Gewerkschaft der Polizei mahnt Kopp-Verlag abDie Gewerkschaft der Polizei (GdP) – wir erinnern uns – ist die linksgeprägte Polizeigewerkschaft, die die Bewerbung des Ulkotte-Buches „Vorsicht Bürgerkrieg“ in ihrer Mitgliederzeitung ablehnte, weil dessen Inhalte nicht gewerkschaftskonform seien. Nach Bekanntwerden (PI berichtete hier und hier) dieser Zensur, sorgte die Nachricht insbesondere unter Polizisten und GdP-Mitgliedern für Wirbel. Darüber offensichtlich völlig verärgert, überlegten sich die GdP-Funktionäre jetzt einen genialen Schachzug, um es dem bösen Kopp-Verlag mal so richtig heimzuzahlen: Eine Abmahnung wegen Verwendung des GdP-Logos in diesem Artikel!

In einem Schreiben vom 07.09.2009, das PI vorliegt, fordert man den Kopp-Verlag auf, bis zum 02.09.2009 (!) eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen.

Zur Begründung teilt man mit:

Unter Ihrer Internetadresse http://info.kopp-verlag.de veröffentlichen Sie unter der Überschrift „Austritte aus der Polizeigewerkschaft – wegen gewerkschaftlicher Zensur eines Sachbuch-Bestsellers aus dem KOPP-Verlag“ das markenrechtlich geschützte GdP-Zeichen. Mit dieser Veröffentlichung verletzen Sie die Markenrechte unseres Mandanten. Gemäß § 15 III MarkenG ist es Ihnen verwehrt, die geschützte Marke unseres Mandanten für die Werbung Ihrer Verlagsprodukte zu werben. In der Veröffentlichung geht es um das Ulfkotte-Buch Non-Konform für Polizisten.

Außerdem beeinträchtigt Ihre Veröffentlichung der GdP-Marke, die Wertschätzung dieser geschäftlichen Bezeichnung, ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise in Zusammenhang mit dem von Ihnen veröffentlichten Text über gewerkschaftliche Zensurmaßnahmen. Wir haben Sie hiermit aufzufordern, es zukünftig zu unterlassen, die für unseren Mandanten geschützte Marke im Internet im Zusammenhang mit der Werbung für eigene Verlagserzeugnisse zu veröffentlichen oder in Zusammenhang mit der Marke nachteilige Behauptungen über unseren Mandanten aufzustellen.

Die von Ihnen begangenen Rechtsverstöße können Sie dadurch ausräumen, dass zugunsten unseres Mandanten eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Den Entwurf einer solchen Erklärung fügen wir bei. Zur Abgabe der Erklärung setzen wir eine Frist bis zum 02.09.2009. Nach Ablauf der gesetzten Frist werden wir unserer Mandantin empfehlen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Unser Tipp an die Kanzlei: Vor dem Versenden von Abmahnungen lieber nochmal die Fristdaten kontrollieren – dann passieren auch nicht so Peinlichkeiten wie in obigem Schreiben…

Kontakt:

GdP-Bundesgeschäftsstelle
Stromstraße 4
10555 Berlin
Tel.: 030-399921-0
Fax: 030-399921-211
gdp-bund-berlin@gdp-online.de

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53 KOMMENTARE

  1. Was für Knallbirnen! Mit solchem Blödsinn kommen die Rechtsanwälte von denen immer an. Beste Antwort an die Kanzlei: Gesehen, gelesen und gelacht! 🙂

  2. Ich bin zwar selbst kein Deutscher und lebe auch nicht in Deutschland, aber was ist das für ein deutsch?:“………in der Veröffentlichung geht es um das Ulfkotte-Buch Non-konform für Polizisten…..“

    Ziemlich blamabel für die GdP und ihre Anwälte……top

  3. Die GdP scheint selbst nicht viel auf sich zu halten, da der hohe Bekanntheitsgrad eines Unternehmenslogos normalerweise begrüßt wird.

