- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Am 1.12.2009 beginnt die EUdSSR-Zeitrechnung

EUdSSR [1]Die Bildsequenzen aus dem Science-Fiction-Film „Alien“ wird man wohl nicht so leicht vergessen, in denen ein entsetzlicher Alien aus einem gesunden menschlichen Wirtskörper geboren wird. Es ist gar nicht so leicht, den neuen Epochenbeginn einzuschätzen. Einiges lässt sich aber schon fast mit „Alien“ verlgeichen.

Schauen wir kurz zurück, wie es dazu kommen konnte. Die beiden EWG Gründer, Adenauer und De Gaule, hatten sich sehr wohl eine Europäische Union vorgestellt, aber eine der souveränen Kulturnationen. Dieses Ziel hat jedoch den Internationalsozialisten Jacques Delors (Globalist) in seiner zehnjährigen Amtszeit als EU Vorsitzender nicht davon abhalten können, die Vision der konservativen Protagonisten zu hintertreiben. Er stellte deren Idee von den Füßen auf den Kopf. Sein Dutzfreund und linksrheinischer Denkmalpfleger Helmut Kohl war nichts weiter als sein naiver Vollstrecker in Fortführung ihrer Ämter. Allein Kohl hatte 16 Jahre Einfluss auf die Schwangerschaftsbetreuung und Alimentierung des Vertragsmonsters gehabt (Schengen/Euro). In ihrer Widerspruchslosigkeit vereint feiern die allesamt zu Linksparteien mutierten das Ermächtigungsvertragswerk im Exekutivvollzug.

Der mehrfach in seinen Allmachtsanpsrüchen veränderte Lissabon-Vertrag hat seine diktatorischen Grundzüge und Inhalte nie verändert. Dieser Vertrag gebiert am 1. Dezember 2009 in der Tat einen Fremdkörper, der nur in der inzwischen arabischen Kasbah [2] und seinem Herrschaftssitz Brüssel [3] zuhause ist.

Die Droge „Brot und (TV-)Spiele“ wussten schon die Römer gegen allzu freies Denken einzusetzen. Dieses Instrument zusammen mit der umschmeichelndenen Versicherung von Gerechtigkeit und sozialer Gleichheit aller, hat schon beizeiten die sozialistisch sozialisierten EU-Völker um den Verstand, und heute um ihre Selbstbestimmung gebracht.

Sehen wir uns jetzt einmal das Rechtfertigungsprotokoll unserer Satrapenregierung [4] näher an.

Am 13. November 2009 wurde die tschechische Ratifikationsurkunde als letzte der 27 Urkunden bei der italienischen Regierung in Rom hinterlegt. Der Reformvertrag tritt damit am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Man erinnere sich an Vaclav Klaus‘ grandiose Rede in Brüssel, an die „aufrechten“ Demokraten, die dabei den Saal verließen, den Pöbelmob Pöttering und Cohn Bendit auf der Prager Burg, die nachfolgende Repression auf die tschechische Verfassungsjustiz, kurzum den Dampfhammer der Nomenklatura auf ein kleines Land im Widerstand.

Der Vertrag von Lissabon stellt die Europäische Union (EU) auf eine neue Grundlage. Durch ihn sollen die Entscheidungen innerhalb der EU leichter, demokratischer und transparenter werden.

Das heißt defacto: Entscheidungen werden zentralistischer und de jure weiterhin hinter verschlossenen Türen gefällt, da unter Ausschluss ehemaliger „Nationalstaaten“ (es gibt sie ja immerhin noch im Schulatlas).

Mit dem „Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ will die EU nach außen einheitlicher auftreten.

Wer von 495 Millionen Europäern hat den „Hohen (Priester) Vertreter“ gewählt – vielleicht die 27 degradierten Außenminister ?

Das Europäische Parlament wird schließlich zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Ministerrat.

Die dritte unheimliche Art eines EU-Rates der Kommissare ?

Die EU-Kommission sollte verkleinert werden.

Es ist die Verhöhnung schlechthin. Neben den 70.000 Kostgängern kommen nun durch die neuen Planstellen Abertausende hinzu. Allein das Wort „sollte“ ist ein Brüllwitz.

Die Menschen in Europa erhalten das Recht, in einem Bürgerbegehren, das mindestens eine Million Unterschriften haben muss, Anliegen an die EU-Kommission heranzutragen.

Zunächst bestimmen oder verhindern immer noch die politgesteuerten Schaltkreis-Mainstream-Medien (siehe Sarrazin Petition [5]), wer, was, wozu zu sagen hat. Auf nicht genehme Plebiszite reagieren sie sowieso mit Gegenkampagnen. Alles klar? Auch hier ein Wort der Verhöhnung „herangetragen“ (bitte Diener & Obamaknicks nicht vergessen).

In Deutschland sieht das Grundgesetz für die Ratifizierung der europäischen Verträge die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates vor.

Sprachlos !

Gegen den Vertrag und das Begleitgesetz wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni 2009 den Vertrag von Lissabon als grundsätzlich mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt

Das jüngste Gericht ist (Ver-)fassungslos

Allerdings hat es das Begleitgesetz für verfassungswidrig erkärt, weil die Mitwirkungsrechte des Parlaments bei der europäischen Rechtssetzung als unzureichend angesehen wurden.

Makulatur und Augenwischerei. Wer glaubt im ernst, dass sich der EU-Gerichtshof etwa aus Karlsruhe dazwischen reden lässt? „Allerdings“ und überhaupt – hach, der letzte demokratische Seufzer…

Bundestag und Bundesrat haben daher im September 2009 insgesamt vier sogenannte Begleitgesetze verabschiedet.

Vor- oder nachgelagert zum Ermächtigungsvertrag? Man darf raten..

Zitat von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider [6]:

„Richtigerweise ist die Union ein Staat, hat aber keine Staatseigenschaft im existentiellen Sinne, schon nicht, weil kein Unionsvolk verfaßt ist.“

Mit dem endgültigen Abtreten der eigenen Souveränität werden am 1. Dezember die Europäer ohne Schutz der Gewaltenteilung beherrscht. Also von „Gewalten ohne Teilung“, d.h. ohne deren gegenseitige Kontrollfunktionen.

Kündigung erbeten!

(Gastbeitrag von Plebiszit)

Beitrag teilen:
[7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [14] [14]
[15] [8] [9] [10] [11] [12] [14] [13] [14]
Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Am 1.12.2009 beginnt die EUdSSR-Zeitrechnung"

#1 Kommentar von cruzader am 28. November 2009 00000011 13:42 125941577901Sa, 28 Nov 2009 13:42:59 +0100

George, es hat noch 25 Jahre gedauert.

