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Kündigt die Abos!

Mainstream Medien kündigen [1]Der Himmel ist grün, die Kuh gibt Bier und Islam bedeutet Frieden. Der Unfug, den uns die Medien andrehen wollen, wird immer grotesker.

So funktioniert deren Logik Lügik: Weil in Indien die Muslime angeblich „unterdrückt“ werden, fallen von Pakistan her islamische Terroristen in Mumbai ein und machen dort gezielt Jagd auf Briten, Amerikaner und Juden. Und die Süddeutsche Zeitung erklärt uns gleich, warum sie beharrlich „Bombay“ schreibt und nicht „Mumbai“. Der neue Name sei der Hindu-Gottheit Mumbadevi nachempfunden und daher eine „Beleidigung“ der Muslime und Sikhs. Weshalb sich Jainas, Buddhisten und Christen nicht beleidigt fühlen, interessiert die SZ einen Dreck. Ebenso wenig hält sie es der Mühe wert zu erwähnen, dass die Hindus immerhin 76% der Stadtbevölkerung stellen und es ihnen somit nach den normalen demokratischen Spielregeln zusteht, einen passenden Namen zu wählen. Aber vielleicht ist Demokratie für die SZ nicht mehr so wichtig.

Die eigentlich „konservative“ Berliner Morgenpost erläutert den Kleinsten ihrer Leser in der Kinderbeilage das Wesen der Piraterie. Weil „wir“ den armen somalischen Fischern die Fische weggefangen haben, sind sie noch ärmer geworden und es blieb ihnen nichts anderes übrig, als den edlen Beruf des Piraten zu ergreifen. Weil sie sonst verhungert wären.

Man sieht, die Presse, aber auch die anderen Medien, üben sich eifrig in der „Kunst“, die Unwahrheit zu verbreiten, ohne richtig offen zu lügen.

Doch immer mehr Medienkonsumenten haben es satt, für das Verarschtwerden auch noch viel Geld zu bezahlen. Sie kündigen ihre Abonnements der MSM und beziehen ihre Informationen aus dem Internet, zum Beispiel über PI. Dort gibt es News und Hintergründe, die man woanders vergeblich sucht. Jeden Tag neu – und das alles umsonst.

Um den Trend zu unterstützen, startet PI jetzt eine Aktion. Schicken Sie uns (pi-team@blue-wonder.org [2]) bis zum 31. Dezember einen Nachweis über die Abo-Kündigung Ihres politischen Magazins, Ihrer Tages- oder Wochenzeitung. Unter den Einsendern verlosen wir fünfmal je ein Exemplar des neuen Raddatz-Buches „Allah im Wunderland“. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Gemeinsam für die Vielfalt

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Pro Köln: Gemeinsam für die Vielfalt [3]Die deutsche Fahne neben der israelischen. Das Kreuz neben dem Davidsstern. Christen neben Juden und Atheisten, lebensfrohe Rheinländer neben bodenständigen Sachsen und gut integrierten Migranten. Bei den Samstagsdemos in Köln-Ehrenfeld wird die Vielfalt unserer freien Lebensweise sichtbar, die es gegen sozialistisches Einheitsgrau und muslimische Monokultur zu verteidigen gilt.

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Da staunt selbst der dumme August: Wie einst der Scheinriese Herr Turtur bietet Pro Köln aus der Nähe ein ganz anderes Bild, als es die gut geölte Verdummungsmaschine weismachen will. Da steht also Oberbürgermeister Schrammas (CDU) „braune Soße, die ins Klo gehört“ [4].

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detjen_joergJoseph Intsiful (Foto oben), in Kenia geboren und inzwischen gut integrierter Kölner, hofft noch auf Reste der Kultur, die Deutschland einst groß gemacht hat. Man muss doch zuhören, um die Argumente des Anderen zur Kenntnis zu nehmen. Das türkische Kopftuchgeschwader auf der Gegenseite führt den Dialog nach seinen Regeln und nach dem Takt des Kölner Kommunistenführers Jörg Detjen (Foto links), den das Schicksal seiner Genossen im Iran, in der Türkei, überall, wo die grüne Fahne Mohammeds weht, kalt lässt: Topftrommeln gegen das Verstehen.

