In Brühl nahe Köln hat ein Feuerwehrmann Zivilcourage gezeigt – und wäre dabei beinahe selber zum Opfer geworden. Nachdem André Bach zwei Männer verfolgt hat, die gerade eine Frau überfallen und beraubt hatten, wurde er von den beiden Tätern bedroht. Vier Bürger verweigerten ihm die Hilfe („Ist mir doch egal“), bis er dank zweier Müllwerker die Täter stellen konnte. Viel genützt hat dem Feuerwehrmann sein couragiertes Eingreifen nicht: Die Polizei ließ die Täter mangels Haftgründen wieder laufen.

Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet:

André Bach schält gerade eine Zwiebel, als er am Dienstagmittag eine aufgeregte und hilflose Frau vor seinem Küchenfenster auf dem Fahrrad sieht. Als der Brühler ihr Hilfe anbietet, ruft die Frau: „Die haben mich überfallen und meine Tasche geklaut.“ Der 41-Jährige zögert keinen Moment. Er läuft den beiden jungen Männern hinterher, während die Frau die Polizei verständigt. Zunächst rennen die beiden Täter in einen Garten, klettern über eine Mauer und glauben ihren Verfolger losgeworden zu sein.

Doch der Familienvater lässt sich nicht abschütteln. Nach mehreren Hundert Metern sieht er das Diebesduo auf der Kaiserstraße. Vier Passanten spricht er an: „Bitte helfen Sie mir, die Jungen haben eine Frau überfallen.“ Doch nichts passierte. Drei drehten sich einfach um. Der Vierte erwidert flapsig: „Ist mir doch egal“. Bach gibt nicht auf. „Ich dachte nur, wenn du jetzt aufgibst, war alles umsonst.“ In der Höhe einer Fahrschule bekommt er einen der beiden Männer zu packen. Der wehrt sich, schlägt Bach ins Gesicht und in die Rippen. Als er den Mann trotz Gegenwehr fest im Griff hat, wird es dem Feuerwehrmann Bach mulmig. Er sieht, wie der zweite Täter zurückkommt, an seine Hosentasche greift und sagt: „Wenn ich das heraushole, mache ich dich kalt.“ Im gleichen Moment hält ein Lastwagen der Abfallbetriebe.

Bach brüllt die Mitarbeiter an und bittet sie um Hilfe. Sie Männer erkennen die Situation und handeln beherzt. „Die haben ohne zu zögern geholfen. Ohne deren Hilfe wäre ich machtlos gewesen“, berichtet der Familienvater. Den Müllwerkern und Bach gelingt es, die beiden Täter festzuhalten, bis die Polizei eintrifft.

Zwiebel in der Hand

Erst als die Beamten den beiden Jugendlichen Handschellen anlegen, lässt die Anspannung bei Bach nach. „Da habe ich erstmals gemerkt, dass ich noch die Zwiebel in der Hand hielt.“ Bei der Durchsuchung der 17 und 19 Jahre alten Männer finden die Polizisten ein langes Butterfly-Messer. „Ich kenne jetzt dein Gesicht, ich werde mich rächen“, droht der Ältere dem Feuerwehrmann. Dann wird das Duo zur Wache abgeführt. Ermittlungen ergeben, dass die beiden Männer bereits um 12.30 Uhr einer 75-Jährigen die Handtasche aus dem Fahrradkorb gerissen hatten. Nach der Feststellung der Personalien muss die Polizei die Täter mangels Haftgründen wieder laufen lassen.

Die Empörung über das Ausbleiben der von Politikern gern geforderten Zivilcourage der Mitbürger mutet angesichts der mangelnden Courage der Staatsgewalt und des eigenen Täterverständnisses reichlich geheuchelt.

(Spürnase: Bundesfinanzminister)

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86 KOMMENTARE

  1. „Die Polizei ließ die Täter mangels Haftgründen wieder laufen lassen“

    Falsch, die JUSTIZ lässt alle Verbrecher laufen.

    Die Bürger haben richtig reagiert. Nichts sehen, nichts hören, sost wird man ermordet.

    Die Richter sind auf der Seite der Täter und machen sich damit zu Mit-Verbrechern.

  2. Lieber Strafe zahlen fürs Weggucken, als Courage zeigen und erstochen zu werden!
    Oder wie?
    Ich frage mich, was in der Presse stehen würde, wenn einem Politiker nicht geholfen werden würde! Ach, ich vergaß, die haben ja Leibwächter. Frage überflüssig.

  3. „Isch dein‘ Scheiße-Gesischt kenne – du Aschloch! Isch mache Rache!“

    Wir sind bereichert. Herzlichen Dank an die Politik! Ein dreichfaches Hurra auf die „mangelnden Haftgründe!“

  4. #3 Reinheitsgebot1516:

    „Lieber Strafe zahlen fürs Weggucken, als Courage zeigen und erstochen zu werden!

    Yepp! Maul halten und verpissen…

    Es lebe Südland!

  5. OT

    Ich werde heute die Anregung der „Deutschen Friedensgesellschaft“ aufgreifen und eine Flasche Champagner öffnen.

    Einer der gefährlichsten islamischen Terroristen ist endlich getötet worden. Möge er erkennen, dass er bezüglich der 72 Jungfrauen belogen worden ist von Männern die selbst zu feige sind für ihre Sache in den Tod zu gehen!

    http://www.bild.de/BILD/politik/2009/09/17/indonesien/gesuchter-malaysier-noordin-tot-bei-anti-terror-einsatz-getoetet.html

  6. Morddrohungen sind kein Haftgrund ?
    Raub auch nicht ?

    Naja es gibt ja noch Meinungsverbrechen, die Polizei und Gesellschaft verfolgen können ….

  7. ein hoch auf die justiz und herzliches beileid an den feuerwehrmann der geholfen hat.jetzt wird er auch noch angst haben muessen das die ratte seine sprüche nicht wahr macht.

  8. Nach den Ereignissen der letzten Woche werden noch viel weniger bereit sein, anderen gegen Vebrecher zu helfen. Denn man sieht immer wieder: Am Ende ist der Helfer der Dumme.

    Solange Politiker wie die unsägliche SPD-Justizministerin Zypries sowie Behörden jugendliche Straftäter verhätscheln und den Bürger im Stich lassen, wird sich nichts ändern. Die Politiker können sich ihr verlogenes Geschrei nach Zivilcourage sparen, sie sind verantwortlich für die Misere.

