernsehsenders RTL kurz nach der Wahl gefragt? Die Antwort ist ein deutliches Nein: 58 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, Deutschland sei noch nicht soweit. 39 Prozent halten dagegen einen Bundeskanzler – oder eine Kanzlerin – aus einer Einwandererfamilie für möglich.

  5. Demonstrationen in Nizza, Marseille und Paris.

    Bezeichnend, wie sich europäische Volltrottel zum Laffen für eine islamische Lügnerin machen.

  6. OT

    Wie man in Baden-Württemberg die muslimische Täterschaft vertuscht, das macht die Presse gemeinsam mit der Polizei, sieht man an diesem Artikel aus dem Südkurier, der von vier Gewalttaten berichtet. Während die Polizei in NRW in solchen Fällen immerhin eine Typbeschreibung, wie etwa südländischer Typ, an die Öffentlichkeit gibt, wird in BW konsequent vertuscht und schon allein, wenn man den Südkurier darauf hinweist, wird ein solcher Kommentar gelöscht. Der Südkurier hat auch inzwischen die Kommentarfunktion bei diesem Artikel gesperrt.

    Nun könnte man sagen, man weiß ja nichts über die Täterschaft, kann also nicht eine muslimische Täterschaft behaupten. Da kann ich nur sagen Quatsch, die Taten allein sprechen eine deutliche Sprache, und sind dem großen Deliktfeld dschihadistische Alltagsgewalt von Muslimen zuzuordnen, das die Polizei in BW natürlich nicht zur Kenntnis nehmen darf, obwohl sie mit diesen Delikten tagtäglich zu tun hat.

    http://www.suedkurier.de/news/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg/art417921,3513367

    Mein gelöschter Kommentar

    In allen vier Fällen wird sorgfältig darauf verzichtet, die Täter näher zu beschreiben. Kleidung ist erlaubt, weil sie keine Rückschlüsse auf die Ethnie der Täter liefert. Das behindert natürlich die Fahndung nach den Tätern. Aber man weiß von dem Sigmaringer Polizeisprecher Dotzler, dass die Polizei in ihren Meldungen alles zu vermeiden hat, was auf einen muslimische Täterschaft hinweist, denn man möchte keine schlechte Stimmung im MultiKulti-Land. Weil man nicht zugeben darf, dass diese Gewalt von Muslimen ausgeht, sagt die Polizei dann lieber, unsere Jugend ist halt gewalttätiger, oder es heißt, wo viele Leute sind, ist halt viel Gewalt.

  7. #8 Sammy Seven (17. Nov 2008 12:27)
    Demonstrationen in Nizza, Marseille und Paris.
    Bezeichnend, wie sich europäische Volltrottel zum Laffen für eine islamische Lügnerin machen.

    Volltrottel sind ja wohl eher Männer, die unbedingt eine Jungfrau erwarten. Spricht nicht für deren Selbstbewußtsein. Und wir in Europa müssen uns ja wohl nicht diesen archaischen frauenfeindlichen Vorstellungen auch noch unterwerfen. Mag er sich scheiden lassen aus dem Grund den er will – aber dass sie keine Jungfrau war, dieser Grund ist doch nur noch peinlich.

  8. Wenn eine Ehe auf falschen Voraussetzungen (Betrug in wesentlichen Punkten) aufbaut, wird sie für nichtig erklärt. Niemand muss einen Macho heiraten, der zu viel Wert auf Ehre und Jungfräulichkeit legt. Täuschung kann nicht die vom Gesetz begünstigte Lösung sein. Es kann auch nicht Sache des Staates sein, den angehenden Eheleuten vorzuschreiben, welche Werte sie für wesentlich zu halten haben. Im vorliegenden Fall sehe ich in der französischen öffentlichen Meinung einen feministischen Fundamentalismus am Werk, der ähnlich freiheitsfeindlich wie der islamische ist. Es erinnert mich an das von Frau Zypries durchgesetzte Verbot von Vaterschaftstests.

  9. @ #10 talkingkraut

    Wenn in solchen Berichten die Ethnie der Täter fehlt gehe ich inzwischen zu 100% davon aus dass es sich um Musels handelt.

  10. Klammheimlich hat sich die Scharia in die europäischen Rechtssysteme geschlichen.

    Hauptaugenmerk der Justiz ist es nicht,dem entgegenzutreten, sondern die Spuren zu verwischen. Ein demokratisch belegtes Mandat für ihr Tun liegt nicht vor.

    Die Bürger werden eines Tages vor vollendete Tatsachen gestellt.

  11. Lol…nun hat auch ne Aussage:

    KOMMENTARE [2]

    Unsere Jugend ist halt gewalttätiger, gell?
    von talkingkraut.peterson (81 Beiträge) 17.11.2008 10:52:13

    Dieser Kommentar wurde wegen Verstoß gegen die Kommentar-Regeln von der Redaktion gelöscht.