#2 Kommentar von Pro West am 28. November 2009 00000011 13:43 125941578601Sa, 28 Nov 2009 13:43:06 +0100

Ich fürchte mich auch ernsthaft vor der EU, denn es wird auch besonders die Rechte christlicher Gemeinschaften treffen. Ein Bsp. dafür ist die Kritik an der Adoption von Kindern durch Homosexuelle. Durch sogenannte „Anti-Diskrimminierungsgesetze“ wird uns die EU dazuwingen unseren Mund zu halten und keine Kritik laut werden zu lassen was den erwähnten Punkt betrifft, auch wird man uns dazu zwingen das wir uns nicht gegen eine Gleichstellung von homosexuellen Gemeinschaften mit der tradtionellen Ehe zwischen Mann und Frau wehren dürfen.

Ich bin dafür das man deswegen mehr auf christlichen Glauben in der Öffentlichkeit setzt. Mehr GOTT in Schule,Gesellschaft und Politik um zumind. ein wenig Widerstand gegen den EU-Kommunismus und geprägten links-Atheismus zu stellen.

[16]

#3 Kommentar von Schlernhexe am 28. November 2009 00000011 14:04 125941708302Sa, 28 Nov 2009 14:04:43 +0100

Die EU, als die EUDSSR

Finanzkrise: Borghezio verlässt die Kommission aus Protest ,wegen den Ausschluss der euroskeptischen EFD

[17]

#4 Kommentar von Heinz am 28. November 2009 00000011 14:15 125941775902Sa, 28 Nov 2009 14:15:59 +0100

EUdssR sagt [18] den Kampf an.

#5 Kommentar von Zitronenkuchen am 28. November 2009 00000011 14:36 125941901402Sa, 28 Nov 2009 14:36:54 +0100

Ich möchte dem Autor des Beitrages nicht zu nahe treten, aber ich muss sagen: Das ist ein außerordentlich schlechter Artikel!

Wenn man hier einmal all den ideologischen Ballast streicht („Nomenklatura“, „Aliens“, „Brot und Spiele“, usw.), der sowieso niemanden überzeugen wird, der nicht sowieso bereits überzeugt ist, bleibt von diesem Artikel praktisch nichts mehr übrig. Es gibt durchaus gute Gründe, gegen den Vertrag von Lissabon zu sein. Ridley Scott ist aber keiner.

Es wäre sinnvoll gewesen, hier sachliche Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon aufzuzählen. Dann hätten diese diskutiert werden können. Völlig unbrauchbar ist es jedoch – und es wirkt auch geradezu lächerlich -, wenn man sich hier selbst des Mittels bedient, das man sonst so sehr schmäht: der Ideologiekeule. (Zumal selbst der Einsatz der Ideologiekeule hier eher plump und unerfahren wirkt.)

#6 Kommentar von Zeus am 28. November 2009 00000011 14:37 125941904202Sa, 28 Nov 2009 14:37:22 +0100

Die Menschen in Europa erhalten das Recht, in einem Bürgerbegehren, das mindestens eine Million Unterschriften haben muss, Anliegen an die EU-Kommission heranzutragen.

dh EU-Land Malta (410.000 Einwohner) hat die Arschkarte gezogen oder wie soll ich das verstehen?

#7 Kommentar von Puseratze am 28. November 2009 00000011 14:45 125941951602Sa, 28 Nov 2009 14:45:16 +0100

Dieses Video ist aufgrund Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar….passt ja wie die Faus aufs Auge!

#8 Kommentar von Puseratze am 28. November 2009 00000011 14:47 125941966902Sa, 28 Nov 2009 14:47:49 +0100

sorry meinte Faust 😉

#9 Kommentar von Haar am 28. November 2009 00000011 14:53 125942003702Sa, 28 Nov 2009 14:53:57 +0100

Zugegeben etwas lang, aber ihr solltet das unbedingt lesen!!!

EU-Todesstrafe: Hinrichtung bei Aufstand

Sunday, 23. August 2009
Die Grundrechte-Charta der Europäischen Union erlaubt die Todesstrafe und das Töten von Menschen bei Aufruhr und Aufstand. Reaktionen auf diese unfassbare Politik-Willkür gibt es kaum. Interview mit Prof. (em) Schachtschneider.

Wieder ein typisches Beispiel dafür, wie Grundrechte per EU-Beschluss grundlegend eingeschränkt werden – und niemand protestiert. Dass der „Schießbefehl“ auf Demonstranten ausgerechnet in der EU-Grundrechte-Charta steht, entbehrt nicht der Ironie. Eine größere Einschränkung von Freiheit, als Demonstranten ohne Gerichtsbeschluss zu töten, ist wohl kaum vorstellbar.

Oliver Janich (—>www.parteidervernunft.de) sprach mit —>Prof. (em) Dr. Karl Albrecht Schachtschneider über die Konsequenzen der Wiedereinführung der Todesstrafe auf dem Umweg über die EU. Der Original-Text der „Grundrechte-Charta“ ist unten per Link angehängt. Das nachfolgende Interview veröffentlichte letzte Woche zum Erstaunen des Autors die Zeitschrift „Focus Money“. Die Reaktionen hielten sich allerdings in Grenzen.

Frage: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation?

Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

Frage: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten?

Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.

Frage: Warum so umständlich?

Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.

Frage: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?

Schachtschneider: Ja, die Grundrechtekarte wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechte-Charta verbindlich.

Frage: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen…

Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?

Frage: Hat das Bundesverfassungsgericht ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrages nicht eine Absage erteilt?

Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert.

Frage: Ist das üblich?

Schachtschneider: Das ist sogar der Normallfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äußert es sich einfach nicht dazu.

Frage: Ist das rechtlich möglich?

Schachtschneider: Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.

Frage: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.

Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?

Frage: Ist es nicht normal, dass in Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?

Schachtschneider: In Diktaturen schon.

Frage: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?

Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen.

Frage: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.

Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.

Frage: Wie kommen sie dann darauf?

Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-Charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her: Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich…, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“. Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.

Frage: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.

Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.

Frage: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.

Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf in denen Menschen getötet werden dürfen und nicht umgekehrt.

Frage: Ist den Politikern denn bewusst was sie da beschließen?

Schachtschneider: Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.

Frage: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?

Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.

Frage: Also will man sie niederschießen dürfen?

Schachtschneider: So sieht es aus.

Frage: Was kann man dagegen tun?

Schachtschneider: Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.

Frage: Welche Form von Widerstand meinen sie?

Schachtschneider: Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.

Frage: …die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen…

Schachtschneider: Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt.