  9. In Italien wandert so einer mit einen Messer sofort in den Bau mindesten mal ein Monat, PI hat recht, die jenigen die am lautesten Schreien, tun am wenigsten dagegen. Waaser auf die Mühlen für die friedlichen Kulturbereicherer.l…

  10. Raub war mal eine der schwersten Straftaten.
    Die begehen zwei Raube?, Räube?, wie auch immer, innerhalb weniger Stunden, und werden nach Hause geschickt.
    Bei Falschparkern wird härter durchgegriffen.

  11. Darüber wird das TV nicht berichten, eine blutige Nase eines linken Provozierers ist viel Schlagzeilenträchtiger , gel ihr ZDF-Deppen

  12. Abwarten, der Typ kriegt garantiert noch ne Anzeige reingewürgt, weil er ja einem der Schätzchen die Frisur ruiniert hat. Irgendso ein von der Allgemeinheit bezahlter Gutmensch-Anwalt wird sich da bestimmt finden, um dem armen Südländer zu seinem Recht zu verhelfen.

  13. So lange wie die Justiz solche Täter sofort wieder laufen lässt und bei Leuten die sich beim helfen wehren höhere Masstäbe ansetzt als bei den Tätern das man sich plötzlich selber wieder vor Gericht wieder findet.
    So lange gucke ich auch lieber diskret vorbei.
    Weil was passiert ? Die kriegen meine Adresse und stehen eine Stunde später bei mir vor der Tür.
    Oder eben dazwischen gehen , möglichst hart zuschlagen und sich so schnell wie möglich aus dem Staub machen.

  14. Nach dem Spruch „Ich kenne jetzt dein Gesicht, ich werde mich rächen“ im Beisein der Beamten hätte es erstmal eine auf die Zwölf geben müssen.

    Aber dann hätten erstmal ARD, ZDF und Co. wegen Polizeigewalt recherchiert und den vorbestraften Ströbele interviewt.

  15. Haltet mich für einen Arsch, aber so lange Menschen wie Herr Riehe in diesem Land Türken und Araber auch nach der 20. Straftat die Bewährung schenken, werde ich einen Scheiss tun und Zivilcourage beweisen.

    Stellt euch mal vor man haut diese Spastis um… Entweder hast du Leute wie Riehe oder die Familie dieser Typen am Hals. Und der Staat hilft dir mit Sicherheit gegen keinen der beiden.

    Da hilft es nur noch das Problem endgültig und vor Ort zu lösen und das bringt 15 Jahre Knast.

  16. man überlege sich:

    der zweite will sich „rächen“. ja wofür denn?
    für die behinderung an der vollendung einer straftat? dass der helfer sich nicht hat abstechen lassen?
    wenn sich täter/potentielle täter sich so etwas herausnehmen, stimmt etwas mit der justiz nicht mehr.

  17. Für unsere Befreiung – Für PI – Gegen das linke Meinungsmonopol – Gegen den ‚Geheimen ‚SPD ‚Medien und Meinungs – ‚Konzern *(GSMK)*

    – – – – – – – – – –
    Jeder PI-Anhänger wirbt ZWEI weitere zuverlässige PI-Abonennten.
    – – – – – – – – – –

    Gegen Spiegel, Zeit, Stern, Süddeutsche, Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten, NDR Tagesschau-Prawda. Wir lassen uns nicht länger belügen und betrügen.

    Entmachtet das „Links-Imperium für geistige Volksgesundheit“ !

    WIR sind das Volk.

  18. Was passiert wenn man Zivilcourage zeigt haben wir die Tage erst erlebt!!!

    Nicht wahr, liebe Politiker. Da habt ihr wieder mit SOOOO großen Rehaugen in die Kameras geguckt und euch gefragt wie das nur kommen konnte und warum keiner Hilfe leistete (By the way, haben wir bald mal die Identität des Messerstechers von der Kirmes?)

    IHR seid Schuld daran dass die Leute nicht mehr zusammen halten. Zeigt man diesem asozialen Drecksgesochse wo der Hammer hängt wird man entweder abgestochen oder kommt als Rassistischer Schlägernazi vor den Kadi.

    PFUI TEUFEL!

  19. Zivilcourage haben nur noch ganz wenig Leute und die Frage ist auch, ob es wirklich ver-
    nünftig ist, sich in irgendwelche Dinge ein-
    zumischen. Selbst bekommt man vielleicht ein
    Messer in den Bauch und die Täter machen danach einen Segelturn durch die Karibik oder
    Abenteuerurlaub in Kanada, Segelfliegen in-
    klusive.

  20. Herr Bach hätte hier deeskalierend wirken müssen und auch noch das Fahrrad der jungen Frau den – sicher aus sozialen Gründen – ihr Traume bekämpfenden Jugendlichen übergeben müssen.

    So bleibt leider nur eine Verurteilung wegen nicht angemessenen Mitteln und mangelnder intersoziokultureller Toleranzkompetenz zu Lasten Herrn Bachs.

  21. Es ist wirklich zum erbrechen. Kaum ist einer in München auf dem Bahnsteig durch Tritte gestorben, werden irgendwo in Deutschland die Helfer von Passanten allein gelassen. Und warum wohl? Die Verbrecher werden wieder mal von der Polizei nach Personalienfeststellung laufen gelassen. Da ist die Politik ganz alleine Schuld und heucheln wo sie nur können.
    Deshalb am Wahltag nur noch DIE REPUBLIKANER wählen!!!

  22. #15 MatthiasW

    Haltet mich für einen Arsch, aber so lange Menschen wie Herr Riehe in diesem Land Türken und Araber auch nach der 20. Straftat die Bewährung schenken, werde ich einen Scheiss tun und Zivilcourage beweisen.

    Ich stimme dir voll und ganz zu und wiederhole mein Posting zum Münchner Mord – Entschuldigung: „Körperverletzung mit Todesfolge unter Jugendstrafrecht und günstiger Sozialprognose“. Mord, bloß weil es einen toten aus niedrigsten Beweggründen gegeben hat? Doch nicht hier!

    Dachte selbst nicht, wie schnell es wieder aktuell wird:

    „Zivilcourage ??
    Nein.
    AUF GAR KEINEN FALL !!
    Ich trage in dieser verkommen Drecksgesellschaft nicht meine Haut zum Markte, weil eine völlig emotionsverrohte Nachfolgegesellschaft der Fa. Freisler Arm in Arm mit rotlackierten 68er-Faschisten Täter bis zum Atemstillstand umarmt, während sie den Opfern ins Gesicht spuckt, um anschließend selber noch hineinzutreten!

