Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat unanfechtbar im Eilverfahren entschieden, dass eine Schule die Aufnahme von Schülern ablehnen darf, deren Eltern sich weigern, diese am koedukativen Schwimmen oder an Klassenfahrten teilnehmen zu lassen, wenn das Schulprogramm dies vorsehe. Das Programm sei für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Im konkreten Fall ging es um eine elfjährige muslimische Schülerin eines Düsseldorfer Gymnasiums. Dessen Schulleiterin hatte im Februar 2008 ein längeres Aufnahmegespräch mit der Mutter des Kindes geführt. Sie wies die Mutter darauf hin, dass eine Mitschülerin beim Schwimmunterricht eine spezielle Schwimmkleidung trüge. Daraufhin unterschrieb die Mutter die Erklärung, sie sei mit der Teilnahme ihrer Tochter am Schwimmunterricht und an mehrtägigen Klassenfahrten einverstanden. Im Januar 2009 beantragten die Eltern aus religiösen Gründen die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht, ohne dabei auf die anderslautende frühere Erklärung einzugehen. Die Schulleiterin lehnte den Antrag ab.

Die elfjährige Schülerin habe keinen Befreiungsanspruch, weil der Antrag ihrer Eltern gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße. Er stehe im Widerspruch zur abgegebenen Einverständniserklärung.

Das ist Integration, die den Namen verdient und eine klare Absage an Taqiyya!

(Spürnase: Suche und Alter Querulant)

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71 KOMMENTARE

  1. Recht so.

    Die Burkinis sind schon schlimm genug. Man sexualisiert das Mädchen allein durch diese Ganzkörperkleidung.

  2. Die „furchtbaren Juristen“ haben wieder zugeschlagen !
    In islamophobischer Absicht soll hier ein Kind mit Migrationshintergrund gezwungen werden, entweder gegen seine religiösen Überzeugungen zu handeln oder auf seinverfassungsmäßges Recht auf Bildung zu verzichten.
    In jedem Fall wird hier einem Menschen ein Grundrecht versagt.
    Hoffenlich wird dieses skandalöse Urteil recht bald vom BVerfG kassiert.

    Wir können es uns nicht erlauben, auch auf nur eine Talent zu verzichten. Schon deshalb darf den Kindern aus muslimischen Familien nicht das Schulleben unnötig erschwert werden.

    Befreit ALLE Muslima von den doitschen Zwangsunterrichten !

  3. Das OVG Münster lernt auch dazu, hatte es doch vor Jahren noch die „Kamel-Fatwa“ für rechtens erklärt:

    http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=28721204&top=SPIEGEL

    Im Streit um die Religionsfreiheit müssen deutsche Richter so zuweilen bizarre Zugeständnisse machen. Etwa wenn es um die „Kamel-Fatwa“ geht.

    Der Islamgelehrte Amir Zaidan, ehemals Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen, erstellte ein Rechtsgutachten mit der These, dass muslimischen Frauen „eine mehrtägige Reise mit Übernachtung außerhalb der elterlichen/ehelichen Wohnung ohne Begleitung eines Mahram (Blutsverwandten) nicht erlaubt ist und gegen islamische Regeln verstößt“.

    Ohne den Anstandswächter dürfe selbst eine erwachsene Muslimin sich höchstens 81 Kilometer von der ehelichen oder elterlichen Wohnung entfernen – denn das sei genau jene Strecke, die eine Kamelkarawane in 24 Stunden zurücklegen kann.

    Im Januar vergangenen Jahres zeigten sogar die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster Verständnis für das Prinzip der „Kamel-Fatwa“ – und befreiten eine muslimische Schülerin der 10. Klasse von der Teilnahmepflicht an einer Klassenfahrt. Deren Eltern hatten argumentiert, der Glaube verbiete ihrer Tochter, ohne Begleitung eines männlichen Verwandten außer Haus zu übernachten.

    „Die Reinheit der Frau ist die Ehre des Mannes“, heißt es in einem türkischen Sprichwort. Um diese Reinheit zu erhalten, war auch der Familie der 18-jährigen Türkin Aylin* jedes Mittel recht, obwohl sie schon in der dritten Generation in Deutschland lebt: Bis zu ihrem 14. Lebensjahr durfte sie außer zur Schule nur in Begleitung eines Bruders oder der Mutter aus dem Haus.

    Dann wurde sie von ihrem Onkel vergewaltigt. Aus Scham schwieg das Mädchen, doch ihr Peiniger machte ihr das Leben weiter zur
    Hölle: Immer wieder erzählte er ihrer Mutter, er habe sie mit Jungs herumstehen sehen. Die Mutter glaubte es und drohte, wenn ihre Tochter nicht aufhöre, ihr Schande zu machen, hole sie „fünf Männer, die vergewaltigen dich dann, und ich selbst werde dabei deine Hände festhalten“.

  4. Na, da werden die Muselverbände ja wieder richtig beleidigt sein. Aber davon ab, wenn ihnen hier etwas nicht passt, außer H4, haut endlich ab und kommt nicht wieder.

