Eine für deutsche Verhältnisse hohe Jugendstrafe von achteinhalb Jahren Haft wegen „Totschlags“ erhielt ein „jugendlicher“ türkischer Messerstecher, der die Mutter seiner Ex-Freundin umgebracht hatte. Trotz „direkten Tötungsvorsatzes“ und einem „unbedingten Vernichtungswillen“ erkannte der Vorsitzende Richter nicht auf Mord.

Der 19-jährige Türke hatte die Mutter seiner Ex-Freundin im September 2008 mit 17 heftigen Messerstichen und mehreren Fußtritten in ihrer Wohnung getötet  – „aus besessener Liebe zu dem Mädchen“.

Der vorsitzende Richter Karl Iglhaut begründete das hohe Strafmaß unter anderem mit der Brutalität der Tatausführung. Mord sei die Tat jedoch nicht. Das Mädchen hatte sich wegen der Eifersucht des Verurteilten im Sommer 2008 von ihm getrennt. Der junge Mann kam mit dem Verlust nicht klar und versuchte die Mutter bei einem Gespräch dazu zu bringen, die Tochter zu Rückkehr zu bewegen. Erst die Abfuhr der Mutter, er werde ihre Tochter nie wieder sehen, löste nach Worten Igelhauts das Ausrasten aus.

Das Gericht lastete Haydar S. zu diesem Zeitpunkt einen direkten Tötungsvorsatz und einen unbedingten Vernichtungswillen an und begründete dies durch die Anzahl und Heftigkeit der Messerstiche. Das Küchenmesser mit der 15 Zenitmeter langen Klinge trug der Täter bei sich, um für eine Konfrontation mit dem Bruder des Mädchens gewappnet zu sein.

Verschärfend auf das Urteil wirkte sich zudem das überlegte Verhalten nach der Tat und die gezielte Irreführung der Familie aus. Der Verurteilte nahm dem Opfer Geld für die Flucht mit der Bahn weg und versteckte die Leiche unter dem Ehebett. Die Tochter ließ er durch eine SMS im Glauben, die Mutter lebe noch.

Haydar S. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah Reifeverzögerungen bei dem Heranwachsenden. Mit Ausbildung und Schule sei er nicht zurecht gekommen. Zudem sei er völlig auf die Beziehung fixiert gewesen. In der Vorgeschichte hatte Haydar S. das Mädchen für einige Tage entführt, weil es sich geweigert hatte die Beziehung fortzusetzen. Mehrmals sprach er Drohungen gegenüber ihr und der Familie aus.

Erschwerend kam hinzu, dass er erst am zweiten Verhandlungstag die Schuld eingestand und zuvor auf einer Falschaussage beharrte. Das Geständnis allerdings ersparte dem traumatisierten Mädchen eine Aussage.

Haydar S. muss mit einer Abschiebung in die Türkei und der nachträglichen Sicherheitsverwahrung rechnen.

(Spürnase: Skeptiker)

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63 KOMMENTARE

  1. „Das Küchenmesser mit der 15 Zenitmeter langen Klinge trug der Täter bei sich, um für eine Konfrontation mit dem Bruder des Mädchens gewappnet zu sein.“

    Ohne Kommentar.

  2. Ich habe selber eine Tochter. Sollte irgendwann mal so jemand mein kleines mädchen aus nicht erwiderter Liebe o.ä Gründen bedrohen, wird man ihn in 300-400 jahren bei archäologischen Ausgrabungen wiederfinden!!!

  3. Das Küchenmesser mit der 15 Zenitmeter langen Klinge trug der Täter bei sich, um für eine Konfrontation mit dem Bruder des Mädchens gewappnet zu sein

    Is´klar!

    Beim nächsten Besuch der Schwiegermama, Schlachterwerkzeug nicht vergessen. Denn es könnte ja Streit mit dem Schwager geben.

    Man hat mal wieder Verständnis. In 4 Jahren ist er raus und hat ´ne Ausbildung zum Mechatroniker und Mutti ist immer noch tot.

    Angesichts solcher Urteile braucht sich niemand wundern, wenn das Töchterchen eines schönen Tages loszieht und selbst für Gerechtigkeit sorgt!

  4. Ach was, da wird ein bisschen Blutgeld gezahlt, viel is es ja eh nicht weil sie nur eine Frau ist, und gut ist’s.

  5. Mal wieder ein klares Beispiel dafür wie psychisch schwach die Muselgranten eigentlich sind. Wer keinen Selbstwert hat, muss ihn durch irgendetwas kompensieren: „Ehre“, Beziehungen (wo sie natürlich Dominanz ausüben). Das war wohl ganz klar nicht „Eifersucht“, sondern die Dominanz des Paschas war in Gefahr.

