Die im Streit um die Verfassungsklage teilunterlegenen Vertreter der Bundesregierung möchten die Befugnisse des BVG per Gestzesbeschluss einschränken, damit ihnen derartiges nicht noch einmal passiert. Verfahren zu europarechtlichen Fragen sollen nach den Vorstellungen der Juristen künftig zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt werden.

(Spürnase: Hubert W.)

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130 KOMMENTARE

  1. Eigentlich brauchen wir das BVefG quasi doch gar nicht mehr. Wir haben doch jetzt eigentlich den EurGH, sozusagen.

  2. Und ich fordere die Entmachtung der Juristen.

    Kann nicht angehen dass sich Personen eines Arbeitsbereiches selbst haufenweise Machtfülle erzeugen. Das Gesetzbuch ist ja bewusst so formuliert dass man im Endeffekt mit guter Begründung alles so drehen kann wie man es braucht. Leider gilt dies auch für die Richter.

    Eine logische, sachliche Argumentation ist dank unseres Rechtssystems nicht möglich. Der Bürger ist im Endeffekt, trotz vorliegender Gesetze, einer gewissen Willkür ausgeliefert.

    Wenn man die Rechtssprüche der letzten 20 Jahre zur Analyse heranziehen würde, ließe sich meine These mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit empirisch beweisen.

  3. #5 Pitti.platsch

    Da haben wir Richter sitzen die nicht aus Deutschlnad kommen, oder nur einen !

    Zumal die Enscheidungen so gut wie immer zum Nachteil Deutschlands sind, aber sehr wohl EU fördernd sind.

  4. Nanu! hab ich gedacht, warum will man denn die S-Bahn in Berlin entmachten?
    Bundesverfassungsgericht: BVerfG

  5. Rüttgers will die Verfassung brechen um Eurabia durchzusetzen – er weis bloss noch nicht wie.
    In der europapolitischen Diskussion über ein Begleitgesetz für den Lissabon-Vertrag hat Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) die CSU vor zu weitgehenden Forderungen gewarnt. „Ich warne davor, draufzusatteln oder es dazu zu missbrauchen, um das in Europa Erreichte zurückzudrehen.“Es dürfe nicht Schluss gemacht werden mit der weiteren Integration, sagte der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Bundestag und Bundesrat ein Begleitgesetz nachbessern, in dem der Einfluss beider Parlamente auf das Handeln der Bundesregierung in der Europäischen Union geregelt wird. In der bestehenden Form des Gesetzes werden Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt.
    Rüttgers kritisierte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Karlsruhe hat uns das Leben nicht leichter gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag mehr Unklarheit als Klarheit geschaffen.“ Die CSU hatte das Urteil begrüßt.
    Rüttgers sagte: „Die CSU jubelt über die größeren Zuständigkeiten für Bundestag und Bundesrat.“
    Mehr:
    http://fredalanmedforth.blogspot.com/2009/08/ruttgers-will-die-verfassung-brechen-um.html

  6. #5 Pitti.platsch (10. Aug 2009 12:07)

    wir brauchen auch keinen Bundestag mehr, wir haben ja das Europaparlament. Wir brauchen auch kein Volk mehr, wir haben ja Politiker, Juristen und Sachverständige.

  7. Jetzt reicht es! Jetzt reicht´s; mein Tag ist im Arsch. Einigen Leuten in der Politik geht es offenbar mit der Auflösung des deutschen Staates nicht schnell genug. Ich habe noch nicht mal den ganzen Text gelesen,aber ich rege mich jetzt schon auf.Ich kann gar nicht mehr „runterkommen“. Sie löschen erst unsere Verfassung aus und zum Schluß uns.

    Sie machen den Dehimmi für Die NWO und wissen es noch nicht einmal. Am liebsten würden diese Leute sofort den den Einmarsch eienr fremden Armee nach Deutschland fordern,um den deutschen Staat abzuschaffen und einer Weltregierung Tür und Tor zu öffnen.

    Schweine, nur Schweine! Sie sind unter uns; pfui Deibel!!

  8. Was sagt der allseits gesinnungsschnüffelnde Verfassungsschutz eigentlich dazu?
    Kommen die jetzt alle in den Knast? Oder werden sie mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet?

  9. Natürlich muß jedes demokratische Mittel verschwinden, wenn es dem linken Mainstream im Wege steht, seien es nun Volksbefragungen, sich zur Wahl stellende Kleinparteien, das böse Internet, oder aber das BVerfG. Dieser Staat wird von Tag zu Tag ein Stück weit totalitärer, das ist die traurige Wahrheit zu Beginn des 21. Jahrhunderts.

  10. Ich fordere die Sonne dazu auf, ab morgen nicht mehr auf zu gehen!

    In der Dunkelheit sind alle Menschen gleich – nicht nur die Katzen!

  11. #14 Rechtsliberalharzer (10. Aug 2009 12:18)

    mein Tag ist im Arsch.

    *LOL*… na dann kann ja nix mehr schief gehen.

    :mrgreen:

  12. Tja, der Wettlauf gegen die Zeit muss für die
    Volksverräter, die Europa verscherbeln wollen
    grausam sein. Wie gehetzte Tiere lassen sie nichts unversucht um das Deutsche Volk zu entmachten und zu versklaven. Genau wie damals
    die Nazis alles unternommen haben, getäuscht
    haben, gelogen haben, die Medien benutzt
    haben, bis die Macht per Ermächtigungsgesetz
    da war. Das ist heute in meinen Augen nicht
    anders. Auch Deutschland steht den Plänen der
    Grauen Männer von Europa, die eine Weltordnung mit Herrenmenschen und Sklaven
    wollen, im Weg. Andere Länder auch, daher
    wird in den Ländern immer mehr Chaos erzeugt
    und weiter destabilisiert und ausgehöhlt.

  13. Also nochmal zum mitschreiben:
    Der EuGH ist für europarechtliche Fragen zuständig. Also für die Frage wie das Recht der EU auszulegen ist.
    Für die Frage ob und wie ein souveräner Mitgliedsstaat auf Grundlage seiner Verfassung neue EU-Bestimmungen einführen darf ist er aber sicher nicht zuständig.

    EU-Recht und damit auch die Auslegungshoheit des EuGH gilt, weil sich die Staaten zu deren Einhaltung verpflichtet haben – wenn sie es denn getan haben.
    Der EuGH ist schon recht EU-freundlich eingestellten Leuten (wie mir) ein Dorn im Auge weil er dazu neigt EU-Kompetenzen sehr exzessiv auszulegen. Jetzt per Gesetzesänderung (was vermutlich garnicht geht, dazu muss man die Verträge auch ändern) die Entscheidungskompetenz des EuGH noch auszuweiten ist ein – vorsichtig formuliert – dummer Einfall.

  14. Versteht ihr nun langsam warum man das volk Schritt für Schritt entwaffnen will?
    Es geht hier keineswegs darum Amokläufen präventiv zu begegnen.
    Das ist nichts anderes als ein willkommender Vorwand Jahr für Jahr,Stück für Stück die diesbezügliche Gesetzgebung restriktiver zu gestalten.
    Die wollen das Volk verteidigungsunfähig und wehrlos machen. Sonst nichts.

