Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages veröffentlichten vor wenigen Tagen ein Papier zur Anwendung der Scharia. Darin (siehe PDF) heißt es, in Deutschland könnten wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen die Vorschriften der Scharia zur Anwendung kommen, deren Anwendung in Deutschland bereits üblich geworden ist – wie Ehrenmorde etc. Doch Halt: Die Anwendung dürfe nicht dem Grundrecht widersprechen. Wie können Scharia und Grundgesetz zusammengehen?

Zur Anwendung kommen sollen nur die Teile der Scharia, die „nicht“ Menschenrechts- und Frauenfeindlich seien, insbesondere im Bereich des Erb- und Eherechts. Wie widersinnig dieser Anspruch ist, zeigt folgender Auszug aus dem Papier:

Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten, eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch begründet. Diese Ansprüche werden anteilig und endgültig aufgeteilt, so dass auch beim Tod eines Ehegatten die hinterbliebenen Gatten weiterhin nur ihre anfänglich berechneten Ansprüche erhalten.

Man darf also beispielsweise in Deutschland nicht mehrere Frauen heiraten, aber sozial unterstützen lassen schon. Die Scharia ist demnach zwar nicht mit deutschem Recht vereinbar, gilt aber dennoch. Der Grund:

Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.

(Spürnasen: Ralf2008 und Ian S.)

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126 KOMMENTARE

  1. Tja, Leute, wir haben noch ein wenig Zeit, um 2009 Wahltag Zahltag werden zu lassen.

    Und wir haben die schärfste Waffe, die es gibt: die Wahrheit. Um sie zu nutzen, muss sie noch in etwas gewandelt werden: in Information!

    Mittlerweile 30.000 Besucher Schnitt täglich sind schon mal die richtige Richtung.

    Und die Aktion mit den Bannern an den Autobahnbrücken:
    Na also, es geht doch was.

    Übrigens haben die auch eine lesenswerte Homepage – dabei möchte ich den Mitlesern die dortige Rubrik „Was kann man tun?“ besonders ans Herz legen!

    http://p105974.typo3server.info/index.php?id=startseite

  2. Dass getötet werden muss, wer den Propheten beleidigt, gehört zu den religiösen Vorschriften der Scharia, die unter dem Schutz der Religionsfreiheit steht, oder gilt das nur in der Scharia der Islamisten und nicht in der Scharia der moderaten Muslime?

  3. Wenn ich Herrn Schachtschneider in diesem einen Vortrag richtig verstanden hab sind die Grenzen des Art. 4 GG in der Weimarer Reichsverfassung Artikel 135 bis 141 zu finden. Das sollte man vielleicht auch mal den Heuchlern im Bundestag mitteilen.

  4. Hier hilft nur noch eine Revolution, aber eine, die sich gewaschen hat.
    Der Zug, der sich „Islam“ nennt, ist nur noch mit Gewalt zu stoppen.

  5. Das ist der endgültige Beweis: Deutschland ist in Form seiner (auch noch frei gewählten, das ist der Treppenwitz schlechthin!)Politiker und Juristen völlig irrsinnig geworden.

    Allerdings will die Mehrheit das offenbar so, sonst könnte es in einer Demokratie wohl nicht so sein.

    Also, liebe Brüder: Ihr habt es so gewählt, eure Volksvertreter finden, Ihr solltet alle unter der Scharia leben, also viel Spass!

    Anläßlich DIESER Enthüllung will ich nie mehr was gegen die tumben Dhimmis von Kleinbrittannien sagen, die toppt Deutschland ja spielend!

    P.S.: Wer aus dem Irrenhaus raus will, dem sei Österreich empfohlen. Zwar nicht wirklich besser, aber soo tief sind wir noch lange nicht gesunken! Unser Asylrecht ist zwar nicht so großzügig wie Eures, aber Ihr seid uns willkommen.

  6. Ok. Für mich ist jetzt eine Grenze überschritten worden. Ich werde jetzt hoffentlich gut schlafen und morgen mit einem freien Kopf nachdenken, was zu tun ist.

  7. Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.

    In der Scharia sind alle Vorschriften religiös. Dann gilt praktisch die Scharia überall.
    Gestützt durch den Artikel 4 des GG.

    Eine Perversion des GrundGesetzes höchsten Grades.

    Was sind das für Juristen im wissenschaftlichen Dienst des Bundestages?
    Seelenlose menschliche Hüllen!

  8. Wie sagen die U.S. Soldaten immer vor einen Einsatz so schön, „Gott schicke nicht dein Sohn, sondern komm du selbst auf die Erde um uns zu beschützen und unseren Feind zu besiegen.“

    Christen, Juden, und anti-linke Atheisten müssen sich formieren und zu 100% nach amerikanischen Vorbild Bürgerwehren gründen, wir sind im Krieg, also greift zu den Waffen und schützt das Vaterland vor einer 3. faschistischen Diktatur in diesem Land.

  9. Mal ne blöde Frage.

    Ist in der Landesverfassung Hessens eigentlich immer noch die Todesstrafe verankert ?

    weil:
    Darin (siehe PDF) heißt es, in Deutschland könnten wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen die Vorschriften der Scharia zur Anwendung kommen, deren Anwendung in Deutschland bereits üblich geworden ist -…

    Naja zumindest weiß ich jetzt das ich einige Jahre schon den richtigen Feind versucht habe, zu bekämpfen – Das Ziel ist wohl nur noch schwer zu erreichen, aber zumindest mein Weg war so verkehrt nicht.

    Ich seh die Assifanten schon demonstrieren NAZIS RAUS – Für Sharia und Kalifat.-
    ———————————————-
    Wißt ihr was es nicht geben wird ?

    Den 75 „Geburtstag“ der Bundesrepublik Deutschland.

    Gute Nacht

  10. Ich bin entsetzt!
    Was da noch – in Kürze – auf uns zukommt!

    Aber entsetzt sein alleine wird da nicht viel helfen, um diesen kommenden Islam-Faschismu abzuwehren.

  11. Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.

    Damit ist die Gewalt in den muslimischen Ehen ebenfalls durch die Religionsfreiheit legitimiert. Im Koran gibt es schließlich die Sure, die besagt, daß Männer, die befürchten, daß ihre Frauen widerspenstig werden, geschlagen werden sollen.

    Vergewaltigung in der Ehe ebenfalls Fehlanzeige: Im Koran steht, daß die Männer ihre Frauen, wann immer sie wollen, wie Äcker bestellen sollen.

  12. Die Scharia beinhaltet eben auch die Anweisung, dass von Nicht-Muslime die sogenannte Dschizya – also Schutzgeld – einzutreiben ist und das eben ein Staat theokratisch zu führen ist. Man kann keine einzelnen Elemente aus der Scharia entnehmen, weil sie mit den deutschen Gesetzen konform gehen und andere wiederum verbieten, weil sie verfassungsfeindlich sind. Man nennt das Verbot des weglassens oder der hinzufügung auch „Bida“.

  13. „Die Freiheit Deutschlands, wird am Hindukusch verteidigt.“ – Peter Struck

    Wie wäre es, die Freiheit Deutschlands erst einmal in Deutschland zu verteidigen?

  14. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages veröffentlichten vor wenigen Tagen ein Papier zur Anwendung der Scharia.

    Die ersten zwei Sätze in diesem Papier:

    Scharia ist die arabische Bezeichnung für islamisches Recht. Darunter versteht man das religiös begründete, auf Offenbarung zurückgeführte Recht des Islams.

    Das heißt doch, daß alle Vorschriften in der Scharia religiös sind.

    Somit geniesst nach

    Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.

    die Scharia insgesamt den Schutz der Religionsfreiheit des GrundGesetzes nach Artikel 4 GG.

    Damit wird praktisch das GG mit diesem Artikel ausgehebelt, also praktisch unwirksam.

    Genau das, was das Ziel der Extremisten ist: Diesen Staat zu überwinden. Und das unter Zuhilfenahme des Artikels 4 des GrundGesetzes.

