paraDer Michel lernt in seinem demokratischen Rechtssystem von Kind an, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Verbotsirrtum heißt das bei einen 23-jährigen Asylbewerber aus dem Nahen Osten, der erst seit drei Monaten in Deutschland aufhältig ist und das erste Mal im Leben auf käufliche Liebe trifft, die dann prompt in eine Vergewaltigung ausartet.

newsklick.de berichtet:

Der Versuch, erste Sexualerfahrungen bei einer Prostituierten zu sammeln, endete für einen 23-Jährigen aus dem Nahen Osten in Untersuchungshaft.

Gestern musste sich der Asylbewerber wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung vor dem Gifhorner Schöffengericht verantworten.

Drei Monate im Land und der Sprache nicht mächtig, besuchte der Mann im Landkreis wohnende Verwandte. Mit dem Fahrrad machte er sich entlang der B 188 auf den Weg nach Gifhorn. Kaum hatte er das erste Liebesmobil passiert, machte er kehrt, um dort einzukehren. Was sich dann zugetragen hat, stellten er und die betroffene Frau sehr gegensätzlich dar. Der Angeklagte gab über Rechtsanwalt und Dolmetscher zu verstehen, dass er einer streng religiösen Minderheit angehöre. So sei er ohne jede sexuelle Erfahrung nach Deutschland gekommen. Die Frau hätte ihm rufend Hilfsbedarf signalisiert. Am Fahrzeug sei ihm bewusst gewesen, dass es um käuflichen Sex gehe und er habe die Gelegenheit nutzen wollen. Man wurde sich einig, er bezahlte. Als die Frau ihrem Kunden allerdings ein Kondom überzog, entgleiste die Situation. Hierzu gab der Angeklagte an, er habe nicht gewusst, was das sei, habe es abgestreift und versucht, den vermeintlich erworbenen Anspruch mit Gewalt durchzusetzen.

Die Frau berichtete, der Mann hätte trotz Bitten und Weinen versucht, in sie einzudringen, was ihm nur eingeschränkt gelang, bis sie unter einem Vorwand flüchten und die Polizei verständigen konnte.

Der Mann wurde quasi unbekleidet von der Polizei in der Nähe des Tatorts gestellt und saß fast fünf Monate in Untersuchungshaft.

Der Staatsanwalt forderte zweieinhalb Jahre Haft. Der Verteidiger sah nur die sexuelle Nötigung als bewiesen an und brachte einen Verbotsirrtum ins Spiel, sprich: Der Täter kannte das Verbot nicht oder legte es falsch aus. Das Gericht schloss sich teilweise dieser Argumentation an. Strafmildernd fielen die kulturellen Besonderheiten ins Gewicht. Der Mann wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Frau sagt NEIN, bittet, fleht und weint… Was mag das wohl dort bedeuten, wo der Asylbewerber herkommt?

(Spürnase 1788-94)

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60 KOMMENTARE

  1. Ich bin kein Jurist, also klärt mich auf. Wie kann es denn einen „Verbotsirrtum“ geben bei einer universell und in allen Zivilistationen als Schandtat gebrandmarkten Tat? Immer wieder höre ich das auch bei Mördern und versuchten Mördern.

    Wie kaputt muss man denn sein davon auszugehen, dass jemand, der nicht total einen an der Klatsche hat, nicht weiß, dass Mord und Vergewaltigung Unrecht sind und ein Verbrechen an der Menschlichkeit.

    Und das am frühen Morgen. Ich muss ko…

  2. Ich zahl dann ab morgen auch keine Steuern mehr. In meinem virtuellen Land im Geiste gibt es Moralvorstellungen, die mir befehlen, kein Geld fuer sinnlosen Dreck auszugeben.

    Komm ich damit wohl durch?

  3. Was war denn der Verteidiger für ein Landsmann ?
    Manchmal, wenn ich so etwas lese, und mir vorstelle, ich hätte Jura studiert, dann frage ich mich, was mir mein Gewissen sagen würde, wenn ich einen solchen Sexualstraftäter, verteidigen sollte.
    Als Vater eines Mädchens geht mir immer durch den Kopf, wenn dieses vergewaltigt würde, wie es in mir toben und kämpfen, schreien und schäumen würde. Nun, diese hier war eine Prostituierte, aber wie oft werden auch ganz normale Frauen vergewaltig.

    Justitia ist also wieder blind. Deutsch konnte der Verbrecher angeblich nicht, aber, wie im letzten Satz des Artikels zu lesen, die Tränen sind überall auf der Welt bedeutungsgleich. Es war Vorsatz.

