Herrn
Thomas Krüger
c/o Bundeszentrale f. politische Bildung
Adenauer Allee 86
53113 Bonn
Schmerzensgeld
Sehr geehrter Herr Krüger!
Als Präsident der „Bundeszentrale für politische Bildung“ und SPD-Mitglied bezeichneten Sie in einem an die Lehrerkollegien von 495 Schulen gerichteten Schreiben unter der Kollektivbezeichnung „Evangelikalen“ evangelische Christen als Fundamentalisten und unterstellten, von uns gingen Gefahren aus wie von „Islamisten“.
Desweiteren ließen Sie 1 Million Exemplare des Machwerks „Q-Rage“ an unbedachte Schüler verteilen und eine pdf-Datei davon ins Internet stellen, worin unter der Überschrift „Die evangelikalen Missionare“ über eine Veranstaltung von „Evangelikalen“ in Bremen berichtet wird, in der es nach dem (später um diesen Punkt gekürzten) Programm auch um die „Heilung von Homosexuellen“ gehen sollte. Dazu schrieben Sie in Ihrem Brief: „In der Zeitung finden sich interessante Informationen, wie islamistische und evangelikale Gruppen, die wichtige Freiheitsrechte infrage stellen, Jugendliche umwerben.“
Von der Bezeichnung Evangelikaler als christliche Fundamentalisten haben Sie sich auf Druck hin distanziert und eingestanden, „die evangelikale Bewegung pauschalierend als fundamentalistisch“ dargestellt zu haben. Nicht distanziert haben Sie sich dagegen von Ihrer eigenen Gleichsetzung, wonach „islamische und evangelikale Gruppen … wichtige Freiheitsrechte“ infrage stellen. Von einer adäquaten Gegenerklärung, die rechtlich geboten wäre, haben Sie bislang abgesehen und auch keine in Aussicht gestellt. Im Gegenteil, statt nun die Verbreitung von einer Million „Q-Rage“-Druckausgaben unverzüglich zu unterbinden, haben Sie diese gewährt.
Da Sie mich unter der Kollektivbezeichnung „Evangelikale“ eingestandener Weise „pauschalierend als fundamentalistisch“ dargestellt haben und sich nicht von Ihrer eigenen Gleichsetzung, wonach „islamische und evangelikale Gruppen … wichtige Freiheitsrechte“ infrage stellen distanzieren, habe ich Ihnen gegenüber einen Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 847 BGB) in Höhe von 2.000,00 Euro.
Anwendbar ist § 847 BGB insbesondere bei schweren Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte des § 823 BGB, wobei der Ersatz des immateriellen Schadens in Geld vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Genugtuung und Prävention gewährt wird (BGH NJW 96, 984). Ob eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggründen des Handelnden und vom Grad seines Verschuldens und davon ab, in welche geschützte Sphäre der Eingriff stattgefunden hat (BGH NJW 85, 1617, BGH 128, 1).
Aufgabe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist es, demokratisches Bewusstsein und politische Teilhabe von Bürgern zu fördern, indem sie mit Veranstaltungen sowie Print- und Online-Angeboten aktuelle und zeitgeschichtliche Themen aufgreift. Das wird im Münchner Manifest vom 26. Mai 1997 konkretisiert, amtlich definiert sind die Aufgaben im „Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 24. Januar 2001“ (BMBI, 2001, 270): In dessen § 2 heißt es: „Die Bundeszentrale hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.“
Gemäß § 6 I. ist die bpb verpflichtet, eine „politisch ausgewogene Haltung“ einzunehmen, was durch ein 22-köpfiges Kuratorium zu kontrollieren ist, das Sie als Präsident leiten (§ 6 II.). Sie haben gegen Ihren beschriebenen Pflichtenkreis absichtlich (final) verstoßen.
Ihr tatsächliches Ziel ist nämlich bei genauerem Hinsehen nicht, „durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“, sondern die Errichtung einer Gesinnungsdiktatur, worauf auch die Ihnen unterstellte Behörde ausgerichtet ist.
In „Welt Online“ vom 16.12.2008 erklärten Sie, die Gleichsetzung von Evangelikalen und „Islamisten“ sei in der bpb deswegen durchgegangen und mit Ihrem Empfehlungsschreiben versehen worden, weil „Da in der Tat ein Fehler in meiner Verwaltung passiert“ ist, „weil ich davon ausgegangen bin, das Heft sei von meinen Mitarbeitern gewissenhaft überprüft worden“. Wollen Sie uns Bürgern ernsthaft erklären, deutsche Beamte wären zu oberflächlich oder geistig nicht im Stande, die volksverhetzenden, ehrverletzenden und übel nachredenden Aussagen von „Q-Rage“ zu erkennen, obwohl später viel schlichtere Geister dazu in der Lage waren?
Das zu widerlegen reicht ein Blick in Ihre Partei, die SPD, deren Mitglied Thierse im September dieses Jahres tatsächlich öffentlich den Standpunkt vertrat, man dürfe persönlich unliebsame Meinungen wie die von „Pro Köln“ verbieten. Verwiesen wird auch auf den Umgang mit den – wie der stalinistische Jargon der SPD sie nannte – vier „Abweichlern“ und „Verrätern“ aus Hessen, wovon einem die Beine abfaulen sollten, weil sie von ihrer Gewissensfreiheit Gebrauch machten und sich nicht am Wählerbetrug einer Andrea Ypsilanti beteiligen wollten.