    Muslimische Kultur
    von onkeltom (45 Beiträge) 17.11.2008 11:38:53

    Dieser Kommentar wurde wegen Verstoß gegen die Kommentar-Regeln von der Redaktion gelöscht.

  12. Diese „Scheidungsaffaire“ fällt wohl eher unter die Rubrik „Musel Comedy Pur“ und zeigt auf, welcher Geist sich inzwischen in unserer „post-aufgeklärten“, liberalen Gesellschaft breit macht.

    Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass die Scharia (zumindest im Familien und Eherecht)längst Einzug in unserer Gerichtsbarkeit gefunden hat.

    Die Muslima sollte allerdings froh sein, dass sie auf diese Art und Weise diesen patriarchalischen Macho loswird!

  13. Die nach oben offene CFR-Skala steigt immer höher……

    Übrigens echt gute Wortschöpfung (aus einem der vorhergehenden Abteilungen…).

  14. ich verstehe die Aufregung nicht. Der Moslem ist beim Erwerb seines Haustiers über eine für ihn wichtige Eigenschaft getäuscht worden. Das ist ein Sachmangel und berechtigt zur Rückgabe der Sache und der Forderung von Schadenersatz.
    Man muß ihm schon zugute halten, daß er die Sache erst nach abgschlossenem Kauf benutzen wollte und so den Mangel nicht vorher erkennen konnte. Wer Islam sagt muß auch hinnehmen, daß die Anhänger dieser Ideologie danach leben wollen. Das Problem liegt einfach darin, Islam und Europa sind unvereinbar, der Konflikt ist zwangsläufig und kann auch durch sklavische Anpassung an islamische Gepflogenheiten nicht gelöst werden.

  15. pilhamu hat es auf den Punkt gebracht. Ich kann an dem ersten Urteil (Annulierung der Ehe) absolut nichts Scharia-mäßiges erkennen.

    Der Skandal ist die Scheidung, durch die jetzt der Mann möglicherweise zum Unterhalt dieser Lügnerin verpflichtet ist. Und natürlich die Demonstriererei des gehirngewaschnen französischen Pöbels.

    Wer für Proft (Unterhaltsabzocke durch Scheidung statt Annulierung) durch Verarsche demonstriert, der ist mit einem das Volk verarschende Präsidenten Sarkozy vielleicht gar nicht so schlecht bedient.

    Für so eine Lappalie kriegen sie den Hintern hoch, aber für brennende Vorstädte und die Mittelmeerunion nicht.

  16. @pilhamu
    Wie heimliche Vaterschaftstest sind in Deutschland verboten? Rofl die Ausländischen Labors würden sich freuen^^

  17. Ich bin kein Mediziner oder Gynokologe oder sowas. Frage: Wie konnte/hatte der Ehemann feststellen können das sie keine Jungfrau ist? Wie gesagt bin nicht vom Fach aber das Jungfernhäutchen ist nicht bei jeder Frau gleich ausgebildet. Hinzu kommt wenn der Mann selbst noch Jungfrau ist wie soll er das dann auch noch selbst erkennen? Steht im Koran vielleicht ein Test Hinweis oder Bedienungsanleitung?

  18. #28 Humphrey
    Genau, das Urteil vom April, die Ehe zu annullieren, wurde revidiert. Der Grund, dass die Frau ihren Ehemann angelogen hat, wurde nicht als ausreichend angesehen…. Damit sind die beiden wieder verheiratet.

  19. Demokratie, Friede, Freude, Eierkuchen, Kinder kriegen, Bierchen trinken, Fußball gucken ect, das mag der Bürger, die Bürgerin.

    Für Leute mit Macht ist das zu langweilig geworden.

    RichterInnen haben Spaß mit der Scharia und PolitikerInnen können als MohammedanerInnen nun wieder die Welt erobern.

  20. @papstar
    Eine Entjungferung endet meistens mit Blut auf dem Bettlaken, welches der Muselmann seiner Familie zeigt 😉

  21. Ich erlaube mir mal die Diskussion um eine knappe Darstellung der deutschen Rechtslage zu ergänzen. Denn was hier und andernorts als Implementierung der Scharia in europäische Rechtsordnungen bezeichnet wird, ist oftmals nichts anderes als die Anwendung internationalen Privatrechts (IPR), also des nationalen Kollisionsrechts, welches gem. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EGBGB bei Sachverhalten mit Verbindung zu einem ausländischen Staat anzuwenden ist.
    Das IPR unterscheidet nicht danach, ob die anwendbare Rechtsordnung islamischer Natur ist, oder ob es sich um common law, romanisches oder germanisches Recht handelt. Das dahinter stehende Ideal lautet „internationaler Entscheidungseinklang“ und ist Ziel fast aller Rechtsordnungen dieser Welt.
    Nehmen wir also an, der Fall würde in Deutschland spielen.
    1. Voraussetzung ist zunächst die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Das ist die Frage, ob ein deutsches oder etwa ein marokkanisches Gericht den Fall entscheiden darf (oder muss). Gem. § 606a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO wäre hier ein deutsches Gericht zuständig, weil beide Marokkaner ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Deutschland) haben. Dies wäre nach § 606 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 23b Abs. 1 GVG das Amtsgericht des gemeinsamen Wohnsitzes.