    Solange sich der Pascha in so einer Beziehung stark fühlen kann scheint alles in Ordnung.

    Wahrscheinlich hat ihn das Gericht sogar zurecht nicht wegen Mordes verurteilt, weil er es nicht geplant hat, sondern „nur“ ausgerastet ist. Nun ja für Muselgranten gibt es in so einem Fall die Abschiebung und für alle andere die „Sicherheitsverwahrung“, damit er nie wieder rauskommt.

    Aber eigentlich müsste in solchen Fällen die hessische Verfassung (ja ja ich weiß, das steht zwar drin ist aber nicht gültig und außerdem wars in Bayern) konsequent angewendet werden.

    Artikel 21.
    Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

  6. Ich kann mir doch nicht verkneifen:

    „Das Küchenmesser mit der 15 Zentimeter langen Klinge trug der Täter bei sich, um für eine Konfrontation mit dem Bruder des Mädchens gewappnet zu sein.“

    Kennen wir doch alle! Auch ich hab das Fleischermesser immer im Anschlag, sollte mal unverhofft die Verwandtschaft meiner Frau auf einen Kaffee vorbeischneien..

    Ironie off.

  7. Dieses und die vielen anderen mohammedanerfreundlichen Urteile, bestärken die Mohammedaner geradezu darin, gewalttätig gegen die „ungläubigen Dreckskratoffeln“ zu werden.

    Für diese Tat, gäbe es nur eines für mich, die Höchststrafe und damit meine ich garantiert nicht 10 Jahre Jugendstrafe.

  8. Unsere Richter scheinen generell der Ansicht zu sein, Musels seien zu keinen geplanten Handlungen fähig.
    Irgendwie haben sie da ja nicht ganz unrecht. Aber ist das denn nicht ein bischen rassistisch?

  9. Mord…
    Ich bin für die Einführung der Todesstrafe bei schwersten Delikten wie Mord.
    Nach der Hälfte kommt der doch wieder raus.
    Dann bekommt er das ganze Programm an Zuwendung um in unserem Staat wieder teihaben zu können.
    Ich frag mich was das kostet und vor allem was das bringt. ?!?
    Und mir kann keiner erzählen das wenn man ein Messer bei sich trägt nicht den Tod billigend in kauf nimmt.

  10. Bei der islamischen Ideologie kann man durchaus
    von einer kulturellen Reifeverzögerung ausgehen.
    Leider ist es vom Mittelalter bis zur Jetzt-Zeit
    noch ein sehr langer Weg.

  11. Das ist peinlich. Mord als Differenzierung zum Totschlag ist nicht an „Vorsatz“ geknüpft und auch nicht an einen „Vernichtungswillen“.
    Es zeichnet unseren Rechtsstaat in Abgrenzung zu muslimischen Willkürurteilen aus, dass die Rechtsnormen eindeutig bestimmbar sind.

    Zur Erläuterung:
    Grundsätzlich ist eine Tötung ein Totschlag nach § 212 StGB. Erst wenn besonders schwere Beweggründe sowie besonders schwere objektive Tatumstände vorliegen, namentlich die in § 211 (Mord) genannten, liegt ein Mord vor.

    Hier kämen wohl lediglich Mordmerkmale wie niedere Beweggründe und Heimtücke in Betracht, die nähere Bewertung obliegt aber dem Gericht. Wenn die Richter natürlich nicht begreifen (wollen), dass die Tat nichts mit „Reifeverzögerung“ und als Tatgrund auch nichts mit einer „Fixierung auf die Freundin“ zu tun hat, sondern vielmehr mit einem falschen Ehrgefühl basierend auf den Lehren des gnädigen und barmherzigen Allahs, wird der niedere Beweggrund schnell mal abgelehnt. Denn ein „Ehrenmord“ hat nach dem linksorientieren BGH nicht immer was mit einem niederen Beweggrund zu tun.

    Im Ergebnis ändert das auch nicht soviel, da das Strafmaß beim Totschlag ja auch voll ausgeschöpft werden kann und es dann zum Mord keinen übermäßigen Unterschied mehr gibt. Nur ausnutzen muss man das Strafmaß eben, und hier liegt das Problem.

  12. Gibt es zu dieser Meldung auch eine Vorgeschichte oder waren die Berliner „Jugendlichen“ lammfromm gewesen?

    Mügelt es wieder?

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Fremdenfeindlichkeit-Rechtsradikalismus-Ostsee;art126,2866076

    Berliner an der Ostsee attackiert
    In Mecklenburg-Vorpommern sind Berliner Jugendliche von Neonazis rassistisch beleidigt und bedroht worden. Sowohl in Rostock als auch in Kühlungsborn wurden jeweils Jugendgruppen angegriffen.