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Ein anonymer Qualitätsreporter des Kölner Stadtanzeiger wird später halluzinieren [5], dort hätten Kölner Familien mit Kindern kölsche Lieder gesungen. Seit der Dumont-Konzern Franz Sommerfeld als Chefredakteur einstellte, der zuvor für Stasilohn gelogen hat, ist es besser, gelegentliche Fehlwahrnehmungen zu haben, damit man sich nicht wie die Kollegen der Süddeutschen oder der WAZ-Gruppe um eine neue Berufsperspektive bemühen muss.

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Natürlich verweigert der Qualitätsjournalismus seinen zahlenden Lesern jegliche Information über die Argumente und Gedanken der Demonstranten. Bei PI sehen Sie die Redeausschnitte der Veranstaltung im Original. Denn Freiheit braucht Information.

Video #1: Rede von Joseph Intsiful

Video #2: Rede des Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche

Video #3: Reden von Jörg Uckermann und Markus Beisicht

Video #4: Rede von Manfred Rouhs (Teil 1)

Video #5: Rede von Manfred Rouhs (Teil 2)

» Die Demoserie von Pro Köln [6] vor der DITIB-Zentrale in Köln-Ehrenfeld (Ecke Venloer/Innere Kanalstr.) geht weiter am 10. Januar 2009 um 11 Uhr. Der Anti-Islamisierungskongress [7] wird am 9. Mai 2009 auf dem Kölner Roncalliplatz wiederholt.

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60 Jahre Erklärung der Menschenrechte

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

mr-tag-009 [8]Anlässlich des 60. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fand die Zeitung „Die Presse“ einige Worte der Würdigung, die im folgenden wiedergegeben werden. Was jedoch nicht erwähnt wurde, war die Verabschiedung der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam im Jahr 1990.

(Gastbeitrag von E.S.W)

Wikipedia [9] hat folgende Informationen dazu:

Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist eine 1990 beschlossene Erklärung der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, welche die Scharia als alleinige Grundlage von „Menschenrechten“ definiert. Vorwiegend islamische Länder wie Sudan [10], Pakistan [11], Iran [12], und Saudi-Arabien [13] kritisierten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wegen der, ihrer Ansicht nach, fehlenden Einbeziehung des kulturellen und religiösen Bezugs der nichtwestlichen Länder. 1981 fasste der iranische Vertreter bei den Vereinten Nationen [14], Said Rajaie-Khorassani, die iranische Position zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zusammen, indem er sagte, sie sei „eine säkulare Interpretation der judäo-christlichen Tradition, die von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könne“.

Die Kairoer Erklärung wurde am 5. August 1990 von 45 Außenministern der aus 57 Mitgliedern bestehenden Organisation der Islamischen Konferenz angenommen. Sie soll den Mitgliedsstaaten als Richtschnur in Bezug auf die Menschenrechte dienen, besitzt allerdings damit keinen völkerrechtlich bindenden Charakter und ist auch im nationalstaatlichen Recht der meisten OIC-Mitgliedsländer von wenig Belang. Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte weicht von der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in vieler Hinsicht ab, vor allem dadurch, dass sie eindeutig nur diejenigen Rechte anerkennt, welche im Einklang mit der Schari’a stehen. Artikel 24 legt fest: „Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari’a nachgeordnet.“ Artikel 19 besagt: „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“. Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: „Die islamische Schari’a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung“. Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma [15]), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle zugeschrieben wird.

Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Scharia ausgeübt werden müssten. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischem Recht nicht widersprechen. Auch das Recht zur Ausübung öffentlicher Ämter könne nur in Übereinstimmung mit der Scharia wahrgenommen werden.

Die Kairoer Erklärung steht im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte, weil sie die Unumstößlichkeit der Religionsfreiheit nicht anerkennt. Artikel 5 verbietet jede Einschränkung des Heiratsrechts was „Rasse“, „Hautfarbe“ oder „Nationalität“ betrifft, führt allerdings die Religion nicht auf, so dass Männer und Frauen auf Grundlage ihre Religionszugehörigkeit Heiratsbeschränkungen unterworfen werden können.