    Zivilcourage fordert ihr, ihr Dreckspolitiker- und Richterpack? Damit derjenige unter Lebensgefahr EUREN Job macht? Vergesst es: Neben mir können sie einen totschlagen, ich rühre keinen Finger! Mit einer Ausnahme: träfe es einen von euch, würde ich doch -sogar mehrere- Finger rühren: ich würde applaudieren!“

  23. getoetet.html
    #5 Chester (17. Sep 2009 18:16)
    Darf man mal anfragen , ab wann Haftgründe bestehen `??

    Ab dem 25. Messerstich ??
    ———————————————-Eine sehr gute Frage. Die muss man an einen Politiker stellen.

  24. #19 Shantana

    Sehr schön gesagt!!!

    Da ich gute Flasche Pfefferspray besitze, würde ich im notfall sicher eingreifen und voll absprühn :), oder zumindest ein stärkeren dahin schicken zum sprühn :). Ich hoffe das einen Pfefferspray tatsächlich ausser Gefecht setzt.„unbewaffnet„ (ohne irgendwas) könnte ich in Hamburg nicht rumlaufen, dafür gibts hier zuviel komische gestalten. UNd unbewaffnet irgendwo sich einzumischen ist lebensgefährlich- weil gewisse gruppen meistens durch drogen noch zusätzlich enthemmt bzw. kampfsportgeprüft sind.

    Ich finde das alles nur noch abnormal!
    Deutschland: wo Opfer zu Täter werden- sollen Opfer also zivilcourage zeigen…

  25. Im Falle von Notwehr die Sache so durchziehen das die Taeter liegen bleiben und nie wieder aufstehen. Ansonsten stehen sie irgendwann vor Deiner Haustuer.

  26. Raub
    Versuchter Raub
    Tätlicher Angriff / Körperverletzung …
    Messer dabei…
    Drohungen….

    alles was für Grundrechtvernichter mangels Haftgründen kein Problem ist würde für mich in jedem einzelnen Punkt zu einem.

    Mindestens einer der zwei hätte dann nie wieder Sorgen.

    🙂

    Keine Gewalt ist auch keine Lösung.

    Ab und an muß irgendeiner auf die Fresse bekommen.

    Wer so bettelt bekommt auch irgendwann Schläge.

    Bloggy

  27. „Nach der Feststellung der Personalien muss die Polizei die Täter mangels Haftgründen wieder laufen lassen.“

    Und das obwohl massiv gedroht wurde „Ich kenne jetzt dein Gesicht, ich werde mich rächen“

    Das sagt mir jedenfalls alles! Mit Sicherheit sind die Personalien der Polizei seit Jahren bekannt. Und mit Sicherheit kommen die Täter aus einer ganz bestimmten gesellschaftlichen Richtung.

  28. Und die Wut wächst

    Die Politiker verkaufen uns auf allen Ebenen, nicht nur was Islamisierung angeht, auch EU und Euro, und die Kosten steigen dramatisch. Wenn die wahren Kosten bekannt wären, gäbe es eine Revolutiion!

    1000 Milliarden für den Euro

    Jeder anklicken!
    http://www.manager-magazin.de/img/0,1020,1744694,00.jpg

    Und wenn die Türkei reinkommt wird die Bilanz noch verherrender.

  29. #5 Chester (17. Sep 2009 18:16)

    Darf man mal anfragen , ab wann Haftgründe bestehen `??

    Ab dem 25. Messerstich ??

    Wundert mich offen gestanden auch, daß da kein Haftbefehl ergangen ist. Innerhalb kürzester Zeit zwei Raubversuche und dann wird keine Wiederholungsgefahr (§ 112 a StPO) gesehen?! Aber damit nicht genug:

    #6 Zerberus (17. Sep 2009 18:17)

    Morddrohungen sind kein Haftgrund ?
    Raub auch nicht ?

    Zumindest einer den Zeugen hat gedroht! Das bedeutet Verdunklungsgefahr (§ 112 II. Buchstabe c StPO).

    Euer Merkwürden, sie sind an der Reihe.

  30. „Nachdem André Bach zwei Männer verfolgt hat, die gerade eine Frau überfallen und beraubt hatten, wurde er von den beiden Tätern bedroht. Vier Bürger verweigerten ihm die Hilfe (”Ist mir doch egal”), … “

    Wenn all die Berichte über die BRD-Justiz zutreffen – und ich habe den Eindruck, daß sie zutreffen – dann kann man nichts Schlimmeres tun, als einem Zugewanderten sein ´Recht´ zu verwehren, Deutsche zu berauben. Als Deutscher hat man gegenüber Zugewanderten Räubern praktisch kein Recht auf Selbstverteidigung.

  31. Ach übrigens – schält man jetzt wieder Zwiebeln in Deutschland? Bei Günter GraSS liest man doch etwas vom Häuten der Zwiebel.

  32. Vier Bürger verweigerten ihm die Hilfe (”Ist mir doch egal”), bis er dank zweier Müllwerker die Täter stellen konnte. Viel genützt hat dem Feuerwehrmann sein couragiertes Eingreifen nicht: Die Polizei ließ die Täter mangels Haftgründen wieder laufen.

    In meinen Augen haben die besagten 4 Bürger nicht feige, sondern überaus besonnen gehandelt. Sie haben die Lage realistischer eingeschätzt als der (zugegebenermaßen sehr hilfsbereite und mutige) Feuerwehrmann. Warum soll ich mir für nichtsein Butterflymesser in den Bauch rammen lassen? Wenn ich doppelt Pech habe, stolpert der Messerstecher anschließend über seinen offenen Schnürsenkel: während er (sowieso) frei kommt, werde ich daraufhin wegen Notwehrexzesses verknackt.

    Diese heuchlerische Forderung der Politiker nach „Zivilcourage“ ist nichts anders als ein Aufruf, sinnlos den Märtyrer zu machen … nur ohne Aussicht auf die 72 paradiesischen Jungfrauen.