[19]

#10 Kommentar von Lord Byron am 28. November 2009 00000011 15:02 125942053803Sa, 28 Nov 2009 15:02:18 +0100

Diese Woche hielt der britische EU-Parlamentarier Nigel Farage von der UKIP, vor dem Parlament in Strassburg eine Brandrede. Er bezeichnete den neuen EU-Präsidenten und die neue EU-Außenministerin als „politische Pygmäen“. Der EU-Präsident Van Rompuy, der nicht mal auf den Straßen Brüssels wieder erkannt wird, wird ein jährliches Gehalt bekommen, das höher ist als das von Obama. Diese hässliche Baronin Ashton, die dank Heirat ins britische Oberhaus kam, hat sich noch nie in ihrem Leben Wahlen gestellt, geschweige den jemals eine anständige Arbeit gehabt. Ihre einzige Aufgabe im House of Lords war, den Vertrag von Lissabon gegen alle Widerstände durchzuboxen. Bis heute ist sie eine Erklärung schuldig, wozu sie eine große Geldsumme vom Vorsitzenden der Kommunistischen Partei von Großbritannien erhalten hatte. Da stellt sich die Frage, was hat eine Baronin mit dem Kommunismus zu tun?!

Hier die Brandrede von Nigel Farage:

[20]

#11 Kommentar von Schakal71 am 28. November 2009 00000011 15:04 125942064903Sa, 28 Nov 2009 15:04:09 +0100

Nun ist zu spät.

Wer weiß, vielleicht kommt der Rest der Lemminghorde in den nächsten Jahren dahinter, weshalb unsere EU-Kritik berechtigt ist.

Na ja.

#12 Kommentar von Thatcher am 28. November 2009 00000011 15:15 125942134703Sa, 28 Nov 2009 15:15:47 +0100

Macht euch nichts vor. Die EU sollte von Anfang an das werden, was sie heute ist. Es sollte nur so aussehen, als ob aus dem wirtschaftlichen Zweckverbund nach und nach ein Superstaat würde. Das sagt eine der wichtigsten Gründerfiguren der EU selbst:

„Die europäischen Nationen sollen in den Superstaat geleitet werden, ohne dass deren Völker verstehen, was eigentlich vorgeht. Dies kann erreicht werden, indem man Schritt für Schritt vorgeht, jeder Schritt so verkleidet wird, als habe er einen wirtschaftlichen Zweck, in Wirklichkeit aber endgültig und unumkehrbar zu einer Föderation führt.“

Jean Monnet, Gründervater der EU, am 30. April 1952 (in einem Brief an einen Freund)

#13 Kommentar von elcat am 28. November 2009 00000011 15:41 125942291803Sa, 28 Nov 2009 15:41:58 +0100

Nun haben wir ab 12/2009 die neue Sowjetunion namens EU(EUdSSR). 🙁
Mal sehen, wann die Sterne auf der Europa-Fahne, sprich EUdSSR-Fahne rot werden.

Daraus folgt – Hausverbot für die Europa-Fahne auf künftigen BPE-Demos und allen anderen Demos von unserer Seite!

#14 Kommentar von Confluctor am 28. November 2009 00000011 15:45 125942310603Sa, 28 Nov 2009 15:45:06 +0100

Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?

Aufruhr könnte zum Beispiel eintreten, wenn eine große Menge von, sagen wir mal — als politisch korrektes Beispiel –, Christen fahnenverbrennend, plündernd und brandschatzend öffentlich ihren Zorn zum Ausdruck bringen, weil ein unwissender christlicher Neukonvertit in einer Schule ein Kreuz aufgehängt hat, was natürlich gegen das von ihnen hochgehaltene, gesetzlich durchgesetzte Diskriminierungsverbot anderer Religionen verstößt.

In dem Fall kommt natürlich der unwissende Kreuzaufhänger in den Genuss einer rechtmäßigen, verhältnismäßigen Gewalteinwirkung der Behörden zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Aufruhr-, Bürgerkriegs- oder gar Kriegsgefahr.

#15 Kommentar von karlmartell am 28. November 2009 00000011 15:45 125942315003Sa, 28 Nov 2009 15:45:50 +0100

MonsieurText Giscard D’Estaing warnte, daß:

sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger durch den EU-Vertrag unwissentlich einigen Beschlüssen anschließen, die die Europa-Politiker ihren Bürgern gar nicht offen vorzulegen wagen ,

D’Estaing war der Vorsitzende des Europakonvents, das den ursprünglichen Entwurf des Verfassungsvertrags schrieb.

[21]

Die europäischen „““Eliten“““ haben ihre Völker belogen und betrogen und sie tun es noch. Erst wenn sie der Lüge überführt werden, geben sie wieder ein Stückchen dessen, was sie beschlossen haben, bekannt, wie hier die Merkel am 9.11.2009:,

„Die Nationalstaaten müssten Kompetenzen an multilaterale Organisationen abgeben“.

,
,

#16 Kommentar von Confluctor am 28. November 2009 00000011 15:53 125942361103Sa, 28 Nov 2009 15:53:31 +0100

rechtmäßigen, verhältnismäßigen Gewalteinwirkung

Natürlich darf die Einwirkung nicht die brandschatzende Menge Treffen, sondern nur den „eigentlichen“ Verursacher, das gebietet ja schon das Gebot der Verhältnismäßigkeit, d.h. des sparsamen Umgangs mit der staatlichen Gewalt.

Sonst hätten wir ja bald wieder mittelalterliche Verhältnisse, wenn jeder einfach so eine gewaltbereite Menge reizen dürfte, indem er das Gesetz übertritt.

#17 Kommentar von Mastro Cecco am 28. November 2009 00000011 16:04 125942426104Sa, 28 Nov 2009 16:04:21 +0100

Auch die einstmals freie Schweiz ist inzwischen faktisch zu einer Kolonie der EU-Diktatur verkommen (die Schweizer exekutieren in zunehmendem Maße nur noch das, was von den EU-Verbrechern in Brüssel befohlen wird). In der ARENA auf SF wird dem Volk zwar noch der trügerische Eindruck vermittelt, es würde auf demokratischem Wege darüber entschieden – in Wirklichkeit hat die politische Führung der Schweiz aber längst vor der EU-Diktatur kapituliert. Das Volk wird nun so lange belogen und eingeschüchtert werden, bis es schließlich auch kapitulieren und am Ende -aus nackter Angst- Ja zum EU-Beitritt sagen wird.

Personenfreizügigkeit kündigen?