    2. Die zweite Frage wäre, welches Recht für die Scheidung maßgeblich ist: Marokkanisches oder deutsches Familienrecht?
    Gem. Art 17 Abs. 1 Satz 1 EGBGB unterliegt die Scheidung dem Recht, welches auch für die allgemeinen Ehewirkungen maßgebend ist.
    Sind danach beide Ehegatten marokkanische Staatsangehörige, ist gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB marokkanisches Recht anwendbar.
    Dann ist die Frage zu prüfen, ob das marokkanische IPR die Verweisung annimmt, oder auf deutsches Recht zurückverweist. Nehmen wir an, das marokkanische Recht akzeptiert die Verweisung. Dann muss das deutsche Amtsgericht durch Gutachten marokkanisches Recht ermitteln (§ 293 ZPO).

    In Marokko gilt in Familiensachen die Scharia (http://de.wikipedia.org/wiki/Marokko#Rechtssystem). Nach der Scharia ist scheinbar die fehlende Jungfräulichkeit der Ehefrau ein Grund für die Aufhebung der Ehe (dies vermute ich jetzt).
    Übrigens könnte es durchaus sein, dass auch bei Anwendung deutschen Rechts eine Aufhebung der Ehe wegen Täuschung erfolgt (§ 1314 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Wenn die Ehegatten die Jungfräulichkeit der Frau zur besonderen Voraussetzung der Eheschließung gemacht haben, die Frau aber weiß, dass sie nicht jungfräulich ist, wäre dieser Tatbestand ggf. erfüllt.

    3. Das deutsche Gericht hebt die Ehe also nach marokkanischem Recht auf (Kurzer Hinweis: Zwischen Scheidung und Aufhebung bestehen erhebliche Unterschiede; Scheidung ist nach deutschem Recht ohnehin ohne weiteres möglich. Die Aufhebung jedoch hat bei Täuschung einen Ausschluss der Unterhaltssicherung für den Täuschenden zur Folge, § 1318 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

    Sollte jedoch das deutsche Gericht die Scharia in diesem Punkt als unvereinbar mit deutschen Vorstellungen halten (was zweifelhaft ist), könnte es gem. Art 6 EGBGB eine Anpassung an den sog. ordre public vornehmen. Die Argumentation wäre, dass die Scharia gegen die öffentliche Ordnung in Deutschland verstößt (in diesem konkreten Punkt). Eine Unvereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG wäre beispielsweise ein solcher Grund (vgl. Art. 6 Satz 2 EGBGB).
    Die Frage ist also allein, ob die Ehegatten für sich selbst diese Jungfraueneigenschaft zur Voraussetzung gemacht haben.

    4. Die Ausführungen sollen nur zeigen, dass hier wie überall eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen ist. Denn als Deutscher in Marokko freue ich mich vielleicht, wenn zu meinen Gunsten deutsches Recht gilt (aufgrund marokkanischen IPR oder Staatsverträgen). Daher verwirklicht umgekehrt das deutsche Kollisionsrecht diese Möglichkeit für Ausländer.
    Es wird eben alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

    3.

  22. #13 pilhamu (17. Nov 2008 13:14)
    Wenn eine Ehe auf falschen Voraussetzungen (Betrug in wesentlichen Punkten) aufbaut, wird sie für nichtig erklärt.

    Einen Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 263 StGB) stellt das in aller Regel nicht dar, weil entweder ein Vermögensschaden des Ehegatten fehlt, der aufgrund der Täuschung stattfand oder aber in aller Regel die Bereicherungsabsicht des Täuschenden fehlt. Dies ist freilich in den Millionärsgattinnen-Ehen unter völlig anderen Umständen denkbar.
    § 1313 BGB stellt ferner klar, dass die Ehe mit gerichtlicher Aufhebung nicht etwa nichtig ist, was bedeuten würde, dass sie rückwirkend entfällt und somit nie Wirkungen entfaltet hat, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft. Aus diesem Grund kann in den Grenzen des § 1318 BGB ja teilweise Scheidungsrecht Anwendung finden.

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