  33. Hier wird immer von Raub geredet. Das ist nicht korrekt. Nach dem bisher bekannten Geschehensablauf wurde keine Gewalt beider Entwendung eingesetzt. Die geklaute Handtasche soll im auf dem Rad montierten Körbchen gelegen haben. Auch das Messer kam nicht zum Einsatz. Also ist es Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB). Und Wiederholungsgefahr ist der komplizierteste Haftgrund. Ich finde es, gerade nach Solln, auch erschreckend, das die beiden W..x..er nicht gleich eingefahren sind, aber so sind nun mal die Gesetze.

  34. Oh ja, auf unseren staatlich vorgesehenen Schutz, den wir alle sehr teuer mit unseren Steuergeldern bedienen, ist kein Verlass mehr.
    Das liegt sicher nicht an der Polizei, weil auch diesem ursprünglich zu unserer Sicherheit vorgesehenen Personal die „Hände gebunden“ sind, weil unser 68er-Richter-Gesindel sich eindeutig gegen die Exekutive stellt!

    Diese Klagen sind überall in Polizeikreisen zu vernehmen – und diese Desolatesse führt bei den meisten Polizisten zum Fatalismus (will meinen, eine leck-mich-am-Ar… Haltung)!
    Was ist von einer Exekutiven (Polizei, Staatsanwaltschaft) zu halten, die in diesen hochbrisanten Zeiten „resigniert“?

    Die einzige, mir verständliche Alternative, wäre eine Bürgermiliz ins Leben zu rufen, wie es in den USA in gefährdeten Gebieten gang und gäbe ist. Und ich denke, dass wir früher oder später keine andere Wahl haben werden, als unser Hab und Gut, unser Leben, unsere Angehörigen, Freunde und Nachbarn auf diese bewährte Weise zu schützen – sonst geht hier alles drunter und drüber!

  35. Schäuble
    Passend hierzu neueste Nachrichten:

    „Schäuble lehnt schärfere Jugendstrafen ab Nach dem Münchner S-Bahn-Mord lehnt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ab. Das schrecke solche Straftäter nicht ab, sagte Schäuble der „Pforzheimer Zeitung“. „Ich glaube nicht, dass eine Erhöhung des Strafrahmens auf solche Täter in einer solchen Situation eine wirklich abschreckende Wirkung hat.“ Nach der tödlichen Attacke zweier Jugendlicher auf einen Münchner S-Bahn- Fahrgast fordert die CSU ein schärferes Jugendstrafrecht. Dagegen sprach sich der Bundesinnenminister für verstärkte erzieherische Maßnahmen für Jugendliche aus, die wiederholt straffällig werden. Schäuble hält „Erziehungscamps“ für eine fördernswerte Maßnahme.„

    http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=9785830.html

  36. Die Anwendung von brutaler Gewalt ist in Deutschland die einzige amtlich anerkannte Möglichkeit seine Interessen durchzusetzen.

    Wer dazu nicht bereit ist, hat auch keine Rechte.

  37. Das sollte man differenziert sehen.
    Gleich mal vorweg:
    Ich würde mich nicht wegen einer geklauten Handtasche in kaum kalkulierbare Gefahr begeben.

    Hätte der ja durchaus mutige (aber eben auch leichtsinnige) Feuerwehrmann mich um Hilfe gebeten, das Räuberduo vorläufig festzunehmen, ich hätte abgelehnt und ihn gefragt, ob er die mit seiner Zwiebel verprügeln wolle.

    Bis dahin ging es lediglich um einen geringwertigen Sachgegenstand.

    Mit der körperlichen Auseinandersetzung mit den beiden Dieben trat eine neue Situation ein. Da haben die beiden Müllwerker gut und richtig gehandelt. Da hätte ich dann auch geholfen, vorrausgesetzt dass ich den Mut aufbringe in der Situation. (davon kann ich auf Grund meiner Erfahrung ausgehen, aber zu 100 Prozent kann ich´s auch nicht beschwören.)

    Mein Punkt ist: Für Nothilfe bin ich bereit ein Risiko einzugehen. Sei das nun die Gefahr selbst verletzt zu werden, oder die Gefahr unter Umständen selbst vor Gericht mich rechtfertigen zu müssen.
    Ich jage aber nicht Verbrechern hinterher, wenn eine unmittelbare Gefahr für Personen abgewendet ist.

    Der Feuerwehrmann hat beherzt eingegriffen. Er hatte aber mehr Glück als Verstand, dass gerade zwei couragierte Männer da waren, die ihm aus der Scheiße geholfen haben.
    Sehr hohes Risiko und wofür – für eine Handtasche.

    Wenn´s nur um Sachgegenstände geht, dann sollte man kein unnötiges Risiko eingehen. Da ist schon ausreichend getan, wenn man sich zwecks Identifizierung die Visagen genau anguck, damit man sie bei der Polizei vernünftig Auskunft geben kann.

    so sieht das
    Roger
    🙂

    PS
    Dass die zwei Ganoven auf freiem Fuß sind ist allerdings eine Sauerei.

  38. Da fragen weiter oben ein paar Schelme was denn nun echte Haftgründe seien:

    Na dann lest doch mal das folgende. Da könnt ihr lernen, was echte Haftgründe sind!
    – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
    Fernsehen ließ Rentnerin(77) einsperren

    BILD 13.3.1990

    von Hildburg Bruns

    Wegen unbezahlter Rundfunkgebühren (DM 53,75) strengte die Gebühreneinzugszentrale für ARD & ZDF (GEZ) ein Gerichtsverfahren gegen Auguste P. (77), wohnhaft Berlin Wedding an.

    Die GEZ mahnte zweimal und zeigte anschließend Frau P. beim Bezirksamt an. Wegen Rechtsunkundigkeit füllte sie das Anhörungsformular wegen „Zuwiderhandlung gegen das Rundfunkgebührengesetz“ nicht aus. Ein Amtsrichter setzte ohne Prüfung eine Erzwingungshaft von einem Tag fest. Die Schuldsumme erhöhte sich auf DM 209,20. Einem Gerichtshelfer sagte sie: „Ich habe das Geld nicht.“ Das Gericht verurteilte sie zu zwei weiteren Tagen Erzwingungshaft.

    Bei einer Gefängnisinspektion wurde der neue Justizstaatssekretär Wolfgang Schomburg auf die einsitzende Frau aufmerksam und prüfte den Fall. Ergebnis: Frau P. verfügte nach Miete über einen Restbetrag von DM 515,- . Laut der Sozialklausel im Gesetz war sie garnicht gebührenpflichtig! Das zu prüfen hielten weder GEZ noch das Gericht für nötig.

