Wir alle erfahren fast jeden Tag, wie Gewalttäter von der Justiz mit Verständnis erneut auf die Menschheit losgelassen werden. Selbst Vielfachtäter, vor allem, wenn sie einen Migrationshintergrund vorweisen, können für übelste Taten wohlwollender Rechtfertigung durch den Richter sicher sein. Gefängnis droht ihnen fast nie. Nicht so wird es bei ihren Opfern gesehen. Die haben sich nur „angemessen“ zu wehren, besser gar nicht.

Diese Erfahrung macht jetzt der 30-jährige Informatikstudent Sven G. (Foto) in München. Als fünf Serben auf ihn und seinen Freund losgingen, zog er ein kleines Messer und stach einem von ihnen in den Hals, statt sich vorschriftsmäßig wie sein Freund zusammenschlagen zu lassen. Prompt findet sich das Opfer als Täter auf der Anklagebank wieder. Der Vorwurf: Versuchter Totschlag.

Hätte er sich doch zusammenschlagen lassen, so wie es Sekunden zuvor seinem Freund passiert ist. Dann wäre Sven G. (30) zwar vielleicht im Krankenhaus aufgewacht, aber er säße nicht im Gefängnis.

Doch der Informatik-Student machte in dieser brenzligen Situation einen verheerenden Fehler: Er zog ein Messer, rammte dies in den Hals seines Widersachers Mergim S. (17). Der wäre beinahe verblutet. Vor dem Schwurgericht sahen sich am Mittwoch beide wieder.

Das Unheil nahm am späten Abend des 14. März in Garching seinen Lauf: Sven G. hatte den Geburtstag seines Bruders gefeiert und wollte, schon stark angetrunken, mit drei Freunden in einem Wirtshaus noch einen draufmachen. Unweit der U-Bahn kam ihnen eine Gruppe von fünf Serben entgegen, auch besoffen und äußerst aggressiv. Die Serben waren gerade aus einem Freizeitheim rausgeflogen, wo sie herumgeschlägert hatten.

Vor allem Mergim suchte Streit. Er verpasste Svens Freund einen heftigen Faustschlag, der sofort zu Boden stürzte. Nun knöpfte er sich Sven vor, schubste ihn. „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt“, beteuerte Sven G., der sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten muss. Er habe die damals aktuellen Bilder der U-Bahn-Schläger vor Augen gehabt: „Ich habe den Eindruck gehabt, er und seine Freunde treten mich zusammen.“

Sven G. führte ein kleines Messer an einem Halsband (Neck-Knife) mit sich. Dieses zog er hervor. Ohne jede Vorwarnung rammte er das Mini-Messer seinem Widersacher in den Hals. Der sei zurückgewichen, habe die Jacke ausgezogen und gesagt: „Jetzt reicht’s!“ Da habe er in Panik die Flucht ergriffen.

Der arme Angreifer kann nun kein Profi-Fußballer werden und verlangt Schmerzensgeld. Dabei stößt er auf volles richterliches und staatsanwaltliches Verständnis.

Sven G. spricht von Notwehr. Eine bloße Drohung mit dem Messer habe er nicht in Betracht gezogen: „Ich glaube nicht, dass das kleine Messerchen abschreckend wirkt. Die hätten mich dann erst recht zusammengeschlagen.“

Der Verteidiger des Angeklagten ging in einem Schriftsatz sogar so weit: „Es ist tragisch, dass hier Täter und Opfer vertauscht werden.“ Auf die Frage, ob er hinter diesen Worten seines Anwalts stehe, sagte Sven G.: „Ich teile die Meinung.“ „Eine drastische Formulierung“, empörte sich Vorsitzender Richter Manfred Götzl. „So etwas habe ich hier noch nicht erlebt.“ Staatsanwalt Laurent Lafleur geht davon aus, dass keine Situation vorlag, die den fast tödlichen Messerstich gerechtfertigt hätte.

Sven G. hätte also in dieser Ausnahmesituation erst einmal in Ruhe überlegen und mit den Angreifern ausdiskutieren müssen, welche Notwehrmaßnahme jetzt angemessen wäre.

(Spürnase: Florian G.)

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125 KOMMENTARE

  1. Und wieder einmal wage man ein kleines Gedankenexperiment, tausche einfach die Nationalitäten und überlege sich, wer wohl dann vor Gericht (und unter welcher Anklage!) stünde…
    Deutschland im Jahre 2008

  2. Das ist der Freifahrtschein für alle Schläger, die jetzt richterlich bestätigt bekommen haben, dass das Opfer sich nicht angemessen zur Wehr setzen darf, denn hinterher kann man ja immer gut beurteilen, was angemessen wäre und was nicht. Ich erinnere nur an den Familienvater, der jetzt aufgrund der schweren Schädelverletzungen für den Rest des Lebens im Rollstuhl sitzt. Hier würde dieser Richter wahrscheinlich sagen, er hätte sich ja angemessen wehren können…

  3. Wir sind Autochthonen sind doch schon lange zum Freiwild für aggressive, gewaltbereite Jugendliche, die aus einem bestimmten Kulturkreis kommen. Tja, ihr lieben Bereicherer, damit müsst ihr halt auch mal rechnen, dass sich so ein „Scheiß Deutscher“ wehrt. Hättet ihr ihn nicht angegriffen, dann hätte einer von euch kein Messer in den Hals gekriegt. Aber wie viele gibt es, die sich nicht wehren? Gerade weil sie wissen, dass ihren kriminellen Peinigern kein Haar gekrümmt werden wird und sie sich stattdessen selbst auf der Anklagebank wiederfinden. Und irgendwelchen Bereichern auch noch Schmerzensgeld und Rente zahlen müssen.
    Ich habe mal kurze Zeit mit einem jungen deutschen Mann zusammengearbeitet, dessen Vater von Türken angezeigt wurde, weil er, der Vater, die Türken daran gehindert hat, in sein Gartenhaus einzubrechen. Ich habe diese Sache leider nicht mehr weiterverfolgen können.

  4. Der „Serbe“ mit dem albanischen Namen „Mergim“ ist ganz sicher kein ethnischer Serbe. Aber diese Scheix-Serben sind den Scheix-Deutschen ja so ähnlich, dass sie ruhig diskreditiert werden dürfen. Während das mit zig Mio. deutscher Steuergelder gemästete Pack nicht beim richtigen Namen genannt werden darf.

  5. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal an den Terroranschlag von Bad Sooden-Allendorf vom August 2008 erinnern, um den es medial recht still geworden ist:

    Eigentlich ist es für Bad Sooden-Allendorf (bis auf die Verletzten und die Angst der Bürger) doch recht gut gelaufen, als der molekulare Vorbürgerkrieg, angelockt durch ein beleuchtetes Riesenrad, über sie herstürzte!

    Man stelle sich vor, die Bad Soodener hätten den “arsch huh” bekommen und wären mit 50 Leuten auf die turko-arabischen AngreiferInnen losgegangen!

    Mügeln 2.0 wäre die Folge gewesen, weil dann diese Version vom MDR konstruiert worden wäre:

    4 mohammedanisch-deutsche Festbesucher sind von einem rechtsradikalen Mob durch Bad Sooden-Allendorf gehetzt und verprügelt worden….

    Am nächsten Tage CNN und BBC, der Bürgermeister im Hubschrauber nach Karlsruhe, empörte Appelle der GrünInnen und der SED/Linkspartei, mehr Geld für den Kampf gegen Rechts und dann Besuche von AutonomInnen, die den Kurort dem Erdboden gleichgemacht hätten.

    Was lernt die Steuerkartoffel daraus?

    Wer Opfer von MohammedanerInnengewalt wird, sollte sich nicht wehren! Er ruiniert zwar seine Gesundheit, aber bei Notwehr seine spätere zivilgesellschaftliche Existenz!

    Deutschland 2008!

  6. sven g. sollte zum islam übertreten, sich die die staatsbürgerschaft von südland besorgen, einen kurs in kanaksprak besuchen und dann in revision gehen. wenn er vor gericht noch aus gründen der ehre nicht vor dem richter aufsteht und ein wenig herumpöbelt, sollte das gericht vor lauter entzücken ob seiner hervorragenden integration schnell zu einem freispruch kommen.

  7. Justitia wird bei Euch natuerlich auch bereichert.

    In solchen Faellen hilft leider nur kurze Aktion und dann fluechten. Sonst kommen die Helikopter von Schaeuble mit der Zwangsislamisierung.

  8. #9 HHborger (11. Dez 2008 08:53)

    Sergim ist genauso wenig „Serbe“ wie Yusuf „Bulgare“ ist, hier werden bewusst slawische Nationalitäten benutzt um die mohammedanische Herkunft zu vernebeln, wie dieser Fall zeigt, bei dem Yusuf mit 39 Messerstichen aus „Notwehr“ gehandelt hat:

    http://www.welt.de/hamburg/article2850779/Wurde-Transvestit-Silvana-aus-Notwehr-getoetet.html

    Wurde Transvestit Silvana aus Notwehr getötet?
    (1)
    Von Martin Jenssen 9. Dezember 2008, 13:13 Uhr

    Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff auf einen Transvestiten hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Der 20-Jährige gibt an, sich gegen Bedrohungen und Schläge des Opfers gewehrt zu haben. Töten wollte er den 31-Jährigen angeblich nicht – trotz der 39 Messerstiche, die er ihm zufügte.
    Verletzt durch 39 Messerstiche schleppte sich Transvestit Valjdet B. (31) noch zu einer Nachbarwohnung am Hirschgraben (Eilbek). Ein Notarztwagen brachte ihn sofort ins Krankenhaus. Es war zu spät. Trotz Notoperation starb er in der Nacht zum 25. Juni an den schweren Verletzungen.