Ausländer drängen Schweizer aus ihren Jobs und belasten die Sozialwerke – dies befürchtet die SVP. Deshalb will sie das Abkommen kündigen und mit der EU neuverhandeln. Die Personenfreizügigkeit während der Krise: Bremse oder Motor der Wirtschaft? Müssen Unternehmen konsequenter auf inländische Mitarbeiter setzen? Wird der bilaterale Weg immer schwieriger und braucht es eine Grundsatzentscheidung über einen EU-Beitritt? Es diskutieren unter anderen: – Adrian Amstutz, Vizepräsident SVP, Nationalrat SVP/BE – Reiner Eichenberger, Wirtschaftsprofessor Uni Freiburg – Mario Fehr, Nationalrat SP/ZH – Beat Kappeler, Wirtschaftsexperte

[22]

EU-Beitritt der Schweiz? Nur noch reine Formsache.
Die multikultilinksgrünen Verbrecher werden auch die Schweiz in die Knechtschaft der EU-Diktatur führen!

#18 Kommentar von Blood Brother am 28. November 2009 00000011 16:22 125942533504Sa, 28 Nov 2009 16:22:15 +0100

Was mich wütend macht ist, dass das „Volk“ mal wieder pennt!
Am 1.12.2009 werden sie wach und schwupps sind wir Eurokraten!
Und natürlich können sie es kaum erwarten: Eine Demo, wie in Leipzig 1989, wird zum Aufstand und dann: Fröhliches abknallen und ein Massaker wie in Peking.
Glaube keiner,dass sich das nicht zutragen wird!Es wird so kommen und wir hier wissen das!
Ich habe den Vortrag des Prof. Schachschneiders gehört und mir ist klar geworden, wo das endet!

#19 Kommentar von Mastro Cecco am 28. November 2009 00000011 16:28 125942572604Sa, 28 Nov 2009 16:28:46 +0100

Das wird den EU-Verbrechern aber gar nicht gefallen! :mrgreen:

[23]

Wird Köhler die BRD-EU-Stasi stoppen?

#20 Kommentar von salda am 28. November 2009 00000011 16:29 125942575104Sa, 28 Nov 2009 16:29:11 +0100

LOL, die EU als Alien, das Bild ist fast so schön wie der „Blutgreis“ Ströbele (schade das man das so selten lesen kann).

#21 Kommentar von spamdef am 28. November 2009 00000011 16:58 125942750104Sa, 28 Nov 2009 16:58:21 +0100

@ Haar
Es gibt in der EU so gut wie keinen Staat, dessen Verfassungsgericht den absoluten Vorrang des EU-Rechts über die Nationalen Verfassungen anerkennt. Somit ist es schon groteske Schwarzmalerei zu behaupten, die Grundrechtecharta würde es ermöglichen die Todesstrafe durch die Hintertür wieder einzuführen, denn dafür müsste, im Falle Deutschlands, das BVerfG ersteinmal aufhören zu existieren.
Davon abgesehen sollte man den Hintergrund des Passus berücksichtigen: Es geht darum, dass in vielen Mitgliedsstaaten die Todesstrafe im Kriegsfall nicht abgeschafft ist. Zudem sind Aufruhr bzw Aufstände in anderen Mitgliedstaaten noch deutlich präsenter als in Deutschland (Baskenland/Nord-Irland/Korsika/die Bretonen).
Viele Mitgliedsstaaten hätten die Charta ohne diesen Passus nicht akzeptiert.
Und natürlich kann alles immer irgendwie interpretiert werden. Auch die Ewigkeitsklausel im GG kann bei wörtlicher interpretation entfernt werden. Art 79 III schützt sich nämlich dem Wortlaut nach nicht selbst.
Dieses Spielen mit der Angst und Unwissenheit der Menschen geht mir mit Verlaub gesagt auf den Sack…

#22 Kommentar von haeggar am 28. November 2009 00000011 17:36 125942981805Sa, 28 Nov 2009 17:36:58 +0100

Neben den Machenschaften der EU, der Klimalügner und der allgegenwärtigen Bedrohung durch den Islam, solltet ihr euch, als alternatives Nachrichten-Magazin, auch mit der der H1N1 Impf-Lüge befassen.

Analysiert, recherchiert und bringt bitte die Ungereimtheiten, welche im Zusammenhang mit der H1N1-Impfung bestehen, ans Tageslicht.

Die EU bestimmt zukünftig über die medizinische Richtung, d.h. Pharma-Lobbyisten bestimmen über unser Leben

#23 Kommentar von Mastro Cecco am 28. November 2009 00000011 18:23 125943262206Sa, 28 Nov 2009 18:23:42 +0100

#21 spamdef (28. Nov 2009 16:58)
Dieses Spielen mit der Angst und Unwissenheit der Menschen geht mir mit Verlaub gesagt auf den Sack

Ob Schachtschneider Recht hat oder nicht, das kann ein Durchschnittsnormalbürger, der über kein juristisches Expertenwissen verfügt, auch gar nicht beantworten!

Ich halte die Diskussion über die Frage, ob nun die Todesstrafe durch den Lissabon-Vertrag wieder eingeführt und angewandt werden kann, auch für verfehlt.

Denn diese Frage macht nur Sinn, wenn sie im engen Zusammenhang mit dem Thema Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der EU gestellt wird.

Wir Deutschen sind in einem halbwegs funktionierenden Rechtsstaat aufgewachsen. Daher dürften die Sorgen von Schachtschneider innerhalb der Bevölkerung derzeit wenig Beachtung finden. Die Erinnerung an vergangene diktatorische Verhältnisse ist halt doch schon zu fern, um sich eine Rückkehr zu ähnlichen Zuständen vorstellen zu können.

Für mich steht die Demokratie-Frage im Vordergrund: Gibt es eine Chance, die EU zu demokratisieren? Oder wird sich die EU weiter in die falsche Richtung entwickeln – also immer weiter weg vom Volk, weg von den Menschen und deren Interessen?

Und leider gibt die bisherige Entwicklung wenig Anlaß zum Optimismus.

Von den Forderungen nach Bürgerbeteiligung ist im Lissabon-Vertrag faktisch nichts umgesetzt worden.
Die Europäische Bürgerinitiative? Lächerlich. Wertlos. Eine Beleidigung für JEDEN Demokraten!!!!!!

Brüssel: Ich befürchte, da kommt ein neues Moskau auf uns zu. Problem dabei: Es kommt nur langsam, so langsam, daß die Menschen sich an den Verlust ihrer demokratischen Rechte gewöhnen. Und die (zunehmend ausgehöhlte) demokratische Fassade in den Mitgliedstaaten wird den offenen Blick auf die realen Verhältnisse noch lange Zeit versperren – zumindest so lange, wie der Einzelne die Folgen des Demokratieverlustes noch nicht persönlich zu spüren bekommt.