Die Erklärung unterstützt die Gleichstellung von Mann und Frau nicht, sie stellt vielmehr die Überlegenheit des Mannes fest. Der Artikel 6 garantiert Frauen gleiche Würde, aber nicht Gleichstellung in anderen Belangen. Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen.

Es wäre höchst an der Zeit, dass Politiker und Bevölkerung diese die Demokratie und Menschenrechte widersprechende Deklaration genauer unter die Lupe nehmen und in die Wüste zu schicken. Es kann und darf keine parallelen Menschenrechtserklärungen geben. Aber diese zu institutionalisieren, ist ganz im Interesse der Muslime.

„60 Jahre Kampf um die Menschenwürde“ [16]

Eine ganz kurze Geschichte der Vorgeschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Diese Erklärung hat einen moralischen Wert und eine Autorität, die in der Weltgeschichte ohne Beispiel sind.“ – Es war ein Abend der großen Worte, als die Menschenrechtskommission der UNO am 10. Dezember 1948 im Palais des Chaillot in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ beschloss: Ein Dokument, das zwar rechtlich nicht bindend ist, aber erstmals in 30 Artikeln auf internationaler Ebene ausdrückte, was sich „die Welt“ von den Staaten im Hinblick auf deren Umgang mit Bürgern erwarte: etwa, dass niemand aufgrund von Glauben oder Rasse diskriminiert werde, jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör und Gratis-Grundschulbildung habe.

Damals gab es 56 Staaten – und obwohl der Kalte Krieg ausgebrochen war und islamische Länder eigene Ideen von der Staat-Mensch-Beziehung hatten, war es gelungen, 48 Länder auf das Papier einzuschwören. Nur UdSSR sowie Weißrussland und Ukraine (beide Sowjetrepubliken hatten eigene UNO-Sitze), Polen, Jugoslawien, Saudi-Arabien und Südafrika enthielten sich der Stimme.

Das war vor allem Eleanor Roosevelt (1884–1962) zuzuschreiben: Die Witwe des 1945 verstorbenen US-Präsidenten hatte die Kommission zwei Jahre mit Strenge und Sensibilität gleichermaßen geführt. Wichtig war auch der Input vieler Prominenter aus unterschiedlichen Kulturkreisen, etwa von Mahatma Gandhi, Aldous Huxley, Charles Malik. So entstand ein Dokument, das die individualistischen Wertvorstellungen des Westens mit den kollektiv-sozialen Ideen des Ostens und der „Dritten Welt“ verband.

Als Auslöser der Deklaration wurden die Greuel im Zweiten Weltkrieg genannt; tatsächlich hat die Idee der Menschenrechte, bei denen es im Grund immer um Schutz, Stellenwert und Ansprüche des Einzelnen gegenüber dem Staat geht, ältere Wurzeln: Sie gehen auf die Aufklärung zurück, als etwa Rousseau, Kant und Locke Dinge wie „natürliche Gleichheit“, „Menschenwürde“ und Recht auf Besitz, Freiheit und Leben postulierten. Im „Virginia Bill of Rights“ von 1776 schrieben die Gründerväter der USA, dass alle Menschen gleich seien und gegenüber dem Staat Anspruch auf Sicherheit, Freiheit und Erwerb hätten; in der französischen „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“ (1789) taucht der Begriff „Menschenrechte“ erstmals als solcher auf.

Dass das Ende der Apartheid in den USA bzw. das Frauenwahlrecht in Frankreich erst im 20. Jh. kamen, zeigt, dass die Größe von Worten nicht mit der Schnelligkeit ihrer Umsetzung korrelieren muss (und es dauerte noch viele Jahre bis zu verbindlichen Menschenrechts-Schutzsystemen). Man sieht das auch an der Debatte um angeblich christliche Wurzeln der Menschenrechte: So sollen Augustinus (354–430) und Thomas von Aquin (1225–1274) solche Ideen postuliert haben. Dass die Kirchenväter den Menschen als vernunftbeseeltes Ebenbild Gottes sahen, beeindruckte die Mächtigen der Realpolitik über Jahrhunderte auch nur sehr wenig.