    Verantworten muss sich seit disem Dienstag der Bulgare Yusuf I. für das Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Der 20 Jahre alte Bauarbeiter behauptet jedoch, aus Notwehr gehandelt zu haben.

  9. „Eine drastische Formulierung“, empörte sich Vorsitzender Richter Manfred Götzl. „So etwas habe ich hier noch nicht erlebt.“

    Da frag ich mich was für Aufgaben der Mann bisher hatte. Ich bezweiflemal, dass er sonderlich viel mit Bereicheren „gearbeitet“ hat und vorzugsweise im Elfenbeinturm eines Rotwein-Gürtels wohnt.

  10. Hier will man nur noch reinschlagen. Was erwartet die Justiz? Daß man sich abstechen läßt und nicht wehrt, damit es nur ein Opfer gibt? Der Haß auf diesen Staat wächst in mir. Was hat diese Justiz mit allgemeinem Rechtsempfinden gemeinsam? In diesem Fall gar nichts. Diese Haltung, als Deutscher muß man sich gefälligst abstechen lassen, ist ein Verbrechen an uns. Die geben uns Anständigen zum Abschuß frei. Denen ist es lieber, ein Deutscher stirbt, als daß er sich wehrt und vielleicht der Täter auch noch zu Schaden kommt. Unfaßbar, was für Richter hier in Deutschland aktiv sind, um im Namen des Volkes zu richten. Aber nicht im Namen des deutschen Volkes.

  11. Diese leidvollen Erfahrungen durch multikultureller Bereicherung ist ja nicht nur ein Produkt linksliberaler. Es sind übergeordnete Interessenvertreter, welche das entsprechende Kapital und dadurch über die Macht verfügen um die Weltbevölkerung von der Nationalstattlichkeit zu trennen.

    Die Weltbevölkerung soll ein Einheitsbrei unter der Leitung von Wallstreetbankern werden. Das Großkapital, Konzernmedien, Hollywood und alle braven links- und rechtsliberalen arbeitet mit an diesem Projekt ob bewusst oder unbewusst. Ein Joseph Fischer als Teilnehmer der Bilderberg-Konferenz zeigt es wohin die Reise gehen soll.

    Man kann nur neidisch auf die Länder schauen, welche zumindest versuchen eine eigene Kultur zu bewahren. Nur kann es sehr schnell passieren, dass man dann in der Liste der Schurkenstaaten auftaucht.

    Es ist an der Zeit, dass die Bevölkerung wach wird und sich daran gewöhnt eigene Interessen zu vertreten, was allgemein als Demokratie bezeichnet wird, und nicht die kommende Diktatur zu akzeptieren, in der von oben diktiert wird was man zu denken hat.

  12. Tja, es ist nicht leicht ein Deutscher zu sein. Bei einem Moslem hatte ein Richter das ja schon mal als Warnstich gewertet.

  13. falls Urteil kommt: Umgehen eine Instanz höher gehen.

    Notwehr ist nicht an Verhältnismäßigkeit gebunden. Wer im Schock ist und um sein Leben fürchtet, kann auch unverhältnismäßig hart zurückschlagen. Das sind unsteuerbare Instinkte

  14. ..na wenn der Richter schon im Vorhinein so reagiert, dann kann man sich ja vorstellen dass das kein Freispruch wird. In der nächst höheren Instanz sitzt dann hoffentlich kein grüner Deutschenhasser dem Prozess vor.

    Alles Gute für Sven!

  15. Am Wochenende beim Weihnachtseinkauf habe 3 Russen Kinder versucht mich zu bereichern.
    Grundlos hat mir der erste im Vorbeigehen ins Gesicht geschlagen.
    Ob der jetzt noch eigene Kinder zeugen kann weiß ich nicht, der zweite hat auf alle Fälle eine schiefe Nase und der dritte ist weggelaufen.
    Ich bin dann auch in im Getümmel abgetaucht.
    Die haben aber die Augen aufgerissen als ich mir sofort den Schläger vorgenommen habe.

    Das ist die einzige Sprache die die verstehen.
    Seit diesem Vorfall habe ich immer einen als Regenschirm getarnten Holzknüppel dabei.
    Soll der nächste es versuchen.

  16. Ich muss bloß die Worte „Hast du Problem“ hören und würde ohne Vorwarnung den Angreifer bearbeiten, bis dieser sich nimmer rührt. Vor so einem Richter hab ich keine Angst.

  17. Für solche Fälle trage ich ein Schweizer Offiziersmesser bei mir. Im Falle eines Angriffs bleibt es geschlossen. Das Gewicht(Modell Champion) verleiht einem Fausthieb eine wunderbare Durchschlagskraft.

    Aber vielleicht gilt dies ja auch bald als Angriff mit einer tödlichen Waffe …

  18. Man kann nur neidisch auf die Länder schauen, welche zumindest versuchen eine eigene Kultur zu bewahren.

    Welche Länder sind das denn? Der Iran? Saudi Arabien? Bewahren alle, so wie du es auch hier willst, ihre eigene Kultur. Ohne zu kapieren, dass Kultur nichts statisches ist, die Kultur kann sie verändern – bereichert werden – durch migrantion. Stimmst du mir da zu? Und wenn du die Kultur deutschlands im Untergang begriffen siehst, dann tu was. Was hast du bisher getan für die Kultur Deutschaldns (ich sage FÜR die kultur deutschlands und nicht GEGEN die Kultur von migranten, für dich mag das das geleiche sein, für jeden denkenden Menschen ist es ein widerspruch in sich.

    @ RadikalDemokrat

    Was hat diese Justiz mit allgemeinem Rechtsempfinden gemeinsam?

    Wenn du dich schon so nennst, dann hab wenigstens ahnung von Demokratie. Was ist denn „allgemeines Rechtsempfinden“? DEIN Rechtsempfinden? Und wie soll man damit urteile fällen?

  19. Intensiver Notwehrexzess ist in § 33 StGB geregelt. Dogmatisch geht er nach diesem hier geschilderten Sachverhalt straffrei aus.

  20. ACHTUNG: morgen gibt es das neue Urteil für den Koma-Schläger !!!

    http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/erdinc-urteil-zum-teil-rechtskraeftig_artikel_1225959999594.html

    Eine erneute Vernehmung aller Zeugen im Berufungsprozess hätte man sich damit sparen können. Richterin Ulrike Grave-Herkenrath wird ein erheblicher Arbeitsaufwand abgenommen. Sie muss morgen nur noch über die Strafhöhe entscheiden, zum Tathergang kann sie sich auf das Riehe-Urteil stützen.

  21. Was der Richter mit dem Urteil durch die Blumen sagen wollte war :
    „Auch ein chfiffriertes Dialogangebot das etwas sehr multikulti aussieht, ist immer noch ein Dialogangebot.
    Und das gilt es zu ergreifen und aufzunehmen und sich auf dem Dialog gemeinsam ein Stück weit tragen zu lassen. Wie hier diese Kartoffel .
    Messer sind dabei schon OK. Aber nur auf der sich leicht selbstorientalisierenden Seite. Hätte sich die Informatik-Kartoffel daran gehalten, …dann wäre alles gut geworden , ausser dass er vielleicht ein kleines bisschen Schädelbruch bekommen hätte oder etwas Tod wäre.

  22. zu #19 FalseFlag – Recht haben Sie !
    Die deutsche „Justiz“ ist ein Teil des Unterdrückungsmechanismus gegen das Volk.

  23. Wenn die Berichterstattung stimmt – ich bezweifel dies nicht – dann ist dies ein weiterer, und nicht unerwarteter Beleg dafür, daß wir in Hinblichk auf die Gewaltbereitschaft unserer Kulturbereicherer ein Abwehr-Problem bekommen.

    Denn unsere Gesetze – auch jenes zur Notwehr -sind nicht ausgerichtet auf deren Verhaltensweisen, auf deren Kultur und Bräuche.

    Auf der anderen Seite sehe ich überhaupt keine Chance, daß die Politik – die ist zuständig für die Gesetze! Nicht die Justiz! –
    von ihrer eklatanten Fehleinschätzung Abstand nimmt und uns hier Zuglaufene als kulturell gleichwertig einstuft.

    Kulturell meint hier:

    Erziehung.
    Bildung.
    Soziale Einbindung in die Gesellschaft.

    All dies ist weder vorhanden, noch kann es jemals auf den für uns udn unsere Gesellschaft notwendigen Stand gebracht werden

    Dies wiederum ist der Grund,w arum Politiker, die Weltmeister der schnellen Einsicht, längst umgeschaltet haben udn Integration heute so definieren,d aß wir, die Beweglicheren, und zu integrieren hätten.

    Eindeutig ein Rückschritt.

    Unverantwortlich.

    Wir sitzen mit unseren Politikern in einer Falle, deren Existenz diese bestreiten, und uns, die Bürger, das ausbaden lassen.

    Das wird schiefgehen. Definitiv

    Im Spagat zwischen der Lebenslüge unserer Politiker, fremde, integrationsunwillige aus fremden Kulturen hier ansässig machen zu können, die man uns als gleichwertig aufbürdet,

    und dem tatsächlichen Inventar, das diese Kulturbereicherer aufweisen

    wird diese Gesellschaft nicht bestehen können, zugrunde gehen.

    Das aber ist ein eindeutig gesellschaftliches Problem.

    Gesellschaft in diesem Zusammenhang bedeutet:

    Was die Politik vorgibt.
    Was die Medien verbreiten.
    Was das gutmütige Volk nachkaut.

    Darin eingebettet befindet sich Justitia, und soll mit teilweise überforderten, aber teilweise eben auch unfähigen Richtern Recht sprechen anhand von Gesetzen, die zur Schlichtung völlig anderer Human-Potentiale, einem anderen Menschenschlag mit anderer Prägung, eingeführt wurden.