    Berlin/Rostock – Zwei Jugendgruppen aus Berlin sind nach einem Bericht des RBB-Inforadios an der Ostsee fremdenfeindlich attackiert worden. Eine Gruppe wurde in Rostock verfolgt und angegriffen. Dort drangen Rechtsextreme in die Unterkunft der 14- bis 16-Jährigen ein. Sie sollen diese über das Gelände gejagt haben.

    Ein Team arabisch- und türkischstämmiger Jugendlicher, das die Reise nach Kühlungsborn als Auszeichnung für ein Kiezprojekt gewann, wurde ebenso von Neonazis attackiert. An der Strandpromenade wurde die Gruppe von etwa 20 Rechten rassistisch beschimpft und vom Strand vertrieben. Die Opfer werfen den Strandverkäufern vor, tatenlos zugesehen zu haben.

  13. Die Exekution der Todesstrafe bei Mord wäre ein sinnvolles neues Betätigungsfeld für Abtreibungsärzte. Sie sind entsprechend ausgebildet und den Instinkt, Leben nicht auslöschen zu wollen, haben sie bereits abgetötet. Sie sind also bestens zum Henker geeignet.

  14. Wieso „Reifeverzögerung“? Der gekonnte Umgang mit dem Messer und die coole weitere Tatausführung zeigt doch den Muselmann in höchster Reife…

  15. Reifeverzögerung… Ein Kind ist meiner Meinung nicht zu so einer Tat fähig. Er scheint doch Türke zu sein. Ab nach Ostanatolien. Und seine Sippe gleich hinterher schicken. Nein! Was sage ich! Wir müssen uns um die Reintegration des Türken in die deutsche Gesellschaft bemühen. Ich Ignorant!

  16. „Haydar S. muss mit einer Abschiebung in die Türkei und der nachträglichen Sicherheitsverwahrung rechnen.“

    Wo soll denn Sicherheitsverwahrung stattfinden, wenn der Täter abgeschoben ist? In der Türkei werden sie ihn bestimmt nicht einsperren. Dort gilt sein Verhalten als höchst normal.

  17. #15 boanerges (06. Aug 2009 12:50)

    Die Exekution der Todesstrafe bei Mord wäre ein sinnvolles neues Betätigungsfeld für Abtreibungsärzte. Sie sind entsprechend ausgebildet und den Instinkt, Leben nicht auslöschen zu wollen, haben sie bereits abgetötet. Sie sind also bestens zum Henker geeignet.

    Selbst wenn du Abtreibungen verbietest – ein Wettrammeln mit den Rechtgläubigen werden wir verlieren. Dafür sind wir einfach nicht asozial genug.

  18. Mord wäre bei Jugendstrafe auch nicht automatisch die Höchststrafe von zehn Jahren und für sich mit der Revision angreifbar. Totschlag und hohe Strafe sind daher ideal.

    Laut verlinkter Mittelbayerischen Zeitung kam er mit Schule und Ausbildung nicht zurecht. Hätte ich nicht gedacht!

  19. #13 Holy_Pig (06. Aug 2009 12:45)

    Das sehe ich auch so.
    Wobei angemerkt werden kann, daß bei faktisch jeder Tötung durch mohammedanische Individuen das Merkmal des niederen Beweggrundes erfüllt ist. In manchen Fällen liegt noch nicht mal dieser vor…

  20. Haydar S. muss mit einer Abschiebung in die Türkei und der nachträglichen Sicherheitsverwahrung rechnen.

    #4 Totentanz (06. Aug 2009 12:30)

    Man hat mal wieder Verständnis. In 4 Jahren ist er raus und hat ´ne Ausbildung zum Mechatroniker und Mutti ist immer noch tot.

    Wer lesen und/oder verstehen kann, ist klar im Vorteil!

  21. Es wird, insbesondere für Migranten, immer schwerer einen Mord zu begehen.

    Denn auch wenn man die Tat monatelang vorher angekündigt, hat das mit Mord nichts zu tun, sondern sorgt für mildernde Umstände:

    http://www.pi-news.net/2009/06/fehlendes-mordmerkmal-bei-ankuendigung-der-tat/

    Ausdrücklich verneinte die Strafkammer die Annahme von Mordmerkmalen. So habe der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt. Sein Opfer habe aufgrund monatelangen Telefonterrors und mehrfacher Todesdrohungen mit einem tätlichen Angriff rechnen müssen; damit sei das Mordmerkmal der Arglosigkeit hinfällig.

    Ich gehe weiterhin davon aus, daß der Dresdner Gerichtsmesserstecher auch „direkten Tötungsvorsatzes” und einem “unbedingten Vernichtungswillens“ hatte.

    Werden Wetten angenommen, ob die Anklage auf „Mord“ oder „Totschlag“ lauten wird???