    Ab in den Knast mit diesem Bereicherer, es gibt zu Essen, was alle bekommen, Extrawürste dürfen in Deutschland nicht mehr gebraten werden.
    Und am Entlassungstag sofortiger Rausschmiß aus dem Land, wo er zum Verbrecher wurde.

    Zur Bewährung ausgesetzt, das ist Rechtsbeugung vom Feinsten, Einladung für 1000 Nachahmungstäter. Idiotenland !

  4. Was erwartet ihr von den Moslems ! Zumindest Ungläubige Frauen sind laut Koran Beute und Freiwild !
    Für jeden Gläubigen Moslem ist der Koran Richtschnur und Gesetzwerk ! Also tut er mit jeder Vergewaltigung (Keiner Gläubigen Muslimin) ) was Islamgefälliges ! Wird die Vergewaltigte Schwanger müßte das Kind eigendlich laut Koran auch Muslim sein!
    Das sollten auch unsere Gerichte langsam mal begreifen!

    Das Wortprotokoll der Konstituierenden Sitzung des Kölner Rates liegt ausgewertet vor ! Hier abzurufen! Wieder sehr Interessant:

    Rat Köln 01.S. 20091029 Konstituierende Sitzung 2009

    Gruß Andre
    __________________
    Patriotisch,Antiislamisch,Proisraelisch

  5. kurzer Blick in die USA:

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,660580,00.html

    … Manche Soldaten muslimischen Glaubens hören in der Moschee, sie würden für ihren Dienst in Afghanistan oder Irak von Gott bestraft. Muslimische Gelehrte haben sich zu dieser heiklen Frage bislang kaum geäußert. Es gab nach dem 11. September eine Anfrage eines muslimischen Militärseelsorgers zu genau dieser Frage. Die ägyptischen Gelehrten unter der Führung des bekannten Fernsehpredigers Jussuf al-Karadawi haben entschieden, muslimische Soldaten müssten ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen – also Militärdienst leisten.

    ZUR PERSON:

    Yusuf al-Qaradawi:

    Qaradawi ist 1996 Mitgründer und seitdem Vorsitzender des „Europäischen Rates für Fatwa und Forschung“ (ECFR) [3], der sich um die Anwendung islamischer Normen auf europäische Verhältnisse bemüht – freilich unter weitgehender Wahrung der Priorität des islamisch-schariatischen Rechts über die säkulare Gesetzgebung („Its fatwas … insist on a strong priority for religious law over secular law“).

    Qaradawi besuchte in mehreren Deutschlandaufenthalten die islamistische Organisation Milli Görü?. In den USA hat er seit 1999 Einreiseverbot. Sein Buch „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“, in dem er u. a. die körperliche Züchtigung von Ehefrauen bei notorischem Ungehorsam und die Todesstrafe bei „Unzucht“, Homosexualität und „Abfall vom Glauben“ rechtfertigt, wird bis heute in Deutschland teilweise über Moscheevereine und islamische Buchhandlungen vertrieben.

    Qaradawi ist u.a. in Deutschland für viele – besonders junge – orthodoxe Muslime und ihre Organisationen eine Leitfigur.

    In Österreich durfte sein Buch „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“ – ausweislich des Vorworts viele Jahre lang im islamischen Religionsunterricht verwendet werden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Jusuf_all-Qaradawi#.C3.96ffentliches_Wirken

  6. Ist Yusuf al-Qaradawi eigentlich schon zur Fahndung ausgeschrieben?? Dead or Alive?

    Yusuf al-Qaradawi:

    Yusuf al-Qaradawi leugnet nicht den Holocaust, sondern nennt Adolf Hitler „eine gerechte Strafe Allahs für die Juden“ und stimmt die Muslime auf einen neuerlichen Holocaust in der Zukunft ein:
    „So Gott will, wird das nächste Mal diese [sc. Strafe Gottes] durch die Hand der Gläubigen erfolgen.“

    Zur Frage nach der Einbeziehung von Juden in die Konferenz für islamisch-christlichen Dialog in Doha im Mai 2004 sagte Al-Qaradawi: „Es gibt keinen Dialog zwischen uns, mit Ausnahme von Schwert und Gewehr.“

  7. Wie schon mehrmals zu solch „fraglichen“ Urteilen von mir geschrieben:

    Ich verstehe einfach nicht so recht, warum sich noch niemand von der links-gutmenschlichen Seite dagegen positioniert hat, wenn „kulturelle Eigenheiten“ strafmildernd wirken sollen – den das ist „Rassismus“ pur: es wird unterstellt, dass eine eindeutig moralisch als Unrecht zu klassifizierende Tat auch deswegen begangen wurde, weil der kulturelle Hintergrund die Vorstellung von richtig und falsch verschiebt.