    E.Ekat

  24. Hier in der Gegend gab es vor Jahren einen Fall bei dem ein Richter einem Einbrecher „rücklings“ ein Projektil verpaß hat nachdem er seine Wohnung bereicherte (PS: Es war stockdunkel)

    Ende vom Lied:
    Dem Richter ist „nichts“ passiert.

    Es kommt also immer darauf an wer mit welchem Rechtsverdreher vor welchem Richter steht.
    Die unverschämte Wortwahl des Richters im obigen Falle erinnert mich persönlich ein wenig an diejenige eines leicht echauffierbaren Robenträgers vom Volksgerichtshof.

    Daß ein Gerichtsverfahren stattfinden muß ist wohlklar. Personenschaden muß geklärt werden. Aber eine Befangenheitsäußerung in der Form wie beschrieben seitens eines Vorsitzenden ist schon starker Tobak… seid ihr einer Ente auf den Leim gegangen ?

  25. Jetzt ist der Dreck also schon bei den Akademikern angekommen; bislang galt diese unfaire Rechtsprechung nur für die Arbeiterschicht.

    Es gibt wahrscheinlich nicht mehr genug Arbeiter, die man knechten kann. Die Integrationsdruck muss jetzt eben auch vom Rotweingürtel getragen werden, die Ausläufer des Rotweingürtels sind jedenfalls schon erreicht.

    Als Kartoffel kann man nur noch zu Hause bleiben und sollte nach Anbruch der Dunkelheit nicht mehr auf die Straße gehen.

    Warum ein Messerstich in den Hals unverhältnismäßig sein soll und das Opfer nicht vielleicht aus Angst überreagiert haben kann, ist wohl hoffentlich durch diesen Richter aufgeklärt worden.

  26. Ich gebe NICHTS auf dieses Urteil!

    Wenn ich angegriffen werde, dann werde ich mich mit MAXIMALEN MITTELN wehren!

    Lieber unschuldig im Gefängis sitzen, als tot!

  27. Wichtig:

    Wir müssen irgendwie Kontakt zu Sven aufnehmen und ihm helfen – er darf nicht das Gefühl bekommen alleine dazustehen!

    Er hat viele Freunde, die er noch gar nicht kennt ….

  28. Wieder so eine Meldung die Frust und Hass verursacht.
    Wenn ich Frust habe darf ich mich jetzt an anderen Menschen und fremden Gegenständen abreagieren? Ja! ABER nur wenn ich einen Migrationshintergrund habe oder bei der SAntifa bin.

  29. Nuja, der Mann ist eben ein Bürger und als solcher grundsätzlich selber schuld wenn er die Gefahrenabwehr nicht blindlings der Polizei überläßt. Bei anderer Rollenverteilung hätte dieser Prozeß auch ganz anders laufen können:

    Während des gesamten Prozesses hat der Richter stillgehalten. Er hat die abwegigsten Zeugenaussagen erduldet. Und er hat die Angeklagten, wie es seine Pflicht war, am Ende freigesprochen. Nun aber, nach der Urteilsverkündung, hat Reinar Mülders, Richter der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Berlin-Moabit, dem Verfahren gegen drei Polizeibeamte des Berliner Spezialeinsatzkommandos noch eine persönliche Anmerkung hinzuzufügen. Sie gipfelt in einem Wort: »unfassbar«.

    Wäre der Mann ein Kampfbulle der Autonome terrorisiert, dann würde ihm Notwehrüberschreitung vor Gericht als Heldentat gedeutet werden. Vielleicht hat er sich aber auch durch seine eigenmächtige Gefahrenabwehr in den Augen von Polizei und Gericht zum Aufständischen gemacht.

  30. Wir brauchen ein Spendenkonto – auf das könnte man z.B. 10 Euro für Sven G. überweisen, und 5 Euro für den Bruder des Bundis.

    Wie könnte man das Organisieren. Wie geht ein Treuhandkonto?

    Wer weiß WANN und WO der Prozess weitergeht – schließlich könnte man einfach nur Präsenz zeigen. Kann jemand in München nach den Ansetzungen schauen?

  31. „Vorsitzender Richter Manfred Götzl“ Was ist das für ein Trottel? Das Wort, das ihm den Holzkopf erleuchten könnte, ist Trutzwehr. Gibt es eigentlich Einstellungstests für den Richterjob? Offenbar nicht mehr.

  32. Wäre unser Sven islamischer Herkunft und unser Serben wären Deutsche hätte es einen lauten Aufschrei durch den deutschen Blätterwald gegeben. Die Deutschland Verrecke Fraktion, die AntiFa würde jetzt irgendwelche Geschäfte und Autos Unbeteiligter demolieren.
    Hürriet erschien mit Schwarz Rot Goldenem Titelblatt und einem riesigen Hakenkreuz in der Mitte. Unserem islamischen Sven würden die Sympathiewellen nur so entgegenschwappen und unsere 5 deutschen Faschisten irgendwas zwischen 2 und 8 Jahren Knast reingedrückt bekommen.

  33. Damit ist es amtlich: Das Recht auf Selbsverteidigung existiert nicht mehr.

    Kann man nur hoffen das man niemals in so eine Situation kommt. Denn man hat nurnoch die Wahl zwischen Krankenhaus/Invalide/Tod oder Gefängnis.

    Einfach KRANK das alles hier!

  34. Es sollte natürlich Joschka Fischer als Teilnehmer der Bilderberg-Konferenz genannt werden. Herr Fischer könnte seinem Vaterland gerne einmal mitteilen, ob dort die Aufnahme der Türkei zu Europa beschlossen wurde.
    Aber vielleicht hat Herr Fischer besseres zu tun und ist erneut auf einem langen Lauf zu sich selbst.

  35. In diesem Zusammenhang kommen mir Zweifel an der Legalität der Polizei-Dienstwaffe.

    Ich ertrage das beim besten Willen nicht mehr >> was sollen wir tun??

  36. Die Kumpelz von Mergim hießen bestimmt Hakim und Hassan.

    Serben? Aba sischa! Solche Namen treiben jeden Slaven auf die Palme. Braucht blos mal fragen.

    Übrigens, Richter zu kontaktieren dürfte recht wirkungslos bleiben. Die sollen ja beim Prozess unabhängig bleiben *hüstel*. Hier hilft sicher ein Befangenheitsantrag und der Gang in die nächst höhere Instanz.

    Apropos Befangenheitsantrag. Warum wird davon so selten Gebrauch gemacht? Der Fall hier ist doch z.B. geradezu ein Paradefall, wie der Richter Opfer und Täter vertauscht.

  37. Die Frage ist doch vielmehr, ob man die Verhältnismäßigkeit überhaupt feststellen kann.

    Wie wir wissen, reicht ein 19 Jähriger aus um einen deutlich älteren Mann halb tod ins Koma zu prügeln, der ohne weiteres hätte sterben können.

    Die waren aber zu sechst! Es gibt aber auch Fälle wo einer von mehreren zusammengeschlagen wird, ohne lebensgefährliche Verletzung.

    Es bleibt also absolut unberechenbar.

    Vielleicht hat Sven durch den Messerstich sein Leben geretet oder bleibenden Folgeschäden (Lähmung etc.) verhindert.

    Die Verhältnismäßigkeit ist absolut nie feststellbar, da man dazu immer wissen müsste wie es ausgegangen wäre, wenn man sich nicht verteidigt hätte.

    Das einzige was man bedingt rausbekommen kann ist wer angefangen hat und ob es Notwehr war.

    Läuft denn eigentlich keine Anzeige gegen die, von Svens Freund, der von denen zusammengeschlagen wurde?

  38. #24 Honk

    Hast du richtig gemacht.
    Assis verstehen nur den Dialog auf Augen- bzw. Nasenhöhe.

    Es ist schlimm, daß es soweit kommen muß. Aber daren bist sicher nicht du schuld.

  39. #24 Honk
    Genau so muss es sein: Strafe folgt auf dem Fuße und – ganz wichtig (!) – unter gänzlichem Ausschluss des ‚Rechtsstaates’™! Das hat gewaltige Vorteile: Strafe folgt zeitverzuglos noch unter dem Eindruck der Tat, keine langwierigen und teuren Ermittlungs- und Gerichtskosten, Entlastung der Richter und Staatsanwälte, die die freigewordene Kapazität in den Kampf gegen Rechts™ einbringen können!

    Pro_D

    P.S. Der letzte Halbsatz war Ironie!

  40. Ja ist der Mann den wahnsinnig? Das einzige Verteidigungsmittel, welches Herkunftsdeutschen zusteht, ist der Versuch, die Polizei zu rufen.

    Was bis zu deren eintreffen passiert, muss er ertragen.

    „Das müssen wir aushalten“, sagte doch ganz bewusst eine grüne Spitzenpolitikerin dazu, es war Marie-Louise Beck.

  41. #52 Logiker

    Im Tanach ist eine Passage zu lesen welche die hiesige Causa berührt. Wenn ein nächtlicher Eindringling erwischt und im Handgemenge so schwer verwundet wurde, dass er starb wurde empfohlen den Beschützer nicht zu belasten.

    Auch dies wirkt deeskalierend, denn selbst „Nur“- Diebe kannten diesen Passus und auch solche die in Mordsabsicht zusteigen wollten wussten dass ihnen bei VOLL-Kontakt mit dem Eigentümer oder dessen Vertretern keinerlei Entgegenkommen von gerichtlicher Seite gegeben würde.

    DAS ist WAS JUSTIZ in ihrem KERN SEIN SOLLTE: PRÄVENTIV WIRKSAM.

  42. #56 Pro_D (11. Dez 2008 11:11) Übrigens, wo ist der PI-eigene Rechtsexperte E.Ekat, der den vorliegenden Fall einmal analysiert?

    Hier:

    #35 E.Ekat (11. Dez 2008 09:56)

    ,und mit dem Kopf immer noch ganz tief im Sand.