  5. Sehr schön, wenn es durch unsere „Rechtsprechung“ dabei bleibt.

    @ 4, Hobbes

    Ist der Kommentar ein Joke oder geht es auch sonst noch?

  6. Doch keine Scharia in Deutschland? Und Musels aus Holland wollen heim? Und Franzosen haben doch Eier in den Hosen (wenigstens die Kommunisten)? Ob das der historische Wendepunkt heute ist?
    Wollen wir hoffen!

  7. SCHANDE, wie kann sowas in Deutschland 2009 noch passieren?
    Waren die Richter noch nicht gebrieft?

    Frau Zypries übernehmen Sie.

  8. @ baden 44

    Wer im Irrenhaus der pc-brd noch ernst bleiben kann, gehört eindeutig zu den Insassen :))))))

  9. WOOOOWWWWW, woher auf einmal so viel Rückgrat????

    Wurden wohl der Niederlande angesteckt und werden jetzt endlich mal Selbstbewuster?

  10. #7 baden44 (30. Jun 2009 16:21) Sehr schön, wenn es durch unsere “Rechtsprechung” dabei bleibt.

    @ 4, Hobbes

    Ist der Kommentar ein Joke oder geht es auch sonst noch?

    Nööö .. GM sind inzwischen aktiv
    Einfach IGNORIEREN !!!

    Wenigstens Einmal Richter mit Rückgrat !!
    Der Beschluss ist unanfechtbar.
    Endlich mal der ewigen Lügerei und Verstellung dieser Ideologie Einhalt geboten…
    Das darunter ein vielleicht intelligentes Mädchen ein Leben lang zu leiden hat , ist die Schuld der gewissenlosen und charakterlosen Eltern

  11. Schönes Urteil, aber die Leute bleiben im Lande, klagen weiter…
    Der einzige Erfolg ist, das sie eine andere Schule finden müssen. Und davon gibt mehr als genug, welche alle Zugeständnisse machen.

  12. Lobenswert ist auch die konsequente Haltung der Schul-Leitung

    Sie haben sich nicht auf dem Kopf rumtanzen lassen

  13. #2 Totentanz (30. Jun 2009 16:09)

    Recht so.

    Die Burkinis sind schon schlimm genug. Man sexualisiert das Mädchen allein durch diese Ganzkörperkleidung.
    ===============================0
    Ich glaube auch, das außer einer hochgradigen Demütigung den Mädels nichts in Erinnerung bleibt.
    Wer nicht davon lebt, hat es nicht so gern,wenn er/sie alle Blicke auf sich zieht.
    Aber Papa Musel ist das Scheiss egal.
    Ist ja nicht sein Prinz.
    Von daher ist es für mich völlig verständlich ,wenn diese Mädels unter diesen Umständen, nicht am Schwimmunterricht teilnehmen wollen. Die Entscheidung sollte aber immer von den Mädchen ausgehen

  14. Tenor des Urteils vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 19 B 1362/08)
    blockquote>.. nichts Ungewöhnliches mehr, dass muslimische Frauen und Mädchen beim Schwimmen einen so genannten Burkini tragen Somit gäbe es auch keinen Grund, dass das Mädchen wegen des Schwimmanzugs von Mitschülern gehänselt werden würde. Geschehe dies trotzdem, hätten die Lehrkräfte die selbstverständliche Pflicht, durch ihre pädagogische Einflussnahme dafür zu sorgen, dass mit der muslimischen Mitschülerin verständnisvoll, tolerant und respektvoll umgegangen wird.
    http://www.unitednetworker.com/2009/06/08/muslimisches-madchen-muss-am-schwimmunterricht-teilnehmen/
    Das Urteil ist nur im ersten Hinsehen inländerfreundlich! Wer hat die Sache wieder auszubaden….natürlich unsere Lehrer. Sie müssen sich nicht nur mit von Einwanderern aus den Halbmond-Ländern verfälschten PISA-Studien herumplagen, nein
    blockquote>„durch ihre pädagogische Einflussnahme dafür zu sorgen, dass mit der muslimischen Mitschülerin verständnisvoll, tolerant und respektvoll umgegangen wird, Hänseleien und Mobben unterbleiben.“
    Hier prallen doch Kulturen aufeinander. Wo in aller Welt könnten sich Einwanderer solche Forderungen auf sonderrechte anmaßen? Ist das Integration? Aber wir sollen das ja aushalten!

  15. Ich glaube nicht daran, dass dieses Urteil tatsächlich standhaft ist. Und wenn, dann wäre es ein Tropfen auf den heissen Stein.

    Man muss sich mal vorstellen, dass die Klägerin gegen ein bestehendes Gesetz geklagt hat. Dass sowas überhaupt vor Gericht kommt finde ich schon heftig.
    Wenn die Eltern mit unserer Schulordnun nicht zurecht kommen, haben sie das Land zu verlassen. Im übrigen schicken ja eh viele Einwanderer ihre Kinder für ein Paar Jahre ins Ausland um die Schule zu besuchen. Auch ein Skandal meiner Meinung nach.