60 Jahre Menschenrechte [17]

Vor 60 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UNO verabschiedet. Das legendäre Dokument mit seinen 30 Artikeln bleibt freilich bis heute in vielen Staaten nur das, was es ist: Papier.

Zehn der wichtigsten Grundrechte der UN-Deklaration – und wie es um sie bestellt ist.

Artikel 2: Allgemeines Diskriminierungsverbot

„Jeder hat Anspruch auf die Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, etwa nach Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder sonstigen Umständen.“

Dieses Verbot ist so allgemein, dass seine (behauptete) Verletzung millionenfach alltäglich ist – ob bei rechtlicher Diskriminierung Homosexueller im Familienrecht, von Behinderten und Frauen im Arbeitsrecht oder von Farbigen im Umgang mit Behörden in Europa.

Und wie sieht es mit der Diskriminierung von Christen, Atheisten, Agnostikern, als den sogenannten „Kuffar“ aus? Die tägliche Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppen in Europa seitens der Muslime und ihren Helfern und Helfershelfern (Gutmenschen, Sozialisten, der Antifa-Bewegung, etc. etc) wird gänzlich ignoriert. Stattdessen wird das vermeintliche Leid und die (in Wahrheit) nicht vorhandene Diskriminierung täglich angesprochen.

Artikel 3: Recht auf Leben

„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Amnesty International (AI) zählte 2007 mehr als 1252 Hinrichtungen (etwa Iran, China, USA, Saudi-Arabien). In vielen Staaten (z. B. Sudan, Russland) gibt es Übergriffe von Soldaten auf Zivilisten. Abtreibungsgegner klagen an, dass jährlich 40 bis 50 Millionen Ungeborene umgebracht werden.

Artikel 4: Verbot von Sklaverei und Sklavenhandel

„Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Sklaverei in allen Formen ist verboten.“

Laut UNO werden zehn bis zwölf Mio. Menschen wie Sklaven behandelt, davon die Hälfte Jugendliche. Besonders betroffen: Indien, Pakistan, Kongo, Mali, Mauretanien. Zehntausende junge Frauen aus Osteuropa verdingen sich im Westen als Prostituierte und werden wie Leibeigene behandelt.

Interessiert es die Damen und Herren der UNO und ihrer Gremien eigentlich, dass der Großteil der Sklaverei in islamischen Ländern stattfindet? Und weshalb sie dort noch stattfindet? Wie lange sehen die Politiker und die Gutmenschen in den diversen Anti-Diskriminierungsgruppen (z.B. ZARA in Österreich), dass die jungen importierten Bräute der „Migranten“ ebenfalls der Sklaverei ausgesetzt sind, indem sie das Haus nicht verlassen dürfen, sei es, um zu arbeiten oder um sich Sprachkenntnisse anzueignen und stattdessen als Putzfrauen und Huren für die Familie des „Ehemannes“ zur Verfügung stehen müssen?

Artikel 5: Folterverbot

„Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.“

Extreme Fälle wie der US-Folterskandal im Bagdader Gefängnis Abu Ghraib (2004) sind nur die Spitze des Eisbergs. Amnesty International zählte 2007 in 81 Ländern Fälle von Folter und Misshandlung, darunter Ägypten, Türkei, Syrien – und Österreich.

Und wieder finden sich großteils islamische Länder in dieser Liste. Dass Österreich darunter ist (sein muss), ist nur natürlich, da ja unbedingt das eigene Land ein Bashing bekommen muss.

Artikel 9: Schutz vor willkürlicher Verhaftung

„Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.“

In Ländern wie Algerien, Ägypten, Russland, Kuba und Turkmenistan werden jedes Jahr hunderte Menschen vom Fleck weg verhaftet, nicht wenige davon verschwinden dauerhaft. Häufig werden ihnen nicht näher ausgeführte „politische Verbrechen“ vorgeworfen.

Und wieder nur islamische Länder, mit Ausnahme von Kuba und Russland. Wie jeder weiß, zählt in islamischen Ländern ein Menschenleben nicht viel.