  15. Asterix: ‚Die spinnen, die Gallier!‘
    ist ja harmlos gegen:
    „Die spinnen, die Germanen/Deutschen.“

    Wenn ich halb so alt wäre, würde ich auswandern.

    50% meiner Kinder sind schon weg; wenn´s 100% sind, kann ich wenigstens in Ruhe in die Urne. 🙁

  16. Na, etwas polemisch. IPR sagt – und dieser Meinung muss man nicht folgen – dass alle Rechtsordnungen „gleichwertig“ seien. Damit ist Gleichwertigkeit im weiteren Sinn (i. w. S.) gemeint, was besagt, dass für jede Gesellschaft die ihr eigene Ordnung für sie massgeblich ist, dh. für die Deutschen ist das GG massgeblich, für die Franzosen „les droits constitutionelles“ und für den Schweizer die Bundesverfassung der Eidgenossenschaft. In diesem Lichte muss die „Gleichwertigkeit“ betrachtet werden. Das IPR sagt letztlich nichts über die qualitative Gleichwertigkeit aus. IPR ist übrigens nicht ganz korrekt: Es gibt kein „internationales Privatrecht“. Es regelt nur, wann welche Zivilordnung in welchen Fällen zur Anwendung gelangt, vorbehaltlich der Staat hat es nicht schon selber festgelegt. Pra.

  17. Zu den Normen der Scharia zählen jedoch auch die – unproblematischen – religiösen und privatrechtlichen Vorschriften.
    Die deutschen Gerichte und Behörden müssen sich daher mit den Vorschriften der Scharia des Herkunftslandes auseinander setzen, wenn sie über Voraussetzungen für die Eheschließung, eine Scheidung, über das Sorgerecht für die Kinder oder in Erbrechtsfällen zu entscheiden haben. Die in der Scharia vieler Länder vorgesehene Ungleichbehandlung nach Geschlecht und Religionszugehörigkeit erfordert die Prüfung einer möglichen Grundrechtsverletzung der Betroffenen…

    Eigentlich wäre eine seitenlange Stellungnahme fällig, aber das wäre Perlen vor die Säue geworfen.Daher nur kurz: Derart Widersprüchliches und das in einem „Rechtsgutachten“. Nochmals an die Uni, Jurastudium 1. Semester, aber dann intesivst gelernt. Wurden den Verfassern die Staatsexamen geschenkt????

  18. Das ist ein ErmächtigungsGesetz par Excellence.

    Wehret den Anfängen!

    Vereidigt eure Abgeordneten darauf, daß keine Vorschrift der Scharia jemals in der BRD und in Europa zur Anwendung kommt.

    Denn jetzt greift Artikel 20 GG Absatz 4:

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  19. Ich komm morgen sowieso mit einer gut Bekannten zusammen, die ist Familienrichterin in Stuttgart. Die muss ich mal so nach der Praxis in den Familiengerichten diesbezüglich fragen.

  20. Uebrigens: Dem IPR ist NICHT herauszulesen, dass in einem Land X, in dem die Verfassung X gilt, eine andere Grundrechtsordnung (bspw. Y) gelten kann oder darf. Wer das behauptet, lügt oder verfolgt andere, politische Ziele. Uebrigens, des Hrn. Schachtschneider’s Ausführungen zum Art. 4 GG sind sehr lehrreich. Leider ist die herrschende Meinung die, dass man (fast bald) jedes religiös begründetes Sonderrecht (Privileg) einführt – was letztlich nicht sein kann. Doch gebietet Art. 4 GG, sofern sachliche Gründe gegeben sind, eine UNGLEICHBEHANDLUNG aus sachlichen Gründen. (Wir könnten ja sagen: Wir seien alles Menschen – und Menschen sind vor dem Gesetze gleich; nur: gerade diese oberbegriffliche Definition würde zu kurz greifen. So sehr wir alle „Mensch“ sind, also gleich, so ungleich sind wir voneinander; keiner gleicht ja dem anderen. Somit kann eine Ungleichbehandlung durch Art. 4 GG geboten sein. Nur, und hier liegt die Krux der ganzen Sache: Ungleichbehandlung weckt automatisch das Begehren anderer ebenfalls ungleich behandelt zu werden (sprich: Privilegien gesetzlich zu sichern). Denn: Gleiches ist im Umfang Gleich zu behandeln, wie Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Die Frage ist: Wie weit wollen wir Ungleichbehandlung – bis hin zur Partialisierung und Parallelisierung von Gesellschaftsstrukturen dulden? Zur Zeit herrscht im Sinne des Multikulturalismus – auch in der Rechtssprechung – eine extensive Auslegung der Ungleichbehandlung – was wiederum ein Indiz für die Ratlosigkeit der politischen Führung sein kann. Und die IST ratlos – oder erweckt die Merkel den Eindruck sie verstünde überhaupt noch was im Land passiert? Pra.

  21. #18 Thambi

    Unseren Abgeordneten traue ich nicht über den Weg.

    Das beweist eindeutig der EU-Vertrag von Lissabon. Dort ist nämlich festgehalten, daß praktisch von der EU Gesetze eingeführt werden können, ohne die nationalen Parlamente zuvor bemühen zu müssen.

    Wer sein LegislativRecht so leichtfertig aus der Hand gibt, lässt auch leichtfertig die Scharia zu.

  22. IPR ist übrigens nicht ganz korrekt: Es gibt kein “internationales Privatrecht”. Es regelt nur, wann welche Zivilordnung in welchen Fällen zur Anwendung gelangt, vorbehaltlich der Staat hat es nicht schon selber festgelegt.

    ACK, so verstehe ich das auch:
    – A vs B können auf _Privatrechtlicher_ Basis vereinbaren, was immer sie wollen; entspr wo sie herkommen, was sie glauben, etc.
    – Aber _NIE_ im Strafrecht und
    – _NIE_ etwas , was im GG anders geregelt ist.

  23. @ Jeremias

    Du vermischst die Argumentationen. Du gibts eine „soziologische“ Antwort auf ein juristisches Problem, das darfst du der redlichkeithalber nicht tun – obwohl ich mit dir inhaltlich fast übereinstimme. Es ist wohl etwas anderes, der EU Kompetenzen zu übertragen als eine fremde Rechtsordnung ohne genügende gesetzliche Basis zuzulassen. Ich sage das nur, damit du nicht Gefahr läufst, populistische Antworten zu finden – was dir damit helfen soll deinen politischen Gegner mit GUTEN Argumenten beizukommen. (naja, geb mir mühe *grins*)

    Ich habe mir die Mühe genommen, den EU-Verfassungsvertrag in english und deutsch (teilweise) zu lesen – und glaub mir, das Schriftstück lässt einem die Haare zu Berge stehen. Gewaltentrennung? Pustekuchen! Demokratie? Denkste! Parlament? Gibt’s nicht (im juristischen Sinn)!

  24. @ Jeremias, Nachtrag No. 1

    Abgeordneten darfst du schon (aus systemtheoretischer Sicht) NICHT UND NIEMALS trauen.

    Es sollte mal sich jeder die Frage stellen, warum es Politiker überhaupt gibt, aber da befinden wir uns im Bereich der Philosophie der Macht und, eben, Systemtheorie und und und.

  25. @ Jeremias, Nachtrag No. 3

    Kleiner (aber wichtiger Hinweis): Wie heisst es doch so schön: „vom Volk, für das Volk“

    Wer mal darüber nachdenkt, was das heisst – und dieser kleine Spruch hat es faustdick in sich – dem wird es wie Schuppen von den Augen fallen, worum es eigentlich geht – und was in Deutschland und anderswo abgeht – und was über Jahrhunderte eigentlich Objekt politischer Auseinandersetzungen war, ist und bleiben wird.

  26. #16 Candide (19. Dez 2008 01:13)

    “Die Freiheit Deutschlands, wird am Hindukusch verteidigt.” – Peter Struck

    Wie wäre es, die Freiheit Deutschlands erst einmal in Deutschland zu verteidigen?