Bei „Q-Rage“ handelt es sich lediglich um eine Fortsetzung einer fortdauernden Indoktrination seitens der SPD und interessierter Kreise, deren Vorgänger von der Friedrich-Ebert-Stiftung, der AgiPro-Abteilung der SPD unter dem Namen „Ein Blick in die Mitte. Zur Entstehung rechtsextremer und demokratischer Einstellungen“ der Öffentlichkeit zugemutet wurde. Darin kommt man angeblich zu dem Ergebnis, dass 26,7 Prozent „der Deutschen“ ausländerfeindlich seien und 39 Prozent sich von Ausländern überfremdet fühlten. Für viele Deutsche seien ausländerfeindliche Ansichten selbstverständlich und häufig unterschieden sie zwischen „guten“ und „schlechten“ Ausländern (nach dieser Denke ist jeder Strafrichter an einem deutschen Gericht, der einen Ausländer verurteilt, dessen Handeln also als sozialschädlich gleich schlecht erkennt, ein Rechtsextremer). Der Nährboden für rechtsextreme Tendenzen liege somit „in der Mitte der Gesellschaft“.
Sie befinden sich nicht im „Kampf gegen Rechts“, sondern im Kampf gegen das Bürgertum. In einem bei der Deutschen Welle ausgestrahlten Interview bezeichnete der an der FU-Berlin lehrende Politologe Prof. Klaus Schroeder diese „Studie“ am 22.06.2008 als „absurd“ und „lächerlich“. Sie sei zu pauschalierend und „die eigene Folie, die eigenen Kriterien“ würden nicht offengelegt. Die 60 Befragten konnten erzählen was sie wollten, rechtsradikale Absichten wurden hineininterpretiert. Auf die Frage, ob die „Studie“ nicht doch irgendeine nützliche Erkenntnis enthalte, antwortete Schroeder, doch: sie sei ein gutes Beispiel, „wie politisch motivierte Wissenschaft funktioniert“.
Ihr Vergleich zwischen Evangelikalen und Islamisten verbietet sich schon deswegen, weil Evangelikale mit „Islamisten“ – also des unsäglichsten Erscheinungsbildes des Islam – gleichgestellt werden, aber orthodoxe und fundamentalistische Mohammedaner, die ebenso wie „Islamisten“ die deutsche Rechtsordnung beseitigen wollen, ausgeblendet werden. Der Vergleich suggeriert zugleich, dass Evangelikale gleich „Islamisten“ Frauen unterdrücken und steinigen, Dieben die Hände abhacken, Homosexuelle statt zu „heilen“ lieber öffentlich an Baukränen aufhängen, ebenso vergewaltigte Mädchen und Frauen, weil diese einen Rechtgläubigen vom rechten Weg abgebracht haben, dass sie mit Bombengürteln ausgestattet „Ungläubige“ mit in den Tod reißen, um sich anschließend im Paradies mit 70 Jungfrauen zu vergnügen, mit Flugzeugen in Hochhäuser fliegen und Tausende von „Ungläubigen“ täten. Es suggeriert ferner, dass Evangelikale nicht Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen Mohammedaner mit ihren Steuern alimentieren, sondern wie orthodoxe und fundamentalistische Mohammedaner sowie „Islamisten“ in ihren Ländern keine Bekenntnisfreiheit gewähren, sondern Andersgläubige vielmehr teilweise bis zum Tode verfolgen.
Somit haben Sie unter Mißbrauch von Steuergeldern in großem Umfang Schriften verbreitet, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören und die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass sie zum Hass gegen Teile der Bevölkerung (also ca. 18 Mio. Evangelikale) aufstacheln (§ 130 I. Nr. 1 StGB) und sie böswillig verächtlich gemacht und verleumdet haben (§ 130 I. Nr. 3 StGB). In Betracht kommen daneben noch die Vorschriften des § 131 StGB (in Idealkonkurrenz zur vorgenannten Vorschrift) sowie der §§ 185 ff. StGB.
Mit der Verwendung der Kollektivbezeichnung „Evangelikale“ richteten sich Ihre rechtswidrigen Handlungen auch gegen mich als Evangelikalen und berechtigen mich zur Einforderung des oben bezeichneten Schmerzensgeldes in Höhe von 2.000,00 Euro.
Ich fordere Sie hiermit auf, diesen Betrag sowie hier entstandene Kosten und Auslagen für das vorliegende Schreiben in Höhe von weiteren 95,00 Euro, insgesamt also 2.095,00 Euro, bis spätestens Dienstag, den 06. Januar 2009, meinem in der Fußnote bezeichneten Konto gutzubringen.
Sollte ich keinen fristwahrenden Eingang verzeichnen können, werde ich ohne weitere Aufforderung Klage beim zuständigen Gericht einreichen und Strafanzeige gegen Sie erstatten, auch unter den Gesichtspunkt des § 266 StGB (Untreue).
Hochachtungsvoll
Uwe Gattermann
(gaga.2500@gmx.de [15])