    Wenn der kulturelle Hintergrund also strafmildernd wirkt – was sagt mir das über den kulturellen Hintergrund aus?

    Oder anders: bekomme ich ein HÖHERES Strafmaß in – sagen wir mal – Saudia Arabien, weil ich einen anderen kulturellen Hintergrund habe???

  8. 2009 ~ 1939: ANSTÄNDIGE VERFOLGT; VERBRECHER GESCHONT

    =========================================
    Diskussion zur deutschen Justiz 2009

    #56 Ogmios (19. Okt 2009 19:51)
    Die deutsche Justiz ist im Moment damit beschäfigt jene couragierten Zivilisten die sich bei Angriffen muslimischer Jugendlicher tatsächlich wehren wegen Selbstjustiz anzuzeigen und hinter Gitter zu bringen um Deutschland vor solchen Leuten zu schützen, man kann also von der Deutschen Justiz doch nicht verlangen sich obendrauf auch noch für islamische Massenmörder und Schwerverbrechertum zu interessieren, wo kommen wir denn da hin.

    #57 Eisenbieger (19. Okt 2009 19:52)
    stellt euch mal vor, was mir ein unbekannter passant zu diesem thema heute sagte:
    „was unterscheidet deutschland 2009 eigentlich von deutschland 1939?“
    „und“, meine frage?
    er antwortete „…nichts!“
    „die anständigen werden in diesem land verfolgt, und die verbrecher geschont!“

    #58 Rechtspopulist (19. Okt 2009 19:55)
    Da tun sich Abgründe auf…

    #59 Ogmios (19. Okt 2009 20:15)
    @Eisenbieger
    Wenn es tatächlich ein unbekannter Passant war, dann können sie sich diesen Tag in ihren Kalender verbuchen, denn das ist Werk des heiligen Geistes, der genau auf diese Art und Weise über geeignete Seelen hindurch agiert, wohlwissend dass seine Aussage heute auf PI landet und seine Wirkung entfaltet.
    Davon könnt ich Ihnen ein Liedchen singen. Das kommt noch.

  9. der erst seit drei Monaten in Deutschland aufhältig ist und das erste Mal im Leben auf käufliche Liebe trifft, die dann prompt in eine Vergewaltigung ausartet.

    Hier frage ich mich woher ein Asylbeweber der erst drei Monate im Lande ist das Geld aufbrigen konnte. Mir sind die Tarife für diese Dienste nicht bekannt, aber es dürfte doch nicht ganz billig sein?

  10. Das sind leider ziemlich gewöhnliche Begleiterscheinungen des Asylrechts, welches de facto einfach eine weit offene Hintertür zur Proletariatseinwanderung ist. Typisch ist auch, dass der Asylbewerber bereits Verwandte in Deutschland hat. Deutschland setzt sich im EU-Ministerrat dafür ein, dass alle Eindringlingsschiffe in Italien an Land gehen und nicht nach Libyen zurückgeschickt werden, da letzteres dem in der EU-Grundrechtscharta und anderswo festgelegten Asylrecht laut Auslegung des Straßburger Gerichts widersprechen soll. Dass ein wegen hoffnungsloser Überforderung massiv und systematisch missbrauchtes Rechtsinstitut rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht und unsere Identität und Existenz bedroht, spielt hingegen keine Rolle.

  11. Dass es sich um einen Moslem handele, ist dem Artikel übrigens nicht zu entnehmen. Leider haben die Berichterstatter mal wieder gemäß den Empfehlungen des Presserates all die nationalen und religiößen Merkmale entfernt, die uns nicht zu interessieren haben.

  12. Solche Richter, die solche weltfremden Urteile sprechen, gehören ihres Amtes enthoben. Dann zwangsweise in eine islamisches Land verbracht und dort sollten sie ihren Arsch hinheben und sich von eine paar Muselmänner kulturell bereichert lassen. Vielleicht würden dann solche abgehobenen Richter umdenken.

  13. Was ist die Lieblingsbegründung rechtsstaatlicher Richter, wenn sie Kulturfremde wieder „zum Spielen“ unters Volk schicken? Er hatte doch keine Ahnung! Es ist doch seine Kultur!

    Und nun geh los und mach weiter so, mein Junge. Du hast noch 500 Delikte oder Straftaten frei ehe Dir 40 Sozialstunden drohen.

  14. Rechtsbeugung und allmählicher Übergang zur Sharia, herzlichen Dank für dieses verständnisvolle wie tolerante Urteil.

    Die Urteile mit „Verbotsirrtum“ Begründung werden sich zukünftig häufen, irgendwann haben wir eine komplette zwei Klassen Justiz, in der die „kulturellen Besonderheiten“ ausschlaggebend sind und dann läßt sich ohne Probleme die Sharia offiziell einführen.