  16. Ist zwar ein positives Signal, aber leider lässt es bei mir keine Hoffnung keimen…

  17. Das Mädchen soll also im Burkini planschen gehen. Die Richter werden sicher noch auf die Idee kommen, dass zwecks Vermeidung von Hänseleien vor dem Schwimmunterricht mit der gesamtem Schulklasse die Moschee aufzusuchen ist.

    P.S. Das war ein unanfechtbarer Beschluss in einem Eilverfahren, das Hauptsacheverfahren folgt, falls die Eltern es einleiten.

  18. Warum soll eine zukünftige Gebärmaschine und HartzIV Empfängerin überhaupt zur Schule gehen.
    Rausschmeißen aus dem Unterricht und Zwangsverheiraten. Das was sie wissen muss kann ihr Mann auch aus dem Koran vorlesen oder rein prügeln.

  19. Es ist doch ganz einfach, den islamischen Mädchen und Frauen muß klargemacht werden das sie nicht das Eigentum ihre Väter od. Männer sind. Und das sie im Gegensatz zu islamischen (Parallel)Gesellschaften Rechte haben die ihnen nicht beschnitten werden dürfen in Deutschland. Wenn sich das in der islamischen Welt rumspricht, dass ihnen bei einer Auswanderung nach Deutschland die Kontrolle über ihre Mädchen u. Frauen entgleitet, wird die Einwanderung gegen Null gehen, und eine Rückwanderung einsetzen, siehe Niederlande.

  20. Oh. Endlich ist mal ein Muslem nicht mit einer Klage durchgekommen. Erstaunlich. Aber es wird sicher weiter (auf Kosten des Steuerzahlers) geklagt werden, bis irgendeine höhere Instanz ein Gefälligkeitsurteil verkündet.
    Das ist ja genau das Problem mit unseren muslemischen Freunden. Die wissen wie morsch der deutsche Kaschperlstaat ist, man muss einfach solange klagen, bis man recht bekommt…und die deutsche Steuerkartoffel zahlt die Zeche.

  21. Prima, dieses Urteil. Unanfechtbar ?

    Wird sich nicht doch jemand finden, der Verweigerung der Klassenfahrt und des Schwimmunterrichts als muselmanisches Recht bestätigt ?

    Die „68er“ hocken in allen möglichen Positionen, und ihre klammheimlichen Bewunderer heutzutage sind bereits angefixt….

    Das Meer und die Justiz, unberechenbares Terrain…

    http://www.deutschejustiz.de/dj_amts.html

  22. Befreit ALLE Muslima von den doitschen Zwangsunterrichten !

    Jetzt mal von Schreibfehler bei Moslems mal abgesehen hat er doch recht.

    Jeder Schüler kostet den Staat (Steuerzahler) rund 600€ monatlich, wenn man diejenigen, die eh nix lernen wollen nicht mehr zwingt in die Schule zu gehen, viele schwänzen ja ohnehin laufend, kommen die deutschen Schüler besser mit und der Staat spart sich nen Haufen Geld.

    Und wenn die Tochter gern in der Burka rumrennt, so kann sie das herzlich gerne in der Türkei tun, ähm halt nein, das kann sie nicht, das ist dort schliesslich verboten, wie ich gerüchteweise gehört hab. Naja
    Sau(die) Arabien solls auch sehr schön sein für Anhänger einer wüsten Religion.

  23. Es kann nicht lange dauern bis die Schulleiterin die ersten Mails bekommt, in denen sie als rassistisch beschimpft oder ihr Gewalt angedroht wird.

  24. Die Entscheidung sollte eigentlich normal sein und nicht großartig gefeiert werden.

    Man kann ja mal versuchen in steinzeitlich zurückgebliebenen moslemischen Ländern in Bikinis baden zu gehen…

    So ist es halt hier in Deutschland und wem es nicht passt, der darf ja gerne wieder dahin gehen wo er so leben kann wie es ihm gefällt. Und nicht wir müssen deshalb unser Land verlassen.

    Gutes Urteil!

  25. Da spuckt einer auf den Waldbrand und schon gibt’s Gerüchte dass das Feuer aus ist.

    Ich hätte da ein paar Vorschläge zu machen wie man die Islamisierung Deutschlands ganz löscht und nicht den kleinsten Funken Hoffnung mehr übrig lässt.

    Aber nicht die Vernunft, nicht der gesunde Menschenverstand, sondern Political Correctness und Gutmenschentum regieren dieses Land.

  26. Gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte ist in bestimmten Fällen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig.
    Quelle: Wikipedia

    Also doch keine 100-prozentig positive Nachricht. Das Bundesverwaltungsgericht hat ggf. auch noch ein Wörtchen mitzureden.

