Medebach-Oberschledorn

In Düsseldorf hat heute der als „Richter Tacheles“ bekannte Experte für Terroristenprozesse, Ottmar Breidling, den größten Terrorprozess Deutschlands seit den RAF-Prozessen eröffnet. Angeklagt werden drei muslimische Terroristen, die Anschläge in Deutschland mit der 40-fachen Sprengkraft des Londoner Bombenterrors vorbereitet haben. Dem erprobten Richter, der zuletzt den libanesischen Kofferbomber El-Hajib zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hat, kann man sicherlich beste Absichten unterstellen. Fraglich ist aber, ob das deutsche Strafrecht eine angemessene Verfolgung des ungeheuerlichen Verbrechens zulässt.

Über den Düsseldorfer Prozessvorsitzenden berichtet die Kölnische Rundschau:

Erst vier Monate ist er her, da hat Ottmar Breidling seinen letzten Islamistenprozess beendet. Youssef el-Hajib, den Kofferbomber von Köln, schickte der Vorsitzende Richter am Düsseldorfer Oberlandesgericht lebenslang hinter Gitter.
Wie der Prozess gegen die Sauerland-Gruppe fand das Verfahren im Hochsicherheitstrakt des Gerichts in der Landeshauptstadt statt.

Der 62-Jährige hat Erfahrung mit der extremen islamischen Szene. Und er ist ein Freund klarer Worte. El-Hajib etwa riet er zu Prozessbeginn, „keine Geschichten aus 1000 und einer Nacht“ aufzutischen.

Verteidigern, die den Prozess verschleppen, bringt er schon mal grundsätzliche Anmerkungen des Verfassungsgerichts nahe, gepaart mit dem Hinweis, das Beweisantragsrecht müsse „straffer und effizienter“ werden. Auch in seinen Urteilsbegründungen fallen regelmäßig Sätze, die die Politik aufhorchen lassen.

Als er Metin Kaplan, den „Kalifen von Köln“ , wegen Mordaufrufs für vier Jahre ins Gefängnis schickte, schimpfte er, die Behörden hätten den Extremisten allzu lange wirken lassen.

Beim Schuldspruch gegen den Al-Tawhid-Terroristen Shadi Abdalla mahnte er vor sechs Jahren die Bundesregierung „mit allem Ernst“ die ausgelaufene Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Sie sei zur Verfolgung des organisierten Terrorismus unverzichtbar – zwei Jahre später einigte sich die große Koalition auf eine Neubelebung der strafmildernden Regelung.

Als „Richter Tacheles“ wurde der zuständige Richter für Staatsschutzsachen und Terrorismus mal bezeichnet. Fast unterwürfig war 2005 aus der Unionsfraktion zu vernehmen, man müsse das Ausländerrecht dringend überprüfen. Breidling hatte gepoltert , die teils vorbestraften Täter der Al-Tawhid-Gruppe hätten sich mühelos das deutsche Bleiberecht erschleichen können.

Das alles lässt Gutes hoffen, aber ob der erfahrene Terroristenrichter auch im Fall der „Sauerland-Terroristen“ eine angemessene Strafe verhängen kann, scheint  zweifelhaft. Angeblich könnten die Angeklagten sogar bald wieder frei sein, berichtet die WELT:

Den Vorsitzenden Richter Ottmar Breidling erwartet eine Mammutaufgabe. Die Prozessakten füllen schon jetzt 521 Stehordner, allein die Anklage hat 219 Zeugen benannt, gerechnet wird mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Aber nicht nur aufgrund der Materialfülle wird auf den Fluren der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vom größten Terroristenprozess seit den Verhandlungen gegen die Rote Armee Fraktion gesprochen. Erstmals seit Zeiten der RAF sollen deutsche Staatsbürger (Schneider, Gelowicz) und in Deutschland aufgewachsene Türken (Yilmaz, Selek) wieder Anschläge auf das Land geplant haben, in dem sie groß geworden sind.

Wie bei der RAF gibt es auch politische Reaktionen: Am Mittwoch werden sich Innen- und Rechtsausschuss des Bundestags mit einem Gesetz beschäftigen, das den Besuch von Terrorlagern unter Strafe stellt. Die Düsseldorfer Angeklagten sollen den Umgang mit Sprengstoffen in einem pakistanischen Terrorcamp gelernt haben. Die Einführung der Online-Durchsuchung im neuen Gesetz über das Bundeskriminalamt wurde von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ebenfalls mit den Erkenntnissen aus der Beschattung der Sauerland-Zelle begründet, die konspirativ über das Internet kommuniziert hatte.

Die Dimension des Verfahrens geht jedoch über die althergebrachten Terrorprozesse noch hinaus. In der Klageschrift wird der Sauerland-Gruppe zunächst die Verabredung zum Mord, die Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens und die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. In abgefangenen Mails und mitgeschnittenen Telefonaten wird der Wille der Angeklagten deutlich, möglichst viele Opfer, vor allem Amerikaner, mittels Autobomben zu töten: „Die Welt wird brennen.“ Als Ziele hatten sie bundesweit Diskotheken, Pubs, die US-Basis Ramstein oder die usbekische Botschaft ins Visier gefasst.