  43. Durch seine Wahl hat der der auf Böses sann die bösen Seelen angestachelt weiter so zu tun …….

  44. schon Ludwig Thoma meinte:

    ER IST JURIST UND AUCH SONST VON MÄSSIGEM VERSTANDE……

    dieser Spruch hatte bereits vor über 100 Jahren Gültigkeit und heute umso mehr. Warum wohl muss man den Richtern Schöffen zur Seite stellen? Doch nur weil diese Personen aus der „normalen“ Bevölkerung die einzigen sind, die noch einigermaßen gesunden Menschenverstand besitzen . . .

    aus dem tz Kommentarbereich

  45. Hätte er sich doch zusammenschlagen lassen, so wie es Sekunden zuvor seinem Freund passiert ist. Dann wäre Sven G. (30) zwar vielleicht im Krankenhaus aufgewacht, aber er säße nicht im Gefängnis.

    Wie kann man nur so einen Satz schreiben. Das ist doch einfach nur krank.

  46. Ich plädiere für die ersatzlose Abschaffung des Begriffs der „Notwehrüberschreitung“. Wer einen friedlichen Bürger mutwillig angreift, sollte eo ipso bis zu der (mit beliebigen Mitteln erfolgten) Beseitigung der von ihm ausgehenden Gefahr keinerlei Rechte mehr haben.

    Dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit unschuldiger Menschen muß absoluter Vorrang eingeräumt werden gegenüber sämtlichen Rücksichten auf die sie bedrohenden Gewaltverbrecher.

  47. Ein pervertiertes Rechtsverständnis. Die Politiker werden die Quittung schon bekommen. Wie gut, dass viele den Mut haben sich zu outen und Mitglied bei Pro NRW werden/geworden sind. Einfach abscheulich dieses PC-Rechtsverständnis.

  48. Ohne Worte, da kann ich nur noch den Kopf schütteln.

    Es ist wirklich trauig das man sich wohl nur noch mit Waffen oder aber in der Furcht seiner körperlichen unversehrtheit in Deutschland auf die Straßen wagen kann/darf.
    Und bloß nicht wehren wenn Halbstarke Menschen meinen einen verletzen zu müssen.

    Aber wir sind ja dumme Kartoffeln und unsere Frauen das willige, immer Dauergeile Stück Fleisch.

  49. Ein mehrere Menschen wurden verletzt, also ist eine Untersuchung notwendig.

    Immerhin ist noch kein Urteil gesprochen. Wir sollten, trotz schlechter Erfahrungen, nicht voreilig sein. Ich hoffe, dass auf Notwehr-Exzess bzw. Notwehr entschieden wird. Der Versuch Druck auf den Richter auszuüben, z.B. durch Mails ist kontraproduktiv und kann nach hinten losgehen.

    Ich glaube es wird in die zweite Instanz gehen.
    Letzlich hat Sven richtig gehandelt. Lieber man sitzt in Haft, als dass man tot oder behindert ist.

  50. Mit Roland Freisler wäre das nicht passiert!!!

    Alles Gute Sven, das Volk steht hinter dir! Ich würds auch so machen!

  51. @ 66 Hamster und an PI

    Eine Editier Funktion wäre echt schön.
    Ich habe mir schon angewöhnt die Beiträge in Office vorzuschreiben damit kein Kauderwelsch raus kommt.

  52. Svens Fehler war der folgende: Er hätte nicht zulassen sollen, daß sein Freund überhaupt geschlagen wird. Eine solche Situation muss man vorher spüren und blitzschnell und selbstverständlich ohne Vorwarnung das Abwehrspray aus der Tasche ziehen und rücksichtslos dem potentiellen Angreifer voll in die Augen sprühen. Dann sofort gemeinsam mit dem Freund Fersengeld nehmen, damit die Polizei Dich als Opfer (d. h. also in Deutschland als Täter) bloß nicht ermitteln kann.

  53. #9 HHborger

    Der “Serbe” mit dem albanischen Namen “Mergim” ist ganz sicher kein ethnischer Serbe.

    Vollkommen richtiger Hinweis, der mal gemacht werden musste. Bei Straftätern, die angeblich Serben sind, handelt es sich oftmals vielmehr um ethnische Albaner, Kosovaren und Bosnier, zumeist Muslime. Die christlichen Serben sind eigentlich ein sehr intelligentes und soziales Volk, uns Deutschen nicht unähnlich. Im Zuge der unfassbaren Lügen während des Kosovokrieges wurden die Serben sehr übel und undifferenziert diffamiert, wie auch die WDR-Dokumentation Es begann mit einer Lüge nachweist.

  54. Eine Mail-Kampagne zum jetzigen Zeitpunkt wäre völlig kontraproduktiv für Sven B., da der Richter dann zur Disziplinierung der Kartoffeln erst recht hart durchgreifft. Die Einleitung des Verfahrens ist bislang insofern zu verstehen, da der vormalige Angreifer ja Schadensersatz will – eventuell wird ja recht schnell auf Notwehr erkannt.
    Leider lassen die naiven Sprüche wenig in die Richtung vermuten, denn im Gegensatz zur offensichtlichen Aggressor/Opfer-Verdrehung gibt es vor Gericht tagtäglich ungeheuerliches zu hören: „Eine Entschuldigung geht gegen meine Ehre“ (nach Komaschlägen), „Knast würde mich umbringen“, „Sie war eine Schlampe“ (Ehrenmord) bis hin zum Skizzierung von Opfern als Blassmusik-Nazis (UBahn-Schläger).
    Offenbar lebt dieser Richter in einer behüteten anderen Welt. Zudem: Was ist mit der zuvor begangenen schweren Körperverletzung am Freund des jetzt Angeklagten?

  55. Ich kann nur hoffen, dass Sven G. in Revision geht.
    Diese Justiz, für die aggressive Südländer grundsätzlich die diskriminierten Opfer darstellen, während Deutsche das Tätervolk schlechthin sind, ist wirklich unglaublich!

    Ich hoffe, dass eines Tages alle Verbrecher am eigenen Volk zur Rechenschaft gezogen werden. (Nürnberger Prozesse II)

  56. Vewrsuchter Totschlag? Steht darauf nicht Gefängnis? Dann sitzt der arme Kerl wohl jetzt schon in U-Haft.
    Tja, so werden wir erzogen: Angst haben, wegrennen… nicht sehen, nichts hören, nichts sagen…
    Aber zugleich natürlich stramm kulturrelativstisch denken und feste gegen „Rechts“ kämpfen. Immer schön brav sein.

    So erzieht sich das System die dhimmies von morgen. Zugleich aber auch die neuen Herrenmenschen, denn die moslem-Schläger lernen, dass es sich für einheimische nicht sonderlich positiv auswirkt, sich ihnen in den Weg zu stellen…
    Das alles kann man unter den Begriff DEKADENZ subsummieren. Anders gesagt: „Wir haben fertig!“

  57. „Notwehr“ gibt es für einen Deutschen nicht.

    Ein Deutscher hat immer schön die andere Wange hinzuhalten, wie Jesus es gefordert hat.

  58. #69 Tollensefan

    – Solche Kommentare sind kontraproduktiv und Wasser auf die Mühlen der hier ja stets mitlesenden PI-Gegner wie Dietmar Näher und Konsorten.

  59. SCHANDE ÜBER EINE PARTEIISCHE JUSTIZ !

    DAS IST EIN ABGRUND VON GRUNDGESETZVERRAT UND EIN ABGRUNBD VON DRECK !

  60. Notwehr wird zum versuchten Totschlag

    der 30-jährige Informatikstudent Sven G. (…) Als fünf Serben auf ihn und seinen Freund losgingen, zog er ein kleines Messer und stach einem von ihnen in den Hals

    Ich hätte ganz genauso reagiert. Auch ich führe immer ein kleines Messer mit mir und würde es in einer solchen Situation einsetzen.
    NIEMALS würde ich mich einfach so, ohne Gegenwehr, zusammenschlagen lassen.
    Lieber auf der Anklagebank sitzen. DAS Risiko gehe ich gerne ein. Von einem verdammten, dreckigen, stinkenden 68er Richter verurteilt zu werden, das regt mich nicht auf. Denn der spricht nicht Recht im Namen des Volkes, sondern im Namen einer menschenfeindlichen politischen Ideologie, dem Sozialismus.

  61. Lernt alle, die Sprache der kulturellen Bereicherung zu sprechen. Trocken, kommentarlos und ohne Skrupel. Nicht die Polizei einschalten, sondern danach einfach verschwinden.

    fnord

  62. Ich kann gar nicht so viel Fressen, wie ich diesen Justizratten, sowohl dem Richter als auch dem Staatsanwalt ins Gesicht kotzen möchte!

    Ich kann nur nochmal jeden davor warnen, bei solchen Sitautionen nicht auf die Polizei zu warten, keine Anzeige zu machen und auch keinen Notruf abzusetzen! Lasst den Affen verbluten oder seine bechissenen Freunde sich um ihn kümmern. Sorgt dafür, unerkannt dort wegzukommen und beseitigt notfalls alle Klamotten und das Messer!

  63. #85 Reconquista Germanica

    So schauts aus!

    Und übertreibt es vorher nicht mit dem Saufen, das könnte euch sonst zum Verhängnis werden.

  64. Waffen-freies Hamburg oder gar Deutschland ?
    Das ist unglaublich. Eine entwaffnete Bevölkerung ist völlig der Willkür der Polizei und der Gangster ausgeliefert.
    Die letzteren kümmern sich übrigens sowieso generell nicht um (Waffen-) Gesetze.
    Aber ich kann mir gut vorstellen, daß das kommt. Die Bevölkerung wird ja von dem Medien von klein auf erzogen das Waffenbesitz einfach das Böse schlechthin ist. Ich werde schon schief angesehen wenn ich zum Öffnen eines Briefes oder zum Apfelschälen mein kleines stumpfes Opinel Winzermesser aus der Tasche ziehe.

