Ein Wahlplakat der SVP im schweizerischen Kanton Wallis hatte unter Muslimen für beleidigte Empörung gesorgt. Gezeigt wurden betende Muslime vor dem Bundeshaus in Bern (Foto) und darüber die Aufschrift „Utilisez vos têtes!“ „Benutzen Sie Ihre Köpfe (und nicht was anderes zum Denken)!“ und darunter „Votez UDC – Suisse, toujours libre“ „Wählen Sie SVP – Schweiz, immer (noch) frei“. Das Schweizerische Bundesgericht hat jetzt in letzter Instanz entschieden, dass dieses Plakat zulässig war, weil es das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt.

Die Staatsanwaltschaft Unterwallis erhob Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die unbekannten Gestalter und Verteiler des Plakats. Das kantonale Untersuchungsrichteramt weigerte sich jedoch, der Anzeige Folge zu leisten, was vom Walliser Kantonsgericht im vergangenen Juli bestätigt wurde.

Das Bundesgericht hat in seiner öffentlichen Sitzung vom Montag die dagegen erhobene Beschwerde der Walliser Staatsanwaltschaft nun abgewiesen. Vier der fünf Richter der strafrechtlichen Abteilung kamen zum Schluss, dass das Plakat das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt habe.

Schließlich zeigt das Bild lediglich betende Muslime und fordert dazu auf, den Kopf zu benutzen. Dass sich Leute dadurch negativ angesprochen und beleidigt fühlen, erlaubt eigentlich mehr Rückschluss auf die Beleidigten als auf das Plakat selbst.

Dass das Schweizer Bundesgericht in Lausanne doch noch lieber mit dem Kopf denkt als mit was anderem und Recht vor muslimischer Empörung gelten lässt, hat es schon in früheren Fällen bewiesen.

Like
Beitrag teilen:
 

40 KOMMENTARE

  1. OT, aber passend zum Thema, leider nur News aus diesem Gutmenschenlande.

    Wie die Türken/Moslems „wirklich“ sind, kann man in diesem Theaterstück bewundern. Auszug:

    „Alle coolen Typen sind Moslems“, findet Axel und will auch einer sein. Denn die muslimischen Jungs tanzen HipHop, tragen goldene Ketten um den Hals und fahren mit alten Autos herum. Seine Schwester darf mitfahren, er aber nicht: nur Moslems oder deutsche Mädchen sind zugelassen. So der Bescheid, der im Jungen Schauspielhaus mit lautem Jubel und Lachen quittiert wird.“

    http://quadraturacirculi.de/2009/04/27/theater-urauffuehrung-wie-werde-ich-moslem/

    IHR DENKT ALLE NUR FALSCH!

  2. Als Schweizer müsste man eigentlich beleidigt sein, ein solches Bild überhaupt nur ansehen zu müssen. Es stinkt im wahrsten Sinne zum Himmel.

  3. Ich glaub es läuft aber noch ein anderer Prozess. Dort geht es darum, dass man das Bild ohne Genehmigung von eine Bild-Agentur genommen hat.

  4. Und die brauchen tatsächlich so lange, nur um festzustellen, dass der Islam keine Rasse ist und demnach auch keine Rassendiskriminierung stattgefunden haben kann?
    Ist ja wieder mal gut, zu erfahren, was für schlaue Leute über uns urteilen dürfen.

  5. ich weiss nicht, wozu unbedingt „(und nicht was anderes zum Denken)“ hinzu gefügt werden musste…. Das ist meiner Meinung nach nur lächerlich.
    Übrigens bin ich der Meinung, dass das Plakat schon ziemlich grenzwertig ist. Erinnert mich irgendwie an die „Gute Heimreise“-Plakate der NPD.

  6. „…hatte unter Muslimen für beleidigte Empörung gesorgt.“.

    Auf die Begriffe „empört“ und „beleidigt“ haben die Musels anscheinend ein Copyright!

  7. Rassendiskriminierung ? Seid wann …. ach stopp habe ich ja ganz vergessen. Musels verstehen sich ja als die Herrenrasse. War mir glatt entfallen. Dann kommt es natürlich hin. Vieleicht sollten sie das nächste mal auf Majestätsbeleidigung klagen.