  39. André erlebt unsere Mörderjustiz aus nächster Nähe….
    Dennoch finde ich es mutig, was er tat und zolle ihm höchsten Respekt!

    Das ist das christliche Abendland!
    Das ist Europa, wie es mal war und wie es sein soll!
    Du bist Deutschland, wie es gemeint ist!
    (Ich hätte dir auch geholfen!)

    Vielleicht sollte man sich angewöhnen, den Tätern noch mit auf den Weg zu geben, wenn die Handschellen klicken, dass man sie das nächste Mal, nach dem vergeblichen Karibiksegeltörn und Antiaggressionstraining persönlich strafen wird und sie sich das Gesicht wirklich besser merken sollten, um rechtzeitig die Flucht zu ergreifen…

    Und alle Täter: Wartet ab bis ihr den Volkszorn erlebt! Solche miesen Einzeller wollte noch jeder gern mal maßregeln…
    Wartet die Zeit ab, es werden sich nicht alle wegducken. Das geht rein praktisch nicht.

    Denn bald werden wir uns im Alltag auf euch einstellen und auch unterwegs schnell das finden, was hilft:
    Und wenn es nur eine Zaunlatte oder eine Flasche ist: Ihr werdet es spüren.

    Es ist nur ein Lernprozess, bis wir euer Mittelalter in unserer Gegenwart wissen.

    Es ist nicht so, dass ihr uns überlegen wärd.

    Ihr seid uns auf der ganzen Linie unterlegen, bloß die Arglosigkeit der Zivilisierten, die Verbrecherjustiz und eure Feigheit verschaffen euch Vorteile.

  40. @#46 Roger1701 (17. Sep 2009 20:47)

    Roger… es geht eben NICHT einfach nur um wenig wertvolle Gegenstände, es geht darum, daß man in UNSEREM LAND eben nicht am hellichten Tage wehrlose Menschen bestehlen kann weil alle Umstehenden sich nicht trauen sich gegen IMPORTIERTEN SCHWEINEPÖBEL zu wehren.

    ES GEHT UM UNSER LAND!!!

  41. …wir brauchen endlich Straflager, in denen die Brutalotäter ihre Kraft gewinnbringend für die Hinterbliebenen und Opfer sowie die steuerzahlende Allgemeinheit wirken lassen können!
    Gibt es nicht genug zu tun in diesem Land??!

  42. 15 Leute haben angeblich zugeschaut als Dominik Brunner totgeschlagen wurde. Darüber wird sich hier und da zurecht aufgeregt. Was bei dieser Diskussion unter den Teppich gekehrt wird: Die ganze Gesellschaft steht angesichts der Menschenrechtsverletzungen durch den traditionalistischen Islam (gibt’s auch noch’n anderen?) genauso da wie die 15 Zeugen des Brunner-Mordes. Und sollte wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt werden.

  43. An all´ die potentiellen REP – Wähler!!!
    Ich schätze mal so 1,36 %. Dann ist das aber schon ein Superergebnis.
    Komm mir keiner mit „KleinviehmachtauchMist“

  44. @Roger1701

    Roger sieht das gut und richtig. Der Feuerwehrmann hat hier Hilfspolizist gespielt. Die sogenannte Besitzkehr, das Verfolgen der Täter, stand nur der Eigentümerin zu. Was der Mann gemacht hat, war keine Selbsthilfe (§ 229 BGB) mehr und ob die ein Dritter leisten darf, ist fraglich. Er durfte die Beiden verfolgen, aber „festnehmen“ durfte er sie nicht. Da hilft ihm allenfalls ein Rechtsirrtum, dem wohl auch mancher hier unterliegt.

  45. @#3 Hannes vonne Kohlenhalde (17. Sep 2009 21:02)

    Sparen Sie sich Ihr dummes Gewäsch. Wir wissen hier mittlerweile alle, daß Sie politisch unbedarft sind, Ihre Intelligenz nicht sehr ausgeprägt ist und Ihr Charakter mehr als fragwürdig.

    SIE werden wohl wie immer SPDGRÜNELINKE wählen.
    Mehr erwarten wir hier von Ihresgleichen nicht…

  46. @#4 plapperstorch (17. Sep 2009 21:03)

    Danke Plapperer!

    Ihr statement zeigt warum es mit dieser Gesellschaft bergab geht und weiter bergab gehen wird.

  47. Die Identität der Täter wird auch hier wieder nicht genannt, noch nicht einmal das ominöse Wort Südländer. Dem Verhalten nach waren es welche.

    „Ich kenne jetzt dein Gesicht, ich werde mich rächen“, droht der Ältere dem Feuerwehrmann.

    zeigt Null Schuldbewusstsein. Im Gegenteil sie glauben auch noch Angst verbreiten zu dürfen. Die Freilassung unterstützt diese Einstellung und jeder Richter muss so etwas wissen.

    Ich habe vor kurzem einen gutgemeinten Ratschlag bekommen und zwar soll ich nicht immer Kanacke sagen sondern besser Apache. Dann kann mir keiner Rassismus vorwerfen.

  48. Ergänzung: Auch § 127 StPO greift wohl nicht, denn die frische Tat hat der Feuerwehrmann nicht gesehen, sondern sich auf die Angaben des Opfers verlassen. Kurz und gut, der Mann hat nicht sehr überlegt gehandelt. Wegen seiner späteren Bedrohung kann man keinen in U-Haft schicken und die Wiederholungsgefahr ist als Haftgrund immer dünnes Eis – leider.

  49. Die beiden Ratten werden alles versuchen, irgendeine feige „Rache“ an dem Feuerwehrmann zu üben.
    Schutz kann er jedoch von diesem Staat ebenso wenig erwarten, wie Gerechtigkeit.
    Da nutzt ihm auch der Dank der Raubopfer nur moralisch.

    So lange in diesem Trotteldeutschland das Credo gilt „Strafen bringen nichts“, wird sich an diesen Zuständen auch nichts ändern.

    Nur etwa die Hälfte aller Straftaten wird aufgeklärt, wobei die Statistiken wahrscheinlich noch geschönt sind, weil viele Delikte eben nicht weiter verfolgt oder erst garnicht zur Anzeige gebracht werden.
    Tut aber mal jemand seine verdammte Bürgerpflicht und setzt dabei sogar sein Leben aufs Spiel…
    …werden die mordbereiten Kriminellen wieder laufen gelassen, nachdem sie weitere Straftaten angekündigt haben…

    Da kann man fast Verständnis für jene feigen Arschlöcher aufbringen, die ihre Hilfe mit den Worten verweigern: ”Ist mir doch egal.”