    Hier ein Bericht aus Amerika:
    [http://www.youtube.com/watch?v=_NJQK2BscIg]
    Ein Mann bricht bei einer Frau ein, vergewaltigt sie und kommt fünf Tage später wieder um es nochmal zu versuchen. Sie erschießt ihn, wird aber NICHT strafrechtlich verfolgt. Vielleicht wäre der Bericht auch eine Inspiration für den oben genannten Richter, um zu sehen wie ein gerechtes Justizsystem funktionieren kann. gelöscht

  65. #65 Anno_Domini (11. Dez 2008 11:49)

    Richtig. Denn wir dürfen niemals vergessen, wem wir diesen Wahnsinn zu verdanken haben: Den herrschenden linken Parteien, die uns ein solches UNRECHTSsystem aufgezwungen haben, in dem schwerkriminelle Intensivtäter nach jeder Tat einfach wieder freigelassen werden und munter das nächste Verbrechen begehen können.

    Das alles kann aber auf POLITISCHEM Wege JEDERZEIT geändert werden!

    Verfassungen und Gesetze bestehen nicht aus Beton, sondern werden nach dem Willen der politischen Mehrheit ausgestaltet.
    Und wer über die Besetzung von Richterstellen entscheidet, dürfte ja wohl inzwischen auch bekannt sein.

  66. Bild: Mitschüler mischen Gift-Cocktail in Trinkflasche

    Tatomotiv: Weil die 8 Jahre alte Katerina die Klassenbeste ist. Tatort ist die Grundschule Öjendorfer Damm in Hamburg. Es handelt sich um den schlechten Hamburger Stadteil Jenfeld/Bahrenfeld mit hohem Ausländeranteil. Die Herkunft der vier 9-jährigen Täter dieser bösartigen und miesen Mordattacke wird natürlich nicht genannt. Wer sich die Fotos der Schulklassen auf der Website der Grundschule ansieht, kann auf gewisse Verdachtsmomente kommen. Ausländeranteil mindestens 50 Prozent.

    Wer auch immer dahinter steckt: Gebt Eure Kinder auf keinen Fall in solche Hamburger Schulen! Nicht ohne Grund liegt Hamburg auch auf dem vorletzten Platz bei IGLU. Der primitive und gewalttätige Nachwuchs unserer Bereicherer zieht die Hamburger Schullandschaft in den Abgrund – und gefährdet schon unsere Kleinsten: intellektuell und physisch!

  67. #88 Mastro Cecco

    Verfassungen und Gesetze bestehen nicht aus Beton, sondern werden nach dem Willen der politischen Mehrheit ausgestaltet.

    Das Problem ist nur: wenn eine neue, konservative Generation ihren „Marsch durch die Institutionen“ abgeschlossen hat, ist von Deutschland nicht mehr viel übrig.

  68. Wenn mich mehrere Tagenichtse angreifen würden, dan schieße ich sie über den Haufen, dann gehe ich halt in den Bau, was solls.
    Hier Helfen nur drasterische Mittel, genauso wie in neopolitanischen Mafiabezirken, da nehmen die Einheimischen auch das Heft selbst in die Hand. Bevor mich Jemand zum Krüppel macht ,stirbt er!!!

  69. #90 Plondfair (11. Dez 2008 16:19)

    Nun, die Gefahr besteht sicherlich. Aber welche echten Alternativen haben wir zu einem rechtsstaatlich-demokratischen Weg der Einflußnahme und Veränderung?

    Gewalt? Randale wie die „Antifa“, die „Autonomen“ und die Musels?

    Ich kann sehr gut verstehen, wenn Menschen, die die besorgniserregenden Fakten kennen und deshalb ein schnelles Handeln fordern, an der Langsamkeit unseres Systems verzweifeln. Aber leider stehen alle Menschen, die in unserem Land Veränderungen wollen, zunächst vor einer gewaltigen Mauer aus den etablierten Kräften, die sich gegen jegliche Veränderung mit allen Mitteln wehren -denn Reformen könnten ja zum Verlust von süßen Pfründen führen.

    Man sieht es ja am Beispiel von ProKöln, was die etablierten Machthaber so alles auffahren, um jeglichen Widerspruch zu unterdrücken und Abweichler wieder auf Linie zu zwingen.

    Wer was verändern will, wird IMMER mit solchen Widerständen konfrontiert werden. Da dürfen wir uns keine Illusionen machen.
    Politik ist ein KNALLHARTES Geschäft. Da geht es um MACHT und viel GELD.
    Wer emotional zu empfindlich ist, sollte besser in einen Blumenzüchterverein gehen und über die Schönheit der neuesten Rosenzüchtung sprechen.
    Hier auf PI geht´s jedenfalls um harte Themen.
    Was aber nicht heißt, daß man deshalb ständig vom Bürgerkrieg phantasieren muß.
    Veränderungen innerhalb des bestehenden Systems sind möglich -aber dafür werden abgebrühte, harte Leute gebraucht, die ein dickes Fell haben.
    Anders geht es aber nicht. Denn die Hetzkampagnen unserer Gegner, die sind brutal und nicht jeder hält das lange durch.
    Ich hoffe, die Leute von ProNRW ziehen das voll durch und heizen den Multikulti-Fuzzis von CDU/SPD/FDP/GRÜNE/LINKE feste ein.

  70. #84 fnord

    Nicht die Polizei einschalten, sondern danach einfach verschwinden.

    Ist doch mein Reden, siehe meine #55.

    #35 E.Ekat
    Streiche bitte meine #56, ist in deinem Kommentar #35 bereits sehr gut ausgeführt worden! Nichts für ungut 😉

  71. Leben wir hier wirklich in einem RECHTStaat???????
    Ich zweifle sehr dran!!
    Auf jeden Fall, bevor ich mich kampflos zusammenschlagen lasse, werde ich mich wehren ob es einem Scheisse 68 Gutmenschrichter passt oder nicht!!

  72. Es ist nicht so, dass Richter alleine über Schuld oder Unschuld entscheiden – kommt auf Instanz und Straftat an. Es gibt noch Schöffen… wäre mal interessant zusehen, wer denn so alles Schöffe ist.
    In den Jugendgerichten dürften das hauptsächlich Gutmenschen sein, da diese sich mit großer Vorliebe in Berufen tummeln, bei denen man mit den lieben Kleinen umgeht.

  73. Ich kann dringend davon abraten, nach erfolgter Notwehr am Tatort zu bleiben.
    Es ist doch ganz klar was dabei rumkommt, wenn der Täter verletzt ist und man selber als Überfallopfer heil geblieben ist.
    Der Spieß wird rumgedreht .

  74. Der BRD-Rechtsstaat wird in seinen Instanzen von den Alt-68ern dominiert und für die gilt nun mal: Der Deutsche ist schuld,Punkt aus.
    Ansonsten schließe ich mich der Meinung von Mastro Cecco an.
    Dem Sven kann man nur Glück wünschen und das am Ende doch das Recht siegt.

  75. #95 Mastro Cecco

    Aber welche echten Alternativen haben wir zu einem rechtsstaatlich-demokratischen Weg der Einflußnahme und Veränderung?

    Gewalt? Randale wie die “Antifa”, die “Autonomen” und die Musels?

    Als Entscheidungsfindung für jeden, könnte man sich fragen – haben diese Gruppen Erfolg?

  76. Gewisse Wertungen hängen selbstverständlich
    auch immer von den beteiligten Richtern und
    Staatsanwälten ab, dazu braucht man Rückgrat:
    der Staatsanwalt kann das Verfahren aufgrund
    gegebener Notwehr einstellen ( Beschwerde
    gegen Einstellung möglich….. , wovor viele
    Sta`s Bammel haben).
    Der Richter kann die Eröffnung des Haupt/
    Gerichtsverfahrens nach erhobener Anklageerhebung gleichfalls ablehnen, wenn er
    keinen Straftatbestand sieht ( Bammel Problem
    gleichfalls).
    Gelegentlich gibt es auch andere, positive
    Beispiele- von der Justiz zu sprechen ist
    größtenteils richtig, jedoch glücklicherweise
    nciht immer zutreffen: vor einigen wenigen
    Jahren hatten wir hier einen Fall in der Pfalz,
    in der ein UR – Deutscher einen Türken mit
    einem Messerstich erstochen hatte….. Notwehrsituation genauso glasklar wie in vor-
    liegendem Fall ( der Türke jagte ihn durch
    den Innenstadt wg. angeblicher Beleidigung,
    als das Opfer “ gestellt“ wurde, stach es zu,
    unglücklicherweise genau ins Herz).
    Hier war der zuständige Staatsanwalt konsequent: EINSTELLUNG aufgrund NOTWEHR…. sicherlich eine selten anzutreffende Konsequenz.
    Formal hatte sich die Familie des Türken ( “ Beschwerde) nicht bemerkbar gemacht; ob im nachhinein noch irgend etwas passierte, hierüber
    wurde zumindest in den Medien nicht berichtet.

  77. #88 Mastro Cecco meint:

    „Denn wir dürfen niemals vergessen, wem wir diesen Wahnsinn zu verdanken haben: Den herrschenden linken Parteien….“

    Der oberste dienstherr eines jeden staatsjuristen (richter, staatsanwälte) ist der justizminister. Und der ist POLITIKER!
    Und der bestimmt per erlass, wohin die reise geht. Auch in bayern, wo jahrzehntelang die CSU die richtung bestimmte.
    Und seit vielen jahren ist die justizministerin Beate Merk.

    Nicht mal
    Theo Retisch
    wird irgendein parteioberbonze offiziell verlangen, dass gesetze auch gegen ausländische verbrecher angewendet werden.