    Schön daß die Gewerkschaft zugibt, Zensur zu üben. Eine positive, die keinen »rechtfertigenden Grund« der Herabsetzung darstelle.

    Das ist allerdings eine bloße Behauptung – im völligen Gegensatz zu Ulfkotte, der nun wirklich nicht mit Belegen für seine Aussagen geizt.

  4. Topcruiser, ist doch kein Wunder. Um Jus zu studieren muß man nicht sonderlich intelligent sein. Man muß nur gut auswendig lernen können. Mit Intelligenz und logischem Denken kommt man dort nicht weit.

    Und dann gibt’s ja das schöne „Juristen-Deutsch“, das Normalsterbliche meist nur ansatzweise verstehen (an guten Tagen.)

  5. Hallo,

    das wird wahrscheinlich erst der Anfang einer Prozeß-Posse sein. Interessierte können sich beim Durchlesen dieses Blogs http://www.burks.de/recherchegruppe/blog/ Ratschläge holen. Im Blog wird die juristische Auseinandersetzung verschiedener Journalistengewerkschaften dokumentiert. Dort kann man einiges übers Vereins-/Veröffentlichungsrecht lernen …

    Achtung Passt bei Ratschlägen ein wenig auf, dass ihr nicht gegen das Rechtberatungsgesetz verstößt. Das ist ein beliebter Abmahungsgrund …

  6. In einem Schreiben vom 07.09.2009, das PI vorliegt, fordert man den Kopp-Verlag auf, bis zum 02.09.2009 (!) eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen.

    Das Niveau verwundert nicht. Die Polizei ist
    wirklich die Lachnummer unseres Landes
    geworden. Und wenn sie es nicht selbst
    schaffen, sich abgrundtief lächerlich zu
    machen, erledigt das eine Kanzlei für sie.
    Und diese Vollkoffer wollen die Deutschen
    Bürgerinnen und Bürger beschützen?
    Erwiesener maßen und durch viel Beispiele
    haben sie bewiesen, dass sie die Polizei aus
    der Augsburger Puppenkiste sind, mehr nicht.

  7. Müßte normalerweise nicht ein Hinweis im Impressum der Homepage der GdP vorhanden sein, daß das Logo geschützt ist? Den kann ich zumindest nicht finden. Da heißt es lediglich:

    Inhalt, Struktur und Erscheinungsbild der Websites der Gewerkschaft der Polizei sind urheberrechtlich geschützt.

    http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/18e90a0b2111ce03c1256be20030487f/78cf205c232a48efc1256c860068a10b?OpenDocument#Rechtshinweis

    Für mich heißt das, daß die Abmahnung hinfällig ist. Im übrigen kann jeder erst mal eine Behauptung aufstellen, ein Beweis für die „geschützte Marke“ wäre auf alle Fälle angebracht. Insofern würde ich auf diese Abmahnung gar nicht reagieren, zumal als Fristsetzung der 02.09. angegeben ist, der erst im nächsten Jahr wieder ein Tag sein wird. 😀 Auch der Inhalt der Abmahnung ist sehr wirr und in einem total schlechten Deutsch. Ab in die Mülltonne, oder sich einen riesen Spaß damit erlauben, die Anwälte der GdP noch so richtig schön aufs Korn nehmen bei diesem Kauderwelsch und eine Antwort darauf schreiben, daß man selbstverständlich die Unterlassungserklärung fristgemäß, also zum 02.09.2010, zurücksenden wird, vorher jedoch keinen Handlungsbedarf sieht. 😀

    Au Backe, wie lächerlich will sich die GdP denn noch machen?

  8. In der Veröffentlichung geht es um das Ulfkotte-Buch Non-Konform für Polizisten .

    Ähem—-> Dieses Buch kenne ich garnicht .. gibts da was Neues ???????????
    Hat das eine Turkistan-Polizwiebel-Anwalt geschrieben ????