    Dötschland 2009

  50. Die Polizei hat schließlich alle Hände voll zu tun, die steuerzahlende Bevölkerung auf dem Weg zur Arbeit zu schikanieren. Sich auch noch um Straßenräuber zu kümmern und mal zu schauen was in den Innenstädten abends so los ist geht da wirklich nicht mehr.

  51. Thema KLASSENJUSTIZ
    In diesem Fall wurde ich selbst bei Justiz, Justizminister und Ministerpräsident des Freistaates Bayern !!erfolglos!! vorstellig.

    Betroffen war eine über 80-jährige Dame, die man aus ihrer Mietwohnung gewaltsam vertreiben wollte.
    Bei einem tätlichen Angriff würgte der Hausmeister (MiHigru) die Frau, beim zweiten Male fügte er ihr eine klaffende Fleischwunde am Arm zu. Beide Fälle mit Klinikbehandlung und ärztl. Attesten, u. a. der Würgemale am Hals.

    Zwei Strafanzeigen schlug die Staatsanwaltschaft München2 nieder mit u.a. der Begründung (WÖRTLICH!):

    “…DER RECHTSFRIEDEN ÜBER DEN LEBENSKREIS DER VERLETZTEN HINAUS NICHT GESTÖRT IST UND DIE STRAFVERFOLGUNG KEIN GEGENWÄRTIGES ANLIEGEN DER ALLGEMEINHEIT DARSTELLT…“

    (lesen Sie diese Begründung solange immer wieder, bis Sie sie verstanden haben)

    Und EUCH soll ich wählen – EUCH?

    In ein paar Tagen spielen wir
    ‚Politiker versenken!“

  52. In ein paar Tagen spielen wir
    ‘Politiker versenken!”

    Die lassen sich nicht versenken. Die werden die Wahlen manipulieren. Oder meinen Sie die Politiker lassen es zu, dass eine Partei wie die REP in den Bundestag kommen?

  53. #41 Israel_Hands

    Diese heuchlerische Forderung der Politiker nach “Zivilcourage” ist nichts anders als ein Aufruf, sinnlos den Märtyrer zu machen … nur ohne Aussicht auf die 72 paradiesischen Jungfrauen.

    Das trifft es sehr schön , die Formulierung ist hiermit gekauft. 🙂

    Übrigens:
    „Schäuble hält „Erziehungscamps“ für eine fördernswerte Maßnahme.“

    Und ich halte rechtsverbindliche (!) Unterschriften unter Politikersprüche zu Wahlkampfzeiten für eine fördernswerte Maßnahme!

    @ #51 niewiernym : „…sollte wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt werden.“

    Liest du eigentlich die Postings hier?
    Lies wenigstens oben meine # 28.

    @ #54 plapperstorch
    Na also, noch ein Grund mehr: Finger weg von diesem dämlichen Märtyrertum namens Zivilcourage. Außer, ich kann den Angreifer überreden, zu pausieren, bis ich StGB, StPO und all die anderen Schriften für durchgeknallte Streberaffen durchgelesen habe.

    Mann, als Gott die Juristen erschuf, muss den einer fürchterlich geärgert haben.

  54. #4 plapperstorch (17. Sep 2009 21:03) und #6

    Auf den §§127 „Jedermann-Paragraph wollte ich eben verweisen. Aber Deine Ausführungen sind plausibel.
    Obwohl:
    http://bundesrecht.juris.de/stpo/__127.html

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

    Wenn das nicht reicht…aber soweit sind wir sicher schon.

  55. „Frische Tat“, das ist das Problem. Wenn die Tat abgeschlossen ist, und das war sie hier, ist sie dann noch „frisch“?

    @le waldsterben
    Streberaffen?? Ich habe diese Bürgerrechte noch vor über 40 jahren in der Schule gelernt. Dazu muss man nicht Jura studieren. Diese §§ sind über 100 Jahre alt und haben immer mehr oder minder gut funktioniert, solange die Bürger sie kannten. Aber da hat sich was geändert. Niemand will unsere Gesetze mehr kennen. Schade auch.

  56. @54 plapperstorch
    Danke erstmal für Deine Unterstützung.
    Aber ganz so habe ich das nicht gemeint.

    Ich bin jetzt kein Jurist, ich bin aber schon der Meinung, dass dem Feuerwehrmann das direkte Verfolgen der Straftäter zusteht. Ebenso eine vorübergehende Festnahme. Meines Wissens ist diese prinzipiell jedem erlaubt. (also einen Straftäter festhalten, bis die Polizei kommt, die man natürlich selber zu verständigen hat.)
    Vielleicht weißt Du oder jemand anderes näheres darüber, wie das juristisch genau geregelt ist.

    bei Wikipedia heisst es zum Thema „Verbotene Eigenmacht“ nach der Zwischenüberschrift „Selbsthilferecht des Besitzers“ folgendermaßen:

    „Bei der Ausübung des Selbsthilferechts darf sich der unmittelbare Besitzer auch der Hilfe Dritter bedienen.“

    Dieser Dritte wäre in unserem Fall der Feuerwehrmann.

    Aber das juristische war nicht so sehr mein Thema. Ich habe mich nur dafür ausgesprochen, genau zu überlegen, wofür man ein Risiko auf sich nimmt.
    Ich halte es für gut und angemessen dass ich selber bereit bin, Leib und Leben in Gefahr zu bringen, wenn ich Leib und Leben Anderer schützen kann.

    Dass ich aber nicht bereit bin, ein hohes Risiko auf mich zu nehmen, wenn kein anderer Mensch in Gefahr ist.

    Und es ist schon schwer genug, einem bedrohten Menschen zu helfen, wenn es hart auf hart kommt. Ich bin kein Held und muss da Angst überwinden. So geht´s uns wohl allen.