    Und in bayern ist justizminister ein CSU-mensch – seit jahrzehnten!

  78. #74 dayan

    Eine Mail-Kampagne zum jetzigen Zeitpunkt wäre völlig kontraproduktiv für Sven B., da der Richter dann zur Disziplinierung der Kartoffeln erst recht hart durchgreifft.

    Das sehe ich genauso. Bei politscher Emailarbeit sollte man eher nicht in schwebende Verfahren eingreifen und eventuell schlimmeres Anrichten. Es sollte bei E-Mails vor allem darum gehen, Entscheidungsträger und Meinungsmacher kontinuierlich auf Mißstände und Fehlhandlungen hinzuweisen. Im obigen Fall ist es ja noch gar nicht zu einer Entscheidung gekommen.

  79. #95 Mastro Cecco

    Ausgezeichneter Kommentar und gute, objektive Schilderung der politischen Realität. Es gibt ja viele Möglichkeiten, Dinge zu bewegen. Gewalt gehört keinesfalls dazu.

    Statt dessen kann man 1) Entscheidungsträger mit ungeschönten aber höflichen und sachlichen Emails kontinuierlich bombardieren. Man kann 2) in eine Partei wie Pro-Köln eintreten. Man auch 3) auch in die CDU eintreten und versuchen, sich in ihrem rechten Flügel zu positionieren und sie von innen zu beeinflußen. Außerdem kann man im Zivilleben so einiges durch sein Agieren und seine Erzählungen und Erklärungen bewirken.

    Doch es ist wie Mastro Cecco sagt: jeder Weg erfordert Durchhaltevermögen und Geduld. Wenn tausende von Menschen am gleichen Zahnradgetriebe drehen, ist es normal, daß es ständig blockiert, und, wenn überhaupt, sich nur langsam in die gewünschte Richtung bewegt.

  80. bin ich froh das es zu meiner bw zeit noch anständige polizisten und richter gab.

    nach der ankündigung von 4 stadtbekannten schlägern mich aufmischen zu wollen,hatte ich mir damals eine gaspistole gekauft und mitgeführt.
    der angriff kam dann auch prompt an besagtem tag.
    passanten die sahen das ich umzingelt war,haben fersengled gegeben,wie das ja leider üblich ist.
    nachdem mir einer der täter schon in den rücken gesprungen war,habe ich dem nächsten 2 cs ladungen ins gesicht gesetzt.
    weg waren sie und ihren kumpel haben sie sitzten lassen.
    danach bin ich zur wache und habe mit den worten “ ich bin gerade von 4 leuten angegriffen worden und musste mich hiermit wehren “ , meine waffe samt magazin auf die theke geknallt.natürlich auch gleich anzeige gegen die 4 erstattet.
    das gericht gab mir in allen punkten recht und verknackte die brüder.
    das nenne ich gerechtigkeit,alles andere ist beschiss der bevölkerung.

  81. Ich selbst war in einer ähnlichen Situation in einer Kneipe, wurde aufgrund einer Verwechslung von hinten massiv angegriffen (vom Wirt), habe mich in dieser Notwehrsituation verteidigt, es gab Verletzte (außer mich, LOL) und ich bin sofort zur Pol. gegangen um den Angreifer anzuzeigen.

    Der hat vor Ort dann sofort mich angezeigt, der Staatsanwalt hat beide Klagen zugelassen, der Richter hat beide eingestellt. Ich habe Beschwerde dagegen eingelegt da ich eindeutig im Recht wähnte, diese wurde als unbegründet abgewiesen, ich habe dagegen erneut geklagt und dann – als es mir zu bunt wurde – mit dem Richter telefoniert.
    Ich wollte wissen was das alles sollte.

    Der sagte mir: „Bei Wirtshausstreitigkeiten ist später fast nie der Verursacher zu ermitteln, zumal die Personen naturgemäß meist angetrunken sind und 10 Zeugen 12 versch. Tathergänge schildern. Kurzum: Die rechtswidrige Angriffs- bzw. ‚eindeutige‘ Notwehrsituation kann nicht bestätigt werden.“.

    Er (der Richter) kann mir nicht helfen, keine Neuaufnahme, kein öffentliches Interesse, kein anderes Ergebnis – Fall erledigt.

    Des Richters Meinung anders ausgedrückt: Bist selbst schuld wenn Du in eine Kneipe gehst, hättest wissen müssen das man dort in Schlägereien verwickelt wird.

    Der juristische Umkehrschluß: Keine Notwehrsituation, da es kein unabwendbares Ereignis gewesen ist denn der ‚verständige‘ Kneipengänger kennt ja bereits vorher die Zustände in Kneipen und nimmt (unwissentlich) rechtswidrige Situationen billigend in Kauf – kann sich dann nicht auf eine unmittelbare Norwehrsituation berufen.

    Mit Betreten der Kneipe begibt man sich in eine juristische Grauzone, ohne Garantie, sich im konkreten Fall auf deutsche Rechtsprechung verlassen zu können.

    Nicht so auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Wohnung…;-)

  82. @ #67 Jay
    Erkannt habe ich es an der Sprache und dem Aussehen. Nachdem die ersten beiden weggelaufen sind hat mich der dritte als deutsch Sau bezeichnet und ist auf mich los. Sein Pech.
    Mein Kopf war härter als seine Nase.

  83. #103 Theo Retisch (11. Dez 2008 17:49)

    Nun, die CSU ist ja Teil des Problems. Sie selbst war in der Vergangenheit zwar keineswegs links, hat aber im Bund schon immer mit den Sozen gemeinsame Sache gemacht und will denen verständlicherweise nicht allzu sehr auf die Füße treten -man braucht einander ja wieder bei der nächsten Abstimmung. Die etablierten Parteien werden daher auch als „Kartellparteien“ bezeichnet (d.h. alle sitzen in einem Boot, und der parlamentarische Kuhhandel führt zu einem Einheitsbrei, in dem dann auch die CSU keine Ecken und Kanten mehr hat und ihre eigenen Wähler enttäuscht).

    Außerdem sollte man auch an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern denken.

    Die Gesetzgebungskompetenz beim STRAFRECHT liegt beim Bund. Die Länder können zwar durch Initiativen im Bundesrat Reformvorschläge machen.
    Aber das Strafrecht selbst ändern, das können einzelne Bundesländer nicht -dazu brauchen sie Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

    Übrigens: Die CSU -wie auch die CDU- wehrt sich gegen den Druck von links immer weniger und paßt sich dem multikultilinksgrünen Zeitgeist vollkommen an. Kann diese Partei überhaupt noch als christlich und konservativ bezeichnet werden?
    Die CSU will die Musels und die Linken aufsaugen. Aber daran wird sie zugrunde gehen. Todsicher.

  84. Wie heisst der Staatsanwalt ? Laurent Lafleur
    Hört sich für mich eher nach einem Travestiekünstler an. Dieser spielt scheinbar Staatsanwältin und lässt lediglich das werfen von Wattebäuschen als das letzte aller harten Mittel gerade noch durchgehen.
    Aber wie auch schon aus eigener Erfahrung erleben durfte. Wenn Notwehr dann zuschlagen und sich so schnell wie möglich verpissen. Man kann Glück haben und geht Strafrechtlich frei aus. Aber Zivilrechtlich kommt dann die ganz grosse Rechnung. Da hängt ein ganzer Rattenschwanz dran. Das ist „Schmerzensgeld“ noch das billigste. Die Krankenkasse stürzt sich wie ein Geier auf Einen.
    Deshalb glaube ich sowieso an einen Deal zwischen den Krankenkassen und der Justiz.

  85. Das deutsche Notwehrrecht ist eines der fairsten der Welt. Es ist für den in Notwehr handelnden weitaus liberaler als z.b. das sogenannte „shoot first law“ in Florida!
    Allerdings wird in Deutschland die Notwehr fast immer erst vor Gericht festgestellt, während in den USA bereits der ermittelnde Sheriff eine Situation als Notwehr einschätzen darf.

    Eine Anklage bedeutet daher noch gar nichts!

    In manchen Fällen muss man in Deutschland leider bis zur zweiten Instanz warten, um Gerechtigkeit zu bekommen.

    Ich wünsche dem Angeklagten dafür einen guten Anwalt, ausreichend Kraft und Geldmittel sowie die Unterstützung seiner Freunde und Familie.

  86. @ #17 RadikalDemokrat 100% Zustimmung

    #44 RechtsGut:

    Ja wir brauchen ein Spendenkonto!!!!!

    Es wurde hier schon oft vorgeschlagen, aber nie scheint etwas draus geworden zu sein..

    #95 Maestro Cecco: 99% Zustimmung:

    ABER: wie uns die Linksgrünen seit Jahrzehnten vormachen, bringt Gewalt und Straßenterror doch Erfolg!

    Also: Jeder sollte das Seine tun.

    Auf jeden Fall wär es gut, wenn es mehr Leute wie Sven G. gäbe!

    Dieser weltfremde Versager von Richter setzt bei G. also Vorsatz und Erfahrung in dieser Tat voraus??!
    Großartig!….
    Wie sch… kann man eigentlich sein???

    Bei mir würde es genauso ablaufen! Und ich würde es keineswegs tun, weils mir Spaß macht!
    Lieber im Gefängnis als tot!

    Also nächstes Mal bitte dran denken: Unerkannt entkommen!!! Immer!!!!

    Ich schlage daher dieselbe Guerilla-Taktik vor, die auch die Linken seit Jahrzehnten äußerst erfolgreich gegen uns Bürgerliche fahren:

    Sachbeschädigung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie möglich ist!

    Sie lernen genauso wenig wie unsere Bereicherer durch Worte!

    Schmerzen – auch an ihren liebgewonnenen Statussymbolen- trifft sie als einziges.

