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Bauerlaubnis für größte Zürcher Moschee

[1]Der Gemeinderat in Volketswil (Zürich) hat dem Bauprojekt der Stiftung „Islamisches Zentrum Volketswil“, die größte Moschee im Kanton [2] zu errichten, zugestimmt. Geplant ist ein geräumiges Zentrum mit einen großen Gebetsraum als zentrales Element. Hinzu kommen Unterrichtsräume, eine Küche, eine Hausmeisterwohnung und 77 oberirdische Parkplätze. Um die Bewilligung zu erhalten, hat der Moscheebauverein bei der Planung auf Minarett und orientalische Fassadengestaltung verzichtet. Ob das in der Umsetzung des Projekts so bleibt, wird sich zeigen.

Im offiziellen Stiftungszweck [3] steht:

Die Stiftung bezweckt den Bau, den Betrieb und den Unterhalt eines islamischen Kulturzentrums mit Gebetsraum zur kulturellen und religiösen Begegnung, der Unterstützung der Muslimen bei der Ausübung der islamischen Religion sowie der Förderung der Integration und des kulturellen Austausches und Dialoges mit Nichtmuslimen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Kanton Zürich tätig. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.

Gemäß Aussagen des Volketswiler Gemeindeschreibers Beat Grob kann innerhalb der nächsten 30 Tage (bis 15. Mai) noch Einspruch [4] gegen die erteilte Baubewilligung erhoben werden.

» Kontakt zum Volketswiler Gemeinderat: gemeinderat@volketswil.ch [5]

(Spürnase: Ina)

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Kölner Zustände in Kabul

geschrieben von PI am in Afghanistan,Islam ist Frieden™,Meinungsfreiheit,Menschenrechte,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

IRAN STONING [6]Nach Medienberichten herrschten dieser Tage in Kabul Zustände, wie man sie bisher nur aus Köln kannte. Einige hundert offenbar islamophobe Frauen demonstrierten gegen das neue Vergewaltigungsgesetz und wurden von tausenden Gegendemonstranten behindert, beschimpft und mit Steinen beworfen.

Kölner Zustände? Nicht ganz. In Kabul versuchte die Polizei, die Minderheit zu schützen, die Veranstaltung wurde nicht wegen der gewalttätigen Randalierer der Gegenseite verboten oder in die Wüste verlegt. Auch der Bürgermeister beteiligte sich nicht an der Menschenjagd. Dennoch sollten die Afghanen aufpassen, dass sie nicht auf Kölner Niveau absinken.

Der SPIEGEL berichtet [7]:

Sie wollten für ihre Rechte kämpfen – und wurden gewaltsam zurückgedrängt: Hunderte Frauen haben in Kabul gegen das umstrittene afghanische Ehegesetz demonstriert. Mehrere Tausend Gegner gingen auf die Frauen los, einige Zuschauer schleuderten Steine.

Bei einer Demonstration gegen das neue Ehegesetz in Afghanistan sind etwa 300 Frauen am Mittwoch in Kabul mit Steinen beworfen worden. Die Demonstrantinnen wurden laut Nachrichtenagentur AP von „mehreren tausend“ männlichen und weiblichen Gegendemonstranten massiv bedrängt.

Als die Polizei versuchte, die Gruppen voneinander zu trennen, hoben einige der Männer Steine auf und schleuderten sie auf die zumeist jungen Frauen. In Sprechchören riefen sie: „Tod den Sklaven der Christen“. Polizistinnen bildeten eine Kette, um die Demonstrantinnen zu schützen.

„Du bist ein Hund! Du bist keine Frau!“, schrie Augenzeugen zufolge ein Mann einer verschleierten jungen Demonstrantin ins Gesicht, die ein Plakat mit der Aufschrift „Wir wollen keine Taliban-Gesetze“ trug.

Die Demonstration richtete sich gegen ein neues Gesetz der Regierung Karsai, das Ehemännern das Recht gibt, ihre Ehefrauen alle vier Tage zu vergewaltigen. (PI berichtete [8]).

(Vielen Dank allen Spürnasen!)

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NRW-CDU simuliert Härte gegenüber Moslems

geschrieben von PI am in Altparteien,Deutschland,Islam | Kommentare sind deaktiviert

Dhimmi Michael Solf [9]Die Angst vor der Wählerquittung für die eigene windelweiche Linkspolitik in Sachen moslemischer Zuwanderung scheint umzugehen bei der NRW-CDU. Um dem Bürger Konsequenz zu suggerieren, stellte der CDU-Migrationsbeauftragte Michael Solf [10] (Foto) jetzt ein Zehn Punkte-Programm [11] vor, dessen Formulierungen bereits erkennen lassen, dass nichts als heiße Luft dabei herauskommen wird.

Die CDU-Landtagsfraktion nimmt es nicht hin, dass – in den letzten Jahren häufiger – Eltern ihren Kindern diese Gemeinschaftserfahrungen vorenthalten und sich dabei auf religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen berufen”, heißt wörtlich in dem von der gesamten CDU-Fraktion beschlossenen Aktionspapier, das in diesem Punkt vor allem auf Familien muslimischen Glaubens zielt.

Die FDP stützt den Kurs des Koalitionspartners. „Schwimmen und Klassenfahrten sind keine unverbindlichen Freizeitangebote, sondern schulische Veranstaltungen mit einer erweiterten pädagogischen Zielsetzung”, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Lindner der WAZ.

Die CDU fordert das NRW-Schulministerium auf, zu erklären, welche Schulveranstaltungen verbindlich sind und wie eine Teilnahme aller Schüler „effektiv durchgesetzt werden kann”. Dort ist die Botschaft bereits angekommen. „Es wäre ein Zeichen falsch verstandener Toleranz, wenn die Teilnahme muslimischer Schüler an Schulveranstaltungen in das Belieben von islamischen Verbänden gestellt würde”, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Klingt fein, nicht wahr? Aber die Hintertürchen stehen weit offen und lassen bereits erkennen, dass es wie bisher weitergehen wird:

Zugleich verweist er jedoch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993, nach dem „bei einem schwerwiegenden und im Einzelfall nachvollziehbaren Gewissenskonflikt” Schüler sich aus religiösen Motiven vom Schwimmunterricht befreien lassen können. Schulen seien deshalb aufgefordert, die besondere Situation muslimischer Schüler zu respektieren und darauf angemessen einzugehen. „Wir stärken denjenigen Lehrern den Rücken, die im Dialog mit den betroffenen Schülern und Eltern nach Lösungen suchen”, so der Ministeriumssprecher. Klassenfahrten könne man etwa so planen, dass ein für alle akzeptables Reiseziel gefunden werde.

„Man kann nur versuchen, das mit den Eltern gemeinsam zu lösen”, sagt auch der Vorsitzende der Förderation Türkischer Elternvereine in NRW, Kadir Daglar. „Durch rigoroses Vorgehen wird die Integrationsarbeit eher gebremst.”

Natürlich wird es sich immer um schwerwiegende Einzelfälle™ handeln, das hat man uns doch in jahrelanger Arbeit beigebracht. Außerdem ist immer das Kindeswohl zu berücksichtigen [12]:

Auf jeden Fall müsse aber immer das Wohl des betroffenen Kindes im Vordergrund stehen.

Und wenn die Eltern androhen, ihr Kind halb- oder ganz tot zu schlagen, falls es an der Klassenfahrt oder am Schwimmunterricht teilnimmt, dürfte die Entscheidung ja eindeutig sein…

» michael.solf@landtag.nrw.de [13]

(Spürnasen: Denker, pilotmen, Leo Pardi, Eichbaum und Le Saint Thomas)

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