    Wegen einer geklauten Handtasche würde ich mich auf keine körperliche Konfrontation mit zwei(!) Dieben einlassen. Vielleicht bei meiner Handtasche, ok.
    😉

    gruß
    Roger

  57. @Roger1701

    Nein, ich habe Sie richtig verstanden, denn was Zivilcourage ist, ist auch von den Gesetzen abhängig, nicht nur von der Moral. Ich bin zwar Jurist, aber Zivilunke, deshalb hab ich jetzt doch mal in den Karlsruher Kommentar zur StPO geguckt. Dort steht: „Betroffen auf frischer Tat wwird jemand, wenn er bei Erfüllung des Straftatbestandes oder unmittelbar danach am Tatort oder dessen unmittelbarer Nähe gestellt wird“. Ich wohne 7 km von Brühl und kenne zumindest den „Festnahmeort“. Der liegt von Tatort recht weit entfernt. Schon daran könnte es scheitern. Der Feuerwehrmann ist ganz schön weit hinterher gelaufen.

  58. Korrektur: Hab mir jetzt die ganze Kommentierung zu § 127 StPO durchgelesen. Herr Andre Bach durfte das, auch das Festnehmen. Keine Frage. StPO war noch nie meine Stärke. Sorry.

  59. Hallo Lena-H und alle Leser, ja Pfefferspray sollte eigentlich jeden ausser Gefecht setzen, die Polizei in Kapstadt setzt das auch ein und dort geht s auch“rund“. Aber alle paar Jahre prüfen bzgl Druck. Müsste eigentlich ein Verfalls datum haben. Aber Vorsicht- Getroffene können in Panik geraten, haben diese zB Schusswaffen kann es gefährlich werden. Und nach Einsatz möglichst schnell verschwinden, die Anwendung gegen Personen ist verboten und kann ein Verfahren nach sich ziehen.
    Habe bis heute NPD gewählt,nächsten doch besser Rep s.

    Grüsse schönen Abend Günnie

  60. Die Täter wissen wo er wohnt… Das ist verdammt unangenehm. Aber wieso werden diese Penner einfach wieder auf die Menschheit losgelassen?

  61. @#68 plapperstorch
    Danke für die Korrektur.
    STPO 127(1) ist ja tatsächlich sehr klar:

    § 127 (1)
    Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

    Dem korrespondiert ja auch das bürgerliche Gesetzbuch. Für die juristisch interessierten vielleicht von Interesse:

    BGB § 229 Selbsthilfe
    Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

    ebenso der Themenkomplex
    „Verbotene Eigenmacht“ mit seinen Verweisen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht

    Insoweit war der Feuerwehrmann juristisch auf der sicheren Seite, physisch aber durchaus in Gefahr.
    Die Überschrift
    „Bürger verweigern Feuerwehrmann die Hilfe“ ist meiner Meinung nach unangebracht. Zwar haben ihm Bürger bei seiner Verfolgungsjagd die Hilfe verweigert. Als er aber in Gefahr geriet haben ihm behrzte Bürger mutig geholfen.

    gruß
    R.

  62. @ #65 plapperstorch
    Ich muss meine Kritik präzisieren. Das sollte auch kein persönlicher Angriff sein, aber vielleicht kann ich hier etwas deutlicher machen, warum mir langsam die Galle übergeht.

    Was ich meine: Als Jurist hat man es offensichtlich sehr schwer, zu erkennen:
    es geht bei solchen Handlungsabläufen nicht um folgendes:

    – STPO § 127(1)
    – frische Tat
    – vorläufig festnehmen
    – BGB § 229
    – Selbsthilfe
    – Verbotene Eigenmacht
    – Verwirklichung des Anspruchs
    – Betroffen auf frischer Tat
    – Selbsthilferecht des Besitzers
    – Jedermann-Paragraph
    – richterliche Anordnung
    – Besitzkehr
    – § 229 BGB
    – Rechtsirrtum
    – geringwertigen Sachgegenstand.
    – Gewalt oder nicht bei der Entwendung

    (Doch, doch: so viel Juristenkauderwelsch habt ihr uns hier tatsächlich um die Ohren gehauen, stammt alles aus copy+paste.)

    Der Münchner Fall sollte deutlich gemacht haben, worum es geht:

    ob man die Begegnung mit einem (oft mehrfachen Intensiv-) Straftäter überlebt!

    Und diese Frage verdanken wir meiner Meinung nach dem Haufen, die als etwas putzig aufgemachte Jurastudenten beginnen (man erkennt sie mit 98%iger Treffgenauigkeit auf jeder Ersti-Party) und die als die Volksverderber enden, die Broder punktgenau als „Erben der Fa. Freisler“ bezeichnet hat.

    Und womit deutsche Juristen auch ein Problem haben:

    all die Herrlichkeit der prächtigen (teilweise, wie du betontest, über 100 ehrwürdige Jahre alte) Juristerei in ihrem Glanze nicht so hoch zu hängen, dass man das ganze noch als durchaus auch anders fassbares Menschenwerk begreift. Der Schönfelder ist keine Bibel, auch wenn das unter Juristen nicht die herrschende Meinung ist.

    Andere Gesellschaftssysteme haben nämlich auch eine Rechtsordnung (pfui- andere Rechtsordnungen neben diesem wunderschönen deutschen Recht – igitt), und da genügt auf einmal ein einziger, EIN EINZIGER Satz, um das Problem radikal und schnell in den Griff zu bekommen:

    „Three Strikes and you’re out“!

  63. @le waldsterben

    Sie haben völlig recht. Es ist nicht leicht Gesetze so zu formulieren, dass sie jeder versteht, selbst Juristen nicht: 2 Juristen, 3 Meinungen. Aber Juristerei ist nun einmal keine exakte Wissenschaft, weswegen es auch unterschiedliche Rechtsordnungen gibt, abhängig von der Gesellschaft, für die sie gelten sollen.

    Aber zurück zum Thema: Man darf Solln nicht mit Brühl in einen Topf werfen. Gauner wegen einer geklauten Handtasche zu verfolgen, ist ja ok, aber sie selbst im Jedermann-Recht festzunehmen, das ist doch was anderes. Das ist kühn, nicht unbedingt Zivilcourage. In Solln war das anders. Da hat der mutige Bürger Minderjährige beschützen wollen und ist tot getreten worden. Verkehrte Welt: der Mann in Solln macht das Richtige und stirbt, der Brühler macht eigentlich zu viel und hat nur eine Schramme an der Lippe.

    Das ist kein Problem der Justiz, sondern ein Problem der Gesellschaft. Ein Teil der heranwachsenden Jugend ist völlig verroht.

  64. #9 Zerberus

    Morddrohungen sind kein Haftgrund ?
    Raub auch nicht ?