Die Generalbundesanwaltschaft will Gelowicz, Schneider und Yilmaz aber auch nachweisen, Mitglieder in einer ausländischen Terror-Vereinigung gewesen zu sein: der Islamischen Dschihad-Union (IJU). Das ist eine Organisation mit usbekischen Wurzeln, die Kontakte zu al-Qaida unterhält und im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet Kämpfer für den Dschihad ausbildet. Um das Gericht davon zu überzeugen, dass Gelowicz und Co. von der IJU quasi ferngesteuert wurden, haben die Bundesanwälte emsig Beweise gesammelt. Der Grund: Folgt das Gericht der Anklagebehörde, hätte das weitreichende Konsequenzen für zukünftige Prozesse dieser Art. Denn wenn diese dubiose Gruppierung einmal gerichtsfest als ausländische Terrorgruppe im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchs anerkannt ist, werden künftige Verfahren leichter fallen.

Für Bundesanwalt Volker Brinkmann gibt es keine Zweifel an einer Verbindung der Sauerländer zur IJU. Die Rechtsanwälte der Angeklagten werden dagegen nichts unversucht lassen, die gesammelten Indizien zu entkräften. Und sie sehen dafür gute Chancen. Denn die Bezeichnung „IJU“ sollen ihre Mandanten weder am Telefon noch in den Mails benutzt haben. Die Auftraggeber, mit denen sie kommunizierten, agierten unter den Decknamen „Jaf“ und „Sule“. Laut Bundesanwaltschaft verbergen sich dahinter die Usbeken Gofir Salimow und Suhail Buranow. Beide sind per internationalem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben; sie halten sich jedoch mutmaßlich in der an Afghanistan grenzenden Bergregion Waziristan auf.

Dürfen die Aussagen verwertet werden?

Auch die weiteren Indizien für eine IJU-Mitgliedschaft der Sauerland-Gruppe hält die Verteidigung für angreifbar. Dazu zählen vor allem die Zeugenaussagen von zwei Terroristen, die in Gefängnissen in Kasachstan und Usbekistan einsitzen. Sie sollen weit oben in der IJU-Hierarchie gestanden und Mitglieder der Sauerland-Gruppe als Terrorcampbesucher in Pakistan identifiziert haben. Das Problem: Laut Menschenrechtsorganisationen ist Folter von Inhaftierten sowohl in Kasachstan als auch in Usbekistan an der Tagesordnung. Dürfen die Aussagen also verwertet werden?

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Nutzung von Informationen aus rechtsstaatlich zweifelhaften Ländern im Einzelfall abzuwägen. Die Verwertung ist lediglich dann gänzlich ausgeschlossen, wenn Folter klar belegt werden kann. Die Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes und der Bundesanwaltschaft, die die Zeugen vor Ort vernahmen, wollen keine Anzeichen für Misshandlungen erkannt haben. Bundesanwalt Brinkmann geht also davon aus, dass die Richter die Aussagen als eine Facette der gesamten Ermittlungsergebnisse zwar behutsam, aber eben doch würdigen werden.

Problematisieren wird die Verteidigung auch die Existenz der IJU an sich. Berufen können sich die Anwälte dabei auf den Islamismus-Experten des baden-württembergischen Verfassungsschutzes, Benno Köpfer. Der hatte in einem Interview gesagt, die IJU „ist erst mal eine Erfindung im Internet“ und habe auch dort nur eine Präsenz. Ein Ex-Offizier des usbekischen Geheimdienstes erklärte im ARD-Magazin „Monitor“ gar, die IJU sei von seinem Dienst ins Leben gerufen worden. Sicherheitsexperten sagten auch WELT ONLINE, es gebe Hinweise auf eine nachrichtendienstliche Durchsetzung der Organisation.

Der Bundesanwaltschaft gilt das als Verschwörungstheorie. Dort ist man sich sicher, dass die einst ausschließlich in Usbekistan aktive IJU ihren Wirkungskreis im Sinne des Dschihad bis nach Europa ausgeweitet hat. Als Beleg dafür werden etwa Bekennervideos aus dem Internet angeführt. So hatte sich die IJU zu einem Selbstmordanschlag des in Freising geborenen Türken Cüneyt C. im März vorigen Jahres in Afghanistan bekannt. Der 28-Jährige hatte Kontakte zur Sauerland-Gruppe. Außerdem wird sich die Bundesanwaltschaft im Prozess auf ein Gutachten der Stiftung Wissenschaft und Politik stützen. Darin wird die Existenz der IJU nicht infrage gestellt.