  22. Ausdrücklich verneinte die Strafkammer die Annahme von Mordmerkmalen. So habe der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt. Sein Opfer habe aufgrund monatelangen Telefonterrors und mehrfacher Todesdrohungen mit einem tätlichen Angriff rechnen müssen; damit sei das Mordmerkmal der Arglosigkeit hinfällig.

    Dogmatisch korrekt, nicht zu beanstanden.
    Die Juristerei ist etwas komplizierter und für den Laien eben nicht immer einfach zu durchblicken. Wenn durch die Einwanderung andere Werte mit einwandern, müssen die Gesetze eben von der Regierung angepasst werden. Was aber auf keinen Fall geht sind Analogien zu Lasten des Täters. Darauf kann man übrigens stolz sein, auch wenn es manchmal zu unbilligen Ergebnissen führt.

  23. Hallo,

    ich persönlich finde die Urteilsbegründung eigentlich sehr fair. Soweit ich dies als juristischer Laie verstanden habe, ist Mord geplant, Totschlag im Affekt. Und der Täter suchte ja die Mutter auf, um sie dazu zu nötigen, ihre Tochter zur Rückkehr zu überreden. Sein Plan sah also so aus, dass die Mutter nach seinem Besuch noch am Leben sei und die Tochter wieder seine Freundin wäre. Das Küchenmesser hatte er wohl als Selbstverteidigung eingesteckt. Das Glaube ich ihm, da er wohl nach der Entführung mit im Falle des Bruders mit heftiger Gegenwehr rechnete. Naja, die Strafe von knapp neun Jahren finde ich dann aber wieder etwas mager.

    Zu der Abschiebung und Sicherheitsverwahrung: Ich denke das soll dem Täter signalisieren, dass er nach Abschiebung nicht mehr illegal einreisen soll. Denn wenn er abgeschoben wurde und er reist wieder ein, muss er alle noch offnen Strafen abbüsen. Ergo: Reist der Täter illegal ein, so kommt er sofort in Sicherheitsverwahrung.

    Kurzum: Wir regen uns doch alle immer über die Willkür vieler Moslems auf. Hier hat aber ein Richter die Gesetz sehr sorgfältig und gut angewandt. Dieser Richter verdient daher Lob, nicht Tadel! Gerade die Kombination der Abschiebung nach Verbüßung der Strafe und der dann drohenden Sicherheitsverwahrung bei illegaler Einreise finde ich sehr gut.

  24. #26 Holy_Pig (06. Aug 2009 13:04)

    Wenn durch die Einwanderung andere Werte mit einwandern, müssen die Gesetze eben von der Regierung angepasst werden.

    —————————-

    Ah ja, und welche Anpassung an neue Werte schlägst Du vor? Warum soll sich die Mehrheit den quängelnden Forderungen nach der Anerkennung ihrer „Werte“ denn beugen?

  25. Haydar S. muss mit einer Abschiebung in die Türkei und der nachträglichen Sicherheitsverwahrung rechnen.

    Er muss nur damit rechnen, d.h. nach 5 Jahren, die er in einer unserer Wellnessoasen = Knast verbringen darf, wird er weiterhin in Deutschland leben, natürlich mit von uns bezahlter Unterstützung. Wetten?

    Das war doch ein Verbotsirrtum, denn wie kann das, was der Koran vorschreibt (Töten von Ungläubigen), hier verboten sein? Das konnte er doch nicht wissen. Ausserdem muss eine Frau einem Muselmann doch zu Willen sein.
    Wie kann man als ungläubiger Untermensch, als tributzahlender Dhimmi, als ungläubige Schlampe einem Herrenmenschen auch widersprechen? Man muss wissen, dass man dann abgestochen werden wird. Die Frau ist selber schuld. Sie hätte damit rechnen müssen.

    Ich frage mich immer wieder, was wir verbrochen haben, dass wir mit einem solchen mörderischen, unproduktivem, dummen, faulen Pack hier leben müssen.

    Welche Strafe hätte wohl ein Deutscher erhalten? Kennt einer einen Vergleichsfall, wo ein junger Deutscher seine Schwiegermutter abgestochen hat?

    Unsere beschissene Justiz sollte man samt aller Hochverräter am deutschen Volk in die Wüste jagen, denn sie schützen uns nicht. Dieser Mörder wird bald wieder unter uns sein.
    Ein Richter mit langjähriger Berufserfahrung wird als Beamter nach dem Bundesbesoldungssgesetz bezahlt. Bei einer R2-Stelle heisst das bis zu 100.000 Euro Jahresgehalt.