    Man mag fast glauben, die Justiz hat Angst.
    Angst um ihre Polizisten, Angst um ihre
    Bürger. Denn wenn die Justiz anfängt hart
    durchzugreifen,wird es gelinde gesagt unruhig
    werden. Gefängniskapazitäten werden nicht
    ausreichen und Ausweisungen werden zu Aus-
    schreitungen führen. In brisanten „Vierteln“
    ist das kaum noch möglich. Die Justiz gibt
    klein bei und überlässt es immer mehr der
    Anomie. Dass ist besorgniserregend.

  65. @ #8 Chester

    Nein es bestehen auch nach 25 Messerstichen KEINE Haftgründe, denn erstens müssen diese „zielgerichtet“ sein und zweitens darf sich dass Opfer nicht ungeschickt verhalten!

  66. AB WANN BESTEHEN HAFTGRÜNDE ??

    Vom „Nichtvorliegen“ dieser verdammten Haftgründe liest man ja andauernd. Mein Gefühl
    sagt mir, daß das eine Verarschung ist insofern die Haftgründe wahrscheinlich durch einen ganzen Haufen Gesetze überlappend, teils sich widersprechend, geregelt sind –
    und es zur rechten Auslegung mal wieder
    besonderer „Verfahrensanweisungen“ bedarf.
    Und die sind wahrscheinlich von oben mit Rücksicht auf den Befüllungszustand der Gefängnisse – und im Befolgung der neuen Ideologie der Täterverschonung – so ausgelegt, daß der Haftrichter – trotz Vorliegens der eigentlichen Haftgründe – nach
    seinem Ermessen entscheiden kann und soll, daß
    eben doch keine Haftgründe vorliegen.
    Ich weiß es aber nicht genau – und vermisse
    hier ein bischen die Typen mit dem juristischen Sachverstand, die sich früher in
    solchen Fällen mit langen, belehrenden Litaneien zur Lage äußerten.
    Fakt ist – am besten ist es, wenn es heißt :
    Scheiße gebaut – ab in den Knast.
    Vor allem in der gegenwärtigen Situation drastischer Zunahme von Gewaltdelikten – wären
    verschärfte U-Haft – Regeln dringend geboten.
    aber dazu müßte der ideologische Überbau ja
    erst einmal wahrnehmen wollen, DASS es eine
    Zunahme von Gewaltdelikten gibt – und sofortige in Haftnahme im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung absolut nötig und
    von der Präventionswirkung her doch auch absolut nachvollziehbar ist – Scheiß gebaut –
    runter von der Straße – ab in den Knast.
    Das wirkt – gerade bei den Söhnen der Wüste !
    Um das zu wissen braucht das Volk keinen
    Kriminologen Pfeiffer mit seiner ewigen Abschreckungsverleumdung und die Justizministerin brauchte kein Gutachten dafür
    es ist per GSD klar = gesundes Denken.

  67. Der Mann hat nur Zwei Fehler gemacht. Erstens unbewaffnet hinterhergelaufen, zweitens auf die POLIZEI gewartet. Sofort ohne zögern brutalst möglich niederschlagen und dann gelassen weggehen. Die Bürger die nicht helfen wollen halten einen auch nicht auf. Man brauch kein Messer, Ich habe immer eine Türklinke im Sack, probiert es mal aus an irgendeiner Klotür oder so, ihr werdet staunen.

  68. Sorry, aber wenn man sowas liest: Wie kann man ernsthaft erwarten, dass irgendjemand NICHT sagt: „Ist mir doch egal“?

  69. Man darf nicht vergessen, dass die meisten Richter aus der 68er Generation stammen. Und die haben sich in der Zeit das Gehirn weggekifft. Das kann man ja bei Ströbele gut erkennen. Also, was erwarten wir dann?

  70. #78 instinctive

    Sorry, aber wenn man sowas liest: Wie kann man ernsthaft erwarten, dass irgendjemand NICHT sagt: “Ist mir doch egal”?

    Ja, leider. Und wenn der Feuerwehrmann diesen
    Leuten in Not auch mal die Hilfe verweigert,
    wenn ihr Haus, Wohnung oder Auto brennt, wird
    man immer noch sagen „Ist mir doch egal“.
    Brennts halt ab. Ein Volk auf Valium!

  71. Köln scheint ja das ideale Umfeld für kültürelle Bereicherung zu liefern.

    Die Überfallene war bestimmt ein Rechtsextremistin (jaja, die braune …) und die Täter haben nur Zivilcourage gezeigt.
    Das ist doch kein Haftgrund! Wo kämen wir da hin!

    Und die Weggucker waren blos verwirrt, weil sie der Meinung waren, daß Zivilcourage anders aussieht. Z.B. mit dem andren Pöbel über unbescholtene Bürger herzufallen und dabei laut herumzubrüllen.

    😉

  72. #22

    “Three Strikes and you’re out”!

    Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum! Rechtsirrtum!

    😀

    Unsre Juristen würden auch die Sonne im Westen aufgehen lassen. Erste Schritte in der Richtung wurden durch Einführung der sinnfreien Sommerzeit getan.
    Wer studiert denn schon Jura? Das sind in erster Linie Menschen, die zwar schlecht mit den Naturwissenschaften zurechtkommen, dafür aber gut auswendig lernen können.
    Kein Wunder, daß wenn diese Leute dann Machtpositionen innehaben, völlig irrwitzige und unlogische Vorschriften erlassen werden. Nicht zu sprechen, von den abstrusen Auslegungen von halbwegs nachvollziehbaren Vorschriften.

  73. Die Botschaft solcher Meldungen lautet: Zivilcourage lohnt sich nicht!
    Der logische Rückschluss:
    Übt Selbstjustiz und macht diese kleinen Scheißer an Ort und Stelle platt….endgültig!!!
    Dieser verdammte kulturelle Reichtum, den sie uns da bringen, nein, nein, der ist viel zu viel der Ehre……behaltet ihn, wir haben ihn nicht verdient, und bleibt doch da, wo Mohammed die kleinen Kinder f*ckt.

  74. Den Feuerwehrmann in Schutzhaft nehmen – er wurde schließlich bedroht, da ist er im Knast (aber nur in Einzelhaft !) am sichersten aufgehoben.

    GESICHT ZEIGEN !
    ZIVILCOURAGE !
    KAMPF GEGEN RECHTS !
    AUSLÄNDER, LASST UNS MIT DEN DEUTSCHEN NICHT ALLEIN !

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