Die Rolle der Geheimdienste will die Verteidigung auch an anderer Stelle im Prozess thematisieren. So soll die Frage aufgeworfen werden, inwieweit die Sauerländer dem Einfluss von Spionen ausgesetzt waren und ob ein vom Staat bezahlter „Agent provocateur“ in die Anschlagsvorbereitungen involviert war. So gilt der ägyptische Doktor Yehia Yousif als entscheidende Figur bei der Radikalisierung von Gelowicz, der als Rädelsführer der Sauerland-Zelle angesehen wird. In Ulm hatte Yousif als „Scheikh Abu Omar“ den Heiligen Krieg gepredigt; 2005 war er untergetaucht.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz räumte ein, mit Yousif zeitweilig zusammengearbeitet zu haben. Heute arbeitet der ehemalige Hassprediger unbehelligt als Biochemiker an einem College in Saudi-Arabien. Dort begegnete ihm Horst Dieter Becker, emeritierter ärztlicher Direktor an der Universität Tübingen. „Ich war sehr verwundert, ihn dort anzutreffen“, sagte Becker WELT ONLINE. Als er ihn auf sein Wirken als Hassprediger ansprach, habe Yousif seine Rolle in Deutschland als „großes Missverständnis“ bezeichnet. Zwischen dem Batterjee Medical College in Djidda, an dem Yousif arbeitet, und der Tübinger Hochschule gibt es eine Kooperation.

Ein Zuträger der Nachrichtendienste soll nach Angaben aus Sicherheitskreisen auch der in Deutschland geborene Türke Mevlüt K. sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, den Sauerländern bei der Beschaffung der Sprengzünder geholfen zu haben. K., der in der islamistischen Szene den Tarnnamen „Abu Obeida“ trägt, war 2002 in Ankara mit einem Koffer voller Geld als mutmaßlicher Unterstützer von al-Qaida festgenommen worden. Doch nach nur einem Jahr kam er wieder aus der Haft frei – angeblich weil er sich sowohl mit dem türkischen Geheimdienst MIT als auch mit der CIA verbündet hatte. Die Bundesanwaltschaft hat bislang keinen Haftbefehl gegen Mevlüt K. erwirkt, der in der Türkei leben soll.

Die vier Angeklagten haben sich bislang weder zur Sache geäußert noch Reue gezeigt. Fünfmal täglich beten sie; dem Verfahren blicken sie mit gottesfürchtiger Gelassenheit entgegen – zumal sie davon ausgehen können, in absehbarer Zukunft wieder auf freiem Fuß zu sein: Keiner der Anklagepunkte reicht für eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Ein Strafrecht, dass seit seiner Reform zu Ende der 60er Jahre einäugig auf die Resozialisierung von aus sozialen Gründen straffällig gewordenen Bürgern mit dem Wunsch nach Rückkehr in geordnete Verhältnisse abzielt, dem aber die Vorstellung weltanschaulicher Überzeugungstäter fremd ist, und ein Geheimdienst, die schon wie im Falle der NPD sich bei der Beobachtung der Szene so weit selber verstrickt, dass seine Erkenntnisse am Ende nicht gerichtsverwertbar sind, das sind die Waffen, die die deutsche Justiz einem irrationalem, auf religiösen Halluzinationen beruhenden Mordwahn entgegen zu setzen hat. Dem sicherlich gutwilligen Richter Breidling kann man nur viel Glück wünschen, bei 219 Zeugen und 521 Aktenordnern einen Weg zu finden, uns vor diesen Verbrechern zu schützen.

(Foto: Medebach-Oberschledorn im Sauerland)

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39 KOMMENTARE

  1. Fraglich ist aber, ob das deutsche Strafrecht eine angemessene Verfolgung des ungeheuerlichen Verbrechens zulässt.

    14 Tage Fernsehverbot?

  2. Wir werden irgendwann lernen müssen, dass wir unsere Freiheit und unsere Demokratie nicht mit lieben Worten verteidigen können, und irgendwann wird es soweit sein, dass das christliche Abendland nur noch mit Mitteln verteidigt werden kann, die unsere Gutmenschen nur unseren Moslemschätzchen zugestehen, nämlich Maschinenpistolen und effizienteres.

  3. Deutsches Strafrecht – gerechtes Strafrecht?
    Schlechte Erfahrungen? Kann man wohl sagen.
    Hier tummeln sich die Gangster, die Polizei nimmt sie fest, sofern sie darf und die Richter, was sagen die?
    Der Vorsitzende des Richterbundes spricht von der Menschenwürde der Mörder, aber was ist mit der Würde des zwölfjährigen Opfers und der Würde der Angehörigen?
    Grossarti, nicht wahr? Mehr?
    http://www.reformverhinderer.de

  4. Richter Tacheles wird das schon richtig machen. Ich habe zu ihm volles Vertrauen, denn die Urteile in den bisherigen Terrorverfahren entsprachen meinen Vorstellungen. Wortgeschwurbel und Verzögerungsanträge beachtet angemessen und machts kurz. Und die lahme Legislative ermahnte er ebenfalls immer wieder.

    Was wollen wir denn eigentlich mehr? So funktioniert unsere Justiz. Soll er ein Beispiel für die anderen Richter geben!