  26. Wie mich diese Migrantenboni anwidern. Klarste Mordmerkmale, besondere Schwere der Schuld etc. Selbst dem juristischen Laien völlig einleuchtend. Allein, der Mörder war Türke und bekommt Strafmilderung. Abgeschoben wird so einer sowieso nicht und in 5 Jahren macht er wieder lustig unsere Strassen und unsere Leben unsicher.
    Vielen Dank an unsere rechtsgebeugten Richter.
    Würde mich interessieren, ob das Opfer Deutsch war. Vermutlich eher nicht, sonst wäre der Mörder sicherlich nur zum Anti-Aggressionstraining auf Mallorca verurteilt worden.
    Bei solchen Urteilen ballt der deutsche Bürger die Faust in der Tasche und die Wut auf diesen Staat wächst wieder ein bißchen mehr !

  27. Gratulieren muss man hierbei auch den Verteidigern. Diesen Winkeladvokaten sind doch in ihrer Fantasie an Groteskem von niemandem mehr einzuholen.
    Ach ja, mit der Schule und Ausbildung sei er nicht zurecht gekommen, nur auf sein „Eigentum“ fixiert gewesen. Net möööglich. Was für ein Einzelfall.
    Dazu noch das überlgte Verhalten nach der Tat.
    Da kann man doch sehen, wie kaltschnäuzig und menschenverachtend diese Gattung selbst in jungen Jahren schon ist. Andererseits wird ihm mangelnde Reife zugutegeführt.
    Mich wundert ehrlich gesagt gar nichts mehr.

  28. „Geringes Selbstwertgefühl ist praktisch die Wurzel allen Kummers und Schmerzes in der Welt. Es ist die Triebfeder von Krieg und Folter und Völkermord. Es ist das Böse.“ – Leonard Quinhagak zu Ed Chigliak in „Ausgerechnet Alaska“.

    paßt perfekt auf muslimische meuchelpaschas.

  29. Es vergeht kein Tag, wo man nicht merkt, wie todsterbenskrank dieser Staat ist. Wir beleuchten hier ein in der Tat sehr wichtiges Thema, aber im Bildungs-, Gesundheits-, Steuerwesen – überall Eiterbeulen, Geschwüre, Fäulnis. Kein Wunder, sind es doch die gleichen inkompetenten, dafür hochbezahlten und ach so überlasteten demokratischen Mitbürger, die dann in der letzten Sitzung, vor der Sommerpause, mal eben 62 Gesetze durchwinken, so geschehen in D anno 2009.

    Die Schafe, die bald wieder zu den Wahlurnen getrieben werden, müssen hinnehmen, was die Volks(ver)treter beschließen. Das Vaterland zum 0-Preis bei ebay, unsere Rechte in die Tonne gekloppt und die 68er-Richter sprechen im Namen des Volkes, welch Hohn !!
    O.g. „Spätentwickler“ ist ein vorsätzlicher Mörder und ob der besonderen Grausamkeit dürfte er nie wieder das Tageslicht sehen, aber nach der Abschiebung gibt es dort ne Riesen-Party. Er hat Allah gedient, ein Ungläubiger weniger, also Held.
    Na, wo in D wird es morgen wieder so sein ?

  30. Um Allah’s Willen, ein Moslem kann doch nicht wegen Mordes angeklagt werden, da bekanntlich Allah, Fürst der Finsternis, entscheided, ob jemand stirbt oder nicht. Auch nach 100 Messerstichen kann Allah, in seiner unermesslichen Gnade das Opfer überleben lassen – oder eben nicht.

    Das klang jetzt vielleicht sehr zynisch, aber genauso geht die mohammedanische Denkweise.

  31. Er sollte sich über die Abschiebung doch sehr freuen, hätte einer meine Mutter mit 17 Messerstichen(bitte mal mit der Hand eine Stechbewegung machen, 17 mal wiederholen und dabei schön mitzählen. Dann bekommt man eine kleine Vorstellung von der Monstrosität dieses Menschen) ich denke ich wüsste was ich tun würde, auch wenn ich den Rest meines Lebens mit mir im Konflikt stehen würde.

  32. Man kann nur hoffen, dass der Staatsanwalt in Revison geht. Da sind ja wohl alle Mordmerkmale erfüllt. Aus dem Kopf fallen mir da nur ein:

    Heimtücke
    niedere Beweggründe
    zu Vertuschung einer Straftat

    Für mich gibts da nur eins:
    lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung, am besten in einem afrikanischen Staat in der Wüste.

  33. #26 Holy_Pig (06. Aug 2009 13:04)

    Wenn man haarspaltet, ist es juristisch korrekt.

    Aber es ist lächerlich.

    Heimtücke, Arglist sagen aus, daß der Angriff für das Opfer vollkommen überraschend war und es keine Chance zur Gegenwehr hatte. Beispielsweise ein Angriff von hinten.