    Aber auch daran wird sich die nichtmuslimische Bevölkerung gewöhnen, schließlich hat sie gegen Rechts zu kämpfen und keine Zeit für derartige Lappalien.

    Wie man in Zusammenhang mit Vergewaltigung überhaupt von „kulturellen Besonderheiten“ sprechen kann, ist mir sowieso schleierhaft. Impliziert dies etwa, das Vergewaltigungen in einem speziellen Kulturraum an der selbstverständlichen Tagesordnung sind?

  15. Gäbe es die DDR noch, dann hätten MohammedanerInnen weniger Probleme bei den kartoffeldeutschen Steuerzahlern!

    Der Fall der Mauer sei an allem schuld, meint Hürriyet:

    http://www.migazin.de/2009/11/12/turkische-presse-europa-11-11-2009-mauerfall-el-scherbini-islamunterricht/all/1/

    „Die Mauer stürzte auf die Türken“ (Schlagzeile)

    Die deutsche Vereinigung vor genau 20 Jahren habe die türkischstämmigen Zuwanderer in die Krise gestürzt, meint die SABAH. Die Arbeitslosigkeit unter den Türken sei stark angestiegen und die türkische Jugend sei seitdem in einer Identitätskrise. Auch die HÜRRIYET räumt dem Mauerfall breiten Raum ein und berichtet über die Feierlichkeiten in Berlin.

  16. auslaendische folklore ist in deutschland ein schuetzenswertes gut. das schliesst ganz offensichtlich gewaltverbrechen mit ein. beispiele wuerden den rahmen meines beitrages voellig sprengen.
    das war von baum ueber leutheusser-s. bis zypris so. und das wird erneut unter leuth.-s. wiederum so sein. deshalb ist fdp nicht waehlbar.

  17. #17 Karl Eduard (12. Nov 2009 08:26)

    Was ist die Lieblingsbegründung rechtsstaatlicher Richter, wenn sie Kulturfremde wieder “zum Spielen” unters Volk schicken? Er hatte doch keine Ahnung! Es ist doch seine Kultur!

    Und nun geh los und mach weiter so, mein Junge. Du hast noch 500 Delikte oder Straftaten frei ehe Dir 40 Sozialstunden drohen.

    Wussten Sie schon, dass man in Deutschland seinen Zivildienst auch in einer Moschee ableisten kann?

    Da verweigert also MohammedanerInnen aus „Gewissensgründen“ den Dienst an der Waffe und lesen im „Dienst“: „Tötet alle Ungläubigen“!

    Islamische Bananenrepublik Deutschland!

    http://www.migazin.de/2009/11/12/turkische-presse-europa-11-11-2009-mauerfall-el-scherbini-islamunterricht/all/1/

    Zivildienst in der Moschee

    Drei junge Muslime leisten ihren Zivildienst in einer Moschee in Halle Westfalen, berichtet die HÜRRIYET.

  18. Hier wusste ein orientalischer Migrant nicht, dass es bei uns verboten ist, Taxifahrern auf den Kopf zu schlagen und ihnen Geld zu rauben:

    http://www.ksta.de/html/artikel/1256136995455.shtml

    Köln – Im Prozess um brutale Raubüberfälle auf zwei Kölner Taxifahrer hat das Landgericht den 21-jährigen Angeklagten Tarek H. wegen Raubes und Körperverletzung für sechseinhalb Jahre hinter Gitter geschickt. Eine Verurteilung wegen eines versuchten Mordes, wie die Anklägerin gefordert hatte, sei „nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisbar“. Der Angeklagte habe bis zum heutigen Tag „nicht erkannt, welch schwere Schuld er auf sich geladen hat“, hieß es im Urteil. Seine Entschuldigung gegenüber den Opfern „trage den Stempel des Selbstmitleids“; er gehöre „in die Kategorie Schwerkriminalität“.

    Nach Überzeugung der Anklägerin Margarete Heymann, die auf eine achtjährige Haftstrafe plädiert hatte, habe sich H. „nicht gescheut, aus Habgier schwerste Straftaten zu begehen“. Weil ihn 2500 Euro Schulden aus diversen Handyverträgen drückten, hatte er im Mai 2009 einen Taxifahrer niedergeschlagen und nur 14 Tage später auf „identische Art und Weise“ einen weiteren Taxifahrer überfallen. Dabei hatte der 21-Jährige darauf geachtet, dass die Opfer ihm „körperlich weit unterlegen waren“.