  15. @ ComebAck

    Der hier fordert sowieso autonome Zonen für Muselmänner. Als deutscher Islam-Konvertit ist er außerdem in knapp drei Wochen für den Bonner Stadtrat wählbar. Wir leben in einem wahrhaft tollen Land!

  16. Die wollen das Volk verteidigungsunfähig und wehrlos machen. Sonst nichts.

    logelich…

    und in den USA gibt es mittlerweile auch Bestrebungen den Verfassungszusatz zu streichen….

  17. #27 Pro Patria (10. Aug 2009 12:37)

    @ ComebAck

    Der hier forder…..gekürzt …. Wir leben in einem wahrhaft tollen Land!

    ja zumal dieser Beitrag auch schon 3 Jahre alt ist seitdem haben solche wie dieser auch nicht geschlafen….

    noch mal 3 bis 5 Jahre und es kann eingepackt werden.

    Ab Ende September wird dann wohl die VisaPflicht für Türken ausgesetzt WOLLEN WIR WETTEN ?? 1€ ??

  18. !!!
    Es gibt nur ein einziges Volk in Europa, das die EU noch stoppen kann und das sind wir, die Deutschen.
    !!!

  19. Wie ist eigentlich das Verhältnis Gutmenschen:Normalen ? Wieviele Unterdrücker, Verscherbeler des Vaterlandes, Fatimas, die früher anders hießen, haben wir ?
    Reden wir über 10.000 oder 50.000 die den „Rest“, also rd. 82 Mio. ( pardon, da müssen noch ein paar Mio. Bereicherer weg ), drangsalieren ( ääh … beglücken ) ?
    Jeder Tag ist ein Schritt in Richtung Scharia. Und was hat unser Volk an Blut gelassen, wie viele sind für die Freiheit gestorben und was hat man daraus gemacht ? Warum, sagt mir bitte, warum, wird der Hitlerfaschismus durch den Sozialfaschismus ersetzt ? Warum halte ich die Lügen, aus denen dieses Land besteht, kaum noch aus ?

  20. Vielleicht verstehe ich die Idee der Juristen falsch und ich habe auch nur den SPIEGEL-Artikel gelesen, aber der Vorschlag ist nicht so dumm, wie er aussieht. Hintergrund ist doch der Streit zwischen EuGH und BVerfG, wer mehr zu sagen hat, und zwar in Europarechtsfragen. Hier will das BVerfG das letzte Wort haben (und soll es auch behalten). Wenn wie bisher zuerst das BVerfG entscheidet und Hüh sagt und danach der EuGH Hott sagt, dann müsste die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Das wollen die 30 verhindern. Erst soll der EuGH Hott sagen dürfen und dann kommt das BVerfG und sagt Hüh. Dann darf Deutschland nicht dem EuGH folgen, aber es bekommt auch kein Vertragsverletzungsverfahren.

    Ob dieser Trick gegen Brüssel (!) juristisch funktioniert, kann ich nicht einschätzen, aber die Idee ist klar für Deutschland. Ich glaube, das ist hier falsch verstanden worden.

  21. Juristen stehen für alles ein und fordern alles, wofür man sie bezahlt. Wenn es sein muß, machen sie gemeinsame Sache mit den Teufeln von Brüssel. In diesem Falle nennt man sie advocatus eu diaboli.

  22. Also diese Denkschrift der 30 Juristen habe ich nicht gefunden, aber ein Interview mit Prof. Franz Mayer, der sie mitunterschrieben haben soll. Nach seinem Interview schlägt Mayer in der Tat vor, dass das BVerfG an die Auslegung des EuGh in Europarechtsfragen gebunden werden soll. Ich bin mal gespannt, was in dieser Denkschrift wirklich drin steht.

  23. Und so geht sie langsam dahin, unsere deutsche Verfassung, unser hervorragendes Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
    Dahin geht auch die Sympathie für diese Art Europa, das von linken „Nationalstaatsfeinden“ zu einem undemokratischen, identitäts- und seelenlosen Bürokratenmonster verbaut wird.

    Das hat unser deutsches Grundgesetz und auch der europäische Gedanke nicht verdient.

  24. @plapperstorch

    Erst soll der EuGH Hott sagen dürfen und dann kommt das BVerfG und sagt Hüh. Dann darf Deutschland nicht dem EuGH folgen, aber es bekommt auch kein Vertragsverletzungsverfahren.

    Das halte ich für eine Fehleinschätzung. Ausschlaggebend ist, welches Gericht juristische Streitfragen die Europäischen Verträge betreffend letztinstanzlich zu entscheiden hat. Wird ein Fall zunächst dem EuGH zur Beschlußfassung vorgelegt und weicht das Bundesverfassungsgericht später von der Entscheidung der europäischen Richter ab, droht Deutschland ebenso ein Vertragsverletzungsverfahren, sofern sich der deutsche Gesetzgeber an die jeweilige Vorgabe aus Karlsruhe hält. Denn Brüssel geht natürlich davon aus, daß der EuGH und nicht die nationalen Verfassungsgerichte europarechtliche Fragen abschließend zu entscheiden hat.

    Der Kommentator von PI hat den Artikel ganz richtig verstanden. Es geht um einen drohenden Komeptenzstreit zwischen EuGH und BVerfG, den die Juristen mit ihrer Denkschrift zugunsten des EuGH auflösen wollen. Der Einfluß des EuGH auf die nationale Gesetzgebung ist schon heute sehr viel größer ist als viele annehmen. Fällt das BVerfG als letztes Korrektiv aus, wäre das ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg Deutschlands in die EU-europäische Fremdbestimmung. Denn dann stehen die Europäischen Verträge über dem deutschen Grundgesetz.

  25. Die NWO / EUdssR ist nicht mehr aufzuhalten. Nur noch zu verzögern.

    Lest den Propheten Daniel und die Offenbarung des Johannes. Es ist alles schon klar, wie es ausgehen wird.

    Das einzige, was noch möglich ist, ist dieses:

    Apostelgeschichte 2:40 (Hoffnung für Alle)
    Lasst euch retten vor dem Gericht Gottes, das über diese gottlose Generation hereinbrechen wird.

  26. @ Chris
    Wahrscheinlich haben Sie recht, denn so hat es Mayer in dem oben erwähnten Interview auch gefordert. Trotzdem bin ich gespannt, was in der Denkschrift steht. Es kann jedenfalls nicht so ausgehen, dass das BVerfG keine „Vetorecht“ mehr hat, wenn Europarecht in nationale Fragen eingreift, für die Europa keine Kompetenz hat, wie das BVerfG in der Lissabon-Entscheidung festgestellt hat.

  27. #14 Rechtsliberalharzer,

    doch, sie wissen es, sie wissen schon, was sie tun! Das ist jedenfalls meine Meinung dazu.

    Und Schweine würden sich niemals so korrupt und bösartig verhalten wie unsere Politiker und ihre Lakaien – das muß zur Ehrenrettung dieser possierlichen Tierchen mal erwähnt werden.

    #20 Mike Melossa,

    sehr gut auf den Punkt gebracht! Man weiß eben leider nie, wozu die in letzter Instanz vor lauter Verzweiflung noch alles fähig sein werden. Wenn erstmal genug destabilisiert ist, kann man hier ja ganz einfach sogenannte Nato-Friedenstruppen einsetzen.