  9. Große Klappe – nichts dahinter.

    Auf genau die selbe Art wollte man mich wegen einse „Verkehrsdeliktes“ vor den Kadi zerren. Ist natürlich nach hinten losgegangen. 😉

    Ich kann mit Fug und recht sagen, das Schreiben dieser Idioten ist Makulatur.

    Aber schön, daß es auf PI Anerkennung findet. 😀

  10. Der Kopp-Verlag sollte es m.E. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen – etwas dümmeres könnte dieser Gewerkschaft doch nicht passieren.

    Mal abgesehen von der zweifellos unerfreulichen größeren Öffentlichkeit, die ein solches Verfahren hervorbringen könnte, steht die Argumentation der Gewerkschaft doch auf sehr wackeligen Beinen.

    Ich bin nun nicht qualifiziert, den Sachverhalt zu beurteilen, aber eine Verletzung der Markenrechte vermag ich jedenfalls nicht zu erkennen, denn das Logo wird schliesslich nicht für ein konkurrierendes Produkt in einer Weise eingesetzt, die z.B. zu einer Verwässerung oder Zuordnungsverwirrung führen könnte, zudem stehen der Kopp-Verlag und die Polizeigewerkschaft zueinander in keinerlei Wettbewerbsverhältnis – und eine werbliche Verwendung in der Art, dass mit einem fremden Logo für ein Produkt geworben würde, vermag ich auch nicht zu erkennen…

  11. #13

    Du, die ungefragte blose Verwendung von Marken kann Ärger bringen.
    Müßte mal nachsehen, ob das Logo überhaupt als Marke registriert ist.
    Wäre auch der Lacher, wenn die Registrierung vom 7.9. wäre, wenn überhaupt. 😉

  12. @ Pingpong: so siehts aus. es mal schön drauf ankommen lassen. warme luft, aber sonst kommt eh nichts.

  13. Das ist ein „Copy Paste“ Fehler, der zustandekommt, wenn man mit dreckigen Abmahnungen sein Geld als Kanzlei verdienen will.
    Meine persönliche Meinung zu diesen Abmahn-Kanzleien: Das ist eine legitimierte Mafia.

  14. Zur Erinnerung:
    Fahrenheit 451
    Orwell 1984
    10.Mai 1933 Berliner Opernplatz

    Der lange Arm der sozialistischen Funktionäre ob rot ob braun, greift wie eine Krake nach der Exekutive, der letzten freien und loyalen Instanz. Wie 1933.

    Die Zersetzung mittels Denk und-Sprachverbote wird wieder von Deutschland ausgehend einen sozialistisch-ideologischen Krieg auslösen. Dieser ist von innen (Linke) gewollt und wird von aussen begrüßt. Es gibt wieder reichlich Beute.
    Neben der Entmündigung die Enteignung
    ——————————————–
    Setzt ein Zeichen für eine Korrektur, ansonsten wünsche ich eine rasche Höllenfahrt bevor uns der Orientexpress überholt
    http://plebiszit.blogspot.com/
    ===========================================

  15. Glückwunsch an die GdP-Funktionäre für die gelungene Werbung und das professionell gewählte Fristsetzungsdatum in der Vergangenheit !
    Ein Teil der Polizei kann man getrost vergessen. Allein das „trainierte“ Äußere so mancher Beamter läßt die Frage aufkommen inwieweit die Eignung für die Aufgabe begründbar ist. Bleibt zu Hoffen, daß die Vorgehensweise und Agitation seitens dieser Funktionärstruppe von der Bevölkerung nicht auf die Gesamtheit der Kollegen projeziert wird. Jeder Stein, jede Pöbelei, jede Bedrohungskulisse und jede Funktionärsukkas ohne Hirn und Verstand läßt auch in Reihen der Polizei den Kesseldruck steigen.

    Die Kollegen aus Ulm im vorhergehenden Artikel passen irgendwie seltsam ins von Oben verordnete Erscheinungsbild der Truppe.
    Ist das die Zukunft der Polizei – neben Schnüffeltätigkeiten against Propagandakriminalität – ???
    Hier zeichnet sich etwas verdammt Ungutes am Horizont ab.