#24 Kommentar von HelveterKelte am 28. November 2009 00000011 19:46 125943760407Sa, 28 Nov 2009 19:46:44 +0100

Ihr Deutschen und Österreicher solltet sofort aus der EU(ddsr)austreten das ist ein Gaunerkomitee ohnegleichen 🙁
Hoffentlich treiben unsere Schweizerlinken nicht auch noch dahinein -.-

#25 Kommentar von Schweizerlein am 28. November 2009 00000011 20:54 125944167408Sa, 28 Nov 2009 20:54:34 +0100

Herzliches Beileid aus der Schweiz.

#26 Kommentar von Plebiszit am 28. November 2009 00000011 22:06 125944597110Sa, 28 Nov 2009 22:06:11 +0100

Nein #20 salda ,-nicht die EU, das Vertragsmonster und das perfide Zustandekommen ist gemeint.
—————————————
Im Zusammenhang mit dem Schlussatz ist dieses Zitat richtiger.
.Karl Albrecht Schachtschneider:
„Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst,………“
(weiterlesen Zentralmacht des EuGH)
[24]
==========================================

#27 Kommentar von Mastro Cecco am 28. November 2009 00000011 23:09 125944977411Sa, 28 Nov 2009 23:09:34 +0100

Übrigens: Es gibt tatsächlich noch ein paar ehrliche Demokraten im linken Lager, die es tatsächlich wagen, die EU-Diktatur zu kritisieren und Forderungen nach demokratischen Reformen zu stellen!

[25]

Michael Efler, Gerald Häfner, Roman Huber und Percy Vogel haben ihre Kritik an der EU sowie Reformvorschläge in einem Buch zusammengefaßt, das kostenlos als Pdf heruntergeladen werden kann (Download-Link rechts oben):

[26]

Ein konkretes Beispiel aus dem Buch, wie die Machthaber in der EU die Forderung des Volkes nach demokratischer Mitbestimmung eiskalt mißachten:

Zitat:

In Zukunft soll es eine Bürgerinitiative (European
Citizen Initiative, ECI) auf EU-Ebene geben. Mit dieser Bürgerinitiative können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
Kommission einen Vorschlag für ein Gesetz machen. Die Initiative muss von mindestens einer Million Unionsbürgern aus einer »erheblichen Anzahl von Staaten« unterschrieben werden. Dieser Vorschlag
hat den Status einer »Aufforderung« an die Kommission, ein Gesetz zu initiieren (Art. 11 Abs. 4 EUV neu). Er verpflichtet die Kommission also, ein Gesetzgebungsverfahren zu starten. Voraussetzung ist, dass die Bürgerinitiative zuvor für zulässig erklärt wurde.
Allerdings ist die Kommission dabei nicht an den Inhalt der Bürgerinitiative gebunden. Und selbst wenn die Kommission ein Gesetz
im Sinne der Initiatoren ausarbeiten sollte, sind der Rat sowie das Europäische Parlament nicht an den Vorschlag gebunden. Auf nationaler Ebene gibt es eher gemischte bzw. schlechte Erfahrungen mit derartigen Initiativen, die einerseits von den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Engagement verlangen und andererseits aber von den Regierenden oft ignoriert werden.

Fuck EU-Diktatur!

#28 Kommentar von BUNDESPOPEL am 29. November 2009 00000011 00:25 125945433412So, 29 Nov 2009 00:25:34 +0100

Der Wind hat sich gedreht.

Der 01.12.2009 ist der Anfang vom Ende einer Verschwörung.

Wer sich schuldig gemacht hat, wird sich nach Maßgabe der Gesetze zu verantworten haben.

#29 Kommentar von d.k. am 29. November 2009 00000011 00:46 125945558312So, 29 Nov 2009 00:46:23 +0100

Mir wird`s ganz schwindelig!
Es wird genauso schlimm werden wie in der „seligen“ DDR. Wahrscheinlich noch schlimmer, nur Gott kann es noch wenden. Bis der Letzte gemerkt hat, wann die Glocken geläutet hat, werden Jahre vergehen. Es bleibt den meisten von uns nur noch übrig sich in der Gesellschaft eine ruhige Nische zu suchen. Verrat, falsche Zeugen und die Todesstrafen werden zunehmen bzw. wieder eingeführt werden.

#30 Kommentar von d.k. am 29. November 2009 00000011 00:53 125945598912So, 29 Nov 2009 00:53:09 +0100

#25 Schweizerlein (28. Nov 2009 20:54)

Herzliches Beileid aus der Schweiz.
———————————————-

Vielen Dank für deine Anteilnahme. Die Schweiz wird eines Tages ihre Grenzen wieder schliessen und einen starken Bündnispartner
suchen müssen, vielleicht China, denn gegen die EU ist die Schweiz in jeder Hinsicht unterlegen.

#31 Kommentar von guderian am 29. November 2009 00000011 13:26 125950117901So, 29 Nov 2009 13:26:19 +0100

Es ist gar nicht so leicht, den neuen Epochenbeginn einzuschätzen.

Die kommende Entwicklung der EU zu prognostizieren ist sicher kein Einfaches. „Vieles Kann, nicht alles Muß“ lautet meine persönliche Prognose.
Wenn man sich allerdings an den harten Fakten – also der Verwirklichung des Demokratieprinzips – orientiert, kann und muß man zu einer pessimistischen Einschätzung kommen. Der entscheidende, gewollte Geburtsfehler der fehlenden Gewaltenteilung und der Kastrierung des Parlaments begleitet die EU/EWG von Beginn an und wirkt sich mit zunehmender Kompetenzverschiebung von Nationalstaat zum „europäischen Staat“ zunehmend negativ aus. Die Tatsache, daß dieser Umstand mit dem Vertrag von Lissabon nicht korrigiert wurde, läßt deshalb nur den Schluß des Gewolltseins zu. Man hebelt das demokratische Element also ganz bewußt aus. Da können auch nicht euphemistische (aber im Kern das demokratische Prinzip ins Gegenteil verkehrende) Floskeln wie „Das Europäische Parlament wird endlich zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Ministerrat“ darüber hinwegtäuschen.
Ähnlich verhält es sich mit standardmäßig hervorgebrachten Äußerungen wie „Durch ihn [Vertrag von Lissabon] sollen die Entscheidungen innerhalb der EU leichter, demokratischer und transparenter werden“
Eine Entscheidung, die in einer Staatsform getroffen wird, die Demokratie ist (und sich nicht nur nennt) ist per se stets demokratisch – wenn sie es nicht ist, ist sie undemokratisch, aber keinesfalls etwas mehr oder etwas weniger demokratischer.
Zudem ist die demokratische Entscheidung automatisch immer auch transparent, da die öffentliche Meinung/Diskussion und damit der Wille des Souveräns Berücksichtigung findet.
Ausnahmsweise wahr gesprochen ist jedoch die leichtere Entscheidungsfindung, was aber nur daran liegt, weil der Wille des Volkes ohnehin nicht mehr in die Entscheidungsfindung einfließt.
Hier wird die ganze hohle Absurdität deutlich, mit der uns unsere gewählten Volksvertreter in Sachen EU-Integration an der Nase herumzuführen versuchen. Die große Gefahr ist, daß die EU-Integration gerade unter dem Deckmäntelchen der Demokratie und des Friedens daherkommt – genau das macht sie so gefährlich.