  8. Gibt es eigentlich auch was, was Muslime nicht aufregt? Jeder muss sich nach unseren Hoheiten richten oder man is „alda du scheiss dötscher“.

    Es gibt also noch Richter, mit Eiern und Gehirn.

    Grüße von http://www.gegen-chaoten.de

  9. Das über dieses Plakat überhaupt gerichtlich entschieden werden muß, zeigt wie weit die Muslime uns schon manipuliert haben.

  10. …dass dieses Plakat zulässig war, weil es das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt.

    Um welche Rasse würde sich hier denn handeln?

    🙂 Unlinks war schneller.

  11. Maulkorb in der Schweiz

    Art. 261bis 1
    Rassendiskriminierung

    Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

    wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

    wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

    wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

    wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

  12. Betende Moslems vor dem Brandenburger Tor. So ein Plakat würde die Wirkung nicht verfehlen.

  13. Nochmal zu meinem Beitrag.
    In der Schweiz wurden schon Schweizer angeklagt, die behaupteten, dass Ausländer krimineller als Schweizer sind.

    Verurteilt wurden sie deshalb nicht, weil sie diese Tatsache beweisen konnten.
    An zahlreichen Kommentaren ist aber auch ein drastischer Linksrutsch bemerkbar, ebenso bei der Minarettinitiative.

  14. Bei den Abgebildeten handelt es sich möglicherweise um Mitglieder der Moonsekte, da sie gemeinsames „Mooning“ betreiben.
    „Mooning bezeichnet im Englischen den Vorgang jemandem seinen nackten Hintern zu zeigen, um Protest, Hohn oder Geringschätzung auszudrücken“ (Wikipedia).

    #3 Observer2 (27. Apr 2009 17:09)

    „Als Schweizer müsste man eigentlich beleidigt sein, ein solches Bild überhaupt nur ansehen zu müssen. Es stinkt im wahrsten Sinne zum Himmel.“

    Nicht das Bild ist das Problem, sondern dass diese Sektenanhänger uns im öffentlichen Raum den Arsch zeigen.
    Das stinkt wirklich zum Himmel.

  15. @8 Henker

    Es macht nichts, dass du das nicht unbedingt weißt. Zumindest hast du erkannt, dass die Witzfiguren auf dem Bild lächerlich sind.

    Grenzwertig? Wünscht du denn heimreisenden Menschen keine gute Reise? Scheinst ja ein ganz schlimmer Finger zu sein!

  16. @ Henker: grenzwertig ist dieser Massenaufmarsch von Muslimen, nicht, das man Photos davon kommentiert.

  17. Man kann es immer nur unendlich wiederholen:

    Der Islam ist keine RASSE!

    Deshalb gibt es ja auch urdeutsche Mohammedaner..

  18. #6 Raucher (27. Apr 2009 17:15)

    Und die brauchen tatsächlich so lange, nur um festzustellen, dass der Islam keine Rasse ist und demnach auch keine Rassendiskriminierung stattgefunden haben kann?
    Ist ja wieder mal gut, zu erfahren, was für schlaue Leute über uns urteilen dürfen.

    Hier rennt ja einiges an Lesedefiziten ab: Eine übereifrige Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und sich bei drei Gerichten eine Abfuhr eingefangen.

    Hier lallen auch einige Trottel rum, die Museln hätten … Herr, wirf Hirn vom Himmel!

  19. Maulkorb in der Schweiz

    Art. 261bis 1
    Rassendiskriminierung

    Ja klar und wer in der Schweiz Menschen verprügelt, mit Messerstichen tödlich verletzt oder Frauen vergewaltigt, der bekommt einen Bonus.

    Fakt er kann nichts dafür, man muss seine Herkunft und die schwere Kindheit berücksichtigen – alles klar – liebe Freunde?!

  20. Bärtige Männer und verschleierte Weiber scheren sich einen Dreck um die Gesetze des Gastlandes. Überall reklamieren sie die Opferrolle.

    In Berlin beim Pro Reli Verfahren beklagten Einwohner ohne deutschen Paß:

    „Is Schande, daß Doitsch bestimme über uns Religion und Kind. Is Doitsch Nazi.“

    Für sie ist die Landnahme eine Selbstverständlichkeit. Sie verachten das Gastland.