  16. Wer weiß, vielleicht hätten wir -anstatt eines Massenmörders- einen zweiten Picasso bekommen? :mrgreen: 😆 😀

    Extra: Leser fragen, Leser antworten

    Gewagt geantwortet – Wohin würden Sie per Zeitmaschine reisen?

    Mehrere Leser schreiben, sie würden sich als Hitler-Attentäter versuchen. Jakob K. aus Bamberg wählt einen anderen Ansatz: Er möchte sich bei seinem Trip in die Vergangenheit „an der Wiener Kunstakademie dafür einsetzen, dass ein gewisser Herr Hitler doch noch die Aufnahmeprüfung besteht“

    http://www.stern.de/wissen/mensch/muskeltest/8-gewagt-geantwortet-wohin-wuerden-sie-per-zeitmaschine-reisen-1507809.html

    Fazit: Bildung und Ausbildung lohnt sich! :mrgreen:

  17. Da war einer schneller. GdP ist als Marke registriert und eine Abmahnung muss vorher gar nicht sein. Das ist eine Art Freundlichkeit. Man kann auch gleich mit der einstweiligen Vergnügung draufhauen. Der Fristfehler ist also unbeachtlich.

  18. Apropos Frist:

    Nachdem ich bei abgeordnetenwatch.de bei einer Frage an Fr. Künast bzgl. Stop the bomb PI als eine Quelle unter vielen angegeben hatte, wurde die Veröffentlichung der Frage wegen „menschenverachtendem Inhalt“ (Kein Scherz!) auf PI nicht veröffentlicht.

    Hierzu habe ich eine Aufforderung gesendet, aussagekräftige Belege vorzulegen, mit Frist, Freitag, 11. September 2009. Sollte sich Abgeordnetenwatch nicht entschuldigen oder keine beweiskräftigen Belege vorlegen können, bin ich bereit zivilrechtlich gegen Abgeordnetenwatch vorzugehen.

    Ich werde meinen Anwalt jedoch erst am Freitag diesbezüglich kontaktieren, möglicherweise brauche ich ein Einverständnis o.ä. von PI, um die Macher von Abgeordnetenwatch zu verklagen. Vielleicht kann das PI-Team jetzt schon signalisieren, dass das kein Problem wäre.

  19. #22 Eisfee (09. Sep 2009 16:15)

    So geht das aber nicht! Das wollte ich posten!

    🙂

    Na gut, doppelt hält besser, Stoff für einen eigenen Thread, immerhin

    http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2009/9/9/news-132506691/detail.html

    Pro-israelische Demonstrantin verurteilt
    Bochum, 09.09.2009, Bernd Kiesewetter
    , 17 Kommentare
    , Trackback-URL
    Bochum. Wegen einer nicht angemeldeten Demo wurde jetzt eine Frau vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Sie hatte als Gegendemonstrantin bei einer Versammlung von vier Moschee-Vereinen unter anderem eine Israel-Fahne in die Luft gestreckt und ein Transparent ausgerollt.

    Ein pro-israelische Demonstrantin (30) ist am Mittwochmorgen vom Bochumer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Laut Urteil hatte sie gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, weil sie eine Demo nicht rechtzeitig angemeldet und somit „keine ungefährliche Situation geschaffen” hatte.

    Die Sowi-Studentin hatte am 17. Januar in der Bochumer Innenstadt eine Mini-Demo mit rund sechs Gefährten gegen eine große Demo von vier Moschee-Vereinen abgehalten; bei dieser hatten 1600 Menschen die israelischen Luftangriffe gegen Palästinenser im Gazastreifen kritisiert. Das wollte sich die 30-Jährige nicht unwidersprochen bieten lassen, weil sie darin „eine Täter-Opfer-Umkehr” sah. „Das kann man nur als Antisemitismus bezeichnen.” Vor allem, weil Teilnehmer der anderen Demo „sehr aggressiv, sehr böse” gewirkt und „Stoppt den Holocaust” gerufen hätten.