    Die Freiheit Deutschlands in Deutschland verteidigen? Da könnten diese Typen ja selbst in die Schußlinie komme.

    Zum Sterben schicken diese feigen Schweine andere in den Hindukusch !

  27. Artikel 20 (4) GG
    „(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“


    Ich fürchte, dass in absehbarer Zeit der _Widerstand_ nur noch als _mechanische_ Argumentation übrig bleibt.
    Leider. 🙁

    Also, auf zu einem WE in die neuen EU-MitgliederStaaten, und mit Argumenten bereichert zurückkommen. 😉

  28. @ Conny008

    Die Idee „die Interessen Deutschlands“ am Hindukusch zu verteidigen, so sehr ich die reale Umsetzung ablehne – prinzipiell ein guter Gedanke – aus Sicht der katholischen Soziallehre.

    Die Idee war doch so: Helfen wir einem anderen Land beim Aufbau, kommen weniger Flüchtlinge zu uns. Das ist der Grund für die Verteidigung deutscher Interessen im Ausland (Sprich Krieg auf fremdem Boden). Bloss – und das ist zu kritisieren: es funktioniert nicht.

    Nichts anderes sind auch Gelder der Entwicklungshilfe: Auch sie verfolgen das hehre Ziel dort einen Staat aufzubauen, wo kaum ein krummer Baum steht. Das ist gut gemeint. Bloss: Gut gemeint ist selten gut und meistens bös.

  29. @ Pro West (#11)

    Kann es sein, daß Sie an einer Kreuzzug-Manie leiden? Der Verweis auf die Westdemokraten ist docht echt grell. Eine solche Anbiederung an die USA und Israel ist derbst kriecherisch. Neben allen positiven Dingen, die die USA Deutschland gebracht haben, ist nicht zu vergessen, daß die USA und auch die anderen Westalliierten sich diverser Kriegsverbrechen an Deutschland schuldig gemacht haben. Bitte schön die Kirche im Dorf stehen lassen! Ansonsten hätte ich neue Verbündete für die Westdemokraten zu nennen: http://www.rasputin.de/CF/

  30. Religion ist in Deutschland Privatsache! Von daher irren die Autoren dieser Stellungnahme, daß es ein Recht auf Moscheebauten oder gar Muezinrufe oder ähnliches gebe. Dies gibt der Artikel 4 definitiv nicht her! Er schützt ausschließlich die private (!!!) Religionsausübung. Sobald die Religionsausübung im öffentlichen Raum stattfindet, betrifft sie auch (zwangsweise) Andersgläubige und damit deren Rechte nach Artikel 4 bzw. ganz profane Dinge wie z.B. Lärmschutz.
    Daß christliche Kirchen in Deuschland Glocken leuten dürfen, leitet sich nicht aus Artikel 4 ab, sondern wird mit der kulturellen Tradition (quasi Observanz, Gewohnheitsrecht) begründet. Es gibt dafür sicherlich an die hundert Urteile. (Siehe auch in diesem Sinne das Kruzifix-Urteil!)

    Es gibt leider gerade unter Juristen die merkwürdigsten Vorstellungen von Artikel 4.

  31. Den Spürnasen Ralf2008 und Ian S. an dieser Stelle schon mal vielen Dank!
    Wir alle sind darauf angewiesen, dass möglichst umfassend die Versuche der Scharia-Einführung aufgedeckt werden. Zu dieser unglaublichen Veröffentlichung des „Wissenschaftlichen Dienstes“ sollten die MdBs, vor allem die direkt gewählten, unbedingt von jedem von uns um eine Stellungnahme gebeten werden.
    Es ist absurd, dass „islamisches Recht“ in irgendeiner noch so „unproblematischen“ Form Rechtskraft erlangt. Dann könnte man genausogut die „christliche“ Religionspraxis zurückliegender Jahrhunderte als gültiges „Recht“ beanspruchen und ausüben.

  32. #19 Stammtischler

    aber das wäre Perlen vor die Säue geworfen

    Wen meinst du damit?

    Eine juristische Stellungnahme dazu fände ich hochinterresant! Gerne seitenlang und auf PI. Das hübe einen Blog auch weit über die üblichen Massenmedien hinaus – so was bringen Journalisten nicht zu Stande…

  33. Nachtrag zu #32 AB:

    Mein Fehler: Die Urteile beziehen sich nicht auf liturgisches Leuten.

    Und tatsächlich ein Stastsrechtler (Muckel) ist der Auffassung, daß selbst der Muezinruf nicht verboten werden kann. Aber dies scheint bisher nur seine Meinung zu sein. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es dazu nicht und im Falle eines Falles dürfte die von mir oben angebrachte Argumentation obsiegen.

  34. Quote aus
    http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dorsten/lokal/dnlo/art914,438095

    Um zu bekunden, „dass wir die Gewalt nicht einfach so hinnehmen wollen“, hat sich die Klasse 5c des Dorstener St. Ursula-Gymnasiums zu einer Schweigeminute am Freitag nach der fünften Unterrichtsstunde (12.45 Uhr) am Platz der Deutschen Einheit (Toom-Markt) entschlossen. Pfarrer Lutterbeck, Pastor Becker und die Bürgermeister von Dorsten und Schermbeck, Lambert Lütkenhorst und Ernst-Christoph Grüter, haben ihre Teilnahme zugesagt.

    Wo war der Imam der Gemeinde??

  35. Mit diesem Beitrag dürfte PI mal wieder einige mehr auf sich aufmerksam machen und die Diskussion anregen….. Immerhin etwas positives …

  36. #34 johannwi

    Mich regt ja auch einiges an der Stellungnahme des Dienstes auf.

    Aber erstens geben die nur wieder, was zur Zeit Stand der Rechtssprechung bzw. vorherrschende Meinung ist.

    Und zweitens ist die Sache nicht ganz so wild, wie sie auf dem ersten Blick aussieht. Das ganze bezieht sich hauptsächlich auf ausländische Staatsbürger, in deren Ländern die Scharia teilweise oder ganz gilt. Deutsche Staatsbürger moslemischen Glaubens können sich in der Regel nicht darauf berufen – abhängig z.B. von einer weiteren Staatsbürgerschaft oder dem Zeitpunkt der Einbürgerung.
    Dergleichen gilt auch für Amerikaner, Russen, Israeli etc. und deren Rechtsnormen. Umgekehrt wird im Ausland auch die deutsche Rechtsordnung teilweise anerkannt, soweit deutsche Staatsbürger betroffen sind.

    Diese Regelungen gehen halt davon aus, daß ein Ausländer nur ein Gast auf Zeit ist und dann in seine Heimat zurückkehrt. Ich weiß: Jetzt lacht halb Deutschland.

    Trotzdem finde ich solche Aussagen, wie z.B. zu den Sozialleistungen bei Polygamie oder dem Muezinruf mehr als bedenklich.

  37. Übrigens: Didi, der PolitischKorrekt, hat jetzt wieder eine etwas unfreundlichen Brief von den Islam-Kindergartenfreunden erhalten, der ihn ziemlich ratlos aussehen läßt. Die Geduld dieses Gutis ist ja eigentlich bemerkenswert. Irgendwann wird wohl auch er bei PI landen….

  38. Ich bin über diese Meldung erschüttert. Es mag zwar nach juristischer Grundlage korrekt sein, diese Art der sozialen Sicherheit zuzulassen, nur ist es auch ein bedeutender Schritt, zur Untergrabung der Grundgesetze in Deutschland.
    Mit dieser Klausel ist es nun möglich auf Präzedenzfallebene nach und nach die Demokratischen Grundregeln/Gesetze auszuhebeln.
    Herzlichen Dank an alle diejenigen, die bisher dachten das sog. „Multikulti“ eine Bereicherung darstellen.