  27. @3 Schweinefleisch – Natürlich wandern die nicht aus! Mit Ditib und Milli Görüs wird ein weiterer und wenn nötig noch ein weiterer Prozeß geführt. Geld spielt keine Rolle. Welche Möglichkeiten gibts da? Verfassungsgericht, Gerichtshof in den Haag gegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Da findet sich schon was! Die Einverständniserklärung war sicher erzwungen! Und sollte es wirklich, was kein Mensch glaubt, bei dieser Entscheidung bleiben und durchgesetzt werden, wird sich die Politik einbringen! Wir werden von Herrn Laschet hören – ganz ganz sicher!

  28. Ein Lichtblick, aber die Folge ist auf Dauer lediglich, dass Moslemvereine ihre eigenen Schulen aufmachen, auf denen nach islamischen Regeln vorgegangen wird.

    Gegen Segregation und Desintegration dieser Art wird es dann keine juristische Handhabe geben. Im Gegenteil, sie steht ganz im Einklang mit dem grundgesetzlichen Gedanken des Pluralismus. Das kann man in juristischen Fachtexten nachlesen.

    D.h. obige Lichtblicke sind Sackgassen. Wirklich benötigt werden vor allem zweierlei Regeln: (1) Keine Anerkennung koranbasierter Organisationen (da der Koran nicht verfassungskompatibel ist) (2) Transferzahlungen nur für Staatsbürger, Abschiebung all derer Ausländer, die nicht aus eigener Kraft (aufgrund technisch-wisenschaftlich qualifizierter steuerzahlender Arbeit) für sich und ihre Familie sorgen können (3) Einbürgerung nur nach langjähriger Zahlung von Steuern und Beherrschung der Landessprache und -kultur auf Abiturniveau.

  29. Das Programm ist für alle Schüler verbindlich und wer nicht mitmachen will, wird abgelehnt.

    Sehr weise, dieser Spruch. Wenn dies ebenso für Einwanderer gelten würde, wäre das Klasse.

    Das Grundgesetz und unsere freiheitliche, demokratische Grundprdnung sind für alle verbindlich. Wer da nicht mitmachen woill, wird nicht reingelassen (bzw. wieder rausgeschmissen).

  30. Der Wind dreht sich. Nicht nur in Deutschalnd, auch in den Niederlanden, Frankreich und Dänemark. Die 68er sind zum Teil im Rentenalter und sie werden sich mehrheitlich für ihre islamophile Naivität schämen. So wie sie sich heute für ihre revolutionsbegeisterten Sprüche der 70er Jahre schämen.
    Die intellektuelle Zukunft gehört nicht Gurus wie Habermas, sondern klaren Denkern wie Pascal Bruckner.

  31. OT

    Jetzt sucht die Polizei mit einem Foto nach dem 45-jährigen Kurden Rüfet Carboga, der dringend tatverdächtig ist, seine Freundin, die 23-jährige Cristina Holic, erwürgt zu haben. Sie wohnte mit dem Kurden in Schramberg.
    Die Polizei vermutet, der Kurde habe sich nach Mailand abgesetzt. Einen silberfarbenen Golf Combi (KA-FD 395) seines Arbeitgebers könnte er dabei benutzt haben.
    Auf den Fall hatte gestern schon hackschnitzel hingewiesen.

    http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=12294034&origArtId=14020688&offset=1

  32. #41 talkingkraut (30. Jun 2009 17:54)

    Jetzt sucht die Polizei mit einem Foto nach dem 45-jährigen Kurden Rüfet Carboga, der dringend tatverdächtig ist, seine Freundin, die 23-jährige Cristina Holic, erwürgt zu haben. Sie wohnte mit dem Kurden in Schramberg.

    Wieso läßt sich eine 23-jährige Deutsche mit einem 45-jährigen Kurden ein?

  33. Was soll an daran gut sein?

    Sie wies die Mutter darauf hin, dass eine Mitschülerin beim Schwimmunterricht eine spezielle Schwimmkleidung trüge. Daraufhin unterschrieb die Mutter die Erklärung

    :
    Damit wird doch nur der islamische Anspruch auf Tragen eines Burkinis gerichtlich dokumentiert.

  34. #43 BUNDESPOPEL (30. Jun 2009 18:06)
    Cristina Holic hört sich eher Jugo-mäßig an. Egal, ich hätte ihr gewünscht, sie hätte es vorher gelernt. Jetzt ist es zu spät.

  35. Dessen Schulleiterin hatte im Februar 2008 ein längeres Aufnahmegespräch mit der Mutter des Kindes geführt. Sie wies die Mutter darauf hin, dass eine Mitschülerin beim Schwimmunterricht eine spezielle Schwimmkleidung trüge.

    Kapier ich nicht. Was für ‘ne Mitschülerin? (Muslima ???) Was für ‘ne „spezielle Schwimmkleidung“? (Burkini ???) Warum weist die Schulleiterin die Mutter darauf hin? (Sie könnte doch einfach sagen: Ihre Tochter darf beim Schwimmunterricht Burkini tragen.)

    Das ist doch ziemlich unklar dargestellt.