  5. Ich hoffe nur, das auch die draufgehen, die heute unsere Freiheit derart jämmerlich verraten. Denn es wird zu einem großen Anschlag kommen,sicher ist das. Ich wünsche nur, das kein Mensch aus meiner Szene getötet oder verletzt wird. Ich garantiere dann für nichts mehr! Es gibt keinen Schutz vor solchen hinterlistigen Fanatikern. Dann werden wir uns selbst schützen müssen.

  6. Auf die Bildung einer islamischen Terrorzelle gehört lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung aufgrund schädlicher Neigung.

  7. Das, was man diesen muslimischen Verbrechern nachweisen kann, reicht allemal für lebenslänglich und anschließender Sicherungsverwahrung.

  8. @#1 Plondfair nicht Fernsehverbot ist die Grausamkein …nein 14 Tage Dauerfernsehen bei Arte ….ja ich weiß das ist FOLTER !!!-egal…

    Am besten dann so Sendungen über „gemäßigten Islamismus“ Frauenrechte in Kabul , den „Westlichen“ Islam, das die „armen Jungs“ aus dem Sauerland nur missverstanden worden sind usw usw und wenn das nicht hilft Reden zum Islam von Cladia Roth bis Barrack HUSSEIN O(s)bama..

    Damit bekommt man die garantiert klein… hi hi hi… es gibt keine schlimmere Folter als „das Weltbild des Islams“ vermittelt von westlichen Gutmenschen- Das !! ist die wahre und ultimative Grausamkeit.

    🙂

  9. Lebenslänglich langt doch, wenns tatsächlich so genommen-, wies gesagt wird. Aber bei unserer Kuscheljustiz darf ein Lebenslänglicher wahrscheinlich schon nach 5 Jahren wieder ungesiebte Luft atmen.

  10. Man kann nur hoffen das diese Affen mit der gleichen richterlichen Willkür bestraft werden wie z.b. Frau Sylvia Stolz. Aber nein, potentielle Massenmörder habe ja Rechte, sind ja keine deutsche. Klar.

    Zudem könnte man doch einfach das Gericht zum Arschverbündeten USA verschieben, Texas, Gaskammer, Giftspritze – Problem gelöst.

    Aber nein, die kriegen ne vollausgestattete Zelle und 3 mal Essen täglich, also weniger als der Durchschnitts-Hartz4 Empfänger in Deutschland.

    Bestrafung oder Belohnung ?

    Grüße aus der Hölle.

  11. Ich möchte nur zum Thema muslimische Sauerland-Terroristen nur folgendes sagen: Ich hoffe nicht, das dieses Thema ein endloses Thema wird. Es gibt hier im Sauerland ernsthafte Stimmen, die sagen, das der ganze Terror-Mist imageschädigend für die Region ist. Es gibt hier genügend Menschen (vor allem im HSK), die vom Tourismus leben.

    Das Sauerland an sich ist (bis auf das protestantische märkische Sauerland)katholisch geprägt. Leider findet hier die Islamisierung auch statt, die Terroristen sind das negative Beispiel dafür.

    Ich hoffe, die Typen kommen für immer in den Knast.

  12. # 5 Blood Brother (20. Apr 2009 17:04)

    >Ich hoffe nur, das auch die draufgehen, die heute unsere Freiheit derart jämmerlich verraten.>

    Wie wär´s denn mit ´nem Anschlag der Terroristen auf die Parteizentralen der Linken und Grünen!

    Denn in den Augen der terroristischen Salfisten verfälschen die mit ihrem propagierten „weichgespülten Islam“ ja offensichtlich den Koran und die Hadithe. Ein in den Augen der salafistischen Terroristen „todeswürdiges Verbrechen“.

    Dann würde es endlich mal die Richtigen treffen!

  13. Die muselmanischen Terror-Witzfiguren aufzufordern, „keine Geschichten aus 1000 und einer Nacht“ aufzutischen, hat was. Humor scheint der Richter jedenfalls zu haben.

  14. @ Prussia

    Leider wird 1000 und eine Nacht die netto Strafe sein, auch bei versuchtem Massenmord…

  15. Meine bescheidene frage: Was ist ein Strafrecht wert, wenn es die Bösen (oder die es vorhaben, böses zu tun) nicht bestraft?

  16. Haben die Sauerland Terroristen schon ein Jobangebot vom Theater im Berlin, wie der 9 fache Mörder Christian Klar?
    Ich bin zwar gegen die Todesstrafe aber Lebenslang hinter Gitter sollte auch Lebenslang hinter Gittern bedeuten.