    Im ersten Fall hatte er 250 Euro, im zweiten 100 Euro erbeutet und war jeweils mit dem Wagen des Opfers weggefahren. Einen Führerschein hat er nicht. Zehn Tage nach der zweiten Tat wurde Tarek H. verhaftet. Er hatte seine Fingerabdrücke am Taxi hinterlassen und war der Polizei bekannt. Drei Jahre zuvor hatte er einer Frau den Kiefer gebrochen und war dafür verurteilt worden.

    Bei den Überfällen hatte er einen Totschläger benutzt. Mindestens sechs Mal schlug er beim ersten Überfall im Mai auf den Kopf des Taxifahrers ein, der dabei mehrere Gesichtsbrüche erlitt. Im zweiten Fall hatte er das Opfer lebensgefährlich verletzt. Der gebrechliche, alte Mann ist durch die Tat nahezu erblindet. Zu seinen Verletzungen gehörten Brüche der Jochbeine und Augenhöhlen, eine Splitterung des Stirnbeins und Kieferbrüche. Er erlitt einen Herzinfarkt und musste sechs Wochen auf der Intensivstation behandelt werden. Ein Sachverständiger für Gesichtsverletzungen, zu dessen Klientel Verletzte aus der Türsteher-Szene zählen, hatte als Zeuge ausgesagt, derart schlimme Verletzungen seien ihm „noch nie zu Gesicht gekommen“.

    Die Anklägerin hatte zwei Mordmerkmale als erwiesen gesehen: Heimtücke und Habgier. H. habe „ohne jede Rücksicht, um jeden Preis an Geld kommen wollen“. Margarete Heymann forderte den Angeklagten auf: „Sie sollten endlich anfangen, sich zu schämen für das, was Sie getan haben“. Tarek H. hat die Taten bis zuletzt verharmlost und beschönigt.

  19. Die Anwälte haben anscheinend den Bachelor Abschluss, eine zertifizeirte Zwischenprüfung. Wenn schon, dann hätten sie den Masterabschluss machen müssen, aber dort gibt es Hürden, wie etwa Noten oder Quote.
    Aber wenn man den Spass beiseite lässt. Es sieht aus als wären es Bedingungen, die von den jeweiligen Vorgesetzten durchgedrückt werden.

  20. das ist echt eine frechheit mit der deutschen justiz…ständig werden die muslime bevorzugt und dadurch die Probleme verschlimmert!
    ich habe 15 Jahre lang in Gifhorn gewohnt, und seit 2 jahren wo ich in berlin wohne hat sich die ‚bereicherung‘ als problem dargestellt!!
    am Wochenende gab es erstmal eine razzia mit 40 SEK Einsatzkräften und 23 Polizei Einsatzwagen.
    nur um die Bereicherer nach Drogen und Waffen zu durchsuchen.

    Stoppt die Islamisierung!!

  21. Ich will ja nichts provozieren, aber irgendwie frag ich mich doch, warum man sich solcher Schätzchen nicht mal annimmt ….

    Und: Richter, die bei Vergewaltigung (und bei sogen. „Ehren“-Mord auch???) einen Abstammungsbonus verleihen sollten nochmal zurück an die Uni: Vor dem Gesetz sind alle gleich!

  22. http://www.waz-online.de/content/view/full/316401

    Verbotsirrtum Chessie – 12.11.09 Der Verteidiger sah nur die sexuelle Nötigung als bewiesen an und brachte einen Verbotsirrtum ins Spiel, sprich: Der Täter kannte das Verbot nicht oder legte es falsch aus. Das Gericht schloss sich teilweise dieser Argumentation an. Strafmildernd fielen die kulturellen Besonderheiten ins Gewicht

    Gilt für mich als Bayer auch der VERBOTSIRRTUM ??
    BEWÄHRUNG????? RAUS aus Deutschland !

    Ich glaube eher an die Unschuld einer Strassehure , als an die Gerechtigkeit der Justiz

    Hier werden PRZÄDENZFÄLLE geschaffen , die unserem Gerechtigkeitssinn diameträr entgegen stehen

    Einfaches Volk nennt das den KULTURBONUS und den müssen wir laut Frau Böhmer aushalten !!!

  23. Die Frau hätte ihm rufend Hilfsbedarf signalisiert.

    Vermutlich war die milde Strafe eine Belohnung für diesen Witz! Endlich konnte man mal wieder herzhaft lachen im Gerichtssaal!

  24. in dem Land wo der herkommt, wird der für so eine Tat noch beglückwünscht! Er hat schließlich eine unreine Christin vergewaltigt!!