    Desweiteren finde ich, dass dieses (abscheuliche) Video (was Anarchie2011 verlinkte) den Leuten nicht vorenthalten werden sollte, die den Islam immer noch so verblendet, freudig entgegen sehen.
    Das Video sollte auch Grundlehrmaterial an deutschen Schulen sein. Denn Islam bedeutet Sturz der Demokratie, Terror, Mord, Unterdrückung und auf gar keinen Fall „Frieden“.

    Widerstand jetzt, ohne Wenn und Aber. Aufklärung tut Not. Keine Islamisierung in Deutschland bzw. der EU.

  39. Eines sollte unseren Volksverrätern klar sein:

    Ein bisschen Scharia gibt es nicht.

    Kein autochthoner Deutscher braucht mehr einer Obrigkeit, die sie an die islamischen Halsabschneider ausliefern will, gehorchen und folgen.

  40. Der wissenschaftliche Dienst dokumentiert in dieser .pdf Datei eine fundamentale Widersprüchlichkeit. Damit lassen sich ganze Heerscharen an Juristen beschäftigen: Ausgehenden von: Ausgangspunkt des IPR ist der Gedanke der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen. – Soll dann doch wieder z.B. die Gleichstellung der Geschlechter bis hinters Komma gelten.
    Im übrigen halte ich die Vorstellung, dass alle Rechtsordnungen (vom Kannibalenstamm bis zum Vatikanstaat) gleichwertig seien, für moralischen Nihilismus. Praktisch läuft diese ‚Gleichwertigkeit‘ auf das Recht des Stärkeren hinaus, dem dann eine solche Gleichwertigkeit egal ist.

  41. „Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.“

    Nicht lesen können, aber sich als wissenschaftlicher Dienst bezeichnen. Oder hat sich zwischenzeitlich etwas im Grundgesetz geändert? Denn in meinem steht nichts von Religionsfreiheit, sondern Bekenntnisfreiheit. Ist da was geändert worden?

  42. #28 Conny008 (19. Dez 2008 01:52) #16 Candide (19. Dez 2008 01:13)

    “Die Freiheit Deutschlands, wird am Hindukusch verteidigt.” – Peter Struck

    Wie wäre es, die Freiheit Deutschlands erst einmal in Deutschland zu verteidigen?

    Die Freiheit Deutschlands in Deutschland verteidigen? Da könnten diese Typen ja selbst in die Schußlinie komme.

    Zum Sterben schicken diese feigen Schweine andere in den Hindukusch !

    Ist doch nichts Neues! Haben ihre Brüder im Geiste, Hitler und Stalin, doch genauso gemacht. Andere sterben für Führer, Volk und Vaterland, und die vaterlandslosen Gesellen fressen und saufen sich voll, füllen ihre Konten. Erinnert Euch mal an Wlihelm im holländischen Asyl, der ernsthaft wieder Kaiser werden wollte.

  43. #18 Thambi

    Wie du ‚gleichwertig‘ interpretierst, kann schon von den Juristen so verstanden sein. Aber dann ist dieser Begriff nicht im ‚weiteren Sinne‘, sondern in einem eingeschränkten Sinne zu verstehen. Ähnlich wie das Urteil ‚Lebenslänglich‘ nur in den wenigen Fällen notorischer Gemeingefährlichkeit in seiner eigentlichen Bedeutung zur Anwendung kommt.
    In dem Zusammenhang, wäre auch zu fragen, ob hinter der sehr eigenwilligen Verwendung von Wörtern nicht Täuschungsabsicht steckt. Beispielsweise könnte man für Mord als Strafmaß die faktischen 15 Jahre festlegen.

  44. Das kann doch nur ein Jurist so ausgelegt haben.

    In der Religionsfreiheit ist doch alles mit drin. Es hindert ja keinen daran zu beten wie er mag etc. Dafür braucht man keine Scharia

  45. Die Typen werden auch immer frecher, bin gerade vom Dienst heimgefahren(Ubahn, Frankfurt) und da hat mich so ein relativ gepflegt wirkender Araber angestarrt und ich starre zurück, ging bestimmt 2 Minuten so bis er mich dann fragt ob alles klar sei. Ich sag ihm das geht ihn einen Scheißdreck an, worauf er sich beleidigt vorkommt und mir das vorwirft und ich ihm zu erklären versuche, warum es unhöflich ist, Leute anzustarren. Der war zivilisierten Streit gewohnt, also ohne Gewaltandrohung oder Schimpfworte. Ich aber auch, und so haben wir bestimmt 10 Minuten rumgezofft, bis er aussteigen mußte und da kam halt das koranisch-arabische Mütchen hervor, er war aber auch schön sauer und hat mir zugerufen, ich wäre eine Schande für alle Deutschen(jo, weil ich nicht demütig den Blick gesenkt hab..und naja ich hab ihm auch gesagt das er Gast ist, Ausländer und deshalb dankbar sein muß und nicht frech), und WIR SIND DIE BESSEREN..da haben wirs ja ! Also das nur die dummen stumpfen Tagelöhner Koranfans sind ,kann man wirklich nicht behaupten, der Kackschmöker infiltriert die allermeisten.
    Im Koran steht ja auch, das in einem islamisch-dominierten Land die Ungläubigen vom Gehweg auf die Straße treten sollen, wenn ein Moslem daherkommt, und auch ACHTUNG: das es verboten ist, das ein Ungläubiger einem Moslem in die Augen schaut.
    Da haben wirs ja.
    Als ich später ausgestiegen bin, hab ich mir wirklich gewünscht, unsere verräterischen, verlogenen Scheißpolitiker hätten mal solche Ereignisse, nicht nur immer wir steuerzahlenden Nazischweine.

  46. Wir sollten langsam den roten Teppich für Luzifer’s Erscheinen klar machen.
    Wenn die den kleinen Finger sehen, zerreißen die dich in der Luft.
    Die Sharia ist anwendbar? dann wird uns bald der Muhezzinruf den Tag versüßen ……., und unsere Mädels werden bald auch die Burka zu schätzen wissen……. wetten???

  47. Artikel 20 GG Abs. 4

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Mehr ist nicht zu sagen.

    norbert.gehrig@yahoo.de

  48. Formal halte ich diese Aussagen zur Scharia für wenig problematisch. Allerdings passen sie gut ins Gesamtbild und dürften den proislamischen Marktschreiern runtergehen wie Öl. Bei den Autoren des Wissenschaftlichen Dienstes muss man allerdings Naivität gegenüber dem Islam diagnostizieren, aber es dürfte lange her sein, dass Nachrichten aus der realen Welt in den Elfenbeinturm dieser Rechtsgelehrten vordrangen.

  49. Ein für mich bislang ungelöstes Rätsel — wie kann eine Person mit Schador (Ganzkörperpferdedecke) polizeilich kontrolliert werden ?

    Wer knackt mir die Nuß ?

  50. #16 BUNDESPOPEL (19. Dez 2008 07:44) Ein für mich bislang ungelöstes Rätsel — wie kann eine Person mit Schador (Ganzkörperpferdedecke) polizeilich kontrolliert werden ?

    Wer knackt mir die Nuß ?

    Hmmm „Geruchsproben“ ala Staatssicher in der ExDDR?…

  51. total OT
    Unter Spendensammlern
    „Wir sind keine Abzocker“

    Bei Spenden wollen alle immer ganz genau wissen, was mit dem Geld gemacht wird. Anders als bei normalen Supermarktprodukten:

    „Mir haben aber schon Leute, die einen Nestlé-Eistee oder ’ne Müllermilch in der Hand hatten, gesagt, dass sie Spenden zwar gut finden, sie aber Angst haben, dass ihr Geld nicht für den ursprünglichen Zweck verwendet wird. Da frage ich mich wirklich, ob die überhaupt nachdenken“, so Laura (18).

    Immerhin, so ist die 18-Jährige überzeugt, zerstöre Nestlé mit seinen Produkten den afrikanischen Markt, während Müller mit dem eingenommenen Geld sogar die NPD unterstütze. Bei solchen Dingen frage keiner nach. Ist das etwa fair?