  17. SUPER POSTING bei die-welt.de

    20.04.2009,
    19:07 Uhr

    Muslime sind und waren nie Opfer! sagt:

    pro kontra, schon gemerkt, daß der ISLAM die Juden töten will?
    welche Schwachsinnsparallele, die ermordeten Juden mit den Muslimen zu vergleichen.
    Wo werden die bitte ausgerottet?
    schon mal irgendwie bemerkt, daß die Taliban, die Pakistani und überhaupt ziemlich viel muslimische Länder „Ehebrecherinnen“ ermorden?
    Mit dem ewigen Opfergejaule werden die Muslime ihre Forderungshaltung kaum logisch belegen können, solange ein Libelingspruch in der islamischen Welt ist:“Hitler war gut, aber er hat nicht zuende gebracht.“
    Täter zu Opfern machen, ist keine Argumentationstechnik, sorry.
    Sie sind wohl Moslem, was?
    Ich bin keine Deutsche, und IHR seid noch genauso wie im 7. Jahrhundert, als euer Prophet den jüdischen Stamm der Quresh abgeschlachtet hat.
    Wenn ihr mit Aggression nicht weiterkommt, stellt grade ihr euch ausgerechnet als Juden dar, die ihr so haßt?
    Euch ist echt kein Trick zu schmutzig um euren „Glauben“ der ganzen Welt aufzuzwängen.
    Laßt endlich den Holocaust aus dem Spiell, daß keiner euch mag, hat nur einzig und allein euer Verhalten anderen gegenüber zu verantworten.
    In Neukölln war meine Lieblingsanrede „Scheiß-Kuffar-Schlampe“
    Die Muslime, die ich täglich erlebe, sind die gemeinsten Rassiten überhaupt, „Opfer“ ist ein Schimpfwort, mit dem sie nochmal nachtreten.
    Gibt bestimmt auch nette, aber die haben Achtung vor den ermordeten Juden und mißbrauchen sie nicht um ungestört Europa zu besetzen.
    Hört auf, das Schicksal der Juden für eure Machtgeilheit zu mißbrauchen!

  18. Der Kofferbomber gehört sicherlich lebenslänglich ins Gefängnis.

    ABER: Diese „Anschläge“ wurden von A bis Z von WESTLICHEN Geheimdiensten geplant – Der Kofferbomber ist nichts weiter als ein ersetzbarer Bauer in diesem weltweiten Schachspiel.

    Ich seh‘ das genauso bei 911, London, Madrid, etc.:
    Die Ausführenden waren immer dumme, ersetzbare Bauern. Denen wird dann auch der Prozess gemacht. Und für die meisten Beobachter ist dann das Thema erledigt.

    Ich wiederhole mich gerne: Geplant/Koordiniert wurden all diese Anschläge von UNSEREN Regierungen/Geheimdiensten.

    Wir haben also zwei Probleme:

    1.) Islamische Terroristen, die alles, was irgendwie westlich ist in die Luft sprengen wollen. Solche „Menschen“ gibts tatsächlich, (man braucht sich nur mal die „linken“ Parteien und ihr Programm anzuschauen) und sie sind auch sehr gefährlich. Aber nur dann, wenn sie unterstützung haben von:

    2. Westlichen Geheimdiensten, die den Kandidaten aus Punkt 1.) die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen, um irgendwelche orwellschen Gesetze durchzusetzen. Ich kann mir einfach immer noch nicht vorstellen, dass der Dialyse-Patient OBL aus einer afghanischen Höhle den perfektesten Terroranschlag aller Zeiten akoordiniert hat. Punkt. Ist inzwischen eh Glaubenssache.

    Nun schlagt mich. Aber richtig!

  19. würden alle richter, politiker, journalisten, kirchen die gleiche haltung zeigen und nicht unterwürfig kriechen, so viele attentate, um die mutigen zu strafen, so viele terroristen gibt es gar nicht.

    je länger man ein problem verschleppt und nicht löst, um so schlimmer wird es und um so schwerer ist es zu lösen.

    vermutlich ist problemlösung aber gar nicht erwünscht.

    ich gratuliere dem mutigen richter zu seiner, so traurig es schon ist, zivilcourage, einer zivilcourage, die nur rechtssprechung ist und aufgabe eines richters.

    bemuttern und verantwortung vom angeklagten weisen, 100.000 entschuldigungen suchen und finden, ebensolche ausreden und verständnis ist nicht nur falsch, es ist letztendlich tödlich.

    mfg

  20. @ Tulpa

    Wir schlachten Dich nicht, das hast Du schon selber gemacht.

    Wenn man Dein Posting richtig beurteilt, dann ist es ja erschreckend, dass westliche Geheimdienste noch nicht mal eine funktionierende Kofferbombe hinbekommen.

  21. #20 Talpa (20. Apr 2009 19:16)

    „Ich kann mir einfach immer noch nicht vorstellen, dass der Dialyse-Patient OBL aus einer afghanischen Höhle den perfektesten Terroranschlag aller Zeiten akoordiniert hat.“

    Es behauptet doch niemand, dass bin Laden diesen Terroranschlag, der im Übrigen durchaus nicht 100%ig „klappte“, im Detail organisiert hat.
    Wie sollte das denn aussehen? bin Laden schickt Flughandbücher an den Hamburger Studenten Mohammed Atta?