  36. Ich war gestern bei einem Sommerfest in der
    Schule meines Kindes. Ich musste mit
    erschrecken feststellen das selbst kleine
    Kinder schon Kopftücher tragen müssen.
    Ich habe ihren gequälten Seelen direkt
    in die Augen gesehen. Sie müssen anders
    sein als die anderen Kinder. Was kann ich
    tun um diese Kinder zu helfen um sie davon
    zu befreien? Mir wurde bewusst das ich
    nichts tun kann, denn selbst die Lehrer
    waren nicht bereit, sich diese Problematik
    anzunehmen. Ausschließen ist kein guter
    Weg, denn die Kinder würden letztendlich in
    einer Koran-Schule landen. Und dann wird es
    noch schlimmer für sie.

  37. Schönes Urteil, dennoch schaut die Umsetzung des ganzen wieder ganz anders aus. Wenn der Schulleitung mit beheadigung gedroht wird oder Ermordung der gesamten Familie, dann werden die niemals davon Gebrauch machen, die Schüler abzulehnen.

    Letztendlich ist es auch für die Herrenmenschen doch ganz angenehm wenn die Terrorkinder zumindest vormittags irgendwo untergebracht sind.

    1-5 Klässler kann man ja schlecht im Kindergarten lassen und unsere Kulturbereicherer nutzen doch alles, was ihnen einen Vorteil bringt.

  38. Bevor diese Kinder integriert werden können,
    müssen sie erst einmal von der menschen-
    verachtenden Ideologie ISLAM befreit werden,
    alles andere macht keinen Sinn. Wenn
    Erwachsene Frauen meinen, Kopftücher bei
    30 Grad mit 5 Mänteln zu tragen, ist das
    ihr Problem, aber die Kinder …

    Wie konnte Allah sie auch Nackt auf die
    Welt kommen lassen!

  39. #42 Plondfair, #45 Aufgewachter

    Vermute auch das ehemalige Jugoslawien als Herkunftsland der Frau. Rüfet ist sicher irgendwie in einem muslimischen Frauenhändlerring. Wenn ich mich nicht täusche ist das Foto aus dem Schwarzwälder-Boten ein Polizei-Foto. Rüfet wäre dann also schon erkennungsdienstlich behandelt worden.
    Auf diesem Foto aus dem Südkurier sieht Rüfet ziemlich rotlichtmäßig aus.

    http://www.suedkurier.de/_/tools/picview.html?_CMELEM=3609522

  40. Solidarität mit den Menschen im Iran

    Am kommenden Freitag, dem 3. Juli 2009, wird in Köln ab 17 Uhr auf der Domplatte am Römerbogen eine Demonstration gegen 30 Jahre Mord, Terror und Unterdrückung seitens der islamischen Regierung im Iran stattfinden.
    Seit zwei Wochen gehen im Iran Millionen Menschen gegen das islamistische Regime auf die Straße. Dagegen setzen die islamistischen Machthaber Militär und Straßenmilizen ein, die bereits mehr als hundert Menschen erschossen und umgebracht, Hunderte verletzt und Tausende festgenommen haben. Wir wollen gegen diesen Unterdrückungsterror demonstrieren, unsere Solidarität mit der iranischen Oppositionsbewegung bekunden und fordern:

    Nieder mit der islamischen Diktatur! Das System der Geschlechterapartheid muss weg!

    Wir laden alle fortschrittlichen Organisationen und Menschen dazu ein, an dieser Demonstration teilzunehmen. Treten wir gemeinsam ein für Säkularität und die Universalität der Menschenrechte, gegen die islamistische Diktatur und die islamischen Gesetze!

    Redner:
    Ralph Giordano
    Mina Ahadi
    Basier Nasiebi

    Freitag 3 Juli 2009 um 17 Uhr
    Domplatte am Römerbogen
    Solidaritätskomitee mit den Menschen im Iran
    Tel: 01775692413
    0163 680 99 72

  41. Danke an „PI“

    ‚Politically Incorrect‘ ist und bleibt eben eine hervorragende Informationsquelle für Jung und Alt, Einwanderer und Altbürger, Progressive und Konservative.

  42. wenn der bundestag „nachgebessert“ hat und unsere dumpfbackenen politiker ihre selbstbestimmung an die EU abgetreten haben, werden auch solche urteile, wie die aus münster, durch die eu gekippt werden.

    die eu ist unser untergang!

  43. Respekt, Bayern ist eben doch irgendwie nicht Deutschland.

    In Berlin scheint die Integration hingegen rückwärts zu verlaufen.
    Prozess, Eifersucht: Ehefrau und Begleiter niedergestochen

    http://newsticker.welt.de/?module=dpa&id=21676692

    Mein lieblingszitat von diesem Anatolen:
    «Ich habe sie wohl irgendwie verletzt, aber mir war nicht klar, dass es so schlimm war»,

  44. Wo sind denn bei all diesen Fällen die Millionen tapferen Kämpferinnen und Kämpfer für Emanzipation und Gleichberechtigung in allen Belangen? Ist ihnen der Kampf gegen die messerstechenden Moslems doch zu gefährlich, und sie fahren lieber nach Moskau, um sich vor laufenden Kameras werbewirksam eine auf die Nase hauen zu lassen und dann heulend über die Gewalt der russischen Polizei zu jammern?

