[1]Das Verwaltungsgericht in Augsburg arbeitet derzeit auf Hochtouren daran, einen hochgradig heroinabhängigen Türken, der bisher seit seinem 15 Lebensjahr in Deutschland nur durch Drogenkonsum, Drogenhandel, Diebstahl, Körperverletzung etc. geglänzt hat, als Wiederholungstäter mehrfach inhaftiert war und mehrere Entzugstherapien abgebrochen hat, nicht abschieben zu müssen.
Die Qualitätsjournalistin Katja Belitz von der Augsburger Allgemeinen berichtet in einem ausführlichen Artikel über eine Abschiebungsfarce der deutschen Extraklasse.
Das Blatt berichtet [2]:
Wird ein Türke aus Burgau in Kürze abgeschoben? Darüber sollte gestern das Verwaltungsgericht in Augsburg entscheiden. Doch der Fall erwies sich als knifflig.
Einen Türken aus Deutschland abschieben kann nur knifflig bedeuten. Es geht weiter, der vom Steuermichel finanzierte Anwalt kommt zu Wort:
„Ohne eine Therapie schafft er es nicht.“ Der Mann würde vermutlich immer wieder straffällig werden. Solange das Aufenthaltsrecht nicht geregelt ist, findet sich aber kein Kostenträger für einen Drogenentzug. Frühere Therapien waren gescheitert, nach wie vor sei der Türke „hochgradig heroinabhängig“.
Bitte etwas Geduld, erfahrungsgemäß bringt eine der ersten Hundert durch den deutschen Steuermichel finanzierten Therapien den gewünschten Erfolg.
Dem Gericht ist der Mann schon länger bekannt: Diebstahl, Körperverletzung und Drogenhandel wurden ihm zur Last gelegt. Außerdem war er betrunken Auto gefahren. Haftstrafen konnten ihn bis jetzt nicht bremsen, schon kurz nach der Entlassung aus dem Gefängnis klaute er wieder.
Oje, hört sich nach Abschiebung ohne weitere Therapie an!
Für die Ausländerbehörde waren all diese Straftaten Grund genug, eine Abschiebung des Türken zu fordern. Er gefährde die Sicherheit, hieß es zur Begründung. Eine positive Sozialprognose wollte ihm auch niemand stellen. Ein erstes Ausweisungsverfahren war 2003 aber abgewendet worden. Jahre später hat der Mann noch immer keinen Job gefunden, auch sein soziales Umfeld sei nicht besonders stabil, erklärte der Vorsitzende Richter Alexander Leukhart. „Auf Drogendelikte achten wir ganz besonders.“ Die Kammer neige daher im Moment dazu, einer Abschiebung zuzustimmen.
„Na ganz klar Abschiebung!“ – würde auch das Volk sagen, in dessen Namen die Richter ihre Urteilssprüche fällen.
Trotzdem schlugen die Richter eine Duldungsbewährung vor: Dann würde der Türke formal zwar ausgewiesen werden, könnte aber in Deutschland bleiben, weil er eine langfristige Duldung erteilt bekäme. In dieser Zeit hätte der junge Mann die Chance zu beweisen, dass er nicht mehr straffällig wird.
Duldungsbewährung? Ja, das klingt logisch – so richtig nach einem funktionierenden Rechtsstaat!
Die Ausländerbehörde wiederum weigerte sich, den Ausweisungsbescheid zurückzunehmen. „Man war schon sehr geduldig“, sagte der Leiter der Staatlichen Ausländerbehörde in Günzburg, Peter Neidhardt. Dennoch habe der Mann seine kriminelle Laufbahn nicht aufgegeben.
Na, jetzt aber!
Keine leichte Entscheidung für das Gericht: Soll der heroinabhängige Mann in die Türkei geschickt werden? Oder räumt man ihm noch einen Versuch ein, in Deutschland vom Heroin loszukommen?
Ohne Worte!
Das Verwaltungsgericht hat gestern noch kein Urteil gesprochen. Auch, weil der Europäische Gerichtshof noch nicht entschieden hat, was genau gemeint ist mit Gefährdung der Sicherheit und wie mit türkischen Staatsbürgern in solchen Fällen verfahren wird.
Möglicherweise wird das Urteil daher ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof diese Fragen beantwortet.
Prima, danach greift dann die Härtefallregelung und wir können demnächst wieder über denselben Fall berichten.
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