    Aber gut. Ich will nicht meine Zeit verschwenden.

  22. #1 Plondfair (20. Apr 2009 16:46) Fraglich ist aber, ob das deutsche Strafrecht eine angemessene Verfolgung des ungeheuerlichen Verbrechens zulässt.

    14 Tage Fernsehverbot?
    ———————

    ui, das ist menschenrechtsverletzend! :mrgreen:

    mfg

  23. Das, was man diesen muslimischen Verbrechern nachweisen kann, reicht allemal für 10 Sozial Stunden und anschließenden Resozialisierungs Urlaub ( Segel auf der Nordsee ) .

  24. Schöne in die Einzelhaft stecken, abschließen und den Schlüssel wegwerfen. Zum Essen gibt es nur Schweinefleisch und zum lesen die Bibel.
    Das wäre ich ein Strafe.

  25. #12 Baschti (20. Apr 2009 17:44)

    Ist Anwalt Ströbele schon zu seinen Mandanten geeilt?

    Nein! Ströbele ist in Nairobi bei den Piraten verteidigen

  26. Mal eine etwas naive Frage:

    Wer würde eigentlich Piraten verteidigen oder besser gesagt, wie würde es finanziert werden?

    Die Moral von Anwälten ist mir bekannt, aber dieser Codex sollte doch nicht überbewertet werden, schließlich dürfen unbescholtene Bürger ja auch überwacht werden und als gläsern betrachtet und behandelt werden.

    Ärztliche Schweigepflicht ist ja auch nicht mehr so gern gesehen.

    Es bedarf nur eines amtlichen Vermerks, dann hat sich das mit der ärztlichen Schweigepflicht.

    Bei Juristen ist es schwieriger, insbesondere, wenn sie eine zahlungskräftige Klientel haben, damit meine ich die unschuldigen Klienten, nicht die Anwälte…

    Unschuldig ist also nur derjenige, der genug Geld hat, seine Unschuld zu beweisen, egal ob er schuldig oder unschuldig ist.

    Lustig ist auch, dass Steuerhinterzieher nur unschuldig sind, wenn sie genug Steuern hinterzogen haben, um sich einen Anwalt zu leisten, der diese Steuerhinterziehung als legal darstellen kann.

    Schlechte Karten für Peter M. aus B. bei D. , der sein letztes Hemd verloren hat, weil er das mit der Abwrackprämie nicht verstanden hat.

  27. Für diesen Prozess wird mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer gerechnet und Richter Tacheles ist 62?

    Mit 65 kann er dann die 520 Aktenordner mit in den Ruhestand nehmen.

  28. Die Prozessakten füllen schon jetzt 521 Stehordner, allein die Anklage hat 219 Zeugen benannt, gerechnet wird mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren.

    —————

    Ehrlich.

    Ich verstehe die Umstandskrämerei nicht, die die Staatsanwaltschaft hier laut WELT angeblich veranstaltet.

    Da es zum Mordversuch nicht gekommen ist, bleibt die (wohl eindeutig zu bejahende) Strafbarkeit nach § 129a StGB: Bildung einer terroristischen Vereinigung.

    Darauf stehen 1-10 Jahre. Hier scheint nach allem was man weiß, das Höchstmaß angebracht, also 10 Jahre.

    Ist also tatsächlich und rechtlich ein eher einfach gelagerter Fall.

    Daneben die wohl ebenfalls vorliegende „Verabredung zu Verbrechen“ (zum Mord etc) überhaupt noch zu prüfen, scheint mir wenig plausibel. Für solche „Verabredungen“ ist die Regelstrafe erheblich zu mildern (§ 30 II). An die Stelle lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren usw., § 49 StGB.

    Vermutlich ist § 129a StGB sogar lex specialis, was die Anwendung der allgemeineren Norm des § 30 II StGB schon aus Rechtsgründen ausschließt. Lex specialis derogat legi generali.

    Strafrechtlich vollends unverständlich erscheint der Zinnober um die sog. Islamische Dschihad-Union (IJU) samt wirklicher oder vermeintlicher Verbindungen der Angeklagten zu diesem Verein. Das mag politisch interessant sein, rechtlich ist das völlig irrelevant, nichts weiter als ein Nebenkriegsschauplatz – oder Ablenkungsmanöver.

    Soll dieser Prozeß wie die WELT bereits jubelt, bis zum Skt Nimmerleinstag verschleppt werden???

    Da haben einige die Rechnung hoffentlich ohne den Wirt, nämlich ohne das Gericht und den Vorsitzenden Richter Ottmar Breidling gemacht.

    Ratio

  29. Hoffentlich kommen die drei Lebenslang hinter Gitter. Aber selbst die kaltblütige neunfache Mörderin Mohnhaupt wandelt wieder frei unter uns. Der Staat geht mit Elementen, die ihn zerstören wollen, definitiv zu lasch um.

    Jedenfalls dann, wenn es sich um „Nicht-Rechtsextremisten“ handelt.