  21. @ Henker

    „Übrigens bin ich der Meinung, dass das Plakat schon ziemlich grenzwertig ist. Erinnert mich irgendwie an die “Gute Heimreise”-Plakate der NPD.“

    Grenzwertig sind Leute wie du, die einfach nicht kapieren können oder wollen, um was es hier geht.

  22. Die Zeitgenossen des Islamerfinders wehrten sich gegen die Gebetshaltung „Köpfchen auf den Boden, Popo in die Höh“,also die Nieder-werfung = Prosternation leider vergebens.
    Mohammeds Bestreben, den Zuhörern der Lesung eine Niederwerfung vorzuschreiben, stieß nicht nur bei den Heiden, sondern auch in der
    eigenen Anhängerschaft auf Widerstand. Umar b. al-Katab soll dieser Geste skeptisch bis ablehnend gegenübergestanden haben….Den Feinden Mohammeds jedenfalls war neben der Lesung selber gerade diese Ritualhandlung
    ein Dorn im Auge. Sie trug zur Erhöhung der Spannungen bei, wenn man ihm auch nicht ernsthaft nach dem Leben zu trachten wagte. Man trieb aber mit ihm manchen Schabernack, dessen Anlaß die Niederwerfung war. So soll ein Urenkel Umaijas, Mohammed auf den Nacken getreten haben, als dieser einmal im Gebet vor der Kaaba lag. Abu Djal bewarf ihn, der bei anderer Gelegenheit wieder in dieser Pose verharrte, mit Steinen.Eines Tages trafen Abu
    Djal und andere auf den betenden Mohammed, und da fiel ihnen ein, da man Tags zuvor eine Kamelin geschlachtet hatte. Sie besorgten sich die Haut, die den Fötus umhüllt hatte, und legten die eklige Masse dem in Prosternation Verharrenden auf die Schultern. Er rührte sich nicht; jemand holte
    seine Tochter Fatima, damals noch ein kleines Mädchen, die ihren Vater von dem Unrat befrei-te. Nachzulesen in der Mohammed-Biographie des großen deutschen Orientalisten Tilman Nagel.

    Das Bild dieser Menschen, die ihr Ich beim sog. Gebet völlig abstreifen sollen, zeigt doch deutlich, daß die Gehirnwäsche seit 1400 Jahren verinnerlicht wurde: „Du bist nichts, die Umma ist alles.“ Wie in allen Totali-tarismen. Und die Aufforderung, daß man seinen Kopf benutzen soll, den sollte man als Aufruf zu ihrer Befreiung verstehen. Im Juden-/Christentum hat der Schöpfer den Menschen, also Mann und Frau, nach seinem Bilde geschaffen und ihm einen Namen gegeben, also ihn aus der Masse herausgehoben.

  23. @Mohammed Adolf etc..

    #8 Henker
    Sie erinnern mich an die STASI.Warum weiss ich nicht so genau…

    Wieso nur immer diese Gehässigkeiten? Henker hat sich weder als Musel noch als Antifant geoutet, sondern nur seine Bedenken geäussert. Wir werden doch hier noch einigermassen zivilisiert disskutieren können.

  24. #31 Thomas A.
    Wenn Sie den Kommentator schon verteidigen,dann sollten Sie auch auf den daneben liegenden Vergleich SVP Wahlplakat – NPD eingehen.Von daher hat mein Einwand seine Berechtigung.

  25. @Mohammed Adolf

    Einwand ist sicher berechtigt. (Nichts gegen Sie). Natürlich sind Vergleiche von SVP mit NPD absurd. Es geht ja, wenn ichs recht verstanden habe, mehr um die Bildsprache des Plakatsujets. Falls diese wirklich an NPD-Plakate erinnert sollte sie Kampagne verbessert werden. Das ist ist legitime und konstruktive Kritik.

  26. Das wird wieder Weltweit ein Trara geben.
    Als nicht so weit Rechter muss ich der SVP wieder mal Respekt zollen 😉

  27. @#33 Thomas A. @Mohammed Adolf:

    Schweizer Plakat „erinnert“ an NPD-Plakate?
    Wen oder was erinnert’s?
    Gibt’s ein Spezifisches, oder ist das eher so ein gefühltes Erinnern?
    Mich erinert’s mehr an einen TITANIC-Titel. 🙂
    Scharfe, geistreichende, treffliche Satire.