#5 Zitronenkuchen (28. Nov 2009 14:36)

Es wäre sinnvoll gewesen, hier sachliche Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon aufzuzählen.

Das ist in früheren Beiträgen bereits hinreichend geschehen. Jeder der sich hier auf pi für die Thematik EU & Co interessiert kennt diese zu Genüge. Viel interessanter ist wie sich die EU nach Lissabon weiterentwickeln wird. Darüber sollte man sich in der Tat mal eigene Gedanken machen!

#32 Kommentar von spamdef am 29. November 2009 00000011 14:52 125950632602So, 29 Nov 2009 14:52:06 +0100

#31 guderian

Eine Entscheidung, die in einer Staatsform getroffen wird, die Demokratie ist (und sich nicht nur nennt) ist per se stets demokratisch – wenn sie es nicht ist, ist sie undemokratisch, aber keinesfalls etwas mehr oder etwas weniger demokratischer.

Und genau das ist der Punkt: Die EU ist ein Staatenverbund und kein Staat. Auf internationaler Ebene wird grundsätzlich nach dem Prinzip: Ein Staat eine Stimme abgestimmt. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld auf Ebene der EU: „Mehr“ Demokratie bedeutet, dass einzelne Staaten (vorallem die kleinen) Ihren Einfluss aufgeben müssen um ein Mehr an Demokratie zu ermöglichen. Als Bürger des Bevölkerungsreichsten Mitgliedslandes ist es natürlich einfach mehr Demokratie einzufordern, schließlich bedeutet dies dann auch mehr Einfluss für Deutschland. Als Däne oder Malteser sieht das schon wieder anders aus.
Die EU ist kein Staat und daher kann die Organisation EU auch „demokratischer“ werden.

Abgesehen davon: Es gibt verschiedene Stufen der Demokratie, auch und gerade auf nationaler Ebene. Solange nicht jede Entscheidung per Bürgerentscheid getroffen wird, kann eine Demokratie immer „demokratischer“ werden. Nur weil mehr Demokratie verwirklich werden kann heisst das nicht, dass das vorherige System per se undemokratisch war.

#33 Kommentar von guderian am 29. November 2009 00000011 17:41 125951649705So, 29 Nov 2009 17:41:37 +0100

#32 spamdef (29. Nov 2009 14:52)

Die EU ist ein Staatenverbund und kein Staat.

Das mag die formal rechtliche Position sein auf die sich die Vertreter der Mitgliedsstaaten und Lissabon-Befürworter als auch das BVG unisono berufen. Mit dieser „geschickten“ Argumentation erreicht man sich nicht eingestehen zu müssen, daß die EU längst Aufgaben innehat, die ureigenste Funktionen eines klassischen Staates abbilden. Auf allen wichtigen Politikfeldern – mit weitgehender Ausnahme der Sozial- und Steuerpolitik – haben die Mitgliedsstaaten ihre alleinige Gesetzgebungskompetenz bereits teilweise oder gar komplett abgetreten (siehe v.a. Handelspolitik, Wirtschaftspolitik, Währungs- und Finanzpolitik, Außen- und Verteidigungspolitik etc.).
Allerdings kann diese „geschickte“ aber aus der Not geborene Argumentation nicht darüber hinwegtäuschen, daß die EU längst als ein Staat fungiert. Zudem kennt das Völkerrecht zu Recht nur den Staat oder Staatenbund – etwas wie eine Staatenverbund sucht man vergeblich.

Nur weil mehr Demokratie verwirklich werden kann heisst das nicht, dass das vorherige System per se undemokratisch war.

Wenn die elementarsten Grundsätze, die für demokratisches Systems kennzeichnend sind (wie insbesondere die Gewalten- bzw Funktionenteilung, Gesetzgebungskompetenz des Parlamentes u.a) nicht Beachtung finden, verbietet es sich von einer Demokratie zu sprechen. Einen Esel, der mit weißen Streifen angemalt ist, nenne ich immer noch einen Esel und nicht ein Zebra.

#34 Kommentar von spamdef am 29. November 2009 00000011 18:04 125951784506So, 29 Nov 2009 18:04:05 +0100

Allerdings kann diese “geschickte” aber aus der Not geborene Argumentation nicht darüber hinwegtäuschen, daß die EU längst als ein Staat fungiert. Zudem kennt das Völkerrecht zu Recht nur den Staat oder Staatenbund – etwas wie eine Staatenverbund sucht man vergeblich.

Naja, „das Völkerrecht“ ist im stetigen Fluss und kennt mittlerweile sehr wohl den Staatenverbund bzw supranationale Organisationen.Die EGen/EU mögen den Anfang gemacht haben, aber im Rahmen der Rechtsfortbildung sind sie kein außerhalb „des Völkerrechts“ stehendes Gebilde.
Außerdem fehlen der EU noch einige Merkmale eines Staates, die das Völkerrecht voraussetzt. Zum einen wird man (noch) nicht von einem Staatsvolk sprechen können, zum anderen fehlt es an einer Staatsgewalt, denn der Vollzug des Gemeinschaftsrecht wird fast ausnahmslos durch die Mitgliedsstaaten vorgenommen.

Wenn die elementarsten Grundsätze, die für demokratisches Systems kennzeichnend sind (wie insbesondere die Gewalten- bzw Funktionenteilung, Gesetzgebungskompetenz des Parlamentes u.a) nicht Beachtung finden, verbietet es sich von einer Demokratie zu sprechen

Ich habe auch nicht von einer Demokratie gesprochen. Allerdings kann ein bestehndes System demokratische Elemente enthalten und zunehmend demokratischer werden.
Die EU als supranationale Organisation macht einen Demokratisierungsprozess durch. Sie wird zunehmend „demokratischer“. Sollte die EU jemals ein wirklicher Föderalstaat werden (und das ist mehr als fraglich), so wird sie bis dahin auch eine „echte“ Demokratie sein.