    ….


    Die Israel-Fahne habe in dieser speziellen Situation damals „provoziert”. Die Richterin folgte dem Strafantrag der Anklägerin und verhängte 15 Tagessätze Geldstrafe. „Das war keine ungefährliche Situation, die Sie geschaffen haben.”

    Es gibt wohl eine Berufung. Zumal die Studentin darauf verweist, ihre Demo dann nach dem Polizeizugriff „ordnungsgemäß angemeldet” zu haben. Sie will Freispruch.

  20. #24 Eurabier (09. Sep 2009 16:25)

    Ätsch, schneller 😛

    Schicke deine Quelle ruhig direkt als Tipp an PI, unsere Newsseite wird dort eh nicht als Quelle für Threads genommen 😉

    Trotzdem laden wir alle dazu ein, bei uns zu kommentieren, auch als Gäste. Und vielleicht findet ja der ein oder andere EX-Shortnews-User bei uns eine neue Heimat.

  21. Diese Anwälte sollten sich ihre Studiengebühren erstatten lassen. Offensichtlich haben sie keinen Gegenwert dafür erhalten.
    Marken, Markenlogos sind durchaus zitierfähig.

    Es ist ein Unterschied, ob ich bspw. ein BMW Logo auf ein Basecap drucke um das besser verkaufen zu können, oder dieses Logo auf eine Zeitschrift drucke, weil darin über diese Firma berichtet wird.
    Das muß sich diese Firma gefallen lassen, selbst wenn unliebsame Dinge berichtet werden.

    Das gilt für alle Marken, auch für die GdP.

  22. Ich hatte auch schonmal ne lustige Abmahn-Mail von einem angeblichen Anwalt

    … Ihre geloggte IP lautete 217.267.128.211 und kann Ihnen aus technischen Gründen jederzeit zugeordnet werden … Zahlen Sie bitte bis zum …

  23. GdP – nur eine weitere getarnte SPD Organisation.

    Sozialistische Ideologie schreibt ZWINGEND vor, Massenorganisationen zu unterwandern und sie vor den eigenen Karren zu spannen.

    Aber erfunden hat die SPD das nicht – das war Lenin.

  24. das gdp raus und oh wie bin ich blöd einfügen.
    aussenrum das habens eh nur geklaut.

    aber schon traurig was denen einfällt wenn sie nix zum beißen haben:-)

    hallo herr kriminalhauptkommisar erbsenhirn-mal winken tut.

  25. Wahrscheinlich kriegt PI dann auch bald eine Abmahnung wegen dem Logo – man darf gespannt sein…

    1. wegen des Logos 😉

    2. an wen würdest du denn die Abmahnung an PI adressieren?

  26. #17 RadikalDemokrat (09. Sep 2009 15:50)

    Das ist ein “Copy Paste” Fehler, der zustandekommt, wenn man mit dreckigen Abmahnungen sein Geld als Kanzlei verdienen will.

    Erwischt! Wenn sich nachweisen lässt, dass diese Rechtsverdreher einen geichlautenden Text an ein anderes Abmahnopfer geschickt haben, kann man sie selbst mit einer saftigen Abmahnung belegen.

  27. Hallo!

    Die GdP ist hier formal leider völlig im Recht. Aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen und auch PI empfehle ich die schnellstmögliche Entfernung des Logos. Streitwert pro Bild leigt derzeit bei 6000 Euro. Hier kann es mehr oder weniger sein da es sich um eine Institution mit öffentlichem Interesse handelt. Keine Ahnung, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Ob auf der Website der GdP ein Copyright einfügt ist oder nicht, ist völlig unerheblich.

  28. Bei Markenverletzungen kommt es darauf an, inwieweit tatsächlich eine Verletzung etwaiger Markenrechte vorliegt.

    Eine Verletzung kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn sog. Zuordnungsverwirrungen auftreten, indem beispielsweise die angesprochenen Verkehrskreise etwaige beworbene Produkte und/oder Dienste verwechseln.