    #32 Kybeline,

    genau so ist es – leider!

  28. wir brauchen auch keinen Bundestag mehr, wir haben ja das Europaparlament.

    Exakt.

    Wir brauchen auch keine Politiker mehr. Die EU-Beschlüsse umsetzen kann der Verwaltungsapparat alleine.

    Als Grüßgottauguste für ausländische Staatsbesuche könnte man stunden- bzw. tageweise Schauspieler aus Agenturen oder Damen aus einem Begleitservice kommen lassen. Da gibt es richtig kultivierte mit perfekten Manieren und Sprachkenntnissen.

    Im Ernst: Ich bin überzeugt, wir würden keinerlei Veränderung merken.

    Sie machen den Dhimmi für Die NWO

    Ja, das ist ihr Job.

    und wissen es noch nicht einmal.

    Ich glaube schon, dass sie das wissen. Zumindest ab einer gewissen Ebene an aufwärts.

  29. @ erleuchteter
    Mit Ermächtigungsgesetz hat das nix zu tun. Da denken ein paar Juristen darüber nach, wie man den Konflikt zwischen EuGH und BVerfG auslösen kann, denn der ist ja nicht neu (Maastricht-Entscheidung). Irgendeine Lösung muss es ja geben, sonst pendeln alle Gesetze zwischen Karlsruhe und Luxemburg hin und her. Zuerst das BVerfG entscheiden zu lassen, finde ich nicht verkehrt. Wenn die sagen „ham wir nix mit zu tun“, kann das Ding zum EuGH. Sagt Karlsruhe „dafür sind wir zuständig“, sollte es danach aber auch keinen EuGH mehr geben.

  30. #7 Nordisches_Licht

    Ist doch eigentlich egal. Kein Richter richtet quasi so, wie es der Bürger eigentlich will.
    Recht und Gerechtigkeit sind eigentlich immer noch 2 paar Schuhe, egal ob national oder europäisch, sozusagen.
    Außerdem wird nationales Recht quasi vom europäischen Recht abgelöst. Das war eigentlich schon von vornherein klar, quasi mit der Gründung der EU.
    Denn sonst wäre der EU-Gerichtshof eigentlich Machtlos, wenn er es nicht schafft sich quasi gegen die nationale Gerichtsbarkeit durchzusetzen; es wird eigentlich eine Machtdemonstration geben, sozusagen.

  31. Das kommt mir vor wie zu Hitlerszeit!!Als diese das Ermächtigungsgesetz oder wie das hiess hatte,kam der alles vernichdende Krieg.Deutschland deine Wege machen Angst!Nun ja damals war man blind,heute auch.

  32. Wenn erstmal genug destabilisiert ist, kann man hier ja ganz einfach sogenannte Nato-Friedenstruppen einsetzen.

    „Today, America would be outraged if U.N. troops entered Los Angeles to restore order [referring to the 1991 LA Riot]. Tomorrow they will be grateful! This is especially true if they were told that there were an outside threat from beyond, whether real or promulgated, that threatened our very existence. It is then that all peoples of the world will plead to deliver them from this evil. The one thing every man fears is the unknown. When presented with this scenario, individual rights will be willingly relinquished for the guarantee of their well-being granted to them by the World Government.“

    Dr. Henry Kissinger, Bilderberger Conference, Evians, France, 1991

  33. übrigens wiedermal interessant
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,640524,00.html
    wie hier gegen organisierte Kriminalität vorgegangen wird während sich andernorts ganz ungeniert und von den Ermittlungsbehören unbehelligt Dönerbuden, Tekinmärkte und Handyläden zur Geldwäsche und -Beschaffung aneinanderreihen. Auch wenn für den Bau von Moscheen und andere dubiose Immobilienschiebereien Mieter aus ihren Behausungen vertrieben werden kümmert das den Staat wenig. Bürgersicherheit ist doch eher eine lästige Lapalie für unsere Legislative.

  34. In diesem Zusammenhang passt auch die Forderung von Rüttgers (auf die #11 housemartin ebenfalls hingewiesen hat):

    In der CDU-Führung gibt es weitgehende Forderungen zur Vertiefung der europäischen Integration. Dabei wird der Verzicht auf weitere nationale Zuständigkeiten ausdrücklich in Kauf genommen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers fordert im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung , dass das Europäische Parlament mehr Kompetenzen bekommt

    Zu Rüttgers gesellt sich sein Fast-Namensvetter Norbert Röttgen (ebenfalls NRW-CDU). Ich frage mich, ob sich diese Herren bereits Gedanken um ihre Altersbeschäftigung machen. In Brüssel hat man jedenfalls als altgedienter Politiker ein sehr gutes Auskommen.

  35. #49 Marti (10. Aug 2009 14:37) Hier ein gutes Video zur BPE-Mahnwache für verfolgte Christen in Pakistan am Samstag in Stuttgart:

    http://www.youtube.com/watch?v=zftwPcFrudQ

    ————-

    Endlich traut sich mal jemand was!! – Ich warte nur auf den beleidigten Aufschrei der Musels… (Fast ein Wunder, daß die nicht vor Ort waren, um die christlichen „Provokatoren“ von der Straße zu prügeln.)

  36. @KDL

    Es wird immer offensichtlicher, daß die etablierten Parteien und allen voran die CDU entgegen aller gegenteiligen Bekundungen einen europäischen Superstaat wollen, in dem Deutschland und die anderen europäischen Nationen nur noch die Rolle von abhängigen Provinzen zu spielen hätten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Lissabon-Vertrag dieser „Vision“ noch einmal deutlich widersprochen. Da paßt den Eurokraten in Berlin und Brüssel natürlich gar nicht. Deshalb soll Karlsruhe zukünftig in europarechtlichen Fragen ausgeschaltet und so einem bloßen Anhängsel des EuGH degradiert werden.

    Rüttgers und Konsorten wollten diese Forderung mit Rücksicht auf das verfassungsrechtliche Postulat der Gewaltenteilung nicht selbst öffentlich stellen. Deshalb wurden ein paar „willige Juristen“ vorgeschickt.

  37. #30 AngstvorderZukunft
    also zunächstmal war der „Hitlerfaschismus“ ein „Sozialfaschismus“, das ganze nannte sich nicht umsonst National-Sozialismus, und man hat nicht von ungefähr so schnell eine gemeinsame Basis mit dem stalinistischen Machthaber gefunden.
    Und natürlich wird in jdem Staatssystem die Mehrheit IMMER von einer Minderheit regiert.
    Und auch die Staatsform der Demokratie ist nur ein Matrix-Scheingebilde um dem aufgeklärten Mensch seine Unfreiheit erträglicher zu machen.
    Machen wir uns nichts vor, weder hier noch in den USA regiert das Volk, der Beispiele gibt es zur Genüge ob Rechtschreibreform oder Währungsreform, ob Verschärfung des Strafrechts etc. egal was das in repräsentativen Umfragen eine Volksabstimmung erforderlich gemacht hätte, es wurde gnadenlos negiert und gegen das Volksinteresse entschieden.
    Was ist denn andererseits diktaturtypisch?
    -Einheitspartei(en)
    -Unterdrückung des Bürgerwillens
    -propagandistische Medienkontrolle
    -Einschränkung der Meinungsfreiheit
    -überwachungsstaatliche Maßnahmen
    -Einschüchterung der Bevölkerung durch
    Gewalt, Terror etc.
    -Einseitigkeit der Judikativen und Exekutiven

    Jetzt mal Punkt für Punkt bezogen auf unsere „Demokratie“ hinterfragen…

  38. @ Chris
    Nee, so konspirativ war das nicht. Bei meiner vorherigen Suche habe ich Arbeiten von Mayer und Pernice aus den Jahren 2001, 2004 usw. gefunden, wo sie sich bereits mit der Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen EuGH und BVerfG beschäftigen. Und schließlich ist es Aufgabe der Forschung, sich auch mal im luftleeren Raum Gedanken zu machen.