Artikel 18: Gewissens- und Religionsfreiheit

„…die Freiheit, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, allein oder mit anderen zu bekunden.“

Gewahrt ist das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit nur in wenigen, meist westlichen Staaten. Weltweit wird eine Viertelmilliarde Christen verfolgt. Vor allem in islamischen Ländern (wie Saudi-Arabien, Iran) und kommunistischen Staaten mit Religionsverbot (etwa Nordkorea) werden Menschen wegen ihres Glaubens (oder Sektenzugehörigkeit – siehe Falung-Gong-Bewegung in China) diskriminiert, vertrieben, getötet. In Europa sehen sich viele Muslime angesichts der Diskussionen über den Bau islamischer Gebetshäuser, wie zuletzt in Tirol, im Recht auf freie Religionsausübung beschnitten.

Und wieder die armen, verfolgten Muslime, die ihre Religion nicht frei ausüben dürfen. Wie ist das mit Moscheen? Eine Moschee ist gleichzusetzen mit einer Kirche? Vielleicht sollten sich die Autoren mit Moscheen und deren Bedeutung auseinandersetzen, aber dazu haben die Herrschaften sicher keine Zeit gehabt. Macht nichts, man könnte ja etwas Unangenehmes herausfinden. Außerdem werden wieder einmal Atheisten und Agnostiker ignoriert. Auch diese Menschen haben das Recht, KEINE Religion auszuüben.

Artikel 20: Versammlungs- und Vereinsfreiheit

„…das Recht auf Versammlungsfreiheit. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

Viele Länder, vor allem Diktaturen und Staaten mit Einparteiensystem, haben das Recht auf Vereinsfreiheit eingeschränkt. So ist in China für Arbeitnehmer lediglich die Mitgliedschaft bei einer staatlichen Gewerkschaft möglich. Auch Österreich gesteht den Bürgern nur ein teilweises Recht auf Vereinsfreiheit zu: Die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschafts- oder Arbeiterkammer entspricht, zumindest bei strenger Auslegung, nicht den Menschenrechten. Gleiches gilt für die Zwangsmitgliedschaft aller Studenten in der Österreichischen Hochschülerschaft.

Wie es in Europa um das Recht der Versammlungsfreiheit steht, haben wir eindrucksvoll 2007 in Brüssel und 2008 in Köln gesehen.

Artikel 22: Soziale Sicherheit

„…Anspruch, durch innerstaatliche Maßnahmen in den Genuss unentbehrlicher wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte zu gelangen.“

Weltweit kaum gewahrt wird das Recht auf soziale Sicherheit, das vor allem auf staatlichen Schutz vor Armut abzielt: Eine Milliarde Menschen leben in manifester Armut, meist in Schwarzafrika. Viele haben keinen Zugang zu Nahrung und Trinkwasser, die Staaten sind dagegen machtlos. Auch in Europa sind laut EU-Kommission 78 Mio. Menschen armutsgefährdet – immerhin rund 16 Prozent aller EU-Bürger. In Österreich gelten eine Million Menschen als von manifester Armut bedroht.

Artikel 23: Recht auf Arbeit und gleichen Lohn

„Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“

Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit besteht auch in westlichen Industriestaaten meist nur am Papier: Zwar ist die Lohngestaltung häufig an Kollektivverträge oder staatliche Mindestlöhne gebunden, „gleicher“ Lohn für gleiche Tätigkeit kann in privatwirtschaftlichen Unternehmen aber nicht gefordert werden. Diskriminiert werden in diesem Punkt vor allem Frauen. Ein individuelles Recht auf Arbeit für jeden leitet sich aus Artikel 23 übrigens nicht ab – garantiert werden solle lediglich der Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Artikel 25: Soziale Betreuung

„…Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität und Alter.“

Das Recht auf soziale Betreuung ist auch in Staaten mit hohen wohlfahrtsstaatlichen Standards oft nicht gegeben: So besteht etwa in den USA keine Versicherungspflicht für Arbeitnehmer.