#35 Kommentar von guderian am 29. November 2009 00000011 19:02 125952134407So, 29 Nov 2009 19:02:24 +0100

Nette Argumentation. Weil es die EU gibt, gibt es den Staatenverbund…
Nun ja, was sind denn dann nun eigentlich die einzelnen, genauen Merkamle dieses „ominösen“ Staatenvernundes. Und bitte nicht mit der äußerst schwammigen Behelfskonstruktion argumentieren, daß ein Staatenverbund irgendetwas zwischen einem Staatenbund und einem (noch souveränem) Staat sei.

Außerdem fehlen der EU noch einige Merkmale eines Staates, die das Völkerrecht voraussetzt.

Daraus entnehme ich, daß die EU doch schon Merkmale besitzt über die der klassische Staat verfügt?

Zum einen wird man (noch) nicht von einem Staatsvolk sprechen können,…

Das Staatsvolk wird längst „fingiert“. (siehe Unionsvolk und Unionsbürgerschaft in den entsprechenden europäischen Verträgen) Das ist der notwendige erste Schritt um in (ferner) Zukunft die nationale Staatsbürgerschaft durch die europäische Staatsbürgerschaft zu ersetzen. Da kann ich mich dann ganz auf ihre Argumentation berufen, daß das Völkerrecht sich ja in einem stetigen Fluß befindet. 😉

…zum anderen fehlt es an einer Staatsgewalt, denn der Vollzug des Gemeinschaftsrecht wird fast ausnahmslos durch die Mitgliedsstaaten vorgenommen.

Wer Recht vollzieht bzw. ausführt ist zunächst völlig unerheblich. In der Tat sind dies die Mitgliedsstaaten. Wichtig ist wer Recht setzt und auch wer darüber befindet wer in welchem Bereich für die Rechtsetzung zuständig ist. Aber selbst wenn Vertreter der nationalen Staaten insbesondere über den EU-Rat (weniger über das EU-Parlament) mitentscheiden, ist das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung erneut außer Kraft gesetzt. (Exekutivorgane werden erneut gesetzgebend tätig werden.) Die Legitimationskette ist zudem „unendlich lang“ – damit ist mehr als fraglich ob man da überhaupt noch von einer Legitimation durch das Volk sprechen kann.

Man kann noch so sehr versuchen in der EU ein demokratisches Etwas zu sehen – jedoch scheitert sie schon an den minimalsten demokratischen Anforderungen und das ist nicht nur von EU-Funktionären sondern auch von den Regierungsvertretern der nationalen Staaten durchaus so gewollt. Dies ist genau das Gegenteil von Verankerung von Demokratie auf europäischer Ebene. Wer an einen Kurswechsel um 180 Grad glaubt ist in meinen Augen ein hoffnungsloser Optimist.

#36 Kommentar von spamdef am 29. November 2009 00000011 20:44 125952745408So, 29 Nov 2009 20:44:14 +0100

Daraus entnehme ich, daß die EU doch schon Merkmale besitzt über die der klassische Staat verfügt?

Richtig. Ich gehe davon aus, das die EU schon einige Ähnlichkeit mit einem Staat hat. Die EU befindet sich in einer Entwicklung, die möglicherweise in einem Staat endet. Daher habe ich in meinem vorherigen Beitrag auch von einem Demokratisierungsprozess gesprochen – dieser begleitet die EU in ihrer Entwicklung von einer Internationalen Organisation hin zu einem Staat (sollte es jemals soweit kommen)

Nun ja, was sind denn dann nun eigentlich die einzelnen, genauen Merkamle dieses “ominösen” Staatenvernundes

Der Staatenverbund ist ein Verbund souveräner Staaten, die Teile ihrer Hoheitsgewalt auf eine supranationale Instanz übertragen, ohne dabei die eigene Hoheitsgewalt aufzugeben (sie ruht lediglich). Ferner verbleibt die Kompetenz-Kompetenz bei den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Dies dürft so ziemlich der gängigen Definition entsprechen. Und ja, es gibt den Staatenverbund, weil es die EU gibt. So entsteht Völkerrecht zu einem gewissen Teil. Auch Staaten existieren nicht wegen dem Völkerrecht. Umgekehrt wird (etwas undifferenziert dargestellt) schon eher ein Schuh daraus.

Das ist der notwendige erste Schritt um in (ferner) Zukunft die nationale Staatsbürgerschaft durch die europäische Staatsbürgerschaft zu ersetzen. Da kann ich mich dann ganz auf ihre Argumentation berufen, daß das Völkerrecht sich ja in einem stetigen Fluß befindet.

Das können Sie dann gerne. Ich streite ja schließlich nicht ab, dass die Union eines Tages tatsächlich alle Mermale der Staatlichkeit erfüllt. Allerdings gehe ich davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt die EU ausreichend demokratisch aufgebaut sein wird (Stichwort begleitender Demokratisierungsprozess).
Und so sehr man die das Demokratiedefizit der Union in ihrer jetzigen Form auch kritisieren mag, man darf nicht vergessen, dass es:
– Eine unabhängige Justiz gibt
– Ein Parlament mit stetig wachsendem Einfluss
– Die Regierungsvertreter im Rat eigentlich durch ihre nationalen Parlamente kontrolliert werden solllten
Der letzte Punkt ist sicherlich strittig, da viele nationale Parlament, vorallem in UK und Deutschland dieser Aufgabe nur unzureichend nachkommen. In den skandinavischen Ländern befassen sich die nationalen Parlamente dagegen ausgiebig mit dem Abstimmungsverhalten ihrer Vertreter im Rat.

Ich mag mich wiederholen, aber meiner Meinung nach gibt es einen erkennbare Entwicklung hin zu mehr Demokratie in der Union. Noch hat die Union zwar „undemokratische“ Elemente („Ein Staat organisiert wie die Union könnte niemals Mitglied der Union werden“), solange die Union abr noch kein Staat ist, sollte man sie auch nicht nach diesen Maßstäben messen

#37 Kommentar von yogi am 29. November 2009 00000011 21:32 125953033309So, 29 Nov 2009 21:32:13 +0100

#36 spamdef

Und so sehr man die das Demokratiedefizit der Union in ihrer jetzigen Form auch kritisieren mag, man darf nicht vergessen, dass es:
– Eine unabhängige Justiz gibt

Richter werden von den Regierungen für eine relativ kurze Amtszeit, mit Wiederwahlmöglichkeit, ernannt. Wovon hängt denn wohl die Wiederwahl ab?