  45. Endlich ein Lichtblick, bleibt nur zu hoffen, daß das linksfaschistische Kommitee für europäische Unterwerfungsrechte von diesem Urteil nicht allzu schnell Wind bekommt. Denn leider wissen wir ja was dann mit ziemlicher Sicherheit passiert, nämlich daß diesen Integrationsverweigerungen und Sozielschmarotzern noch mit Schmerzensgeldern die Rosette vergoldet wird. Denn merke, das Gespräch mit der Lehrkraft war ja sooooooooo hart.

  46. #31 uli12us
    Jeder Schüler kostet den Staat (Steuerzahler) rund 600€ monatlich, wenn man diejenigen, die eh nix lernen wollen nicht mehr zwingt in die Schule zu gehen, viele schwänzen ja ohnehin laufend, kommen die deutschen Schüler besser mit und der Staat spart sich nen Haufen Geld.

    Jap im Grunde stimmt das schon, aber in muslimischen Familien hat der Vater das Sagen, dass heißt: auch wenn das Kind willens ist, würde es behaupten es hätte keine Lust auf Schule/Schwimmunterricht/Klassenfahrten/Lust auf Burka/Unterdrückung. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Zeit im Kindergarten, wo muslimische Kinder keine Lust hatten mit uns Deutschen zu spielen, da wir „scheiß Deutsche “ sind. Welcher 4-jährige kommt denn von alleine auf solche Kranken gedanken?!

  47. @4 Hobbes (30. Jun 2009 16:17)
    #Hoffenlich wird dieses skandalöse Urteil recht bald vom BVerfG kassiert.#

    Das wird es! Das ist sicherer als das Amen in der Kirche. Es war eh nur als Potemkinsches Dorf gedacht.

  48. ein Blick auf http://www.muslimmarkt.de lohnt. Da sind gleich fertige „sehr einfühlsam“ verfasste Schreiben zu finden :
    ——————
    Befreiung vom Unterricht an Moslemfeiertagen

    Gemäß deutschen Regelungen haben Schüler und Schülerinnen muslimischen Glaubens das Recht auf Schulbefreiung an den großen Feiertagen zum Id-ul-Fitr (Abschluss des Monats Ramadan) und Id-ul-Adha (Opferfest) – jeweils ein Tag. Allerdings muss die Befreiung in der Regel vorab per Brief an den Klassenlehrer beantragt werden. Dafür schlagen wir folgenden Musterbrief vor:

    Meinname Meinnachname, Meinestaße 99, 12345 Meinestadt

    Herrn/Frau Lehrername
    Grundschule/Hauptschule/Realschule/Gymnasium Soundso
    Schulstraße 99
    12345 Schulstadt

    Meinestadt, den 33.12.09

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr Lehrername,

    am Montag/Dienstag/Mittwoch den 34.11.1999 haben wir den großen islamischen Feiertag, das heilige Fest zum Gedenken an Abraham und seine große Opferbereitschaft (Opferfest). Anlässlich dieses Feiertages bitte ich Sie höflichst, meine(n) Tochter/Sohn Kindsname für einen Tag vom Unterricht freizustellen.

    In der Hoffnung auf Ihr Verständnis und
    mit freundlichen Grüßen

    (Unterschritt per Hand)

    Meinname Meinnachname

    ——–
    Befreiung vom Schwimmunterricht

    An die Klassenlehrerin der
    Klasse 3abc
    Grundschule Musterdeutsch
    Islamstadt, 31. Februar 1914

    Sehr geehrte/r Herr/Frau Musterlehrer,

    am Anfang dieses Briefes möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der im folgenden gestellte und begründete Antrag ausschließlich mit religiösen Bestimmungen unseres Glaubens zu tun hat und in keinster Weise eine Kritik am sonstigen Unterricht der Schule bedeutet.

    Gemäß den religiösen Geboten des Islam erreicht ein Mädchen spätestens mit 9 Mondjahren die religiöse Reife (siehe z.B. „Antworten auf Rechtsfragen, As-Sayyid Ali Al-Husayni Al-Khamene’i, erster Teil, erläuterte Übersetzung, 1997, Islamisches Zentrum Hamburg, Seite 12) und hat danach sowohl alle religiösen Rechte als auch Pflichten. Die Jahreszählung erfolgt nach dem islamischen Mondkalender, und 9 Mondjahre entsprechen ca. 8,5 Sonnenjahren. Zu den Pflichten der dann jungen Frau gehört u.a., daß sie Ihren Körper (bis auf Gesicht und Hände) vor fremden Männern und Jugendlichen verhüllt. Dieses führt dazu, daß unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep nunmehr in Zukunft mit einem Kopftuch am Unterricht teilnehmen wird.