Anläßlich des Tages der Menschenrechte fand in Wien am 10. Dezember 2008 ein Aktionstag der Plattform „Solidarität mit verfolgten Christen“ statt (PI berichtete [18]).

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(Foto: Sabine Hertel, Fotografin/Fotoredakteurin, Tageszeitung HEUTE [19])

Den ganzen Tag über lud ein Infozelt am Wiener Stock-im-Eisen Platz, in unmittelbarer Nähe des Stephansdoms, viele vorbeihetzende Passanten ein, bei Tee, Kaffee und Keksen kurz innezuhalten und mehr über die weltweite Christenverfolgung zu erfahren. Dabei ergaben sich durchaus interessante Gespräche. Besonders erschütternd war die allgemeine Ahnungslosigkeit der Passanten. „Das ist ja fürchterlich, warum erfährt man nichts von diesen Grauslichkeiten, die Christen angetan werden?“ So lautete der Tenor derjenigen, die sich die Zeit nahmen und sich informierten. Den anderen, den nicht-Interessierten entging beispielsweise, dass

o Die Türkei nach wie vor den Genozid an christlichen Minderheiten leugnet

o Aktuell: Der türkische Verteidigungsminister lobte zur Feier des 70. Todestages von Atatürk die „Vertreibung der Griechen und Armenier“

o Das Kloster „Mor Gabriel“, geistiger Mittelpunkt der syrisch-orthodoxen Kirchen wird mit Klagen und Strafprozessen überzogen und ist derzeit von Enteignung bedroht. (ADO – Assyrisch Demokratische Organisation [20])

o Ägypten: Attacken auf Gottesdienste der koptisch-orthodoxen Kirche: 23.11.08, Kirche in Ain Shams, Attacke von 15.000 Muslimen mit Molotowcocktails und Steinen

o Pater Mathias Wahba: Verurteilt zu fünfjähriger Haftstrafe für Trauung vom Islam zum Christentum konvertiertem Paar.

o Kirche in Raschid: Mit Bulldozern dem Erdboden gleichgemacht. (Gesammelt von „Knecht Christi“)

Um 18 Uhr fand ein von Weihbischof Dr. Scharl zelebrierter Wortgottesdienst im Stephansdom statt. Dieser war mit rund 200 Gläubigen sehr gut besucht. Im Anschluss versammelten sich die Teilnehmer zu einer Lichterkette vor dem Haupttor des Domes und gingen mit Fackeln in der Hand einmal um den Dom, um zu bezeugen, dass dieses Gotteshaus verteidigt wird. Als sich der Fackelzug, an dessen Spitze Weihbischof Scharl und der Präsident des Akademikerbundes Dr. Franz Fiedler standen, in Bewegung setzte, läuteten die Domglocken. Wiederum blieben viele interessierte Passanten stehen.

Fazit dieser Veranstaltung: Es ist das erste Mal gelungen, viele verschiedene Gruppierungen unter einer Plattform zu vereinigen und ein Ziel zu verfolgen, nämlich auf die weltweite Christenverfolgung aufmerksam zu machen. Auch wenn wir nach wie vor weit von den Zahlen muslimischer Versammlungen entfernt sind, so bleibt doch die Hoffnung, dass nächstes Mal noch mehr Menschen an einer solche Aktion teilnehmen werden. Besondere Hoffnung gab die Anwesenheit vieler Jugendlicher und junger Erwachsener, vor allem im Hinblick darauf, dass das Durchschnittsalter der Mitstreiter der islamkritischen Bewegung derzeit eindeutig zu hoch ist.

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Multikulti-Wahnsinn: Skrupelloser Gang-Terror

geschrieben von PI am in Großbritannien,Islam ist Frieden™,Menschenrechte,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

knife-crime [21]Ein 14-jähriges Mädchen wird in London von neun Jugendlichen mit Migrationshintergrund in ein Treppenhaus gezerrt und mit dem Messer am Hals mehrfach, brutal vergewaltigt [22]. Das Leben des Mädchens wird aus persönlicher Rache wegen einer Meinungsverschiedenheit mit der Freundin des Gang-Leaders zerstört. Ein 21-jähriger junger Mann wird im Nachtbus von zwei Jugendlichen mit Migrationshintergrund abgestochen und eiskalt ermordet [23]. Die Anzahl der Opfer auf Londons Straßen steigt unaufhaltsam.