    ..meine meinung…wenn das wirklich so stimmen sollte, was die Firma Müller Milch macht, dann weiß man wenigsten… wo das Geld landet, als wenn bei irgend eine unbekannte SpendenOrganisationen, die angeblich für Erdbebenopfer in Indonesien spendet, wo vielleicht 2% ankommt, was aber nicht heissen soll, mit dem Geld werden Lebensmittel oder Kleidungen für die Opfer gekauft.. sonder es werden Koranschulen gebaut oder andere kriminelle Einrichtung…ausserdem schafft Nestle und Müller Milch arbeitsplätze. Sicherlich sind Care oder WWF keine kriminelle Organisationen, von mir kriegen die trotzdem keinen cent geld, weil die Spendensammler Linke sind 🙂

  52. Die Unterwanderung des deutschen Rechtssystems zeigt eindeutig, dass der Laizismus in akuter Gefahr ist. Auch in anderen europäischen Ländern
    mehren sich die Anzeichen, dass die Islamisierung an den Grundfesten der Demokratie rüttelt, wie kürzlich ein aufrüttelnder Bericht auf dem Sender Arte zeigte. Aber unsere Machteliten sind anscheinend drauf und dran, die Demokratie, zugunsten einer archaischen Wüstenreligion wilder Normaden, abzuschaffen.

  53. Wir haben sooooo viele Rechtsverdreher und Religionswissenschaftler, für die es ein Leichtes sein wird dem Islam die Eigenschaften einer Religion abzusprechen.
    Statt dessen drehen und verwinkeln sie jede Möglichkeit dieses Haßpampflet als Religion dartzustellen.
    Islam ist keine Religion, basta, Schluß und Äpfel …., keine Bereicherungen mehr nach Art.4GG, feddich, aus die Maus.

  54. #10 PI-Blogger (19. Dez 2008 06:57)

    GEILE AKTION IN SPANIEN

    Bitte in Zukunft in ganzen Sätzen schreiben!

    Welche geile Aktion in Spanien????

    Oder glaubst Du, wir können alle in Dein Hirn gucken?

  55. Leute begreift es doch endlich: Unseren Politikern blutet das Herz. Sie wollen doch islamisches Recht dem Grundgesetz gleichstellen und die Scharia einführen. Damit stoßen sie die Noch-Mehrheitsbevölkerung vor den Kopf, was diese Herrschaften aber eigentlich nur so weit interessiert, wie sich das auf das Wahlverhalten dieser ständig Belogenen, Betrogenen und Abgezockten auswirkt. Vielen älteren Mitbürgern, die über die Massenmedien angelogen werden und sich nicht im Internet informieren können, und auch wir haben eigentlich keine große Auswahl an wählbaren Parteien.
    Das mit der Firma Müller Milch habe ich auch schon einige Male in meinem E-Mail gehabt und ich frage mich, woher diese Informationen stammen. Belegen konnte mir das bislang aber noch keiner. Und die meisten glaubens halt, weil sie es glauben wollen und der Herr Müller ist eben ein Naziunterstützer.

  56. Die Politiker-Klasse hat offenbar noch immer nicht kapiert,dass der Islam KEINE Religion ist wie alle anderen auch. Dass er nämlich in der Hauptsache faschistische Politik ist, die verbrämt als Religion daherkommt!
    Deshalb dürften auch alle, sich auf die Religionsfreiheit beziehenden Artikel der Verfassung, auf den Islam keine Anwendung finden!

    Wann kapiert die Politik das endlich??????top

  57. Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.

    Bestattungswesen… wann kommt es soweit wie bereits in der Schweiz, wo unter scheinheiligen Gründen tote Christen ausgehoben wurden und frische Erde auf den Friedhof kam, dass diese Islamgläubigen nicht in die von Christen verschmutzten Erde liegen müssen?

    Nein – in meinen Augen ist der Islam keine Religion wie andere. Der Begriff Religion suggeriert nämlich, daß es dabei nur um Friedfertigkeit, Nächstenliebe usw. geht. Nein – schau in den Iran, nach Syrien … und ich sage Dir, was der Islam ist: Ein unbelehrbare, rückwärtsgewandte Bewegung, die einen Allmachtsanspruch hat und auch genau so gelebt wird. Andere werden nicht tolleriert, sie werden verachtet. Nein – ich will nicht mehr, ich will weniger Islam in Deutschland.

  58. Im Sinne des Artikels 4 im GG.

    Wurd doch erst vor kurzem auf Pi gepostet! Der Begriff Religionsfreiheit exestiert nicht, zumindest nicht im Gesetzbuch!

    Naja, und ob man die Polygamie dann tatsächlich ausführen darf, ist mit dem Artikel 4 wohl kaum zu vereinbaren.

  59. #66 BUNDESPOPEL

    Ein für mich bislang ungelöstes Rätsel — wie kann eine Person mit Schador (Ganzkörperpferdedecke) polizeilich kontrolliert werden ?

    Wer knackt mir die Nuß ?

    Ganz einfach:

    MNSE! ( Mobile Nackt-Scan Einheiten )

  60. Vor fast 10 Jahren hat mir ein Indischer Geschäftsfreund genau geschildert was hier passieren wird. Damals habe ich ihm nicht geglaubt.
    Es ist leider alles so eingetroffen wie er es beschrieben hat..
    Bis auf seine Prophezeiung das 2010 die erste Muslimische Partei im Bundestag sitzt. Aber bis dahin ist es noch ein wenig. Mal 2009 abwarten.

  61. Die Einführung der Scharia in den demokratischen Ländern wird vor allem beim Eherecht und Scheidungsrecht in Erwägung bezogen. So könnten wir mal konkret überlegen: Ist das Grundrecht eines Mannes, sich von seiner Frau per SMS scheiden zu lassen? Ist das Grundrecht einer Frau, von ihrer Scheidung informiert zu werden?

    Und wie sieht es aus mit dem Finanz-Recht. Dort ist eigentlich die Scharia ein ausschließendes Recht, indem Geldverleihen auf Zinsen verboten wird. Wie soll man dann das Scharia-Banking neben unserem Banking parallel verstehen?

  62. Hat nicht Deutschland, genau wie Israel, einen Anspruch auf einen eigenen Staat, auf eigene Kultur und Glauben?
    Warum wiederholt die Bundesrepublik Deutschland die Fehler der Weihmacher Republik, mit all den zu erwartenden Problemen?

  63. @ #78 Abu Sheitan

    Was meinst Du denn warum die Scanner bei uns nicht eingeführt werden?
    Weil dann wieder eine bestimmte Gruppe beleidigt gewesen wäre. Was die Deutschen denken interessiert doch die Regierung nicht. Aber auf ihre Schätzchen nimmt sie Rücksicht.

  64. Wie können Scharia und Grundgesetz zusammengehen?

    ganz einfach: indem sich das grundgesetz unter die sharia stellt. haben denn die politiker immer noch nicht kapiert, daß islam UNTERWERFUNG heißt???

  65. Faßt man das was gerade abläuft zusammen, die schleichende Machtübernahme der SED Gangster, die Preisgabe der Souveränität an die EU-Diktatur, das Totschweigen der Folgen der moslemischen Invasion, die systematische Verdummung der Jugend, die Unterdrückung korrekter Information, die Hexenjagd auf rechte Phantome bei gleichzeitiger Hätschelung roter Gangsterhorden, Ausbildung eines Zweiklassenstrafrechts, Einknicken vor der Dreistigkeit der islamischen Ideologen, dann wird klar, das politische System der BRD ist auf dem Marsch in die Gesinnungsdiktatur verbunden mit der Herstellung eines neuen Staatsvolkes.
    Widerstand ist jetzt Pflicht, dieses marode und kriminelle System muß durch eine funktionierende demokratische Ordnung ersetzt werden, die Verantwortlichen für das Desaster müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

  66. #3 Micha

    wir haben noch ein wenig Zeit, um 2009 Wahltag Zahltag werden zu lassen.