  87. Ich bin mal von einem Schlägertypen verletzt worden. Noch bevor ich ausgeheilt war, soll heißen, noch bevor der Gips ab war, hatte man sich schon um den Schlägergekümmert.
    Was bleibt dem Menschen denn sonst noch übrig, wenn er von so einem Subhumanoidem verletzt wir? Schmerzensgeld vom ALG2-Bezieher? Ich lach mich tot.
    PS:
    Bloß keine Polizei rufen, und wenn sie unmittelbar nach der Tat an der Haustür klingelt ja nicht öffnen! Wenn nicht anders möglich: Aussage verweigern! Egal bei was! Selbst als bei Vernehmung als „Zeuge“!

  88. #69 Tollensefan:

    Zitat: „…Mit Roland Freisler wäre das nicht passiert!!!“

    Nö, da sind ganz andere Sachen passiert… 🙁

  89. Hallo

    Ich bin Präsident von einem Schützenenverein und mache zur zeit eine Sachkundeausbildung.
    Hier mal die die Gesetze:

    (bin im übrigen total entsetzt wie im falschem Film soll ich den Kameraden meines Vereins zuküftig in meinen Schulungen erklären das Notwehr nicht gleich Notwehr ist sondern sondern nur auf deutsche Bürger anzuwenden ist?)

    Was ist Notwehr im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB
    ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen,
    rechtswidrigen Angriff von sich oder einen anderen abzuwenden
    Verteidigung Ja – aber unter Beachtung der
    Verhältnismäßigkeit der Mittel
    Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person – ohne Waffe – angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen – sondern strafbar
    Wenn
    Sie aber von einem Ihnen körperlich überlegenen Täter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.
    Grundsätzlich sind Menschenleben
    höher zu bewerten als Sachwerte.
    Gegenwärtig
    : Angriff muss Gegenwärtig sein
    – muss in diesem Augenblick stattfinden
    – muss unmittelbar bevorstehen
    nicht aber in einer unbestimmten Zeit bevorstehen oder bereits abgebrochen sein
    Ergreift der Täter die Flucht ist die Notwehrsituation
    nicht mehr gegeben, da der Angriff mehr gegenwärtig ist

    Rechtswidrig :
    Wer einen mit Beute flüchtenden Dieb festhält, begeht zwar einen Angriff, aber keinen rechtswidrigen der festgehaltene Dieb kann keine Notwehr üben

    Voraussetzungen für Notwehr
    Angriff auf – Leben
    – Gesundheit
    – Freiheit
    – Besitz
    Verletzung eines Rechtsgutes

    st Notwehr strafbar ? :
    Nein – wer eine Tat begeht, welche durch Notwehr geboten ist handelt nicht rechtswidrig

    § 33 Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Was ist Notwehrüberschreitung ?
    liegt vor, wenn der Verteidiger das erforderliche Maß überschreitet
    Nichtbeachten der Verhältnismäßigkeit
    Strafbar ?
    nicht strafbar, wenn der TÄTER aus
    – Verwirrung
    – Furcht oder
    – Schrecken
    über die Grenzen der Notwehr hinaus geht

    1.Was ist Putativnotwehr ?
    nennt man eine vermeintliche Notwehr, bei der die Abwehrhandlung in der irrigen Annahme durchgeführt wird, dass Notwehr vorliegt

    Erläuterungen
    Die Notwehr setzt eine Notwehrlage voraus, d.h. dass objektive zur Tatzeit folgende Bedingungen erfüllt sind :
    a) ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff:
    ein Angriff ist eine unmittelbar bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes
    „Rechtsgut“ ist in diesem Sinne recht weit gefasst; so zum Beispiel auch die Ehre, das Recht am eigenen Bild oder der Freiheit, sich ohne verkehrsfremde Beeinträchtigung im Straßenverkehr bewegen zu können. Natürlich auch Leib, Leben, Gesundheit.
    Die Notwehr zugunsten eines Dritten wird als Nothilfe bezeichnet. Sie ist nicht geboten, wenn der angegriffene Dritte den Angriff nicht abwehren oder sich nicht verteidigen will. Der Nothelfer darf seine Hilfe nicht aufdrängen, kann aber unter Umständen von einem „stillen Einverständnis“ des Angegriffenen ausgehen.
    Angreifer kann nur ein Mensch sein, denn Tiere können nicht rechtswidrig handeln
    Rechtswidrig ist der Angriff, wenn der Angreifer zu seinem Tun nicht befugt ist
    Der Angriff darf auch nicht provoziert worden sein. Wer z.B. in einer einverständlichen Prügelei den Kürzeren zieht darf nicht zur Waffe greifen

    b) bei der Reaktion des Angegriffenen muss es sich um Verteidigung handeln, die erforderlich und geboten ist.
    die Verteidigung kann im bloßen “Deckung nehmen“ (Schutzwehr) oder im „Gegenangriff“ (Trutzwehr) bestehen
    die Verteidigung richtet sich gegen den Angreifer
    Die Begriffe „erforderlich“ und „geboten“ beinhalten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Erforderlich ist das Mittel, wenn es nach der objektiven Sachlage im Augenblick des Angriffes geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden oder zumindest anzuschwächen. Stehen dem Angegriffenen mehrere Mittel zur Verfügung, hat er das mildeste anzuwenden.

    Geboten ist eine Verteidigungshandlung in der Regel, wenn eine Verteidigung an sich erforderlich ist. Die Handlung ist jedoch nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen ein anderes Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verteidigung ein Rechtsmissbrauch wäre. Gegenüber Kindern, Geisteskranken oder sonst ohne Schuld Handelnde (z.B. Betrunkene) kann es geboten sein, auf eine Abwehr zu verzichten oder sich ohne eine ernstliche Gefährdung des Angreifers zu verteidigen.
    Bei einem unerträglichen Missverständnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigeführten Verletzung oder Gefährdung ist die Verteidigungshandlung i.d.R. eine Rechtsmissbrauch und daher nicht geboten.
    Die sind z.B.:
    Schüsse gegen lärmende Kinder
    Schießen auf einen Obstdieb
    Schüsse gegen einen Angreifer mit Gummimesser

    2.Was ist Nothilfe ?
    bezeichnet man die Abwehr eines gegen einen Dritten gerichteten Angriffs
    Rechtlich gehört die Nothilfe zur Notwehr

    3.Einsatz Schusswaffe ?
    wenn der Angegriffene den Angriff auf andere Art und Weise abwehren kann, hat der Einsatz der Schusswaffe zu unterbleiben
    soweit es die Umstände erlauben soll vor dem Schusswaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere geeignete Weise gewarnt werden
    eine Tötung des Angreifers soll vermieden werden; das gilt besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet
    bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist der Schusswaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung
    gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schusswaffe zu verzichten
    in Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schusswaffengebrauch als Notwehr nicht geboten

    Beispiel :
    Ein Wohnungsinhaber trifft in seiner eigenen Wohnung mit einem Einbrecher zusammen. Letzterer richtet sofort eine großkalibrige Pistole auf den etwa 5 m entfernt und völlig ungedeckt stehenden Wohnungsinhaber. Daraufhin schießt dieser den Einbrecher nieder. Es stellt sich dann heraus, daß die Pistole des Einbrechers zwar echt aber nicht geladen war. Der Wohnungsinhaber hat sich also tatsächlich nicht in Gefahr befunden. Auf Grund der Situation musste er sich aber in Lebensgefahr wähnen und damit den Notwehrfall als gegeben betrachten.

    4.Notstand
    Eine Situation der gegenwärtigen Gefahr für ein Rechtsgut, die sich nur durch die Verletzung eines anderen Rechtsgutes abwenden lässt

    Rechtfertigender Notstand
    wer in einer gegenwärtigen, nicht anders anwendbaren Gefahr für
    Leben
    Leib
    Freiheit
    Ehre
    Eigentum oder anderes Rechtsgut
    eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig
    Zum Schutz eines höheren Rechtsgutes kann ein geringeres Rechtsgut verletzt werden (Rechtgüterabwägung)
    Beispiel :
    Sie fahren eine verletzte Person ins Krankenhaus, überschreiten hierbei die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Sie haben zwar eine strafbare Handlung begangen – Geschwindigkeitsüberschreitung – haben aber damit einer Person das Leben gerettet.

    Erläuterungen:
    hier droht eine Gefahr, ein Angriff findet nicht statt. Es handelt sich juristisch um einen „Rechtfertigungsgrund“
    die Gefahr muss gegenwärtig sein, was bedeutet, dass der Eintritt eines Schadens sicher oder zumindest höchstwahrscheinlich ist
    Beispiele :
    von einem brennenden Haus wird die Tür eingetreten, weil vermutet wird, dass sich noch Personen im Haus befinden (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch)
    auf der Autobahn wird zurückgesetzt, um das Reserverad eines LKW von der Fahrbahn zu holen (Verstoß gegen die Straßenverkehrordnung)
    ein Sportschütze sieht auf dem Rückweg von der Schießstätte, wie ein Kind von zwei großen Hunden angegriffen und verletzt wird. Er lädt in aller Eile seine Waffe und erschieß die Hunde (Verstoß gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung)

    § 34 StGB
    setzt eine Interessen- und Rechtsgüterkollision voraus.
    Die Interessenabwägung muss zu dem Ergebnis kommen, dass das zu schützenden Interesse, also jenes, für welches man handelt, das beeinträchtige wesentlich überwiegt.
    Gleiche gilt für die Kollision der Rechtsgüter, wobei die Reihenfolge in der Auflistung des Gesetzestextes eine gewisse Rangfolge andeutet. Das Abwägungsergebnis wird vom verhandelnden Gericht ermittelt.

    § 35 entschuldigender Notstand
    1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
    Hier ist die Abwägung zwischen zwei gleichwertigen Rechtsgütern gemeint
    Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
    2. Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihm nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte.