    Umkehrschluß: Wenn ich so einen Asylbewerber umbringen würde, müßte ich freigesprochen werden, denn ich habe ja im Irrtum gehandelt, denn ich mache das ja zum ersten Mal!! Denn ich kenne ja Gläubige nicht, ich kenne nur Ungläubige…

  25. Diese Geschichte erinnert mich irgendwie an den Borat-Film (nur nicht so lustig).
    Das kommt halt davon, wenn man Primitive ins Land holt.
    Wo ist der Zuhälter wenn man ihn braucht?
    Auch Wohnwagennutten sollten vielleicht einen Wachmann anheuern, der renitenten Freiern die Beine bricht. Polizei und Gerichte machen ja nichts. 1½ Jahre auf Bewährung, lächerlich…

  26. Na super, da waren ja 5 Volltrottel am Werk.

    Nr. 1 = unser lieber Asylbewerber
    Nr. 2 = die Prostituierte die nicht den Mum hat dem Arschloch die Eier ab zu schneiden.
    Nr. 3 = ein findiger Rechtsverdreher (der Anwalt des Asyli)
    Nr. 4 = ein schwächlicher Staatsanwalt
    Nr. 5 = ein total verblödeter Richter (vermutlich 68er)

    Wenn der Asylbewerber in der Region bleibt kann man ja noch darauf hoffen, dass sich die Geschäftspartner (= Zuhälter) der Dame um ihn kümmern.

    Gehe mal davon aus, dass der ganze Quatsch komplett vom Steuerzahler finanziert wurde.

  27. Er gehört angeblich einer streng religiösen Minderheit…trotzdem geht er auf kaufliche Liebe.

    Hah, der ISlam ist die Religion der Heuchlerei.

  28. http://dejure.org/gesetze/StGB/17.html

    § 17
    Verbotsirrtum

    Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

  29. Einspruch !!!

    Sichtlich unzufrieden zeigt sich der Staatsanwalt, der nicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten wollte. Für ihn steht fest: Der Mann habe bei der Prostituierten (58 !!!!)

  30. Schon daran erkennt man, wie der Islam geistige Armut verbreitet. Ein Musel ist nicht fähig, sich in die Lage des Anderen hinein zu versetzen. Außerdem die meisten haben keine Ahnung, was die Hygiene bedeutet.

  31. #15 cattivista; Aus dem nahen Osten und der Sprache nicht mächtig, sagt doch genug.

    Gilt für mich als Bayer auch der VERBOTSIRRTUM ??
    BEWÄHRUNG?????

    Nein, als Bayer oder vielmehr in Bayern gibts doch eher den Erlaubnisirrtum. Sven G. dachte ja auch es sei erlaubt sich zu wehren und hat jetzt schon 2 Jahre abgessessen dafür.

    Übrigens, Prostitution ist auch für Moslems verboten, dafür haben findige man kann auch notgeile sagen „Rechtsgelehrte“ die Kurzzeitehe erfunden.

  32. Ich schätze, wir werden von diesem Schwein zukünftig noch mehr hören. Der Richter hat ihm ja die Möglichkeit gelassen.

    Warum wird so ein Kerl, der bald nach seiner Ankunft in Deutschland sein kriminelles Potenzial zeigt nicht sofort wieder abgeschoben?

  33. Der Verteidiger des Moslems war übrigens total Up to date mit seinen Verbotsirrtum.
    In Australien hat ein Mohammedaner der sein drei-jähriges Kind mit einem Messer zerstückelt hat, behauptet, er sei osmanisch depressiv und könne daher nicht bestraft werden. Er beruft sich da auf einen genetischen Defekt, der Agressionen hervorruft. Zumindest sein Verteidiger tut das.
    Spätestens beim nächsten Einzelfall werden wir das in Deutschland auch erleben.
    http://www.akte-islam.de/3.html

  34. Warum steckt man so einen nicht in einen Knast mit lauter homosexuellen Schwerverbrechern? 🙂
    Das wäre doch mal ein feiner Kulturschock für diesen Moslem 😀

  35. Stichwort „Marwa“!

    Es lebe die Zweiklassenjustiz.
    Mögen die Verbrecher in Robe allsbald kulturell bereichert werden!

    🙁

  36. @Der Mann wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Verbotsirrtum in solch einem Fall ?
    Da waren aber sehr philantrophisch gesinnte aber für meine Begriffe das Recht ad absurdum verwendende RichterInnen am Werk.
    Mit solchen Urteilen geht wird Rechtsempfinden mit den Füßen getreten, das Vetrauen in den Staat geht verloren. Man hat den Eindruck das gerade das forciert werden soll.
    Seltsam dass solche Dinge bei Einheimischen wie arbeitsamen Zugereisten nicht geltend gemacht werden können wenn es um vertragsrechtliche oder steuerrechtliche Angelgenheiten handelt. Wer blick da noch durch und wie schnell hat man hier einen Fehler gemacht der einen die Existenz kosten kann- Verbotsirrtum .. da lacht sich jeder Richter krumm.