    Europa gleicht einer Flotte von Schiffen, deren Kapitäne sie mutwillig leck schlagen ließen, weil sie sich von dem eindringeden Wasser irgendwelche Vorteile versprachen. Jetzt drohen die Schiffe zu sinken.

    Nutzen wir also die letzten Gelegenheiten, die verrückten Kapitäne abzusetzten und neue zu wählen, die bereit sind, die Lecks verstopfen und die eingedrungenen Wassermassen wieder über Bord pumpen zu lassen.

    Wenn die europäischen Wähler nicht sehr bald beginnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, dann wird die Zeit vorüber sein, in der sie überhaupt Entscheidungen treffen können – vielleicht für tausend Jahre, vielleicht für immer!

  67. So weit mir bekannt, gibt es in Deutschland keine als Religion offiziell eingetragene und anerkannte Gemeinschaft namens Islam. Trotz aller verzweifelten Anstrengungen unseres Bundestrojaners Schäuble und Konsorten konnten die selbsternannten Berufsmohammedaner sich bis jetzt nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen.
    Trotzdem werden ihnen unglaubliche Rechte und Zahlungen angetragen und Freiräume bereitgestellt.
    Erstaunlicherweise darf ich allerdings hier meinem Sohn aber nicht den Namen Jesus geben, was in einem anderen europäischen Land ( Spanien ) völlig legal ist und häufig vorkommt. Wo ist da die Religionsfreiheit?
    Aber natürlich darf ich mein Kind Mohammed, Dschingis oder Adolf nennen.
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

  68. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages veröffentlichten vor wenigen Tagen ein Papier zur Anwendung der Scharia. Darin heißt es, in Deutschland könnten wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen die Vorschriften der Scharia zur Anwendung kommen, deren Anwendung in Deutschland bereits üblich geworden ist – wie Ehrenmorde etc.

    Heißt das, Neonazis dürfen ab sofort ganz offiziell die Rechtsordnung des Dritten Reichs anwenden oder gilt das nur für Islamfaschisten?

  69. Boah, ich könnte erbrechen -dpa Meldung-

    Zuwanderung für Fachkräfte wird erleichtert
    Berlin – Deutschland will mehr ausländische Fachkräfte ins Land holen. Der Bundesrat stimmte endgültig einem Gesetz zu, das die bisher hohen Hürden für eine Beschäftigung in Deutschland senkt. Im vorausgegangenen Vermittlungsverfahren konnte sich der Bundesrat nur teilweise durchsetzen. Existenzgründer dürfen sich jetzt in Deutschland bereits niederlassen, wenn sie 250 000 Euro investieren. Die ursprünglich im Gesetz vorgesehene Grenze von 500 000 Euro wurde halbiert.

  70. #73 topcruiser

    Die Politiker-Klasse hat offenbar noch immer nicht kapiert, dass der Islam KEINE Religion ist wie alle anderen auch. Dass er nämlich in der Hauptsache faschistische Politik ist, die verbrämt als Religion daherkommt!

    Schade, daß die Nazis ihre Ideologie nicht ebenfalls religiös verbrämt haben, denn dann hätte man nach 1945 darauf wohl adäquat reagiert und das Prinzip der Religionsfreiheit soweit modifiziert, daß man heute den Islam problemlos verbieten könnte.

    Was den Islam heute vor einem Verbot (vergleichbar dem des Nationalsozialismus) schützt, ist ja nur die mit ihm verbundene religiösen Metaphysik. Ein rein weltlicher Verein, dessen Statuten beispielsweise vorsehen, daß jeder, der aus ihm austritt, getötet werden muß, hätte wohl keine Chance in Deutschland oder sonst irgendwo in Europa zugelassen zu werden.

    Somit reduziert sich der wesentliche Unterschied zwischen Islam und Nationalsozialismus darauf, daß die eine Ideologie Allah enthält, während die andere auf Wotan verzichtet hat.

    Daß eine für die europäische Zivilisation so gefährliche Ideologie geduldet werden muß, nur weil sie (wissenschaftlich natürlich völlig unhaltbare) religiöse Phantasien enthält, ist für mich nicht nachvollziehbar.

  71. Christen, Juden, und anti-linke Atheisten müssen sich formieren und zu 100% nach amerikanischen Vorbild Bürgerwehren gründen, wir sind im Krieg, also greift zu den Waffen und schützt das Vaterland

    Und wo kriege ich eine her? Beim Murat im Kültürverein für 500 EUR?

  72. Da kann man nur fassungslos sein über den Unsinn, den unsere Volksvertreter da anrichten. Ich bin schon auf die ersten Fälle gespannt, die eine Vereinbarkeit von Grundgesetz und Scharia aufzeigen sollen.
    Man kann sich nur voller Entsetzen an den Kopf greifen, wenn im 21. eine Rechtsordnung, die sich auf eine Offenbarung beruft, von gebildeten Menschen überhaupt noch zur Kenntnis genommen wird.
    @ Argutus rerum existimator
    Vollkommen richtige Argumentation

  73. Da der Koran eine der Hauptquellen des islamischen Rechtssystems/Scharia ist,ist diese Arbeitshilfe für die geistige Auseinandersetzung mit dem Islam immer wieder zu empfehlen:
    „Bedrohte Freiheit“
    Der Koran in Spannung zu den Grund- und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland sowie zu internationalen Rechtsnormen und Verträgen:

    http://buergerbewegungen.de/bedrohtefreiheit.pdf

  74. Was mich wirklich ankotzt, ist die doppelmoral dieser feinen Gesellschaft.
    Für Andere (meistens Mädels) wird die Sharia angewendet; sie wurde von einem fremden Mann angeschaut = Steinigen oder Kopf abschneiden.
    Der Täter verlangt aber Gnade nach unseren Rechtsnormen.

  75. #39 Argutus rerum existimator

    Leider konnten die Pläne der Naziführung, eine neue Religion zu etablieren, nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden. Die Kräfte der Finsternis ( also die böse jüdisch-bolschewistische Weltverschwörung) gewannen wieder die Oberhand und trieben das von der Vorsehung auserwählte Volk ( Rasse )und ihren Propheten ( Führer ) in den Untergang.
    Es liegt also jetzt an uns, die einzig wahre Religion und ihren Propheten wieder zu entdecken und der Welt klar zu machen, dass Hitler von Gott gesandt war, um Frieden zu bringen und leider nur falsch verstanden, seine Lehre mißbraucht und verfälscht wurde.
    (Ironie off.)
    Gravierender Nachteil der Nazi-Rassen-Ideologie ist natürlich :

    Arier werden ist sehr schwer,
    Muslim dagegen nimmermehr.

    Jeder Depp schafft es, die magischen Worte nachzuplappern, die aus einem Schwerverbrecher, gescheiterten Popstar oder orientierungslosen Jugendlichen einen neuen Herrenmenschen machen.

  76. Der Dorstener Imam Yunus Tosun wird im Dezember seinen vierjährigen „Auslandsaufenthalt“ in Dorsten beenden und dann deutsche Eindrücke in seine türkische Heimat bringen. Er sagt, hier habe er die schönste Zeit seines Lebens verbracht.
    http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/lokal/dnlo/art914,374449

    Gehört zu seinen schönsten Eindrücken auch der von einem Türken begangene Mord in der Fußgängerzone von Dorsten?
    Gibt es eine öffentliche Distanzierung des Imams oder Hinweise dafür, dass er die Tat verurteilt?

  77. @ Anarchie2011 #50

    Der Film hat mir für heute den Rest gegeben. Ich hab ihn mir zwar nur ganz im Anfangan gesehen und nach dem ich begriffen habe, was geschieht, abgeschaltet, trotzdem….

    Woher kommen nur solche Filme und was sind das für Bestien, die so etwas tun und auch noch Kinder dazu anleiten.

    Ich rate dringend, sich den Film nicht anzusehen!