    Was einigen Bundestagspolitikern aber nach der Lissabon-Entscheidung des BVerfG nicht schmecken wird ist, dass sie nun in jedem Einzelfall vorher die Kompetenz begründet an Brüssel abgeben müssen und nicht mehr Richtlinien und Verordnungen der EU nachträglich durchwinken dürfen. Das riecht nach Arbeit.

  39. Künftig soll der Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht darauf verpflichten

    werden, um das

    , Verfahren zu europarechtlichen Fragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen;

    damit

    Dem entnehmen die Unterzeichner, dass das Verfassungsgericht bereits in Kürze „auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zusteuert“.

    Somit soll der Justizkonflikt mit dem EuGH vermieden werden kann,weil

    Die Folgen einer solchen Konfrontation wären aus Sicht der Juristengruppe „außerordentlich fatal“

    wären

    Denn die EU-Kommission müsste in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten – und das dann zu erwartende Urteil des EuGH wäre „mit einschneidenden Finanzsanktionen“ verbunden. Die Zahlungen hätte Deutschland sogar „dauerhaft zu entrichten“, da der Gesetzgeber an der Entscheidung des Verfassungsgerichts nichts ändern könne.

    Sonst hätte die EUDSSR das Sagen.

    Der drohende Justizkonflikt ließe sich deshalb nur entschärfen, indem das Verfassungsgericht gesetzlich dazu verpflichtet wird, die Verfahren vor der eigenen Entscheidung beim EuGH vorzulegen.

    Um die Strafzahlungen zu vermeiden, müssen deshalb alle eigene Entscheidungen beim EuGH vorgelegt werden. Also bleibt es auch so in Hand der EUDSSR!

    Es bleibt also alles auf EUDSSR-Linie. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Strafzahlungen für das deutsche Verfassungsgericht ausbleiben!

  40. Ich habe mal bei Wikipedia unter Putsch nachgeschlagen. Dort steht u.a.:

    … Oft übernimmt aber auch eine Gruppe die Macht, die bereits Teile des Staates legitim kontrolliert. Dies ist etwa der Fall, wenn die Legislative von der Exekutive ausgeschaltet wird…

    Die Beschneidung der Judikative durch die Legislative war bislang ein schleichender Prozess. Dieser Vorstoß zeigt, dass die Aushöhlung des GG zugunsten der ‚EU-Verträge‘ inzwischen von Teilen des politischen Establishments als Tugend verstanden wird, für die man sich nicht rechtfertigen muss.

  41. #7 Eisfee

    Gewerbliche Hausrat/Haftplicht
    (Mit Extraschutz für Vandalismus und Brandstiftung)

    und am besten noch ne Lebensversicherung ,

    und ne Bodyguard Agentur anheuern.

    Teurer Spaß !

  42. Ich fordere den sofortigen Austritt der BRD aus der EU und die Todesstrafe für unsere rotfaschistischen Volksverräter! Das geht doch auf keine Kuhhaut mehr, was die für einen Scheissdreck machen wollen.

  43. OT

    Worte von Mustafa Kemal Atatürk

    Ich habe in der Broschüre „Das Islam-Prinzip“ von Eckhardt Kiwitt auf Seite 36 eben Folgendes gelesen, dass ich euch gerne mitteilen möchte:

    Der Staatsgründer der türkischen Republik, Mustafa Kemal Atatürk, hat in einer seiner vielen politischen Aufsätze in den 1920er Jahren geschrieben: „Seit mehr als 500 Jahren haben die Theorien eines alten Araberscheichs (Mohammed) und die abstrusen Auslegungen von Generationen von schmutzigen und unwissenden Pfaffen in der Türkei sämtliche Zivil- und Strafgesetze festgelegt.

    Sie haben die Form der Verfassung, die geringsten Handlungen und Gesten eines Bürgers festgesetzt, seine Nahrung, die Stunden für Wachen und Schlafen, Sitten und Gewohnheiten und selbst die intimsten Gedanken.

    Der Islam, diese absurde Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen, ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet.

    Die Bevölkerung der türkischen Republik, die Anspruch darauf erhebt, zivilisiert zu sein, muss ihre Zivilisation beweisen, durch ihre Ideen, ihre Mentalität, durch ihr Familienleben und ihre Lebensweise.

    Jacques Benoist-Mechin, zitiert in dessen 1954 erschienener Biographie des türkischen Republikgründers.

    Worte des heutigen konservativ-islamischen Ministerpräsidenten der Türkei, Recep Tayyib Erdogan, die er 1997 in der Öffentlichkeit sagte:

    „Die Demokratie ist nur den Zug auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen. Die Kuppeln unsere Helme. Die Minarette unsere Bajonette. Und die Gläubigen unsere Soldaten.“

  44. Ganz logisch, jetzt hilft nur noch klarer, eindeutiger Widerstand (unter Berufung auf GG 20,4)!

    Auf, Deutsche!!!

  45. Kleine Frage in die Runde.

    Gilt der Paragraph §81 aus dem StGB immer noch? Wenn ja, müsste doch jeder Staatsanwalt das Parlament plus Regierung vor ein Gericht bringen.

    Zusammen mit dem Artikel 20(4) GG ist das eine wunderbare Handhabe gegen Volkskammer und den Staatsrat.

    § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund.

    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

    2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

  46. @ Gordon, Strela, Basileios
    Wat denn nu kaputt? Ein paar Uni-Professoren denken laut und „das Volk“ grölt „Aufstand“. So ein Gesetz, dass das BVerfG „entmachtet“, wird es nie geben, denn das BVerfG hat sich selbst im Lissabon-Beschluss eine Ewihkeitsgarantie ausgestellt. Also was soll der Stress.

  47. Hier gibt es die Möglichkeit Herrn Steinmeier Fragen zu stellen, auf die wir schon immer eine Antwort wollten:

    Beabsichtigt auch die SPD erneuten Verfassungsbruch bei der Überarbeitung des Zusatzvertrages wie es zum Beispiel Rüttgers fordert?

    Welche Möglichkeiten gibt es die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu beenden?

    Wieso finanziert die EU Demokratisierungsbemühungen der Türkei?

    Warum fließen EU-Gelder an die palästinensische Autonomiebehörde?

    Am Sonntag, den 16. August, stellt sich der SPD-Kanzlerkandidat den Fragen der Wähler. Haben Sie eine Frage an den Hoffnungsträger der SPD, dann mailen Sie uns diese an folgende Adresse: frage@spiegel-tv.de

  48. #63 Antidote (10. Aug 2009 16:48)

    § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund.