Die 14-Jährige warnte eine Freundin, ihr Freund sei als Gang-Leader kein besonders guter Umgang. Sie bezahlte diese Bemerkung mit mehrfacher Vergewaltigung durch ebendiese Gang und ist heute so verschüchtert, dass sie vor allen Menschengruppen Angst hat.

Die Jungs schlugen das Mädchen und fielen einer nach dem anderen auf dem Boden unter der Treppe über sie her, während ihr immer ein anderer das Messer an die Kehle hielt. Die mehrfache Vergewaltigung wurde sogar auf Handyvideo festgehalten.

Eine Frau, die das Geschehen in Treppenhaus mitbekam, wurde ebenfalls bedroht und verscheucht, so dass die Gang es ungestört mit dem Mädchen weitertreiben konnte.

Sie wurde sogar in einen Park gezerrt, damit andere noch mitmachen konnten. Sie ließen erst von ihr ab, nachdem jeder hatte, was er wollte.

Ein Junge den sie kannte, beschimpfte sie nur als Schlampe, statt ihr zu helfen. Beendet wurde ihr Martyrium schließlich von einem Unbekannten.

Was die heute 15-Jährige immer noch plagt, ist der Gedanke, dass so viele Passanten ihr hätten helfen können, aber nicht eingegriffen haben.

Die Haupttäter, Gang-Leader O’Neil ‚Hitman‘ Denton [24] und Weiled Ibrahim [25] (17) sowie Yusuf Raymond [26] (16), wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Beschuldigt werden außerdem sechs weitere Gangmitglieder.

Im Zeitungsbericht über den Fall [22] wird, trotz offensichtlich muslimisch-afrikanischem Migrationshintergrund fast aller Täter, das Wort „Islam“ oder „Migrantengewalt“ kein einziges Mal erwähnt.

Ähnlich beim Fall des 21-jährigen Billy Ward [27]: Er fuhr nach einem Rendezvous mit seiner Freundin mit dem Nachtbus nach Hause und wurde unterwegs von zwei dunkelhäutigen Jugendlichen brutal ermordet. Starfield Badza und Junior Lumbango [28] stachen völlig unprovoziert mit einem Messer zehnmal auf Ward ein – in den Bauch, die Lunge und das Herz. Ward, der noch im Bus starb, war unbewaffnet und hatte die Täter weder beleidigt, noch sonst irgendwie angegriffen. Niemand scheint dem Opfer geholfen zu haben. Die Mörder wurden zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Auch im Zeitungsbericht über diesen Fall [23] kein Wort über den Migrationshintergrund der Täter.

Das Offensichtliche traut sich niemand anzusprechen und fordert fast täglich neue, unschuldige Opfer.

(Mit Dank an alle Spürnasen)

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Schon wieder in den Gümbel gegriffen!

geschrieben von PI am in Deutschland,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert

[29]
Dass er ein würdiger Koalitionspartner der Linken sein wird, bewies der Spitzenkandidat der hessischen SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel (rechtes Foto), bereits vor einigen Jahren. Gemeinsam mit den SED-Spitzenpolitikern Lothar Bisky und Sahra Wagenknecht unterzeichnete er [30] linksextremistischen Kampagne „Hands off Venezuela [31]„. (Foto links: Chavez mit dem iranischen Präsidenten Ahmadinedschad)

Ziel der Bewegung, die laut eigenen Angaben in dreißig Ländern aktiv ist, ist die „Solidarität mit der Bolivarischen Revolution“. Der „antiimperialistische Kampf Venezuelas“ solle unterstützt und die „ökonomische und politische Dominanz des Imperialismus in Lateinamerika“ durchbrochen werden. (…) Schäfer-Gümbel sagte auf Nachfrage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, es liege schon einige Jahre zurück, dass er den Aufruf unterzeichnet habe, damals sei es um die internationale Solidarität gegangen. Er habe jetzt viele gute Kontakte zum Beispiel zum US-amerikanischen Konsulat.