  78. Merkwürdig, mein Mail ist nicht angekommen. Deshalb noch einmal:
    @Anarchie2011 # 50

    Der Film hat mich für heute fertig gemacht. Ich hab ihn mir zwar nur so lange angesehen, bis ich geschnallt habe, was da geschieht, aber das war schon zu viel.

    Wer macht solche Filme? Wer sind diese Bestien, die so etwas tun und sogar Kinder zu solchen Greueltaten anleiten?

    Ich kann nur davon abraten, sich den Film anzusehen!

  79. Dass die zweitfrauen als ehefrauen anerkannt sind, haben unsere verbrecherischen staatsjuristen festgelegt:

    Gericht: Aufenthaltsbefugnis muss erteilt werden
    Zweitehefrau eines Irakers darf bleiben

    http://rhein-zeitung.de/a/rlp/r/zweitfrau.html vom 29. März 2004

    Koblenz – Die Zweitehefrau eines als Flüchtling anerkannten Irakers darf in Deutschland bleiben. Diese Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz am Montag in Koblenz bekannt. Die Frau, die mit ihrem Mann und dessen erster Frau in Ludwigshafen lebt, kann demnach eine Aufenthaltsbefugnis verlangen.

    Sie könne sich dabei zwar nicht auf das so genannte Ehegattenprivileg berufen, da dieses nach den „hiesigen kulturellen Wertvorstellungen“ nur für einen Ehepartner gelte, entschied das Gericht. Es sei aber „unzumutbar“, sie aus der Lebensgemeinschaft herauszulösen, während die beiden anderen in Deutschland bleiben dürften.

    Und wovon lebt man nun in einem deutschen harem…?
    Jedenfalls nicht von luft und liebe – und erst recht nicht von arbeit.

    Aber keinesfalls
    Theo Retisch,
    sondern ganz praktisch meldet http://info.kopp-verlag.de/news/in-italien-leben-bis-zu-20000-moslems-in-der-islamischen-vielehe.html am 04.04.2008

    Wie überall in Europa ist auch in Italien die Vielehe (Polygamie) offiziell verboten. Nun berichtet die italienische Zeitung »La Repubblica« darüber, dass 15.000 bis 20.000 Moslems in Italien in Vielehe leben. Und die Zahl steige.
    Nach Angaben von La Repubblica erhalten in Polygamie lebende Moslem-Frauen in Belgien, Deutschland und in Großbritannien staatliche Sonderzuwendungen, die es in Italien allerdings nicht gebe.

    Zitat

  80. ..in Deutschland könnten wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen die Vorschriften der Scharia zur Anwendung kommen,..

    Ok. Maya-Priester dürfen dann auf ihren Menschenopfern bestehen, so daß die gewinnende Feßballmannschaft sich voller stolz dem Quezkachkottl auf der Pyramide opfern darf, die Satanisten dürfen dann offiziell Jungfrauen wegfangen und aufschlitzen… ja was gibts denn sonst noch so?

    Diese gottverdammten Paragrafenreiter!
    Verflucht sollen die sein, bis an ihr Lebensende!
    Die wenden unsere Gesetze, die zum Funktionieren unseres Gemeinwesens da sind, durch Gleichstellung mit barbarischen Hinterlassenschaften gegen uns an!

    Wie kann ein mittelalterlicher Räuberkodex der Rechtsprechung eines demokratischen Staates gleichgestellt werden?!

    An den Pranger, mit diesem Gesocks!
    Sollen sie ihre Rechtsgleichstellung am eigenen Leib ausleben!

  81. Im Übrigen entsprechen diese Ausführungen zufällig GENAU dem, was sich die Moslembrüder auf die Fahnen geschrieben haben.

    Würde mich nicht wundern, wenn nicht mindestens einer derer Gefolgsleute da mitgemischt hat.

  82. #99 liliput2

    Ich kann nur davon abraten, sich den Film anzusehen!

    Ich hingegen rate dazu, diesen Film schon anzusehen, und zwar in ganzer Länge. Auch sollte man ihn andern Personen nahebringen, damit die Assoziationen, die das Wort „Islam“ bei den Menschen auslöst, schrittweise etwas realistischer werden.

    Momentan läuft bei vielen noch folgende Assoziatonskette: Religion ist etwas Gutes – der Islam ist eine Religion – der Islam ist etwas Gutes. Diese fatalen Fehleinschätzungen zu revidieren kann ein solcher Film durchaus hilfreich sein.

  83. @Bundespopel
    Ein für mich bislang ungelöstes Rätsel — wie kann eine Person mit Schador (Ganzkörperpferdedecke) polizeilich kontrolliert werden ?

    Wer knackt mir die Nuß ?

    Na, was ist denn mit dir heute los? Keine Ideen?
    Tip: Wie kontrolliert man den Inhalt eines Stoffbeutels? 😉

  84. #4 Argutus…

    Ich ahne, was da kommt und schaue ihn mir nicht an. Habe schon ähnliches gesehen.
    Ich muß mir wegen diesen Bestien nicht noch den Tag versauen.
    Natürlich haben solchen Filme Berechtigung. Aber nur bei den Leuten, die dem „Islam=Frieden“ auf den Leim gegangen sind.

    Die „Gräueltaten“ der Russen seinerzeit in Afghanistan sind in dem Kontext nur allzu verständlich. Ich würde das Pack dann auch ohne Unterschied mit Napalm und Vakuumbomben eindecken. Die sind erst „friedliebend“, wenn sie mausetot sind.
    Desgl. jetzt auch, was die Amis dort machen.

    Wäre mal gut, sowas in einer Takiya-Talkshow mit vielen Kopftuchtanten und Alboga &Co. unerwartet einzuspielen.
    Die Reaktionen wären aufschlußreich.

  85. Ich sehe da aber ein massives Diskrimierungsproblem. Leider kann ich als Frau im Islam auch nur einen Mann haben! Ich kann also weder hier in Deutschland, noch anderswo Polygamie betreiben. Oder kennt jemand ein Möglichkeit für Frauen, im Ausland eine „wirksame Mehrehe“ zu schließen? Das wäre doch wichtig zu wissen.

  86. „Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.“

    Schafft doch endlich diesen Drecksparagraphen ab, der unsere gesamte Zivilisation zerstört!

    Die Gesetzgebung eines totalitären Gesellschaftssystems, dass den Menschen mitunter den größten Quatsch vorschreibt, darf doch nicht auf eine solche Weise geschützt werden – mehr Irrsinn geht nicht!

    Das Szenario wird auf einen Staat im Staat hinauslaufen. Also auf eine gewalttätige, antiwestliche Gegengesellschaft, die durch Sozialabgaben finanziert wird und die mit Krieg droht, wenn kein Geld mehr fließt usw. usw.

    Mit einem Wort: Islamisierung!

  87. #50 Anarchie2011:

    Dieses Video sollte mal genau so in den Nachrichten gezeigt werden. Dann wachen sicher ein paar Leute wieder auf!
    Am besten man zitiert dazu dan auch gleich die diesen Taten zugrundeliegenden Koran-Verse…

  88. #19 Candide (19. Dez 2008 01:13)

    “Die Freiheit Deutschlands, wird am Hindukusch verteidigt.” – Peter Struck

    Wird leider immer wieder falsch zitiert.
    Er wollte sagen:
    „Die Freiheit Deutschlands wird durch Kuschen verteidigt.“

  89. Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.”

    Hier wurde schon mal drauf hingewiesen:
    Artikel 4

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    In Art. 4 GG steht nirgendwo etwas von Religionsfreiheit.
    Da man annehmen darf, daß die Verfasser der Studie als Juristen in der Wortklauberei bewandert sind, gehe ich von bewußter Täuschung mit dem Ziel der Vorteilsnahme aus.
    Ja, so sind sie, die Muslemanen!