    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    Wer droht mit Gewalt? Die Damen und Herren handeln im Wählerauftrag nach Artikel 20 GG:

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Es wäre andere Abhilfe möglich, indem andere Parteien gewählt werden würden, auch wenn hier sind ernstzunehmende Alternativen nicht sichtbar sind.

  49. Ich möchte mal gerne die Personen die dieses fordern nach ihrer Ideologie durchleuchten können. Wäre aller wahrscheinlichkeit nach keine allzugroße Überraschung.

    Ansonsten bleibt zu den immer wieder wahnsinnigen Drohungen die die EU zu gerne aus dem Hut zaubert, austreten ist auch noch eine Möglichkeit.

    Unsere Verfassung ist mir das allerwichtigste überhaupt, nach jahrelangen Faschismus und Kommunismus.

  50. #69 William Dexter (10. Aug 2009 17:07)

    Unsere Verfassung ist mir das allerwichtigste überhaupt, nach jahrelangen Faschismus und Kommunismus.

    Welche Verfassung?

    Eigentlich sollte das Deutsche Volk schon längst in freier Entscheidung eine Verfassung beschlossen haben (Art. 146 GG), aber darauf können wir wahrscheinlich noch lang warten.

  51. #18 Lyllith )

    § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund.

    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    Wer droht mit Gewalt? Die Damen und Herren handeln im Wählerauftrag nach Artikel 20 GG:

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Es wäre andere Abhilfe möglich, indem andere Parteien gewählt werden würden, auch wenn hier sind ernstzunehmende Alternativen nicht sichtbar sind.

    Klingt wie ein Ringschluß zwischen StGB und GG.

    Die Abhilfe ist sicher der beste Weg, nur der wird von Matrix-Parteien auch zunehmend blockiert. Siehe den OZSE Beschluß zur Beobachtung der BTW, der wohl nicht ohne Grund gefallen ist.

  52. Die Abschaffung der deutschen Nation macht Fortschritte! Aber ich habe an dem Urteil des BVerfG zum Lissabon-Vertrag sowieso keine reine Freude gehabt. Wenn sich tatsächlich unsere „Volksvertreter“ bei bestimmten Maßnahmen der Brüsseler Kommission zu einer Stellungnahme bequemen müssen, sehe ich keine Chance für nationale deutsche Interessen. Diese Leute werden auch nur als nachträgliche Abnicker fungieren, diesmal gedeckt durch das Urteil des BGerH-Urteil.

  53. #72 plapperstorch (10. Aug 2009 17:15)

    Was steht denn in Ihrem Grundgesetz? Haben sie noch eine alte Fassung?

    Ich müßte noch eine alte Fassung haben, aber frag mich nicht, wo die liegt.

    Das Grundgesetz – eine Verfassung auf Abruf?

    Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber das liest sich schon so, als ob das Grundgesetz ursprünglich nur als Provisorium bis zur Wiedervereinigung gedacht war (und das ist es auch, was ich noch im Hinterkopf hatte).

  54. is ja klar. wenn der lissabonvertrag verfassungswidrig ist, wird halt das gesetz geändert statt dem shice vertrag.

  55. „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Langsam lesen. Einheit haben wir (Freiheit auch, nach meinem Geschmack). Ergo gilt „dieses Grundgesetz“ jetzt „für das gesamte deutsche Volk.“ Das deutsche Volk kann sich aber eine neue Verfassung geben, wenn es will. Das ist auch Gegenstand der Lissabon-Entscheidung. Nirgendwo, aber nirgendwo steht, dass es eine neue Verfassung geben muss, sobald die Einigung eintritt. Dieses Märchen kursiert schon seit bald 20 Jahren im Netz.

    Keine Ahnung, wer auf den Unfug gekommen ist.

  56. Das mit der alten Fassung war übrigens ein Scherz. Gibt nur diese eine, oben zitierte Fassung, seit 60 Jahren.

  57. @ #28 StuG_III
    Der Lissabon-Vertrag ist nicht verfassungswidrig, sondern das Begleitgesetz.

  58. @11- Housemartin zitiert:

    „Rüttgers kritisierte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: “Karlsruhe hat uns das Leben nicht leichter gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag mehr Unklarheit als Klarheit geschaffen.”

    1.) Unser höchstes Gericht ist nicht dazu da, verfassungsfeindlichen Politclowns („uns“) das Leben leichter zu machen.

    2.) UNKLARHEIT ist ausgewiesermaßen Intention dieses faschistischen Lissabon-Machwerkes.

    “Das Ziel des Verfassungsvertrags war es, lesbar zu sein; das Ziel dieses [des Lissabon-] Vertrags ist es, unlesbar zu sein. …
    Die Verfassung zielte auf Klarheit ab, während dieser Vertrag unklar sein muß. Er ist ein Erfolg.”

    – Karel de Gucht, Belgischer Außenminister

    http://fact-fiction.net/?p=728

  59. plapperstorch,
    korrekte Ausführung.
    Das GG verlor durch die Wiedervereinigung nicht seine Gültigkeit. Aber diese Formulierung ist als Hinweis zu verstehen.

    Inwiefern?
    Naja, wenn man das Ganze mal etwas political incorrect angehen will, impliziert dieser Artikel, in dieser speziellen Formulierung, eigentlich, dass die Väter unserer Verfassung in ihrer Entscheidung bei der Erstellung des GG nicht frei waren (vertritt sich auch mit meiner Meinung, bzw. mit diversen historischen Fakten die auf meine Meinung schließen lassen), jedoch in weiser Vorraussicht davon ausgingen, dass eine freie Entscheidung über eine Verfassung nach einer Wiedervereinigung möglich wäre (was meiner Meinung jedoch auch jetzt nicht der Fall ist).

    Diese Interpretation deckt sich auch mit der Formulierung im GG:
    Grundgesetz für die Bundesrepublik
    Deutschland
    „.

  60. #80 plapperstorch (10. Aug 2009 17:40)

    Das mit der alten Fassung war übrigens ein Scherz. Gibt nur diese eine, oben zitierte Fassung, seit 60 Jahren.

    Ach, wirklich?

    Durch eben jenen völkerrechtlichen Einigungsvertrag, der neben der Streichung des Beitrittsartikels auch die Präambel, Art. 51 sowie den für uns interessanten Art. 146 GG veränderte; diese Grundgesetzänderungen traten am 29. September 1990 in Kraft.
    http://www.bpb.de/publikationen/X1YIJ3,2,0,Das_Grundgesetz_eine_Verfassung_auf_Abruf.html#art2

    Und das ist nicht die einzige Änderung des Grundgesetzes in den letzten 60 Jahren.

  61. Zu Art. 146 GG gibt es auch eine kleine nette Entscheidung des BVerfG:

    http://lexetius.com/2000,488

    Zitat: „Der Beschwerdeführer begehrt von der Bundesrepublik Deutschland gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen zur Verwirklichung des vermeintlich aus Art. 146 GG neuer Fassung folgenden Verfassungsauftrags, das deutsche Volk über eine Verfassung beschließen zu lassen.“

  62. #26 Plondfair

    „Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber das liest sich schon so, als ob das Grundgesetz ursprünglich nur als Provisorium bis zur Wiedervereinigung gedacht war“

    Korrekt.
    Das aktuelle Grundgesetz ist nicht vom Volk genehmigt; die Verfassungen der Deutschen Länder schon. Das wirft interessante Fragen auf.

    btw: Eine Verfassung, die nur von Verfassungsrechtlern verstanden wird, ist für die Tonne.