    Es kann nicht und darf aber einfach nicht sein, daß monatelange Bedrohung, anschließende brutale Ausführung der Tat mit mildernden Umständen bedacht werden.
    Im Gegenteil, der monatelange Psychoterror muß ganz klar strafverschärfend wirken.

    Hier besteht ganz akuter Bedarf für eine Gesetzesänderung und ich sag’s mal mit Herbert Grönemeyer:

    „Wann ist ein Mord ein Mord?“

    P.S.: Die Chance bei einem Mord überführt ist sehr hoch
    https://www.faz.net/s/Rub4D6E6242947140018FC1DA8D5E0008C5/Doc~ECB8F03AAA21641098219AE90799E37C0~ATpl~Ecommon~Scontent.html
    und liegt über 95%!!

    Als potentieller Mörder, mit Kenntnis der Rechtslage und Aufklärungsquote, würde ich vor einer Tat eine 3 seitige, reichhaltig bebilderte, detaillierte Zeitungsanzeige schalten, damit auch jeder weiß, was ich vorhabe.
    Somit kann ich schon mal nicht wegen Mord, sondern nur noch wegen Totschlag verurteilt werden.
    Und die Polizei wird mich auch nicht aus dem Verkehr ziehen, wie man aus zahlreichen Beispielen weiß.

    Ist das Gerechtigkeit oder ist das pervers?

  34. Was für eine widerliche Bestie!!! Sticht einfach die Mutter wie ein Stück Vieh ab, weil das junge Mädchen nicht mehr ihm „gehört“. Und das Messer hatte er dabei, damit er notfalls den Bruder abstechen kann. Unglaublich.

    Wo ist Müntefering, der eine weiße Rose für die getötete Mutter vor sicher herträgt? Wo sind die Christenverbände, die ihre Angst vor diesen islamisch-türkischen Mördern zum Ausdruck bringen?

  35. Ob die Begründung des Richters auch zählt, wenn mal jemand bei dem unsäglichen Geschwätz der Bundesbetroffenheitstante Fatimah R. ausrastet?

  36. Das Gericht sah Reifeverzögerungen bei dem Heranwachsenden. Mit Ausbildung und Schule sei er nicht zurecht gekommen.

    Das trifft bei einem Großteil türkischer Muslime zu. Das ist keine „Reifeverzögerung“, sondern schlichtweg endemisch bei muslimischer Sozialisierung. Dieser Mörder gehört lebenslänglich eingesperrt und anschließend nach Anatolien ausgewiesen. Es wäre ein Hohn, wenn der Typ hier weiter Sozialleistungen empfängt.

  37. Haydar S. muss mit einer Abschiebung in die Türkei und der nachträglichen Sicherheitsverwahrung rechnen.
    ***************
    Warum gleich, für Moslems, die Höchststrafe „Abschiebung“?

  38. Zitat: „Bei der islamischen Ideologie kann man durchaus von einer kulturellen Reifeverzögerung ausgehen.“

    die islamische Ideologie schließt eine „Reife“ aus. Die Absonderungen des Kinderschänders und Massenmörders Mahomet haben Ewigkeitswert, sie gelten buchstabengetreu. Alle Interpretation neuer Dinge werden unter Bezug auf vorangegangene Beurteilungen bewertet. Der Islam ist rückwärtsgerichtet und systembedingt wandlungsunfähig. Jede Gesellschaft, die von dieser Seuche befallen wird, fällt auf einen niedrigen fixierten Entwicklungsstand zurück.
    Daher ist auch das Gefasel vom europäischen Islam Ignoranz oder Niedertracht.

  39. Nach Jugendstrafrecht ist die Höchststrafe bei Mord 10 Jahre, also 1,5 Jahre mehr, als er bekommen hat.

    Aber was soll das sein Abschiebung? „Übermorgen“ ist er doch wieder da, spätestens wenn die Türkei in die EU kommt. So wie ich die Politiker kennen, vor allem in der EU, wird die Türkei aufgenommen. Entsetzlich!!!!

  40. Jaja unsere Schadolzen Macho Musels. Alles Pussys (ich endschuldige mich bei jeder Katze)

    Ohne ihre Mama und ihre Importsklavin würden die doch vor die Hunde gehn. Die sind doch garnicht fähig alleine zu leben. Schaut mal nach ob ihr in der Bibliothek folgende Bücher findet:

    Das schwache Geschlecht – die türkischen Männer: Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre (Ahmet Toprak )

    Erstickt an euren Lügen (Incy Y.)

  41. Trotz “direkten Tötungsvorsatzes” und einem “unbedingten Vernichtungswillen” erkannte der Vorsitzende Richter nicht auf Mord.