  30. #39 Noergler (21. Apr 2009 02:01)

    Jedenfalls dann, wenn es sich um “Nicht-Rechtsextremisten” handelt.

    Weswegen diese geschraubte Ausdrucksweise?

    „Jedenfalls dann, wenn es sich um Sozialisten handelt“ trifft’s doch genauer.

    Oder etwa nicht?

    Ratio

  31. #6 Blood Brother (20. Apr 2009 17:04)

    … Denn es wird zu einem großen Anschlag kommen,sicher ist das. Ich wünsche nur, das kein Mensch aus meiner Szene getötet oder verletzt wird. Ich garantiere dann für nichts mehr!blockquote>

    Klar, Dummschwätzer! Mit einer Pulle Bier am langen Arm dumme Sprüche bei PI posten. Man habe ich jetzt Angst! Allein der Nick!

    #7 AufrechterDemokrat (20. Apr 2009 17:17)

    Auf die Bildung einer islamischen Terrorzelle gehört lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung aufgrund schädlicher Neigung.

    Google mal nach „Feindstrafrecht“, das brauchen wir. Und die Wiedereinführung der Todesstrafe für solches Gesocks.

    #11 uli12us (20. Apr 2009 17:43)

    Lebenslänglich langt doch, wenns tatsächlich so genommen-, wies gesagt wird. Aber bei unserer Kuscheljustiz darf ein Lebenslänglicher wahrscheinlich schon nach 5 Jahren wieder ungesiebte Luft atmen.

    Bullshit! Keine Ahnung aber schwafeln! Wie sagte der PI-Gründer so treffend? „Die Archilles-Verse sind die User.“

    Recht hatte er!

    #18 Eisenbieger (20. Apr 2009 19:01)

    Meine bescheidene frage: Was ist ein Strafrecht wert, wenn es die Bösen (oder die es vorhaben, böses zu tun) nicht bestraft?

    Das Strafrecht bestraft nicht, sondern normiert Tatbestände und droht Strafen an. Bestrafen ist Aufgabe der Richter.

    Und wo steht in dem Beitrag, daß sie nicht bestraft werden?

    #29 Schurke (20. Apr 2009 20:34)

    Das, was man diesen muslimischen Verbrechern nachweisen kann, reicht allemal für 10 Sozial Stunden und anschließenden Resozialisierungs Urlaub ( Segel auf der Nordsee ) .

    Solltest Deinen Nick ändern: Statt Schurke Dummschwätzer.

    #36 Mistkerl (20. Apr 2009 23:28)

    Mal eine etwas naive Frage:

    … Die Moral von Anwälten ist mir bekannt, aber dieser Codex sollte doch nicht überbewertet werden, schließlich dürfen unbescholtene Bürger ja auch überwacht werden und als gläsern betrachtet und behandelt werden.

    Ein wenig durcheinander, wie? Moral von Anwälten, Codex, Bürgerüberwachung. Was hat das miteinander zu tun?

    Übrigens: Wenn Du kritisierst, daß Anwälte verteidigen, dann willst Du letztenendes die Täter straflos wieder auf die Menschheit loslassen! Schau mal ins Gesetz zur Abwechslung, statt hier nur dumme Sprüche abzulassen!

    Unschuldig ist also nur derjenige, der genug Geld hat, seine Unschuld zu beweisen, egal ob er schuldig oder unschuldig ist.

    Schlag mal bei Alsberg/Nüse nach. Dort wird ausführlich erörtert, wer Schuld bzw. Unschuld zu beweisen hat. Ist in der Wissenschaft ein höchst umstrittenes Thema. Aber hier kann man ja so reinkotzen.

  32. Wozu brauchen diese Wasserstoffperoxid-Fass-Bomber-Experten denn noch einen Ströbele als
    Pflichtverteidiger, wenn schon die
    Rechts-Experten der FAZ als deren
    Chef-Pflichtverteidiger wie nachfolgend
    angezeigt das Prozess-Verschleppungs-
    Voraussehungs-Plädoyer zelebriert haben :

    FAZ 17.4.2009 Reinhard Müller + Carstens zu Prozess gegen
    Sauerlandgruppe / U-Haft Pop-Sängerin

    Die Chef-Pflichtverteidiger-Vereinigung Müller und Carstens von der FAZ der kriminellen Sauerland-Gruppe schieben schon mal im Voraussehungs-Plädoyer den Wasserstoffperoxid-Bomber-Prozess
    auf die jahre- bis jahrzehntelange deutschtümliche Gutmenschen-
    Strafjustiz—Nimmerleinsgerichtstage-Bank.