    Erläuterungen:
    Es handelt sich juristisch um einen „Schuldausschließungsgrund“
    Die Abwehr beschränkt sich auf Gefahren für
    a) Leben
    b) Leib oder
    c) Freiheit
    Andere Rechtsgüter scheiden aus.
    Der Täter muss die Gefahr von sich selbst, einem Angehörigen oder einer tatsächlich nahestehenden Person abwenden. Der Wille zur Tat muss sich dabei auf die Beseitigung der Gefahr beziehen.

  90. #113 RobertOelbermann

    Sachbeschädigung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie möglich ist!

    Ich denke auch oft so. Und so manchem Musel oder linken hätte ich am liebsten präventiv beim ersten Anblick das Gesicht operiert. Nur das bringt nichts. Dann heißt es wieder: „Die Nazis, mehr Kampf gegen rechts“ Wenn die dich erstmal in die ganz rechte Ecke gedrängt haben glaubt Dir keiner mehr . Da ist es besser immer wieder Freunde Bekannte und Arbeitskollegen aufklären. Leserbriefe schreiben, je nach Geldbeutel auch mal zum Anwalt und Anzeige erstatten.
    Ich kopiere oft Artikel von PI und verteile sie an Kollegen und Freunde. Da sind schon viele aufgewacht. Mit Gewallt erreicht man gegen die „guten“ linken gar nichts. Wenn es offiziell wird haben die immer Recht.
    Immer wenn ich einem Musel oder linken sehe gebe ich Kommentare an mein Umfeld ab.
    Meistens geben mir die Leute recht. Das hilft mehr als Kampf im Dunkeln oder Sachbeschädigung.
    Aufklären wo immer es geht.
    Gute Nacht
    Honk

  91. Heinz Kahlau

    Danksagung an Schönfärber

    Daß ich euch
    zusehen darf ,
    wie ihr die Warheit,
    an der man
    ersticken könnte,
    genießbar macht.

    Daß ich euch zusehen muß.

  92. 117
    Artusmerlin Says:
    Schützenvereinpräsident, – der ist gut! 😉

    Ich denke Ihr Katalog ist zwar nett zu wissen, versagt aber in einer brenzligenSituation.

    Ihr Zitat“Verteidigung Ja – aber unter Beachtung der
    Verhältnismäßigkeit der Mittel
    Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person – ohne Waffe – angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen – sondern strafbar
    Wenn
    Sie aber von einem Ihnen körperlich überlegenen Täter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.
    Grundsätzlich sind Menschenleben
    höher zu bewerten als Sachwerte.“

    Ein körperlich Unterlegener zieht ohne Waffen immer den Kürzeren, erst recht bei sechs Angreifern.
    Ihre Tips in Ehren, wird aber nicht der Situation gerecht.

    Hallo Pi, irgendwie fehlt die Kommentarleiste und der Aufbau ist seltsam verfremdet.

  93. WEHREN UND VERDUFTEN

    Also das sollte bei PI doch allmählich jedem klar sein:

    1. wehren
    2. verduften

    Es kann doch wohl nicht sein, daß wir das noch immer diskutieren!

  94. Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder bei einer Schlägerei sofort ein Messer ziehen würde und dem Angreifer in den Hals stechen würde. Wie der Richter schon sagt Sven G. hätte zuerst versuchen können die Sache anders zu regeln. Aber sofort losstechen kann wohl wirklich nicht sein ernst gewesen sein. Es kommt halt nicht darauf an was Sven G. gemacht hat sondern wie er es gemacht hat!
    PS: Man könnte auch genauso gut überlegen ob Sven G. Moslem war. Das wäre bestimmt genauso wahrscheinlich wie wenn es eine Serbe ist.

  95. Erste Option ist immer fluechten. Geht das nicht: Messer sind zum stechen da und nicht zum damit angeben oder drohen. Wer ein Messer zieht, der MUSS es einsetzen, sonst ist es weniger Nuetze als gar kein Messer. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung von Kampftechniken und zu viel Crocodile Dundee geguckt.

    5 gegen 2 – das ist erstmal Notwehr. In sofern hat der Delinquent erst mal goldrichtig gehandelt. Nicht lange fragen, ob man denn vermoebelt werden moechte und bis der andere ein Messer zieht und ungefragt zusticht oder die 5 den anderen 2 keine Chance lassen, sondern gleich loslegen.

    Die Sachlage ist grundsaetzlich erst einmal klar. Details sind natuerlich bei Gericht fuer die Urteilsfindung auch wichtig. Aber bei dieser grundsaetzlichen Sachlage, 5 gegen 2 und ein sehr kleines Messer ist das afaik definitiv Notwehr.

    Allerdings sind Gesetze und die Auslegung von Gesetzen zweierlei. Daher ist es, gerade in D, immer besser, man entzieht sich der Staatsgewalt durch Flucht. Denn der erste Satz gilt auch hinsichtlich dieser Angelegenheit. Flucht ist immer die beste Option – frei nach Sun Tzu: Vermeidung des Krieges (oder Kampfes) ist die hoechste Kriegskunst! Wer sich als starker Mann fuehlt, kann leicht mal den kuerzeren ziehen. Denn es gibt IMMER jemanden, der staerker ist. Es ist nur eine Frage der Zeit und Gelegenheit, bis man auf diesen trifft. Je mehr Gelegenheiten man sucht, desto eher ist dies der Fall.

  96. Ich empfehle in der gegebenen Notwehrsituation immer den Einsatz einer Schusswaffe – aber das ist natürlich von der jeweiligen Persönlichkeit abhängig, den meisten wird ohnehin der Besitz einer Schusswaffe aus gutem Grund versagt werden.

    Beim Einsatz von Schusswaffen gibt es erstaunliche Gerichtsurteile:

    1) Ein Jäger ist verreist, die Frau allein zuhaus. Ein Einbrecher dringt in das Haus, die Frau nimmt einer der (sicher verschlossenen, der Frau aber zugänglichen)Waffen des Mannes und erschießt den Einbrecher: Freispruch.

    2) Polizisten jagen den deutschlandweit gesuchten Straftäter Dieter Zurwehme. Ein Anrufer meldet Zurwehme im Hotel gesehen zu haben. Ein Polizeikommando stürmt das Hotel. Ein Polizeibeamter überreagiert und schießt durch die geschlossene Zimmertür. Der Hotelgast dahinter bricht tötlich getroffen zusammen. Freispruch für den Schützen.

    3) Ein Rentner (legaler Waffenbesitzer) sitzt in seiner Wohnung. Eine Einbrecherin macht sich an der Wohnungstür zu schaffen. Der Rentner holt seinen Revolver und erschießt die vermeindliche Einbrecherin durch die geschlossene Wohnungstür – Freispruch.

    4) Ein Mercedes parkt auf dem Bürgersteig und blockiert den Fahrradweg. Ein Fahrradfahrer fühlt sich behindert und stellt den Mercedesfahrer zu Rede. Der Mercedesfahrer rastet aus und rennt hinter den Radfahrer hinterher, der seinerseits zu flüchten versucht. Plötzlich stoppt der Radfahrer, zieht eine Schrotflinte hervor und erschießt „in Notwehr“ den wütenden Mercedesfahrer – Bewährungsstrafe.

    Sind nur einige Beispiele, die mir gerade einfallen. Dennoch bleibe ich dabei: Ein Eindringling, ein Einbrecher, ein Räuber, was auch immer, welcher mich oder meine Familie bedroht (am liebsten auf meinem Grundstück), erhält einen Warnschuss in den Brustkorb.

    Lieber so als anders herum.

    Dafür werde ich mich dann ggf. vor Gericht verantworten müssen, mal sehen…
    (möglicherweise hat ja der Eindringling einen Revolver selbst mitgebracht, welchem ich ihm im Kampf entreißen konnte, wo sich dann ein Schuss löste an welchem der Räuber verendete… und wenn nun Fingerabdrücke an den Patronen nachweisbar wären – wer weiß schon, wie die Sache am Ende ausgeht…)

    Genug der Tipps.

  97. Ja, Schusswaffe ist schon okay fuer zu Hause und so, wo man sein Hab und Gut verteidigen muss und auch genug Zeit hat, das Teil aus dem Schrank zu holen. Sollte man bei Kindesanwesenheit ja nicht einfach irgendwo rumliegen haben. Da wuerde ich dann auch eher eine Schrotflinte vorziehen, die auf jeden Fall trifft und dazu vielleicht ein paar grenadische Cocktails. Wie gesagt, alles gut unter Verschluss und nur fuer den absoluten Notfall zur Selbstverteidigung. Mit der Absicht, das Zeugs NIEMALS einzusetzen, es sei denn es kommt eben zum Buergerkrieg und man muss sich verteidigen und Leib und Leben ist in Gefahr, wenn man es nicht einsetzt. Selbst bei nem normalen Einbrecher, sofern er noch nicht im Haus ist, kann noch 911 helfen. Pardon, ist bei Euch 110. Und bei nem Einzeltaeter tut es auch ein Schuss ins Knie.

    Aber Schusswaffen sind nichts im Nahkampf und unterwegs, wenn es sehr schnell gehen muss. Da ist ein Messer flexibler, handlicher und schneller. Und wer traegt schon immer eine geladene 44er mit sich rum? Ein schniekes Springknife mit Halbautomatik ist in Sekundenbruchteilen aufgeschnappt, dazu eine kleine Kampfsportausbildung reichen da voellig. Kampfsport trainiert auch gleich die besten Koerperteile fuer solche Faelle: Die Beine zum wegrennen. Ist wie gesagt immer die beste Option.

    Wenn man gut mit Waffen umgehen kann und sie nur zur Verteidigung nutzt, dann finde ich das voellig okay! Leider sieht Euer Gesetzgeber das anders als ich.

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