    Ausgehend von der oben beschriebenen Ausgangssituation beantragen wir, daß unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep von dem bevorstehenden koedukativen Schimmunterricht befreit wird. In einem Grundsatzurteil (veröffentlicht: unter dem Aktenzeichen 19 A 1706/90) bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster die von muslimischen Eltern vertretene Haltung, dass Elternrecht und religiöse Überzeugung den staatlichen Erziehungsauftrag begrenzen können. Der im Grundgesetz festgelegte staatliche Bildungsauftrag werde nicht beeinträchtigt, wenn mit Rücksicht auf die Glaubens- und Kulturfreiheit im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung für den Schwimmunterricht erteilt würde. Wichtig war auch der Hinweis, daß die religiöse Interpretation der koranischen Regeln durch die Eltern nicht Gegenstand der Debatte und ihre darauf fußende Entscheidung zu respektieren sei.

    In einem ähnlichen Grundsatzurteil (Bundesverwaltungsgerichtsurteil 25.8.1993 – 6 C 891 zu OVG Münster, 15.11.1991 -19 a 2198/91) heißt es u.a.: Führt ein vom Staat aufgrund seines Bildungs- und Erziehungsauftrages aus Art. 7 II GG im Rahmen einer allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine Schülerin islamischen Glaubens in Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, die sie als für sich verbindlich ansieht, zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 4 I und II GG ein Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird.

    Wir bitten Sie aus oben genannten Gründen unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep vom Schwimmunterricht freizustellen. Sollte Chadidscha Fatima Zeynep während der Schwimmzeit eine Anwesenheitspflicht in der Schule haben, dann sind wir damit einverstanden, daß sie als Zuschauerin am Schwimmunterricht teilnimmt oder in der Zeit in einer anderen Klasse untergebracht wird. Ansonsten kann sie in der Zeit auch nach hause kommen.

    Chadidscha Fatima Zeynep wird auch weiterhin am Sportunterricht teilnehmen, allerdings mit einer islamisch geeigneten Kleidung.

    Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

    (Unterschriften)

    Muslim Islam (Vater) Muslima Islam (Mutter)

    PS: Ein gleichlautender Brief ist an Herrn Mustermann (Schulleiter) geschickt worden.

    ———

    Einladung an Polizei zum Moscheebesuch

    In dieser für Muslime immer unüberschaubarer werdenden Lage schlagen wir allen muslimischen Gruppen vor, von sich aus die Sicherheitsbehörden einzuladen: Insbesondere zum Schutz gegen Entwürdigung der für Muslime heiligen Stätten, wie z.B. Moscheen, schlagen wir vor, dass die Moscheen sich direkt an die zuständigen Polizeistationen wenden und diese zu einem Besuch in der Moschee einladen. Da zahlreiche Moscheen bereits direkte Kontakte zu den verantwortlichen Stellen haben, ist das nur eine von mehreren Möglichkeiten, Missverständnisse abzubauen und unabhängig von dem Mediengetrommel ein sachliches Miteinander zu ermöglichen.

    An Polizeidienststelle soundso
    Polizeistr. 00
    98765 Unserestadt

    Unserestadt, den 33.13.200X

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die immer komplexere Weltlage sowie zahlreiche auf Unkenntnis und Missverständnissen beruhenden Ängste führen zu Unsicherheiten bei allen Betroffenen, die wir versuchen möchten, mit diesem Brief abzubauen zu helfen.

    Unsere Moschee, Unseremoscheestr. 99, ist eine islamische Gebetsstätte (oder unsere Bibliothek ist eine…..), in der die muslimischen Riten praktiziert werden. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, einmal Einblick in die Moschee in einem kooperativen Rahmen zu ermöglichen, würden wir Sie sehr gerne einmal einladen, unsere Moschee nach Absprache zu besuchen, um Ihnen bei einem gemütlichen Glas Tee und Gebäck unsere Moschee (oder Bibliothek usw.) auch von innen mit allen seinen Räumlichkeiten vorzustellen sowie die Verantwortlichen und Ansprechpartner der Moschee. So ein Besuch und Gespräch kann sicherlich hilfreich sein, Missverständnisse abzubauen und gegenseitige Vorbehalte zu mindern. Bei dieser Gelegenheit würden wir auch gerne von Ihnen erfahren, in welcher Weise wir zum entspannten Miteinander unseren Beitrag nach Ihren Vorstellungen leisten können.

    Über die Annahme unserer Einladung und eine Terminabsprache würden wir uns sehr freuen. Der für die Terminabsprache verantwortliche …… ist tagsüber (oder Abends) telefonisch erreichbar unter: ………

    Mit freundlichen Grüßen

    Muster Mustermuslim

    (Vorsitzender der …..)

    PS: Das einzige, was beim Besuch zu beachten wäre, ist das Ausziehen der Schuhe im Moscheeinnenbereich, wofür wir um Verständnis bitten.