    Hmmm, die Formulierung ist wohl auch eine dieser Spitzfindigkeiten von Freislers Erben, ähnlich der Unterscheidung Werktag-Feiertag stets zum Nachteil des unbescholtenen Bürgers.

  42. Einwanderer sichern Renten
    Brandenburgs Innenminister fordert ein Zuwanderungsgesetz

    Archiv 1994, 06. April

    https://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1994/0406/inland/0046/index.html

    Und was ist nun, 15 Jahre später, aus diesen vollmundigen linksgrünen Wahlversrechern geworden?

    In der Altersgruppe 20 bis 34 Jahre mache die künftige Rente nur 39 Prozent des letzten Einkommens aus.

    http://www.faz.net/s/Rub48D1CBFB8D984684AF5F46CE28AC585D/Doc~EBD86213E56804791B98337C80E048FD8~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

    Und das ist auch kein Wunder, denn die Einwanderung in die Sozialsysteme wird uns in Zukunft 1 Billion Euro kosten, von den schon verlorenen Milliarden mal ganz abgesehen.

    „Unter dem Strich vergrößert die Zuwanderung so die Nachhaltigkeitslücke um rund eine Billion Euro “

    http://www.welt.de/welt_print/article2201517/Staat_muesste_vier_Billionen_Euro_fuer_die_Zukunft_zuruecklegen.html

    Die sozialistischen Politiker von schwarz über gelb bis grünrot haben also nicht nur unsere Sozialsysteme ruiniert, jetzt legen sie auch noch Hand an unsere Art zu leben. Selten in der Geschichte wurde eine Nation so von ihren Politikern zugrunde gerichtet wie die deutsche. Und es besteht kaum Hoffnung auf Besserung! Und Dank brauchen wir auch erwarten, im Gegenteil, wir ernten nichts als Vorwürfe und Anklagen.

  43. Der Vorsitzende ist wohl selber schon heimlich ein Muslim? Wenn der Tötungsvorsatz verbunden mit einer klaren Planung vorhanden ist, ist es Mord!

    Beim Islam steht der Tötungsvorsatz gegenüber den Ungläubigen bereits im Koran nachzulesen…

  44. @12 michael1312 (06. Aug 2009 12:44)

    #Nach der Hälfte kommt der doch wieder raus.#

    Das ist ein generelles Problem und war es schon immer. Potenzia hat das Sagen und Justizia fügt sich.

  45. Diese brutale Gewalt, die fasst ausschließlich von Muslimen, überwiegend mit türkischem Mihigru ausgeübt wird, ist beängstigend.

    Menschen in Großstädten kann ich nur den Umzug aufs Land empfehlen.

    Wenn nach der Bundestagswahl Opel in den Konkurs geschickt wird, die Banken nicht weiter gestützt werden und zusammenbrechen, und der Euro das Papier nicht mehr wert ist, auf das er gedruckt ist, und somit die Tranferleistungen an Muslime eingestellt werden müssen, werden die Städte als erstes brennen.

    Wieviele nichtmuslime wurden dieses Jahr schon von Muslimen ermordet? Ehrenmorde mit eingerechnet? 500, 800, 1000 oder mehr? Und wieviele Muslime wurden von Nichtmuslimen ermordet? 1! Auch wenn es ein Mord zuviel war.

  46. „Haydar S. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah Reifeverzögerungen bei dem Heranwachsenden. Mit Ausbildung und Schule sei er nicht zurecht gekommen.“

    Bei den meisten moslems gibts „Reifeverzögerungen“, oft bis zu ihrem Tod.
    Ist das ein Grund um ihnen das Töten zu erleichtern?
    Ein grosses PFUI auf das Ding, welches sich Deutsche „Justiz“ nennt.
    Nennt euch doch um in „Justiz (nur) für Deutsche“.

  47. 20. Juli,

    „Menschen in Großstädten kann ich nur den Umzug aufs Land empfehlen“

    Nee, iss klar, die auf dem Land warten ja geradezu auf die linksgwählthabenden hartzvierenden Städter, oder wie erklärst Du Dir, daß Berlin dauerrot regiert wird? Ein paar Leute (vor allem Deutsche) müssen die ja gewählt haben. Weißt Du was? Wir wollen die rotzgrünen Städter gar nicht bei uns haben. Die sollen ihren Stall selber ausmisten.

  48. InshAllah, subhanAllah, was für Schande.
    Darauf Muselmutter kriegt Schreikrampf vor laufendes Kamera. So ein Schande. Hat gaaanix zu tun mit de hier, äh..wie heißt de Scheißedreck…ah ja, Islam. Und so.
    Ehrlich. Nix zu tun mit de Islam.
    Islam ist Frieden.