    Perfider Betrugsversuch, vom Qualitätsjournailismus übersehen:

    17. Erklärung zum Vorrang
    Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben. Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:
    „Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964 1) war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.“
    1
    „Aus (…) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.“ …

    http://www.t-blog.de/hintergrunde/ausgewahlt-aus-dem-eu-vertrag-von-lissabon/

  63. @ #34 Plondfair
    Entschuldigung, Sie haben recht. Ich habe übersehen, dass auch mein Uralt-Exemplar des GG bereits per Nachlieferung den Stand nach 1990 ausweist. Hier der alte Text:

    „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“

    Ändert aber inhaltlich nix.

  64. #54 plapperstorch

    …dass sie nun in jedem Einzelfall vorher die Kompetenz begründet an Brüssel abgeben müssen…

    Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass das für unsere EU-trunkenen Politiker ein Problem sein wird? Dann wird daraus eben eine lästige Formaltät.

  65. Entzugserscheinungen? bezog sich @boanerges

    zu Pro_D
    Das glaube ich nicht, denn dann rennen sie dem BVerfG die Tore ein, immer mit dem Argument: Kompetenz nicht wirksam übertragen.

  66. #87 MiamiDexter

    Wieder mal nee aufgebauschte Story ala Sebnitz! Was kann denn ein Schöffe allein schon groß ausrichten, und wenn, mehr als im Rahmen der Gesetze kann er den Strafrahmen auch nicht festsetzen. Was ist daran jetzt ein Skandal. Der wirkliche Skandal in der BRD sind die vielen tausende linken Richter und Schöffen, die zehntausende Serienstraftäter regelmäßig mit lächerlichen Bewährungsstrafen davonkommen lassen.

  67. Ich glaube, dass die Entmachtung der Judikative durch die Exekutive – zumindest in petto – viel weiter vorangeschritten ist, als alle Schweinegrippe-Gläubiger in der BRD dies vermuten. Natürlich taucht dann immer wieder die Frage auf: War denn die BRD jemals eine Demokratie, nachdem Art. 20 GG nie in Kraft gesetzt wurde? Man soll nicht glauben, wieweit Bestrebungen dazu bereits in Gange sind, die jetzige Staatsform, möglicherweise durch einen Staatsstreich zu verändern:http://hartgeld.com/filesadmin/pdf/Bachmann-Eiszeit_Staatsstreich.pdf

  68. Folgendes dient nur der Funktionskontrolle:

    Ich will, daß alle Nichtbrasilianer höngerachtet und in Massengribern varschorrt werden. Die NFDAB war eine ganz tolle limbanische Partei. Und Hadler der beste aller Innuit.

  69. Nein, Plapperstorch, (Du wirst Deinem Nick wahrhaftig gerecht), es scheint angezeigt, die Funktionalität des Blogs infrage zu stellen. Verstanden?

  70. #95 plapperstorch
    Schön wär’s!
    Warum wohl hat denn das BVerfG die Messlatte nicht höher gelegt und zumindest in größeren Teilen Gauweiler und Co. Recht gegeben. Schließlich wurde er von einem renommierten Staatsrechtler vertreten.
    Ich glaube vielmehr, dass sich das BVerfG – möglicherweise trotz besseres Wissens – nicht der Gefahr aussetzt, als (deutscher) EU-Bremser aufzutreten.
    Andererseits ist schon beachtenswert, wie die EU verbissen versucht, nationale Judikativen auszubremsen.

  71. #79 plapperstorch (10. Aug 2009 17:38)

    “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

    Langsam lesen. Einheit haben wir (Freiheit auch, nach meinem Geschmack). Ergo gilt “dieses Grundgesetz” jetzt “für das gesamte deutsche Volk.” Das deutsche Volk kann sich aber eine neue Verfassung geben, wenn es will. Das ist auch Gegenstand der Lissabon-Entscheidung. Nirgendwo, aber nirgendwo steht, dass es eine neue Verfassung geben muss, sobald die Einigung eintritt. Dieses Märchen kursiert schon seit bald 20 Jahren im Netz.

    Zunächst zu der Frage des Provisoriums: Das GG war und ist ein Provisorium. In der Präambel der alten Fassung stand nach den aufgerführten Ländern, in denen es gilt, daß es „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung“ geben solle.

    Der Begriff macht deutlich, daß das GG nur ein Provisorium ist (bis heute). In den Frankfurter Dokumenten steht darüber hinaus glasklar, was auch schon in der Präambel ausgesprochen wird: Es handelt sich nicht um eine Verfassung (denn in einer solchen, so die Frankfurter Dokumente, gäbe es Plebiszite), sondern um ein staatliches Organisationsstatut („um dem staatlichen Leben“).

    Übrigens beginnt schon die Präambel mit einer Lüge: Nicht „das deutsche Volk“ hat das GG beschlossen, sondern die Plauderbude. Das deutsche Volk wurde – wie noch heute bei wichtigen Diskussionen – aus der Debatte ausgeschlossen. Vgl. übrigens auch Art. 145 GG a. F.

    Art. 146 GG enthält einen klaren Auftrag an den künftigen „Verfassungsgeber“, nach der Wiedervereinigung das deutsche Volk über seine künftige Verfassung abstimmen zu lassen. Das hat mit Gerücht herzlich wenig zu tun. Denn eine Verfassung beschließt ein Volk (vgl. WRV und Paulskirche). Übrigens hat damals auch Jutta Limbach für das Beispiel Paulskirche geworben.

    Den Politaffen geht es nur um drohenden Machtverlust, dem Volk nicht ständig etwas aufzuoktroieren, was es nicht will. In den 90ern gab es diese sog. Große gemeinsame Verfassungskommission, die einen Bericht verfaßte, der mir hier vorliegt. Darin kann man Scholz von der CDU mit dem Satz lesen, eine Verfassung nach dem Schweizer Modell (was man weltweit als Verfassung im eigentlichen Sinne betrachtet) sei „Modekram“.

    Das BVerfG (schon der Name ein Witz, da es keine Verfassung gibt, über die es wachen könnte) hat in seinem oben verlinkten Beschluß auch lediglich festgestellt, daß aus Art. 146 GG kein klagbarer Grundrechtsanspruch besteht.

    Ich meine, dem hat sich der erste Präsident des BVerfG entgegengestellt, daß das GG durchaus Plebiszite erlaubt:

    Art. 24 I. GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.“

    Wahlen, ja. Abstimmungen? Nein.

  72. #74 Antidote

    Siehe den OZSE Beschluß zur Beobachtung der BTW, der wohl nicht ohne Grund gefallen ist.

    In der deutschen Qualitätspresse stand, die OSZE wäre zur Wahlbeobachtung eingeladen worden. Was stimmt denn nun?

  73. Sorry, Ergänzung:
    In der deutschen Qualitätspresse stand, die OSZE wäre von der Bundesregierung zur Wahlbeobachtung eingeladen worden.
    Was stimmt denn nun?