    Davon wird man in diesem Fall aber wohl kaum sprechen können, denn das Logo der Gewerkschaft wird vom Kopp-Verlag ja eben nicht als Kennzeichen oder Werbung für ein Produkt verwendet, sondern lediglich als Zitat im Rahmen einer Berichterstattung über eine polizeiliche Gewerkschaft.

    Entscheidend ist bei derartigen Streitigkeiten der Einzelfall:
    Die blosse Abbildung – z.B. im Rahmen einer Berichterstattung – einer geschützten Bildmarke stellt für sich genommen m.E. noch keine Markenverletzung dar.

  29. Ich liebe unsere Polizei und wünsche ihnen jeden Tag so einen interkulturellen Fortbildungskurs wie kürzlich in Berlin.

    Ja, und ich weiss, dass die GdP nicht die Polizei repräsentiert.

    Ich meine nur, dass die in der Praxis im Schnitt noch einen Tick dämlicher sind.
    MfG cf29

  30. Diese Anwälte sollten sich ihre Studiengebühren erstatten lassen. Offensichtlich haben sie keinen Gegenwert dafür erhalten.
    Marken, Markenlogos sind durchaus zitierfähig.

    Ganz im Gegenteil, die sollten ihre Studiengebühren an den Steuerzahler zurückzahlen müssen, sind immerhin ne schlappe 1/4Mio.

    Wurde nicht erst vor kurzem der Höchstbetrag für die erste Abmahnung auf 500€ festgelegt.
    Ich schätze mal, das tut dem Verlag nicht sonderlich weh.

  31. ich gehe mal davon aus, daß der verlag intelligentere leutchen an entscheidenden positionen zu sitzen hat als diese abgehalfterte gewerkschaft.

    etwas besseres kann doch rein werbetechnisch gar nicht passieren.

    selbst wenn es eine strafe geben sollte, wovon ich ausgehe….

    lg
    nakhon

  32. Ohne daß ich Details berücksichtigen kann : Prinzipiell ist diese Untersagungsdrohung der Gerwerkschaft wie jeder Firma usw. ihr gutes Recht, – und SOWAS HABEN AUCH „RECHTE“ OFT GENUG GETAN !
    >> Was aber der POLIZEIGEWERKSCHAFT in BRIEFEN, Telefonaten, Faxen, Emails UNBEDINGT um die Ohren zu hauen ist, – das ist ihre hiermit dokumentierte
    POLITISCHE BANKROTT-ERKLÄRUNG !

    – Fragt bitte bei Euren kritischen Anfragen bei der GdP nach, welche ( Partei ?-)Politik welcher Person dabri die Führung hat, oder ob man dabei nur einer bitte des Innenministers nachkommen möchte.
    – Dann kann man noch Betonen, daß das Vertrauenverhältnis zur POLIZEI durch solche Schritte weiter zerstört wird, während Kollegen vor allem unter zunehmender Aggressivität Allah-Erzogener leiden und wer möchte, kann nun ja noch weiter islamkritisch aufklären !
    S C H R E I B T !!

  33. Also, da ich ein bischen vom Fach bin rate ich mal, daß folgende Antwort passend wäre:

    „Diese Abmahnung muss vom …-Verlag als gegenstandslos betrachtet werden, da die Frist aus offensichtlichen Gründen nicht einhaltbar ist.

    Im Gegenteil – Abmahnfristen, die in die Vergangenheit reichen sind rechtswidrig! Aufgrund der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Abmahnung wird Anzeige gegen die GdP erstattet!“

  34. Mit SOLCHEN Gewerkschaftern brauchen die deutschen Polizisten wahrlich keine Feinde mehr!
    Wie viele der Polizeibeamten sind denn eigentlich bei dieser Gewerkschaft?
    der Prozentsatz dürfte gute Rückschlüsse zulassen…

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