    Muslim total cool und so. Nie Alkhool, keine Rauchen, nix Drogen. Total Respekt vor Frauen. Eigene Frau muss verhüllt sein, weil scheiße hässlich. Dafür Muslim gucke gerne deutsches Schlampe hinterher, die darf nämlich Minirock tragen. Und ab und zu mal Muslim vergewaltigt deutsche Schlampe. Isse alles nix Problem, Prophet erlaubt uns das. Kinder finden wir auch geil. Auch zum Heiraten.

    so damit muslim dir scheiße kartoffel mal erklart hat wie islam wirklich is.

    Allahu Nacktbar!

  49. Im Durchschnitt dessen, was in D so im Allgemeinen an
    Strafen verhängt wird, ist der Täter (max. wären ja bei Jugendstrafrecht 10 Jahre möglich gewesen), sogar überdurchschnittlich verknackt worden.
    Anzuerkennen, daß das Gericht sich nicht mit der ersten Aussage zufrieden gab:
    Zunächst hatte der Angeklagte vor Gericht zwar eingeräumt, die Frau getötet zu haben. Sie sei jedoch selbst mit einem Messer gegen ihn vorgegangen.

    Sein Opfer sei „niemals mit einem Messer auf ihn losgegangen.“ Vielmehr sei er in ihrer Auseinandersetzung „ausgerastet“ und habe auf sie eingestochen, auch als sie bereits wehrlos auf dem Boden lag. Als sich sein Messer verbog, habe er „selbst ein neues Messer aus der Küche geholt und weiter auf sie eingestochen“.

    Ich bin sicher, daß es angesichts seiner ersten Aussage und des Sachverhalts, daß ein aus dem Haushalt des Opfers stammendes Messer im Spiel war, es genügend Richter gegeben hätte, welche
    dankend auf den Zug der „übertriebenen Notwehr
    gegen die Mutter“ aufgesprungen wären und überspitzt gesagt,
    ein paar Sozialstunden verhängt hätten.

    Daß der Täter natürlich nie im Leben abgeschoben wird, sehe ich allerdings auch so.

  50. Ich will eine Editierfunktion !!!

    Nochmal den Text, hoffentlich jetzt sauber formatiert:

    Im Durchschnitt dessen, was in D so im Allgemeinen an
    Strafen verhängt wird, ist der Täter (max. wären ja bei Jugendstrafrecht 10 Jahre möglich gewesen), sogar überdurchschnittlich verknackt worden.
    Anzuerkennen, daß das Gericht sich nicht mit der ersten Aussage zufrieden gab:

    Zunächst hatte der Angeklagte vor Gericht zwar eingeräumt, die Frau getötet zu haben. Sie sei jedoch selbst mit einem Messer gegen ihn vorgegangen .

    Sein Opfer sei „niemals mit einem Messer auf ihn losgegangen.“ Vielmehr sei er in ihrer Auseinandersetzung „ausgerastet“ und habe auf sie eingestochen, auch als sie bereits wehrlos auf dem Boden lag. Als sich sein Messer verbog, habe er „selbst ein neues Messer aus der Küche geholt und weiter auf sie eingestochen“.

    (aus dem Zeitungsbericht zum Fall)

    Ich bin sicher, daß es angesichts seiner ersten Aussage und des Sachverhalts, daß ein aus dem Haushalt des Opfers stammendes Messer im Spiel war, es genügend Richter gegeben hätte, welche
    dankend auf den Zug der “übertriebenen Notwehr
    gegen die Mutter” aufgesprungen wären und überspitzt gesagt,
    ein paar Sozialstunden verhängt hätten.

    Daß der Täter natürlich nie im Leben abgeschoben wird, sehe ich allerdings auch so.

  51. In den USA würde das Stinktier erst mal zehn Jahre im Todestrakt schmoren und danach würde man ihn abspritzen wie einen alten räudigen Hund.Von wegen Jugendstrafrecht und Totschlag.

  52. Nur mal so, um die Differenz zu zeigen:

    Der wäre bei mir zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.

    Die dadurch eingesparten zig Tausende Euro wären denen zugute gekommen, die sie benötigen.

    Not und Elend gibt es genug in diesem Land.

  53. Deutschland!

    Zum töten freigegeben!

    Ich frage mich bei solchen Taten immer, was
    hätte ich gemacht wenn das deine Familie
    gewesen wäre, die ABGESCHLACHTET wurde. Ich
    wäre zu allem fähig gewesen, das kennt jeder
    der jemand sehr liebt und gewaltsam verliert.
    Dann frage ich mich immer, warum bist du nur
    so wenn es um deine „Lieben“ geht? Sollte man
    dieses Gefühl nicht für jeden Menschen haben,
    die gewaltsam umkommt? Man könnte aber nicht
    mehr „normal“ leben denn jede Tat, und es
    sind so viele davon, würden einen gleich mit
    umbringen.

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