In Berlin ließ sich eine unfähige Justiz erneut von linkskriminellen Terroristen aufs Kreuz legen und verurteilte die Angeklagten zu lediglich drei Jahren und drei Monaten Haft. Den Tätern und ihren Anwälten ist es gelungen, den Versuch, ein Napalm-ähnliches Gemisch für die Brandbomben herzustellen, um so besonders schwere Verletzungen zu verursachen, dem ahnungslosen Richter als Rücksichtnahme auf die Opfer zu verkaufen.
Der Tagesspiegel berichtet [2]:
Es war keine Spontantat und schon gar nicht ein Dummer-Jungen-Streich. „Die Angeklagten hatten einen Tag vor dem 1. Mai beschlossen, sich an Krawallen zu beteiligen“, hieß es im Urteil. Sie kamen mit Flaschen, einem Spiritusgemisch und Stofffetzen. René L. und Benjamin W. hatten im Prozess beteuert, dass sie „nur erschrecken“ wollten. Nach sechstägigem Prozess stand am Freitag für die Richter fest: „Es war ihre Absicht, auf die Polizeibeamten zu werfen.“ Die 19-jährigen Angeklagten wurden zu je drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft war von einem versuchten Mord ausgegangen. Das sahen die Jugendrichter anders. L. und W. hätten sich für ein Gemisch aus Spiritus und Speiseöl entschieden, weil sie davon ausgingen, dass dies weniger gefährlich sei als Benzin. „Das nehmen wir den Angeklagten ab“, sagte der Vorsitzende Richter. Deshalb sei das Gericht von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung ausgegangen. Man müsse bei ähnlichen Taten immer den Einzelfall betrachten. Zudem wurden L. und W. des Landfriedensbruchs sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Das Gericht ging jeweils drei Monate über die vom Staatsanwalt beantragten Strafen hinaus. Die Verteidiger hatten Bewährungsstrafen gefordert.
René L. und Benjamin W. waren in der Nacht zum 1. Mai mit Rucksäcken zur Adalbertstraße in Kreuzberg gezogen. Beide seien „eher sehr sozial eingestellt“, meinte der Ankläger. Zwei nachdenkliche junge Männer, die sich zielstrebig um ihre Ausbildung kümmerten. Doch sie wollten einmal mitmachen. Einer der Angeklagten hatte im Prozess erklärt, er sei „fasziniert“ gewesen von dem, was er von den jährlichen Krawallen gehört hatte. Es galt nach seiner Darstellung in seiner Schule als „cool, dabei gewesen zu sein“. Seit jener Nacht saßen er und sein Freund Benjamin in Untersuchungshaft.
„Ich habe einen Brandsatz geworfen, aber ich war sicher, dass ich Menschen nicht treffe oder gefährde“, hatte L. erklärt. Als die Flasche flog, war ein Zug von Bundespolizisten in der Nähe. L. und W., der die Lunte anzündete, wollen ihr Geschoss bewusst Richtung Pflasterstraße geworfen haben. Das Gericht war aber überzeugt, dass die letzte Reihe der vorbeiziehenden Polizeibeamten angepeilt, aber nicht getroffen wurde.
Schon mit geringster Mühe kann selbst ein Laie mit einem Blick in die einschlägige Literatur oder eine kleine Internetrecherche herausfinden, dass die Beimengung von Mitteln zur Erhöhung der Zähigkeit zu den eigentlichen Energieträgern wie Benzin oder Spiritus dazu dient, die Brandwirkung insbesondere auf den menschlichen Körper zu erhöhen. Die moslemischen „Kofferbomber“ verwendeten hierfür Mehl, damit die brennende Substanz möglichst mit der Haut der Opfer verkleben sollte. Den selben Effekt hat bei den Berliner Brandsätzen das beigemischte Öl – eine Mischung, die bei Linkskriminellen üblich ist. Pikanterweise stellen Ströbeles Jünger ihre Brandsätze ausgerechnet nach dem Vorbild des militärischen Napalm [3]her, dessen Verwendung im Vietnamkrieg die deutschen Kommunisten seinerzeit vorgeblich in moralische Wallung brachte. Die verschiedenen Mischungen für Brandsätze werden folglich in einschlägigen Veröffentlichungen [4]auch als „homemade Napalm“ bezeichnet.
(Spürnase: Skeptiker)
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