  74. @ Ausgewanderter

    Ich möchte hier niemanden mit Fragen des Verfassungsrechts langweilen und Verfassungsrecht ist nicht mein Hobby. Deshalb nur so viel:

    Ob alte oder neue Fassung von Art. 146 GG, zu keiner Zeit ergab sich aus dem Text, dass im Falle der Wiedervereinigung eine neue Verfassung her muss. Zum einen lese ich hier etwas weiter oben, dass eine Verfassung nix taugt, wenn man sie nicht lesen, sprich verstehen kann. Nun Art. 146 GG ist ganz einfach zu verstehen und deshalb stürzt man sich jetzt auf exotische Interpretationen. Wie es Euch gefällt, um Shakespeare zu zitieren.

    Kein vernünftiger Staatsrechtler wird bestreiten wollen, dass das GG bewusst als Provisorium ausgelegt wurde, um den Eindruck zu verhindern, mit diesem Grundgesetz die Grenzen der BRD nach 1945 würden nun festgeschrieben. Nachzulesen in Carlo Schmidts Erinnerungen. Deshalb wurde das Kind auch nicht als Verfassung, sondern Grundgesetz aus der Taufe gehoben.

    Aber so gesehen könnte man auch auf die Idee kommen, die Wiedervereinigung sei noch gar nicht vollzogen, denn es fehlen ja noch die „echten“ Ostgebiete, Schlesien etc. (Auch diese These wird vertreten).

    Nein, lassen wir es ruhig bei BRD und DDR. Dieses Deutschland darf (nicht muss) sich nach der Lissabon-Entscheidung des BVerfG durchaus eine neue Verfassung geben und darf auch eine europäische Verfassung übernehmen, aber darüber muss dann in der Tat das Volk abstimmen.

    Ich habe die Entscheidung nicht mehr so parat, ob sich das BVerfG auch dazu geäussert hat, was es unter „freier Entscheidung“ im Sinne von Art. 146 GG versteht (wahrscheinlich nicht). Aber in einer Demokratie gibt es unmittelbare und mittelbare Entscheidungen des Volkes. Nach deutschem Verfassungsverständnis werden Gesetze mittelbar verabschiedet, durch den Bundestag. Das sollte dann wohl auch für eine Verfassung gelten.

    Wenn meine Interpretation zutrifft, dann müsste die Überleitung der BR Deutschland in eine Art Vereinigte Staaten von Europa so ablaufen: Zuerst müsste es eine (europäische) Verfassung geben. Dann müsste der Bundestag neu gewählt werden. Die Parteien könnten den Wahlkampf mit dem Pro und Contra der Übernahme dieser EU-Verfassung als Ersatz für des GG führen. Dann tritt der Bundestag zusammen und stimmt darüber ab, ob das GG durch die EU-Verfassung ersetzt werden soll. Das wäre dann konform zur Lissabon-Entscheidung und zum geltenden GG.

    Natürlich ist auch eine unmittelbare Abstimmung konform, also eine echte Volksabstimmung (was ich übrigens vorziehen würde).

    Aber, um es noch einmal zu wiederholen, den Zwang zu einer neuen Verfassung nach Wiedervereinigung hat das GG nie beinhaltet.

  75. @Pro_D
    Dass die OSZE von der BR eingeladen wurde, habe ich noch nirgendwo gelesen. Die laden sich immer selbst ein.

  76. Hab die Lissabon-Entscheidung noch einmal durchgelesen. Wie vermutet lässt es das BVerfG offen, wie nach Art. 146 GG die Abstimmung über den Verfassungswechsel erfolgen könnte. Hier die entscheidende Passage:

    „Die Wahlberechtigten besitzen nach dem Grundgesetz das Recht, über den Identitätswechsel der Bundesrepublik Deutschland, wie er durch Umbildung zu einem Gliedstaat eines europäischen Bundesstaates bewirkt werden würde, und die damit einhergehende Ablösung des Grundgesetzes „in freier Entscheidung“ zu befinden. Art. 146 GG schafft – wie Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG – ein Teilhaberecht des wahlberechtigten Bürgers: Art. 146 GG bestätigt das vorverfassungsrechtliche Recht, sich eine Verfassung zu geben, aus der die verfasste Gewalt hervorgeht und an die sie gebunden ist. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Recht, an der Legitimation der verfassten Gewalt mitzuwirken und auf ihre Ausübung Einfluss zu nehmen. Art. 146 GG formuliert neben den materiellen Anforderungen des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG die äußerste Grenze der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der europäischen Integration. Es ist allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt.“

  77. Plapperstorch,

    „Natürlich ist auch eine unmittelbare Abstimmung konform, also eine echte Volksabstimmung (was ich übrigens vorziehen würde).“

    Ich weiß nicht warum, aber ich glaube Dir das nicht. Wegen des verräterischen „auch“ vielleicht. Abgesehen davon, bin ich noch keinem vertrauenswürdigen „Demokraten“ begegnet.

    Desweiteren ist das GG von Dritten „für das Deutsche Volk“ und nicht „von dem Deutschen Volk“ verabschiedet worden. Wenn Du davon ausgehst, daß es ein Deutsches Volk mit Anspruch auf eine vom Deutschen Volk bestimmte und verabschiedete Verfassung nicht gibt, dann magst Du Recht haben.

  78. @boanerges

    Glauben Sie, was Sie wollen. Ich würde, selbst wenn ich in vielen Belangen für Europa bin, auf meine alten Tage wieder auf die Straße gehen, wenn es zum Verfassungswechsel durch mittelbare Abstimmung käme. Das wäre ein so gewaltiger Schritt in eine neue ungewisse Zukunft, ein Abschied von mehr als 60 Jahre Geschichte, darüber müssen die Bürger selbst abstimmen.

    Zum GG: sehen Sie es doch einmal historisch. Wie hätte kurz nach dem WK II eine Verfassung vom Volk ohne Staat geschaffen werden können. Wie hätte man den Verfassungstext unters Volk bringen können, so dass jeder weiß, über was er abstimmt. Übers Internet, im Radio vorlesen.

    Nein, die Verfassungsväter haben eine sehr gute und weise „Verfassung“ geschaffen. Besser hätte man es nicht machen können. Diese Verfassung sollte auch den Frieden der deutschen Zukunft garantieren, nach unfriedlichen Zeiten. Das GG hat diese in es gesetzte Hoffnung im wesentlichen erfüllt. Hätte man dieses kluge Document, an dem Vertreter aller Parteien mitgewirkt haben, danach wieder zum Gegenstand des Parteiengezänks vor einer Volksabstimmung machen sollen? Ich denke nicht.

    Viele, wenn nicht die meisten Demokratien, haben so nach Selbstständigkeit ihre Verfassungen angenommen. Auch über die amerikanische Verfassung hat es nie eine Volksabstimmung gegeben.

    Ich jedenfalls bin Stolz auf unser Grundgesetz. Es hat sich bewehrt und die Politiker sollten so weit wie möflich die Finger davon lassen.

  79. @boanerges

    Sorry, wenn ich nerve, aber das ist mir eben nicht aufgefallen und es interessiert mich wirklich. Wo haben Sie das her „für das Deutsche Volk“. Vielleicht habe ich Matsch auf der Pupille, aber ich finde es nicht im GG.