    Bescheuertes System hier.
    Wer hat eigentlich den Anwalt und die Gerichtskosten getragen und ist dieser kleine Penner mittlerweile abgeschoben worden – ach sorry, ich vergaß, Bewährung 1,5 Jahre. Da ist Abschiebung nicht möglich. Na so ein seltsamer Zufall.
    Ich glaube viele RichterInnen & StaatsanwaltInnen kacken sich die Hose voll wenn sie solche Klientel vor sich haben und schieben das Recht vor um ihre Angst und fehlendes Verantwortungsbewustsein bei bester Reputation und Gehalt dahinter verstecken zu können.

  37. #1 Kairos (12. Nov 2009 06:46)

    Ich bin kein Jurist, also klärt mich auf. Wie kann es denn einen “Verbotsirrtum” geben bei einer universell und in allen Zivilistationen als Schandtat gebrandmarkten Tat…

    Der Islam ist keine Zivilisation, da darf man das, Tag und Nacht!

  38. Das der Täter das Weinen, das Abwehren und das Flehen der Frau falsch einordnete ist als grob unglaubwürdig anzusehen. Es handelt sich um Gesten die auch nonverbal verstanden werden können und gerade im Kontext der Gesamthandlung für einen geistig normalverständigen Menschen eindeutig zu verstehen sind. Eine Akkulturation und ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen sind hierfür nicht erforderlich.
    Selbst wenn diese erforderlich gewesen wären, also bei einer etwas anders gearteten Tathandlung, wären dies für eine juristische Gesamtabwägung unerheblich gewesen. Denn aufgrund des Territorialitätsprinzips im römisch-germanischen Recht, gilt jeweils das Recht des Staates auf dessen Territorium man sich befindet. Das Nichtwissen uber die Usancen dieser Rechtsvorstellung schützt nicht vor einer Bestrafung. Der Täter hätte sich darüber vorher informieren müssen welche Rechtsvorstellungen in Dtl. gelten. Eine gewisse Grundvorsicht aufgrund der Unsicherheit über das Rechts- und Gesellschaftssystem in Dtl und gesunder Menschenverstand hätten den Täter vor der Tat bewahrt. Es ist seinem Verantwortungsbereich eindeutig zuzuschreiben sich vorher über die groben Rechtsvorstellungen des Landes zu informieren dessen Territorium er betritt.

    Grundsatz:
    „Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“

  39. Das Urteil dieses Richters kann als eine deutliche und schallende Ohrfeige für die Ausbildung von Juristen an bestimmten juristischen Fakultäten in Deutschland gesehen werden. Des weiteren zeigt es deutliche Mängel im Einstellungsverfahren des Justitzsystems sowie in dessen Verwaltungsaufsicht auf. Ob dieses Urteil wie im eigentlichen Sinne gedacht „im Namen des deutschen Volkes“ gesprochen wurde bleibt dem kritischen Betrachter selsbt überlassen.

  40. Wenigstens saß er 5 Monate in U-Haft, was doch einen gewissen erzieherischen Charakter hat.
    Wäre er kein Asylbewerber gewesen und hätte er einen festen Wohnsitz gehabt, man hätte ihn wahrscheinlich gleich nach der Tat wieder laufen lassen.

    Manchmal glaube ich unsere Justiz ist sich gar nicht darüber bewusst, dass sie mit der Einführung einer Mehrklassen-Rechtsprechung mittlerweile mit die größte Gefahr für unsere Demokratie ist.

  41. Das war halt eine ganz neue Situation für ihn – ein Schaf hatte vorher noch nie verlangt, dass er ein Kondom überstülpen muss… 😉

  42. Passend zum PI-Artikels: Polizei Kiel : Integrationspreis für Türkisch-Büffeln…
    …..hier OT

    PI bald in Kiel !

    Es wird sehr bald auch eine PI-Gruppe im Norden geben, und zwar in Kiel!
    Wer also im hohen Norden mitwirken möchte, und sich durch Aktionen für unsere feine und liebenswürdige Kultur einsetzen möchte, indem er bei einer PI-Gruppe mitarbeitet, der möge sich jetzt schon überlegen, ob er sich uns anschließt.

    Zunächst ein paar grundlegende Gedanken, die bei der Gründung einer Gruppe in Kiel ausschlaggebend waren:

    (Eines sei gleich klargestellt: Nazis bleiben draußen!)

    Ein „Links-Rechts“ Schema ist nicht erwünscht.