    Die NPD fordert 8,50€ Mindestlohn, an was erinnert dich das denn? Genau, die SPD-Genossen fordern nur 7,50.

    „Erinert irgendwie an NPD“, kerniges Argument.
    Wenn ich die VS-NPD wäre, würde ich’s Merkel-Konterfei auf die Wahlplakate nehmen, dann erinnert Merkel an die NPD. Oder die NPD an Merkel, oder wie?

    btw: Dies ist ebenfalls schwer konstruktive und legale Kritik. 🙂

  28. Christoph Blocher von der SVP ist einer der wenigen Schweizer Politker, die entschlossen und leidenschaftlich für die Interessen des Schweizer Bürgers und des Schweizer Landes eintreten.

    Hätte ich das Privileg, Schweizer Bürger sein zu dürfen, so würde meine Stimme dem Christoph Blocher gehören und niemand sonst !

    http://www.teleblocher.ch/

  29. Man darf die Moslmes nicht zitieren, dann sind sie beleidigt, man darf sie nicht fotografieren, dann sind sie auch beleidigt.

    Ob das was man zitiert oder fotografiert, für die Schweizer beleidigend ist, wäre die Frage.

    Die grösste Beleidigung bei dieser Moslemdemo vor dem Bundeshaus war deren Transparent:
    „Religion kommt vor Demokratie.“ Aber das hat kein Linker beanstandet.

    Hier der neuste Schweizer Witz, ganz frisch:
    Moslems in Krigisien sind beleidigt über ein Plakat der Schweizer Entwicklungshilfe, weil es ein Schweizerkreuz auf ihrer Flagge zeigt!
    http://www.20min.ch/news/schweiz/story/-Das-Kreuz-auf-kirgisischer-Flagge-ist-beleidigend–21609707

    Die Schweizer haben das Plakat mit dem Kreuz sofort entfernt statt die 14 Millionen SFR Entwicklungshilfe jährlich zu entfernen..

  30. ZU: #16 Lamm (27. Apr 2009 17:44)
    >Maulkorb in der Schweiz
    Art. 261bis 1
    Rassendiskriminierung<
    Nach diesem Artikel muß der Koran sofort verboten werden.

  31. @Pythagoras

    Nach diesem Artikel muß der Koran sofort verboten werden.

    Du sagst es. Man kann sich fragen, warum die Schweizer Volkspartei, die doch gegen das „Maulkorbgesetz“ sein soll, es nicht wenigstens benutzt und die Hasspropaganda des Koran gegen die Kuffars als Volksverhetzung anzeigt. Auch die Weigerung der Mohammedaner, in der „unreinen“ Christenerde begraben zu werden, wäre nach Art. 261bis doch strafbar, wenn man nur wollte. Aber man will nicht. Die SVP hätte die Mittel dazu. Aber sie hält sich bedeckt. Niemand ausser den Intianten gegen den Minarettbau bezieht öffentlich gegen die Islamisierung Stellung. Auch die Landeskirchen nicht, auch die Juden in der Schweiz nicht. Im Gegenteil.

    Die Gläubigen haben scheint’s nicht so viel dagegen, die Mehrheit der Stimmberechtigten soll laut Umfrage für die Minarette sein.

    Der als Rassismus-Strafnorm bekannte und berüchtigte Artikel des Schweizer StGB hat eine falsche Etikette. Er müsste zumindest als „Rassismus“- und Blasphemie-Paragraph benannt werden, denn er stellt ausdrücklich Religionsgruppen unter Schutz vor „Herabsetzung“, sprich jeglicher Kritik, die die betreffende Gruppe, gewusst welche, jeweils als Diskriminierung deklarieren kann.

    Die Justiz vollstreckt zwar nicht immer, aber
    immerhin schon in ca. 200 Fällen, willig die Launen der dank der Rassismus-Strafnorm dauerbeleidigten Kläger und ihrer Komplizen.

Comments are closed.