  90. Die herrschenden Politkommissare erkennen die Gewaltbereitschaft vieler Moslems. Um Aufstände und viele Tote zu verhindern, betreiben sie, wie Chamberlain 1938, Appeasement-Politik. Und sie wird auch genauso erfolgreich sein wie damals.
    „Aus Feinden können auch sehr gefährliche Freunde werden.“

  91. Weil es hier schon mal erwähnt wurde, meine Meinung zur Person Dietmar Näher.

    Auf diesen Opportunisten würde ich gar nichts geben. Es ist nicht ein innerer Trieb, den Islam zu verteidigen. Da steht etwas ganz anderes dahinter.
    Ich bin mir sicher, daß der Herr Näher mit diesem Vollzeitjob sich seine wirtschaftliche Existenz sichert. Oder zumindest für die Zukunft vorbaut.
    Angesichts der zahllosen islamphilen Fördermaßnahmen der EU, dürfte seine verdienstvolle Arbeit gegen Islamophobie mit Sicherheit ein gutes Bild auf einem diesbezüglichen Förderantrag abgeben.
    Von diversen ölgespeisten Geldgebern „Bar auf Tatze“ will ich erst gar nicht reden.

    Deswegen auch sein rasches Einknicken vor der Drohung der Extramuselkindergartenmöchtehaber:
    „Sie müssen auch bereit sein mit den negativen Begleiterscheinungen einer solch unverantwortlichen Handlungsweise zu leben“
    =Wir verpetzen dich beim Chef! Bäh!

    Ja, nichts ist schlimmer für einen Judas, als wenn die Silberlinge ausfallen.

  92. Alles klar, die Scharia wird also anerkannt. Da Frage ich mich, wird die BRD-Elite in Zukunft noch deutsche Männer finden, die diesen Scharia-Staat verteidigen? Wer will denn für sowas sterben oder sich zum Krüppel bomben lassen irgendwo auf der Welt?

  93. Der Artikel zur Religionsfreiheit im Grundgesetz ist nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz für Religiöse.
    Unser feiges Politikerpack sieht tatenlos zu, wie dieser Artikel ständig benutzt wird um gegen Grundrechte zu verstoßen, statt diesen gefährlichen Artikel endgültig zu beseitigen oder zumindest zu entschärfen.

  94. #117 Laurel

    Der Artikel zur Religionsfreiheit im Grundgesetz ist nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz für Religiöse.

    Ich plädiere dafür, den Begriff der Religionsfreiheit ersatzlos aus der Rechtsordnung zu entfernen. Glauben kann ohnedies jeder, was er mag, das kann ihm keiner nehmen und das braucht deshalb auch gesetzlich nicht geschützt zu werden.

    Öffentliche Handlungen hingegen sollten völlig unabhängig davon, ob sie etwas mit Religion zu tun haben oder nicht, erlaubt oder verboten sein. Das darf in einer ziviliserten Gesellschaft überhaupt kein Kriterium darstellen.

  95. „Zu den Normen der Scharia zählen jedoch auch die – unproblematischen – religiösen und privatrechtlichen Vorschriften“,heißt es im Text des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Wenn man aber aus der Scharia, dem „religiös begründeten, auf Offenbarung zurückgeführten Recht des Islams“ einzelne Elemente isoliert, und sie damit GG-kompatibel macht, dann können diese, nach Wegfall der religiösen Prämisse, nicht mehr als „Scharia“ bezeichnet werden! Oder?

  96. Hat irgendjemand gedacht, man könne Moslems in Massen importieren und dann bleibt alles, wie es ist, weil man sie einfach umerzieht?

    Hat irgendjemand gedacht, dass diejenigen, die diese Masseneinwanderung veranlasst haben, das dachten?

    Hat irgendjemand gedacht, man können die deutsche oder die europäische Kultur, mit Türken, Arabern oder Afrikanern weiterführen, wenn man diesen nur einen moderaten Islam den Rachen runterschiebt?

    Ich glaube nicht, dass irgendjemand außer Moslems an einer Islamisierung interessiert ist. Sie sind an Zerstörung der abendländischen Kultur und des Christentums interessiert, an Zerstörung des europäischen Nationalgefühls (später wohl auch das anderer und wohl auch des fundamentalistischen Islams), der herkömmlichen Familie und unserer verinnerlichten Moral, und wahrscheinlich auch an der Zerstörung unserer angeborenen Intelligenz und Kreativität durch Downbreeding.

    Die islamische Einwanderung ist ein Mittel zu diesem Zweck.

    Befasst euch – wenn ihr Zeit findet – bitte mit dem Begriff NWO.

  97. Ich bin jetzt richtig fix und fertig!

    Es darf in einem demokratischen Land einfach nicht zweierlei Recht geben! Wie soll denn entschieden werden, wenn in irgendeinem Scharia-Fall Deutsche (in welcher Form auch immer) beteiligt sind?? Und dieser Islam-Prof Rohde aus Erlangen hat noch vor nicht allzu langer Zeit großkotzig in der NZ getönt, dass die Scharia auf absehbare Zeit nicht in Deutschland eingeführt wird.

    Ich möchte nur noch kübeln.

  98. Was hier stattfindet, liebe Leute ist eine genau geplante Aktion um in Europa einen Bürger- und Vernichtungskrieg auszulösen, der sich gewaschen hat.
    Im Wissen, daß der unfassbare Mangel an Gerechtigkeit im Menschen einen Drang zur Selbstjustiz auslöst, wird hier ein Baustein nach dem anderen hinzugefügt, um Europa brennen zu lassen.
    Nun, es wird nichtmehr lange dauern und das Gemetztel wird losgehen, weil einige Leute hinter den Kulissen wollen, das es losgeht.
    Denn nur in den Ruinen eines vollkommenen Chaos und Leid kann die neue Weltordnung erstehen und dem Antichristen seinen Weg bereiten.

  99. Ich denke nicht, dass die Anwendbarkeit des Artikel 4 im Grundgesetz (Religionsfreiheit) auf die Polit-Religion Islam nicht gegeben ist, die auf einer eigenen Staats- und Rechtsordnung beruht, ihrerseits die freie Ausübung anderer Religionen ablehnt und darauf abzielt, die Rechtsordnung, der sie hierzulande ihre freie Ausübung verdankt, abzuschaffen.

    Dazu der renommierte Staatsrechtler Prof. Schachtschneider:

    • Die Dogmatik der Religionsfreiheit hat sich bei uns anhand der christlichen Bekenntnisse entwickelt. Bei ihrer evtl. Anwendbarkeit auf den Islam wird völliges Neuland betreten.

    • Der Begriff der Religionsfreiheit, wie er in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert wurde, ist recht eng gefasst. Er betrifft insbesondere das Recht zum Religionswechsel und den Schutz der kultischen Handlungen. Demgegenüber wird vom Diaspora-Islam als Nutznießer dieses ihm selber wesensfremden Freiheitsrechtes damit sehr viel mehr verbunden als den Schutz der Riten, nämlich eine umfassende Lebensordnung.

    • Der Staat muss noch lange nicht alles zugestehen, was eine fremde Religion unter Berufung auf Art. 4 GG einfordert. Geschützt ist n u r das Kultische. Der von den Islamverbänden verfolgte Ansatz, über dieses Grundrecht die ganzen politischen Verhältnisse ändern zu wollen, ist aus Art. 4 nicht ableitbar.

    • Das Grundgesetz (Art. 140) hat den Gesetzesvorbehalt der Weimarer Reichsverfassung übernommen (Art. 136), wonach die staatsbürgerlichen Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden.

    Also, die Instrumentarien sind da, es fehlt nur am Willen der Regierenden, diese auch entsprechend einzusetzen.

  100. Auch Hitler hatte seine Schar an opportunistischen Beamtenschergen …….

    …….uns bleibt vorerst uns die Namen der Opportunisten zu merken und zudem die Hoffnung, dass deren Kinder so informiert sind, dass solche „Väter“ ihr Weltbild zusammengebrochen bekommen !

    An solche: Die Welt ist nicht dazu geschaffen, dass Aufrichtige bestohlen werden.

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