    Es geht um unsere Freiheit. Die Freiheit und Sicherheit unserer Frauen und Kinder, um den Erhalt und –man muß es wohl so sagen- Verteidigung unsers Kulturraumes auf legalem und friedlichem Wege.

    Der Islam selbst -nicht die Menschen, die dieser Politik-„Religion“ angehören- wird als eindeutige Gefahr für die freiheitlich demokratische Rechtsordnung gesehen.
    Zudem ist „Multi-Kulti“ und naiver Kulturrelativismus das Tor für das Eindringen dieser Ideologie.

    Die weiter Ausbreitung des Islams, mit allen längst klar nachgewiesenen Folgen (Rassismus, Kriminalität, Zerstörung der Sozialstrukturen, Verdrängung der Meinungsfreiheit, Deutschenfeindlichkeit usw.) für unser Land, aber auch für unsere Nachbarländer, muß verhindert werden.

    Wir werden keinem Muselmanen – dies ist der korrekte Begriff in der deutschen Sprache und nicht abwertend gemeint (!) – seine Kultur bzw. seinen Kulturraum streitig machen.

    „Der Islam“ mag ruhig keine „Ungläubigen“ nach Mekka lassen -also nach einer Diskriminierung „Andere“ ausschließen- und nach der Scharia richten, aber niemals hier in Deutschland! Und hoffentlich niemals bei unseren feinen Nachbarvölkern und Nationen!

    Motto: „Was Du nicht willst was man Dir tut, das füge keinem anderen zu.“ !

    Freiheit auch für Deutschland!

  43. Strafmildernd fielen die kulturellen Besonderheiten ins Gewicht.

    Wie passen diese „kulturellen Besonderheiten“ mit der Mär von der „kulturellen Bereicherung“ zusammen? Wer solche „kulturellen Besonderheiten“ mitbringt, die er dann auch noch ohne die bei uns übliche Strafandrohung auf unsere Kosten ausleben darf, ist wohl kaum als Bereicherung zu betrachten. Oder allenfalls im kranken Weltbild der Guties und Selbsthasser. Für die ist jeder, der nicht jede „kulturelle Besonderheit“ ausnehmend attraktiv und schützenswert findet, selbstredend ein Rassist.
    Fühlt die vergewaltigte Frau sich jetzt bereichert? Wehe, wenn nicht! Sich durch die Bekanntschaft mit dieser „kulturellen Besonderheit“ nicht bereichert zu fühlen, käme vermutlich einem „Hassverbrechen“ gleich.

  44. #42 da abholen wo sie stehen

    Ich glaube viele RichterInnen & StaatsanwaltInnen kacken sich die Hose voll wenn sie solche Klientel vor sich haben und schieben das Recht vor um ihre Angst und fehlendes Verantwortungsbewustsein bei bester Reputation und Gehalt dahinter verstecken zu können.

    So ist es! Es geht nicht mehr um Gerechtigkeit. Es interessiert den Organen der Justiz nur ihre eigene körperliche Unversehrtheit und das der eigenen Familie. Wenn solche Monster wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass die nächsten Opfer die Frau oder das Kind des Richters ist. Die späteren Opfer interessieren nicht, wenn es keine angehörigen des Richters sind. Was wir brauchen sind Richter mit EIER in der Hose und nicht diese geschniegelten Feiglinge, die Null Lebenserfahrung haben und mit einer 68-Ideologie von der Uni kommen und das Leben da draußen nicht kennen und dafür die Bevölkerung büßen lassen. Aber noch abartiger und schlimmer sind die schmierigen Verteidiger, die diese Monster mit allen Tricks raus boxen und wieder auf die Bevölkerung loslassen. Wenn die Familien der Richter und der Anwälte vergewaltigt und tot bereichert werden, vielleicht wachen sie dann auf und es ändert sich was in diesem Land. Manchmal wünsche ich mir das sogar und gehe dann mit mir selbst sehr hart ins Gericht.

  45. Mit der Prostitution gegen den Islam.
    Heilige Prostituta war eine Prophetin. Sie sagte: Sex ist besser als den Teufel zu steinigen.

  46. Man muß wohl in den Flughäfen und an den Grenzen ein Schild für Muslime hinstellen

    Vergewaltigung ist bei uns bedauerlicherweise (höflich) verboten!

    Das nachfolgend weltweite hysterische Geplärre will ich mal hören, was das auslöst!

  47. Ich verstehe nicht warum wir immer noch so doof sind, solche gehirnamputierten Ölaugen in unser Land zu lassen. Es vergeht kein Tag wo diese Penner mal keine Probleme machen und uns auf den Geist gehen. Tag für Tag und es passiert NICHTS. Wie lange wollen wir eigentlich noch warten, bis es zu spät ist? Wir sind das Volk!

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