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Initiative gegen Bau von Minaretten ist zulässig

[1]Der Schweizer Nationalrat hat nach heftigen Diskussionen gestern [2] entschieden, dass die Minarett-Initiative [3] zulässig ist und damit fast sicher zur Abstimmung kommt [4]. Zwar hält der Rat das Vorhaben für keine gute Idee – die Abstimmung könnte zu einem generellen Volksentscheid über den Islam werden – sieht aber keinen zwingenden Grund, das Volk nicht über die Vorlage entscheiden zu lassen, weil kein „zwingendes Völkerrecht“ verletzt werde.

Die Minarett-Initiative kommt wohl vors Volk. Als erste Kammer hat der Nationalrat das Volksbegehren aus dem Umfeld der SVP für zulässig erklärt. Zwar verstößt die Initiative auch für FDP, BDP und CVP gegen die völkerrechtlichen Garantien der Religionsfreiheit und der Rechtsgleichheit. Zwingendes Völkerrecht werde aber nicht verletzt, weshalb die Initiative nach Ansicht der Ratsmehrheit gültig ist.

Andreas Gross (SP/ZH) versuchte vergeblich, das Parlament für einen Praxiswechsel in dieser Frage zu gewinnen. Sein Vorschlag, den Begriff des zwingenden Völkerrechts neu zu definieren und auf Garantien wie die Religionsfreiheit auszuweiten, fand nur im links-grünen Lager Zustimmung. Für Gross wird damit eine Initiative zur Abstimmung gebracht, die faktisch gar nicht umgesetzt werden kann. Grund: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde ein Bauverbot für Minarette nicht akzeptieren.

Nach dieser Entscheidung wird jetzt ein hitziger Abstimmungskampf erwartet, in dem die Gegner versuchen werden, Kirchtürme mit Minaretten auf die selbe Stufe zu stellen und damit in der christlich geprägten Schweiz ein Minarettbauverbot zu verhindern. Doch genau diese Gleichsetzung, oft vorgenommen von kirchenkritischen bis kirchenfeindlichen Linken, kann auch genau die gegenteilige Wirkung haben, dass die Bürger sich dagegen wehren werden, ihre Kirchtürme mit islamischen Minaretten vergleichen zu lassen. Unsicher ist, wie sich die Drohungen der Muslime gegen die Schweiz im Fall einer Annahme der Initiative auf das Abstimmungsverhalten auswirken werden.

Die Gegner dürften darum bemüht sein, die Debatte auf den eigentlichen Gegenstand der Initiative zu beschränken: das Bauverbot für Minarette. Die Initianten bezeichnen die Türme als Symbol eines militanten Islams. Die Gegner stellen das Minarett dagegen auf dieselbe Stufe wie eine Kirche. Ein Verbot hätte deshalb kontraproduktive Wirkung. Moslems würden diskriminiert, an den Rand gedrängt und damit radikalisiert.

Da die politischen Gegner anscheinend nicht damit gerechnet haben, dass die Vorlage überhaupt für zulässig erklärt wird, fehlt ihnen jetzt für den Abstimmungskampf das Geld.

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NRW verbietet Polizei Täterherkunft zu benennen

geschrieben von PI am in Altparteien,Deutschenfeindlichkeit,Dhimmitude,Islam ist Frieden™,Migrantengewalt,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

Wolf Rüttgers [5]Um die Probleme der Neuzeit mit Zahlen untermauern zu können, erfasst die Polizei in Berlin seit dem 1. Oktober 2008 bei Straftätern auch den Migrationshintergrund [6]. In Nordrhein-Westfalen geht man den genau entgegengesetzten Weg: Auf Anweisung von Innenminister Ingo Wolf (FDP, Foto) vom 15. Dezember 2008, die bislang medial weitestgehend ignoriert wurde, wird den Polizeibeamten an Rhein und Ruhr seit Anfang des Jahres untersagt, das Phänomen Migrantengewalt überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

Im Ministerialblatt des Landes NRW [7] heißt es im Wortlaut:

Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen

RdErl. d. Innenministeriums v. 15.12.2008

Die Innenministerkonferenz hat sich mit Regelungen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Verwendung diskriminierender Minderheitenbezeichnungen durch Polizeibehörden befasst. Für die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen erlasse ich folgende Leitlinien:

1. Grundgesetz, Landesverfassung und Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verbieten es, Menschen u.a. aufgrund ihrer Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft oder ihres Glaubens zu benachteiligen. Zudem verbietet das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.

2. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen richtet ihr Handeln und Auftreten entsprechend eines angemessenen Minderheitenschutzes aus. Unbeschadet ihrer rechtlichen Verpflichtung zur authentischen Dokumentation von Angaben Dritter bei Anzeigen, Vernehmungen oder Berichten verwendet die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen keine Stigmatisierungen, Kategorisierungen oder pauschalen Bezeichnungen für Menschen oder dafür gewählte Ersatzbezeichnungen.

3. Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachlichen Bezuges zwingend erforderlich ist.

4. Form und Inhalt des polizeilichen Sprachgebrauchs im Innen- und Außenverhältnis sind so zu halten, dass sie nicht diskriminieren oder Vorurteile schüren.

5. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen vermeidet beim internen sowie externen Gebrauch jede Begrifflichkeit, die von Dritten zur Abwertung von Menschen missbraucht bzw. umfunktioniert oder in deren Sinne interpretiert werden kann.

6. Medienauskünfte enthalten nur dann Hinweise auf eine Beteiligung nationaler Minderheiten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder ein Fahndungsinteresse dazu besteht.

So einfach ist das. Schon gibt es keine Migrantengewalt mehr. Die Frage drängt sich auf, was mit Zeugen- bzw. Opferaussagen zukünftig zu geschehen hat. Werden diese auch bereinigt, um „nationale Minderheiten“ vor „Vorurteilen“ zu schützen?

» ingo.wolf@landtag.nrw.de [8]
» juergen.ruettgers@landtag.nrw.de [9]

(Spürnase: TG)

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Keine Trauungen ohne Aufenthaltsgenehmigung

geschrieben von PI am in Justiz,Multikulti,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

[10]In der Schweiz werden jährlich zwischen 500 und 1000 Ehen nicht aus Liebe geschlossen, sondern nur, um die Bestimmungen des Ausländerrechts zu umgehen. Diesem Ehe-Trick sol jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Trotz massivem Protest der Linken, beschloss der Nationalrat in Bern, dass künftig ausländische Brautpaare vor der Ehe ihren rechtmäßigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen [11].

Solchen Heiraten „bis dass der Schweizer Pass euch scheidet“, wie Roberto Schmidt (CVP/VS) es ausdrückte, will der Nationalrat nun einen Riegel schieben. Die Vorlage sieht vor, dass die Ehe nur noch geschlossen werden kann, wenn Heiratswillige zuvor ihren rechtmäßigen Aufenthalt in der Schweiz belegt haben.

Zudem sollen die Zivilstandsämter die Ausländerbehörden informieren müssen, wenn sich Heiratswillige illegal im Land aufhalten. Dazu erhalten die Zivilstandsbehörden erweiterten Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem, insbesondere auf Daten über die Aufenthaltsregelung und über Wegweisungsentscheide.

Dieselben Bestimmungen sollen für die eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare gelten.

Der Widerstand der Linken gegen die neuen Regelungen, die Vorlage sei unmenschlich und würde Ausländische Brautpaare unter den „Generalverdacht des Missbrauchs“ stellen, blieb erfolglos.

(Spürnase: Peter G.)

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Peitsche für „unmoralische“ 75-Jährige

geschrieben von PI am in Islam,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

Eine alte Frau ist in Saudi-Arabien, der Wiege der Friedensreligion, zu 40 Peitschenhieben und 24 Monaten Haft wegen „unmoralischen Verhaltens“ verurteilt worden. Ihre Unmoral bestand darin, dass sie sich von einem entfernten männlichen Verwandten abends ein Brot hatte bringen lassen. Er wurde ebenfalls zu 40 Peitschenhieben verurteilt, sein Begleiter sogar zu 60. (Quelle [12])

» 75-jährige Frau: Rufmord wegen Brotkauf [13]

(Spürnasen; Charles K., Florian G. und David H.)

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