  49. Die Eltern müssten viel mehr in die
    Verantwortung genommen werden. Wofür
    bezahlen wir eigentlich den ganzen
    Intergrationsscheiss und den ganzen
    Apparat? Was ist denn da Gelungen?
    Der normale Mensch kann sich das gar nicht
    vorstellen. Das wäre wie, der Papst ordnet
    jetzt an, das alle Christen sich jetzt an
    einem vorgeschriebenen Grundsatz halten
    müssen und jedwede Abweichung würde hart
    bestraft und Verfolgt werden. Der Papst
    hätte entweder keine Schäfchen mehr, oder
    die Politik einen noch größeren
    Integrationswahnsinn.

  50. Das Urteil ist richtig.

    Dem Kind ist geholfen und seinem Körper auch.

    Denn Schwimmen ist nur gesund, wenn der Körper sich frei im Wasser bewegen kann.

    Eine Zwangsbefreiung vom Schwimmen wäre eine Art Misshandlung.

    Die Eltern, ich denke da eher an den Vater oder die Brüder oder die Cousins, die sollten da mal ganz schön den Ball flach halten, hier in einem freien Land!

  51. Viele,viele indianische Kinder , die an einem Fluss wohnten, sind ertrunken, weil sie nicht schwimmen konnten.

    Schwimmen lernen ist lebenswichtig !

    Nicht nur Spass und Wohlbefinden.

  52. Was die Klassenfahrten angeht, so dienen sie dazu, die Kinder zu lernen in einer unbekannten Umgebung sich zurechtzufinden und zusammenzuhalten.

    Wer das nicht will, der will sich nicht einfügen in eine Gesellschaft die ihn mitträgt, das bedeutet er will sein eigenes Süppchen kochen.

    Das kann er ja gerne tun , dort wo sein eigenes Süppchen ihm schmeckt.

    Wenn wir aber die Würze zum Süppchen dazu liefern, ja dann
    ist Hopfen und Malz verloren.

  53. „…durch ihre pädagogische Einflussnahme dafür zu sorgen, dass mit der muslimischen Mitschülerin verständnisvoll, tolerant und respektvoll umgegangen wird, Hänseleien und Mobben unterbleiben.“
    Ja, wär das schön, wenn Lehrer in Deutschland durch ihre pädagogische Einflußnahme dafür sorgen würden, daß mit deutschen Kartoffel-Schülern verständnisvoll, tolerant und respektvoll seitens der moslemischen Zuwanderer umgegangen wird, und daß Hänseleien, Mobben, Beleidigen, Berauben, Verprügeln unterbleiben! Da wär der Schulalltag ein Lenz!

  54. diese brd ist ein irrenhaus. daran kann es keinen zweifel mehr geben. die frage ist nur, inwieweit mansich noch für so was als statist mißbrauchen läßt.
    öffentliche bäder besuche ich – sofern sie aus kostengründen überhaupt noch offen sind – nicht mehr.
    die vorstellung, daß da irgendwelche leute in ganzkörpermüllsäcken eintauchen, ist nicht nur unästhetisch und beleidigt mein kulturelles empfinden. es ist höchst unhygienisch. in meinem gewohnten kulturkreis war es nämlich bisher üblich zu duschen, bevor man ins wasser steigt. aus rein hygienischen gründen wohlgemerkt.
    und die verhältnisse jetzt muß ich mir nicht antun.

  55. Hi,
    alles ist am Heulen, dass diese „Migranten“
    hier ihre Eigenarten auf Kosten der Zipfelmütze ausleben!!
    Nur, wer hat sich das (kinderfickende) Kretur als „Umweltpartei“ aufschwatzen lassen und nicht nur gewählt sondern auch „regierungsfähig“ gemacht obwohl es sich die Ausdünnung und Zerstörung des Deutschen auf
    die Fahne geschrieben hat und somit konsequent
    dem „Migranten“ die Hand vor den Arsch hält
    um dieses Ziel (der Zerstörung) zu erreichen??
    Wenn die Zipfelmütze nicht so pressehörig und unterwürfig wäre, dazu stockdoof, könnte man
    das Problem schnell bei der nächsten Wahl er-
    ledigen.
    Ganz einfach: Keiner wählt die linken Pädophilen, Rest erledigt sich von alleine
    (= Grüne entfallen als Pfründebeschaffer bzw.
    -erhalter, also kann man draufhauen!)
    Da verlasse ich mich ganz auf die Verkommenheit der Politelite“
    http://www.weltnetz-verweise.de/informatives/16-09-05-gruene-paedo.html
    Es ist dooch eigentlich ganz einfach..
    glaubt
    Yogi

  56. Die elfjährige Schülerin habe keinen Befreiungsanspruch, weil der Antrag ihrer Eltern gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße. Er stehe im Widerspruch zur abgegebenen Einverständniserklärung.

    Ohne die Einverständniserklärung wäre das Urteil anders ausgefallen. Also immer noch „Kamel-Fatwa“, Eurabier.

  57. #21 Ausgewanderter: Wer bei Musels auf „Treu und Glauben“ setzt, hat von Taquiya noch nichts gehört…

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