– Ein Parlament mit stetig wachsendem Einfluss

Ein „Parlament“, das keines ist. Es hat nicht die Rechte eines Parlaments, es wird nur so genannt.

@all: Nehmt euch in Acht vor solchen dummen Propagandisten, und organisiert endlich Widerstand!

#38 Kommentar von spamdef am 29. November 2009 00000011 21:56 125953180109So, 29 Nov 2009 21:56:41 +0100

@yogi
ach wie schön: keine Ahnung aber andere dumme Propagandisten nennen.
Seit wann ist die Ernennung von Richtern durch die Politik etwas neues? Die Rechtsprechung des EUGH zeichnet sich auch nicht gerade durch Hörigkeit gegenüber den Mitgliedstaaten aus (um das zu erkennen muss man sich natürlich mit dem Thema befassen).

Und zum Thema Parlament: bitte meine vorherigen Beiträge lesen. Das Parlament hat noch nicht die Kompetenzen eines nationalen Parlaments, aber die EU ist schließlich auch kein Staat. Abgesehen davon steigt der Einfluss des EP tatsächlich stetig. In der Geschichte der Union hat es noch keine Beschneidung der Parlamentsrechte gegeben.

Meiner Meinung nach sind Sie hier der Propagandist, während ich nur meine Meinung vertrete.

#39 Kommentar von guderian am 29. November 2009 00000011 22:28 125953369110So, 29 Nov 2009 22:28:11 +0100

Der Staatenverbund ist ein Verbund souveräner Staaten, die Teile ihrer Hoheitsgewalt auf eine supranationale Instanz übertragen, ohne dabei die eigene Hoheitsgewalt aufzugeben

Auf den ersten Blick überzeugend, auf den zweiten Blick ein klassischer Zirkelschluß.
Sie versuchen etwas zu definieren (den Staatenverbund), indem sie das entscheidende Element des Staatenverbundes (nämlich die Supranationalität) selbst zur Grundlage der Definition heranziehen. Wenn das eine Definition ist steht sie auf äußerst wackeligen Beinen.
Mich können sie damit jedenfalls nicht überzeugen.

…während ich nur meine Meinung vertrete

Es steht ihnen selbstverständlich frei ihre Meinung zu äußern. Bis jetzt stimmt ihre Meinung und Argumentation jedoch augenscheinlich genau mit der durch die Mainstreampresse „herausgegebenen öffentlichen Meinung“ überein. Auch das kann mich nicht von einer zukünftigen demokratischen Union überzeugen.

#40 Kommentar von yogi am 29. November 2009 00000011 22:33 125953402210So, 29 Nov 2009 22:33:42 +0100

#38 spamdef

Das Parlament hat noch nicht die Kompetenzen eines nationalen Parlaments

Das Parlament hat noch nicht die Kompetenzen eines nationalen Parlaments muß es korrekt heißen. Denn welche Rechte es künftig haben wird, kannst Du nicht wissen!

aber die EU ist schließlich auch kein Staat

Es ist ein Gebilde mit staatsähnlichen Befugnissen. Man nennt es nur offiziell nicht Staat, denn sonst wären Volksabstimmungen nötig gewesen.

In der Geschichte der Union hat es noch keine Beschneidung der Parlamentsrechte gegeben.

weil es keine Parlamentsrechte gibt! Immer schön Halbwahrheiten verbreiten, gelle

#41 Kommentar von yogi am 29. November 2009 00000011 22:35 125953413610So, 29 Nov 2009 22:35:36 +0100

#38 spamdef

Das Parlament hat noch nicht die Kompetenzen eines nationalen Parlaments

Das Parlament hat nicht die Kompetenzen eines nationalen Parlaments muß es korrekt heißen. Denn welche Rechte es künftig haben wird, kannst Du nicht wissen!

aber die EU ist schließlich auch kein Staat

Es ist ein Gebilde mit staatsähnlichen Befugnissen. Man nennt es nur offiziell nicht Staat, denn sonst wären Volksabstimmungen nötig gewesen.

In der Geschichte der Union hat es noch keine Beschneidung der Parlamentsrechte gegeben.

weil es keine Parlamentsrechte gibt! Immer schön Halbwahrheiten verbreiten, gelle

#42 Kommentar von yogi am 29. November 2009 00000011 22:36 125953421110So, 29 Nov 2009 22:36:51 +0100

#40 bitte löschen

#43 Kommentar von spamdef am 29. November 2009 00000011 22:46 125953478410So, 29 Nov 2009 22:46:24 +0100

Sie versuchen etwas zu definieren (den Staatenverbund), indem sie das entscheidende Element des Staatenverbundes (nämlich die Supranationalität) selbst zur Grundlage der Definition heranziehen

Hier muss ich Ihnen klar widersprechen, supranational in diesem Zusammenhang bedeutet nur, dass die Instanz auf die Hoheitsgewalt übertragen wird über (lat. supra) dem einzelnen Nationalstaat angesiedelt sein muss.
Ein Zirkelschluss wäre es zusagen ein Staatenverbund ist eine supranationale Organisation.

Bis jetzt stimmt ihre Meinung und Argumentation jedoch augenscheinlich genau mit der durch die Mainstreampresse “herausgegebenen öffentlichen Meinung” überein

Da mögen sie recht haben. Ich habe Jura in Deutschland und England studiert und bin auch und gerade nach meinem Studium in England zu dieser Meinung gelangt. Vielleicht hat die Mainstreampresse diesbezüglich auch einfach mal recht? Ich vertraue bspw auf die Evolutionstheorie, auch wenn -aber nicht weil- sie in der Mainstreampresse vertreten wird.

#44 Kommentar von spamdef am 29. November 2009 00000011 22:57 125953543310So, 29 Nov 2009 22:57:13 +0100

@#41 yogi
Und wieder wiederhole ich mich: lesen Sie meine vorherigen Beiträge! Dort habe ich einiges zur Entwicklung und Demokratisierung der Union gesagt. Auch zum Thema Staatlichkeit. Und ja, dies beinhaltet Prognosen meinerseits auf Grundlage der bisherigen Entwicklung der EGen/EU.

weil es keine Parlamentsrechte gibt! Immer schön Halbwahrheiten verbreiten, gelle

Sie bestreiten also, dass das EP Rechte hat? Es gibt also keine Mitbestimmung oder kein Misstrauensvotum, etc? Und Sie bestreiten weiterhin, dass diese Rechte nicht kontinuierlich gestärkt wurden?
Interessant. Unwahr.