Völker, hört die Signale!
Auf zum letzten Gefecht!
Die Internationale Hessen-SPD
erkämpft das Menschenrecht.

(Spürnasen: Florian und Friederich)

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Alle Juden sind Affen und Schweine

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

apes_and_pigs [32]Wie kommen Muslime dazu, Juden generell als Affen und Schweine zu bezeichnen? Wenden wir uns zuerst den Affen zu. Die folgende im Koran überbrachte Geschichte fehlt im Alten Testament vollständig – ein weiteres Beispiel für die dreiste Schriftverfälschung unter welcher die Bibel leidet. Jedenfalls hat die muslimische Version des alttestamentarischen Gottes offenbar einzelne Juden in der vorislamischen Zeit der Unwissenheit in solche Tiere verwandelt. Warum? Es war eine göttliche Strafaktion wegen Ungehorsams.

(Gastbeitrag vom Propheten des Islam [33])

Sure 2, Vers 65: Ihr kennt doch diejenigen unter euch, die sich in Betreff des Sabbats vergingen, zu denen Wir sprachen: „Werdet ausgestoßene Affen!“

Etwas ausführlicher wird Allahs Bestrafungsaktion in folgenden Versen beschrieben. Die Juden machten sich der Übertretung des Ruhegebotes am Sabbat schuldig. Sie missachteten dieses sogar, nachdem sie gewarnt worden waren indem sie an diesem geheiligten Tag, aufgrund göttlicher Beeinflussung, keine Fische fingen:

Sure 7, Vers 163: Und stell sie zur Rede über die Stadt, die am Meer lag (Elath am Roten Meer) als sie sich am Sabbat vergingen, als ihre Fische zu ihnen an ihrem Sabbattage sichtbarlich kamen, aber an dem Tage, da sie keinen Sabbat feierten, nicht kamen. Also prüften Wir sie, darum, dass sie Frevler waren.

Sure 7, Vers 164: Und als eine Sippe unter ihnen sprach: ‚Warum warnt ihr ein Volk, das Allah vertilgen oder mit einer strengen Strafe strafen will?’ Sie sprachen: ‚Als Entschuldigung für uns bei eurem Herrn; und vielleicht werden sie gottesfürchtig.’

Sure 7, Vers 165: Und als sie ihre Verwarnung vergaßen, retteten Wir diejenigen welche das Böse untersagt hatten, und erfassten die Ungerechten mit strenger Strafe, darum, dass sie frevelten.

Sure 7, Vers 166: Und als sie sich trutzig von dem Verbotenen abwendeten sprachen Wir zu ihnen: „Seid verstoßene Affen!“

Maulana Maududi schreibt in seinen exegetischen Betrachtungen:

2, 65: „Die Details dieses Vorfalls sind in der 7. Sure in den Versen 163-166 erwähnt. Die genaue Art und Weise, wie diese Transformation zu Affen stattgefunden hat, ist umstritten. Manche der Schriftgelehrten sind der Meinung, dass es sich um eine physische Veränderung gehandelt hat, währenddessen andere annehmen, dass sich die charakterlichen Eigenschaften der Affen auf diese Menschen übertragen haben. Aber sowohl die Wortwahl als auch die Erzählform des Korans deuten eher auf eine eigentliche körperliche Transformation gewisser Menschen hin als nur auf eine moralische Metamorphose. Mir erscheint es plausibel, dass ihr Geist intakt blieb, aber dass sich ihre Körper in Affengestalt verwandelten.“ (Quelle: Tafheem ul Quran [34])

Die Juden, die sich der Übertretung des Sabbatgebotes schuldig gemacht haben sind also, gemäß Koran, physisch in Affen verwandelt worden. Wie die meisten alttestamentarischen Berichte vom dramatischen strafenden Eingreifen des Allmächtigen handelt es sich auch in diesem koranischen Bericht um die Beschreibung eines einmaligen historischen Ereignisses, dessen Opfer einzelne Gesetzesübertreter waren.

» Weiter hier [33].

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