    Weil – so argumentieren sie wie die FAZ-Winkel-Advokaten im Sinne von Thomas Kirn, eingekleidet wie ein herumstolzierender Zeil-Promenaden-Geck in eine blütenweiße Sack-o-Unterweste aus dem Panoptikum von anno dazumal, der den leitenden Reise- Oberstaatsanwalt Hubert Harth so vehement in seinem Hotelzimmer-Prellerei-Monster-Prozess vor dem kleinen Frankfurter Chorgeist-Amtsgericht gegen die Gier des zum Winkel-Advokaten und Schmieren-Hotelier-Hochstapler beförderten Berliner Rechtsanwalts öffentlich in der FAZ v. 16.4.2009 unter dem Titel „Behördenchef obsiegt“ und spart EUR 219 unter Übernachtungs-Beamtenschlaf-Verzicht verteidigt hat –
    die Fass-Bomben-Bastler bislang verbal wenig zu dieser Bomben-Bastlersache für Staatsanwaltschaft und Gericht beigetragen haben.

    Außer der eher gerichtsunrelevanten Lächerlichkeit, dass sie in ihrer Sauerlandgarage im Dutzend-Pack die Wasserstoffperoxid-
    Misch-Bomben-Fässer zusammengetragen haben, um sich auf diesen
    thronend – als wollten sie sich selbst mitsamt den Fässern ganz allein nur als nicht strafverfolgungsfähige egomanische Suizid-Spezialisten hochgehen lassen – hochnehmen zu lassen von den Hundertschaften der deutschen Terroristen-Spezialisten-Polizei.

    Was hätte da – nach den Voraus-Plädoyers dieser FAZ-Pflicht- verteidigungs-Advokaten-Akrobaten – schon ein damit verbundener und im Versuchsstadium stecken gebliebener Riesenbums in der Walachei-Einsamkeit des Sauerlandes für die Justiz-Erweckung aus dem beamteten Riesen-Bums-Halbschlaf ausgemacht ?

    Mehr oder weniger Nichts, als das der besonders zügigen und
    gestrafften Gerichtsurteils-Rede oder gar einer lebenslänglichen Massen-Mords-Ambitionsstrafe noch im Nachhinein wert gewesen wäre
    – so das Voraussehungs-Plädoyer dieser selbsternannten Bomben-Bastler-Chef-Pflichtverteidiger von der FAZ-ke-Gnaden. Als wollten diese ihrem Starverteidigungs-Vorbild Rechtsanwalt Achim Groepper als Verteidiger ohne jede förmliche Vertretungs- und Vollmacht für die in U-Haft festgesetzte HIV-vorpositionierte Pop-Sängerin No-Name aufgrund gerichtlicher Präservativ-Verfügung des Berliner Landgerichts nacheifern im Sinne dessen und ihrer FAZ-Presse-Geilheit !

    Es sei denn, dem Vorsitzenden Richter Ottmar mit der Breidling-
    Endlos-Gerichtsuhr am OLG-Hosenbanderl gelänge es durch besonders zuvorkommende Fragen-Kultur, in den Gemütern der suizid-egomanischen Wasserstoffperoxid-Fassbomben- (Strafprozess)Aussitzer weitere Hintergründe dieser sauerland-internationalen Riesenbums-Chemikalien-Verbindungen zu ergründen, um diese dann doch noch vielleicht irgendwann zum deutschen Nimmerleinsgerichtstag zu einer kriminellen Riesen-Chemie-Bomberbums-Vereinigung verbinden zu können.

    Damit diese dann ganz nebenbei des Prozesses eines Dynamit-Nobelpreises besonders verdächtig werden können !

    Um so mangels jeder Bomben-Bastelei-Wiederholungsgefahr klamm-heimlich aus der deutschen U-Haft wie mit Scheiden-tut-weh-Gleit-creme herausflutschen zu können als Bombenbastler-Stare, die über das Kuckucksnest fliegen können.

    Während zeitgeistgleich das HIV-vorpositionierte Starlett No-Name wegen Scheide-tut-weh-Wiederholungsgefahr bis zum Nimmerleinstag in die U-Haft abgleiten musste dank der Gleitschmiere, die ihr ein besonders übereifriger und pressegeiler und geradezu heroisch-tollkühne deutsche (Schmieren-Komödien)Staatsanwalt unter der Haftbefehls-Gerichtsabschirmung auf die Sing-Sing-Show-Bühnen-Bretter zum Abgleiten in den Intimsphären-Sonder-Persönlichkeitsschutz-Knast geschmiert hatte voller hämischer „German Angst“ in heraufbeschworener Wiederholungsgefahr einer weiteren von Präservativ-Benutzung befreiten Riesen-Bums-Folgetat.

    Das ganze Spektakel läuft derzeit ab unter dem Justizkultur- Titel der deutschen „Riesen-Bums-Untat-Unverhältnismäßigkeiten“ des Herbeiführens von schweren Körperverletzungsversuchen mit Todesfolge-Gefahren !

    Ein Schelm wäre, der sich da meint die Schnüffel-Nase zuhalten
    zu müssen ob des zum Himmel stinkenden Geruchs aus den deutschen U-Haftanstalten, als wenn dort die Kacke bis in die Justizpaläste dampfen würde, um dort die doppelt-examinierten Gutmenschen-Rechts-Egghead-Köppe zu vernebeln.

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