  80. Plapperstorch

    „Zum GG: sehen Sie es doch einmal historisch. Wie hätte kurz nach dem WK II eine Verfassung vom Volk ohne Staat geschaffen werden können. Wie hätte man den Verfassungstext unters Volk bringen können, so dass jeder weiß, über was er abstimmt. Übers Internet, im Radio vorlesen.“

    Es geht nicht darum, im Sommer 1945 eine Deutsche Verfassung ausgerufen zu haben, sondern 1990. So, wie es das GG vorscdhrieb.

    „Nein, die Verfassungsväter haben eine sehr gute und weise “Verfassung” geschaffen. Besser hätte man es nicht machen können. Diese Verfassung sollte auch den Frieden der deutschen Zukunft garantieren, nach unfriedlichen Zeiten.“

    Verzeihung, aber das ist Faselei, das GG ist explizit keine Verfassung. Es garantiert dem Deutschen Volk genau nichts. Oder haben Sie eine Erklärung dafür, daß z.B. die Erziehungshoheit der Eltern gegen das GG massiv ausgehöhlt wurde und wird? Nebenbei, die Verfassungsväter waren die Siegermächte, niemand sonst. Und diese Siegermächte haben dafür gesorgt, daß Deutschland auf Jahrzehnte hinaus, wie wir es zur Zeit massivst erleben, zur Verfügungsmasse der ganzen Welt wird. Träumen Sie weiter von „Europa“.

  81. Ich mache es noch genauer:

    Das GG wurde von den Siegermächten für die „Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet, das „Deutsche Volk“ hätte 1990 über eine Verfassung, wie das bei autonomen Staaten üblich ist, befinden müssen, was auch im GG vorgesehen war. Doch das GG kann vorsehen, was es will, es ist keine Verfassung. Und genau das war die Absicht beim Erlass des GG.

  82. @boanerges

    Wir drehen uns im Kreis. Sie sagen „müssen“, ich meine „können“. Ich räume Ihnen ein, dass man es 1990 anders hätte machen können, als mit dem Beitrittsvertrag. Oder erst den Beirittsvertrag und danach eine mittelbare oder unmittelbare Abstimmung über das GG als Verfassung, oder eine neue Verfassung ausarbeiten und dann darüber abstimmen.

    Aber ich bleibe dabei, dass es dafür keinen juristischen, aus dem GG ableitbaren Zwang gab.

    Und nun mag ich nicht mehr auf der Stelle trampeln.

  83. @boanerges

    Darüber besteht in der Tat Streit, auch wenn die überwiegende Meinung die Präambel als zum GG gehörig versteht. Aber das Thema war nicht die Präambel, sondern Art. 146 GG.

  84. Plapperstorch,

    „Aber ich bleibe dabei, dass es dafür keinen juristischen, aus dem GG ableitbaren Zwang gab.“

    Da sind wir einer Meinung, da aus dem GG zum Nutzen des Deutschen Volkes NICHTS, aber auch gar nichts, abzuleiten ist.

  85. Hallo,
    das daß Recht inzwischen zu einem Spielball der Politik verkommen ist sollte auch dem Dümmsten klar geworden sein. Wir steuern auf einen Zustand schon lange auf den Zustand hin, Recht ist was mir nützlich ist. In den sozialgesetzen is das schon erreicht. Hier wird Recht nach Kassenlage oder Interessenstand gesprochen. (Bezahlung aus NS-Zeit an entsprechend Klientel mit heutigem Wohnsitz Nahost)

  86. Der Weg zur Meidung eines EU-Strafverfahrens ist ziemlich einfach: der Bundestag überwacht, wie vom GG laut BVerfG-Auslegung gefordert, das Treiben der Bundesregierung im EU-Ministerrat und sorgt dafür, dass sie sich jeglichem potentiell GG-widrigem Ratsbeschluss im Vorfeld energisch entgegenstellt.

    Auch nach Lissabonn sollte Deutschland im Rat genügend Gewicht haben, um sich angesichts solcher Argumente durchzusetzen. Und im Parlament ebenfalls.

    Die Argumentation dieser „hochrangigen Juristen“ ist, wenn der Spiegel sie richtig wiedergibt, genau so skandalös wie der hartnäckige Widerstand der führenden Abgeordneten aller Parteien außer CSU und Linke gegen die vom BVerfG geforderte Demokratisierung des deutschen Abstimmverhaltens im führenden Gesetzgebungsorgan der EU, dem Ministerrat.

    Morgen abend findet im Münchener Nockerberg eine gemeinsame Veranstaltung von Peter Gauweiler und Oskar Lafontaine statt, bei der es wohl auch um dieses Thema geht.

  87. Daß Brüssel und Berlin mit juristischen Winkelzügen versuchen, das durchzuziehen, was eine kleine Minderheit in der demokratisch niemals legitimierten Hierarchie Europas zur Eurabisierung und weiteren Forcierung der Migration beschlossen hat, war ja zu erwarten.

    Die neuerliche Abstimmung über den Lissabonvertrag in Irland aber ist nicht zu modifizieren. Ja oder Nein.

    Ich wünsche mir, daß Declan Ganley „seine Iren“ noch einmal hinter sich versammeln kann, um Lissabon abzuschmettern und damit die Lissabonfrage für ganz Europa zu entscheiden.

    Denn die Jugend braucht eine lebens-und liebenswürdige europäische Perspektive.

    http://www.youtube.com/watch?v=Jg9QekmZ-iM

    http://www.youtube.com/watch?v=EIg5_JXgZs4

  88. Pervers! Während die CDU/CSU den traurigen Marsch unseres Landes in einen neuen Stasi-Spitzelstaat immer schneller fortsetzt, kämpfen ausgerechnet linke Organisationen für Freiheit im Internet!!! Verrückte Welt!!!

    http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/304/153/

    Zitat:

    Unsere Forderungen

    4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

    Keine Beschränkung des Internetzugangs durch staatliche Stellen oder Internetanbieter (Sperrlisten)
    Keine Sperrungen von Internetanschlüssen
    Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet.
    Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter.
    Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, das heute unverzichtbar für die öffentliche Debatte in Demokratien ist.
    Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht sind, welche Selbstzensur begünstigen (abschreckende Wirkung)

    Diese Forderungen unterstütze ich voll!!!

    Stasi stoppen!
    Freiheit statt Angst!

    Kommt zur Demonstration am 12. September nach Berlin!

    Für die Freiheit!!!

  89. @Maestro Cecco

    4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

    Es kann nicht darum gehen, die Meinungsfreiheit allein im Internet zu sichern, sondern generell. Das Internet ist nur ein Medium, wenn auch ein bedeutendes. Was aber ist ist mit Zeitungen/Zeitschriften/Flugschriften, Rundfunk- und Fernsehen oder öffentlichen Wortbeiträgen z.B. in Versammlungen? Soll es hier keine volle Meinungsfreiheit geben? Warum sollen für das Internet andere Regeln gelten als für andere Formen der Meinungsäußerung?

    Die obige Forderung greift deshalb zu kurz. Meinungsfreiheit und freien Informations- und Meinungsaustausch muß es überall geben, nicht nur im Internet.

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